In der Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde folgender Beschluss gefasst:
Kindertageseinrichtungen: Beteiligung der bürgerlichen Gemeinde an der Förderung und am Betrieb von Kindertageseinrichtungen anerkannter freier Träger (Abmangelbeteiligung)
1. Der Erhöhung der Beteiligung der Stadt Hechingen an den nach Abzug der Elternbeiträge und sonstiger Kostenersätze nicht gedeckten Betriebsausgaben für den Betrieb Hechinger Kindertageseinrichtungen anerkannter freier Träger (Abmangelbeteiligung) bei Beibehaltung des pauschalen Zuschlags von 3 Prozent bei den kirchlichen Trägern wie folgt:
1.1: 2025 Erhöhung um 2 Prozent von 86 Prozent auf 88 Prozent bei den kirchlichen Trägern sowie Erhöhung um 1 Prozent von 90 Prozent auf 91 Prozent beim Träger KBF gGmbH
1.2: 2026 Erhöhung um 0 Prozent bei den kirchlichen Trägern sowie Erhöhung um 1 Prozent von 91 Prozent auf 92 Prozent beim Träger KBF gGmbH
1.3: 2027 Erhöhung um 1 Prozent von 88 Prozent auf 89 Prozent bei den kirchlichen Trägern sowie Erhöhung um 1 Prozent von 92 Prozent auf 93 Prozent beim Träger KBF gGmbH
1.4: 2028 Erhöhung um 1 Prozent von 89 Prozent auf 90 Prozent bei den kirchlichen Trägern sowie Erhöhung um 1 Prozent von 93 Prozent auf 94 Prozent beim Träger KBF gGmbH
wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verträge über die Förderung und den Betrieb von Kindertageseinrichtungen anerkannter freier Träger entsprechend anzupassen.
3. Die für die Erhöhung der Beteiligung notwendigen Mittel werden in den Haushalten 2025 bis 2028 abgebildet.