Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Spielberger Straße / Hafnergäßle“ beschlossen
In seiner Sitzung hat der Gemeinderat der Gemeinde Egenhausen das Bebauungsplanverfahren „Spielberger Straße / Hafnergäßle“ sowie die zugehörigen örtlichen Bauvorschriften mit dem Satzungsbeschluss zu einem guten Abschluss gebracht. Damit wurde ein wichtiger Meilenstein für die städtebauliche Entwicklung am westlichen Ortsrand erreicht.
Bürgermeister Sven Holder erinnerte eingangs an das lange und intensive Verfahren, das dem heutigen Satzungsbeschluss vorausgegangen ist. Über mehrere Jahre hinweg seien immer wieder unterschiedliche Lösungsansätze geprüft und weiterentwickelt worden – stets mit dem Ziel, die von der Gemeinde erworbene ehemalige Gewerbebrache „Wolf“ einer sinnvollen neuen Nutzung zuzuführen und als Entwicklungsfläche für Egenhausen zu sichern. Ein besonderes Augenmerk habe dabei auch auf der Abstimmung mit den angrenzenden Nachbarn gelegen, um am Ende eine ausgewogene und tragfähige Lösung zu erreichen.
In der Sitzung stellte Herr Lörz vom Büro Künster nochmals die wesentlichen Inhalte der im vergangenen Jahr erarbeiteten Planung vor und erläuterte die städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplans. Die geplante innerörtliche Nachverdichtung entspricht den Zielen des Ortsentwicklungskonzepts und trägt dazu bei, zusätzliche Flächeninanspruchnahmen im Außenbereich zu vermeiden.
Die Erschließungsplanung wurde durch Herrn Gärtner vom Büro Gall + Gärtner vorgestellt. Dabei ging er insbesondere auf die geplanten Höhen der künftigen Baugrundstücke, der Erschließungsstraßen sowie der Kanäle ein und stellte diese ausführlich im Vergleich zu den Höhen der bestehenden Umgebungsbebauung dar. Ziel sei es, eine städtebaulich und technisch stimmige Einbindung des Plangebietes in die vorhandene Ortsstruktur sicherzustellen. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen der Erschließungsplanung zur Kenntnis und beschloss sie zugleich als Grundlage für die weitere Ausführungsplanung sowie die anschließende Umsetzung.
Nach der dritten öffentlichen Auslegung im Oktober 2025 gingen weder von Nachbarn noch von Behörden oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange Einwendungen ein. Vor diesem Hintergrund zeigte sich Bürgermeister Sven Holder dankbar und erfreut darüber, dass das umfangreiche Verfahren nunmehr erfolgreich abgeschlossen werden konnte.
Mit dem heutigen Beschluss werden der Bebauungsplan sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften als Satzung erlassen. Der Satzungsbeschluss wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben ortsüblich bekannt gemacht.
Vergabe der Abbrucharbeiten für die Grundschule
Die Abbrucharbeiten im Zuge der Sanierung und Erweiterung der Grundschule werden zum Angebotspreis von 134.469,45 Euro (brutto) an die Firma Abbruch Walter aus Nagold vergeben.
Bürgermeister Sven Holder teilte mit, dass der Beginn der Abbrucharbeiten für Anfang März vorgesehen ist. In diesem Zusammenhang informierte er zudem darüber, dass die erforderlichen Baumfällungen im Schulhof noch im Monat Februar durchgeführt werden sollen.
Anpassung der Benutzungsentgelte für die Silberdistelhalle
Der Gemeinderat hat sich bewusst mit der Gebührenstruktur der Silberdistelhalle und des Proberaums befasst. Hintergrund sind die zuletzt am 26.09.2023 angepassten Hallengebühren, steigende Defizite im laufenden Betrieb sowie vermehrte Anfragen zur Nutzung der Halle.
Das Defizit der Silberdistelhalle beläuft sich im Jahresabschluss 2024 auf 174.478 €, im Haushaltsplan 2025 auf 160.800 € und steigt im Jahr 2026 voraussichtlich auf 285.600 €. Die Einnahmen aus privaten Nutzungen spielen dabei nur eine untergeordnete Rolle: 2024 wurden 1.688 € und 2025 bislang 2.230 € an Gebühren erzielt. Auswärtige Nutzungen sind weiterhin nicht zugelassen.
Hauptnutzer der Halle sind die örtlichen Vereine, Kirchen und Gruppierungen. Die kostenfreie Nutzung für regelmäßige Übungs-, Sport- und Probenstunden bleibt weiterhin bestehen und wird als wichtiger Beitrag zur Förderung der örtlichen Vereins- und Gemeindekultur ausdrücklich beibehalten. Auch Veranstaltungen örtlicher Vereine und Kirchen sollen weiterhin kostenfrei bleiben. Damit hält der Gemeinderat an einer sehr großzügigen Förderpraxis fest, die in vielen Nachbargemeinden in dieser Form nicht mehr üblich und finanziell möglich ist. Ein starkes und wichtiges Zeichen durch den Gemeinderat.
In seiner Vorberatung am 25.11.2025 hat sich der Gemeinderat jedoch dafür ausgesprochen, die Entgelte für private Veranstaltungen von Bürgerinnen und Bürgern deutlich zu erhöhen, um zumindest einen kleinen Beitrag zur Reduzierung des Defizits zu leisten.
Auf Grundlage der vorgelegten Gebührenkalkulation und eines Vergleichs mit Nachbargemeinden wurde eine neue Kostenordnung beschlossen, die einen ausgewogenen Kompromiss zwischen finanzieller Verantwortung und der weiterhin starken Unterstützung des örtlichen Vereinslebens darstellt.
Im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung wurde ferner die Annahme der von Juli bis Dezember 2025 eingegangenen Spenden beschlossen. In diesem Zeitraum hat die Gemeinde für ihre Einrichtungen wie den Kindergarten, die Kinderkrippe und die Grundschule erfreulicherweise Spenden in Höhe von 2.200,00 Euro von verschiedenen ortsansässigen sowie umliegenden Betrieben und Personen erhalten. Ein herzliches Dankeschön an all die großzügigen Spender.
Aus dem Gemeinderat wurden Anregungen zum geplanten Bürgerhaus eingebracht. Dabei wurde angeregt, die in der Fachplanerausschreibung genannten Inhalte, insbesondere den vorgesehenen Standort sowie den Gesamtterminplan, im Gremium abzustimmen und transparent darzustellen, um eine möglichst hohe Förderquote zu erreichen.
Zudem wurde der Zustand eines Feldweges, angrenzend an das Gewerbegebiet Hub (in Richtung Spielberg) thematisiert. Die Verwaltung wurde gebeten, die Situation vor Ort zu prüfen und Lösungsmaßnahmen zu prüfen. In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls darauf hingewiesen, dass der Feldweg mit Zufahrt zur Landesstraße 353 (Ortsausgang Richtung Pfalzgrafenweiler) vermehrt und unzulässig von nicht land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen als Abkürzung genutzt wird, obwohl er ausschließlich für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freigegeben ist. Aus dem Gremium wird dies bestätigt und dabei auch auf die unzulässige Nutzung anderer Feldwege hingewiesen. Eine entsprechende Information im Mitteilungsblatt wird angeregt.
Bekanntgaben
In der öffentlichen Sitzung wurde bekanntgegeben, dass die Umbauarbeiten an der Interimsschule planmäßig abgeschlossen werden konnten. Ein Tag der offenen Tür für Eltern und Interessierte findet am Freitagnachmittag, 6. Februar, statt.
Zudem wurde informiert, dass bis Ende Februar an der Grundschule Egenhausen notwendige Baum- und Straucharbeiten durchgeführt werden. Im Zuge anstehender Erdarbeiten werden Wurzelstöcke entfernt. Zur Anpassung der Geländehöhen ist außerdem die Fällung einer roten Kastanie vorgesehen. Im Bereich der Mauer erfolgen die Entfernung einer Konifere sowie kleinere Rückbauarbeiten, um den Unterhalt zu erleichtern und Kosten zu reduzieren.
Weiterhin wurde über eine anstehende Kanalreparatur im Bereich Brühl informiert.
Im Hinblick auf die Landtagswahl am 8. März wurde darauf hingewiesen, dass die Wahlwerbung begonnen hat. Die Bevölkerung wurde gebeten, Wahlplakate nicht zu beschädigen oder zu entfernen, da dies strafbar ist, und stattdessen respektvoll mit der Wahlwerbung umzugehen sowie von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Abschließend wurde der Haushaltserlass des Landratsamts bekanntgegeben und in der Sitzung verlesen. Bürgermeister Sven Holder lud zum Ende der Sitzung die Bevölkerung zu den nun beginnenden Jahreshauptversammlungen der örtlichen Vereine ein.