Gemeinderat

Sitzung vom 07.05.2025

(Gemäß Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2006 erfolgt die Berichterstattung aus Gemeinderatssitzungen erst nach der Genehmigung...

(Gemäß Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2006 erfolgt die Berichterstattung aus Gemeinderatssitzungen erst nach der Genehmigung des Protokolls durch die Urkundspersonen.)

Die ausführlichen Beschlussvorlagen zur Sitzung finden Sie unter: nussloch.ratsinfomanagement.net

Vor Eintritt in die Tagesordnung informiert BM Förster, dass TOP 6 von der Tagesordnung abgesetzt wird.

TOP 1 ─ Benennung der Urkundspersonen

Auf Vorschlag der Verwaltung benennt der Gemeinderat einstimmig und ohne Aussprache GR Ralf Baumeister und GR Rainer Seibert zu Urkundspersonen für diese Sitzung.

TOP 2 ─ Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft

Von der Möglichkeit, Fragen zu stellen und Anregungen zu geben, wird von Seiten der Bürgerschaft kein Gebrauch gemacht.

TOP 3 ─ Einrichtung von Schutzstreifen für Radfahrer
- Aktualisierung der Machbarkeitsstudie auf klassifizierten Straßen sowie der Bismarckstraße
- Antrag der Fraktionen CDU, LLisN, Bündnis´90/Die Grünen auf Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbots auf der Sinsheimer Straße, Walldorfer Straße und Massengasse

Zu diesem TOP begrüßt BM Förster Frau Eberhardt vom Verkehrsplanungsbüro Verkehr mit Köpfchen. Er informiert, dass Frau Eberhardt die Gemeinde Nußloch schon seit längerer Zeit zum Thema Rad- und auch Fußverkehr berät und bereits in vergangenen Sitzungen und zuletzt im Rahmen einer Klausurtagung dem Gremium Möglichkeiten zur Verbesserung der Radverkehrssituation aufgezeigt hat. Im Rahmen der Klausurtagung seien gute Lösungen erarbeitet worden, die Frau Eberhardt nun nochmals vorstellen wird, so BM Förster abschließend. Er übergibt ihr sodann das Wort.

Frau Eberhardt informiert, dass sich die Gemeinde auf Initiative und Antrag der Fraktionen CDU, LLiSN und B´90/Die Grünen erneut mit der Radverkehrssituation an den Hauptverkehrsstraßen befasst hat. Als Hintergrund des erneuten Aufgreifens nennt sie unter anderem die veränderte Rechtslage sowie die Ablehnung von Piktogrammketten durch das Landratsamt. Sie erläutert, dass Schutzstreifen, wo technisch möglich, Vorrang vor Piktogrammketten haben und ergänzt werden können durch eingeschränkte Haltverbote. Die Maßnahmen dienen dazu, so Frau Eberhardt weiter, die Sichtbarkeit und Sicherheit von Radfahrenden zu erhöhen und betont, dass der Rad- und Fußverkehr laut den aktuellen Regelwerken Vorrang vor Parkinteressen hat. Sie merkt jedoch an, dass im Allgemeinen der Verkehrsfluss Vorrang vor dem Parken habe, sodass hier ebenfalls der fließende Kfz-Verkehr eine Rolle spielt. Anhand der Verkehrsstärken zeigt sie auf, dass insbesondere die Massengasse und Hauptstraße mit rund 770 Kfz/24h die größten Verkehrsbelastungen aufweisen. Hier sind laut den Empfehlungen der „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA)“ Schutzstreifen grundsätzlich geeignete Maßnahmen. Für die Massengasse schlägt Frau Eberhardt unter anderem einen einseitigen Schutzstreifen bergauf sowie eingeschränkte Haltverbote in besonders engen Bereichen vor, in denen mangels ausreichender Fahrbahnbreite kein Schutzstreifen möglich ist. Problematische Stellen wie die Bushaltestelle Allming oder die Engstelle vor der Metzgerei sollen gesondert entschärft werden – unter anderem durch die Versetzung von Parkplätzen und Neuorganisation von Fahrbahnmarkierungen.

Für die Walldorfer Straße empfiehlt Frau Eberhardt die Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots bergauf (Werktags von 07:00-19:00 Uhr), da Schutzstreifen aufgrund der baulichen Situation nicht sinnvoll umsetzbar sind (auf Schutzstreifen darf weder gehalten noch geparkt werden). Zudem soll im westlichen Bereich durch Piktogramme klarer werden, dass Radfahrende auch die Straße nutzen dürfen. Beim Kreisverkehr am REWE schlägt sie eine bessere Führung für Fuß- und Radverkehr durch Markierungen und Zebrastreifen vor. An der Einmündung Bismarckstraße sollte die Radführung klarer dargestellt werden, da derzeit nicht klar erkennbar ist, wo Radfahrende die Fahrbahn wechseln. Für die Sinsheimer Straße empfiehlt Frau Eberhardt ein eingeschränktes Haltverbot auf der bergauf führenden Fahrbahnseite ab der Markgrafenstraße, um sowohl Radfahrenden als auch Fußgängern mehr Raum zu geben. Schutzstreifen sind hier aufgrund der Straßenbreite und der zu geringen Verkehrsbelastung nicht möglich. In der Hauptstraße sind lt. Frau Eberhardt Schutzstreifen jeweils an den Ortsausgängen sinnvoll – nördlich vom Ortseingang bis zur Leopoldstraße (beidseitig) und südlich von der Straße „Auf der Liß“ bis zur Bismarckstraße. Im südlichen Ausfahrtsbereich soll zudem die Aufstellfläche für den Übergang auf den Zweirichtungsradweg vergrößert und barrierefrei gestaltet werden. Für die Bismarckstraße empfiehlt Frau Eberhardt abschließend einen einseitigen Schutzstreifen auf der Feldseite, da die Straßenbreite dies zulässt und dort ohnehin nicht geparkt wird.

GR Kettemann erklärt, dass es aus Sicht seiner Fraktion keine weiteren Fragen gebe. Die nun vorgelegten Vorschläge entsprechen inhaltlich denen der Klausurtagung. Er dankt Frau Eberhardt ausdrücklich für den Vortrag und hebt hervor, dass die vorgestellten Maßnahmen eine große Bedeutung und weitreichende Auswirkungen für Nußloch haben. Er bittet um eine getrennte Abstimmung der einzelnen Beschlussziffern. Er betont, dass der Kfz-Verkehr durch die Maßnahmen zwar eingeschränkt werde, es dabei aber nicht darum gehe, Autofahrer zu benachteiligen, sondern die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs für alle Verkehrsteilnehmer zu verbessern. Der Radverkehr nehme kontinuierlich zu, was ausdrücklich gewünscht und zu begrüßen sei – nicht zuletzt aufgrund der steigenden Zahl an E-Bikes. Den dabei entstehenden Zielkonflikten müsse angemessen Rechnung getragen werden, was auch das Ziel des gemeinsamen Antrags der drei Fraktionen sei. Mit Blick auf die Walldorfer Straße hebt er hervor, dass der nun vorliegende Vorschlag, ein eingeschränktes Haltverbot von 7 bis 19 Uhr einzurichten, ein guter Kompromiss sei. Andere Maßnahmen, wie etwa ein Schutzstreifen, würden deutlich stärker in den Kfz-Verkehr eingreifen, da dort nicht einmal kurz gehalten werden dürfe, etwa zum Ausladen, zum Öffnen eines Hoftores oder zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen. Zudem dürften Schutzstreifen nur in Ausnahmefällen, z.  B. bei Gegenverkehr, überfahren werden. Die dazugehörige Verwaltungsvorschrift des Landes bezeichnet er als realitätsfern, da sie kaum Handlungsspielräume lasse. Den geplanten Schutzstreifen in der Bismarckstraße, in der Massengasse sowie in der Hauptstraße stimmt er nicht zu. Seine Priorität habe auf den Piktogrammketten gelegen. Die CDU-Fraktion werde den Vorschlägen jedoch mehrheitlich zustimmen. Hinsichtlich der Parkplätze in der Massengasse sei seiner Meinung nach eine gesonderte Beratung erforderlich, merkt er abschließend an.

GR Baumeister äußert, dass für ihn die geplanten Piktogrammketten zwischen Olympiahalle und Römerstraße nicht ganz nachvollziehbar seien, da in diesem Bereich bereits ein gemeinsamer Geh- und Radweg vorhanden sei.

Frau Eberhardt erläutert, dass der Radverkehr an dieser Stelle sowohl auf der Fahrbahn als auch auf dem Geh- und Radweg geführt werden dürfe, da der gemeinsame Weg nicht benutzungspflichtig sei. Die Piktogramme auf der Fahrbahn sollen den Kfz-Verkehr darauf aufmerksam machen, dass Radfahrer auf der Straße fahren dürfen. Auf dem Gehweg selbst sollen keine Piktogramme aufgebracht werden, da dort bereits eine entsprechende Beschilderung vorhanden sei. Sie weist zudem darauf hin, dass Radfahrer auf dem Geh- und Radweg nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen.

GR Baumeister entgegnet, dass dieser gemeinsame Weg sehr breit sei, weshalb für ihn die Aussagen nicht nachvollziehbar sind. Er regt an, den Weg so zu gestalten, dass dieser für Radfahrer benutzungspflichtig und somit dort auch zügigeres Fahren als Schrittgeschwindigkeit möglich ist. Dann wären Piktogramme auf der Straße eventuell gar nicht nötig, ist GR Baumeister weiter der Meinung.

Frau Eberhardt erklärt, dass dafür gewisse Mindestbreiten erforderlich seien – ein gemeinsamer Geh- und Radweg müsse mindestens 2,50 m breit sein, was an der besagten Stelle nicht erfüllt sei.

Im weiteren Verlauf spricht GR Baumeister die Parkplätze im Bereich Massengasse bei der Metzgerei an. Er betont, dass es unumstritten sei, dass diese Parkplätze für den Einzelhandel erhalten bleiben müssten. Die Eigentumsverhältnisse sollten von der Verwaltung geklärt werden. Aus der Klausurtagung heraus sei es das Ziel gewesen, die Stellplätze zu versetzen, um eine bessere Sicht auf den Fußgängerüberweg zu ermöglichen – dieser Punkt solle weiterhin verfolgt werden. Bezüglich der geplanten Schutzstreifen merkt GR Baumeister an, dass diese eine Mindestbreite von 1,50 m aufweisen müssten. Er fragt, warum in der Hauptstraße dann ein 2 m breiter Schutzstreifen vorgesehen sei.

Frau Eberhardt erklärt, dass die Straße an dieser Stelle sehr breit sei und nach Anlage eines 2 m breiten Schutzstreifens noch eine Restfahrbahnbreite von 5 m verbleibe. Daher sei dies möglich.

GR Baumeister gibt zu bedenken, dass bei einem 1,5 m breiten Schutzstreifen und einem mittig fahrenden Radfahrer ein Kfz-Fahrer zusätzlich zum Abstand von 1,5 m weitere 0,75 m Abstand zum Radfahrer halten müsse – bei 2 m Breite sei es zusätzlich 1,0 m.

Frau Eberhardt erwidert, dass ein 2 m breiter Schutzstreifen auch ein Überholen von Radfahrenden untereinander ermögliche – dies sei jedoch nicht zwingend notwendig.

Zur Massengasse äußert GR Baumeister, dass sein ursprüngliches Ansinnen ein eingeschränktes Haltverbot vorsah. Ab der Kurpfalzstraße in Richtung Osten solle seiner Meinung nach kein Schutzstreifen, sondern stattdessen ein eingeschränktes Haltverbot gelten, da dort mehrere Höfe mit Einfahrten und Toren vorhanden seien. Dort müsse es weiterhin möglich sein, kurzzeitig zu halten.

Frau Eberhardt weist darauf hin, dass es auf Grundlage der landesweiten Vorgaben notwendig sei, überall dort Schutzstreifen einzurichten, wo es möglich ist. Die Verkehrsbelastung in der Massengasse sei relativ hoch, was den Spielraum einschränke. Sie merkt an, dass die Gemeinde beispielsweise elektrische Hoftore fördern könne, um Konflikte zu entschärfen.

GR Baumeister nimmt zu den einzelnen Beschlussziffern wie folgt Stellung:

  • Ziffer 1 (Schutzstreifen in der Massengasse von St. Ilgen bis Hildastraße, danach Haltverbot bis Hauptstraße): Er möchte den Schutzstreifen nur bis zur Kurpfalzstraße, ab dort eingeschränktes Haltverbot bis zur Hauptstraße.
  • Ziffer 2 (eingeschränktes Haltverbot in der Walldorfer Straße und Fußgängerüberweg am Kreisel): Er spricht sich gegen die Piktogramme auf dem Abschnitt zwischen Kreisel und Bismarckstraße aus, da dort ein Geh- und Radweg existiert.
  • Ziffer 3 (eingeschränktes Haltverbot Sinsheimer Straße bergaufwärts): Er begrüßt die Maßnahme ausdrücklich, vor allem, dass das Haltverbot erst ab der Markgrafenstraße beginnt, damit im Bereich von Henkels Weinstube noch 2–3 Parkplätze erhalten bleiben.
  • Ziffer 4 (Schutzstreifen Hauptstraße von Leimen bis katholische Kirche sowie Auf der Liß bis Ortsausgang Wiesloch): Hier spricht er sich für 1,5 m breite Schutzstreifen aus, nicht 2 m.
  • Ziffer 5 (Schutzstreifen Bismarckstraße): Er hält ein eingeschränktes Haltverbot mit entsprechender Beschilderung für ausreichend.
  • Ziffer 6 (Piktogrammketten Walldorfer Straße zwischen Kreisel und Römerstraße bzw. Bismarckstraße): Hält er für nicht notwendig, da ein Geh- und Radweg vorhanden ist.
  • Ziffer 7 (Piktogramme zum Wechsel der Führungsform): Stimmt vollständig zu. Auch die Radverkehrsführung an der Hauptstraße südlich findet er gut, wenngleich sie nicht explizit in der Beschlussvorlage genannt sei.

Zum Thema Gehwegparken regt GR Baumeister an, dass in der Massengasse zwischen Gerngärten und Fröbelstraße das Parken auf dem Gehweg wieder erlaubt werden sollte, da dort die Gehwege sehr breit seien und es durch die aktuelle Regelung zu täglichem Verkehrschaos komme. Auch in der Blumen- und Goethestraße seien die Gehwege breiter als notwendig. Dort könne man durch markierte Bereiche ein geordnetes Gehwegparken wieder ermöglichen.

GR Kleinert erinnert daran, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bereits im Jahr 2021 einen Antrag gestellt habe, bergaufwärts Schutzstreifen einzurichten. Dieser habe damals keine Mehrheit gefunden. Umso dankbarer sei man nun, dass es einen gemeinsamen Antrag zur Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots mit den Fraktionen der CDU und LLiSN gegeben hat. Er bedauert, dass ein Schutzstreifen zwangsläufig mit einem absoluten Haltverbot einhergeht. Letztlich gehe es jedoch um die Sicherheit der Radfahrer und die Flüssigkeit des Verkehrs. Er hebt die konstruktive Debatte bei der Klausurtagung hervor, bei der nach seinem Eindruck sehr tragfähige Vorschläge erarbeitet worden seien. Seinen Dank richtet er insbesondere an Frau Eberhardt. Er betont, dass seine Fraktion voll und ganz hinter den Beschlussvorschlägen, die im Grunde auch so vorberaten worden seien, steht. Er merkt zudem an, dass die geplanten Maßnahmen nahtlos in die drei Konzepte (Klimaschutz-, Mobilitäts- und Gemeindeentwicklungskonzept) der Gemeinde einzahlen. Zur Diskussion um die Parkplätze bei der Metzgerei Neff stellt er klar, dass deren Streichung nie zur Debatte stand. Vielmehr solle geprüft werden, wie sich die Situation dort entschärfen lasse – beispielsweise durch eine rechtsseitige Führung des Schutzstreifens oder die Versetzung der Parkplätze, um die Sichtbarkeit der wartenden Personen am Fußgängerüberweg zu verbessern. Bezüglich der Radwegeführung in der Walldorfer Straße führt er aus, dass dort zwei ausreichend breite Radwege vorhanden seien – auf der Nordseite vom Schleifpfad bis zum Kreisel, sowie auf der Südseite vom Kreisel bis zur Bismarckstraße. Diese seien früher benutzungspflichtig gewesen, teils sogar beidseitig befahrbar. Er regt an, zu prüfen, ob diese wieder als kombinierte Geh- und Radwege ausgewiesen werden könnten – jedoch nur in eine Fahrtrichtung, um den Breitenerfordernissen gerecht zu werden. Bezüglich des eingeschränkten Haltverbots in der Sinsheimer Straße verweist er darauf, dass man sich in der Klausur darauf geeinigt habe, dieses erst ab der Markgrafenstraße einzurichten, um die Parkbucht vor Henkel´s Weinstube zu erhalten. Bei den Begehungen sei der Fraktion jedoch aufgefallen, dass auch zwischen Gartenstraße und Burgstraße regelmäßig geparkt werde. Daher spreche sich die Fraktion B´90/Die Grünen nun dafür aus, das eingeschränkte Haltverbot bereits ab der Gartenstraße einzurichten – mit Ausnahme der Parkbucht vor Henkel. Er ergänzt, dass bergab gegenüber ebenfalls geparkt werde, was vor allem im Kurvenbereich problematisch sei.

GR Seibert erklärt, dass die SPD-Fraktion den gemeinsamen Antrag nicht mitunterzeichnet habe, da man befürchte, dass der Parkdruck in andere Straßen massiv verlagert werde. Er spricht sich dafür aus, die Möglichkeit zur Bezuschussung elektrischer Hoftore zu prüfen – dies könne die SPD-Fraktion unterstützen. Er plädiert dafür, das Gespräch mit den Anwohnerinnen und Anwohnern der betroffenen Straßen zu suchen, um gemeinsam Lösungen zu finden, anstatt vorschnell und mit der Brechstange vorzugehen. Bezüglich der Situation bei der Metzgerei Neff äußert er die Einschätzung, dass der Fahrradverkehr dort teils gefährlicher sei als der Kfz-Verkehr. Er beobachte, dass Radfahrer sich nicht an die Geschwindigkeitsvorgaben halten und zwischen Fußgängern hindurchfahren, was zu gefährlichen Situationen führe.

GR Kleinert erklärt, dass sich die Grünen grundsätzlich offen zeigen, eine Förderung für elektrische Hoftore einzuführen. Er persönlich würde es befürworten, bei der Kontrolle von Schutzstreifen nicht allzu streng vorzugehen, wenn jemand kurzzeitig darauf halte. Mit Blick auf die Massengasse bergauf schlägt er vor, eine empfehlende Beschilderung zu prüfen, die Radfahrenden, die in Richtung Leimen unterwegs sind, nahelegt, den Weg über die Gerngärten zu nehmen. Wer in die Ortsmitte wolle, solle über die Hildastraße fahren.

GRätin Stegmaier appelliert an ein Umdenken bei der Nutzung von Höfen und Garagen. Sie merkt an, dass viele Garagen offenbar nicht als Stellplatz, sondern eher als Abstellräume genutzt würden. Da durch die Gemeinde jedoch nicht überprüft werden könne, wie Garagen tatsächlich genutzt werden, habe man keine Handhabe. Sie zeigt sich dankbar, dass man sich im Fall der Walldorfer Straße gegen Schutzstreifen entschieden habe. Die Debatte über die gesamte Thematik sei nicht einfach gewesen – man habe in der Klausurtagung stundenlang intensiv darüber beraten. Letztlich stehe das Allgemeinwohl im Vordergrund, nicht die Einzelinteressen, so GRätin Stegmaier weiter, wobei wirtschaftliche Einbußen natürlich dadurch nicht entstehen sollen.

GR Baumeister stellt den Antrag, bei Beschlussziffer 1 bereits ab der Kurpfalzstraße bergaufwärts ein eingeschränktes Haltverbot einzurichten und auf einen Schutzstreifen an dieser Stelle zu verzichten.

BM Förster weist darauf hin, dass der im Beschlussvorschlag enthaltene Radschutzstreifen bis zur Hildastraße als weitergehender Antrag zu werten und daher zunächst zur Abstimmung zu bringen sei.

GR Petri erkundigt sich, ob die Eigentumsverhältnisse vor der Metzgerei Neff – wie in der Klausurtagung besprochen – bereits geprüft worden seien, um gegebenenfalls die Verlegung der Parkplätze angehen zu können.

BM Förster antwortet, dass man mit der Metzgerei in Kontakt stehe und die Eigentumsverhältnisse geprüft worden seien. Man befinde sich in einem guten Austausch und sei zuversichtlich, dass man eine tragfähige Lösung finden werde.

OAL Henze geht auf die Anregung von GR Baumeister ein, das Gehwegparken teilweise wieder zuzulassen. Er informiert, dass die Gemeinde bereits für die Hauptstraße einen entsprechenden Antrag gestellt habe. Die zwingende Erforderlichkeit sei vom Landratsamt jedoch nicht gesehen worden, weshalb der Antrag abgelehnt wurde. Bei der Blumenstraße merkt er an, dass dort die Restbreite der Fahrbahn eingehalten werde. In solchen Fällen könne man den Gehweg in der Regel nicht zum Parken freigeben, da sich dies nicht ausreichend begründen lasse.

BM Förster ergänzt, dass es beim Thema Verkehrsfluss, der nun höher priorisiert wurde in der jüngsten Vergangenheit, nicht nur um Rad- und Fußverkehr, sondern auch um den Kfz-Verkehr gehe. Der Hinweis auf den Verkehrsfluss könne durchaus ein Argument für eine Zulassung des Gehwegparkens, etwa in der Hauptstraße, darstellen. Die Verwaltung werde dies daher nun erneut mit dem Landratsamt klären.

OAL Henze weist darauf hin, dass die im südlichen Teil der Hauptstraße gelegene Aufstellfläche für Radfahrer – wie von GR Baumeister in seiner Stellungnahme zu den Beschlussziffern angesprochen – nicht Teil des aktuellen Beschlusses sei, da das Verfahren dazu bereits beim Land laufe. Allerdings befinde sich das Anliegen in der Prioritätenliste des Landes nicht weit oben, weshalb sich die Umsetzung verzögern könne. Bezüglich der Radwegeführung in Richtung Walldorf erklärt er, dass dort früher ein Radweg ausgewiesen war, dieser jedoch zurückgenommen wurde, da die erforderlichen Breiten nicht vorhanden seien. Eine Wiederausweisung als Radweg sei daher nicht zu erwarten. Er betont abschließend nochmals im Allgemeinen, dass bei Vorliegen entsprechender Verkehrsstärken laut geltender Vorschriften Schutzstreifen zwingend eingerichtet werden müssten und kein Ermessensspielraum bestehe.

BAL Leyk ergänzt, dass seiner Auffassung nach nicht nur die Breite eine Rolle bei der Rücknahme der Radwegausweisung gespielt habe, sondern weitere Faktoren angerechnet worden seien.

BM Förster weist zum Ende der Debatte darauf hin, dass sich der Gemeinderat ohnehin erneut mit der Thematik befassen müsse, sobald die geplanten Maßnahmen vom Landratsamt genehmigt seien.

GR Kettemann äußert, dass er grundsätzlich ein Problem mit Schutzstreifen habe, jedoch ein Haltverbot befürworte. Er regt an, bei Beschlussziffer 1 eine Aufteilung in 1a und 1b vorzunehmen, um alternativ abstimmen zu können.

BM Förster erachtet dies nicht als notwendig, da er über beide Varianten nacheinander abstimmen lassen werde.

Der Gemeinderat fasst sodann folgende Beschlüsse:

Der Gemeinderat beschließt in getrennter Abstimmung in die weitere Abstimmung mit dem Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises als zuständige Straßenverkehrsbehörde hinsichtlich folgender verkehrsrechtlicher Situationen zu gehen:

  1. Der Gemeinderat lehnt bei 5 Ja-Stimmen (Greiner, Veits, Kleinert, Menrath, BM Förster), 10 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung (Kettemann) die Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer in der Massengasse von St. Ilgen kommend bis zur Einmündung „Hildastraße“, ab „Hildastraße“ Fortführung des eingeschränkten Haltverbots bis zur Hauptstraße ab;
  2. Der Gemeinderat beschließt mit 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme (Seibert) und 1 Enthaltung (Kettemann) die Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer in der Massengasse von St. Ilgen kommend bis zur Einmündung „Kurpfalzstraße“, ab „Kurpfalzstraße“ Fortführung des eingeschränkten Haltverbots bis zur Hauptstraße;
  3. Der Gemeinderat beschließt mit 15 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme (Seibert) die Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots in der Walldorfer Straße zwischen Römerstraße und Hauptstraße an Werktagen in der Zeit von 7 bis 19 Uhr sowie die Überprüfung einer Einrichtung eines Fußgängerüberwegs am Kreisverkehrsplatz am Einkaufszentrum mit Radfahrerfuhrt;
  4. Der Gemeinderat lehnt mit 6 Ja-Stimmen (Falkner, Stegmaier, Greiner, Veits, Kleinert, Menrath) und 10 Nein-Stimmen die Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots in der Sinsheimer Straße bergaufwärts ab der Gartenstraße (weitergehende Antrag der Fraktion B´90/Die Grünen) bis Ortsausgang Richtung Maisbach ab;
  5. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots in der Sinsheimer Straße bergaufwärts ab Markgrafenstraße bis Ortsausgang Richtung Maisbach;
  6. Der Gemeinderat beschließt mit 14 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen (Kettemann, Seibert) die Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer in der Hauptstraße von Leimen kommend bis zur katholischen Kirche sowie ab „Auf der Liß“ bis Ortsausgang Richtung Wiesloch;
  7. Der Gemeinderat lehnt mit 5 Ja-Stimmen (Greiner, Veits, Kleinert, Menrath, BM Förster) und 11 Nein-Stimmen die Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer in der Bismarckstraße von der Walldorfer Straße bergaufwärts Richtung Wiesloch ab. Die aktuelle Planung eines Fußgängerüberwegs und die Ausleitung des Radverkehrs aus Richtung Walldorf ist zu berücksichtigen;
  8. Der Gemeinderat beschließt mit 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme (Seibert) und 4 Enthaltungen (Greiner, Veits, Kleinert, Menrath) die Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots in der Bismarckstraße von der Walldorfer Straße bergaufwärts Richtung Wiesloch;
  9. Der Gemeinderat beschließt mit 15 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme (Seibert) die Einrichtung von Piktogrammketten in der Walldorfer Straße zwischen Kreisel am Einkaufszentrum und Römerstraße (Nordseite) bzw. Bismarckstraße (Südseite). Es soll jedoch zunächst geprüft werden, ob der vorhandene Geh- und Radweg wieder benutzungspflichtig gemacht werden kann. Nur wenn dies nicht der Fall ist, sollen die Piktogrammketten angebracht werden;
  10. Der Gemeinderat beschließt mit 15 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme (Seibert) die Einrichtung von Piktogrammen zur Klarstellung des Wechsels der Führungsform in der Walldorfer Straße Höhe Bismarckstraße und in der Hauptstraße am Ortsausgang Richtung Wiesloch.

TOP 4 ─ Dachaufstockung mit Schaffung einer Wohneinheit
Tannenweg 2
Antrag auf Baugenehmigung

BM Förster erläutert anhand der Sitzungsvorlage, dass das bestehende Wohngebäude auf dem Grundstück „Tannenweg 2“ um eine zusätzliche Wohneinheit aufgestockt und erweitert werden soll. Durch die geplante Erweiterung wird die westliche Baugrenze um bis zu 2,0 Meter überschritten. Er merkt an, dass eine teilweise Überschreitung an dieser Stelle bereits im Jahr 2019 genehmigt wurde. BM Förster führt weiter aus, dass der Bebauungsplan eine Überschreitung der Baugrenze grundsätzlich erlaubt, sofern die zulässige Gebäudelänge nur um maximal 1,0 Meter überschritten wird – diese Voraussetzung ist hier jedoch nicht erfüllt. Die Verwaltung hält eine Zulassung dennoch für vertretbar, wenn im Gegenzug auf die Überbauung einer gleich großen Fläche innerhalb des Baufensters verzichtet wird, so BM Förster weiter. Er begründet die Meinung der Verwaltung damit, dass der notwendige Spielraum vorhanden sei und nachbarliche Belange durch ausreichende Abstände nicht betroffen seien.

Der Gemeinderat fasst ohne Aussprache mit 15 Ja-Stimmen (Veits zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt folgende Befreiung:

Überschreitung des Baufensters Richtung Westen um bis zu 2,0 m, wenn gleichzeitig auf eine mindestens gleich große Fläche innerhalb des Baufensters per Baulast verzichtet wird.

TOP 5 ─ Dienstanweisung zur Regelung des Plakatierens in Nußloch

BM Förster erläutert, dass das Plakatieren im öffentlichen Raum gemäß § 16 der Polizeiverordnung in Nußloch bisher bis auf Ausnahmen – etwa für Wahlwerbung sechs Wochen vor dem Wahltermin oder für Hinweise auf Veranstaltungen politischer Parteien - grundsätzlich untersagt war. Er informiert, dass es aus den Reihen der Nußlocher Vereine inzwischen den Wunsch gab, auch für Vereinsjubiläen Plakate aufhängen zu dürfen. Um hier eine einheitliche Regelung zu schaffen, schlägt die Verwaltung daher vor, eine entsprechende Dienstanweisung zu erlassen, die folgende Regelungen vorsieht:

  • Vereine erhalten bei Jubiläen ab 25 Jahren – in Fünfjahresschritten – die Möglichkeit, bis zu 10 Plakate im Ort aufzuhängen.
  • Die Genehmigung erfolgt kostenfrei
  • Das Plakatieren ist drei Wochen vor der Veranstaltung erlaubt und muss rechtzeitig beim Ordnungsamt beantragt werden.
  • Die Plakate müssen mit einem Aushangaufkleber der Gemeinde versehen sein, um eine Kontrolle zu ermöglichen.
  • Insgesamt dürfen maximal 50 Plakate gleichzeitig im Ort genehmigt sein, ausgenommen hiervon bleibt die Wahlplakatierung.
  • Kontrolle durch Gemeindevollzugsdienst und Einleitung Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Verstoß

BM Förster betont, dass sich die bisherige restriktive Handhabung in der Praxis bewährt hat und sogar von anderen Kommunen nachgefragt wird. Gleichwohl sei der Wunsch der Vereine nachvollziehbar. Daher schlägt die Verwaltung vor, unter Vorgabe der neuen Regeln Plakatierungen künftig zu erlauben. Andere Plakatieranträge außerhalb der genannten Ausnahmen würden weiterhin abgelehnt.

BM Förster geht des Weiteren auf die vor der Sitzung an Gemeinderat und Verwaltung gesendete E-Mail der Fraktion LLisN ein. Darin sei von einem übermäßigen Aufbau von Bürokratismus die Rede gewesen. Zudem habe die Fraktion einen eigenen, abgespeckten Vorschlag für die Dienstanweisung vorgelegt. BM Förster erklärt, dass er die Reaktion der Fraktion für überzogen hält. Er bittet um Verständnis dafür, dass die Verwaltung in solchen Fragen klare Regelungen anstrebt. Zugleich bittet er die Fraktion darum, sich im Gremium selbst nochmals zu ihrer E-Mail und dem unterbreiteten Alternativvorschlag zu äußern.

GR Röser erklärt, dass die CDU-Fraktion die schriftliche Fixierung der Plakatierungsregeln grundsätzlich begrüßt. Die Fraktion schlägt jedoch vor, die maximale Anzahl der Plakate pro Verein von 10 auf 20 zu erhöhen. Bei der bisherigen Zahl seien bei Nutzung von Doppelstandorten lediglich fünf Standorte möglich, mit 20 Plakaten wären es immerhin zehn. Zudem fragt er, ob ein einzelner Verein – falls keine Weiteren plakatieren – bis zu 50 Plakate aufhängen dürfe, wenn er für die Differenz zur zulässigen Vereinsmenge eine Gebühr entrichtet. Außerdem erkundigt er sich, ob eine max. Größe für Plakate vorgesehen sei.

OAL Henze erklärt dazu, dass in der Genehmigung geregelt würde, dass Plakate die Größe DIN A1 nicht überschreiten dürfen.

BM Förster stellt klar, dass er nicht beabsichtigt, einem einzelnen Verein das Aufhängen von bis zu 50 Plakaten zu erlauben – auch nicht gegen Gebühr. Eine solche Regelung würde zusätzliche Regelungsbedarfe wie eine Gebührenordnung mit sich bringen, was er vermeiden wolle.

GR Baumeister zeigt sich überrascht darüber, dass die CDU-Fraktion eine Ausweitung der Regelungen und damit noch mehr Bürokratie fordere. Er erinnert daran, dass es in der Sache lediglich darum gehe, den Vereinen das Aufhängen von Plakaten zu Jubiläen zu ermöglichen. Er betont, dass man hier nicht über eine Satzung, sondern lediglich über eine Dienstanweisung spreche – und dass es auch um ein Miteinander mit den Vereinen gehe. Aus seiner Sicht sei der bürokratische Aufwand unverhältnismäßig und belaste die personellen Ressourcen der Verwaltung unnötig. GR Baumeister hält eine pragmatische Lösung für ausreichend. Man könne, wenn man dem CDU-Vorschlag entgegenkommen wolle, die erlaubte Anzahl der Plakate auch auf z. B. 15 erhöhen. Die Regelungen ließen sich unkompliziert über ein einmaliges Rundschreiben an die Vereine versenden, in dem die Rahmenbedingungen wie Anzahl, Ort und Zeitraum (drei Wochen vor der Veranstaltung, Entfernung drei Tage danach) erläutert werden. Ein Kontrollbuch oder weitergehende Regelwerke hält er für nicht erforderlich.

BM Förster weist darauf hin, dass insbesondere bei Wahlen regelmäßig Parteien daran erinnert werden müssen, falsch platzierte Plakate zu entfernen. Gerade deshalb sei es wichtig, klare und nachvollziehbare Regelungen zu haben. Ob es ein Kontrollbuch tatsächlich braucht, darüber könne man diskutieren – allerdings bestehe ohne verbindliche Vorgaben die Gefahr, dass es zu einem schleichenden Aufweichen der Regeln nach dem Motto komme: heute seien es 11, beim nächsten Mal 13 Plakate. Er betont zudem, dass für außenstehende Dritte klar erkennbar sein müsse, ob ein Plakat genehmigt wurde. Es habe bereits Fälle gegeben, bei denen Inhalte auf Plakaten standen, die so nicht akzeptabel waren.

OAL Henze ergänzt, dass die Gemeinde bislang eine konsequente Linie gefahren sei und Plakatierungen grundsätzlich abgelehnt habe. Wenn Plakate zugelassen werden, bestehe die Gefahr, dass ungefragt zusätzliche Plakate hinzukommen – genau das sei bisher in Nußloch nicht passiert, was auch der Grund sei, warum sich andere Kommunen nach der Nußlocher Regelung erkundigten.

GR Kleinert äußert, dass er die Position der Fraktion LLisN weitestgehend teile. Insbesondere das Kontrollbuch und die wöchentliche Kontrolle durch die Verwaltung hält er für entbehrlich. Auch ein Bußgeld sei seiner Ansicht nach nicht notwendig. Die Regeln seien wichtig, könnten aber durch die Verwaltung festgelegt werden – schließlich richte sich eine Dienstanweisung auch in erster Linie an die Verwaltung selbst. Er schlägt ebenfalls vor, die zulässige Anzahl an Plakaten pro Verein auf 20 zu erhöhen und die Gesamtanzahl im Gemeindegebiet auf 60 anzuheben, damit die Gesamtzahl durch 20 teilbar ist.

BM Förster merkt an, dass er als Bürgermeister – da es sich um eine Dienstanweisung handelt – diese formal auch eigenständig erlassen könnte. Er habe aber bewusst die Rückendeckung des Gemeinderats gesucht, da das Plakatieren bisher in Nußloch generell nicht erlaubt war.

GR Seibert unterstützt den Vorschlag, die maximale Anzahl an Plakaten pro Verein auf 20 sowie die Gesamtzahl im Gemeindegebiet auf 60 zu erhöhen. Er spricht sich zudem für etwas mehr Flexibilität aus und meint, es sei vertretbar, wenn Plakate auch einmal einen Tag länger hängen bleiben.

GR Röser betont, dass er grundsätzlich der Einschätzung von BM Förster zustimmt, dass eine klare Regelung notwendig ist.

GRätin Seemann bringt ein englisches Sprichwort ein, das sinngemäß lautet: „Wo nichts zu reparieren ist, sollte man auch nichts reparieren.“ Sie weist auf den Mitgliederschwund und die zunehmenden Herausforderungen für die Vereine hin. Die Notwendigkeit, künftig für das Plakatieren einen Antrag stellen zu müssen, sieht sie als zusätzliche Hürde. Ihrer Meinung nach sollte es bei einem einfachen Rundschreiben bleiben. Sie plädiert dafür, den Vereinen mit Vertrauen zu begegnen.

BM Förster entgegnet, dass die geplante Dienstanweisung eine Verbesserung für die Vereine darstelle – denn bislang sei das Plakatieren überhaupt nicht erlaubt gewesen. Nun werde es den Vereinen erstmals ermöglicht, zu plakatieren.

GR Veits begrüßt grundsätzlich, dass das Plakatieren künftig erlaubt wird. Er stellt jedoch die Sinnhaftigkeit der geplanten Aufkleber in Frage und fragt kritisch, wie schnell die Genehmigung erfolgen könne. Er spricht sich für eine möglichst unkomplizierte Handhabung aus, da die Vereinsmitglieder ihre Aufgaben ehrenamtlich und in ihrer Freizeit wahrnehmen. Eine Genehmigung mit persönlicher Abholung von Aufklebern im Rathaus sei für Berufstätige schwierig umzusetzen.

GRätin Stegmaier stellt den Antrag, die Zahl der zulässigen Plakate pro Verein auf 20 festzulegen. Gleichzeitig solle die Kontrolle reduziert werden. 20 Aufkleber im Rathaus abholen und auf den Plakaten anbringen – das müsse für einen Verein leistbar sein.

GR Baumeister schlägt vor, dass die Vereine bei der Anmeldung ihrer Plakate einfach die Entwürfe als PDF mitschicken. So habe die Verwaltung eine Prüfungsmöglichkeit. Falls es künftig Missbrauch gebe, könne man immer noch strenger werden.

GR Lüll spricht sich ebenfalls für eine pragmatische Herangehensweise aus. Man solle die neue Regelung nun einfach umsetzen und abwarten, wie es sich bei den nächsten Vereinsjubiläen in der Praxis bewährt.

GRätin Menrath hält die geplante Regelung für einen Schritt zu viel an Bürokratie. Auch sie befürwortet das PDF-Verfahren zur Freigabe, wie von GR Baumeister vorgeschlagen.

BM Förster fasst zusammen, dass die zulässige Anzahl auf 20 Plakate pro Verein sowie insgesamt 60 Plakate im Ort festgelegt wird. Die genaue Umsetzung und Ausgestaltung der Regelung – insbesondere die Art des Antrags und die Kommunikation mit den Vereinen – wird von der Verwaltung intern geregelt. Wichtig sei, dass die Verwaltung die Plakate vorab zur Freigabe sieht. Er stellt klar, dass es sich hierbei lediglich um eine Informations- und keine Beschlussvorlage handelt, weshalb er die Debatte nun schließen wolle.

GR Kleinert ergänzt abschließend, dass es bei der Regelung wichtig sei herauszustellen, dass es ausschließlich darum gehe, die Plakatierung als solche zu erlauben – nicht jedoch den Inhalt der Plakate. Die Gemeinde könne sonst Gefahr laufen, wegen unzureichender Prüfung des Inhalts, etwa wegen fehlender Impressen, sich angreifbar zu machen.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

20:48 Uhr: OAL Henze verlässt den Sitzungssaal und nimmt fortan nicht mehr an der Sitzung teil.

TOP 6 ─ Beteiligung "EnBW vernetzt!"
Aufstockung der Beteiligung

Dieser TOP wurde vor Eintritt in die Tagesordnung abgesetzt.

TOP 7 ─ Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
- Änderung der Anlage 1

BM Förster informiert, dass die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften in Nußloch zwischen drei Arten von Wohnplätzen unterscheidet: der Gemeinschaftsunterkunft in der Alten Bruchsaler Straße, den Unterkünften in der Allming 6 + 8 sowie dem sogenannten „angemieteten Wohnraum“. Er erläutert, dass der angemietete Wohnraum nicht örtlich fix ist, sondern sich bedarfsorientiert verändert. Im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt habe der Prüfer empfohlen, so BM Förster weiter, diese angemieteten Objekte in einer eigenen Anlage zur Satzung aufzuführen. Diese solle dann regelmäßig auf ihre Aktualität überprüft werden. BM Förster erklärt, dass im Zuge der diesjährigen Prüfung einige Änderungen im Bereich des angemieteten Wohnraums festgestellt wurden. Diese seien in den beigefügten Anlagen dokumentiert. Da die Anlage Teil der Satzung ist, bedarf ihre Änderung – wie jede andere Satzungsänderung – eines Beschlusses durch den Gemeinderat.

GR Baumeister merkt an, dass es interessant sei zu sehen, wie sich die Zahl der angemieteten Wohnungen entwickelt habe – aktuell seien es offenbar einige weniger. Er erkundigt sich, wie die Vergabe bzw. Vermietung organisiert ist, wenn eine Person auszieht.

BM Förster antwortet, dass die Gemeinde in solchen Fällen direkt kündigen könne. Es gebe entsprechende Regelungen in den Mietverträgen, die eine kurzfristige Beendigung ermöglichen.

Es ergehen keine weiteren Wortmeldungen.

Der Gemeinderat fasst sodann einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die 3. Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften gemäß Anlage 3.

TOP 8 ─ Jahresabschluss 2024
- Übertragung von Ansätzen für Investitionen gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO
(Ermächtigungsübertragungen)

BM Förster teilt mit Verweis auf die Sitzungsvorlage und ihrer Anlage mit, dass es Maßnahmen gibt, für die Haushaltsmittel im Haushalt 2024 veranschlagt wurden, diese aber nicht mehr umgesetzt werden konnten und für die im Haushalt 2025 keine neuen Ansätze eingestellt wurden (Regelkonform). Die Verwaltung schlägt vor, die Mittel in der benötigten Höhe ins Jahr 2025 zu übertragen, was auch der Vorgehensweise in den Vorjahren entspräche.

Es ergehen keine Wortmeldungen.

Der Gemeinderat fasst sodann einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Übertragung der Ansätze für Investitionen gemäß Anlage 1 zu. Anlage 1 wird Bestandteil der Niederschrift.

TOP 9 ─ Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates

TOP 9.1 – Einweihung neugestalteter unterer Hof St. Josef-KiGa

GRätin Stegmaier weist darauf hin, dass der Kindergarten St. Josef von der Gemeinde eine beträchtliche finanzielle Unterstützung für die Neugestaltung des unteren Hofs mit neuen Spielgeräten erhalten hat. Der Kindergarten sei nun auf der Suche nach einem neuen Namen für diesen Bereich. Sie merkt an, dass es wünschenswert gewesen wäre, wenn Gemeinderat und Verwaltung zur offiziellen Einweihung eingeladen gewesen wären.

BM Förster sagt zu, bei der Kirchengemeinde nachzufragen, warum es in diesem Zusammenhang keine Einladung an die Gemeinde gegeben hat.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 9.2 – Radweg zwischen Nußloch und Leimen

GR Kleinert erkundigt sich, wann der Gemeinderat und die Öffentlichkeit über den Fortschritt der Planungen für die Ertüchtigung des Radwegs zwischen Nußloch und Leimen informiert wird.

BM Förster entgegnet, dass die Verwaltung eine Informationsvorlage für die heutige Sitzung eingeplant hatte, diese nun jedoch erst in der Juni-Sitzung vorgelegt werden könne.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 9.3 – Aktueller Stand Solarpark

GR Kleinert erkundigt sich zudem über den aktuellen Planungsstand zum Solarpark.

BM Förster erwidert, dass es noch keine Neuigkeiten gäbe. Demnächst solle ein Termin mit dem Investor stattfinden, bei dem die Verwaltung auf den aktuellen Stand gebracht werden soll. Danach könne wiederum der Gemeinderat die dort erhaltenen Informationen erfahren.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 9.4 – Loch in Decke Damentoilette, Restaurant „La Cantina“

GRätin Menrath weist darauf hin, dass sich auf der Damentoilette im Restaurant „La Cantina“ seit mittlerweile sieben Monaten ein offenes Loch in der Decke befinde. Sie empfindet dies als unschöne Situation und schlägt vor, stattdessen eine Revisionsklappe einzubauen. So könne man weiterhin Zugang zu den Leitungen behalten, das Loch aber schließen.

BAL Leyk erklärt, dass es im Bereich der Küche zu einer Undichtigkeit gekommen sei. Diese sei inzwischen behoben, man habe die Decke jedoch bewusst offen gelassen, um prüfen zu können, ob das Problem tatsächlich vollständig gelöst wurde. Weshalb der Zustand seit nunmehr sieben Monaten anhalte, müsse er prüfen.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 9.5 – Anzeigen von Vereinen in der Rathaus-Rundschau

GR Lüll berichtet, dass es beim FV Nußloch einen Todesfall gegeben habe und der Verein gerne einen Nachruf unter der Rubrik „Vereine“ in der Rathaus-Rundschau veröffentlichen wollte. Die Verwaltung habe dies jedoch abgelehnt, was er bedauerlich findet.

BM Förster erklärt, dass der Verlag Nussbaum Medien keine Anzeigen mehr im Vereinsteil erlaubt. Auch Nachrufe zählen demnach als Anzeigen, die nun kostenpflichtig geschaltet werden müssten. Die Verwaltung sei mit dieser Regelung ebenfalls nicht einverstanden und habe sich bereits mit anderen Kommunen dazu abgestimmt. Man werde eine gemeinsame Reaktion gegenüber dem Verlag vorbereiten.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 9.6 – Nutzung der Feuerstelle auf dem Freizeitgelände Brunnenfeld bei Waldbrandgefahr

GR Seibert berichtet, dass die Freiwillige Feuerwehr an der Walpurgisnacht als Brandwache im Einsatz war. Angesichts der hohen Waldbrandstufe zu diesem Zeitpunkt merkt er an, dass bei privaten Veranstaltungen teils noch größere Feuer gemacht worden seien als bei der Walpurgisnacht. Er fragt nach, welche Regelungen gelten, wenn Waldbrandgefahr besteht.

BM Förster erklärt, dass die Gemeinde bei entsprechender Gefahrenlage die Nutzung der Feuerstelle untersagt und diese Information auch an die Veranstalter weitergibt. Eine Kontrolle während der Veranstaltung sei allerdings nicht leistbar.

GRätin Stegmaier ergänzt, dass die Feuerstelle bei hoher Waldbrandgefahr gesperrt werde. Im Nachgang werde zudem kontrolliert, ob sie trotz Verbots genutzt wurde.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 10 ─ Mitteilungen des Bürgermeisters zu Anfragen aus vergangenen Sitzungen, Informationen und Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 10.1 – Spatenstich Jugendplatz

BM Förster informiert, dass die Verwaltung für den 27. Mai 2025 um 16:00 Uhr einen Spatenstich zum Baubeginn des Jugendplatzes plane. Der Gemeinderat ist hierzu herzlich eingeladen.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 10.2 – Gratulationen

Abschließend gratuliert BM Förster den Gemeinderäten Miltner (nicht anwesend) und Petri nachtäglich zum Geburtstag. Das Gremium gratuliert ebenfalls.

Erscheinung
Rathaus-Rundschau Nußloch
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2025
von Gemeinde Nußloch
23.05.2025
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