Schaffung einer neuen Grundschule auf dem Areal Schützenstraße/Liebfrauenstraße und die Weiterentwicklung Walter Knoll Schulverbund
Dass Bad Saulgau eine neue Grundschule mit Ganztagesbetreuung einrichten wird, steht bereits seit vergangenem Jahr fest. Bisher noch nicht entschieden war die Frage, ob für die Schule ein Neubau errichtet wird oder ob bestehende Schulgebäude genützt werden. Verbunden mit dem Standort der neuen Grundschule war deshalb auch die Frage, welche Gebäude des Walter Knoll Schulverbunds man künftig nutzen wird.
Die Verwaltung favorisierte im Hinblick auf die Kosten den Abbruch und anschließenden Neubau des Mittelteils am Schulgebäude 1 (ehem. Realschule). Weil durch den neu gebauten Mittelteil zusätzliche Flächen geschaffen und die anderen beiden Teile des Schulgebäudes saniert würden, könnte der Schulverbund dann komplett im Schulgebäude 1 untergebracht werden. Am Schulgebäude 2 (ehem. Brechenmacherschule) würde der letzte nicht sanierte Bauteil ebenfalls auf Vordermann gebracht und eine Mensa angebaut werden. Das Schulgebäude 2 würde in dieser Variante von der neuen Grundschule genutzt. Dort wäre dann sogar ausreichend Platz für einen eventuellen dritten Grundschulzug. Die geschätzten Kosten: 26,4 Mio. Euro.
Ausgesprochen hat sich der Gemeinderat allerdings für eine andere Variante – nämlich für einen Grundschulneubau im Bereich des Schulgebäudes 2 (ehemalige Brechenmacherschule). Das Schulgebäude 2 selbst wird in dieser Variante vom Schulverbund genutzt. Damit dieser komplett an diesem Standort untergebracht werden kann, muss ein weiterer Neubau für den Schulverbund entstehen. Die geschätzten Kosten belaufen sich in dieser nun beschlossenen Variante auf 34 Mio. Euro.
Bürgermeister Raphael Osmakowski-Miller machte in der Sitzung deutlich, dass angesichts der vielen bevorstehenden Großinvestitionen die finanziellen Handlungsspielräume in den kommenden Jahren gegen null gingen. Aufgrund der nun beschlossenen größeren Investition könne man sich andere Wünsche gegebenenfalls nicht mehr erfüllen. Gleichzeitig akzeptierte er die Entscheidung des Gremiums und sagte zu, die nun beschlossene Variante mit Hochdruck umzusetzen.
Breitband – Next Generation Access – NGA-Ausbau
Die Stadt Bad Saulgau plant die Errichtung von NGA-Netzen (FTTB) zur Beseitigung suboptimal versorgter Bereiche. Ausgebaut werden solche Bereiche, für die die Stadt eine Förderung in Höhe von bis zu 90 % der Kosten erhält. Alle förderfähigen Bereiche sollen nach dem Betreibermodell mit kommunaler, passiver gigabitfähiger FTTB-Infrastruktur geplant und ausgebaut werden. Für die Leistungen liegen die vorläufigen Zuwendungsbescheide des Bundes sowie die Ko-Finanzierung des Landes Baden-Württemberg vor. Zu den geförderten Ausbaubereichen/Ausbaugebieten gehören:
Wagenhausen und Holzmühle, Haldenhof, Wolfartsweiler, Fulgenstadt, Luditsweiler
Haid, Baugebiet Bogenweiler Blick, Fachkrankenhaus Zieglersche, Grundschule Renhardsweiler, Gewerbegebiet Martin-Staud-Str., Schwarzach, Bierstetten,
Renhardsweiler, Lampertsweiler, Hochberg, Friedberg
Wichtig zu wissen ist, dass auch die Trassen und Anschlüsse, die zur Erschließung eines minderversorgten Bereiches notwendig sind, ebenfalls gefördert werden. Zahlreiche Haushalte könnten dann aufgrund des Ausbaus faktisch kostenlos mit Glasfaseranschlüssen ausgestattet werden.
Nach Kostenberechnung belaufen sich die Kosten auf netto ca. 19.493.000,00 EUR; die Bauphase ist ab Mitte 2026 geplant. Auf der Grundlage der vorliegenden Bewilligungsbescheide, der Planung und der Kostenberechnung wurde der Bau vom Gemeinderat beschlossen und die Stadtwerke beauftragt, das Vergabeverfahren in die Wege zu leiten.
Sanierungsgebiet „Innenstadt V“
Bereits vor geraumer Zeit wurde vom Gemeinderat ein Ausstattungs- und Belagskonzept für die Kernstadt beschlossen, welches für zukünftige Sanierungen zur Hand genommen werden und so Stück für Stück ein einheitliches Bild in der Bad Saulgauer Innenstadt schaffen soll.
Für die anstehende Sanierung der Blauwstraße sieht das Konzept eine Granitpflasterung in einem warmgrau-beigen Farbton vor. Vorschlag der Verwaltung war es, abweichend davon einen Betonpflasterbelag mit Granitvorsatz in einer ähnlichen Farbe einzusetzen. Dieser stellt in den Augen der Verwaltung im Hinblick auf die begrenzten Haushaltsmittel eine sparsame, ästhetische Belagsoption dar, auch wenn Granit als Naturstein sicherlich das noch einmal höherwertige Material darstellt. Bei dieser Argumentation geht es nicht nur um die vermutlich absehbaren Mehrkosten für die Blauwstraße. Vor dem Hintergrund des beschlossenen einheitlichen Pflasterkonzeptes stehen auch noch weitere und deutlich größere Straßen an, die dann konsequenterweise so wie die Blauwstraße gepflastert werden müssten.
Beschlossen wurde in der Sitzung nun keine Pflastervariante, sondern eine Vertagung des Beschlusses. Die Verwaltung holt bis dahin konkrete Angebote für beide Pflastersteinvarianten ein.
In Kürze
- Auf Grund von § 16 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes stellte der Gemeinderat den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Grundstücke für das Jahr 2023 fest.
- Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Bericht des Aufsichtsrates der Tourismusbetriebsgesellschaft Bad Saulgau mbH zum Jahresabschluss 2023 und ermächtigte die Gesellschafterversammlung zu Nachfolgendem:
a) Die Feststellung des Jahresergebnisses 2023
b) Den Jahresfehlbetrag 2023 in Höhe von 656.066,76 € mit den Kapitalzuführungen in Höhe von 750.000,00 € zu verrechnen
c) Den sich ergebenden Saldo in Höhe von 93.933,34,24 € mit der Kapitalrücklage zu verrechnen.
Stand der Kapitalrücklage zum 31.12.2023: 254.027,40 €
(Stand 31.12.2022: 160.094,16 €)
d) Die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
- Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Bericht des Aufsichtsrates der Sonnenhof-Therme Bad Saulgau GmbH zum Jahresabschluss 2023 und ermächtigte die Gesellschafterversammlung zu Nachfolgendem:
a) Die Feststellung des Jahresergebnisses 2023
b) Den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 405.527,57 € in die Gewinnrücklagen einzustellen.
c) Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2023 die Entlastung erteilt.
- Das Gremium beschloss die 3. Änderungssatzung zur Feuerwehrsatzung vom 27.03.2012 i.d.F. 20.12.2013 und 28.05.2019. Der Satzungstext in der Anlage war wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
- Der Gemeinderat beschloss die Auftragsvergabe von3 Warnsirenen an die Firma Fischer Energietechnik & Warnsysteme in Freudenberg in Höhe von brutto 61.380,10 €.
- Der Bebauungsplan „Seewatten“ der Gemarkung Saulgau wurde zur Schaffung von neuem Wohnraum im Innenbereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB vorhabenbezogen geändert.
- Das Gremium stimmte der Konzeptvergabe (bis Leistungsphase 2 HOAI) für das Projekt „Quartier Bolstern“ mit dem Planungsbüro Löffler zum Angebotspreis von netto 30.000 € (brutto 35.700 €) zu. Das beigefügte Angebot war wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.