Gemeinderat

Sitzung des Gemeinderats am Montag, den 28.07.2025

Oberbürgermeister Thomas Deuschle lädt zur nächsten Sitzung des Gemeinderats am kommenden Montag um 19.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses...

Oberbürgermeister Thomas Deuschle lädt zur nächsten Sitzung des Gemeinderats am kommenden Montag um 19.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses herzlich ein. Um was geht es? Die Themen im Schnelldurchlauf:

Annahme eingegangener Spenden

Der Gemeinderat wird über die Annahme eingegangener Spenden beraten und beschließen.

Vorstellung und Erläuterung der polizeilichen Kriminalstatistik 2024

Polizeihauptkommissar Tobias Heiler wird die polizeiliche Kriminalstatistik vorstellen und näher erläutern.

Bildungszentrum Waghäusel – Vorstellung Planung Außenanlage/Schulhofgelände und Jugendliche

Im Zuge des weiteren Ausbaus des Schulzentrums sind durch die Erweiterung sowie der Sanierung der Johann-Peter-Hebel Realschule und dem Neubau der Gemeinschaftsschule am Standort Gymnasiumstraße die Außenanlagen neu zu gestalten und den Erfordernissen anzupassen. In der Gemeinderatssitzung wird die aktuelle Planung vorgestellt. Der Gemeinderat wird hierüber beraten und beschließen.

Flächennutzungsplan 2025 – 3. Änderung im Bereich "Spargelhof Sand"

a) Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung

b) Billigung des Entwurfs und Beauftragung der Verwaltung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB.

Die W Power GmbH aus Waghäusel plant auf dem Gelände des Spargelhofes Sand die Errichtung und den Betrieb einer Agri-PV-Anlage mit wechselnder ökologischer Bio-Bewirtschaftung unter den Modulen (Kühe/Schweine/Hühner/Kultivierung der Futterpflanzen in derzeit nicht beweideten Bereichen) samt Batteriespeicher. Im geltenden Flächennutzungsplan der Stadt Waghäusel ist die Fläche als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Da der vorhabenbezogene Bebauungsplan nicht aus dem geltenden Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, wird der Flächennutzungsplan dahingehend geändert, dass die Errichtung einer Agri-PV-Anlage samt Batteriespeicher möglich ist. Von Oktober bis November 2024 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Dem Gemeinderat obliegt die Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, die Billigung des Entwurfs für die Offenlage sowie die Beauftragung der Verwaltung, die Offenlage durchzuführen. Der Gemeinderat wird hierüber beraten und beschließen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "Agri-PV Spargelhof Sand"

a) Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung

b) Billigung des Entwurfs und Beauftragung der Verwaltung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 Ab. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB

Die W Power GmbH aus Waghäusel plant auf dem Gelände des Spargelhofes Sand die Errichtung und den Betrieb einer Agri-PV-Anlage mit wechselnder ökologischer Bio-Bewirtschaftung unter den Modulen (Kühe/Schweine/Hühner/Kultivierung der Futterpflanzen in derzeit nicht beweideten Bereichen) samt Batteriespeicher. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes muss für eine städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich sein. Mit dem Bebauungsplan soll zum einen ein planungsrechtlicher Rahmen gesetzt werden. Zum anderen soll eine geordnete, städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden, die der städtebaulichen Gesamtkonzeption der Gemeinde entspricht und den Anforderungen an die örtlichen Gegebenheiten genügt. Im vorliegenden Fall ergibt sich das Planungserfordernis aus Gründen des Klimaschutzes, da durch die Errichtung eines Solarparks die Möglichkeit zur Erzeugung regenerativer Energien gefördert wird. Kombiniert wird dies mit einer landwirtschaftlichen Nutzung, sodass im Geltungsbereich sowohl Energie erzeugt als auch weiterhin Landwirtschaft betrieben werden kann. Von Oktober bis November 2024 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Dem Gemeinderat obliegt die Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, die Billigung des Entwurfs für die Offenlage sowie die Beauftragung der Verwaltung, die Offenlage durchzuführen. Der Gemeinderat wird hierüber beraten und beschließen.

Gründung einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft mit Philippsburg und Oberhausen-Rheinhausen

Gemäß § 59 Gemeindeordnung (GemO) können benachbarte Gemeinden desselben Landkreises vereinbaren, dass eine Gemeinde (erfüllende Gemeinde) die Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbandes erfüllt (vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft). Die Verwaltungsgemeinschaft soll nach der Zahl der Einwohner sowie nach der räumlichen Ausdehnung unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und landesplanerischen Gesichtspunkte so abgegrenzt werden, dass sie ihre Aufgaben zweckmäßig und wirtschaftlich erfüllen kann. Diese Form der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) ist die Chance für mehr Wirtschaftlichkeit. Gemeinden, die zusammenarbeiten, nutzen Synergieeffekte (Effizienz durch Größenvorteile, Spezialisierung, Know-How-Transfer, Optimierung und effektiveren Einsatz vorhandenen Fachwissens) und bedeutet nicht, dass es zu einer „Eingemeindung“ kommt. Die Stadt Waghäusel, die Stadt Philippsburg sowie die Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen bilden das nördlichste Zentrum des Landkreises Karlsruhe. Im Rahmen einer IKZ wird dieses „Zentrum“ nochmals gestärkt. Die IKZ sichert zudem die Infrastruktur in der Region und es können die kommunalen Leistungen für Bürger und Wirtschaft verbessert werden. Aus diesen Gründen ist eine vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft mit folgenden Einsatzbereichen angedacht:

• Untere Baurechtsbehörde

• Untere Straßenverkehrsbehörde

• Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan)

Begonnen werden soll zunächst mit den Aufgaben Flächennutzungsplan und untere Baurechtsbehörde. Als erfüllende Gemeinde fungiert die Stadt Waghäusel. Die Stadt Waghäusel, die Stadt Philippsburg und die Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen streben eine vertrauensvolle und transparente Partnerschaft vor allen Dingen im Rahmen der unteren Baurechtsbehörde sowie beim Flächennutzungsplan an. Daher sollen diese zwei Bereiche auch als erstes zum 01.01.2026 umgesetzt werden. Die untere Straßenverkehrsbehörde soll dann sukzessive folgen. Der Gemeinderat wird hierüber beraten und beschließen.

Abschlussbericht Machbarkeitsstudie Wärmenetz und weitere Vorgehensweise

Der bestehende Energieplan der Stadt Waghäusel liefert Wärmenetz-Eignungsgebiete, welche in der Machbarkeitsstudie technisch und wirtschaftlich untersucht wurden. Es wurden zwei Bürgerinformationsveranstaltungen durchgeführt. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden zwei Varianten der Nahwärmeversorgung verglichen. Die erste Variante sieht den Aufbau eines eigenen Wärmenetzes in jedem Ortsteil vor, während in der zweiten Variante ein großflächiges Verbundwärmenetz alle drei Stadtteile versorgt. Bei Variante 1 (Verbundnetz) umfasst das mögliche Nahwärmenetz eine Leitungslänge von 47 km. Bei der Variante 2 ist die Leitungslänge insgesamt 39,1 km (Waghäusel 3,8 km/Wiesental 18,7 km/Kirrlach 16,6 km). Diese Variante würde in einem stufenweisen Ausbau erfolgen. Bei Variante 2 (drei Ortsnetze) würde das Ortsnetz Waghäusel ohne stufenweisen Ausbau erfolgen, wohingegen die Stadtteile Wiesental und Kirrlach mit einem stufenweisen Ausbau geplant sind. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile sowie der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit wird die Variante 2 (drei Ortsnetze) empfohlen. Aus Sicht der Verwaltung ist eine entsprechende eingehende Analyse der Optionen eines geeigneten Betreibermodells für den Stadtteil Waghäusel mit entsprechender Markterkundung der sinnvolle nächste Schritt. Der Gemeinderat wird hierüber beraten und beschließen.

Antrag auf Änderung der Ganztagesgrundschule Bolandenschule vom "Schulversuch" zur Ganztagesgrundschule nach § 4a Schulgesetz

Die Bolandenschule Wiesental ist seit dem Schuljahr 2010/2011 Ganztagesschule in einem „Schulversuch“. Mit der Einführung des § 4a Schulgesetz wurde in Baden-Württemberg zum Schuljahr 2014/2015 ein rechtlicher Rahmen für eine verlässliche Ganztagesgrundschule geschaffen. Nach bald 15 Jahren als „Schulversuch“ beabsichtigen nun der Schulträger und die Schulleitung eine Ganztagesgrundschule nach § 4a Schulgesetz umzusetzen. Der Gemeinderat wird hierüber beraten und beschließen.

Stand des Haushaltsvollzugs 2025 zum 30.06.2025

Die Verwaltung wird in der Sitzung über den Stand des Haushaltsvollzugs berichten.

Sanierung der Johann-Peter-Hebel-Realschule, Fenster- und Fassadensanierung/Trockenbauarbeiten/Nachtragsangebote Nr. 3-5

Die Auftragssumme der Trockenbauarbeiten für das Bauvorhaben, Erweiterungsneubau und Sanierung der JPH-Realschule lag zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe am 13.06.2022 bei brutto 385.433,26 €. Der Gemeinderat wird gebeten, drei weiteren Nachtragsvereinbarungen zuzustimmen:

Nachtragsvereinbarung Nr. 3:

Feuerschutzelemente (Türen) im Bereich des Übergangs vom Neu- zum Bestandsgebäude (3.593,80 €)

Nachtragsvereinbarung Nr. 4:

Weitere Feuerschutzelemente (Türen) im Bereich des Übergangs vom Neu- zum Bestandsgebäude (4.224,35 €)

Nachtragsvereinbarung Nr. 5:

Zulagen für Stahlunterkonstruktionen, die im Bereich der Brüstungen aufgrund von nachträglichen Vorgaben der Statik sowie aus technischen Gründen bei der Leitungsführung ausgeführt werden müssen (29.510,57 €).

Der Gemeinderat wird über die Zustimmung zu diesen Nachtragsvereinbarungen beraten und beschließen.

Neubau Schachtpumpwerk DN 1500 Bachwiesenbuckel, Carl-Zeiss-Straße im Stadtteil Kirrlach/Tief-, Kanalbau-, Erdbau- und Straßenbauarbeiten/Auftragsvergabe

Das Stadtbauamt hat den Neubau des Schachtpumpwerks Bachwiesenbuckel öffentlich ausgeschrieben. Das günstigste Angebot hat die Firma Carsten Grimmig GmbH aus Heidelberg mit einem Angebotspreis in Höhe von 175.851,56 € vorgelegt. Der Gemeinderat wird über die Auftragsvergabe beraten und beschließen.

Neubau von acht barrierefreien Bushaltestellen in den Stadtteilen Waghäusel und
Kirrlach/Erd- und Straßenbauarbeiten einschl. Straßenentwässerung/Auftragsvergabe

Das Stadtbauamt hat den Neubau von acht barrierefreien Bushaltestellen öffentlich ausgeschrieben. Die Bushaltestellen befinden sich in der Lorenz-Brentano-Allee (Ost- und Westseite), in der Nördlichen Waldstraße (Ost- und Westseite), in der Schwetzinger Straße/Ecke Heidelberger Straße (Ost- und Westseite) und in der Waghäusler Straße/Ecke Fridolinstraße (Nord- und Südseite). Das günstigste Angebot hat die Firma Joh. Schön & Sohn Bau GmbH & Co.KG aus Speyer mit einem Angebotspreis in Höhe von 428.159,18 € (inkl. 4 % Nachlass) vorgelegt. Der Gemeinderat wird über die Auftragsvergabe beraten und beschließen.

Hinweis:

Weitere Informationen zu den Tagesordnungspunkten finden Sie auf der Internetseite der Stadt Waghäusel.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Stadt Waghäusel
NUSSBAUM+
Ausgabe 30/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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