Marktende am Nikolausmarkt und neues Format für den Neujahrsempfang
Bürgermeister Osmakowski-Miller informierte in der Sitzung, dass das Marktende am Nikolausmarkt in diesem Jahr versuchsweise auf 20.00 Uhr festgelegt wurde. Außerdem wird es ab kommendem Jahr keinen Neujahrsempfang mehr geben, sondern stattdessen in der Fastenzeit einen Frühjahrsempfang für die Bürgerinnen und Bürger.
Informationen zum vorläufigen Vollzug des Betriebsplans Wald 2024 und Beschluss des Betriebsplans Wald 2025
Das Forstamt stellte in der Sitzung dem Gemeinderat den Vollzug des Betriebsplanes 2024 und die Planung für das Jahr 2025 vor. Aktuell besteht trotz der schwachen Baukonjunktur eine gute Nachfrage auf Seiten der Sägewerke. Auch für das kommende Jahr seien die Signale gut.
Die Ergebnisse der Bundeswaldinventur ergaben im ganzen Landkreis einen leichten Rückgang bei der Fichtenfläche, bei der Buche ist ein Anstieg der Flächen zu verzeichnen. Der Anteil des Totholzes im Wald als Indikator für Biodiversität ist im letzten Jahrzehnt etwas zurückgegangen, über die letzten Jahrzehnte jedoch stetig angestiegen. 2024 war durch eine hohe Anzahl an Niederschlagstagen ein gutes Jahr für die städtischen Wälder. Durch den Holzeinschlag sind für 2024 Einnahmen von 429.000 Euro geplant, für das Jahr 2025 ein Anstieg von nochmals ca. 20.000 Euro. Abzüglich der Ausgaben ergibt sich für das Jahr 2025 ein Ergebnis von rund 4.000 €. 2023 wurde aufgrund unplanmäßiger Nutzungen (durch Sturm und Borkenkäfer) und guter Holzpreise mit einem Gewinn von rund 170.000 € abgeschlossen.
Einführung einer digitalen Gästekarte mit kostenfreier ÖPNV-Nutzung
Um den touristischen Übernachtungsgästen in Bad Saulgau einen noch besseren Service bieten zu können und zur Steigerung der Attraktivität unserer Region möchte Bad Saulgau eine Gästekarte mit kostenfreier ÖPNV-Nutzung etablieren. Das Projekt wurde von der Oberschwaben Tourismus GmbH (OTG) im Juni 2024 gestartet. Diese Gästekarte soll unter anderem eine kostenfreie ÖPNV-Nutzung innerhalb der Region und teilweise zum Bodensee, über Wangen i. A. bis nach Oberstaufen beinhalten sowie eine kostenlose Nutzung von touristischen Leistungen. Die Finanzierung der Gästekarte mit ÖPNV-Nutzung soll durch eine Erhöhung der Kurtaxe für alle kurtaxepflichtigen Gäste ab 6 Jahren von 1,10 Euro erfolgen. Ausgenommen hiervon sind die Kliniken in Bad Saulgau. Der Gemeinderat beschloss in der Sitzung, der OTG-Gästekarte beizutreten und den Umlagebeitrag in die Kurtaxe zu integrieren. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, die Kurtaxensatzung entsprechend anzupassen und rechtzeitig dem Gemeinderat im Frühjahr 2025 zum Beschluss vorzulegen.
2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen (Erhöhung der Elternbeiträge) zum 01.01.2025
Die Vertreter des Städtetags, Gemeindetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich für eine Erhöhung der Elternbeiträge zum September 2024 und 2025 für Kindertageseinrichtungen ausgesprochen. Aktuell erzielt die Stadt Bad Saulgau bei ihren Einrichtungen eine Kostendeckung von lediglich 15 % mit den laufenden Kosten. Um Vergleichswerte aus anderen Gemeinden zu haben, einigte sich die Verwaltung mit dem Gemeinderat auf eine spätere Erhöhung zum 01.01. Die Kommunalverbände in Baden-Württemberg haben sich für eine Erhöhung der aktuellen Elternbeiträge von rund 7,5 % für 2024 und 7,3 % für 2025 ausgesprochen. Diese Erhöhung wurde vor dem Hintergrund, dass die tatsächlichen Kostensteigerungen in Zeiten der Pandemie bewusst nicht im erforderlichen Maß an die Erhöhung der Elternbeiträge eingeflossen sind, beschlossen, sowie angesichts der steigenden Kosten als Folge der Inflation und der damit verbundenen Kostensteigerungen im Sach- und Personalbereich. Es wurde seitens der Verwaltung empfohlen, die Erhöhung zum 01.01.2025 durchzuführen.
Den Mitgliedern des Kindergartenausschusses war es wichtig, vor einer Erhöhung zum 01.01.2026 die Gebührensätze nochmals zu prüfen und anzusehen. Der im November 2018 vom Gemeinderat beschlossene Kostenbeitrag von 6 €/Kind/Monat für eine Leitungsfreistellung entfällt. Der Gemeinderat stimmte der Satzungsänderung mit Wirkung zum 01.01.2025 zu.
Beschluss über die Kalkulation der Wasserverbrauchs- und Abwassergebühren der Stadt Bad Saulgau für die Jahre 2025 – 2026
Die Gebührenkalkulation der Wasserverbrauchsgebühren erfolgt für einen Bemessungszeitraum von zwei Jahren, bei den Abwassergebühren einjährig. Die aktuelle Kalkulation vom Oktober 2024 für die kommenden zwei Jahre wurde dem Gemeinderat in der Sitzung jeweils vorgestellt.
Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung:
- Die Wasserverbrauchsgebühr für den Zeitraum 01/2025 – 12/2026 wie folgt zu ändern:
2,86 € /m³ Frischwasser
- Die Gebührensätze der zentralen Abwasserbeseitigung wie folgt zu ändern:
für den Zeitraum 01/2025– 12/2025
- Schmutzwassergebühr 2,16 € /m³ Abwasser
- Niederschlagswassergebühr 0,63 € /m² versiegelte Fläche
für den Zeitraum 01/2026– 12/2026
- Schmutzwassergebühr 2,38 € /m³ Abwasser
- Niederschlagswassergebühr 0,63 € /m² versiegelte Fläche
Bei der Schmutzwassergebühr ergibt sich durch einen Gewinnüberschuss aus der vorigen Ausgleichsfrist, welche jeweils über fünf Jahre berechnet wird, eine niedrigere Gebühr für 2025.
Da es sich sowohl bei der Abwasser- als auch bei der Wasserverbrauchsgebühr um einen geschlossenen Gebührenkreis handelt, erzielt die Stadt Bad Saulgau hier keinerlei Gewinn aus der Gebührenerhöhung. Sollte für den kommenden Bemessungszeitraum eine Kostenunterdeckung entstehen, behält sich der Gemeinderat vor, diese innerhalb der fünfjährigen Ausgleichsfrist wieder auszugleichen. Die Neufassungen der entsprechenden Abwasser- und Wasserversorgungssatzungen wurden vom Gemeinderat ebenfalls beschlossen.
In Kürze:
- Die Verwaltung wurde beauftragt, spätestens Anfang des Jahres 2025 die Vergabe der Postdienstleistungen auszuschreiben und an die günstigste Bieterin zu vergeben.
- Für den im Lageplan vom 08.11.2024 dargestellten Bereich beschloss der Gemeinderat nach § 35 Abs. 6 BauGB die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Egelsee“. Die Satzungsunterlagen wurden gebilligt und beschlossen, die Beteiligung und öffentliche Auslegung nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
- Für die Sanierung des Rosenwegs wurde beschlossen, die Planungsleisten für Gas, Wasser und die Verlegung von Leerrohren für Breitband an das Ingenieurbüro Schranz+Co. aus Bad Saulgau zu einem Netto-Angebotspreis von ca. 51.090,01 Euro zu vergeben. Außerdem ermächtigte der Gemeinderat die Betriebsleitung der Stadtwerke Bad Saulgau zur Vergabe der Bauleistungen im Rahmen des Projekts.
- Der Gemeinderat beschloss, die Planungsleistungen für die Verlegung der Wärmeleitung von Klinik am Schönen Moos bis Zieglersche Klinik an das Ingenieurbüro Knecht Ingenieure GmbH aus Wildpoldsried zu einem Netto-Angebotspreis von ca. 38.099,17 Euro zu vergeben. Außerdem ermächtigte der Gemeinderat die Betriebsleitung der Stadtwerke Bad Saulgau zur Vergabe der Bauleistungen im Rahmen des Projekts, soweit eine Bezuschussung über das Wärmeprojekt möglich ist.
- Der Gemeinderat beschloss, die Arbeiten für die elektrotechnische Ausrüstung im Rahmen der Sanierung der Automatisierung auf der Kläranlage Bad Saulgau an die günstigste Bieterin, die Firma Eliquo Stulz aus Grafenhausen, zum Angebotspreis von 263.068,43 € brutto zu vergeben. Die freihändige Vergabe der Prozessleitsystem-Arbeiten und die freihändige Vergabe der Softwarearbeiten im Rahmen der Sanierung der Automatisierung wurden aufgehoben.
- Auf Grund von § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes stellte der Gemeinderat den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung für das Jahr 2023 fest.