1. Besetzung Stelle Hauptamtsleiter
BM Richter gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 29. April Michael Kehrer
zum Nachfolger von Hauptamtsleiter Häußermann gewählt. Er wird seinen Dienst zum 1.
September 2025 antreten.
2. Investitionszuschuss Bauwagen Naturkindergarten
Der Vorsitzende teilt mit, dass die Gemeinde 109.200 € für die Schaffung der zusätzlichen 20
Plätze im Naturkindergarten bewilligt bekommen hat.
3. Sanierung Zentrum Nord
Darüber hinaus teilt BM Richter mit, dass die Fördermittel für das Sanierungsgebiet Zentrum Nord um 350.000 € aufgestockt wurden – der Bewilligungszeitraum wurde bis 30. April 2026 verlängert.
- Beauftragung der Fa. imakomm AKADEMIE GmbH
- Haushaltsantrag SPD 8/2025 - Attraktivierung der Fußgängerzone
- Haushaltsantrag mfR 3/2025 - Stärkung des Einzelhandels
Beschluss:
1. Von der Sachdarstellung wird zustimmend Kenntnis genommen.
2. Dem Angebot der Fa. Imakomm zur Erstellung eines Entwicklungskonzeptes für das Zentrum wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, alles Weitere zu veranlassen.
Die Auftragsvergabe erfolgt erst nach einer Entscheidung über mögliche Fördergelder.
Beschluss:
1. Von der Sachdarstellung wird Kenntnis genommen.
2. Die verfahrenstechnische Ausrüstung für den Hochbehälter Heiligenbrunnen wird an die Fa. Sülzle Kopf GmbH (Sulz am Neckar) zum Angebotspreis von 226.557,50 € (netto, inkl. Wartungsvertrag) vergeben.
3. Die elektrotechnische Ausrüstung für den Hochbehälter Heiligenbrunnen wird an die Fa. Elektro Jerg GmbH (Aalen) zum Angebotspreis von 122.039,06 € (netto, inkl. Wartungsvertrag) vergeben.
Beschluss:
1. Von der Sachdarstellung wird Kenntnis genommen.
2. Die Kanalsanierungsarbeiten für die 4. Zone, erster Abschnitt, gem. EKV (Bereich Zentrum Süd), werden an die Fa. Rossaro Kanaltechnik GmbH u. Co. KG aus Aalen zum Bruttoangebotspreis von 251.243,09 € vergeben.
Beschluss:
1. Die vorgelegte Gebührenkalkulation (Anlage 1) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die Nutzungsentschädigung für die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften wird zum 01.06.2025 wie folgt geändert:
- die Nutzungsentschädigung für die Unterbringung in den Gebäuden Bruckwasen 2+4 beträgt 303 € pro Person und Monat
- die Nutzungsentschädigung für die Unterbringung in den Gebäuden Wilhelmstr. 4+6 beträgt 636 € pro Person und Monat
- der Nebenkostenanteil der Nutzungsentschädigung für die Unterbringung in angemieteten Sammelunterkünften mit vereinbarter Warmmiete beträgt unverändert 125 € pro Person und Monat
- der Nebenkostenanteil der Nutzungsentschädigung für die Unterbringung in angemieteten Sammelunterkünften mit vereinbarter Kaltmiete beträgt 226 € pro Person und Monat
- der Nebenkostenanteil der Nutzungsentschädigung für die Unterbringung in angemieteten Wohnungen beträgt unverändert 100 € pro Person und Monat
3. Die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Reichenbach an der Fils vom 24. Juli 2018, zuletzt geändert am 13. Dezember 2022, wird wie folgt geändert.
Der Satzungswortlaut wurde in der Ausgabe des Anzeigers am 6. Juni 2025 veröffentlicht.
Beschluss:
1. Von der Sachdarstellung wird Kenntnis genommen.
2. Die Abbrucharbeiten für die alte Schulsporthalle werden an die Firma Max Wild GmbH aus 88450 Berkheim zum Bruttoangebotspreis von 146.925,84 €.
Auf die Frage aus der Mitte des Gremiums nach dem Sachstand der Einrichtung eines
verkehrsberuhigten Bereichs in der Schulstraße teilt die Verwaltung mit, dass die Verkehrsbehörde dies befürwortet, ein konkreter Plan für die notwendige bauliche Umgestaltung aber noch nicht vorliegt. BM Richter könnte sich – sobald die Parkplätze der neuen Halle fertiggestellt sind – auch eine vorübergehende Schließung der Straße vorstellen.