Umfangreichster Tagesordnungspunkt war die Vorstellung des Mobilitätskonzepts für Bad Saulgau. Aufgabenstellung für das beauftragte Planungsbüro war es, ein Handlungskonzept zur gezielten Beseitigung von Schwachstellen und zur nachhaltigen Verbesserung des Verkehrsnetzes zu erstellen. Betrachtet hat das Konzept ganz besonders die Aspekte Fußgänger und Radverkehr, den Öffentlichen Personennahverkehr und daneben den sogenannten ruhenden Verkehr (= Parken).
Um Verbesserungen für Fußgänger zu erreichen, haben die Verkehrsplaner unter anderem die Verkehrsachsen analysiert, die zu Fuß besonders stark begangen werden. Neben der Verbreiterung von Fußwegen in einigen Bereichen wie der Paradiesstraße oder dem Tiefen Weg schlägt das Konzept in erster Linie die Einrichtung bzw. den Ausbau zusätzlicher Fahrbahnquerungen vor, beispielsweise im Kreuzungs-/Einmündungsbereich Herbertinger Straße/Hauptstraße sowie in der Kaiserstraße. Eine weitgehende Maßnahme wäre die Schließung der Bahnunterführung von der Bachstraße zum Chalaisplatz für den Kfz-Verkehr, damit die Sicherheit und Akzeptanz auf dem Fuß- und Radweg von der Innenstadt durch die Unterführung am Chalaisplatz in Richtung Grundschule und Krankenhaus erhöht wird.
Für den Fahrradverkehr identifiziert das Konzept vor allem an Hauptverkehrsachsen wie der Buchauer Straße, der Fulgenstadter Straße oder der Paradiesstraße Verbesserungsmöglichkeiten. Dafür könnten beispielsweise rote Fahrradschutzstreifen zum Einsatz kommen bzw. sofern möglich, Fußgängerwege in kombinierte Fuß-/Radwege umfunktioniert werden.
Genauer untersucht hat das Konzept auch die Unterführung am Chalaisplatz. Diese spielt gleich in mehrfacher Hinsicht eine wichtige Rolle: zum einen für die Anbindung des Grundschulzentrums aus der Innenstadt und dem östlichen Stadtgebiet, zum anderen aber auch als Verbindung von den Wohngebieten im westlichen Stadtgebiet in die Innenstadt. Das Konzept empfiehlt hier Verbesserungen dahingehend, dass die Unterführung insbesondere für den Radverkehr einfacher genutzt werden kann.
Für den ÖPNV bzw. Busverkehr hat das Planungsbüro zwar einerseits ermittelt, wo sich Lücken im Haltestellennetz befinden. Allerdings sieht das Büro für Bad Saulgau eine sinnvolle Alternative zum klassischen Busverkehr in der Einrichtung eines sogenannten On-Demand-Angebotes. Ein solches Angebot hatte der Gemeinderat vor einigen Monaten bereits unter dem Stichwort „Rufbus“ diskutiert.
Für den Bereich Parken sieht das Konzept schließlich Potenziale in der Überarbeitung des Parkleitsystems vor. Studien zeigen, dass bis zu 30 % des innerörtlichen Verkehrs durch die Parkplatzsucher entsteht. Unter anderem mit einem dynamischen digitalen Leitsystem könnten hier Verbesserungen erreicht werden. Das Konzept stellt außerdem die Grundsatzfrage, ob innerörtliches Parken künftig kostenpflichtig sein soll.
Bei allen vorgestellten Maßnahmen handelt es sich dabei lediglich um Vorschläge. Ob diese Maßnahmen umgesetzt werden sollen, darüber muss das Gremium dann im Einzelfall entscheiden. Für die Markierung der Radwege in der Paradiesstraße, der Fulgenstadter Straße und dem Tiefen Weg hat das Gremium allerdings bereits angeregt, die Umsetzung zeitnah zu beginnen.
Der Gemeinderat hat die Gründung eines sogenannten „Medizinischen Versorgungszentrums“ beschlossen. Die Stadt wird nun eine GmbH mit dem Namen „MVZ der Stadt Bad Saulgau“ gründen.
Hinter der Gründung steckt der Gedanke, freie Facharztsitze (z. B. Orthopädie und Chirurgie) zu erwerben und so für den Standort Bad Saulgau zu sichern. Dies ist für die Stadt nur dann möglich, wenn sie ein MVZ betreibt und dort die entsprechenden Ärzte beschäftigt.
In der Sitzung vom 21.11.2024 wurde vom Gemeinderat beschlossen, der OTG-Gästekarte (Oberschwaben Tourismus GmbH) beizutreten und den ÖPNV-Umlagebetrag von 1,10 € (brutto) je Nacht und Gast ab 6 Jahren in die Kurtaxe zu integrieren und diese entsprechend zu erhöhen. Dies ermöglicht den Gästen dann, kostenfreie Fahrten vieler Linien in den drei Verkehrsverbünden naldo, DING und bodo zu nutzen.
Von der Verwaltung wurde nun eine neue Kurtaxesatzung, angepasst an die neue Mustersatzung des Gemeindetags, angefertigt und dem Gemeinderat in der Sitzung vorgelegt. Die Kurtaxe beträgt dann zukünftig für die Kernstadt mit den Ortsteilen Bogenweiler und Sießen 3,10 €, für die restlichen Stadtteile 2,10 €. Für Urlauber mit Wohnmobilen fallen ebenfalls 3,10 € an. Für die Kalkulation der Kurtaxe wurden die Kosten für die Herstellung und Unterhaltung der bereitgestellten Erholungseinrichtungen und Veranstaltungen aufgelistet sowie der „Einheimischenanteil“ ermittelt, da diese Einrichtungen ja nicht nur von Touristen besucht und genutzt werden. Der Gemeinderat beschloss die vorgelegte Kalkulation der Kurtaxe sowie die Prognosen der Verwaltung und die Einheimischenanteile entsprechend der Kalkulationsgrundlage. Ebenfalls beschlossen wurde die Kurtaxesatzung. Diese tritt am 02. Juni 2025 in Kraft.
Das amtliche Mitteilungsblatt der Stadt Bad Saulgau gibt es seit über 25 Jahren, wird seit etwa 18 Jahren vom Nussbaum-Verlag produziert und kostenlos an alle Haushalte verteilt. Es enthält neben amtlichen Bekanntmachungen auch Beiträge von städtischen Einrichtungen, Kirchen und Vereinen. Die Stadt stellt dem Verlag Inhalte über ein Online-System bereit und darf dafür bis zu 17 Textseiten je Ausgabe kostenlos nutzen (bis Herbst 2023). Im Gegenzug darf der Verlag Anzeigen schalten und die Erlöse behalten. Mehrseiten, die über diese 17 Textseiten hinausgehen, werden der Stadt in Rechnung gestellt.
Aufgrund gestiegener Kosten (insbesondere für die Verteilung) hat der Nussbaum-Verlag angekündigt, das Stadtjournal nur noch weiterhin mit den genannten Rahmenbedingungen produzieren und verteilen zu können, wenn die Stadt pro Ausgabe einen Finanzierungsbeitrag von 790 Euro netto leistet.
Die Stadtverwaltung hat deshalb bei verschiedenen Amtsblatt-Verlagen Angebote eingeholt und dabei auch alternative Modelle geprüft, beispielsweise die Einführung eines Abomodells, bei der für den Bezug des Amtsblattes bezahlt werden muss.
Gemeinderat und Verwaltung sind jedoch der Auffassung, dass das Stadtjournal weiterhin für alle Bürger kostenlos sein sollte. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, das Amtsblatt wie bisher zu verteilen und hierfür das Angebot des Nussbaum-Verlages angenommen, das das weitaus günstigste war. Brutto betragen die jährlichen Kosten hierfür rund 41.000 Euro.
Nicht mehr erscheinen wird das Stadtjournal allerdings in zwei Wochen in den Sommerferien. Die Verwaltung wird außerdem künftig darauf achten, den Seitenverbrauch im redaktionellen Teil zu reduzieren, damit an dieser Stelle Kosten reduziert werden können.
Seit dem 01.12.2025 ist es laut Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung rechtlich möglich, öffentliche Bekanntmachungen lediglich im Internet durchzuführen. Dadurch lassen sich, passend zum oberen Punkt, zukünftig Mehrseiten durch lange Satzungstexte im amtlichen Mitteilungsblatt reduzieren. Der Gemeinderat konnte der Neufassung der Satzung zustimmen. Die Stadt Bad Saulgau wird zukünftig auf Bekanntmachungen im amtlichen Mitteilungsblatt hinweisen und mit einem QR-Code auf die Internetbekanntmachung verweisen. Jedoch wird die Verwaltung weiterhin die Möglichkeit in Anspruch nehmen, sehr wichtige Bekanntmachungen und Nachberichterstattungen aus den Gremien abzudrucken.
An der Vierfeldsporthalle wird in den kommenden Wochen der Schriftzug mit dem Namen der Sporthalle angebracht. Bis zum 9. April konnten Bürgerinnen und Bürger dazu Namensvorschläge einreichen. Über 50 Zusendungen mit insgesamt 90 Vorschlägen sind eingegangen. In der Sitzung beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass die zukünftige Vierfeldsporthalle den Namen „Sporthalle am Birkenweg“ tragen wird.
Die Vertreter des Städtetages, des Gemeindetags und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich für eine Erhöhung der Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen zum 01.09.2024 und zum 01.09.2025 ausgesprochen. Die Empfehlung zum 01.09.2025 liegt bei einer Steigerung von 7,3 %. Die Erhöhung wird nötig aufgrund drastisch gestiegener Kosten im sachlichen und personellen Bereich. Jedoch geht auch nach einer Erhöhung der Elternbeiträge immer noch ein deutliches Defizit zu Lasten der Kommune. Die Elternbeiträge decken aktuell lediglich ca. 15 % der Gesamtkosten. Da bereits in den letzten drei Jahren nicht zum Beginn des Kindergartenjahres, sondern zum 01.01. erhöht wurde, um einen besseren Vergleich mit anderen Kommunen zu haben, wurde auch dieses Mal eine Erhöhung der Elternbeiträge zum 01.01.2026 vom Gemeinderat beschlossen:
Beiträge Regelkitas mit 30 Stunden Öffnungszeit bei der Erhebung von 12 Monatsbeiträgen/Jahr:
derzeit | ab 2026 | |
für Familien mit 1 Kind unter 18 im HH | 148 | 159 |
für Familien mit 2 Kindern unter 18 | 115 | 123 |
für Familien mit 3 Kindern unter 18 | 78 | 84 |
ab 4 Kindern | 28 |
Beitrag Krippe mit 30 Stunden Öffnungszeit:
für Familien mit 1 Kind unter 18 im HH | 439 | 471 |
für Familien mit 2 Kindern unter 18 | 326 | 350 |
für Familien mit 3 Kindern unter 18 | 220 | 236 |
ab 4 Kindern | 93 |
- Die Postdienstleistungen für die Stadtverwaltung gehen nach europaweiter Ausschreibung an die wirtschaftlichste Bieterin und werden damit weiterhin an die Deutsche Post vergeben.
- Die Verwaltung gab bekannt, dass die Landesregierung im Rahmen des Programms „Quartiersimpulse“ in der aktuellen Förderrunde unter anderem das Quartiersprojekt „Bolstern – Zukunft aktiv gestalten“ und das gemeinsame Projekt der Nachbargemeinden Braunenweiler und Dürnau mit insgesamt 200.000 Euro unterstützten wird.
- Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung zu deren Haushaltsreden und den formulierten Anträgen zum Haushalt 2025.
- Der Gemeinderat beschloss die 1. Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Gesundheitszentrum rückwirkend zum 01.01.2025.
- Der Gemeinderat beschloss den in § 2 geänderten Feststellungsbeschluss im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Gesundheitszentrum.
- Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Satzung über die Benutzung der Ferienzeitbetreuung von Grundschulkindern und die Erhebung von Benutzungsgebühren in Bad Saulgau mit Wirkung vom 01.08.2025. Die Betreuung findet zukünftig in der Zeit von 07:00 bis 16:00 Uhr (vorher 16:30 Uhr) statt.
- Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Satzung über die Benutzung des Betreuungsangebots und die Erhebung von Gebühren an den Grundschulen ab dem Schuljahr 2025/26 mit Wirkung vom 01.08.2025. Dabei wird es zukünftig folgende Änderungen geben: Eine Betreuung erfolgt nur dann, wenn mindestens fünf Kinder für einen Block angemeldet sind. Die Gebühren pro Block und Monat erhöhen sich von 4 € auf 6 €.
- Der Gemeinderat stimmte den überplanmäßigen Ausgaben für die Sanierung des Jugendhauses in Höhe von 145.000 €, die aufgrund unvorhergesehener Kosten (Neuverlegung gekappte Elektroleitungen, fehlender Bauwerksabdichtung, Trockenbauarbeiten, zusätzlicher Bauhofleistungen, Verwaltungskosten etc.) entstanden sind, zu. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Firma Fischer aus Bad Saulgau mit dem Gewerk Elektrotechnik in Höhe von brutto 80.419,29 € zu beauftragen.
- Die Verwaltung wurde ermächtigt, Ingenieurleistungen für die statische und konstruktive Prüfung der Geh- und Radwegbrücke über die Bahnlinie in Höhe von insgesamt ca. 55.000 € brutto an den Prüfingenieur Florian Willkomm aus 81245 München zu vergeben.
- Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander sind die im Zuge der regulären Beteiligung eingegangenen Anregungen zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans (Bebauungsplangebiet „Sondergebiet Heizkraftwerk Herdgrube“) berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen worden. Der Gemeinderat empfahl dem Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Bad Saulgau mit der Gemeinde Herbertingen, die Abwägung wie in beiliegender Auflistung ersichtlich zu beschließen und den Feststellungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 18.03.2025 zu fassen.
- Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wurden die zum Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Heizkraftwerk Herdgrube“ abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage des Büros für Ortsplanung und Stadtentwicklung OPLA berücksichtigt. In Anbetracht der Geringfügigkeit der Änderungen im Planentwurf wurde auf eine erneute öffentliche Auslegung verzichtet. Der Bebauungsplan in der Fassung vom 18.03.2025 wurde nach § 10 BauGB i.V. mit § 4 Gemeindeordnung BW als Satzung beschlossen.