Gemeinderat

Sitzungsbericht

zu den Verhandlungen des Gemeinderates am 27. Mai 2025 - öffentlich - Nach der Beratung und Beschlussfassung über ein Baugesuch behandelte...

zu den Verhandlungen des Gemeinderates am 27. Mai 2025

- öffentlich -

Nach der Beratung und Beschlussfassung über ein Baugesuch behandelte der Gemeinderat folgende Themen:

Vereinsförderrichtlinie – Antrag des TSV Wimsheim e.V. für einen Zuschuss zur Beschaffung von Mährobotern

Die Gemeinde Wimsheim verfügt über zwei gemeindeeigene Rasenplätze am Mühlweg, welche hauptsächlich durch den TSV Wimsheim e.V. genutzt werden.

Im Wesentlichen übernimmt der TSV die Durchführung der Pflege der Sportplätze sowie der Anlagen innerhalb der Umzäunung. Der Vorstand hat in Absprache mit der Gemeinde beschlossen, für das Mähen zwei Rasenroboter anzuschaffen. Für die Investition wurde ein Antrag auf Zuschuss nach der Förderrichtlinie eingereicht.

Nach der Vereinsförderrichtlinie kann für die Anschaffung von beweglichen Wirtschaftsgütern ein Gemeindezuschuss von maximal 20 % der Anschaffungskosten gewährt werden, sofern die Kosten für das einzelne Wirtschaftsgut den Betrag von 500 Euro übersteigen. Der Zuschussantrag muss bis zum 15.12. d.J., in dem die Anschaffung erfolgte, bei der Gemeinde gestellt sein.

Diese Voraussetzungen sind erfüllt. Die Anschaffungskosten betragen 22.274,71 Euro, welche durch den Verein getragen wurden. Entsprechend der Richtlinie kann ein Zuschuss in Höhe von 20 % bewilligt werden.

Der Gemeinderat beschloss, dem TSV Wimsheim e.V. für die Beschaffung einen Zuschuss in Höhe von 20 % (4.454,94 Euro) zu bewilligen.

Beteiligungsmodell „EnBW Vernetzt“ – Erhöhung der Beteiligung

Die EnBW AG hat im Jahr 2020 über die Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG für Kommunen die Möglichkeit geschaffen, sich an der Netze BW GmbH zu beteiligen. Berechtigt sind Gemeinden, die einen Konzessionsvertrag mit der Netze BW GmbH abgeschlossen haben.

Die Höhe der möglichen Beteiligung ist sowohl von der Größe der Gemeinde als auch von der Größe des Gas- und Stromverbrauchs abhängig. Für Wimsheim liegt der mögliche Rahmen zwischen ca. 560.000 Euro und ca. 1,1 Mio. Alle 5 Jahre besteht die Möglichkeit, die Beteiligung fortzusetzen, aufzustocken oder zu beenden.

Vorteil einer Beteiligung der Kommunen besteht darin, dass diese an den Entscheidungen der Netz BW GmbH beteiligt werden und damit auch Einfluss auf den zukünftigen Ausbau der Verteilnetze erhalten. Des Weiteren wird die Beteiligung verzinst, bisher mit 3,6 % p.a., künftig mit 4,38 %.

Aktuell ist die Gemeinde Wimsheim mit 750.000 € beteiligt. Zum Ende des ersten 5-Jahres-Zeitraums besteht jetzt unter anderem die Möglichkeit, die Beteiligung zu erhöhen. Da für 2025 einige Investitionen vorgesehen sind, hat die Verwaltung geprüft, welche Finanzierungsmöglichkeiten und -konditionen bestehen.

Die Kreditfinanzierung der Beteiligung ist nach Ansicht der Rechtsaufsicht zulässig. Die Kreditzinsen für einen endfälligen Kommunalkredit mit Laufzeit und Zinsbindung bis zum Ende des nächsten 5-Jahres-Zeitraums liegen aktuell bei ca. 3 %. Neben der Finanzierung mit Mitteln aus dem Maulbronn Stromberg Fonds ist damit auch ein Kommunalkredit wirtschaftlich profitabel.

Der Gemeinderat beschloss, die Möglichkeit zu nutzen und die Beteiligung auf 1,1 Mio. Euro zu erhöhen.

Prüfung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Wimsheim - Information zum Sachstand

In der Sitzung am 30.04.2024 hat der Gemeinderat die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Wimsheim zum Stichtag 01.01.2020 festgestellt. Die Bilanz wurde im Rahmen der Einführung auf das neue kommunale Haushaltsrecht (NKHR) erforderlich. Zum Sachverhalt wird auf die Sitzungsvorlage 02/2024 verwiesen. Die Eröffnungsbilanz wurde anschließend dem Landratsamt Enzkreis zur Prüfung vorgelegt.

Das Kommunal- und Prüfungsamt des Landratsamts Enzkreis hat die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Wimsheim Stichtag 01.01.2020 im Frühjahr 2025 geprüft. Der Prüfungsbericht wurde inzwischen erstellt und der Verwaltung zugestellt. Von einer Abschlussbesprechung wurde abgesehen. Insgesamt konnte festgestellt werden, dass die Eröffnungsbilanz im Wesentlichen schlüssig und vollständig aufgestellt und dokumentiert wurde. Sie vermittelt im Wesentlichen ein tatsächliches Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gemeinde Wimsheim.

Im Rahmen der Prüfung haben sich Feststellungen ergeben, welche die Verwaltung aktuell aufarbeitet. Teilweise führen sie zu einer Berichtigung der Eröffnungsbilanz. Da sich ein Teil der Feststellungen auch auf Tätigkeiten eines externen Dienstleisters bezieht, der die Vermögensbewertung durchgeführt hat, wird für die Aufarbeitung noch Zeit benötigt.

Die Verwaltung wird dem Gemeinderat daher den Prüfungsbericht zusammen mit der Stellungnahme der Verwaltung in einer der kommenden Sitzungen des Gemeinderats vorlegen.

Annahme von Spenden durch die Gemeinde – Beschluss des Gemeinderates nach § 78 (4) GemO

Bei der Gemeindeverwaltung sind folgende Spenden eingegangen:

Eltern des Kindergartens Wimsheim (Kita-Fest)

für den Kindergarten Wimsheim

1.256,50 € am 13.05.2025

Besucher der Ortsbücherei (Einnahmen Büchereiscafé)

für die Ortsbücherei Wimsheim

96,90 € am 19.05.2025

Die Spender stehen in keiner geschäftlichen Beziehung zur Gemeinde Wimsheim, daher bestehen keine Bedenken gegen die Annahme der Spenden.

Der Gemeinderat beschloss die Annahme der Spende. Die Gemeinde bedankt sich bei allen Spendern!

Bekanntgaben und Verschiedenes

a) Zweckverband Bauhof Heckengäu – Verbandsversammlung vom 06.05.2025

Im Rathaus des Verbandsmitglieds Wurmberg fand am 06.05.2025 die Verbandsversammlung des Zweckverbands Bauhof Heckengäu statt. Wesentlicher Tagesordnungspunkt war die Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2025 mit der Finanzplanung für die Jahre 2026-2028. Geschäftsführerin Frau Della Ducata erläuterte die wichtigsten Positionen des Haushaltes. Neben den Personalkosten im Ergebnishaushalt sind dies die geplanten Investitionen für das Jahr 2025. Neu veranschlagt wurde die Ersatzbeschaffung des Unimog im Haushalt 2025, da der als Ersatz beschaffte Kommunaltraktor erst 2025 in Rechnung gestellt wurde und der Ansatz aus dem Jahr 2024 nicht zur Auszahlung kam. Ebenso ist im Haushalt das Anbaugerät zur Unterhaltung von wassergebundenen Feldwegen sowie der Bau einer Halle auf dem Außenlager enthalten. Daneben sind noch Ersatzbeschaffungen und Mittel für die EDV-Umstellung eingeplant. Die Verbandsversammlung stimmte der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2025 einstimmig zu.

b) Zweckverband Wasserversorgung im Heckengäu – Verbandsversammlung vom 06.05.2025

Direkt im Anschluss an die Sitzung des Bauhofes fand die Verbandsversammlung des Zweckverbands Wasserversorgung im Heckengäu statt. Im Bericht der Geschäftsführung wurde informiert, dass die Straßenbaumaßnahme des Enzkreises zum Ausbau der Kreisstraße K4569 in Richtung Flacht in Bezug auf die Einrichtungen der Wasserversorgung in Mönsheim plangemäß laufen und seither keine Auswirkungen auf dieselbe hatten. Des Weiteren wurde informiert, dass die geplante Auflösung des Zweckverbands Wasserversorgung Friolzheim-Wimsheim aufgrund der gesetzlichen Regelungen und steuerlichen Auswirkungen gestoppt wurde und die Aufgaben des alten Zweckverbands an den Zweckverband Wasserversorgung im Heckengäu übergehen sollen. Hierfür sind die notwendigen Schritte derzeit in der Vorbereitung.

Für die baulichen Maßnahmen des Verbands wurden die Vorplanungen der Verbandsversammlung vorgestellt und jeweils einstimmig beschlossen. Dies waren der Neubau des Hochbehälters Steingrube in Wurmberg, der Neubau des Hochbehälters Erhardsberg in Wimsheim sowie die Sanierung des Hochbehälters Buigen in Mönsheim.

c) Gemeindeverwaltungsverband Heckengäu – Verbandsversammlung vom 20.05.2025

Am 20.05.2025 fand im Rathaus in Mönsheim die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Heckengäu statt. Für die Änderung des Flächennutzungsplans im Planbereich des Wohnbaugebiets „Breitlohweg/Falltor“ in Wimsheim wurde über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beraten und beschlossen. Außerdem wurde hierfür die zehnte Änderung des Flächennutzungsplans an sich beschlossen.

Für die bereits beschlossene Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans wurde dahingehend beraten, dass keine gemeinsame Planung für den Biotopverbund erfolgen soll, sondern diese im sowieso erforderlichen Landschaftsrahmenplan abgearbeitet wird. Sofern hieraus Hinweise für die einzelnen Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbands erkennbar werden, können diese von der betroffenen Gemeinde ggf. weiterverfolgt werden.

Für die Vorbereitung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans bis ins Zieljahr 2024 sind nunmehr die Planungen aus den einzelnen Gemeinden notwendig, bevor die Fortschreibung weiterverfolgt werden kann.

d) Termine

02.06.2025 19 Uhr Fototermin für das Ratespiel beim Straßenfest der Wimsheimer Vereine

24.06.2025 18 Uhr Sitzung des Gemeinderats

01.07.2025 18 Uhr Verbandsversammlung Schulverband GMS Heckengäu

Erscheinung
Wimsheimer Rundschau
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
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