Gemeinderat

Sitzung vom 04.06.2025

(Gemäß Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2006 erfolgt die Berichterstattung aus Gemeinderatssitzungen erst nach der Genehmigung...

(Gemäß Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2006 erfolgt die Berichterstattung aus Gemeinderatssitzungen erst nach der Genehmigung des Protokolls durch die Urkundspersonen.)

Die ausführlichen Beschlussvorlagen zur Sitzung finden Sie unter: nussloch.ratsinfomanagement.net

TOP 1 ─ Benennung der Urkundspersonen

Auf Vorschlag der Verwaltung benennt der Gemeinderat einstimmig und ohne Aussprache GRätin Larissa Herb und GR Peter Lüll zu Urkundspersonen für diese Sitzung.

TOP 2 ─ Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft

TOP 2.1 – Parksituation Walldorfer Straße/Friedrichstraße

Der Bürger Uwe Gänzler weist auf die Parksituation in der Walldorfer Straße/Friedrichstraße hin. Dort sei das Gehwegparken untersagt worden, was nun dazu führe, dass parkende Fahrzeuge auf der Straße einen erheblichen Rückstau verursachen. Die Abgase würden in seine Wohnung ziehen. Er möchte wissen, wer dafür zuständig ist.

BM Förster erläutert, dass es sich zwar um eine Kreisstraße handelt, die Zuständigkeit für den ruhenden Verkehr jedoch bei der Gemeinde liegt. Hintergrund für das Verbot sei ein Erlass des Landes, wonach das Gehwegparken grundsätzlich nicht zulässig sei. Die Gemeinde habe diesen entsprechend umgesetzt. In einer der letzten Sitzungen habe der Gemeinderat beschlossen, nochmals das Gespräch mit dem Landratsamt zu suchen, um an einzelnen Stellen eventuell Verbesserungen zu erreichen. Die letztendliche Anordnung liege jedoch beim Landratsamt. Eine Verkehrstagesfahrt werde dafür u. a. erforderlich sein.

Uwe Gänzler äußert Unverständnis über die Situation, da 20 Meter weiter auf der Straße geparkt werden dürfe.

BM Förster bestätigt, dass an dieser Stelle eventuell Möglichkeiten zur Nachbesserung bestehen.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 2.2 – Radwegeführung Neubaugebiet „Seidenweg“

Frau Tekman-Urbanek spricht die Beschilderung des Radwegs im oberen Bereich des Baugebiets „Seidenweg“ an. Sie berichtet, dass sie diesbezüglich bereits Kontakt mit der Verwaltung hatte und auch eine Ortsbegehung stattfand. Konkret weist sie auf eine sehr gefährliche Stelle hin, an der der Weg max. nur 80 cm breit sei und eine rechtwinklige Kurve aufweise. Ihrer Meinung nach könnte die Radwegführung problemlos unten herum verlegt werden. Sie fragt, weshalb die Änderung trotz der bekannten Problematik nicht umgesetzt werde. Zwar sei ihr bekannt, dass ein Planungsbüro für die Wegführung verantwortlich war, dennoch sollte gehandelt werden, bevor es dort zu einem Unfall komme.

BAL Leyk erklärt, dass er sich relativ sicher sei, dass an der Stelle bereits eine neue Führung angeordnet wurde und er sei bislang davon ausgegangen, dass die Umsetzung erfolgt sei. Die Ausführung erfolge durch den Bauhof. Er betont, dass Teile der Planung nur auf dem Papier erfolgt seien, weshalb es durchaus sein könne, dass an bestimmten Stellen noch nachgebessert werden müsse.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 3 ─ Niederschriften über die Gemeinderatssitzungen vom 19.03.2025 (Nr. 3/2025), 09.04.2025 (Nr. 6/2025) und 07.05.2025 (Nr. 7/2025)
- Beratung und Beschlussfassung über etwaige Einwände gegen die Protokolle des jeweiligen öffentlichen Sitzungsteils
- Kenntnisgabe der Niederschriften über die nichtöffentlichen Sitzungsteile

Es ergehen keine Einwände. Die Protokolle werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

TOP 4 ─ Starkregenrisikomanagement
- Vorstellung der Ergebnisse des interkommunalen Projekts „Starkregenrisikomanagement“ durch die Geomer GmbH
- Beschlussfassung Handlungskonzept

BM Förster begrüßt zu diesem TOP Jessica Kempf und David Kahlert von der Fa. Geomer GmbH und übergibt zur Vorstellung des Sachverhalts das Wort an Herrn Kahlert.

Herr Kahlert erläutert das Vorgehen im Projekt Starkregenrisikomanagement, das in drei Phasen gegliedert ist: Gefährdungsanalyse, Risikoanalyse und Handlungskonzept. Er informiert zunächst über die Durchführung der Gefährdungsanalyse, bei der mit digitalen Geländemodellen sowie drei verschiedenen Regenereignis-Szenarien – selten, außergewöhnlich und extrem– gearbeitet wurde und die Ergebnisse in Form von Überflutungstiefen, Fließgeschwindigkeiten und Fließrichtungen visualisiert wurden. Weiter führt er aus, dass daraus sogenannte Starkregengefahrenkartenentstanden sind, die zeigen, wohin das Wasser bei Starkregen strömt – unabhängig von bestehenden Gewässern. Herr Kahlert betont, dass diese Karten im Rahmen eines Workshops gemeinsam mit der Gemeinde validiert wurden. Dabei seien Rückmeldungen aus der Verwaltung und von örtlichen Experten berücksichtigt worden, um zum Beispiel übersehene Mauern oder Durchlässe in die Analyse einzubeziehen. Im nächsten Schritt erfolgte die Risikoanalyse, mit dem Ziel, so Herr Kahlert weiter, besonders gefährdete Objekte oder Bereiche – etwa den Kindergarten St. Michael – zu identifizieren und mit konkreten Maßnahmenvorschlägen zu hinterlegen. Er teilt mit, dass insgesamt 13 detaillierte, 5 kurze und 4 bereichsbezogene Steckbriefe sowie 7 Risikobereiche ausgearbeitet wurden. Im Handlungskonzept, das die dritte Phase des Projekts bildet, werden Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Schäden definiert. Herr Kahlert hebt hervor, dass es dabei um Informationsvorsorge, Krisenmanagement, kommunale Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen sowie konkrete Prüfaufträge in Risikobereichen geht. Er gibt weiter bekannt, dass künftig eine zentrale Rolle die Starkregenkoordinatorin der Gemeinde übernehmen wird, die für die Weiterverfolgung und Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich ist. Herr Kahlert betont hierbei jedoch, dass jeder Grundstückseigentümer selbst für den Schutz seines Eigentums verantwortlich ist. Die Gefahrenkarten sowie weitere Informationen werden öffentlich über die Plattform www.starkregengefahr.de zur Verfügung gestellt, sodass sich jeder Bürger informieren kann. Abschließend informiert Herr Kahlert über die öffentliche Informationsveranstaltung, die für den 09. Juli 2025 geplant ist.

Die von Herrn Kahlert verwendete Präsentation wird Inhalt der Niederschrift.

BM Förster bedankt sich bei Herrn Kahlert für den Vortrag und betont, dass die Starkregengefahrenkarten ein sinnvolles Instrument für Grundstückseigentümer sind, um das Risiko für das eigene Eigentum besser einschätzen zu können.

GR Röser bedankt sich für die Erstellung und Aufbereitung der Karte. Er verweist auf Punkt 6.2 im Handlungskonzept mit dem Titel „Maßnahmen an Risikoobjekten“ und fragt, wie mit Objekten verfahren wurde, von denen kein Feedback eingegangen sei, etwa im Fall des Altenheims.

Herr Kahlert erklärt, dass die Kurzsteckbriefe an die betreffenden Stellen weitergeleitet wurden. Es seien mehrere Versuche unternommen worden, Kontakt aufzunehmen und an eine Rückmeldung zu erinnern – letztlich habe man jedoch davon abgesehen, weiter nachzuhaken.

BAL Leyk ergänzt, dass die Verwaltung mindestens drei schriftliche Anfragen verschickt habe. Er betont, dass es sich bei dem Konzept um eine Hilfestellung handle, nicht um eine Verpflichtung – es liege in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen, die Unterstützung anzunehmen.

Herr Kahlert weist außerdem darauf hin, dass es grundsätzlich in der Verantwortung der Bürger liege, sich über Gefahren zu informieren.

GR Röser fragt nach den baulichen Veränderungen, die sich aus dem Handlungskonzept ergeben könnten, insbesondere ob es eine Priorisierung gibt oder geben wird.

BAL Leyk erläutert, dass das Handlungskonzept vergleichbar sei mit dem Gemeindeentwicklungsplan, aus dem sich konkrete Maßnahmen entwickeln. Diese müssen dann in den Haushaltsberatungen priorisiert werden. Mit dem heutigen Beschluss würden noch keine konkreten Maßnahmen umgesetzt. Weiter teilt er mit, dass es dabei nicht nur um bauliche, sondern auch um organisatorische Maßnahmen gehe.

GR Röser berichtet von einem konkreten Beispiel in der Goethestraße, wo ihm bislang nicht bewusst gewesen sei, dass das Wasser vom Friedhof her kommend über die Bismarckstraße ins Feld abfließt. Hier seien keine baulichen Änderungen notwendig. In der Odenwaldstraße hingegen, bei der zusätzliches Oberflächenwasser von einem Waldweg hinzukommt und in der Markgrafenstraße mündet sei vor einigen Jahren bereits eine Rinne eingebaut worden – er fragt, ob diese Maßnahme noch ausreiche oder ausgebaut werden müsse.

BAL Leyk erklärt, dass das generelle Ziel nun erstmal sei, anhand der Karten die Gefahrenpunkte zu kennen. Daraus könnten sich zukünftig konkrete Maßnahmen ableiten. Er verweist beispielhaft auf die Ortsmitte III, wo niveaugleich ausgebaut worden sei – in der Goethestraße hingegen wäre ein Hochbord-Gehweg sinnvoller, um ein gewisses Rückhaltevolumen durch die Straße zu schaffen. Es sei zu beachten, dass keine Maßnahme eine hundertprozentige Sicherheit garantieren könne, da auch das Kanalsystem an seine Grenzen stoße. Letztlich bleibe es dabei, dass jeder Grundstückseigentümer für seinen Bereich selbst verantwortlich ist.

GR Baumeister dankt für die Vorstellung. Aus seiner Sicht als Bürgervertreter sei es einerseits wichtig, zu wissen, wo die Gefahren liegen. Andererseits müsse aber auch den Bürgerinnen und Bürgern vermittelt werden, was sie selbst tun können, um ihr Eigentum zu schützen. Daher verweist er nochmals auf die am 09.07.2025 stattfindende Bürgerinformationsveranstaltung und betont deren Wichtigkeit. Er weist darauf hin, dass die Gemeinde bei den bereits begonnenen Kanalsanierungen diese Erkenntnisse künftig ebenfalls einfließen lassen werden müsse.

GR Veits dankt für die Erstellung des Handlungskonzepts und betont, dass es absolut angebracht und notwendig sei, dass sich die Gemeinde bereits seit einiger Zeit mit dem Thema beschäftige. Er hebt hervor, dass es sich hierbei um wichtigen Katastrophenschutz handle, den man nicht vernachlässigen dürfe. Der Klimawandel sei spürbar – Gullideckel werden hochgedrückt und Hausflure überflutet, zuletzt wieder dieser Tage geschehen. Beim Extrem-Szenario seien 130 mm Niederschlag pro Quadratmeter in einer Stunde angesetzt – im Ahrtal seien es damals 200 mm gewesen. Auch wenn Nußloch topografisch nicht vergleichbar sei, diene das zur Veranschaulichung der Risiken. Er betont, dass nun konkrete Maßnahmen daraus abgeleitet werden müssten. Priorität müsse dabei dem Schutz von Leib und Leben der Bürgerinnen und Bürger eingeräumt werden, ebenso besonders gefährdeten Einrichtungen wie der Feuerwehr, die topografisch sehr tief liege. Um jederzeit Hilfe gewährleisten zu können, müsse dieser Bereich besonders geschützt werden. Weiterhin betont GR Veits, dass nun strukturell weitergedacht werden müsse: Die Ergebnisse müssen auch in zukünftige Bebauungsplanverfahren einfließen. Es brauche mehr Entsiegelung, weniger neue versiegelte Verkehrsflächen und mehr Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünung sowie natürliche Versickerungsmöglichkeiten.

GR Molitor erinnert daran, dass es heute nicht um einzelne Maßnahmen gehe, sondern um das Konzept insgesamt. Er betont die Bedeutung der Website www.starkregengefahr.de, auf der sich Bürgerinnen und Bürger über die Gefährdung ihres eigenen Grundstücks informieren können. Diese Adresse könne nicht oft genug genannt werden. Er unterstreicht, dass die gewonnenen Erkenntnisse auch in das bestehende Katastrophenschutzkonzept der Gemeinde einfließen müssen und appelliert an die Bevölkerung, sich zu informieren und die angekündigte Informationsveranstaltung am 09.07.2025 zu besuchen.

Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt das vorliegende Handlungskonzept zur Starkregenvorsorge als strategische Grundlage für die kommunale Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Starkregenvorsorge.

TOP 5 ─ Radwegverbindung Nußloch - Leimen entlang der L594
- Streckenverlauf
- Möglicher zeitlicher Ablauf
- Weitere Planungsschritte

19:55 Uhr: Frau Kempf und Herr Kahlert verlassen den Sitzungssaal und nehmen fortan nicht mehr an der Sitzung teil.

BM Förster übergibt zur Sachdarstellung das Wort an BAL Leyk.

BAL Leyk informiert anhand der Vorlage, dass eine direkte und sichere Radverbindung zwischen Nußloch und Leimen seit Langem ein politisches Ziel und ein Anliegen vieler Bürgerinnen und Bürger sei. Da das Regierungspräsidium Karlsruhe aus Kapazitätsgründen derzeit keine eigene Planung übernehmen könne, habe sich die Gemeinde Nußloch bereit erklärt, die Planungen federführend zu übernehmen – allerdings mit der Prämisse, sich die entstandenen Kosten im Nachgang vollständig erstatten zu lassen. Man habe sich dadurch auch einen schnelleren Verfahrensablauf erhofft, merkt BAL Leyk zusätzlich an. Er erläutert, dass der bestehende Wirtschaftsweg entlang der L 594 auf Leimener Gemarkung bislang gut als Radweg funktioniert, die Verbindung jedoch auf Nußlocher Seite abrupt endet. Wer aktuell in Richtung Nußlocher Ortsmitte radeln möchte, müsse entweder die Landstraße nutzen oder sich auf einem schadhaften Gehweg fortbewegen – beides sei keine zumutbare Lösung. BAL Leyk stellt die geplante Trasse anhand einer Karte vor: Vorgesehen sei ein straßenbegleitender, benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg auf der Westseite der L 594. Startpunkt sei der Bereich nördlich des Kreisverkehrs am Ortsausgang Nußloch Richtung Leimen. Dort werde die bestehende Querungshilfe angepasst. Der neue Radweg verlaufe zunächst parallel zur Straße, rücke dann etwas ab und folge dem Böschungsfuß bis zur Gemarkungsgrenze, wo er auf einen Wirtschaftsweg treffe. Dieser werde auf drei Meter verbreitert und erhalte eine neue Deckschicht. In Leimen schließe der Radweg wieder an die L 594 an, quere vorfahrtsberechtigt die Tinqueux-Allee und ende schließlich an der Bedarfsampel, an der Radfahrer auf die andere Straßenseite wechseln können. BAL Leyk betont, dass diese Lösung aus planerischer Sicht sehr ressourcenschonend sei, da auf vorhandene Strukturen zurückgegriffen und zugleich durch Rückbau versiegelter Fahrbahnflächen entsiegelt werde, da die Breite der Landstraße auf Leimener Seite der Breite auf Nußlocher Seite angepasst werden soll. Die technische Entwurfsplanung und ein landschaftspflegerischer Begleitplan würden nun im Laufe des Jahres erstellt, führt BAL Leyk weiter aus. Ziel sei es, bis Ende 2025 alle Unterlagen fertigzustellen. Ein möglicher Baubeginn sei dann jedoch frühestens 2027 realistisch. Weiter erklärt er, dass die bauliche Umsetzung vollständig in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums übergehen werde. Abschließend betont BALLeyk, dass für die Gemeinde keine Investitionskosten entstehen. Der zusätzliche Aufwand beschränke sich auf Zeit und Personal – sämtliche Planungsaufträge würden vom Land übernommen und erstattet.

BM Förster betont, dass die Gemeinde dankbar sein sollte, dass sie die Planung selbst in die Hand nehmen durfte, auch wenn der Weg bis zur Umsetzung noch weit sei. Die Planung wäre sonst noch nicht so weit, ist er weiter der Meinung.

GR Kettemann erkundigt sich, ob im Zuge des Projekts auch die Straße selbst saniert werde.

BM Förster bestätigt dies und erklärt, dass die Fahrbahn durch das Regierungspräsidium verschmälert werde, was eine Entsiegelung ermögliche.

GR Kettemann zeigt sich enttäuscht über die schleppende Umsetzung, obwohl Nußloch die Planung übernommen habe. Er äußert Unverständnis darüber, dass trotz kommunaler Planungshoheit jeder Schritt mit dem Regierungspräsidium abgestimmt werden müsse. Dies sei der Grund, warum es kaum vorangehe. Er stellt infrage, ob es nicht besser wäre, die Planung wieder an das Regierungspräsidium zurückzugeben, auch wenn der Bau dann noch später beginne, um sich auf die Nußlocher Aufgaben konzentrieren zu können. Er fragt weiter, ob es noch keine konkrete Planung für den Nußlocher Abschnitt gebe, da gerade dieser Abschnitt besonders wichtig sei – dort gebe es viele Bäume und Büsche, die wohl entfernt werden müssten. Positiv sieht er, dass mit Beginn der Bauausführung die Zuständigkeit wieder beim Land liege. Der Radweg werde benutzungspflichtig sein, dennoch werde es wohl auch weiterhin Radfahrer geben, die auf der Straße fahren, etwa weil sie die Straße queren müssen. Er stimmt dem weiteren Vorgehen dennoch grundsätzlich zu – mit der Hoffnung auf mehr Tempo.

BM Förster erwidert, dass ein gut gestalteter und attraktiver Radweg sicherlich auch genutzt werde.

GR Baumeister kritisiert deutlich den Verlauf des Projekts. Es sei ein Armutszeugnis für die übergeordneten Behörden. Die Diskussion laufe bereits seit Jahren, regelmäßig würde das Thema zwar durch Fraktionsanträge zur Sprache kommen, aber es gehe kaum voran. Ein Baubeginn frühestens 2027 sei ernüchternd. Er stellt in den Raum, ob es überhaupt sinnvoll sei, weiter an der Planung festzuhalten, oder das Projekt zurück an das Regierungspräsidium zu geben – auch wenn dann erst z. B. 2030 mit dem Bau zu rechnen wäre. Weiter erklärt GR Baumeister, dass die westseitige Führung schon lange vorgesehen sei, da die Ostseite für eine mögliche Straßenbahnanbindung freigehalten werde. Abschließend betont er, dass die Verwaltung im Sinne des Projekts dennoch alles weiter vorantreiben solle, was möglich sei.

GR Kleinert zeigt sich ungeduldig, aber auch dankbar dafür, dass die Verwaltung die Planung übernommen hat. Ihm sei das Thema seit vielen Jahren sehr wichtig. Es sei in zahlreichen Konzepten der Gemeinde verankert. Da es sich heute nur um eine Infovorlage handle, werfe dies bereits erste Fragen auf: Wer berät künftig über das weitere Vorgehen und wer entscheidet? Ist der Gemeinderat in die nächsten Schritte eingebunden? Es werde lediglich eine einzige Variante vorgelegt, obwohl es durchaus Verbesserungsmöglichkeiten gebe. Er kritisiert, dass Gespräche mit dem ADFC nicht in die konkrete Planung eingeflossen seien. Auch er selbst sei über 30 Jahre lang regelmäßig auf dieser Strecke unterwegs gewesen – ein Austausch habe aber nicht stattgefunden. Deshalb stellt er infrage, ob es nicht weitere Alternativen gäbe, die entworfen werden könnten. Zudem fragt er, ob eine verbindliche Zusage des Regierungspräsidiums für einen Baubeginn im Jahr 2027 vorliegt. GR Kleinert äußert Unverständnis darüber, dass man das Projekt eines „einfachen Radwegs“ mit der aufwendigen Verschmälerung der Straße kombiniere, was zusätzliche Komplexität bringe. Ziel sei doch eine sichere Verbindung – gerade für Pendler. Für diese sei es jedoch nicht attraktiv, zweimal die Landstraße zu queren. Aus seiner Sicht wäre ein ergänzender, niedrigschwelliger Radweg auf der Ostseite sinnvoll. Auch die geplante Asphaltierung eines bisher versickerungsfähigen Wirtschaftswegs sieht er kritisch – ebenso wie die Führung über ein relativ steiles Stück. Er ist der Meinung, dass man die steile Wegführung fahrradfreundlicher gestalten könnte. Die nächtliche Dunkelheit auf dem Feldweg sei ein Sicherheitsrisiko ist GR Kleinert weiter der Auffassung. Eine bloße Nutzung der bestehenden Bedarfsampel in Leimen reiche aus seiner Sicht nicht aus, um das morgendliche Verkehrsaufkommen zu bewältigen – hier brauche es eine zusätzliche Querung.

BAL Leyk entgegnet, dass die Straße Eigentum des Landes sei und damit dem Regierungspräsidium unterliege – dieses treffe letztlich auch die Entscheidungen. Es möge so wirken, als habe sich die Gemeinde keine Gedanken gemacht, tatsächlich seien viele der angesprochenen Punkte bereits in der Planungsphase erörtert worden. Er verweist darauf, dass ein Idealzustand – also Radwege auf beiden Straßenseiten – vom Regierungspräsidium nicht akzeptiert werde. Dort habe es geheißen: entweder Nutzung des Wirtschaftswegs oder gar keine Umsetzung. Ein Radweg direkt entlang der Fahrbahn sei abgelehnt worden. Daher sei man der nun eingeschlagenen Variante gefolgt. Zur Beschaffenheit des Wirtschaftswegs erklärt BAL Leyk, dass eine Asphaltierung nicht vorgesehen sei. Es handle sich um eine wassergebundene Wegedecke, die lediglich ertüchtigt, nicht aber versiegelt werde. Auch die Topografie sei nicht neu: die Höhenunterschiede bestünden bereits heute. Geübte Pendler und E-Bike-Nutzer seien es gewohnt, solche Strecken zu bewältigen. Zur geplanten Verschmälerung der Straße ergänzt er, dass es aus seiner Sicht ein sinnvoller Eingriff sei, die Leimener Seite an die Nußlocher Seite anzupassen. Zum Austausch mit dem ADFC betont er, dass dieser mit Herrn Niehoff stattgefunden habe. Doch wenn die Entscheidungsgewalt nicht bei der Gemeinde liege, sei der Einfluss begrenzt, so BAL Leyk weiter. Eine konkrete Zusage für den Baubeginn 2027 gebe es nicht. Zunächst werde der landschaftspflegerische Begleitplan erstellt. Wenn dort schützenswerte Flächen festgestellt würden, könne sich das Projekt weiter verzögern, gibt er abschließend zu bedenken.

BM Förster betont abschließend, dass jede Verbesserung besser sei als der derzeitige Zustand, auch wenn das nicht tröstlich sei.

GR Kleinert stimmt dem grundsätzlich zu, merkt jedoch an, dass sich der Gemeinderat mit dem Beschluss, die Planung selbst zu übernehmen, mehr erhofft habe. Sollte der Radweg nun wie vorgesehen umgesetzt werden, bittet er darum, diesen nicht benutzungspflichtig auszuweisen.

GR Molitor spricht von einem „steinigen Weg“ und kritisiert den langen Zeitrahmen, sieht aber die Übernahme der Planung durch die Gemeinde als richtigen Schritt an. Ohne dieses Engagement wäre man heute nicht so weit. Er bedankt sich bei der Verwaltung, auch wenn vieles noch offen sei – etwa zur Straßenbahn, zur Beschilderung und zur Beleuchtung. GR Molitor zeigt sich überzeugt, dass die Verwaltung engagiert für die Gemeindeinteressen gekämpft habe. Er fragt, ob es nochmals eine Möglichkeit gebe, Anregungen aus dem Gemeinderat in den Planungsprozess einzubringen.

BAL Leyk antwortet, dass dies selbstverständlich möglich sei – am besten schriftlich. Zur Beleuchtung ergänzt er, dass das Regierungspräsidium diese abgelehnt habe. Eine Beleuchtung des Weges könne zwar durch die Gemeinde erfolgen, müsse dann aber auch von dieser bezahlt werden.

GR Kettemann erinnert daran, dass er sich ursprünglich für ein Abwarten der Straßenbahnplanung ausgesprochen habe. Angesichts der langen Dauer erscheine es ihm nun aber möglich, dass Radweg und Straßenbahn zeitgleich realisiert würden. Die geplante Kreuzungslösung in Leimen sieht er kritisch, da hier mehrere Verkehrsströme sowie ein hohes Verkehrsaufkommen aufeinandertreffen.

GR Veits weist darauf hin, dass der geplante Radweg wohl nicht für alle Nutzergruppen attraktiv sein werde. Freizeitfahrer würden das Angebot sicher gerne nutzen. Für Pendler hingegen zähle vor allem die Zeit – diese würden voraussichtlich weiterhin den schnelleren Weg über die Landstraße bevorzugen.

BM Förster ergänzt, dass auch dem Regierungspräsidium gegenüber Anerkennung gebühre, da es nicht selbstverständlich sei, dass eine Gemeinde in die Planung mit einsteigen dürfe. Ohne diese Option hätte man lediglich den Baubeginn mitgeteilt bekommen, ohne weitere Einflussmöglichkeit. Zum Abschluss kündigt er an, dass die Anregungen und offenen Fragen aus dem Gemeinderat gesammelt und an das Regierungspräsidium weitergeleitet werden. Er schließt damit den Tagesordnungspunkt.

TOP 6 ─ Sanierungsgebiet Ortsmitte III - Teilbereich Friedrichstraße
- Auftragsvergabe der Bauleistungen

BM Förster informiert, dass die Sanierung der Friedrichstraße als letzter Abschnitt bzw. Erweiterung des Sanierungsgebiets Ortsmitte III nun umgesetzt werden soll. Aufgrund des baulichen Zustands sei diese Maßnahme notwendig gewesen. Die Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben und das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Schön & Sohn Bau GmbH & Co. KG (533.368 Euro brutto). Er führt aus, dass das Angebot rund 16 % unter der Kostenberechnung des Fachplaners liegt. Weiter erläutert BM Förster, dass die Bauarbeiten bereits Ende Juni 2025 beginnen und bis Dezember 2025 abgeschlossen sein sollen. Im Haushalt stünden 703.000 Euro für das Projekt zur Verfügung. Die voraussichtliche Förderung beträgt 187.500 Euro.

Es ergehen keine Wortmeldungen vonseiten des Räterunds.

Der Gemeinderat fasst sodann einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, der Firma Schön & Sohn Bau GmbH & Co. KG aus Speyer den Auftrag für die Sanierung der Friedrichstraße (Sanierungsgebiet Ortsmitte III) in Höhe von insgesamt 533.368 Euro brutto zu erteilen.

TOP 7 ─ Allgemeines Vorgehen im Straßen- und Tiefbau
- Auftragsvergabe geschlossene Kanalsanierung TG 2

BM Förster informiert, dass die Gemeinde Nußloch im Rahmen der Eigenkontrollverordnung (EKVO) die Kanalsanierung nun im Teilgebiet 2 (TG 2) fortsetzt und dass die Maßnahmen im Teilgebiet 1 diesen Sommer abgeschlossen sein werden. Er gibt bekannt, dass die Planungsleistungen für das Teilgebiet 2 bereits im April 2024 an die Eiling Planungsgesellschaft vergeben wurden. Er erläutert, dass nach öffentlicher Ausschreibung nun die Firma Aarsleff Rohrsanierungs-GmbH den Zuschlag erhalten soll, da sie mit rund 1,83 Mio. Euro das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Dieses liege jedoch, anders als beim TOP zuvor, etwa 15 % über der ursprünglichen Kostenberechnung des Fachplaners. Er führt weiter aus, dass der Baubeginn für Juli 2025 und das Maßnahmenende für Juli 2026 vorgesehen sei. Er informiert zudem, dass im Haushalt 2025 1,76 Mio. Euro für die Maßnahme eingestellt seien und damit die anfallenden Kosten in diesem Jahr gedeckt sind. BM Förster weist darauf hin, dass das Teilgebiet 2 den Bereich nördlich der Sinsheimer Straße bis zum Ortsausgang Leimen sowie östlich der Hauptstraße bis zur Bebauungsgrenze umfasst.

GR Baumeistermerkt an, dass 1,8 Mio. Euro eine große Summe seien und in den kommenden Jahren noch viele weitere Investitionen im Bereich Kanalsanierung auf die Gemeinde zukämen. Er weist darauf hin, dass die Maßnahme sich über ein Jahr erstreckt und bald beginnen soll. Daher interessiert ihn, wie es zeitlich weitergeht und ob es bereits konkrete Planungen für weitere Teilgebiete gebe.

BAL Leykerläutert, dass im Hintergrund bereits die Planung für das Teilgebiet 3 laufe – sowohl für geschlossene als auch für offene Bauweisen. Er schlägt vor, dem Gemeinderat nach der Sommerpause einen Zwischenstand zu geben und die langfristige Vorgehensweise über mehrere Jahre hinweg zu skizzieren. Auch wolle man das Ingenieurbüro um eine Einschätzung bitten, ob in manchen Bereichen eine offene Sanierung sinnvoll sei.

GR Molitorfragt, ob die unter Tagesordnungspunkt 4 vorgestellte Starkregenthematik und die daraus gewonnenen Erkenntnisse bereits in die aktuelle und zukünftige Kanalplanung einfließen und ob es notwendig sei, diese an die jeweiligen Fachplaner weiterzugeben.

BAL Leykstellt klar, dass man die Themen zweigeteilt betrachten müsse: Die Starkregengefahrenkarten gehen davon aus, dass der Kanal bereits voll ist und kein Wasser mehr aufnehmen kann. Erst ab diesem Zeitpunkt setze die Betrachtung der Überflutungssituation bei Starkregen im Gelände ein. Zwar spielt die Dimensionierung des Kanals eine Rolle – ist er aber zu klein, kommt es schneller zur Überlastung, ist er zu groß, fließt das Wasser nicht richtig ab –, doch sind beide Themen nicht unmittelbar aneinander verknüpft und für sich sehr komplex. Er versichert, dass die Planungsbüros untereinander vernetzt sind und ein regelmäßiger Austausch mit der Verwaltung stattfindet.

Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, der Firma Aarsleff Rohrsanierungs-GmbH aus Bad-Soden-Salmünster den Auftrag für die Arbeiten der geschlossenen Kanalsanierung TG 2 in Höhe von 1.832.052,73 Euro brutto zu vergeben.

TOP 8 ─ Spielplätze Nußloch und Maisbach
- Ersatzbeschaffung Seilspielgerät Konrad-Adenauer-Spielplatz – Auftragsvergabe

BM Förster übergibt das Wort an BAL Leyk.

BAL Leyk informiert, dass das Seilspielgerät auf dem Konrad-Adenauer-Spielplatz im März 2025 aus Sicherheitsgründen abgebaut werden musste. Das bisherige Modell „Pegasus“ stammte aus dem Jahr 1989 und habe nach 36 Jahren Nutzung das Ende seiner Bespielbarkeit erreicht. Die Verwaltung schlage vor, erneut ein Seilspielgerät an diesem Standort zu installieren, da sich dieses in der Vergangenheit großer Beliebtheit erfreut habe.

BAL Leyk betont, dass der Spielwert eines solchen Geräts sehr hoch sei. Es sei für verschiedenste Altersgruppen geeignet und ermögliche es vielen Kindern gleichzeitig zu spielen.

Er stellt dem Gemeinderat zwei mögliche Varianten zur Entscheidung vor:

  • Variante a): Ein 1:1-Tausch mit dem Modell Pegasus (8 Meter hoch), das nach wie vor erhältlich sei. Die Kosten für Lieferung und Montage belaufen sich auf 84.152,04 Euro brutto.
  • Variante b): Ein kleineres Seilspielgerät vom Typ Spaceball XL. Dieses Gerät koste inklusive Hängebrücke, Strickleiter und Einstiegsnetz insgesamt 53.708,27 Euro brutto.

Abschließend bittet BAL Leyk um Rückmeldung des Gemeinderats, welche Variante bevorzugt werde.

GR Röser zeigt sich überzeugt von den Argumenten der Verwaltung und kündigt an, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

GR Baumeister bedauert, dass das alte Spielgerät nicht mehr erhalten werden konnte, weist jedoch auf die hohen Kosten des 1:1-Tauschs hin. Der von der Verwaltung vorgeschlagene Ersatz sei rund 30.000 Euro günstiger und biete zugleich die Möglichkeit, mal etwas Neues und Anderes auf dem Spielplatz umzusetzen.

GR Veits betont, dass unabhängig davon, für welche Variante man sich entscheide, in jedem Fall eine überplanmäßige Ausgabe beschlossen werden müsse. Das bisherige Spielgerät sei für ihn das beste Spielgerät in Nußloch gewesen – dennoch sei die Variante Pegasus schlichtweg zu teuer. Auch mit dem neuen Spielgerät könne man sicherlich viel Spaß haben.

GR Molitor begrüßt ausdrücklich, dass der TÜV regelmäßige Überprüfungen vornimmt. Es gäbe kaum etwas Schlimmeres, als wenn ein Unfall auf einem Spielplatz geschehe. Er stimmt dem Vorschlag zu und hebt positiv hervor, dass der angrenzende Hang durch eine Hängebrücke mit in die neue Gestaltung einbezogen werden soll.

Der Gemeinderat fasst sodann einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die Berliner Seilfabrik mit der Lieferung des Spielgerätes Spaceball XL mit Anbauteilen, Lieferung und Montage für 53.708,27 Euro brutto zu beauftragen. Die über 30.000 Euro hinausgehenden Kosten werden überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

TOP 9 ─ Steuerangelegenheiten – Hebesatzsatzung
Informationen zur Umsetzung der Grundsteuerreform und
Überprüfung der Aufkommensneutralität der Hebesätze 2025 für die Grundsteuer A und B

BM Förster übergibt das Wort an KAL Einsele.

KAL Einsele informiert anhand einer Kurzpräsentation, dass der Gemeinderat im Rahmen der Grundsteuerreform die Hebesätze für die Grundsteuer A und B aufkommensneutral festgelegt hatte – konkret mit 490 v. H. für die Grundsteuer A und 130 v. H. für die Grundsteuer B, basierend auf einer Hochrechnung des Kämmereiamts. Sie erläutert, dass eine nun durchgeführte aktuelle Überprüfung die Aufkommensneutralität grundsätzlich bestätigt. Damit sei keine rückwirkende Änderung der Hebesätze für das Jahr 2025 erforderlich. Zwischenzeitlich seien 71 % der Messbescheide für die Grundsteuer A vom Finanzamt übermittelt worden. Das derzeitige Aufkommen belaufe sich auf 8.105,99 Euro. Zum Vergleich erläutert sie, dass im Jahr 2024 12.180,84 Euro veranlagt wurden. Unter Einbeziehung der noch ausstehenden Bescheide ergebe sich für das Jahr 2025 ein geschätztes Gesamtaufkommen von rund 11.500 Euro – und damit nur leicht unter dem Niveau des Vorjahres. KAL Einsele gibt weiter bekannt, dass für die Grundsteuer B inzwischen 97 % der Messbescheide vorliegen. Das bisherige Aufkommen betrage 1.404.892,56 Euro, im Vorjahr lag es bei 1.416.014,42 Euro. Der kalkulierte Hebesatz für die Grundsteuer B sei damit grundsätzlich zutreffend, auch wenn er sich aktuell leicht zu Ungunsten der Gemeinde auswirke. KAL Einsele empfiehlt, aufgrund der geringen Abweichung und der noch laufenden Bescheiderstellung derzeit keine Anpassung der Hebesätze vorzunehmen.

BM Förster lobt das Steueramt ausdrücklich für die bürgernahe und serviceorientierte Umsetzung der Grundsteuerreform. Die Mitarbeitenden hätten im Vorfeld viel Aufklärungsarbeit geleistet, was sich nun in einer sehr geringen Zahl an Widersprüchen widerspiegele.

GR Veits hebt hervor, dass es erfreulich sei, dass der Gemeinderat nicht erneut über die Hebesätze beraten müsse und die Prognosen sich als verlässlich erwiesen hätten. Auch er dankt der Verwaltung für das engagierte Vorgehen.

GR Molitor schließt sich dem Lob an und betont, dass das Ziel der Aufkommensneutralität erreicht wurde. Die Gemeinde wolle keinen finanziellen Vorteil aus der Reform ziehen, weshalb seine Fraktion dem Vorschlag der Verwaltung gerne zustimme.

GR Kleinert und GR Röser schließen sich den lobenden Worten ebenfalls an.

Der Gemeinderat fasst sodann einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B für 2025 unverändert beizubehalten und im Rahmen der Vorberatungen für den Haushalt 2026 nochmals zu überprüfen.

TOP 10 ─ Fortschreibung des Lärmaktionsplans
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie aus der Öffentlichkeit
- Beschluss des Lärmaktionsplans

BM Förster informiert eingangs, dass der Lärmaktionsplan der Kontrolle und Reduzierung von Lärmimmissionen in der Gemeinde dient und gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie alle fünf Jahre fortgeschrieben werden muss. Grundlage hierfür ist eine Kartierung des Straßenverkehrslärms durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW), die sich auf die B 3, die L 594a (außerorts) sowie die L 594 (innerorts, Hauptstraße) bezieht. Er erläutert, dass laut aktueller Kartierung aus dem Jahr 2023 keine zusätzlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Lärmschutzgründen rechtlich umsetzbar sind. Bereits im Lärmaktionsplan 2019 seien Maßnahmen zur Lärmminderung ergriffen worden – teils auch für Straßen, die nicht kartierungspflichtig waren. BM Förster betont, dass eine neue umfassende Kartierung zwar denkbar, aber mit hohen Kosten verbunden sei, ohne dass sich daraus greifbare Ergebnisse oder Maßnahmen ableiten ließen. Aus diesem Grund habe sich der Technische Ausschuss bereits im Februar 2024 gegen eine erneute Kartierung ausgesprochen. Die Pflicht zur Fortschreibung des Plans bleibe dennoch bestehen. Abschließend informiert er, dass aus der Öffentlichkeitsbeteiligung keine Anregungen eingegangen seien und auch die Stellungnahmen der Fachbehörden zu keinen Änderungen führen, sondern lediglich zur Kenntnis genommen werden.

GR Röser erinnert daran, dass das weitere Vorgehen bereits im Technischen Ausschuss abgestimmt und so auch beschlossen wurde. Seine Fraktion werde sich diesem Vorgehen anschließen.

GR Baumeister betont, dass in den vergangenen Jahren bereits viele Maßnahmen zum Lärmschutz umgesetzt worden seien. Die aktuelle Bewertung bestätige im Nachhinein, dass die damaligen Entscheidungen richtig waren.

GR Molitor sieht in der Fortschreibung des Lärmaktionsplans eine Bestätigung, dass die bisherige Praxis der Gemeinde korrekt und vorausschauend war. Die Maßnahmen seien stimmig mit den übergeordneten Konzepten der Gemeinde.

GR Kettemann gibt zu bedenken, dass eine Fortschreibung nicht immer nur positive Konsequenzen haben müsse. Als Beispiel nennt er die Stadt Pforzheim, die die innerstädtische Tempo-30-Regelung tagsüber aufgehoben habe. Dort gelte Tempo 30 nun nur noch nachts.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Gemeinderat stimmt den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den während der Planoffenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen gem. Anlage 1 zu.

2. Der Gemeinderat beschließt den Lärmaktionsplan in Form des Entwurfs vom 21.05.2025.

TOP 11 ─ Beteiligung "EnBW vernetzt!"
Aufstockung der Beteiligung

BM Förster begrüßt Herrn Stampfer von der EnBW, der sich eigens für die heutige Sitzung Zeit genommen hat und als Zuhörer anwesend ist. Dies zeige, wie präsent und engagiert die EnBW vor Ort sei und wie wichtig ihr der direkte Kontakt zu den Kommunen ist.

Er informiert, dass der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2025 beschlossen habe, 1 Mio. Euro für eine Beteiligung an einer Energiegenossenschaft oder zur Aufstockung der bestehenden Beteiligung an „EnBW vernetzt“, an der die Gemeinde Nußloch bereits mit 2 Mio. Euro beteiligt ist, bereitzustellen. BM Förster führt zunächst aus, dass für die zusätzliche Beteiligung an „EnBW vernetzt“ ebenfalls die garantierte Ausgleichszahlung von 4,38 % jährlich über den Zeitraum vom 01.07.2025 bis zum 30.06.2030, abzüglich der Kapitalertragsteuer in Höhe von 15,83 % gelte und nimmt vorweg, dass die Verwaltung die Aufstockung dieser Beteiligung empfehle. BM Förster erläutert, dass die Verwaltung das Anliegen des Gemeinderats grundsätzlich unterstütze, die Energiewende aktiv mitzugestalten, dies jedoch nur im Rahmen der kommunalrechtlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung eines hohen Maßes an Sicherheit bei der Einlage möglich sei. Er führt aus, dass sowohl bei der EnergieGenossenschaft Kraichgau eG (BEG) als auch bei der Heidelberger Energiegenossenschaft eG (HEG) eine Beteiligung grundsätzlich über die Zeichnung von Anteilen möglich sei. Zusätzlich böten beide Genossenschaften die Möglichkeit, Nachrangdarlehen zu vergeben – was jedoch für Kommunen sowohl wegen des damit verbundenen Risikos als auch aufgrund der Regelungen der Gemeindeordnung (§ 102 Abs. 5 GemO) nicht zulässig sei. Zwar verlaufe die Entwicklung der BEG derzeit positiv, doch seien sowohl die Ertragsaussichten (Dividende von ca. 3 % in den vergangenen Jahren) als auch das Risiko der Einlage ungünstiger als bei „EnBW vernetzt“. Zudem hafte die Gemeinde mit ihrer gesamten Einlage und könne im Vorfeld keine verlässlichen Aussagen zur Ertragslage treffen. Für die HEG gelte Ähnliches: Die Genossenschaft betreibe aktuell 45 Photovoltaikanlagen und mehrere Windparks, eine nennenswerte Beteiligung durch die Gemeinde sei allerdings ausgeschlossen. Auch hier sei die Gewährung von Nachrangdarlehen nicht möglich. BM Förster betont abschließend, dass das Risiko bei „EnBW vernetzt“ deutlich geringer und die Ertragslage kalkulierbar sei.

GR Molitor bedankt sich bei der Verwaltung für die ausführliche Auseinandersetzung mit dem Thema Bürgerenergiegenossenschaften in der Sitzungsvorlage. Er hebt hervor, dass es aus seiner Sicht ein positives Signal gewesen wäre, sich nicht ausschließlich an einem Konzern, sondern auch an einer von Bürgern getragenen Genossenschaft zu beteiligen. Er bittet daher darum, dass sich die Gemeinde – wenn auch nur symbolisch – mit dem jeweils kleinsten möglichen Anteil an beiden Genossenschaften beteiligt. Bei der Heidelberger Energiegenossenschaft liege dieser bei 100 Euro, bei der BEG Kraichgau solle dies bitte erfragt werden.

BM Förster nimmt dies als Antrag auf und kündigt an, dass über eine Beteiligung mit dem kleinstmöglichen Anteil an beiden Genossenschaften separat abgestimmt werden wird.

Der Gemeinderat fasst sodann folgende Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat beschließt mit 18 Ja-Stimmen (Rupp zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend) die Aufstockung der Beteiligung „EnBW vernetzt“ um 1 Mio. Euro.

  1. Der Gemeinderat beauftragt mit 17 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen (Röser, Kettemann) die Verwaltung eine symbolische Beteiligung bei den beiden Genossenschaften BEG und HEG zu prüfen. Die Höhe der Beteiligung stimmt die Verwaltung mit den Genossenschaften ab und informiert den Gemeinderat entsprechend.

TOP 12 ─ Vermietung von Bauhofinventar an Dritte

BM Förster informiert, dass die Gemeinde Nußloch bislang Mobiliar und Bauhof-Gegenstände ohne einheitliche Regelung vermietet habe. Ziel der Verwaltung sei es nun, eine faire und transparente Preisgestaltung einzuführen. Künftig sollen feste Konditionen gelten: Vereine und andere Kommunen zahlen laut einer klar definierten Preisliste, Gewerbetreibende hingegen sind künftig von der Vermietung ausgeschlossen. Für Großveranstaltungen sollen Pauschalpreise zur Anwendung kommen. Diese Regelung, so BM Förster weiter, schaffe Klarheit für alle Beteiligten und reduziere gleichzeitig den Verwaltungsaufwand. Er verweist auf die vorgeschlagenen Preise in der Sitzungsvorlage.

GRätin Stegmaier merkt an, dass das Ziel sei, die Vereine mit Maß und Ziel zu unterstützen. Wenn beispielsweise eine Straßensperrung beantragt werde, solle man den entstehenden Aufwand nicht mit der Stoppuhr messen, sondern im Sinne der Vereinsförderung agieren. Für Vermietungen außerhalb der Gemeinde – etwa von Toilettenwagen – regt sie an, einen Aufschlag von 100 % zu erheben.

GR Veits betont, dass er den Verwaltungsaufwand bei Auswärtigen (andere Kommunen) abhängig vom Einzelfall machen würde – insbesondere nach Entfernung. Die Verwaltung sei in der Vergangenheit sehr hilfsbereit gewesen, wie er selbst erlebt habe. Daher setze er Vertrauen in eine maßvolle Umsetzung.

GR Baumeister kann dem Vorschlag zustimmen. Er geht allerdings davon aus, dass es keinen Bringdienst gibt und die Gegenstände selbst abgeholt werden. Insofern habe die Gemeinde sogar weniger Aufwand bei Vermietung an Auswärtige als bei Veranstaltungen innerhalb Nußlochs, wo vermutlich oftmals geliefert werde.

BM Förster stellt klar, dass geprüft werde, wie es sich in der Praxis tatsächlich verhält und schlägt vor, einen 100 %-Aufschlag für auswärtige Nutzungen zu beschließen.

GR Molitor erklärt, dass die SPD-Fraktion der Empfehlung des Ausschusses gerne folge.

Nach Beschlussfassung:

GRätin Seemann zeigt sich kritisch gegenüber der vorgeschlagenen Regelung des Aufschlags für Auswärtige. Wenn der Fall so selten sei, sehe sie darin eine Form von Kirchturmpolitik. Auch Nußlocher Vereine könnten künftig einmal auf Angebote von außerhalb angewiesen sein. Sie habe sich daher enthalten.

Der Gemeinderat fasst mit 18 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung (Seemann) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die unter Punkt III beschriebenen Konditionen und zusätzlich einen 100%igen Aufschlag für Auswärtige.

TOP 13 ─ Anpassung der Ehrenordnung

BM Förster informiert, dass seit Ende 2023 sowohl die Ehrenteller für verdiente Bürgerinnen und Bürger als auch die Feuerwehrkrüge vollständig aufgebraucht seien und eine wirtschaftlich sinnvolle Nachbestellung nicht mehr möglich war. Aus diesem Grund habe die Verwaltung eine Anpassung der Ehrenordnung vorgeschlagen, die bereits am 1. April 2025 im Ausschuss für Sport, Kultur und Veranstaltungen vorberaten wurde.

Er erläutert die vorgesehenen Änderungen:

  1. Ehrung verdienter Bürgerinnen und Bürger: Anstelle des bisherigen Ehrentellers werde künftig ein Regenschirm mit dem Nußlocher Logo überreicht. Ergänzt werde dies durch eine hochwertige Urkunde, die in einem Bilderrahmen übergeben wird.

  1. Ehrung verdienter Feuerwehrangehöriger: Der Feuerwehrkrug entfalle künftig. Dafür werde der VNS-Gutschein von bislang 20 Euro auf 50 Euro erhöht. Zusätzlich erhalten die Geehrten eine Feuerwehr-Urkunde, ein Abzeichen sowie einen Blumenstrauß oder eine Flasche Wein für die Partnerin bzw. den Partner.

GR Baumeister erinnert daran, dass die Thematik bereits sehr intensiv im Ausschuss diskutiert wurde. Den Regenschirm als Ersatz für den Ehrenteller findet er grundsätzlich in Ordnung.

GR Veits betont die Bedeutung der Wertschätzung für Menschen, die sich ehrenamtlich für die Gemeinde engagieren. Weder mit einem Ehrenteller noch mit einem Regenschirm könne er persönlich viel anfangen. Er regt an, etwas Langlebigeres zu überreichen – beispielsweise einen Baum (für den Beschenkten pflanzen oder ihm zum selbst pflanzen überlassen). Die geplante Ehrung für Angehörige der Feuerwehr hält er hingegen für passend.

GR Molitor unterstreicht ebenfalls die Wichtigkeit von Würdigung und Wertschätzung des Ehrenamts. Er erinnert daran, dass auch ein Ehrenamtspreis bereits einmal diskutiert wurde. Ein Regenschirm sei in diesem Zusammenhang eher unpassend. Als Alternative bringt er die vom Gemeindetag herausgegebene Stele ins Spiel, die auch Gemeinderätinnen und Gemeinderäte erhalten – sie bringe Anerkennung und Dankbarkeit deutlich besser zum Ausdruck.

GR Röser fragt, ob nicht noch Exemplare des Nußlocher Heimatbuchs vorhanden seien, die als würdiges Präsent genutzt werden könnten.

BM Förster nimmt die beiden Anregungen – Baumgeschenk und Gemeindetags-Stele – als Anträge auf und kündigt an, sie getrennt zur Abstimmung zu bringen.

Der Gemeinderat fasst sodann folgende Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat beschließt mit 13 Ja-Stimmen (Greiner, Veits, Kleinert, Menrath, Molitor, Miltner, Rupp, Falkner, Baumeister, Herb, Petri, Lurz, BM Förster), 5 Nein-Stimmen (Röser, Stegmaier, Seemann, Lüll, Seibert) und 1 Enthaltung (Kettemann) bei Ehrungen verdienter Bürger statt eines Ehrentellers einen Baum und eine hochwertige Urkunde im Bilderrahmen zu überreichen.

  1. Der Gemeinderat lehnt mit 12 Nein-Stimmen, 3 Ja-Stimmen (Seibert, Molitor, Miltner) und 4 Enthaltungen (Baumeister, Greiner, Rupp, Kleinert) bei Ehrungen verdienter Bürger statt eines Ehrentellers einen Baum, eine Stele und eine hochwertige Urkunde im Bilderrahmen zu überreichen.

  1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig bei Ehrungen verdienter Feuerwehrangehöriger statt der Feuerwehrkrüge einen VNS-Gutschein im Wert von 50 Euro, eine Feuerwehr-Urkunde, ein Abzeichen sowie einen Blumenstrauß oder Wein für den Partner bzw. die Partnerin zu überreichen.

TOP 14 ─ Bürgermeisterwahl
- Festlegung eines Wahltermins
- Festlegung des Termins der Stellenausschreibung
- Festlegung des Endes der Bewerbungsfrist
- Festlegung der Wahlhelferentschädigung

Da BM Förster zu diesem TOP befangen ist, übergibt er den Vorsitz an seinen 1. Stellvertreter GR Kettemann und nimmt sodann im Zuschauerbereich Platz.

BM-Stellv. Kettemann führt in die Thematik ein und übergibt zur weiteren Darstellung des Sachverhalts das Wort an HAL Laier.

HAL Laier informiert, dass die Amtszeit von Bürgermeister Förster am 1. März 2026 endet und daher eine Neuwahl notwendig wird. Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit dem Kommunalrechtsamt vor, den Wahltermin auf Sonntag, den 7. Dezember 2025 festzulegen. Eine mögliche Stichwahl würde dann am 21. Dezember 2025 stattfinden. Die Stellenausschreibung soll am 19. September 2025 im Staatsanzeiger und lokal veröffentlicht werden. Bewerbungsschluss ist der 10. November 2025 um 18:00 Uhr. Er führt weiter aus, dass die Wahlhelferentschädigung wie bei früheren Wahlen einheitlich 50 Euro betragen soll. HAL Laier erläutert weiter, dass die nächsten Schritte – darunter die Wahl des Gemeindewahlausschusses und des Redaktionsausschusses – in der Gemeinderatssitzung am 2. Juli 2025 erfolgen. Die Fraktionen werden gebeten, ihre Besetzungsvorschläge bis zum 18. Juni 2025 mitzuteilen. Abschließend klärt er auf, dass der Vorsitz des Gemeindewahlausschusses durch den Gemeinderat gewählt werden muss, da BM Förster erneut kandidiert.

Es ergehen keine Wortmeldungen.

Der Gemeinderat fasst bei 18 Ja-Stimmen (BM Förster befangen) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt

  1. den 7. Dezember 2025 als Wahltag für die Bürgermeisterwahl und den 21. Dezember 2025 als Tag einer evtl. Stichwahl.
  2. die Stelle des Bürgermeisters am Freitag, dem 19. September 2025 im Staatsanzeiger, der Rathaus-Rundschau und auf der Homepage der Gemeinde auszuschreiben.
  3. dass als Ende der Einreichungsfrist Montag, der 10. November 2025, 18:00 Uhr festgelegt wird.
  4. eine Wahlhelferentschädigung für die Bürgermeisterwahl in Höhe von 50,00 Euro.

TOP 15 ─ Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates

TOP 15.1 – Dank an Bauhof

GR Rupp dankt dem Bauhof ausdrücklich für die Unterstützung an der Schule. Dort seien heute drei Container mit nicht mehr benötigten Utensilien gefüllt – der Bauhof habe dabei tatkräftig geholfen.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 15.2 – Abendmarkt

GR Baumeister erkundigt sich nach dem aktuellen Stand zum Abendmarkt.

BM Förster erklärt, dass auch die Nachbarkommunen mit ähnlichen Problemen konfrontiert seien. Man habe gemeinsam ein Schreiben an das Landratsamt verfasst und warte nun auf einen Gesprächstermin. Auch die Landtagsabgeordneten seien informiert worden.

GR Baumeister kündigt an, dass von seiner Fraktion ein Antrag folgen werde, einen Abendmarkt einmal jährlich in Maisbach zu veranstalten – eventuell auf dem Sportplatz.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 15.3 – Geschwindigkeitsüberwachung Gewerbegebiet/Beschwerde Anwohner letzte Sitzung

GR Röser erinnert an die Wortmeldung von Herrn Heinz Müller in einer früheren Sitzung, in der er sich über die Lärmbelastung im Gewerbegebiet beschwert hatte. GR Röser schlägt vor, zumindest eine Geschwindigkeitsanzeige anzubringen, um die Fahrer zum Abbremsen zu bewegen. Er bittet die Verwaltung, das zu prüfen und umzusetzen.

BM Förster sichert zu, hier tätig zu werden.

15.4 – Plakatierung

GRätin Stegmaier weist darauf hin, dass bereits jetzt Plakate an den Ortseingängen für die Veranstaltung mit Oli Roth im November aufgehängt wurden. Sie stellt infrage, ob ein derart früher Zeitpunkt sinnvoll sei, auch da aktuell noch zahlreiche Jubiläumsveranstaltungen von Vereinen zu einem früheren Zeitpunkt anstehen.

BM Förster nimmt dies zur Kenntnis und erläutert, dass diese Plakate abgehängt würden, wenn an dieser Stelle Plakate von Vereinen aufgehängt werden sollen.

TOP 16 ─ Mitteilungen des Bürgermeisters zu Anfragen aus vergangenen Sitzungen, Informationen und Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 16.1 – Sanierung Vogelkefigweg

BM Förster informiert über den Abschluss der Sanierungsarbeiten am Vogelkefigweg. Er zeigt Bilder des fertiggestellten Weges und erläutert, dass im unteren Abschnitt – zwischen der Unterführung und der Leimbachbrücke – eine neue Asphaltdecke aufgebracht wurde. Im oberen Teil, so BM Förster weiter, vom Beginn des Vogelkefigwegs an der Römerstraße bis zum Fußweg in Richtung Barlachstraße, wurde der Weg in Pflasterbauweise erneuert. Die Freigabe des Weges erfolgt am Donnerstag, dem 05.06.2025. BM Förster ergänzt, dass sowohl im unteren als auch im oberen Bereich noch jeweils eine Sitzbank aufgestellt wird.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 16.2 – Gratulationen

Abschließend gratuliert BM Förster GR Miltner nachträglich zum Geburtstag.

Der Räterund gratuliert ebenfalls.

Erscheinung
Rathaus-Rundschau Nußloch
NUSSBAUM+
Ausgabe 26/2025
von Gemeinde Nußloch
26.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Nußloch
Kategorien
Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto