
Vor Eintritt in die Tagesordnung gedachte Bürgermeister Sven Holder im Namen der Gemeinde des verstorbenen langjährigen Gemeinderats Wolfgang Käppeler. In einer Schweigeminute wurde sein außerordentliches Wirken und sein nachhaltiges Engagement für die Gemeinde Egenhausen gewürdigt.
Im Anschluss erfolgte die Ehrung im Rahmen des diesjährigen Stadtradelns. Bereits zum dritten Mal in Folge beteiligte sich die Gemeinde Egenhausen an der Aktion. Auch wenn die Resonanz im Vergleich zu den Vorjahren etwas zurückging, nahmen dennoch 45 Radlerinnen und Radler in sieben Teams teil und legten gemeinsam über 12.000 Kilometer zurück. Dadurch konnten rund zwei Tonnen CO₂ eingespart werden – ein Ergebnis, das sich sehen lassen kann.
Besonders erfolgreich war das Team „Schreinerei Rath“, das mit 18 Radelnden insgesamt 3.467 Kilometer zurücklegte und damit den ersten Platz in Egenhausen belegte.
In der Einzelwertung setzte sich Herr Bernd Kopp vom Team „GemeindeRad“ mit 1.064 Kilometern an die Spitze, gefolgt von Herrn Christoph Steeb aus dem „Offenen Team Egenhausen“ mit 802 Kilometern und Herrn Gottlieb Schäuffele aus dem Team „Schreiner Rath“ mit 760 Kilometern.
Alle Geehrten erhielten Urkunden und kleine Präsente als Anerkennung.
Im weiteren Verlauf stellte Herr Lörz vom Büro Künster Stadtplanung die Ergebnisse der Abwägungssynopse zur dritten erneuten Offenlage vor. Die eingegangenen Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange sowie von Bürgerinnen und Bürgern wurden einzeln behandelt. Das Landratsamt Calw hatte unter anderem eine stärkere Berücksichtigung von Energieeffizienz, Vogelschutz und insektenfreundlicher Beleuchtung angeregt. Diese Hinweise wurden in die Planung aufgenommen. Außerdem wurde die Fläche für die Trafostation vergrößert, um das Sichtfeld an der Zufahrt zu verbessern.
Aufgrund von Bürgerhinweisen erfolgte eine Anpassung im Bereich Hafnergäßle: Die Baugrenzen auf den Grundstücken Flst. 112 und 112/1 wurden verbunden und das urbane Gebiet MU 1.3 entsprechend erweitert, damit betriebliche Erweiterungsmöglichkeiten bestehen. Weitere Anregungen, etwa zur Einstufung von Bodenrichtwerten oder zur Baukörperhöhe, führten zu keiner Änderung.
Die Straßenhöhe kann nach Abstimmung mit dem Erschließungsplaner deutlich niedriger ausgeführt werden und dient zugleich als Bezugshöhe für die späteren Gebäude. Damit wird den Interessen der Nachbarn entgegengekommen. Im Übrigen wird an den bisherigen Vorgaben des Bebauungsplan-Entwurfs festgehalten.
Der Gemeinderat billigte den Entwurf des Bebauungsplans sowie die örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 23. September 2025 und beschloss deren erneute Veröffentlichung mit verkürzter Frist zur Stellungnahme.
Der Gemeinderat befasste sich mit der Frage der Unterbringung unserer Grundschule während der anstehenden Sanierungs- und Bauarbeiten. Da ein Unterricht im Bestandsgebäude aufgrund von Lärm- und Sicherheitsaspekten nicht möglich ist, wurden verschiedene Varianten geprüft.
Zur Diskussion standen die Nutzung von Räumen im evangelischen Gemeindehaus (ergänzt durch Holzmodule), die Silberdistelhalle, eine reine Containerlösung sowie das ehemalige Wolf-Gebäude in der Spielberger Straße. Wir danken allen Beteiligten für ihre Offenheit und Unterstützung sowie dafür, gemeinsam mit uns nach tragfähigen Lösungen gesucht zu haben.
Nach Abwägung der Vor- und Nachteile – insbesondere Raumangebot, Zumutbarkeit für den Unterricht, Kosten sowie Verfügbarkeit – wurde beschlossen, die Schule für die Bauzeit von voraussichtlich 18 – 20 Monaten im 1. Stock des Wolf-Gebäudes unterzubringen.
Besonders positiv wurde dieser Standort von mehreren Rednern sowie der Schulleitung hervorgehoben: Man könne die Lösung voll unterstützen, sie sei nicht nur „erträglich“ für Lehrer, Kinder und Eltern, sondern rundum gut. Der Vermieter unterstützt die Gemeinde dabei mit äußerst fairen Mietkonditionen, worüber wir sehr dankbar sind.
Hierfür sind Umbauarbeiten erforderlich, die nun ausgeschrieben werden. Die Lösung hat den Vorteil, dass alle Klassen an einem Standort untergebracht sind. Zudem ermöglicht sich durch ein geplantes langfristiges Mietverhältnis eine mögliche Nachnutzung, etwa für Kindergarten oder Wohnraum.
Die Kosten für die Interimsvarianten wurden detailliert gegenübergestellt: Die Containerlösung wäre mit rund 500.000 € die teuerste, während die Nutzung des Wolf-Gebäudes einschließlich Umbaukosten auf etwa 310.000 – 340.000 € geschätzt wird.
Mit dem Umbau und der Erweiterung der Grundschule Egenhausen investiert die Gemeinde in eine moderne und zukunftsfähige Lernumgebung. Nach intensiver Planungsarbeit hat der Gemeinderat am 23. September den Baubeschluss gefasst, dem Baugesuch zugestimmt und die Ausschreibung freigegeben.
Frau Atkinson vom buerohauser präsentierte die Varianten zur Fassadendämmung und zur Küchenplanung. Trotz der ökologischen und brandschutztechnischen Vorteile der Steinwolle entschied sich das Gremium aus Kostengründen für die Standard-EPS-Dämmung, da beide Materialien gleiche Wirkung und Optik aufweisen. Bei der Küchenplanung fiel die Entscheidung auf Variante 2 mit einem mittig angeordneten, schmaleren Küchenblock. Zwar reduziert sich dadurch die Arbeitsfläche, jedoch entsteht mehr Raum für den angrenzenden Mehrzweckbereich und es können Kosten beim Mobiliar eingespart werden.
Frau Kern vom Ingenieurbüro Kern stellte die Gestaltung der Außenanlagen vor. Durch die Anpassung des Höhenniveaus entsteht künftig ein barrierefreier Zugang, ergänzt durch neue Bewegungs- und Aufenthaltsflächen sowie Ersatzpflanzungen.
Herr Braun vom Ingenieurbüro Franz stellte Alternativen für die neue Heizungsanlage vor. Diskutiert wurden Nahwärme, Sole-Wasser-Wärmepumpe und Pellets. Den Gemeinderat beschäftigte die Grundsatzfrage, ob man zunächst geringere Investitionskosten mit höheren jährlichen Betriebskosten oder umgekehrt wählen solle. Eine Prognose über künftige Energiepreissteigerungen konnte das Planungsbüro nicht abgeben. Nahwärme und Wärmepumpe wurden als kostenmäßig vergleichbar eingestuft. In den Wortmeldungen wurden u. a. die Vor- und Nachteile der Sole-Wasser-Wärmepumpe, die zugesagte Preisbindung über fünf Jahre bei der Nahwärme sowie ein möglicher späterer Anschluss des Kindergartens thematisiert. In der anschließenden Abwägung und Stellungnahmen sprach sich die Mehrheit für die Wärmepumpe aus.
Die Maßnahme ist im Haushaltsplan 2025 veranschlagt und kann nun in die Ausschreibung gehen. Damit ist der Weg für die nächste Projektphase frei.
Architektenwettbewerb entschieden: Büro Lieb überzeugt mit Bestnote
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Gebäudeplanungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes mit integriertem Dorfgemeinschaftsraum und einer Arztpraxis an das Architekturbüro Lieb aus Freudenstadt zu vergeben. Das Büro setzte sich im Vergabeverfahren gegen mehrere Mitbewerber durch und erreichte mit 4,78 von 5 Punkten die Bestbewertung des Auswahlgremiums.
Hintergrund für den Neubau ist, dass das bestehende Feuerwehrhaus den heutigen Anforderungen nicht mehr entspricht: zu enge Lage, unzureichende Räumlichkeiten sowie fehlende sanitäre und hygienische Standards. Gleichzeitig besteht in der Gemeinde ein Bedarf an einem zusätzlichen Versammlungs- und Begegnungsraum sowie an einer zukunftsfähigen Arztpraxis.
Die weitere Planung erfolgt nun in enger Abstimmung mit der Feuerwehr und dem Gemeinderat. Ziel ist es, im kommenden Jahr den Bauantrag einzureichen. Parallel dazu beantragt die Verwaltung Fördermittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), der VwV Z-Feu sowie aus dem Ausgleichstock. Da aktuell noch eine Sperrfrist gilt, können die Entwürfe noch nicht vorgestellt werden. Sobald dies möglich ist, wird die Gemeinde die Planungen der Öffentlichkeit präsentieren.
Der Gemeinderat beschäftigte sich darüber hinaus mit mehreren Bauvorhaben. Zunächst wurde die Einrichtung eines Interimsstandorts für die Grundschule im Fabrikgebäude in der Spielberger Straße 3 bestätigt, wodurch während der Sanierungszeit kurzfristig eine tragfähige gute Übergangslösung gewährleistet ist.
Weiter beriet der Gemeinderat zwei Bauanträge zur Erweiterung der Klinik an der Walddorfer Straße. Im ersten Bauabschnitt ist ein Erweiterungsbau mit Tiefgarage vorgesehen, durch den ca. 37 zusätzliche Betten geschaffen werden. Im zweiten Bauabschnitt plant der Träger die Erweiterung des bestehenden Restaurants sowie zusätzliche Gruppen-, Gemeinschafts- und Mitarbeiterräume, um die räumliche Ausstattung der Klinik zu verbessern.
Im Zuge der Angrenzerbenachrichtigung gingen bei der Gemeinde Einwendungen ein. Dabei wurden Bedenken hinsichtlich des Natur- und Landschaftsschutzes im Bereich „Egenhäuser Kapf“ wegen der zusätzlichen Versiegelung von Flächen sowie der Verkehrs- und Parkplatzsituation am Kapfweg vorgebracht. Auch im Gremium selbst wurde Kritik an der Handhabung durch die Naturschutzbehörde geäußert. Mehrere Ratsmitglieder empfanden es als widersprüchlich, dass bei den Klinikvorhaben Eingriffe in das Naturschutzgebiet unter Auflage einer Ausgleichsbilanz zugelassen werden, während eine frühere Erweiterung der öffentlichen Parkfläche mit Hinweis auf den Naturschutz abgelehnt wurde. Zudem wurde die Parksituation an der Klinik erneut kritisch angesprochen. Immer wieder stünden dieselben Fahrzeuge auf dem Wanderparkplatz; eine dauerhafte Nutzung von Gemeinschaftseigentum als Privatparkfläche könne nicht hingenommen werden. Schließlich wurde auch die Frage gestellt, wo künftig die „rote Grenze“ bzw. die klare Abgrenzung für Erweiterungen der Klinik gezogen werde.
Beide Anträge fanden die Zustimmung des Gremiums unter der Voraussetzung, dass der Betreiber eine ausreichende Zahl an Stellplätzen für Mitarbeiter und Patienten schafft und dass die weitere Entwicklung im Außenbereich bzw. in den außerhalb des bisher bebauten Areals gelegenen Schutzgebieten als ausgeschöpft gilt.
Ebenfalls positiv beschieden wurde der Bau eines eingeschossigen Büromoduls auf dem Grundstück „In den Gärten 29“. Das Gebäude in Holzständerbauweise mit Strohdämmung und Dachbegrünung wird künftig als Büro für ein Energieberatungsunternehmen genutzt. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans sind auf der Fläche grundsätzlich nur Wohngebäude sowie nicht störendes Handwerk zulässig; ein Planungsbüro ist demnach planungsrechtlich nicht vorgesehen. Durch eine Befreiung des Gemeinderats konnte das Vorhaben dennoch genehmigt werden.
Zum Abschluss gab der Vorsitzende bekannt, dass sich die Gemeinde Egenhausen um die Ausrichtung eines Naturpark-Marktes im Jahr 2026 bewerben wird. Bewerbungsschluss ist der 25. September 2025. Vorgesehen ist eine Durchführung im Spätsommer oder Herbst 2026 in der Ortsmitte rund um Kirchplatz und Adlerplatz. Neben regionalen Produkten sollen auch örtliche Aussteller einbezogen werden, beispielsweise mit eigenem Apfelsaft, Honig oder Holzarbeiten.
Darüber hinaus informierte er, dass das Geländer im Rathaus umgebaut wird, um den aktuellen Unfallvorschriften zu entsprechen. Hier können Mittel aus dem Sanierungsgebiet beantragt werden.