Stadt Bad Rappenau
74906 Bad Rappenau
Gemeinderat

Sitzung vom 14.11.2024, Fortsetzung des Sitzungsberichtes

Glasfaserausbau durch die Deutsche GigaNetz (DGN) in Bad Rappenau: Information zum Ausbaustand der Glasfaserverlegung Kenntnis genommen hat der Gemeinderat...

Glasfaserausbau durch die Deutsche GigaNetz (DGN) in Bad Rappenau: Information zum Ausbaustand der Glasfaserverlegung

Kenntnis genommen hat der Gemeinderat vom Bericht zum Ausbau der Glasfaserverlegung in Bad Rappenau und den Stadtteilen von Martin Herkommer, Regionalleiter Süd der Deutschen GigaNetz GmbH.

Nach den ursprünglichen Planungen sollte der Ausbau im Jahr 2024 abgeschlossen werden. Dies gelang allerdings nicht, weil der von der DGN beauftragte Generalunternehmer Insolvenz anmelden musste. Mit Loncar Bau konnte ein zuverlässiger Nachfolger gefunden werden. 1.680 Haushalte im Stadtgebiet können das schnelle Internet bereits nutzen. In den meisten Stadtteilen wird mit einer Fertigstellung im 1. Quartal 2025 gerechnet.

Im Einzelnenstellt sich die Lage wie folgt dar:

  • In der Kernstadt ist der Tiefbau zu 98% abgeschlossen, viele Kunden können den Dienst bereits nutzen. Parallel wird die Mängelbeseitigung abgearbeitet.
  • In Babstadt sind Tiefbau und Kundenaktivierung zu 95% abgeschlossen. Auch hier sind die Mängel bekannt und werden abgearbeitet.
  • In Bonfeld ist derzeit noch der offene Trassenbau in Arbeit, parallel werden bereits Mängel abgearbeitet. Einige Kunden nutzen den neuen Dienst bereits.
  • In Fürfeld wurde der Tiefbau wieder aufgenommen, die restlichen Hausanschlüsse werden im Moment gebaut. Parallel werden Mängel beseitigt und Kundenanschlüsse aktiviert.
  • In Grombach und Obergimpern ist der Trassenbau zu 90% abgeschlossen. Die Fertigstellung ist im 1. Quartal 2025 geplant.
  • In Heinsheim ist der Trassenbau zu 80% beendet. Die Fertigstellung und Aktivierung der Kunden sind hier für das 2. Quartal 2025 vorgesehen.
  • In Treschklingen ist der Trassenbau zu 90 % abgeschlossen. Die Fertigstellung der Tiefbauarbeiten samt Mängelbeseitigung ist für das 2. Quartal 2025 geplant, die Kundenzugänge sollen im 1. Quartal 2025 aktiviert werden.
  • In Wollenberg sind die Trassenbauarbeiten ebenfalls zu 90 % abgeschlossen. Fertigstellung, Mängelbeseitigung und Kundenaktivierung sollen im 2. Quartal 2025 erfolgen.
  • In Zimmerhof ist der Trassenbau zu 80 % abgeschlossen. Auch hier ist die Fertigstellung und Aktivierung der Kundenzugänge für das 2. Quartal 2025 vorgesehen.

Vonseiten des Gemeinderates wurde im Anschluss an den Vortrag sehr viel Kritik an den Bauarbeiten, aber auch an der Aktivierung und Zuverlässigkeit des Dienstes geäußert. Fast jeder Gemeinderat konnte von negativen Erfahrungen berichten. Der Sprecher der ÖDP sprach gar von einer „Leidensgemeinschaft“, die sich im Laufe der Bauarbeiten in der Bad Rappenauer Bevölkerung gebildet habe.

Beklagt wurden generell die schlechte Kommunikation des Unternehmens sowie die fehlenden Sprachkenntnisse der Arbeiter vor Ort. Ein großes Problem für Gewerbetreibende ist, dass es aktuell kein Angebot für Gewerbekunden und somit keinen Glasfaserausbau in den Gewerbegebieten gibt. Hier soll allerdings nach den Worten von Martin Herkommer eine neue Vermarktung gestartet werden; gegebenenfalls könnten die Gewerbegebiete getrennt ausgebaut werden. Auch bei der Verkabelung von Mehrfamilienhäusern komme es häufig zu Problemen, auch wegen der mangelnden Sprachkenntnisse der Mitarbeiter. Thematisiert wurde auch der Anschluss von Aussiedlerhöfen.

Ein massiver Mangel aus Sicht des Gemeinderates sowie des Ortschaftsrates Fürfeld sind auch die Lagerplätze im Stadtgebiet (Fürfeld und Obergimpern), die sich mittlerweile zu unansehnlichen Müllhalden entwickelt hätten. Durch Löcher im Straßenbelag, die nicht abgesichert wurden, war es sogar zu Verkehrsunfällen gekommen.

OB Sebastian Frei verwies am Ende der Diskussion auf die Vorteile, die das Glasfasernetz mit sich bringt: „Die DGN baut das Glasfasernetz hier fast flächendeckend auf eigene Rechnung aus – noch vor ein paar Jahren hätte man das nicht erwartet.“

Lärmaktionsplanung Bad Rappenau: Überprüfung und Fortschreibung des Lärmaktionsplanes (Stufe 4)

Zustimmend Kenntnis genommen hat der Gemeinderat von den Ergebnissen der Lärmkartierung; einstimmig hat er die Information und die Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Grundlage der Ergebnisse beschlossen.

Noch bis einschließlich 17.1.2025 haben Bürger die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen. Die Unterlagen hängen im Hauptflur des 2. OG des Rathauses während der Öffnungszeiten (Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr, Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum auch über die Homepage der Stadt Bad Rappenau unter dem Link www.badrappenau.de/wirtschaft/bauen-und-wohnen/bauleitplanung einsehbar. Jeder hat die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können mündlich zur Niederschrift, schriftlich an die Stadt Bad Rappenau, Bauverwaltungsamt, Kirchplatz 4, 74906 Bad Rappenau und elektronisch an laermaktionsplan@badrappenau.de abgegeben werden.

OB Sebastian Frei verwies darauf, dass Lärm ein Thema ist, das die Bürgerschaft bewegt: „Es wird immer bei den Bürgerversammlungen und auch in meiner Sprechstunde angesprochen.“

Die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Richtlinie 2002/49/EG) verpflichtet die Mitgliedsstaaten, u.a. für Hauptverkehrsstraßen folgende Aufgaben zu erfüllen: Erfassung und Darstellung des Umgebungslärms in Form von strategischen Lärmkarten, Information der Öffentlichkeit über den Umgebungslärm, Erstellung von Lärmaktionsplänen auf Basis der Lärmkarten unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Meldung der Ergebnisse an die EU-Kommission.

Die erstmalig im Jahr 2007 erstellten strategischen Lärmkarten und die daraus abgeleiteten Lärmaktionspläne (Runde 1) sind alle fünf Jahre zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben. In der aktuellen Runde 4 erfolgt nun die Überprüfung/Fortschreibung des bisherigen Lärmaktionsplanes Bad Rappenau. Dieser wurde zuletzt 2020 fortgeschrieben.

Dazu wurden vom Büro Modus Consult Ulm GmbH die seit Ende 2023 vorliegenden Ergebnisse der landesweiten „Lärmkartierung 2022“ der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 8.200 Kfz/Tag ausgewertet und mit den Ergebnissen und Lärmsanierungsmaßnahmen der bisherigen Lärmaktionsplanung verglichen.

In Bad Rappenau sind als Hauptverkehrsstraßen die A6, die B39 (Ortsdurchfahrt Fürfeld) und Teile der L 549 zu bewerten. Darüber hinaus hat Modus Consult, unabhängig von den tatsächlichen Verkehrszahlen, zusätzlich auch alle klassifizierten Ortsdurchfahrten der Ortsteile betrachtet. Aktuell steht die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung der Lärmkartierung an. Mit dem Input aus der Beteiligung werden dann Maßnahmenkonzepte zur Lärmminderung erarbeitet und im Lärmaktionsplan niedergeschrieben. Im Frühjahr 2025 ist die Lärmaktionsplanung der Stufe 4 abzuschließen.

In der Sitzung stellte Claus Kiener vom Büro Modus Consult die bisher erarbeiteten Ergebnisse in einer Präsentation vor. Demnach sinken die zulässigen Lärmpegel seit Jahren kontinuierlich und machen Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrslärms erforderlich. Hierbei kann es sich um bauliche Maßnahmen, wie den Austausch des Fahrbahnbelags, den Bau einer Lärmschutzwand oder den Einbau von Lärmschutzfenstern handeln, oder aber um verkehrsrechtliche Maßnahmen wie die Geschwindigkeitsreduzierung oder Fahrverbote z.B. für den Schwerlastverkehr. In seinen Ausführungen machte Claus Kiener deutlich, dass eine Reduzierung des Verkehrslärms um 3 dB (A) im Effekt so wäre, wie eine Halbierung der Verkehrsmenge.

Grundsätzlich wird im Rahmen der Lärmaktionsplanung der Lärm nicht gemessen, sondern anhand eines Modells der LUBW für bestimmte Zählstellen berechnet. Dadurch erhält man einen Jahresmittelwert der Lärmbelastung, und das Ergebnis wird nicht durch Besonderheiten am Tag der Lärmmessung beeinflusst bzw. „verfälscht“. In einer „Betroffenheitsanalyse“ wurden die Ergebnisse der Untersuchung für jedes Haus bzw. jedes Stockwerk entlang der untersuchten Straßen festgehalten und verschiedene Maßnahmen zur Lärmminderung für die betroffenen Straßenzüge vorgeschlagen.

Die wichtigste Maßnahme wäre natürlich, den Kfz-Verkehr zu reduzieren. Dies könnte durch die Änderung der Infrastruktur (wie den Bau von Umgehungsstraßen – der allerdings evtl. in „ruhige Gebiete“ eingreift) oder der Sperrung von Straßen, aber auch durch Förderung von lärmarmer Mobilität, von ÖPNV oder Carsharing geschehen. Ein wichtiges Ziel ist es auch, bisher ruhige Gebiete zu erhalten und zu schützen.

Grundsteuerreform: Neue Hebesatzsatzung beschlossen, Zustimmung zur aufkommensneutralen Hebesatzkalkulation

Einstimmig bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat der Hebesatzkalkulation und den von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Hebesätzen für die Grundsteuer A und B zugestimmt. Ebenso hat der Gemeinderat die Hebesatzsatzung der Stadt Bad Rappenau über die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer beschlossen. Die Hebesätze belaufen sich auf 510 v.H. für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke), 297 v.H. für die Grundsteuer B (Baugrundstücke) und 380 v.H. für die Gewerbesteuer. Die Satzung tritt zum 1.1.2025 in Kraft.

Weiterführend Informationen zur neuen Grundsteuer mit Berechnungsbeispielen gibt es auch online unter www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/grundsteuerreform

OB Sebastian Frei machte deutlich, dass die Kommunen bei diesem Thema durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes sowie durch die Bundes- und Landesgesetzgebung kaum Gestaltungsspielraum haben. In Baden-Württemberg sind für die Berechnung der Grundsteuer allein die Grundstücksgröße und der Bodenrichtwert maßgeblich, der Wert der Bebauung spielt dagegen keine Rolle. Für die Kommunen solle die neue Regelung „aufkommensneutral“ sein, d.h. sie sollen künftig so viele Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen wie bisher. „An diese Vorgabe haben wir uns gehalten und haben den neuen Hebesatz praktisch tagesaktuell errechnet“, so OB Frei.

Aus den bisherigen Einnahmen aus der Grundsteuer B in Höhe von rund 3,6 Mio. Euro und der Höhe der vom Finanzamt aktuell mitgeteilten Messbeträge in Höhe von rund 1,2 Mio. Euro wurde ein Hebesatz für die Grundsteuer B von 297 v.H. errechnet. Für die Grundsteuer A sind diese Werte 131.000 Euro an städtischen Einnahmen und 25.674 Euro für die Höhe der Messbeträge, dies ergibt einen Hebesatz von 510 v.H. Die Entwicklung der Messbeträge soll beobachtet werden, in den Folgejahren sind Anpassungen beim Hebesatz möglich.

„Wir wollen in Bad Rappenau weder mehr noch weniger aus der Grundsteuer einnehmen“, verdeutlichte OB Frei nochmals. „Das Geld aus der Grundsteuer brauchen wir, es ist das Rückgrat unserer Einnahmen im städtischen Haushalt und eine elementare Einnahmequelle, zu der es keine Alternative gibt“. Leider komme es durch die Neuregelung zu Verschiebungen bei den Steuerzahlern, bestimmte Wohnformen würden bevorzugt, andere hingegen benachteiligt, was politisch gewollt sei. „Die Gemeinden und auch wir in Bad Rappenau haben keine Stellschrauben und keine Möglichkeiten der Steuerung, um die Belastungen im Einzelfall auszugleichen. Das ist für alle Gemeinden eine unbefriedigende Situation.“

Ähnlich sahen dies alle Fraktionen des Gemeinderates. Viel Missmut in der Bevölkerung machte der Sprecher der FW aus, der die neuen Gesetze als „Angriff auf das Prinzip des Eigentums“ bezeichnete. Vor allem ältere Menschen mit älteren Häusern und großen Grundstücken würden überproportional belastet und so evtl. zum Umzug gezwungen. „Was nicht verboten werden kann, wird durch Besteuerung unattraktiv gemacht“, fasste er die Zielrichtung zusammen.

„Verlierer in diesem Prozess ist der Gemeinderat, der als Buhmann für die Erhöhung der Steuer angesehen wird, Verlierer ist die Stadt Bad Rappenau, die quasi gezwungen wurde, Hebesätze anzupassen, um die geforderte Aufkommensneutralität zu gewährleisten. Verlieren werden vor allem sehr viele Grundstücksbesitzer, da sich Steuern auf ihren eigenen Grund und Boden erhöhen werden“, fasste der Sprecher der CDU zusammen. Äußerst fragwürdig sind aus seiner Sicht die Festlegung der Grundstückswerte. Die nun festgelegten Hebesätze seien ein Kompromiss, auch wenn dies subjektiv nicht so erscheine.

Die Sprecherin der SPD verwies auf den Auslöser der Grundsteuerreform, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Nach dessen Auffassung war das bisherige System verfassungswidrig, da es dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprach. „Ob dies nun mit dem neuen Bewertungssystem besser ist? – diese Frage ist noch unbeantwortet.“ Viele Faktoren werden im neuen System nicht berücksichtigt, z.B. ob ein neues oder abbruchreifes Gebäude auf dem Grundstück stehe, ob das Grundstück in der gesamten Größe bebaubar sein und vieles mehr. Ein Vorteil könne allerdings darin bestehen, dass viele unbebaute „Enkelgrundstücke“ nun in die Vermarktung kommen.

„Aus Sicht des Gemeinderats hätten wir gerne auf die Grundsteueränderung verzichtet. Die Stadt hat die gleichen Einnahmen wie bisher, aber einen enormen Verwaltungsaufwand“, so der Sprecher der ÖDP. Bei den Grundbesitzern käme es teilweise zu krassen Verschiebungen, Bewohner von Mehrfamilienhäusern oder Eigentümer von Gewerbeflächen würden profitieren, während Einfamilienhausbesitzer nun zum Teil erheblich mehr bezahlen müssten.

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Ausgabe 50/2024

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12.12.2024
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