TOP 1: Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
Bürgermeister Timo Wangler gibt bekannt, dass das Ratsgremium in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 23. März 2026 folgende Personalentscheidungen getroffen habe: Ernennung und Höhergruppierung Sachgebietsleitung Ordnungsamt; Ernennung und Höhergruppierung stellvertretende Sachgebietsleitung Ordnungsamt; befristete Weiterbeschäftigung in Teilzeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze im Bürgermeistersekretariat; Einstellung in ein unbefristetes Teilzeitarbeitsverhältnis im Sozialamt.
TOP 2: Anfragen der Sitzungsbesucher
2.1. Vorkommen der Tapinoma Magnum in der Schwetzinger Straße 59
Ein Sitzungsbesucher erkundigt sich, ob es in der Schwetzinger Straße, Höhe Hausnummer 59, ein Vorkommen der invasiven Ameisenart Tapinoma Magnum gebe, da im Gehwegbereich ein erheblicher Sandaufwurf festzustellen sei.
Bürgermeister Wangler antwortet, dass es hierzu bisher keine Erkenntnisse gebe und sichert eine entsprechende Prüfung zu.
2.2. Trinkwassergefährdung durch Kiesabbau
Ein Sitzungsbesucher kommt auf den geplanten Kiesabbau im Entenpfuhl zu sprechen und möchte wissen, ob der Verwaltung die durch Kiesabbau erhöhte Trinkwassergefährdung bekannt sei. Er bittet das Ratsgremium darum, der ablehnenden Stellungnahme in Bezug auf das Vorhaben zu folgen.
Bürgermeister Wangler bestätigt die Kenntnis einer erhöhten Trinkwassergefährdung.
2.3. Unseriöse Angebote am Gebrauchtwagenmarkt
Ein Sitzungsbesucher nimmt Bezug auf TOP 5 (Beschaffung eines multifunktionalen Mehrsitzerbusses) und macht darauf aufmerksam, dass es am Gebrauchtwagenmarkt oftmals unseriöse Angebote gebe. Der Sitzungsbesucher bittet die Verwaltung, dies beim Kauf eines gebrauchten Mehrsitzerbusses zu bedenken.
Bürgermeister Wangler dankt für den Hinweis und merkt an, dass die Verwaltung bisher mit dem Kauf von Gebrauchtwagen gute Erfahrungen gemacht habe.
2.4. Fehlender Verkehrsspiegel im Kreuzungsbereich Hockenheimer Straße / Hebelstraße
Ein Sitzungsbesucher fragt, warum der abgebaute Verkehrsspiegel im Kreuzungsbereich Hockenheimer Straße / Hebelstraße nicht wieder aufgestellt worden sei.
Bürgermeister Wangler erläutert, dass sich die Verkehrsteilnehmer der Kreuzung ohne Verkehrsspiegel langsamer nähern müssen, um die Rechts-Vor-Links-Regelung zu beachten. Das Langsamer-Fahren erhöhe die Verkehrssicherheit.
2.5. Baumpflanzungen an der Hundewiese
Ein Sitzungsbesucher bedauert, dass einige Bäume an der Hundewiese in einem schlechten Zustand seien und regt an, neue Bäume zu pflanzen.
Bürgermeister Wangler verweist darauf, dass die Gemeinde nicht Eigentümer des Areals sei, man bei diesem jedoch gerne dahingehend nachfrage.
TOP 3: Zustimmung zur Wahl des Kommandanten und der stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Ketsch
Hauptamtsleiter Ulrich Knörzer erläutert, dass im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Ketsch am Samstag, den 28. März 2026, unter anderem die Wahl des Kommandanten und seiner beiden Stellvertreter auf der Tagesordnung gestanden haben. In geheimer Wahl seien von 38 anwesenden und wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen Sven Schmitt zum Kommandanten sowie Matthias Rux und Tilman Schenk zu stellvertretenden Kommandanten gewählt worden. Die Wahl sei ordnungsgemäß durchgeführt worden und es liegen bei den Gewählten die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für das Amt vor.
Die Amtszeit betrage 5 Jahre. Ist die vorherige Amtszeit im Zeitpunkt der Bestellung noch nicht abgelaufen, schließe die fünfjährige Frist bei einer Wiederwahl an das Ende der vorangegangenen Amtszeit an. Damit ergebe sich vorliegend ein Amtsantritt der neuen Amtsperiode am 15. November 2026.
Gemäß § 8, Absatz 2, Satz 1 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg (FwG) in Verbindung mit § 10, Absatz 5 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Ketsch bedürfe die Wahl des Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter der Zustimmung des Gemeinderates.
Gemeinderat Rainer Fuchs (CDU) merkt an, dass man darauf vertrauen könne, dass die Floriansjünger wissen, wen sie in führende Positionen wählen.
Gemeinderat Michael Rößler (SPD) bestätigt, dass die Wahl korrekt durchgeführt worden sei.
Gemeinderat Frank Müller (FWV) lobt die Ketscher Feuerwehr als unverzichtbare Säule der kommunalen Sicherheit. Bei der Wahl sei auf erfahrene Führungskräfte gesetzt worden. Das Votum sei damit ein klarer Vertrauensbeweis.
Gemeinderätin Heike Schütz (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnet die Zustimmung zur Wahl als formelle Angelegenheit und spricht der Feuerwehr ihren Dank aus.
Gemeinderat Klaus-Günther Voigtmann (AfD) weiß das Engagement der Ketscher Feuerwehr ebenfalls zu schätzen und erteilt gerne Einvernehmen zu den erfolgten Wahlen.
Gemeinderat Chris Brocke (FDP) sieht die Ketscher Feuerwehr personell gut aufgestellt und signalisiert seine Zustimmung zur Wahl.
Es ergeht der einstimmige Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Wahl von Herrn Sven Schmitt zum Kommandanten sowie der Wahl der Herren Matthias Rux und Tilman Schenk als stellvertretende Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Ketsch zu.
TOP 4: Annahme von Spenden
Kämmerer Gerd Pfister erinnert daran, dass – gemäß des Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates vom 29. September 2025 – über die Annahme von Spenden über 2.000 Euro zeitnah zu entscheiden sei. Im Jahr 2026 seien bis 15. April 2026 insgesamt 13.700 Euro an Spenden eingegangen. Hierbei seien auch Beträge über 2.000 Euro. Die Gemeinde bedanke sich bei allen Spendern sehr herzlich.
Das Ratsgremium schließt sich den Dankesworten an.
Gemeinderat Thomas Leiser (CDU) sieht in der hohen Spendenbereitschaft ein wichtiges Zeichen für den Zusammenhalt in der Gemeinde. Es sei positiv, dass sich Vereine und Firmen in das Gemeinwohl einbringen möchten.
Gemeinderat Jens Kochendörfer (SPD) bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass die Spendenbereitschaft auch in Zukunft nicht nachlasse.
Gemeinderat Jürgen Stang (FWV) freut sich über das neuerlich großzügige Spendenaufkommen und erteilt dem Beschlussvorschlag gerne Zustimmung.
Gemeinderätin Heike Schütz (Bündnis 90/Die Grünen) bedauert, dass die Verwaltung für die Anschaffung des Mehrsitzerbusses keinen offiziellen Spendenaufruf gestartet habe. Es wäre denkbar gewesen, dass der gesamte Betrag von 25.000 Euro an Spenden zusammenkommt.
Bürgermeister Wangler macht deutlich, dass man den Spendenbogen nicht habe überspannen wollen. Auch aus zeitlichen Gründen habe man sich für kurze Wege entschieden und Firmen oder Institutionen direkt angesprochen.
Gemeinderat Klaus-Günther Voigtmann (AfD) zeigt sich erfreut über das Zusammengehörigkeitsgefühl in der Gemeinde.
Gemeinderat Chris Brocke (FDP) begrüßt die Bereitschaft zu spenden.
Es ergeht der einstimmige Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme und Weitergabe der Spenden zu.
TOP 5: Beschaffung eines multifunktionalen Mehrsitzerbusses
Bürgermeister Wangler erläutert, dass die Gemeinde aktuell über ein altes Kommunalfahrzeug (9-Sitzer VW Bus) verfüge, das nun jedoch aufgrund seines Alters und technischen Zustands nicht mehr instand zu setzen sei und aus dem Fuhrpark entfalle. In den vergangenen Jahren habe sich die Nutzung dieses Fahrzeugs enorm ausgeweitet. Neben der rein dienstlichen Nutzung für die Belange der Gemeindeverwaltung habe das Fahrzeug mehr und mehr auch sozialen Diensten und ehrenamtlichem Engagement gedient. Zu nennen sei hier beispielsweise eine Nutzung durch den Ketscher Jugendtreff beziehungsweise die Mobile Jugendarbeit der Gemeinde, ausgerichtet vom externen Träger Postillion e.V.; Transportfahrten, aber auch Ausflüge mit den Kindern und Jugendlichen, seien so einfach zu bewerkstelligen und attraktivieren die Arbeit mit und für die Ketscher Jugend.
Auch das Sozialamt der Gemeinde sowie die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe der Kommune greifen in verstärktem Maße auf das Fahrzeug zurück, um auf kurzem Wege Hilfestellung zu leisten, ehrenamtliches Engagement in der Flüchtlingshilfe zu unterstützen oder aber auch gesellige Aktivitäten zu ermöglichen.
Zudem nutze der Ketscher Seniorenbeirat den Mehrsitzerbus rege. Zu nennen seien dabei insbesondere die turnusgemäß stattfindenden Einkaufsfahrten für Seniorinnen und Senioren. Mobilität, Hilfestellung und Gemeinschaftserlebnis – das diesbezügliche Angebot berücksichtige gleich mehrere Aspekte. In Zusammenarbeit mit der Nachbarschaftshilfe der Gemeinde bieten die Beiratsmitglieder Einkaufsfahrten an, um die Seniorinnen und Senioren in der Bewältigung ihres Alltags zu unterstützen und zudem das freundschaftliche Miteinander zu stärken. Die Einkaufsfahrten werden in der Regel zum Globus in Hockenheim, manchmal auch zum Einkaufszentrum in Brühl oder zum Einkaufscenter in Edingen-Neckarhausen angeboten. Zudem bestehe natürlich die Möglichkeit des Einkaufs in den Geschäften der Gemeinde. Mehrere Seniorenbeiräte haben sich bereit erklärt, als ehrenamtliche Fahrer zu fungieren. Die Teilnehmer werden bei sich zu Hause abgeholt und auch wieder dorthin zurückgebracht.
Ein weiterer Nutzer des in Rede stehenden Busses sei der im vergangenen Jahr neu gegründete Verein der Ketscher Schwimmbadfreunde. Dieser habe sich unter anderem das Ziel gesetzt, viele Seniorinnen und Senioren zu motivieren, wieder schwimmen zu gehen und damit einen Beitrag zur eigenen Gesundheit hin zu besserer Beweglichkeit und Wohlbefinden zu leisten. Gleichzeitig soll der Kontakt zu Gleichgesinnten gefördert werden. Zur Umsetzung dieses Vorhabens bieten die Ketscher Schwimmbadfreunde e.V. seit dem vergangenen Jahr mit dem gemeindeeigenen Kommunalfahrzeug einen kostenfreien Fahrdienst zur Ketscher Badanlage. Jeweils mittwochs um 9.30 Uhr holen die ehrenamtlichen Vereinsmitglieder interessierte Schwimmerinnen und Schwimmer ab. Wer möchte, könne dann an der Wassergymnastik teilnehmen oder auch nur seine Bahnen schwimmen. Die Rückfahrt sei für 11.30 bis 12.00 Uhr vorgesehen. Anmelden könne man sich direkt im Schwimmbad oder bei der Kontaktnummer des Vereins.
Perspektivisch angedacht sei zudem eine Nutzung des Mehrsitzerfahrzeugs für diverse Aktivitäten im Rahmen der Städtepartnerschaft mit der französischen Gemeinde Trélazé. Sei es die Nutzung des Busses für Austauschbegegnungen kleinerer Gruppen, Fahrten bei Besuchen der französischen Gäste in Ketsch, Nutzung des Fahrzeugs durch den ehrenamtlichen Freundeskreis Ketsch-Trélazé oder aber als Begleitfahrzeug für eine angedachte Mehrtagesradtour in die französische Partnergemeinde – auch im Rahmen der Ketscher Jumelage soll der Mehrsitzerbus seinen Zweck erfüllen.
Zusammenfassend zeige sich die Notwendigkeit des multifunktionalen Mehrsitzerbusses, für den nunmehr eine Ersatzbeschaffung ansteht. Erste Marktsondierungen für eine Neubeschaffung haben, je nach Alter und Ausstattung eines geeigneten Fahrzeugs, Kaufpreise zwischen 19.000 und 26.000 Euro ergeben.
Aufgrund der Tatsache, dass für die anstehende Ersatzbeschaffung keine Haushaltsmittel eingeplant sind, habe die Verwaltung eine zumindest anteilige Finanzierung über Spenden geprüft. Erfreulicherweise konnte über die Sparkasse Heidelberg (2.500 Euro), die Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG (2.500 Euro), den Rotary Club Schwetzingen-Kurpfalz (5.000 Euro) sowie zwei Privatspenden (3.000 Euro und 500 Euro) eine Gesamtspendensumme von 13.500 Euro für das neue Fahrzeug akquiriert werden. Es verbliebe im Falle eines angenommenen Kaufpreises von bis zu 25.000 Euro demnach ein kommunaler Eigenanteil von maximal 11.500 Euro. Da es sich bei den bestehenden Offerten zur Neubeschaffung in der Regel um Angebote handelt, die recht kurzfristig vorliegen, nicht längerfristig reserviert werden können und gegebenenfalls auch schnell vergriffen sind, werde der Gemeinderat gebeten, die Verwaltung mit dem Kauf eines Ersatzfahrzeugs bis zu einem Kaufpreis von 25.000 Euro zu ermächtigen, damit bei neuerlicher Marktsondierung zeitnah ein günstiges Angebot beauftragt werden kann.
Gemeinderat Thomas Leiser (CDU) bewertet die Anschaffung des Mehrsitzerbusses als sinnvolle und zukunftsorientierte Investition in die Mobilität und Gemeinschaft der Gemeinde.
Gemeinderat Jens Kochendörfer (SPD) lobt die vielfältige Nutzung des Busses, wodurch das Gemeindeleben unterstützt werden könne.
Gemeinderat Jürgen Stang (FWV) hat keinen Zweifel daran, dass die Anschaffung unumgänglich sei, denn Fahrten mit dem alten Fahrzeug seien unzumutbar geworden. Im Hinblick auf die Nutzung sei erkennbar, in wie vielen Bereichen die Gemeinde unterstützend tätig ist.
Gemeinderätin Heike Schütz (Bündnis 90/Die Grünen) findet die Lösung mit einem Gebrauchtwagen sehr gut und regt an, die Nutzung für den Bus eventuell für die Vereine noch auszuweiten.
Bürgermeister Wangler hebt hervor, dass die Nutzung für besondere Aktionen gedacht sei, nicht jedoch für eine regelmäßig Anmietung. Bei Interesse können sich Vereine aber gerne im Rathaus melden, wo der Nutzungsvorschlag geprüft werde.
Gemeinderat Klaus-Günther Voigtmann (AfD) befürwortet die Anschaffung und das damit verbundene Engagement bezüglich der Nutzung des Busses.
Gemeinderat Chris Brocke (FDP) hält die Investition für wichtig und richtig. Die Anschaffung komme der Ketscher Gemeinschaft und den ehrenamtlich Tätigen zugute.
Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die Grünen) fragt, ob dennoch weiterhin für den Bus gespendet werden könne.
Bürgermeister Wangler bestätigt, dass auch im Nachgang noch Spenden für den Mehrsitzerbus möglich seien.
Es ergeht der einstimmige Beschluss:
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung zur Beschaffung eines multifunktionalen Mehrsitzerbusses zu einem Kaufpreis von bis zu 25.000 Euro brutto. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden bereitgestellt.
TOP 6: Planfeststellungsverfahren Heinrich Krieger KG „Entenpfuhl“; Stellungnahme der Gemeinde
Bürgermeister Wangler informiert darüber, dass die Heinrich Krieger KG mit Schreiben vom 16. Juli 2025 den Antrag auf wasserrechtliche Planfeststellung für ein Rohstoffabbauvorhaben im Gewann Entenpfuhl, Gemarkung Schwetzingen, beim zuständigen Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises gestellt habe. Die planfeststellende Behörde gebe der Gemeinde Ketsch nun nach gewährter Fristverlängerung bis zum 30. April 2026 Gelegenheit, sich als Träger öffentlicher Belange zu den Planungen zu äußern. Hierzu habe die Verwaltung zwischenzeitlich eine Stellungnahme verfasst, welche die ablehnende Haltung der Gemeinde gegenüber dem angedachten Projekt wiedergibt. Das Verfahren sei aktuell noch nicht öffentlich. Erst im Anschluss an die Behördenbeteiligung erfolge die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie nach Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannter Umwelt- und Naturschutzvereinigungen.
Umweltbeauftragter Dominique Stang trägt sodann die Stellungnahme der Gemeinde vor:
„Per Schreiben vom 16. Juli 2025 hat die Heinrich Krieger KG einen Antrag auf wasserrechtliche Planfeststellung für den Neuaufschluss einer Abbaustätte zur Kies- und Sandgewinnung im Gewann Entenpfuhl, Gemarkung Schwetzingen, gestellt. Auf einer Fläche von rund 39 ha sollen über einen Zeitraum von circa 33 Jahren Kiese und Sande bis in eine Tiefe von etwa 35 m mittels Trockenabbau und anschließender Nassauskiesung gewonnen werden. Für die Aufbereitung, Zwischenlagerung und den Verkauf der Veredelungsprodukte sind weiterhin auf einer zusätzlichen Betriebsfläche von rund 8 ha der Bau und Betrieb eines Kieswerks sowie eines Betonwerks geplant. Zum Abtransport der Schüttgüter und Veredelungsprodukte soll der Standort eine Verkehrsanbindung an die L722 erhalten.
Das geplante Abbauvorhaben stellt unseres Erachtens zunächst einmal einen massiven Landschaftseingriff dar, der vor Ort zu einem nachhaltig veränderten ökologischen Beziehungsgefüge führt, wovon letztlich alle Schutzgüter (Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen/Tiere, Landschaftsbild/Erholung) betroffen sein werden. Neben dem abgrabungsbedingten Verlust von grundwasserschützenden Bodendeckschichten wird nahezu der gesamte, auf der Vorhabenfläche vorhandene Waldbestand sukzessive beräumt. Damit gehen auch dessen Klima- und Wasserschutz- sowie Erholungs- und mit Blick auf die nahegelegenen, vielbefahrenen Verkehrswege B 39 und BAB 6 auch dessen Immissionsschutzfunktionen (Dämpfung des Verkehrslärms, Filterwirkung für Staub und Luftschadstoffe) verloren. Der Umweltbericht zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar (2014) prognostiziert für ein Abbauvorhaben im Gewann Entenpfuhl (RNK-VRG14) vor allem für die Schutzgüter Wasser, Klima und Luft sowie Bevölkerung und Gesundheit erhebliche bis besonders erhebliche negative Umweltauswirkungen.
In diesem Zusammenhang weisen wir insbesondere auch auf potentiell kumulierende Wirkungen durch weitere, derzeit in Planung befindliche überregionale Infrastrukturvorhaben hin, die den Druck auf Landschaft und Freiflächen im Umfeld des Vorhabenbereichs sicherlich nicht schmälern. Zu nennen sind hier der Netzausbau Höchstspannungsleitung (ULTRANET) der TransnetBW, die Neu- und Ausbaustrecke Mannheim-Karlsruhe der DB in ihrer derzeitigen Vorzugsvariante R4 sowie der sechsstreifige Ausbau der BAB 6 zwischen dem AK Mannheim und der AS Schwetzingen/Hockenheim. Vor allem durch die beiden letztgenannten werden sowohl auf Ketscher als auch Schwetzinger Gemarkung zusätzliche Waldflächen verloren gehen.
Der gesamte Vorhabenbereich liegt innerhalb der Zone III A des Wasserschutzgebiets Schwetzinger Hardt. Nach § 8 der zugrundeliegenden, seit dem 22. März 2022 rechtskräftigen Schutzgebietsverordnung sind hier eine Neuanlage von Kies-, Sand- und Tongruben ebenso wie ein Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten, Freilegen und Ableiten von Grundwasser – aus wie wir finden gutem Grunde – verboten. In der Gewinnung von Rohstoffen mit Offenlegung des Grundwassers und Entwicklung eines Baggersees sehen wir ein hohes Gefährdungspotential. Das Land Baden-Württemberg bestätigt diese Sichtweise. Gemäß dem Leitfaden „Kiesgewinnung und Wasserwirtschaft – Empfehlungen für die Planung und Genehmigung des Abbaus von Kies und Sand“ der LfU (2004) soll bei Kiesabbauvorhaben insbesondere in Wasserschutzgebieten eine verbleibende Grundwasserüberdeckung von mindestens 2,0 m über dem mittleren höchsten Grundwasserstand verbleiben, da eine Freilegung von Grundwasser oder eine temporäre Flutung aktiver Abbauflächen mit erheblichen Grundwasserverunreinigungen verbunden sein können.
Konsequenterweise befürchten wir ebenso negative Auswirkungen auf das Trinkwasser und dessen Gewinnung durch das Wasserwerk Schwetzinger Hardt, dessen Brunnen sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Vorhabenbereich befinden. Wie erwähnt werden durch das geplante Vorhaben zunächst im Zuge eines Trockenabbaus grundwasserschützende Bodendeckschichten entfernt. Die im weiteren Verlauf erfolgende Nassauskiesung führt schließlich zur vollständigen Grundwasserfreilegung und Entstehung eines Baggersees, wodurch sowohl qualitative (ungefilterter Eintrag von (Luft-)Schadstoffen) als auch quantitative (Veränderung des Wasserhaushalts beispielsweise durch Verdunstung über die Seeoberfläche) Beeinträchtigungen des Grund- und damit auch des Trinkwassers zu besorgen sind. Die Anlage eines Baggersees in der beabsichtigten Größenordnung dürfte darüber hinaus zu veränderten Anströmverhältnissen der Brunnengalerie des Wasserwerks Schwetzinger Hardt und damit zu verstärktem Einfluss oberflächennahen Grundwassers auf die Trinkwassergewinnung führen.
Beim Vergleich des Fachbeitrages Hydrogeologie der uns zur Verfügung gestellten Antragsunterlagen der Heinrich Krieger KG mit dem Erläuterungsbericht zur Neufestsetzung des Trinkwasserschutzgebietes für das Wasserwerk Schwetzinger Hardt des Zweckverbandes Wasserversorgung Kurpfalz (2019) werden des Weiteren unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der hydrogeologischen Untergrundsituation und der damit zusammenhängenden Gefährdungsabschätzung für das Grund- und Trinkwasser im Bereich der Schwetzinger Hardt deutlich. Infolgedessen kommen wir zu dem Schluss, dass eine potentielle, vorhabenbedingte Gefährdung des Grund- und Trinkwassers nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann. Zweifel oder Unklarheiten, mögen sie auch noch so gering sein, dürfen unseres Erachtens jedoch unter keinen Umständen zu einer Beeinträchtigung oder gar potentiellen Gefährdung des Trinkwassers führen – zu groß ist hier aufgrund seiner herausragenden Wasserqualität die zwischenzeitlich gar überregionale Versorgungsbedeutung des Wasserwerks Schwetzinger Hardt.
Zusammenfassend stehen wir dem Vorhaben der Heinrich Krieger KG daher nicht nur kritisch gegenüber, sondern lehnen dieses in seiner Gesamtheit ab. Der uneingeschränkte Schutz unseres Grund- und Trinkwassers ist nach unserem Dafürhalten von allerhöchster Priorität. Ihm muss zugunsten des Allgemeinwohls in jedem Falle Vorrang vor jedwedem Vorhaben zur Rohstoffgewinnung eines einzelnen, privatwirtschaftlich agierenden Unternehmens eingeräumt werden.“
Gemeinderat Rainer Fuchs (CDU) macht deutlich, dass die CDU-Fraktion den geplanten Kiesabbau ablehne und sich hinter die „Bürgerinitiative Entenpfuhl“ stelle, deren Widerstand sich gegen die Rodung der Waldfläche und die Trinkwassergefährdung richtet und für deren Engagement er sich ausdrücklich bedankt. Die Stellungnahme der Verwaltung enthalte alle relevanten Kritikpunkte und sei zu befürworten.
Gemeinderat Dr. Oliver Brinkmann (SPD) stimmt namens der SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und der ablehnenden Stellungnahme zum genannten Planfeststellungsverfahren zu. Nach Einholung der entsprechenden Informationen sehe man bei der Umsetzung des Vorhabens massive Nachteile und Gefahren für Ketsch und seine Bewohner. Mit dem Abbau von Kies im Entenpfuhl würde eine Fläche Wald in der Größenordnung von mehr als 38 Hektar abgeholzt werden. Der Rheinwald, zu dem das Waldstück im Entenpfuhl gehört, sei die zweitgrößte Waldfläche in Baden-Württemberg. Sie beherberge nicht nur teilweise geschützte Tierarten, sondern habe die Funktion einer Klimaanlage für die Region. Darüber hinaus sei der Wald eine Lärmschutzwand für den Ortsrand von Ketsch gegen den täglichen Lärm des Industriegebietes Talhaus durch Produktion und LKW-Verkehr und gegen die regelmäßigen Lärmimmissionen durch die Nutzung des Hockenheimrings. Des Weiteren würde durch den geplanten Kiesabbau ein Baggersee entstehen, der in seiner Größe der dreifachen Fläche des Anglersees entspricht. Er hätte eine Tiefe von bis zu 40 Metern, begrenzt nur durch eine in dieser Tiefe verlaufende Tonschicht, die auch das Versickern des Grundwassers in tieferen Bodenschichten verhindert. Eine derart große Wasserfläche sei nicht nur wesentlich empfindlicher für die Einbringung von Schadstoffen in das Grundwasser, als es ein Waldboden ist. Sie bedinge im Sommer auch eine wesentlich höhere Verdunstung mit der Gefahr von Starkregenereignissen, die in der Region ohnehin zugenommen haben. Durch den Bau und Betrieb des Kies- und Betonwerks sei außerdem mit erheblichen Lärmemissionen zu rechnen – sowohl durch die Förderung im Betrieb selbst, als auch durch die an- und abfahrenden Fahrzeuge. Eines der gewichtigsten Argumente gegen das Vorhaben sei jedoch die erhebliche Gefahr einer Verunreinigung des Trinkwassers in der Region. Das Werk würde in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Wasserwerk Hardt liegen, dessen Pumpen ebenfalls Wasser aus diesem Gebiet ziehen. Das hiergegen vorgebrachte Argument, etwaigen Verunreinigungen des Grundwassers könnte durch bessere Filteranlagen im Wasserwerk begegnet werden, verlagere das Risiko auf die Verbraucher: Der Einbau von mehr und besseren Filteranlagen werde zu einer Erhöhung des Trinkwasserpreises für die Verbraucher in der gesamten Region führen.
Trotz des bekannten Bedarfs nach Kies und Beton, etwa im Zusammenhang mit dem dringend erforderlichen Wohnungsbau, sehe die SPD-Fraktion die Notwendigkeit der Suche nach einem anderen Abbaugebiet für Kies. Im Oberrheingraben liegen etwa 60% der Lagerstätten für Kies in Baden-Württemberg. Es gebe allerdings mehrere Lagerstätten in Südhessen, der Pfalz und in Baden, bei denen die Abholzung von Wald nicht erforderlich ist und bei denen eine geringere Gefahr für das Trinkwasser besteht. Diese Lagerstätten seien teilweise bereits für den Kiesabbau freigegeben. Auf sie sollte in dem Planfeststellungsverfahren verwiesen und die Genehmigung zum Abbau im Entenpfuhl versagt werden.
Gemeinderat Heino Völker (FWV) unterstreicht, dass die Tatsache, dass die Firma Krieger im Bereich “Entenpfuhl” eine Kiesabbaustätte und ein Betonwerk plant, seit Jahren bekannt sei. Und gegen dieses Vorhaben haben sich bisher unisono alle in Ketsch Betroffenen wie Bevölkerung, Gemeindeverwaltung und Gemeinderat ablehnend geäußert. Die ins Feld geführten wichtigsten Argumente gegen das Vorhaben seien die damit verbundene zusätzliche Lärmbelastung, das mit dem Vorhaben steigende Verkehrsaufkommen und hier natürlich die zusätzliche LKW-Belastung, der Wegfall eines für Ketsch wichtigen Waldbiotops und an erster Stelle die Gefährdung der Wasserversorgung aus dem Wasserwerk Hardt, das auch für andere Gemeinden bis hin nach Mannheim, wegen der exquisiten Wasserqualität Bedeutung hat. Nicht verschwiegen werden sollte, dass das wesentliche Argument für das Vorhaben die regionalnahe Versorgung mit Rohstoffen für den Haus- und Straßenbau darstelle - auch ein Teil des Umwelt- und Klimaschutzes. Beide Aspekte müssen gegeneinander abgewogen werden. Hierbei überwiege aber eindeutig das Argument der Wasserversorgung für nah und fern. Derzeit seien die Inhalte der gesamten Antragsunterlagen noch nicht bekannt. Die Gemeinde Ketsch sei im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gebeten worden. Der Tenor der Stellungnahme sei wie bisher, ganz im Sinne der FWV-Fraktion, weiterhin ablehnend – unter Auflistung der wesentlichen Gegenargumente. Die FWV-Fraktion schließe sich voll und ganz den Ausführungen der Beschlussvorlage an.
Gemeinderätin Birgit Ackermann (Bündnis 90/Die Grünen) hebt hervor, dass sie kein Vertrauen in Ausgleichsmaßnahmen habe.Die Firma Krieger plane im Entenpfuhl den Kiesabbau inklusive Transportbetonwerk. Dafür sollen rund 39 Hektar Wald gerodet werden, das entspreche fast 60 Fußballfeldern. Übrig bleibe dann ein 35 Meter tiefes Loch, wo ein Baggersee entstehen soll. Es gebe bereits jetzt ein 5-nach-12-Klimaproblem und man wisse nicht, wie lange der Abbau dauern werde und ob und wann es dann Ausgleichsmaßnahmen oder eine Renaturierung geben wird. Ketsch habe ein sehr schönes Schwimmbad, den Altrhein, den Anglersee und den Hohwiesensee. Es werde keine weitere Wasserfläche benötigt. Der Entenpfuhl fungiere als Lärmschutz und als Luftfilter für die Ketscher Bevölkerung, denn dahinter verlaufen Autobahn und Schnellstraße. Diese natürliche Barriere würde ersetzt durch Kiesabbau, Staub und Lastwagenverkehr, ganz zu schweigen von Bodenverdichtung und -degradierung. Des Weiteren liege der Entenpfuhl im Bereich Schwetzinger Hardt, einem Trinkwasserschutzgebiet, aus dem nicht nur die umliegenden Kommunen, sondern auch die Städte Mannheim und Heidelberg einen nicht unerheblichen Teil ihres Trinkwassers beziehen. Kiesabbau sei dort nicht erlaubt, es sei denn mit Ausnahmegenehmigung. Und genau dieser Zusatz mit der Ausnahmegenehmigung bereite ernsthafte Sorgen. Es bleibe keine Zeit für „höherwertige Wiederaufforstung“. Kein einziger Baum dürfe mehr verloren werden. Deshalb spreche sich die Fraktion der Grünen ganz klar gegen Kiesabbau im Entenpfuhl aus und unterstütze die Kommune hinsichtlich einer diesbezüglichen Stellungnahme.
Gemeinderat Klaus-Günther Voigtmann (AfD) betont, dass die Gemeinde Ketsch erheblichen Umweltbelastungen aus vorhandenen und zukünftig noch verstärkt geplanten Infrastrukturvorhaben (Autobahn, Bundesstraße, Güterbahntrasse etc.) ausgesetzt sei, für welche der Entenpfuhl nur eine notdürftige, aber immer dringender notwendige Abschirmung darstellt. Dies gelte auch ganz besonders für die Bewohner in Ketsch-Süd. Des Weiteren betreffe alle Ketscher und darüber hinaus alle Konsumenten des Wasserwerks Rhein-Hardt im Rhein-Neckar-Kreis die unbedingt notwendige Reinhaltung des Grundwassers – eine Forderung, welche mit einer Kiesgrube, welche weit über die Grundwassertiefe hinaus ausgebeutet würde, niemals zu gewährleisten wäre. Auch wenn der Forst BW nur geringes Interesse an diesem isolierten und örtlich eingeschränkten Waldgebiet hat erkennen lassen, sei es doch für Ketsch und die Ketscher als einziges einfach zu erreichendes Waldreservat von überragender Bedeutung. Jeder einzelne Baum leiste dort seit Jahrzehnten seinen Beitrag zur "Klimastabilisierung" von Ketsch, und diese Tatsache wäre mit der Schaffung eines absolut überflüssigen weiteren Baggersees für immer verloren. Ein weiterer Ablehnungsgrund sei die mindestens 30 Jahre währende Lärmbelästigung durch Kiesabbau in unmittelbarer Nähe zu einem Wohngebiet. Es bleibe zu hoffen, dass die Vernunft siegen wird.
Gemeinderat Chris Brocke (FDP) argumentiert, dass Kies ein wichtiger Rohstoff für verschiedene Bauprojekte sei. Entsprechend sei es sinnhaft, diese Rohstoffe, sofern verfügbar, in unmittelbarer Nähe zu gewinnen, um Umweltbelastungen durch Transport zu verringern. Daher spreche er sich nicht grundsätzlich gegen den Kiesabbau aus. Auch der Verlust des dortigen Waldes wäre noch kein alleiniges Argument gegen den dortigen Kiesabbau. Ein gewisser Eingriff in die Natur sei bei solchen Projekten grundsätzlich erforderlich. Mit Blick auf die absehbaren großen Bauprojekte (Bahnstrecke etc.) finde jedoch bereits ein erheblicher Eingriff statt. Die große Problematik bei einem Kiesabbau im Entenpfuhl sei allerdings das Grundwasser. Das Gebiet sei hierfür eine wichtige Quelle. Daher müsse sichergestellt sein, dass dieses Trinkwasser bestens geschützt wird. Dies könne hier, wie auch aus der Stellungnahme der Gemeinde zu entnehmen, nicht gewährleistet werden, im Gegenteil: Der Kiesabbau würde zu einer Belastung des Trinkwassers führen. Da es an dieser Stelle nicht möglich ist, den Schutz des Trinkwassers sicherzustellen, lehne er den Kiesabbau im Entenpfuhl ab.
Es ergeht der einstimmige Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Stellungnahme der Gemeinde Ketsch (Stand: 14. April 2026) zum Planfeststellungsverfahren „Aufschlussvorhaben zur Rohstoffgewinnung (Sand und Kies) der Heinrich Krieger KG, Flst.Nr. 9291 und 6333, Gewann Unterer Entenpfuhl, Gemarkung Schwetzingen“.
TOP 7: Klimatisierung Rathaus; Auftragsvergabe
Bauamtsleiter Marc Schneider legt dar, dass beabsichtigt sei, für verschiedene Bereiche des Rathauses Klimageräte zu beschaffen und zu installieren. Grundsätzlich sei vorgesehen, investive Maßnahmen dieser Größenordnung vor einer Beschlussfassung im Gemeinderat zunächst in einem zuständigen Ausschuss vorberaten zu lassen. Der zeitliche Rahmen schaffe in diesem Fall jedoch einen starken Handlungsdruck. Seitens der angefragten Handwerksunternehmen sei ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass mit steigenden Außentemperaturen eine deutliche Verschärfung der Auftragslage eintritt. In der Folge könne die fristgerechte Ausführung der Arbeiten, insbesondere vor Beginn der sommerlichen Hitzeperioden, nicht mehr verlässlich gewährleistet werden.
Betroffene Bereiche seien im Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss. In den Büroräumen seien in den Sommermonaten wiederholt Raumtemperaturen von bis zu 33°C gemessen worden. Diese Werte liegen deutlich über den arbeitsmedizinisch und arbeitsschutzrechtlich empfohlenen Grenzwerten. Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 („Raumtemperatur“) gelte: Eine Raumtemperatur von über 26°C sei kritisch zu bewerten, ab 30°C seien zwingend Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung zu ergreifen, bei über 35°C sei ein Raum ohne geeignete Schutzmaßnahmen grundsätzlich nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.
Die aktuelle Situation sei daher aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht als bedenklich einzustufen und erfordere geeignete technische Maßnahmen.
Die vorliegende Planung sehe aus Gründen der Wirtschaftlichkeit vor, jeweils mehrere Büroräume über ein gemeinsames Innengerät zu versorgen. Hierzu sollen Verbindungstüren während der Sommermonate geöffnet bleiben, um eine ausreichende Luftzirkulation zu gewährleisten. Diese Lösung stelle einen sachgerechten und kostenoptimierten Kompromiss zwischen Investitionsaufwand, Energieverbrauch und funktionaler Wirksamkeit dar. Einzelanlagen pro Raum wären sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb deutlich kostenintensiver.
Die bestehende Klimaanlage im Sitzungssaal sei inzwischen vollständig ausgefallen. Insbesondere bei Gemeinderatssitzungen sowie bei standesamtlichen Trauungen komme es dadurch zu unangenehm hohen Temperaturen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Eine Instandsetzung der Anlage sei nach Auskunft der Wartungsfirma nicht möglich, da ein inzwischen nicht mehr zulässiges Kältemittel verwendet wird. Vor diesem Hintergrund sei ein vollständiger Austausch der Anlage als zwingend erforderlich anzusehen.
Im Büro des Bürgermeisters bestehe eine vergleichbare Problematik wie im Sitzungssaal. Aufgrund zahlreicher Besprechungen mit mehreren Personen entstehen auch hier regelmäßig hohe Raumtemperaturen. Auch in diesem Fall sei die bestehende Anlage aufgrund des eingesetzten Kältemittels nicht mehr reparaturfähig. Die über 15 Jahre alte Anlage funktioniere zwar grundsätzlich noch, werde aber nicht mehr gewartet und sollte im Sinne der Wirtschaftlichkeit im jetzt geplanten Arbeitseinsatz mit getauscht werden.
Besonders kritisch sei die Situation im EDV-Serverraum zu bewerten. Die dort installierte Klimaanlage sei ebenfalls seit längerer Zeit defekt. Eine Überhitzung der Serverinfrastruktur würde mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem vollständigen Ausfall der IT-Systeme führen. Die daraus resultierenden Schäden, sowohl finanzieller als auch organisatorischer Art, seien derzeit nicht abschließend bezifferbar, wären jedoch erheblich und würden die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung massiv beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund sei bereits im letzten Sommer ein weiterer Teilbereich der IT-Serverstruktur im Keller des Rathauses klimatisiert worden. Hier sei es bereits zu hitzebedingten Ausfällen gekommen.
Für die genannten Maßnahmen seien drei Vergleichsangebote eingeholt worden. Das wirtschaftlichste Angebot habe die Firma Franke Elektrotechnik aus Speyer vorgelegt. Die Angebotssumme stelle sich für die relevanten Maßnahmen wie folgt dar (jeweils Bruttobeträge):
- EG Stang / OG Dosch-Keller / 2. OG Kasse: 21.542,40 Euro
- Klima Bürgermeisterbüro und EDV-Serverraum: 17.871,94 Euro
- Sitzungssaal: 17.308,84 Euro
- EG Stahl: 16.548,71 Euro
Gesamtsumme: 73.271,89 Euro
Im Haushaltsplan 2026 seien für Klimatisierungsmaßnahmen Mittel in Höhe von 50.000,00 Euro veranschlagt worden. Der vollständige Ausfall der Klimaanlagen im Sitzungssaal sowie im EDV-Serverraum sei zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht absehbar gewesen und habe daher nicht berücksichtigt werden können. Die nun erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen führen folglich zu einem überplanmäßigen Mittelbedarf.
Die Umsetzung der Maßnahmen soll, vorbehaltlich der Beschlussfassung, kurzfristig erfolgen, um eine Fertigstellung vor Beginn der sommerlichen Hitzeperiode sicherzustellen.
Bauamtsleiter Schneider kommt auf die Bitte der CDU-Fraktion zu sprechen, Fördermöglichkeiten zu prüfen. Die Prüfung sei erfolgt, jedoch sei leider keine Förderung möglich.
Bürgermeister Wangler betont nochmals, dass das Rathaus mit möglichst geringen Ausgaben klimatisiert werden soll und es sich bei der angedachten Maßnahme nicht um eine Vollklimatisierung aller Büroräume, sondern eine Kühlung mehrerer Räume durch gemeinsame Innengeräte handelt.
Gemeinderat Rainer Fuchs (CDU) befindet, dass die vorliegenden Angebotspreise für Klimageräte und Montage recht hoch seien. Auch stelle sich die Frage, warum in dieser beschränkten Ausschreibung ausschließlich Elektrobetriebe angefragt wurden und nicht bekannte regionale Firmen für Klimatechnik. Diesbezüglich hätte es Beratungsbedarf gegeben, was aber aufgrund des zeitlichen Handlungsdrucks nicht möglich gewesen sei. Daher sollte künftig rechtzeitig mit Vorberatungen begonnen werden.
Gemeinderätin Sandra Reiff (SPD) sieht die Verwaltung als Arbeitgeber in der Verpflichtung und Verantwortung gegenüber ihren Arbeitnehmern. Die Sommer werden immer heißer, deshalb müsse jetzt gehandelt werden.
Gemeinderat Frank Müller (FWV) bedauert, dass die Haushaltslage einen Rathaus-Umbau in den nächsten Jahren wohl nicht zulasse. Deshalb müssen aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen dringende Maßnahmen zeitnah getätigt werden.
Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die Grünen) möchte wissen, ob die Klimageräte auch zum Heizen benutzt werden können.
Bauamtsleiter Schneider bestätigt, dass dies möglich sei. Auf Heizlüfter in Büros könne künftig verzichtet werden.
Gemeinderat Martin fragt, ob auch die Schulen und Kindergärten in die Überlegungen mit einbezogen worden seien.
Bürgermeister Wangler unterstreicht, dass auch für andere Einrichtungen Haushaltsmittel in begrenztem Maß bereitgestellt worden seien. Mögliche Umsetzungen können jedoch immer nur in machbarem Rahmen geplant werden.
Gemeinderat Martin macht deutlich, dass die Fraktion der Grünen gegen die Klimatisierung des Rathauses stimmen werde. Klimageräte verursachen einen hohen Stromverbrauch und würden nur Sinn in Kombination mit einer PV-Anlage auf dem Dach machen.
Bürgermeister Wangler teilt mit, dass sich auf dem Dach des Rathauses eine PV-Anlage befinde.
Gemeinderätin Heike Schütz (Bündnis 90/die Grünen) erkundigt sich, ob die PV-Anlage auf dem Rathausdach ausreichend Strom erzeuge – auch für die neuen Klimageräte.
Bürgermeister Wangler antwortet, dass derzeit Strom eingespeist werde, aber dass keine Kenntnisse darüber vorliegen, ob die PV-Anlage für den Gesamtstromverbrauch ausreiche.
Gemeinderat Klaus-Günther Voigtmann (AfD) stimmt der Klimatisierung des Rathauses zu.
Gemeinderat Chris Brocke (FDP) hält Klimaanlagen im Rathaus für sinnvoll. Teilweise werden lediglich Bestandsgeräte ersetzt. Doch auch die Neuanschaffungen seien erforderlich, denn ohne Investitionen werden die Nutzungsmöglichkeiten des Rathaus-Gebäudes reduziert. Zudem stehe der notwendige Schutz für die Technik im EDV-Raum außer Frage.
Es ergeht – bei drei Gegenstimmen der Gemeinderäte von Bündnis 90/Die Grünen Heike Schütz, Günther Martin und Birgit Ackermann – der mehrheitliche Beschluss:
Der Auftrag für die Klimatisierung des Rathauses wird an die Firma Franke Elektrotechnik vergeben. Der Angebotspreis beläuft sich auf 73.271,89 Euro brutto. Grundlage für die Vergabe ist das Angebot vom 12. März 2026.
TOP 8: Berichte des Bürgermeisters
8.1. Maifest
Bürgermeister Wangler kündigt an, dass die Interessengemeinschaft Ketscher Vereine vom 14. bis 16. Mai zum Maifest einlade. Erstmals werde der Bereich vor der Rheinhallengaststätte zur Veranstaltungsmeile mit buntem Programm. Das Fest beginne bereits am Vatertag.
8.2. Öffnung der Badestelle Hohwiese
Bürgermeister Wangler teilt mit, dass die Badestelle Hohwiese ab 1. Mai geöffnet sei.
TOP 9: Anfragen der Gemeinderäte
9.1. Antrag „Förderprogramm zur Bekämpfung der Tigermücke durch private Investitionen“
Gemeinderätin Sandra Reiff (SPD) hebt hervor, dass die SPD-Fraktion einen sanften Ausstieg aus der Bekämpfung der Tigermücken durch die Gemeinde und eine Hinwendung zu mehr Eigenverantwortung seitens der Bürgerinnen und Bürger befürworte. Eigenverantwortung sei wichtig, da die Tigermücke sehr ortstreu ist und die Brutherde meist im eigenen Garten oder auf dem Nachbargrundstück zu finden sind. In der letzten Sitzung habe der Gemeinderat eine Entscheidung zur diesjährigen Bekämpfung getroffen, aber bereits jetzt müsse in die Planung für das kommende Jahr gegangen werden. Aus diesem Grund stelle die SPD-Fraktion den Antrag „Förderprogramm zur Bekämpfung der Tigermücke durch private Investitionen“. Förderfähig sollen insbesondere Investitionen sein, die nachweislich zur Reduzierung von Brutstätten und zur Eindämmung der Tigermückenpopulation beitragen. Dazu zählen unter anderem: die Anschaffung und Installation von Abdeckungen für Wasserbehälter; die Beseitigung oder Umrüstung wasserführender Einrichtungen (z.B. Regentonnen, Zisternen); der Erwerb biologischer Bekämpfungsmittel (z.B. Bti-Präparate und die Installation technischer Schutzmaßnahmen (z.B. Insektenschutzsysteme, Fallen).
Durch gezielte finanzielle Anreize sollen Bürgerinnen und Bürger motiviert werden, eigenständig präventive Maßnahmen in ihrem privaten Umfeld zu ergreifen. Gleichzeitig könne die Kommune ihre Ressourcen effizienter einsetzen und mittelfristig Kosten reduzieren.
Bürgermeister Wangler sichert die Prüfung und Behandlung des Antrags zu.
9.2. Pressemitteilung des Paritätischen Wohlfahrtsverbands
Gemeinderätin Birgit Ackermann (Bündnis 90/Die Grünen) kommt auf eine Pressemitteilung des Paritätischen Wohlfahrtsverbands zu sprechen, der vor geplanten Sozialkürzungen in Höhe von rund 8,6 Milliarden Euro warnt. Die Sparpläne betreffen primär die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Gemeinderätin Ackermann möchte wissen, ob hierzu eine gemeinsame Stellungnahme der Sprengelgemeinden vorgesehen sei.
Bürgermeister Wangler verneint. Es sei nicht Aufgabe der Kommunen, Inhalte einer überregionalen Pressemitteilung zu kommentieren oder klarzustellen.
9.3. Aktion „Abpflastern“
Gemeinderätin Birgit Ackermann (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigt sich, ob der Gemeinde die Aktion „Abpflastern“ bekannt sei.
Bürgermeister Wangler antwortet, dass die Verwaltung keine Informationen zu dieser Aktion habe.
9.4. Arbeitsschutzmaßnahmen
Gemeinderätin Birgit Ackermann (Bündnis 90/Die Grünen) regt an, dass von der Verwaltung beauftragte Firmen auf Arbeitsschutzmaßnahmen hingewiesen werden sollten.
Bürgermeister Wangler dankt für den Hinweis und sichert eine Prüfung zu.
9.5. Platanenschnitt
Gemeinderätin Heike Schütz (Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, beim Platanenschnitt immer nur jeden zweiten Baum zu schneiden, damit die anderen Bäume noch genügend Schatten spenden können.
Umweltbeauftragter Stang hebt hervor, dass die Bäume an viel befahrenen Straßen – zum Beispiel in der Schwetzinger Straße – regelmäßig geschnitten werden müssen. An anderen, weniger befahrenen Stellen, habe die Verwaltung bereits nachgebessert, so auch im Bruch, wo nur eine bestimmte Anzahl an Platanen geschnitten werde. Der Rückschnitt einzelner Bäume sei mit deutlich höheren Kosten verbunden als der Gesamtschnitt aller Bäume.
Bürgermeister Wangler dankt für den Vorschlag und sichert eine Prüfung zu. Dies jedoch zwingend unter Berücksichtigung der geltenden Verkehrssicherungspflicht.
9.6. Müllsammeln in Eigeninitiative
Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die Grünen) fragt, ob es die Müllsammelaktion in Eigeninitiative noch gebe und ob der Müll vom Bauhof abgeholt werden müsse.
Bürgermeister Wangler unterstreicht, dass es die Müllsammelaktion in Eigeninitiative selbstverständlich noch gebe. Auf der Homepage seien hierzu dauerhaft ausführliche Informationen zu finden und auch im Amtsblatt werde mehrmals im Jahr darauf hingewiesen. Die Abholung des Mülls durch den Bauhof sei lediglich ein Angebot. Wer möchte, könne den gesammelten Müll auch selbst mitnehmen.
9.7. Neues Bewässerungsfahrzeug für den Bauhof
Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die Grünen) möchte wissen, warum ein neues Bewässerungsfahrzeug für den Bauhof angeschafft worden sei.
Bürgermeister Wangler antwortet, dass das alte Fahrzeug defekt gewesen sei.
9.8. Abgeschlossene E-Bike-Ladestationen am Marktplatz
Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigt sich, warum die E-Bike-Ladestationen am Marktplatz abgeschlossen worden seien.
Bürgermeister Wangler begründet, dass die Steckdosen zweckentfremdet genutzt worden seien.
9.9. Mangelnde Informationen seitens der MVV
Gemeinderat Heino Völker (FWV) bemängelt, dass die MVV Anwohner nicht über anstehende Straßenarbeiten informiert.
Bauamtsleiter Schneider unterstreicht, dass man diesbezüglich mit der MVV bereits in Kontakt stehe. Bei Fragen können sich Anwohner auch gerne im Rathaus an Herrn Rößler wenden.