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Gemeinderat

Sitzung des Gemeinderats am 14.04.2026

Vor Eintritt in die Tagesordnung gedachten alle Anwesenden mit einer Schweigeminute Andreas Bastl, dem sehr geschätzten Kämmerer der Gemeinde, der im...

Vor Eintritt in die Tagesordnung gedachten alle Anwesenden mit einer Schweigeminute Andreas Bastl, dem sehr geschätzten Kämmerer der Gemeinde, der im März bei einem tragischen Unfall ums Leben gekommen war.

Bekanntgabe einer Eilentscheidung – Bauvorhaben Hartmannstraße 22

Nachdem Bürgermeister Lahl keine Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung zu vermelden hatte, stieg er direkt in den zweiten Tagesordnungspunkt ein. Hier gab der Bürgermeister eine von ihm getroffene Eilentscheidung bekannt.

Die Bauherren stellten einen Bauantrag zur Errichtung von zwei Dachgauben und eines Balkons in der Hartmannstraße 22. Dieses Baugesuch wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 16.12.2025 behandelt. Vom Gemeinderat wurde das Einvernehmen unter der Maßnahme erteilt, dass sich die Planung an die gemeindliche Richtlinie über diverse Anlagen in Bezug auf die Dachbauten hält.

Daraufhin hatte das Landratsamt angekündigt, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen, da die Baurechtsbehörde der Meinung war, dass ein Einvernehmen der Gemeinde nicht unter einem Vorbehalt formuliert werden darf. Ebenso war das Baurechtsamt der Meinung, dass sich das Bauvorhaben gemäß § 34 des Baugesetzbuches einfügt und deshalb ein Versagen des Einvernehmens in diesem Fall rechtswidrig wäre.

Die Anhörung der Gemeinde wäre in einem Zeitraum, bei dem eine fristgerechte erneute Entscheidung über das Bauvorhaben möglich war, nur mit einer Sondersitzung möglich gewesen. Aus diesem Grund wurde eine Eilentscheidung getroffen, die inhaltlich dem bereits getroffenen Beschluss des Gremiums vom 16.12.2025 entsprach. Inzwischen wurde das gemeindliche Einvernehmen durch das Baurechtsamt ersetzt.

Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Rechtsanspruches zum Ganztag in den Grundschulen (GaFöG) zum Schuljahr 2026/2027

In der Sitzung des Gemeinderats am 16.12.2025 wurde dem Gremium die Neukonzeption der Schulkindbetreuung ab dem Jahr 2026/2027 in Verbindung mit dem Ganztagesförderungsgesetz (GaFöG) vorgestellt. In den kommenden vier Schuljahren soll stufenweise, immer beginnend mit Klasse 1, der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule umgesetzt werden. Dieser beginnt mit dem konkreten ersten Schultag (Einschultag) und endet zum Beginn der fünften Klasse. D. h. die Sommerferien nach dem Besuch der vierten Klasse sind noch in den Rechtsanspruch inkludiert.

Von Seiten der Verwaltung waren folgende Lösungen zur Umsetzung des neuen Rechtsanspruchs geplant:

Erweiterung der Kernzeitbetreuung bis 15:00 Uhr an allen Standorten, s.g. Kernzeit Plus. Dieses Angebot sollte ein zusätzliches, kostengünstigeres Angebot zum Hort darstellen und das bedarfsgerechte Wahlrecht der Eltern (Hort, Kernzeit oder Kernzeit Plus) stärken. Für die Umsetzung wollte die Verwaltung auf vorhandenes Personal zurückgreifen und die Verträge entsprechend anpassen.

Für die Ferienbetreuung wollte die Verwaltung, weil sehr positive Erfahrungen vom Sport- und Freizeitcamp vorliegen, auf die Waldhaus gGmbH zugehen und diese mit einer weiteren Dienstleistung beauftragen.

Seit Dezember wurden nun von der Verwaltung die Gebühren für das Angebot Kernzeit Plus berechnet, Abfragen bezüglich der Bedarfe an Kernzeit Plus und Ferienbetreuung durchgeführt, der Mehrbedarf und die Mehrkosten an Personal berechnet und Gespräche mit der Waldhaus gGmbH geführt.

Die Abfrage hinsichtlich des Betreuungsangebots Kernzeit Plus ergab, dass in Weil im Schönbuch ein Bedarf für 33 Kinder, in Neuweiler für zwei Kinder und in Breitenstein für fünf Kinder besteht. In Weil kann dieses Angebot künftig in den räumlichen Kapazitäten der Kernzeit und des Horts abgedeckt werden. In Breitenstein liegt die Nachfrage zwar im unteren Bereich. Trotzdem empfahl die Verwaltung eine Umsetzung unter fortlaufender Überprüfung des Bedarfs. In Neuweiler liegen derzeit lediglich zwei positive Rückmeldungen vor. Da eine Umsetzung daher wirtschaftlich und organisatorisch nicht sinnvoll darstellbar ist, empfahl die Verwaltung hier, vorerst keine Umsetzung vorzunehmen, jedoch den Bedarf weiterhin regelmäßig zu beobachten. Hierzu schlug die Verwaltung vor, den Bedarf und auch die Raumkapazitäten künftig jährlich im Rahmen der Bedarfsplanung zu überprüfen.

Schwieriger umsetzbar als das Angebot der Kernzeit Plus gestaltet sich die Schaffung einer zusätzlichen, rechtsanspruchskonformen Ferienbetreuung. Ein Schuljahr umfasst 67 durch Ferien und unterrichtsfreie Tage festgelegte Schließtage. Lt. GaFöG sind 20 Schließtage zulässig. D. h. an 47 Betreuungstagen muss die Gemeinde zukünftig eine Betreuung von acht Stunden je Tag anbieten. 10 Betreuungstage hiervon können über das s.g., bereits existierende Sport- und Freizeitcamp abgedeckt werden.

Insgesamt gingen 35 positive Rückmeldungen bei der Gemeinde für die Ferienbetreuung ein. Da im ersten Jahr des Rechtsanspruchs keine weitere Betreuung über die Waldhaus gGmbH zustande kam, wurde von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Kernzeitleitung und den Beschäftigten von Hort und Kernzeit eine vorläufige Lösung erarbeitet, so dass auch im ersten Schuljahr der Rechtsanspruch erfüllt werden kann.

Gebührenmäßig schlug die Verwaltung vor, sich am derzeitigen beschlossenen Gebührenmodell zu orientieren. D. h. im Bereich des Angebots der Kernzeit Plus die Fortschreibung der Landesrichtsätze und im Bereich der Ferienbetreuung die Gebühren vom Sport- und Freizeitcamp zu übernehmen. Die Gebühren der Ferienbetreuung sollten anteilig auf die Ferientage abgerechnet werden. Aus pädagogischer und verwaltungsorganisatorischer Sicht schlug die Verwaltung weiter vor, dass die Ferienbetreuung nur wochenweise gebucht werden kann.

Frau Thelen-Boigs und der Bürgermeister schlossen ihren Vortrag mit einem Hinweis auf die zugesagte Kostenbeteiligung des Landes an der Umsetzung des Rechtsanspruches. Eine Beteiligung ist zwar grundsätzlich vorgesehen, aktuell liegen jedoch noch keine verbindlichen Aussagen zur konkreten Höhe und Ausgestaltung einer Kostenbeteiligung vor. Herr Lahl kritisierte, dass die Kommunen im luftleeren Raum hängen gelassen wurden. Er erinnerte an die Unsicherheiten, die es auch in Weil im Schönbuch gab. Aus diesem Dilemma heraus stieg die Verwaltung in die ersten Leistungsphasen für die Planung eines Schulkinderhauses ein. Im Herbst 2025 stellte sich heraus, dass es keine Vorgaben für die Umsetzung vom Land geben wird. Somit basiert der Rechtsanspruch auf einem Bundesgesetz. Bei der Umsetzung kommt das s.g. Konnexitätsprinzip, welches im Landesrecht verankert ist, daher nicht zum Tragen, so dass letztendlich die Gemeinden für die Kosten der erweiterten Betreuung aufkommen müssen. Der Bürgermeister hoffte nun, dass die angekündigte Kostenbeteiligung rasch umgesetzt wird. Weiter wünschte er einen pauschalierten Satz für Kostenbeteiligung geregelt über den Finanzausgleich. Dies wäre für Weil im Schönbuch positiv, da die erforderlichen Räumlichkeiten bereits vorhanden sind.

Im Anschluss an den Vortrag der Verwaltung sprach Gemeinderat Mondry seinen Dank für die gefundene Lösung aus. Insbesondere die Ferienbetreuung begrüßte er.

Gemeinderat Heydenreich wollte wissen, ob sich der Charakter des Sports- und Freizeitcamps verändert. Dies verneinte die Verwaltung. Die Qualität bleibt bei diesem Angebot erhalten. Das Camp muss lediglich um eine halbe Stunde pro Tag verlängert werden, um beim Anspruch anrechenbar zu sein.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Neueinführung des Angebots Kernzeit Plus und die Ferienbetreuung im Rahmen des GaFöGs inkl. der Gebühren wie voran beschrieben.

Änderung der Sozial- und Familienpass-Richtlinie der Gemeinde Weil im Schönbuch rückwirkend zum 01.12.2025

Hauptamtsleiterin Böhringer führte aus, dass bei der Bearbeitung der Bezuschussung durch den Sozial- und Familienpass aufgefallen ist, dass die Regelung in Bezug auf die Kinderbetreuung voraussichtlich nicht mehr entsprechend dem Regelungswunsch des Gemeinderats fortgeschrieben wurde. Bislang war bei der Bezuschussung der Waldkindergarten, nicht aber der Bauernhofkindergarten, gelistet. Bei beiden Einrichtungen handelt es sich jedoch um Einrichtungen eines freien Trägers, dessen Plätze aufgrund einer Finanzierungsvereinbarung mit der Gemeinde in der kommunalen Bedarfsrechnung anrechenbar sind. Daher soll die Richtlinie entsprechend fortgeschrieben werden. Um weiteren Anpassungen in diesem Sinne vorzugreifen, wählt die Verwaltung für diese Art von Kinderbetreuung einen Überbegriff in der neuen Regelung. Der Bauernhofkindergarten startete in die Betreuung Anfang Dezember 2025, dementsprechend soll die Zuschussregelung rückwirkend auf diesen Tag eingeführt werden.

Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird im Schulbereich zusätzlich die Betreuung nach dem Ganztagesförderungsgesetz (GaFöG) umgesetzt. In den Schulferien wird es daher weitere Betreuungsangebote in der Gemeinde geben. Auch diese Angebote sollen über den Sozial- und Familienpass bezuschusst werden.

Zuletzt informierte die Hauptamtsleiterin, dass das Mutpol Familienzentrum in Holzgerlingen in seiner ursprünglichen Form nicht mehr existiert. Das Familienzentrum bietet jedoch weiterhin Unterstützung für Familien, soziale Dienste sowie das „Familienlädle“. Dementsprechend sollte aus Sicht der Verwaltung das Ganze auch weiterhin im Rahmen der Richtlinie berücksichtigt werden. Bezuschusst werden 50 % der Kursgebühren für einen Kurs/Vortrag pro Jahr und Familie.

Nach kurzer Aussprache wurde den Richtlinienänderungen einstimmig zugestimmt.

9. Änderung zur Änderung der Hauptsatzung

Zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (dem sogenannten „Bau-Turbo“) wurde am 27. Oktober 2025 das entsprechende Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 30. Oktober 2025 in Kraft. Aufgrund dieser Änderungen im Baugesetzbuch sollten aus Sicht der Verwaltung die Zuständigkeiten in der Hauptsatzung neu geregelt werden, da ansonsten in den betreffenden Fällen immer der Gemeinderat zuständig ist. Entsprechende Regelungen in der Hauptsatzung geben der Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, von Vorschriften des Baugesetzbuches oder den aufgrund des Baugesetzbuches erlassenen Vorschriften abzuweichen, wenn es um Wohnungsbau und Wohnraumsicherung geht. Ziel ist es, eine schnellere und flexiblere Umsetzung von Wohnbauvorhaben zu ermöglichen. Der Sachvorhalt wurde in der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 10.02.2026 vom Gremium bereits vorberaten.

Beginnend erläuterte der Bürgermeister die momentanen Zuständigkeiten der einzelnen Gremien in Weil im Schönbuch. Die Hauptsatzungsänderung sollte nun dazu führen, dass die sonst üblichen Zuständigkeiten in der Gemeinde auch für den Fall des „Bau-Turbos“ angewendet werden. Trotz einer Änderung würde es dem Gemeinderat jedoch weiterhin obliegen, alle Angelegenheiten direkt an sich zu ziehen. Die vorgesehene Satzungsänderung war mit dem Baurechtsamt abgesprochen. Ein konkreter Fall hierzu lag zum Sitzungszeitpunkt nicht vor. Es zeichneten sich aber bereits zwei Anwendungsfälle ab.

Weiter stellte Herr Lahl klar, dass die Anwendung des Bau-Turbos nicht dazu führt, dass möglichst rasch über Baugenehmigungen entschieden wird. Eher im Gegenteil. Die Frist für die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen verlängert sich gar von vier Wochen auf drei Monate. Schneller wird es jedoch gehen, wenn bisher eine Bebauungsplanänderung vonnöten gewesen wäre und künftig der Sachverhalt ohne Bebauungsplan geregelt werden kann. Eine Prüfung wie bisher durch das Landratsamt entfällt. Die neue Regelung betrifft die Wohnbebauung und in wenigen Fällen, bspw. Arrondierung, die Bebauung im Außenbereich.

Wie in der letzten Sitzung bereits vorgebracht, fände Gemeinderätin Belser es gut, wenn bspw. bei einer städtebaulich gravierenden Veränderung der Gemeinderat zuständig wäre. Sie äußerte Bedenken in der Änderung der Zuständigkeiten durch die Satzung. Sie wünschte sich daher eine andere Formulierung oder einen Verzicht der Satzungsänderung. Sie schlug vor, zuerst Erfahrungen mit dem Bau-Turbo zu sammeln. Die Gemeinde Weil im Schönbuch muss aus ihrer Sicht nicht die erste Kommune sein, die hier eine solche Regelung trifft. Der Bürgermeister merkte an, dass man klare und unangreifbare Regelungen in der Satzung benötigt. Was ist eine ortsbildverändernde oder gravierende Maßnahme? Hier handele es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die einer Auslegung bedürfen.

Gemeinderat Jürgen Brennenstuhl stellte einen Antrag auf Abstimmung.

Mehrheitlich, mit einer Gegenstimme, wurden die Regelungen zur Zuständigkeit in der Hauptsatzung beschlossen.

Anpassung der Finanzierungsvereinbarung der Diakonie- und Sozialstation Schönbuchlichtung ab dem Jahr 2027

Die Diakonie- und Sozialstation wird getragen von den Evangelischen Kirchengemeinden, den Krankenpflegevereinen und den weltlichen Gemeinden Altdorf, Hildrizhausen, Holzgerlingen und Weil im Schönbuch mit Neuweiler und Breitenstein. Unterstützt wird die Station durch die Katholischen Kirchengemeinden. Der Schwerpunkt der Aufgaben der Diakonie- und Sozialstation besteht in der ambulanten Pflege in den Gemeinden.

Neben dieser Aufgabe wurde die IAV-Stelle ebenfalls zentral bei der Diakonie- und Sozialstation angegliedert. Die Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle (IAV) berät seit mehr als 20 Jahren in allen Fragen rund um Pflege, Betreuung und Versorgung bei Krankheit, Behinderung und im Alter. Bei der IAV-Stelle handelt es sich gesetzlich um eine kommunale Aufgabe.

Im Jahr 2021 wurde in der Diakonie- und Sozialstation Schönbuchlichtung eine neue Finanzierungsvereinbarung, mit Wirkung ab dem Jahr 2022, beschlossen. Diese sollte die Kommunen etwas entlasten und dennoch genügend finanzielle Sicherheit für einen Abmangel der Diakoniestation geben. Diese Vereinbarung hat noch eine Laufzeit bis zum Ende des Jahres 2026. Es wurde vereinbart, dass man die Auswirkungen der neuen Vereinbarung und die wirtschaftliche Entwicklung der Diakoniestation und IAV-Stelle analysiert und rechtzeitig eine (wenn möglich dauerhafte) Finanzierungsvereinbarung ab 2027 vereinbart.

Erfreulicherweise haben sich die Ergebnisse der Diakoniestation sehr positiv entwickelt. Inzwischen macht die Station wieder Gewinne und kann sich so sehr solide aufstellen. Aktuell sind Rücklagen von ca. 1,1 Millionen Euro vorhanden und somit ist ein Betrieb auch mittelfristig ohne Abmangelbeteiligungen der Gemeinden, Krankenpflegevereine und Kirchen gewährleistet.

Auf dieser Basis hat sich, auf Vorschlag der Arbeitsgruppe „Finanzierungsvereinbarung ab 2027“, der Diakoniestationsausschuss auf eine neue Vereinbarung mit folgenden Eckpunkten geeinigt:

  • Die Diakoniestation trägt 25 % der IAV-Kosten. Geplant ist, dass die Leiterin der IAV-Stelle für die Kunden der Diakoniestation einen Teil der anfallenden Beratungsbesuche zur Qualitätssicherung nach § 37.3 SGB XI übernimmt. Derzeit werden diese Beratungsbesuche von den Pflegefachkräften durchgeführt. Diese könnten dadurch verstärkt in der direkten Pflege eingesetzt werden. Außerdem gehen im nächsten Jahr zwei Mitarbeiterinnen in den Ruhestand. Es handelt sich insgesamt um ca. 1.400 Beratungseinheiten (BE) pro Jahr.
  • Die Gemeinden übernehmen 23.250 Euro pro Jahr, davon 22.000 Euro für die Demenzagentur und 1.250 für die häusliche Betreuung. Diese Summe in dieser Höhe wird für die Antragstellung auf Fördermittel benötigt. Zuschüsse der Pflegeversicherung werden nur gewährt, wenn die Kommunen Zuschüsse in gleicher Höhe bereitstellen. Sollte die Förderung steigen, wird die Summe entsprechend angepasst.
  • Die Krankenpflegevereine beteiligen sich mit 8,50 Euro pro Mitglied.
  • Die evangelischen Kirchengemeinden unterstützen die IAV-Stelle mit 1,00 Euro pro Gemeindemitglied.
  • Die katholischen Kirchengemeinden unterstützen die IAV-Stelle mit 0,75 Euro pro Gemeindemitglied. (Der Betrag wird niedriger angesetzt als bei den evangelischen Kirchengemeinden, da die katholischen Kirchengemeinden kein Stimmrecht haben. Auf diese Weise kommen die katholischen Kirchengemeinden dennoch ihrem caritativen Auftrag nach.)
  • Die Zahlungen werden jeweils aufgeteilt nach den Einwohner-/Mitgliederzahlen des 30.06. des Vorjahres.

Der Arbeitskreis geht davon aus, dass auf Grundlage dieser Vereinbarung kein Abmangel entsteht. Sollte dennoch ein Abmangel auftreten, wird dieser zunächst aus den Rücklagen der Diakonie ausgeglichen, bis diese – mit Ausnahme der vorgeschriebenen Rücklage in Höhe von drei Monatsausgaben – aufgebraucht sind. Erst danach greift die Umlage- und Abmangelfinanzierung gemäß Diakoniestationsvertrag. Diese Vereinbarung gilt ab dem Wirtschaftsjahr 2027.

Im Diakonieausschuss wurde der Vereinbarung unter Vorbehalt einstimmig zugestimmt. Die Diakonieausschussmitglieder wurden gebeten, die Zustimmung in ihren jeweiligen Gremien einzuholen.

Für die Gemeinden und die Krankenpflegevereine mindert sich die Beteiligung deutlich. Die Kirchengemeinden werden bei Zustimmung ihre Anteile beibehalten als diakonischer Auftrag. Die Beteiligung an der IAV-Stelle belief sich im Jahr 2025 auf ca. 33.000 Euro nur für die Gemeinde Weil im Schönbuch. Diese wird sich bei Zustimmung zur Vereinbarung auf ca. 10.000 Euro pro Jahr deutlich verringern. Bedingung der Umsetzung ist eine Zustimmung aller beteiligten Gremien.

Einstimmig stimmt der Gemeinderat dem dargestellten Vorschlag zur Optimierung der Finanzierungsvereinbarung zur Deckung der erforderlichen Mittel der IAV-Stelle und der Abmangelbeteiligung der Diakonie- und Sozialstation Schönbuchlichtung zu.

Standsicherheitsprüfung der Masten im Gemeindegebiet

Die Gemeinde ist als Eigentümerin der Licht- und Fahnenmasten im Gemeindegebiet für deren Verkehrssicherheit verantwortlich. Zur Gewährleistung der Standsicherheit und zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht sind in regelmäßigen Abständen Standsicherheitsprüfungen durchzuführen.

Die letzte umfassende Standsicherheitsprüfung der 1.312 Lichtmasten und 15 Flutlichtmasten wurde im Jahr 2019 durchgeführt. Fachlich anerkannt ist ein Prüfintervall von etwa sechs Jahren. Damit ist eine erneute Prüfung in diesem Jahr notwendig.

Für das Haushaltsjahr wurden hierfür ursprünglich Mittel in Höhe von 10.000 Euro eingeplant. Nach Angebotseinholung beläuft sich die günstigste Angebotssumme auf 30.606,56 Euro. Die hierfür erforderlichen überplanmäßigen Mittel belaufen sich somit auf 20.606,56 Euro.

Zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht und zur Vermeidung möglicher Haftungsrisiken empfahl die Gemeindeverwaltung, die Prüfung noch in diesem Jahr durchführen zu lassen und das kostengünstigste Angebot der Firma BM-Messtechnik GmbH anzunehmen. Dieser Empfehlung folgte der Gemeinderat einstimmig.

Kanalinspektion 2026 – Vergabe der Befahrungsleistung

Die Gemeinde Weil im Schönbuch ist gemäß der Eigenkontrollverordnung Baden-Württemberg verpflichtet, das gemeindeeigene Kanalnetz regelmäßig auf seinen baulichen und betrieblichen Zustand zu überprüfen. (Misch- und Schmutzwasserleitungen: alle 10 Jahre, Regenwasserkanäle und sanierte Kanäle: alle 15 Jahre). Ziel dieser Regelungen ist die frühzeitige Erkennung von Schäden und Mängeln im Kanalnetz, um eine funktionsfähige Abwasserentsorgung langfristig zu gewährleisten und kostspielige Folgeschäden zu vermeiden.

Nun steht turnusgemäß die nächste Kanaluntersuchung in Weil im Schönbuch mit einer Gesamtlänge von ca. 15,41 km und 560 Schächten an. Hierbei handelt es sich schwerpunktmäßig um Kanäle in den Gebieten Troppel, Lachental und im Hauptort, südlich der Hauptstraße ohne das Gebiet Roter Berg.

Die Leistung wurde ausgeschrieben und im Rahmen öffentlicher Verfahren haben drei Fachfirmen ein Angebot abgegeben. Die Submission erfolgte am 24.03.2026. Nach Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote war die wirtschaftlichste Bieterin die Firma Hermann Umweltservice GmbH aus Pforzheim. Die Angebotssumme beläuft sich auf 110.014,77 Euro. Die Firma Hermann Umweltservice GmbH aus Pforzheim ist ein schon länger am Markt agierendes Unternehmen und es waren keine Gründe bekannt, weshalb die Leistungsfähigkeit des Bieters angezweifelt werden könnte.

Hinsichtlich des günstigen Angebotspreises bietet es sich aus wirtschaftlicher und betrieblicher Sicht an, im Zuge der Kanalinspektion auch weitere Bereiche im Umfeld geplanter Erschließungsgebiete in die Befahrung einzubeziehen, wie beispielsweise die Seitenstraßen im Gebiet Bäumlesweg. Die Befahrung dieser Bereiche ist für die weitere Planung der Neubaugebiete erforderlich und wurde von der Verwaltung ergänzend empfohlen.

Einstimmig stimmte der Gemeinderat einer Vergabe der Kanalinspektionsarbeiten an die Firma Hermann Umweltservice GmbH aus Pforzheim zu.

Hallenbad Lüftung 2026 – außerplanmäßige Ersatzbeschaffung

Die Lüftung im Hallenbad hatte im Februar 2026 einen größeren Schaden. Die Leitung im Heizregister (Wärmetauscher) war korrodiert und dadurch leck geworden. Dieser Schaden konnte behelfsmäßig beseitigt werden. Zudem läuft die Lüftung seit Jahren auf Notbetrieb. Aufgrund des Alters der Lüftungssteuerung sind für diese keine Ersatzteile mehr erhältlich. Bei einem erneuten Zwischenfall müsste die Lüftung abgeschaltet und das Hallenbad geschlossen werden.

Um den Badebetrieb für die nächsten Jahre zu ermöglichen, sollte die Menerga Lüftung noch dieses Jahr ausgebaut und ersetzt werden. Die Verwaltung ging davon aus, dass die Projektgesamtkosten bei ca. 200.000 bis 240.000 Euro liegen werden. Da es sich hier um einen sehr großen finanziellen Posten handelt, der bereits die letzten Jahre im Haushalt eingestellt, aber nicht abgerufen wurde, wurden diese Mittel 2026 aus Spargründen aus dem Haushalt herausgenommen. Da der Austausch der Anlage nun aber doch akut ist, handelt es sich um überplanmäßige Ausgaben. Ein Ersatz der Geräte im nächsten Jahr brächte aufgrund von neuen rechtlichen Vorgaben eine Preissteigerung von 4 % mit sich.

Ein Einbau ist bei zeitiger Beauftragung der Gewerke zum Austausch und Anschluss der neuen Lüftung im besten Fall noch in der Sommerpause möglich.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, die Lüftung im Hallenbad schnellstmöglich zu ersetzen.

Neubau Bürgerhaus – Vergabe folgender Gewerke:

  • Trockenbau/Stahltüren
  • Maler 1 – Bodenbeschichtungen
  • Küchen- und Kältetechnik

Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt setzte Herr Lahl die Entscheidung über die Vergabe über das Gewerk Küchen- und Kältetechnik von der Tagesordnung ab. Hintergrund war ein Fehler, der sich beim Auslesen einer Datei ergeben hat.

Anschließend unterrichtete der Bürgermeister den Gemeinderat über die erfolgten Ausschreibungen für die Erstellung des Trockenbaus/der Stahltüren und der Malerarbeiten (Bodenbeschichtungen).

Die Ausschreibung für den Trockenbau/die Stahltüren erfolgte in einem europaweiten Verfahren. Insgesamt wurden sechs Angebote rechtzeitig abgegeben, von denen alle vollständig waren und gewertet werden konnten. Die günstigste Bieterin war die Firma Ullrich & Schön GmbH aus Fellbach mit einem Angebotspreis von 164.126,11 Euro. Diese Angebotssumme lag rd. 87.000 Euro unter dem Planwert und 18,1 % unter dem bepreisten Leistungsverzeichnis.

Nachdem die ursprüngliche Ausschreibung für alle Maler- und Putzarbeiten aufgrund des Eingangs von nur einem Angebot, das deutlich über dem Budget lag, aufgehoben wurde, wurde aus den Maler- und Putzarbeiten drei Arbeitsteile gebildet. Für das Paket Malerarbeiten 1, hier der Bodenbeschichtungen, erfolgte nun die Angebotsaufforderung für die freihändige Vergabe nach VOB/A. Insgesamt wurden vier Angebote rechtzeitig abgegeben, von denen alle vollständig waren und gewertet werden konnten. Nach Prüfung der Angebote war die Firma Anton Geiselhart GmbH & Co. KG aus Pfullingen mit einem Angebotspreis von 83.207,42 Euro die günstigste und wirtschaftlichste Bieterin. Die Firma verfügt über die erforderliche Fachkenntnis einschließlich Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit. Es stehen derzeit ausreichend technische und wirtschaftliche Mittel zur Verfügung. Bei dieser Ausschreibung lag die Vergabesumme mit rund 39.000 Euro über dem Planwert. Die Budgetüberschreitung kann durch andere Budgetunterschreitungen kompensiert werden.

Einstimmig stimmte der Gemeinderat diesen Vergaben zu.

Bekanntgaben der Verwaltung

Der Bürgermeister informierte den Gemeinderat über den aktuellen Sachstand, das s.g. Sirenenprojekt betreffend. Das Landratsamt wird nun in die Ausschreibung starten. Aufgrund finanzieller Engpässe wollen ein paar wenige Kommunen ggf. aus dem Gemeinschaftsprojekt aussteigen. Mittlerweile wurden vom Gutachter alle Sirenenstandorte im Kreis festgelegt. Es handelt sich um rd. 800 Anlagenstandorte. Die Umsetzung des Projekts wird sich daher über mehrere Jahre strecken. Die Vergabe der Maßnahmen erfolgt zentral über das Landratsamt. 2026 sind für die Umsetzung bereits Mittel in den Haushalt der Gemeinde Weil im Schönbuch eingestellt. Drei Kommunen im Kreis erhalten eine Förderung. Die Förderung wurde nach dem s.g. Windhundprinzip vergeben.

Vor Jahren wurde der Kanal im Bereich der Schaich befahren. Bei dieser Befahrung wurden Schäden in Form von Ausrissen und einem Längsriss festgestellt. Für die Reparatur dieser Schäden waren 2026 Mittel von rd. 500.000 Euro im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs eingeplant. Vor Umsetzung der Maßnahme wurde der Kanal nun etliche Jahre später erneut befahren. Dabei konnte festgestellt werden, dass sich der Zustand des Kanals von selbst durch Ablagerungen deutlich verbessert hat und aktuell keine Reparatur mehr notwendig ist. Die Mittel im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs können daher 2026 eingespart werden.

Zuletzt informierte der Bürgermeister, dass der aktuelle Aufstockungsantrag für das Sanierungsgebiet „Hauptstraße/See“ im Sanierungsprogramm mit 900.000 Euro komplett bewilligt wurde. Der dazugehörige Bewilligungsbescheid ging am Sitzungstag bei der Gemeinde ein. Hierbei handelt es sich um den Anteil der Landesmittel. Insgesamt ging Herr Lahl von einer Gesamtförderung für das Gebiet, indem sich auch der Neubau des Bürgerhauses befindet, von über 9 Mio. Euro aus. Die restliche Förderung muss dann noch beantragt werden. Des Weiteren muss ein Verlängerungsantrag für das Sanierungsgebiet gestellt werden.

Anfragen der Damen und Herren Gemeinderäte

Gemeinderat Frey erkundigte sich nach den beschlossenen Ladesäulen für E-Fahrzeuge im Bereich Maierhof. Der Bürgermeister berichtete, dass die Errichtung etwas ins Stocken geraten ist, er aber auf Anfrage beim Betreiber eine positive Nachricht erhalten habe.

Weiter sprach Herr Frey das ausstehende Verkehrskonzept an. Hierzu führte Herr Lahl aus, dass derzeit das Angebot aktualisiert und angepasst wird und dann auch in eine Umsetzung gestartet werden soll.

Jetzt wird’s digital – Gemeinderat Heydeneich lobte, dass die Verwaltung nun das digitale Rathaus einführt und bereits erste digitale Dienstleistungen auf der Homepage der Gemeinde abgerufen werden können. Hauptamtsleiterin Böhringer wird den Dank gerne an den zuständigen Sachbearbeiter Herrn Hentrich weitergeben, der die Gemeindehomepage in vielen Bereich in den letzten Wochen aktualisiert hat. Sie gab einen kurzen Bericht über die weiteren in diesem Zusammenhang geplanten Schritte. Herr Heydenreich regte eine Veröffentlichung hierzu im Mitteilungsblatt an.

Gemeinderätin Pfaff lobte die Arbeit des Bauhofs auf dem Friedhof.

Gemeinderat Kolb thematisierte Halteverbotsschilder, die wegen des Räum- und Streudiensts aufgestellt wurden und regte einen schnellen Abbau an.

Des Weiteren sprach Herr Kolb erneut die Fahrradständer vor dem Friedhof an, die mittlerweile erneuert wurden. Diese werden bereits gut von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen. Um ein stimmiges Erscheinungsbild herzustellen, sollte nun noch der Teer begradigt bzw. der Feinbelag eingezogen werden.

Abschließend stellte Gemeinderat Jürgen Brennenstuhl das Anbringen eines Lkw-Tonnage-Schilds, welches die Durchfahrt für Lastkraftwagen ab einer Gesamtmasse von 7,5 Tonnen in der Bismarckstraße verbietet, in Frage.

Erscheinung
Weilemer Blättle
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2026
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Orte
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Kategorien
Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik