Gemeinderat

Sitzung des Gemeinderates am 26. Mai 2025

TOP 1: Anfragen der Sitzungsbesucher 1.1. Maibaumaufstellung Ein Sitzungsbesucher bedauert, dass die Maibaumaufstellung in diesem Jahr im Geheimen...

TOP 1: Anfragen der Sitzungsbesucher

1.1. Maibaumaufstellung

Ein Sitzungsbesucher bedauert, dass die Maibaumaufstellung in diesem Jahr im Geheimen stattgefunden habe und regt an, daraus wieder eine öffentliche Veranstaltung zu machen.

Bürgermeister Timo Wangler sichert zu, ein dahingehendes Engagement seitens der Gemeinde zu unterstützen.

1.2. Dank für zusätzliche Platzkapazitäten in der außerschulischen Betreuung

Eine Sitzungsbesucherin bedankt sich namens der Eltern für das Engagement der Gemeinde für die außerschulische Betreuung an der Neurottschule. Die Kinder, die für das kommende Schuljahr noch auf der Warteliste standen, konnten größtenteils untergebracht werden. Für die noch ausstehenden Anfragen seien gleichfalls Lösungen in Aussicht.

1.3. Neuer Fußgängerüberweg in der Schwetzinger Straße

Ein Sitzungsbesucher macht deutlich, dass aufgrund der Änderung der Schulbezirksgrenze nun deutlich mehr Kinder zur Alten Schule gehen und schlägt vor, im Kreuzungsbereich Schwetzinger Straße/Höhe Schillerstraße einen Fußgängerüberweg einzurichten.

Bürgermeister Wangler dankt für den Hinweis und sichert eine Prüfung zu.

1.4. Parkverbotsschild im Wendebereich der Dossenheimer Straße

Eine Sitzungsbesucherin schildert, dass im Wendebereich am Ende der Dossenheimer Straße immer wieder geparkt werde und fragt, ob dort ein Parkverbotsschild aufgestellt werden könnte.

Bürgermeister Wangler sichert zu, dies zu prüfen.

1.5. Gesperrter Rutschenturm im „alla hopp!“-Park

Eine Sitzungsbesucherin erkundigt sich, warum der Rutschenturm im „alla hopp!“-Park gesperrt sei.

Bürgermeister Wangler teilt mit, dass bei einer turnusgemäßen Prüfung Schäden an der Turmanlage festgestellt worden seien. Die Reparatur habe man bereits beauftragt.

TOP 2: Änderung der Obdachlosensatzung

Kämmerer Gerd Pfister erläutert, dass sich nach der Überprüfung und Neukalkulation der Gebühren für die Unterbringung in den Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften gemäß der Satzung vom 20. Juli 2015 entsprechende Anpassungen ergeben. Bisher sei nach § 13, Absatz 2 dieser Satzung ein einheitlicher Gebührensatz von 13,80 Euro/qm und Monat inklusive der Betriebskosten abgerechnet worden. Da sich die Leistungen in der Containerunterkunft und dem restlichen Wohnungsbestand doch erheblich unterscheiden, seien nun zwei Gebührensätze kalkuliert worden.

Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte seien öffentliche Einrichtungen der Gemeinden, für deren Benutzung Gebühren auf der Grundlage von §§ 13ff des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erhoben werden. Da die Benutzung nicht auf der Grundlage eines zivilrechtlichen Mietvertrages, sondern einer ortspolizeilichen Einweisungsverfügung erfolge, können die Bestimmungen des Mietrechts auf das Benutzungsverhältnis nicht angewandt werden. Alle Einrichtungen der Gemeinde, die der Erfüllung derselben Aufgabe dienen, bilden gemäß § 13, Absatz 1 KAG eine Einrichtung, bei der Gebühren nach einheitlichen Sätzen erhoben werden.

Bei der Flüchtlings- und Obdachlosenunterbringung handle es sich regelmäßig um eine einheitliche Einrichtung. Dies gelte auch dann, wenn für die Unterkünfte unterschiedlich hohe Kosten entstehen, ohne dass sich dies nennenswert auf die Wohnqualität auswirkt. Bei gravierenden Leistungsunterschieden könne die Festsetzung unterschiedlicher Gebührensätze geboten sein. Hier müsse man zwischen der Containeranlage Walldorfer Straße und dem restlichen Wohnungsbestand unterscheiden. Daher sei die Festsetzung zweier verschiedener Gebührensätze für die Unterkünfte im Wohnungsbestand und in der Containeranlage nachvollziehbar.

Die Gebühren dürfen höchstens so bemessen sein, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden. Hierzu gehören auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals, angemessene Abschreibungen und Verwaltungskosten (§ 14, Absatz 1 und 3 KAG). Die Neukalkulation der Benutzungsgebühren sei nach diesen Vorgaben erfolgt.

Die festgesetzte Gebühr dürfe nicht in einem Missverhältnis zur öffentlichen Leistung stehen, ansonsten liege ein Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip vor. Leistung und Gegenleistung müssen einander entsprechen. Die Unterkunftskosten liegen zwar etwas über der ortsüblichen Bruttovergleichsmiete. Es sei jedoch zu berücksichtigen, dass die Betreuung der Unterkünfte einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursacht. Weiterhin werden bei der Containeranlage in der Walldorfer Straße Zusatzleistungen erbracht, die sehr kostenintensiv seien.

Bei der Kalkulation, aus der die kostendeckende Gebühr hervorgeht, seien alle Kosten gemäß der Haushaltsplanung für das Jahr 2025 herangezogen worden. Der Kostendeckungsgrad werde auf 100 Prozent festgelegt. Nach dem Kostendeckungsgebot soll das veranschlagte Gebührenaufkommen den voraussichtlichen Kosten der öffentlichen Einrichtung entsprechen. Übersteigt am Ende des Bemessungszeitraums das tatsächliche Gebührenaufkommen die Gesamtkosten, seien die Kostenüberdeckungen bei ein- oder mehrjähriger Gebührenbemessung innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Für die Unterbringung in der Containeranlage Walldorfer Straße sei ein Gebührensatz von 32,41 Euro/qm/Monat und für die restlichen Unterkünfte von 14,18 Euro/qm/Monat berechnet worden.

Gemeinderat Thomas Leiser (CDU) macht deutlich, dass die Differenzierung zwischen der Containeranlage und den Gemeindewohnungen nachvollziehbar und das Kostendeckungsprinzip als Grundlage positiv zu bewerten sei.

Gemeinderat Jens Kochendörfer (SPD) befürwortet die Neukalkulation und die Änderung der Obdachlosensatzung.

Gemeinderat Heino Völker (FWV) fragt, warum zehn Jahre gewartet worden sei, um die Gebühren nachzukalkulieren und ob dadurch Geld verschenkt worden sei.

Kämmerer Pfister hebt hervor, dass die Verwaltung die Gebühren immer im Blick gehabt habe und dass diese weitestgehend kostendeckend gewesen seien.

Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die Grünen) stimmt dem Beschlussvorschlag zu und merkt an, dass es bedauerlich sei, Menschen in Containeranlagen unterbringen zu müssen.

Gemeinderat Klaus-Günther Voigtmann (AfD) wundert sich über die hohen Unterkunftskosten für die Containeranlage.

Bürgermeister Wangler begründet diese unter anderem mit erheblichen Unterhaltungskosten für Gemeinschaftsbereiche (zum Beispiel Sanitäranlagen), die so in den anderen gemeindeeigenen Objekten nicht bestehen.

Gemeinderat Chris Brocke (FDP) befürwortet den Beschussvorschlag.

Es ergeht der einstimmige Beschluss:

1. Der Gemeinderat nimmt die Neukalkulation der Benutzungsgebühren für die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte zur Kenntnis und beschließt die vorgeschlagene Gebührenanpassung. Der Kostendeckungsgrad wird auf 100 Prozent festgelegt.

2. Der Gemeinderat stimmt der 1. Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften zu. Die Änderungssatzung tritt zum 1. Juni 2025 in Kraft.

TOP 3: Neurottschule, Teildachsanierung, Sondertrakt; Auftragsvergabe

Bauamtsleiter Marc Schneider erinnert daran, dass die Neurottschule in den 1960er-Jahren erbaut worden sei. Seit ihrer Gründung diene die Schule als wichtige Bildungseinrichtung für die Gemeinde Ketsch und biete Schülerinnen und Schülern aus der Region – derzeit 511 Kinder und Jugendliche – eine umfassende Schulbildung. Die bauliche Struktur der Schule bestehe aus insgesamt fünf Trakten, die die verschiedenen Unterrichtsbereiche beherbergen, sowie einem Sondertrakt, der zum Beispiel spezielle Räume für die Verwaltung, eine Lehr- und Lernküche sowie Räume für den naturwissenschaftlichen Unterricht enthält. Die Trakte seien so angelegt, dass sie eine funktionale und flexible Nutzung ermöglichen.

In den letzten Jahren habe die Schule umfangreiche Sanierungsmaßnahmen im Bereich des Brandschutzes durchlaufen. Bis Anfang 2025 sei eine mehrjährige, umfassende Brandschutzsanierung durchgeführt worden, um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sowie des (Lehr-)Personals zu gewährleisten und den aktuellen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.

Trotz dieser Sanierungsmaßnahmen seien jedoch noch weitere bauliche Maßnahmen notwendig. Insbesondere das Flachdach der Schule weise Mängel auf und sei reparaturbedürftig. Zwei Teildachsanierungen seien bereits erfolgreich abgeschlossen worden. Aufgrund begrenzter finanzieller Mittel könne die Dachsanierung nur abschnittsweise durchgeführt werden.

Im Bereich des Flachdaches über dem Sondertrakt haben sich mehrere Einregenstellen gezeigt. Daher soll nun vorrangig in diesem Bereich eine Teildachsanierung über ca. 45 Prozent der Sondertrakt-Dachfläche erfolgen, somit auf rund 379 m². Im Vorfeld sei, zusammen mit dem bauleitenden Architekten Tobias Maier, eine ausführliche Voruntersuchung gemacht worden, um den exakten Dachaufbau zu ermitteln. Hierzu sei das Dach an mehreren Stellen geöffnet und inspiziert worden. Außerdem sei die genaue Ausführung des Übergangs zwischen der alten und neuen Dachbahn besprochen worden. Die alte Dachbahn sei eine PVC-Bahn, die mit der neuen FPO-Bahn (1,8 oder 2 mm Stärke) zu verbinden ist. Es handle sich um eine mehrschichtige, durch Heißluft verschweißbare Kunststoffabdichtungsbahn. FPO-Dachbahnen benötigen bei der Herstellung weniger Energie als die meisten anderen Arten von Dachabdichtungsmembranen. Sie enthalten kein Chlor und keine Weichmacher und können am Ende ihrer langen Lebensdauer (ca. 25-30 Jahre) recycelt werden. Die Membran stelle bei korrekter Lagerung, Verwendung und Entsorgung keine Gefahr für Gesundheit, Sicherheit und Umwelt dar. Die Oberlichter als potentielle Einregenstellen werden zurückgebaut.

Die Arbeiten seien für die Sommerferien geplant, um den Schulbetrieb möglichst wenig zu beeinträchtigen. Der Beginn sei auf den 4. August 2025 terminiert und die Fertigstellung soll bis zum 29. August 2025 erfolgen.

Die Gesamtsumme des Bauvorhabens liege nicht über dem einschlägigen Schwellenwert, insoweit sei keine europaweite Ausschreibung der Arbeiten durchzuführen gewesen. Auftragsgrundlage sei stets die VOB.

Zur Submission am 30. April 2025 nach beschränkter Ausschreibung haben drei Angebote vorgelegen. Nach Prüfung und Wertung der Angebote durch den bauleitenden Architekten Tobias Maier von Maier Architekten aus Oftersheim ergebe sich folgende Bieterreihenfolge: Anbieter 1: 90.443,91 Euro, Anbieter 2: 100.626,40 Euro, Anbieter 3: 132.392,94 Euro. Die Vergabe des Auftrags an Anbieter 1, Limmer Dachdeckerbetrieb GmbH & Co. KG aus Ketsch, werde empfohlen.

Als Alternativposition sei eine Dachbahn mit 2 mm Stärke ausgeschrieben worden. Nach Rücksprache mit Architekt Maier soll diese Position zur Ausführung kommen. Somit ergebe sich eine Auftragssumme in Höhe von 91.676,53 Euro. Die Kostenberechnung liege bei 127.092 Euro. Im Haushalt des Jahres 2025 seien insgesamt 150.000 Euro eingestellt worden.

Die Firma Limmer Dachdeckerbetrieb GmbH & Co. KG aus Ketsch sei der Verwaltung und dem Architektenbüro gut bekannt.

Die Gerüstbauarbeiten seien separat ausgeschrieben worden. Der Auftrag in Höhe von 9.406,81 Euro sei an die Firma Burkart Gerüstbau GmbH aus Rheinstetten erteilt worden.

Gemeinderat Christian Herm (CDU) sieht die Notwendigkeit der Dachsanierung als gegeben, um künftig Wassereinbrüche zu verhindern.

Gemeinderat Dr. Oliver Brinkmann (SPD) findet es positiv, dass der Auftrag an eine Ketscher Firma vergeben wird.

Gemeinderat Frank Müller (FWV) merkt an, dass eine komplette Dachsanierung günstiger wäre. Da die finanziellen Mittel jedoch nicht vorhanden sind, müsse man die Dachsanierung eben abschnittsweise durchführen. Hierbei sei es wichtig darauf zu achten, dass die sanierten und die alten Dachflächen sauber getrennt werden, damit nicht über die alten Flächen Wasser in die neuen eindringen könne.

Gemeinderätin Birgit Ackermann (Bündnis 90/Die Grünen), Gemeinderat Klaus-Günther Voigtmann (AfD) und Gemeinderat Chris Brocke (FDP) sehen ebenfalls Handlungsnotwendigkeit und befürworten die Teilsanierung.

Es ergeht der einstimmige Beschluss:

Der Auftrag „Dachabdichtungsarbeiten Neurottschule“ wird an die Firma Limmer Dachdeckerbetrieb GmbH & Co. KG aus Ketsch vergeben. Auftragsgrundlage ist das Angebot vom 29. April 2025 mit einem Angebotspreis von 91.676,53 Euro, inklusive MwSt.

TOP 4: Berichte des Bürgermeisters

4.1. Maifest und Rad-Aktionstag

Bürgermeister Wangler teilt mit, dass die Interessengemeinschaft Ketscher Vereine vom 29. bis 31. Mai zum Maifest vor der Rheinhalle einlade. Neben einem abwechslungsreichen Bühnenprogramm werde es auch wieder viele leckere Gaumenfreuden geben. Das Fest beginne bereits am Vatertag und biete sich für einen geselligen Stopp beim Vatertagsausflug regelrecht an. Parallel zum Maifest finde am 31. Mai der zweite Rad-Aktionstag im Bruch statt. Von 10 bis 13 Uhr gebe es verschiedene Aktionen rund um das Fahrrad. Unter anderem bestehe die Möglichkeit, das Fahrrad codieren zu lassen und an einem kleinen Fahrsicherheitstraining teilzunehmen.

4.2. Altennachmittag

Bürgermeister Wangler weist auf eine weitere Veranstaltung hin: Alle Seniorinnen und Senioren seien am 18. Juni um 14 Uhr zum Altennachmittag in die Rheinhallengaststätte eingeladen. Die Gemeinde habe ein kurzweiliges Unterhaltungsprogramm zusammengestellt.

4.3. Haushaltsverfügung

Bürgermeister Wangler gibt bekannt, dass das Kommunalrechtsamt mit Schreiben vom 20. Mai 2025 die uneingeschränkte Abschlussbestätigung nach § 114, Absatz 5, Satz 2 GemO zur Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2019 im Einvernehmen mit der Gemeindeprüfungsanstalt erteilt habe.

TOP 5: Anfragen der Gemeinderäte

5.1. Food-Sharing / Abfallentsorgung Seniorenwohnanlage Gassenäckerstraße

Gemeinderätin Sandra Reiff (SPD) kommt darauf zu sprechen, dass auch in der Gemeinde Ketsch das Angebot des Food-Sharings bestehe. Im Zusammenhang mit einer unsachgemäßen Abfallentsorgung im Bereich der Seniorenwohnanlage Gassenäckerstraße sei nun die Befürchtung aufgekommen, dass seitens der Gemeinde dieses sinnvolle Angebot unterbunden werden solle.

Hauptamtsleiter Ulrich Knörzer informiert, dass sich die unsachgemäße Abfallentsorgung im Bereich der Seniorenwohnanlage Gassenäckerstraße darauf beziehe, dass Essensabfälle Dritter in Müllbehältnisse der Seniorenwohnanlage eingeworfen wurden. Zu der Thematik Food-Sharing bestehe hier keine Verbindung.

Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die Grünen) bedauert in diesem Zusammenhang, dass das Angebot zur Abgabe von Lebensmitteln bei der katholischen Kirchengemeinde nicht mehr bestehe.

Hauptamtsleiter Knörzer informiert ergänzend, dass es bei derartigen Angeboten diverse Auflagen, insbesondere auch hygienerechtlicher Art, zu erfüllen gelte.

5.2. Aggressive Bürgerschaft

Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die Grünen) beklagt die hohe Aggressivität in der Bürgerschaft und nennt als Beispiel, dass er beschimpft worden sei, nachdem er am Weg zwischen dem Seehotel und der Kraichbachbrücke Grünschnittarbeiten getätigt hatte.

Bürgermeister Wangler bestätigt, dass Bauhofmitarbeiter fast täglich solche Erfahrungen machen müssen. Ebenso gehen täglich E-Mails bei der Verwaltung ein, mit Beschwerden aller Art.

5.3. Prüfung von Sachverhalten bei Anfragen in der Gemeinderatssitzung

Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die Grünen) zitiert aus Ratsprotokollen, in denen bei manchen Anfragen zu lesen sei, dass die Verwaltung einen Sachverhalt prüfe. Gemeinderat Martin erkundigt sich, was mit dieser Aussage gemeint sei.

Hauptamtsleiter Knörzer erläutert, dass die Anfrage aus dem Protokoll an das jeweils zuständige Fachamt weitergegeben werde. Die dortige Prüfung werde dann hausintern kommuniziert und, falls erforderlich werden weitere Schritte eingeleitet.

5.4. Baum- und Beet-Patenschaften

Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach der Resonanz auf die Baum- und Beet-Patenschaften.

Bürgermeister Wangler teilt mit, dass die Resonanz gut gewesen sei und dass bereits konkrete Gespräche mit den Baumpaten stattfinden.

5.5. Neuer Zebrastreifen vor der katholischen Kirche

Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die Grünen) möchte wissen, warum auf der Schwetzinger Straße vor der katholischen Kirche ein Zebrastreifen aufgezeichnet worden sei.

Sachgebietsleiterin Larissa Klein antwortet, dass es sich hierbei um einen vorübergehenden provisorischen Zebrastreifen handle. Grund dafür sei die eingerichtete Baustelle an der Kirche und die damit verbundene Teilsperrung des Bürgersteiges auf Kirchenseite gewesen.

5.6. Warenautomat in der „alla hopp!“-Anlage

Gemeinderätin Birgit Ackermann (Bündnis 90/Die Grünen) kommt auf den Warenautomaten in der „alla hopp!“-Anlage zu sprechen und bittet um Kenntnisgabe, wenn der Vertrag mit dem Automatenbetreiber endet und über Rückmeldungen bezüglich der Nutzung des Automaten.

Bürgermeister Wangler macht deutlich, dass der Vertrag noch laufe und sichert eine rechtzeitige Abstimmung vor Vertragsende zu.

5.7. Hitze-Aktionstag und Link auf Gemeinde-Homepage

Gemeinderätin Birgit Ackermann (Bündnis 90/Die Grünen) fragt, ob zum bundesweiten Hitze-Aktionstag am 4. Juni seitens der Gemeinde etwas geplant sei. Des Weiteren schildert Gemeinderätin Ackermann, dass die Links zum Solarkataster auf der Homepage der Gemeinde nicht funktionieren.

Bürgermeister Wangler antwortet, dass zum Hitze-Aktionstag kein gesondertes Programm geplant sei und dankt für den Hinweis zur Homepage.

5.8. Ausbildungsmesse in Ketsch

Gemeinderat Dr. Oliver Brinkmann (SPD) lobt das Speed-Dating, das in der Neurottschule durchgeführt wurde. Ein Wunsch der Jugendlichen sei hierbei gewesen, in Ketsch eine Ausbildungsmesse zu veranstalten.

Bürgermeister Wangler dankt für den Vorschlag und sichert zu, eine mögliche Umsetzung zu prüfen.

5.9. Car-Sharing

Gemeinderat Heino Völker (FWV) erkundigt sich nach dem Sachstand bezüglich Car-Sharing.

Klimaschutzmanagerin Julia Berberig teilt mit, dass Ende Juni im Bereich des Marktplatzes/Ecke Herzogstraße eine Ladesäule aufgebaut werden soll und die Aktion in Kürze beginnen könne.

Erscheinung
Ketscher Nachrichten
Ausgabe 24/2025
von Gemeinde Ketsch
13.06.2025
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