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Aus den Rathäusern

Sitzung des Gemeinderats am Montag, den 15.12.2025

Bekanntgabe der Beschlüsse: Annahme eingegangener Spenden Der Gemeinderat beschließt die Annahme eingegangener Spenden. Abstimmungsergebnis:...

Bekanntgabe der Beschlüsse:

Annahme eingegangener Spenden

Der Gemeinderat beschließt die Annahme eingegangener Spenden.

Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen.

Aufhebung des Teil-Flächennutzungsplans "Windenergie"

  1. Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
  2. Billigung des Entwurfs zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB
  3. Der Gemeinderat stimmt den Behandlungsvorschlägen zu den eingegangenen Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB, der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu.
  4. Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf der Aufhebung des Teil-Flächennutzungsplans „Windenergie“ in der Fassung vom 02.12.2025 und beschließt die Offenlage. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen.

Zweckverband Wasserversorgung Lußhardt – Konzept für den Neubau oder die Sanierung des Wasserwerks

  1. Der Gemeinderat nimmt die Informationen zum Neubau sowie zur Sanierung des Wasserwerks zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat spricht sich für einen Neubau des Wasserwerks aus.

Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen.

Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung

  1. Der Gemeinderat stimmt der ihm bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegten Gebührenkalkulation vom November 2025 zu.
  2. Die Stadt Waghäusel wird weiterhin Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung „Zentrale Abwasserbeseitigung“ erheben.
  3. Die Stadt Waghäusel wählt als Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühr die anfallende Schmutzwassermenge. Der Gebührenmaßstab für die Niederschlagswassergebühr ist die angeschlossene be-/überbaute und darüber hinaus befestigte Fläche (versiegelte Fläche).
  4. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen zu.
  5. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Prognosen und Schätzungen zu.
  6. Wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, werden die verschiedenen Straßenentwässerungsanteile wie folgt angesetzt:
    aus den kalkulatorischen Kosten der: aus den Betriebsaufwendungen der:
    Mischwasseranlagen 25,0 % Mischwasseranlagen 13,5 %
    Mischwasseranlagen 35,0 % Mischwasseranlagen 40 %
    Regenwasseranlagen 50,0 % Regenwasseranlagen 27 %
    Kläranlage 5,0 % Kläranlage 1,2 %.
  7. Dem vorgeschlagenen einjährigen Bemessungszeitraum für 2026 wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.
  8. Die ausgleichsfähigen Kostenunterdeckungen aus Vorjahren (entsprechend den Anlagen 7 und 8) werden in der Kalkulation wie folgt zum Ausgleich eingestellt:
    Schmutzwasserbeseitigung Kostenunterdeckung aus 2021 in Höhe von
    - 476.886 €
    Niederschlagswasserbeseitigung Kostenunterdeckung aus 2021 in Höhe von
    - 36.887 €.
  9. Auf der Grundlage der Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze der zentralen Abwasserbeseitigung für den Zeitraum 01/2026 – 12/2026 wie folgt festgesetzt:
    Schmutzwassergebühr 3,08 €/m³ Abwasser
    Niederschlagswassergebühr 0,59 €/m² versiegelte Fläche.
    Bei diesen Gebührensätzen handelt es sich um auf zwei Nachkommastellen abgerundete Gebührenobergrenzen. Diese Abrundung hat eine zunächst in Kauf genommene Kostenunterdeckung zur Folge. Der Gemeinderat behält sich vor, diese Kostenunterdeckung zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der fünfjährigen Ausgleichsfrist auszugleichen.

10. Der Gemeinderat stimmt der 9. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) zum 01.01.2026 zu.

Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen.

1. Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Der Gemeinderat stimmt

  1. der ihm bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegten Gebührenkalkulation für die Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte vom November 2025 zu.
  2. dem Kalkulationszeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 (einjährig) zu. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.
  3. den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen zu.
  4. den in der Gebührenkalkulation berücksichtigen Prognosen und Schätzungen zu.
  5. zu, die neu kalkulierten Gebührensätze zum 01.01.2026 in Kraft treten zu lassen. Sollte die maximale Unterkunftskostenpauschale für 2026 feststehen, wird die Verwaltung ermächtigt, den Gebührensatz für die Marie-Curie-Straße 7 in Höhe der maximalen Unterkunftskostenpauschale für 2026 festzulegen.
  6. dem personenbezogenen Gebührensatz als Gebührenmaßstab zu.
  7. den Gebührensätzen auf Grundlage der Gebührenkalkulation zu. Bei diesen Gebührensätzen handelt es sich um auf zwei Nachkommastellen abgerundete Gebührenobergrenzen. Diese Abrundung hat eine zunächst in Kauf genommene Kostenunterdeckung zur Folge. Der Gemeinderat behält sich vor, diese Kostenunterdeckung zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der fünfjährigen Ausgleichsfrist auszugleichen.
  8. der 1. Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften zu.

Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen.

Beratung des Haushaltsplans 2026

Die Beschlussfassung des Haushaltsplans mit der mittelfristigen Finanzplanung ist für die Sitzung am 26.01.2026 vorgesehen.

Bahnprojekt Mannheim-Karlsruhe – Resolution der Stadt Waghäusel gegen die Antragsvariante der Deutschen Bahn für die Trassenführung

Der Gemeinderat beschließt die vorgeschlagene Resolution.

Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Stadt Waghäusel
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2025
von Stadt Waghäusel
16.12.2025
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