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Gemeinderat

Sitzungsbericht

Sitzungsbericht vom 11.12.2025 1. Fragestunde - Fragen zum Trinkwasser Aus der Mitte der zahlreich anwesenden Bürgerinnen und Bürger wurde nachgefragt,...
Sitzungsbericht vom 11. Dezember 2025

Sitzungsbericht vom 11.12.2025


1. Fragestunde
- Fragen zum Trinkwasser
Aus der Mitte der zahlreich anwesenden Bürgerinnen und Bürger wurde nachgefragt, ob die elektroni-sche Wasserstandsmessung in den Tiefbrunnen der Gemeinde bereits umgesetzt sei. Bürgermeister Feigl teilte mit, dass das Prozessleitsystem derzeit installiert werde und bald eingesetzt werden könne.
Auf eine Frage nach der Sicherung der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Simmozheim im Zu-sammenhang mit den anstehenden Bohrversuchen der Nachbarstadt Weil der Stadt bestätigte der Vorsitzende, dass er weiterhin dazu im Austausch mit der Stadt Weil der Stadt stehe. Es sei verein-bart, dass der Beginn der Bohrversuche rechtzeitig mitgeteilt werde. Während der Bohrversuche wür-den die Trinkwasserbrunnen der Gemeinde dann überwacht, um etwaige Veränderungen feststellen und dokumentieren zu können.
Auf eine weitere Nachfrage teilte der Vorsitzende mit, dass der Grundwasserspiegel in den Tiefbrun-nen der Gemeinde derzeit keine größeren Veränderungen oder Auffälligkeiten zeige.


2. Stellungnahmen zu privaten Bauvorhaben gegenüber der Baurechtsbehörde
a) Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau und Sanierung des Wohnhauses, Hauffstr. 12
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat bei 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltun-gen folgenden Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau und Sanierung des Wohnhauses, Hauffstr. 12 wird unter der Voraussetzung erteilt, dass die Seitenwände des Carports bis zu einem Abstand von 3 Metern zur Straßenkante nicht verkleidet werden.
b) Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienhauses, Waldenserstr. 21
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat bei 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltun-gen folgenden Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienhauses auf dem Flst. 4518, Waldenserstr. 21 wird nicht erteilt.
c) Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienhauses, Waldenserstr. 23
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat bei 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen folgenden Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienhauses auf dem Flst. 4519, Waldenserstr. 23 wird nicht erteilt.
d) Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit Carport, Waldenserstr. 7
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat bei 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltun-gen folgenden Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf dem Flst. 4510, Waldenserstr. 7 wird nicht erteilt.
e) Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung von Anbauten im UG und EG sowie von Gauben, Sonnenrain 9
Die Verwaltung legte folgenden Beschlussvorschlag vor:
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung von Anbauten im UG und EG sowie von Gauben, Sonnenrain 9, wird erteilt.
Dieser Beschlussvorschlag wurde vom Gemeinderat nach eingehender Beratung bei 4 Ja-Stimmen (Gemeinderäte Baral, Koske, Lang, Bürgermeister Feigl), 5 Nein-Stimmen (Gemeinderäte L. Auwär-ter, R. Auwärter, Lachenmann, Repphun, Winkeler) und 1 Enthaltung (Gemeinderat Jourdan) abgelehnt.
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung von Anbauten im UG und EG sowie von Gauben, Sonnenrain 9, wird somit nicht erteilt.


3. Nutzungs-, Kultur und Kostenplan 2026 für den Gemeindewald
Das Landratsamt Calw, Abt. Forstbetrieb und Jagd hat den Entwurf des Nutzungs-, Kultur- und Kos-tenplans für den Gemeindewald Simmozheim im Forstwirtschaftsjahr 2026 (identisch mit dem Kalen-derjahr 2026) erstellt. Die Grundzüge des vorliegenden Planentwurfes wurden zwischen den Vertre-tern der Forstbehörde und der Gemeindeverwaltung einvernehmlich abgestimmt.
In der Sitzung stellten Frau Hormel vom Landratsamt Calw, Abt. Forstbetrieb und Jagd und Herr Re-vierleiter Martinek eine forstwirtschaftliche Bestandsaufnahme vor und erläuterten ausführlich die im Forstwirtschaftsjahr 2026 geplanten Maßnahmen im Gemeindewald Simmozheim.
1. Allgemeine Situation
Auch das Jahr 2025 war im Vergleich zum langjährigen Mittel deutlich zu warm. Spitzenmonat war der Mai, bei dem die Durchschnittstemperatur in Baden-Württemberg 4,3°C über dem langjährigen Mittel lag. Einer sehr trockenen Periode von Februar bis Juni (im März fielen nur 37% des Niederschlags des langjährigen Mittels) folgten ab Juli sehr regenreiche Monate. Dem Wald hat dieses Wetter auch 2025 eine Verschnaufpause verschafft.
Die Trockenschäden der letzten Jahre sind in den Wäldern Baden-Württembergs dennoch weiterhin sichtbar. Abgestorbene Kronenteile, Totäste und Veränderungen in der Verzweigungsstruktur spiegeln eine mehrjährige Entwicklung in den Baumkronen wider, die durch zwei günstige Witterungsjahre nicht ausgeglichen werden können. Zudem werden in langanhaltenden Dürrephasen die Feinwurzeln der Bäume sowie die bestehende Symbiose zu verschiedenen Wurzelpilzen (Mykorrhiza) geschädigt, was die Wasser- und Nährstoffaufnahme der Bäume über einen längeren Zeitraum stark beeinträchtigen kann.
Der Mitte November veröffentliche „Waldzustandsbericht Baden-Württemberg“ fasst den Waldzustand somit auch mit „Ein gutes Jahr für den Wald: Der aktuelle Wetterverlauf hat zu einer stabilen Entwick-lung beigetragen. Jetzt gilt es unsere Wälder weiter zu verjüngen und so ihre Zukunft zu sichern - für mehr Klimaresilienz und Vitalität“ zusammen. Die Ergebnisse des Waldzustandsberichts zeigen in Ba-den-Württemberg insgesamt eine leichte Entspannung der Waldgesundheit. Ein Blick auf die wichtigs-ten Baumarten zeigt zudem landesweit eine Verbesserung des Kronenzustands bei der Buche, der Eiche, der Fichte und dem Bergahorn. Leider ist dieser Trend bei den Baumarten Douglasie, Tanne und Esche nicht festzustellen.
Weiter gilt, dass das Ausmaß der Waldschäden sowohl im Landkreis Calw als auch im Gemeindewald Simmozheim im Vergleich zu anderen Gegenden Baden-Württembergs und Deutschlands immer noch relativ gering ist.
Die Holzpreise des Jahres 2025 hielten sich – entgegen der Prognose und trotz schlechter Konjunktur, insbesondere im Baubereich – auf gutem Niveau, zum Ende des Jahres 2025 stiegen die Holzpreise beim Fichtenstammholz noch einmal an und erreichten mancherorts Rekordwerte. In der Summe konnte das Holz im Jahr 2025 aus dem Simmozheimer Gemeindewald durch die Holzverkaufsstelle
am Landratsamt zügig und zu sehr guten Preisen verkauft werden. Auch derzeit läuft der Holzabfluss aus den Wäldern gut.


2. Rückblick Forstwirtschaftsjahr 2025
a) Nutzungsplan
Die vom Gemeinderat beschlossene periodische Betriebsplanung sieht für den Simmozheimer Wald einen jährlichen Einschlag von 1.370 Efm (Erntefestmeter) vor. Für 2025 war ein Holzeinschlag von 1.480 Efm beschlossen, mit 1.550 Efm Holzeinschlag liegt der Vollzug etwas über der Planung.
Im Simmozheimer Wald konnte somit im Jahr 2025 nahezu planmäßig Holz geerntet werden, der Anteil sogenannter zufälliger Nutzungen (d.h. Nutzungen, die durch Sturm, Trockenheit oder Käfer-befall verursacht wurden) lag dank der insgesamt günstigen Witterung bei 1% bzw. 17 Efm und damit so nieder wie im ganzen Forsteinrichtungszeitraum bisher nicht.
Schwerpunkt der Arbeiten im Simmozheimer Wald bildeten wiederum die Pflegeeingriffe zur Förde-rung der Baumartenvielfalt und Einzelbaumstabilität in schwachen Jungbeständen (900 Efm auf ins-gesamt 20,0 ha), entstanden auf den Sturmflächen von Vivian und Wiebke. Auf sensiblen Böden kann dies nur bei anhaltender Trockenheit (Sommer) erfolgen. Somit bildete die maschinelle Holz-ernte mit ca. 900 Festmetern auch in 2025 wieder einen Arbeitsschwerpunkt.
b) Kulturplan, Bestandspflege
Auf kleineren Flächen (0,3 ha) im Distrikt 9 „Gerechtigkeitswald“ wurden zur Erhöhung der Baum-artenvielfalt sowie zum Aufbau klimastabiler Wälder 600 Stieleichen, 200 Roteichen, 150 Hainbu-chen, 100 Winterlinden und 100 Flatterulmen gepflanzt.
Jungbestandspflegemaßnahmen wurden 2025 auf 4,9 ha durchgeführt (Plan 1,5 ha), damit ist die Planung der Forsteinrichtung bezogen auf die ganzen 10 Jahre bereits übererfüllt. Die jungen Flä-chen befinden sich in einem guten Pflegezustand. Die Förderung von Mischbaumarten und die Förderung von Stabilität und Vitalität der jungen Bäume stehen bei diesen Pflegemaßnahmen im Vordergrund, um die jungen Wälder möglichst gut auf die Herausforderungen des Klimawandels vorzubereiten.
Auch in der abgelaufenen Einschlagssaison waren wieder verschiedene Pferdegespanne im Ein-satz. Wie in der Vergangenheit schon mehrfach ausgeführt, bewegt sich der Arbeitsschwerpunkt zugkraftbedingt im Schwachholz.
Die Aufwendungen der Erholungsvorsorge waren etwas höher als veranschlagt. Es mussten die in den Boden eingelassenen Feuerschalen erneuert werden. Vandalismus etc. spielte keine Rolle, allerdings sollte die Situation am Hörnle beobachtet werden, damit sich dort kein Übernachtungs-platz für Wohnmobile entwickelt.
Mit den Ausgleichsmaßnahmen im Gerechtigkeitswald für das Neubaugebiet Mittelfeld III wurde begonnen.
In der Abteilung 5 wurden Fichten entfernt und die beim letztjährigen Waldbegang besichtigten alten Entwässerungsgräben verschlossen. Ein kleiner Teich, welcher daneben liegt, wurde ausge-baggert. Die Alt-Fichten in Abt. 4 wurden im Sommer geerntet. Hier werden im Frühjahr Eichen ge-pflanzt.
c) Haushaltsvollzug
Der Haushaltplan für 2025 sah ein Minus von rund 5.700 Euro € vor. Am Ende des Jahres ist aller Voraussicht nach trotz höherer Holzerlöse und einem höheren Einschlag nur mit einem Plus von ca. 1.000 € zu rechnen. Dies ist im Wesentlichen auf der Ausgabenseite auf höhere Aufarbeitungskosten zurückzuführen: hier sind die Sortenstruktur (Schwachholz), etwas höhere Kosten für den Wald-arbeiter, die Kosten für die zusätzliche Bestandspflege als Investition in die Zukunft, die Erholungsvorsorge und die Wegeunterhaltung entscheidend.


3. Ausblick Forstwirtschaftsjahr 2026
a) Nutzungsplan
Für das Jahr 2026 wird vorgeschlagen, 1.830 Efm Holz zu nutzen. Diese vorgeschlagene Nutzung orientiert sich an den in der Forsteinrichtung dargelegten und vom Gemeinderat beschlossenen Zie-len im 10-Jahres-Zeitraum sowie an den derzeitigen Holzmarktgegebenheiten. Mit diesem Einschlag wäre der von der Forsteinrichtung im Simmozheimer Wald geplante Holzeinschlag nahezu punktge-nau erfüllt. Die Nutzung erfolgt im Rahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung mit dem Ziel, stabile, strukturreiche Mischbestände zu schaffen und die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes zu sichern. Der Schwerpunkt liegt weiterhin auf der Pflege junger Waldbestände, um deren Stabilität zu erhöhen und eine Baumartenvielfalt zu fördern. Das bedeutet, dass auch in 2026 als Schwerpunkt Schwachholz-Durchforstungen im Gerechtigkeitswald geplant sind.
b) Kulturplan, Bestandspflege
In älteren Beständen im Gemeindewald Simmozheim verjüngt sich der Wald selbst. Die neue Wald-generation wächst bereits unter den alten Beständen durch Keimung von abgeworfenen Samen der Altbäume nach (sogenannte Naturverjüngung). Größere Kahlflächen sind nicht vorhanden. Anpflan-zungen auf Lücken von insgesamt 1,1 ha sind mit Stieleiche, Roteiche, Flatterulme und Kiefer vor-gesehen. Diese Baumarten gelten als trockenheitsresistent und bereichern den Aufbau klimastabiler Wälder. Weiter sind 3,6 ha Jungbestandspflege im Eulert vorgesehen.
c) Haushaltsplan Die Ausgaben für die Bewirtschaftung des Gemeindewaldes 2026 betragen voraussichtlich 147.600 €. Diesen Ausgaben stehen erwartete Einnahmen von 151.100 € gegenüber, sodass für 2026 mit einem leicht positiven Ergebnis in Höhe von 3.500 € gerechnet wird.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat bei 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltun-gen folgenden Beschluss:
1. Dem Nutzungs-, Kultur- und Kostenplan 2026 für den Gemeindewald wird wie in der Anlage 2 zu Drucksache 58/2025 dargestellt zugestimmt.
2. Die Bewirtschaftung der im Rahmen des Nutzungs-, Kultur- und Kostenplans 2026 für den Ge-meindewald erforderlichen Mittel wird aufgrund des mit dem Landratsamt Calw geschlossenen Vertrages zur Übernahme von Tätigkeiten im forstlichen Revierdienst (Wirtschaftsverwaltung) auf die untere Forstbehörde bzw. den Revierleiter übertragen.


4. Forsteinrichtungserneuerung 2027 – 2036

- Zielsetzung für den Gemeindewald
Zum 01.01.2027 steht die Forsteinrichtungserneuerung für den Gemeindewald Simmozheim an. Die Forsteinrichtung, auch periodische Betriebsplanung genannt, ist die mittelfristige, in der Regel 10-jäh-rige naturale Steuerung und Kontrolle von Forstbetrieben. Im Rahmen der Forsteinrichtung wird der Zustand des Waldes erfasst, der Vollzug im abgelaufenen Jahrzehnt gewürdigt und die Planung (u.a. Hiebssatz, Pflege der Waldbestände) für die kommenden 10 Jahre vom Waldbesitzer als Rahmen-plan beschlossen.
Die Bestimmungen des Landeswaldgesetzes (LWaldG), der Forsteinrichtungsverordnung (FE-VO), des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Naturschutzgesetzes (NatSchG) setzen den rechtlichen Rahmen für die Forsteinrichtung. Daneben spielt die individuelle Zielsetzung des Waldbe-sitzers für die Forsteinrichtung eine entscheidende Rolle. Diese Ziele werden in der Planung umge-setzt und auf die einzelnen Waldbestände heruntergebrochen.
Die Forsteinrichtung wird von externen Forstexperten durchgeführt. Im Frühjahr/ Sommer 2026 wer-den die Außenaufnahmen im Simmozheimer Gemeindewald erfolgen. Vor Beginn der Außenaufnah-men der Forsteinrichtung sind die individuellen Ziele im Gemeindewald Simmozheim darzustellen,
nach den jeweiligen örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten in ihrer Gewichtung zu benennen und von den Vertretern des Waldbesitzers zu beschließen.
In Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung hat die Forstverwaltung einen Vorschlag für die Zielset-zung erarbeitet, welcher in der Sitzung ausführlich vorgestellt wurde.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat bei 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltun-gen folgenden Beschluss:
Der in Anlage 1 zu Drucksache 59/2025 dargestellten Zielsetzung für den Gemeindewald Simmozheim als Grundlage für die Forsteinrichtungserneuerung 2027 – 2036 wird zugestimmt.


5. Entwicklung des Ortskerns/Schillerareal

- Erweiterung und Realisierung der Bauabschnitte für die öffentlichen Plätze und Freianlagen, europaweite Ausschreibung
In seiner Sitzung am 23.01.2025 hat der Gemeinderat beschlossen, die öffentlichen Plätze und Freianlagen im Ortskern/Schillerareal auf Grundlage der dargestellten Ausführungsplanung (mit Beleuchtungskonzept) in zwei Bauabschnitten zu realisieren. Von den aktualisierten Kostenberechnungen wurde zustimmend Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die europaweiten Aus-schreibungen des ersten Bauabschnitts, sowie zu gegebener Zeit des zweiten Bauabschnitts ein-schließlich der zugehörigen Beleuchtungs- und Elektroanlagen durchzuführen und dem Gemeinderat die jeweiligen Vergabevorschläge zur Entscheidung vorzulegen.
Die europaweite Ausschreibung der Landschaftsbauarbeiten für den 1. Bauabschnitt erfolgte am 05.06.2025 elektronisch auf dem Deutschen Vergabeportal. In seiner Sitzung am 24.07.2025 hat der Gemeinderat die Aufträge vergeben, wobei hier gegenüber der Kostenschätzung erhebliche Mehrkosten zu verzeichnen waren.
Die Ausschreibung des 2. Bauabschnitts sollte ursprünglich erst dann erfolgen, wenn die noch fehlen-den 3 Investorengebäude im Schillerareal erstellt sind. Zwischenzeitlich steht eines der drei betreffen-den Grundstücke unmittelbar vor der Vermarktung. Auf dem Baugrundstück 70/11 soll ein Gesund-heitszentrum mit Zahnarztpraxis und vier Wohneinheiten entstehen, die Baugenehmigung hierfür wurde am 06.11.2025 erteilt. Zudem konnte die Gemeinde zwischenzeitlich das nebenliegende Flur-stück 88/1 (Schillerstraße 11) und das an dieses Grundstück östlich anschließende Flurstück 87/8 (Schillerstr. 13/1) erwerben. Auf diesen Grundstücken soll nach dem Abbruch der darauf befindlichen baulichen Anlagen ein öffentlicher Parkplatz angelegt werden. Hierfür ist eine Erweiterung der bisherigen Planung der öffentlichen Plätze und Freianlagen erforderlich (neuer Bauabschnitt 3b).
In diesem Zuge bietet es sich an, auch die öffentlichen Parkplätze und Fußgängerbereiche um das Gebäude Hauptstraße 8 (Rathaus und Kreissparkasse) vollständig in die Erweiterungsplanung einzu-beziehen (neuer Bauabschnitt 3a). Dort sind teilweise Schäden im vorhandenen Belag festzustellen, auch der Aufgangsbereich ins Schillerareal könnte so ansprechender gestaltet werden.
Das beauftragte Landschaftsarchitekturbüro hat dazu bereits eine Vorentwurfsplanung erarbeitet, die in der Sitzung erläutert wird. Ebenso wurde die Gesamtkostenschätzung für die öffentlichen Plätze und Freianlagen im Schillerareal angepasst.
Für die Landschaftsbauarbeiten der noch ausstehenden Bauabschnitte ergeben sich danach Kosten in Höhe von insgesamt 977.179,45 € (inkl. MwSt. und Baunebenkosten, davon Bauabschnitt 2: 507.207.75 €, Bauabschnitt 3a: 298.118,68 €, Bauabschnitt 3b: 171.853,02 €). Somit würden sich die Gesamtkosten für die öffentlichen Plätze und Freianlagen im Schillerareal (vorbereitende Erdarbeiten, Bauabschnitte 1 – 3b: 2.723.619,92 €), einschließlich Beleuchtungs- und Elektroanlagen (ca. 310.000 €), auf insgesamt ca. 3.033.619,92 € (inkl. MwSt. und Baunebenkosten) belaufen.
Für die Erweiterung der Bauabschnitte wird die Verwaltung einen Aufstockungsantrag im Rahmen der Städtebauförderung stellen. Die erforderlichen Mittel werden in den Haushalt 2026 eingestellt.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat bei 9 Ja-Stimmen (Gemeinderäte L. Auwärter, R. Au-wärter, Jourdan, Koske, Lachenmann, Lang, Repphun, Winkeler, Bürgermeister Feigl) 1 Nein-Stimme (Gemeinderat Baral) und 0 Enthaltungen folgenden Beschluss:
1. Der Erweiterung und Realisierung der Bauabschnitte für die öffentlichen Plätze und Freianlagen im Ortskern/Schillerareal wird auf Grundlage des in der Anlage dargestellten Lageplans „Bauabschnitte“ zugestimmt. Von der aktualisierten Kostenschätzung wird zustimmend Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausführungsplanung auf Basis der in der Anlage dargestellten Vorentwurfsplanung weiterzuentwickeln und nach Fertigstellung die euro- paweiten Ausschreibungen der Landschaftsbauarbeiten für die Bauabschnitte 2, 3a und 3b, sowie der Beleuchtungs- und Elektroarbeiten durchzuführen und dem Gemeinderat die
jeweiligen Vergabevorschläge zur Entscheidung vorzulegen. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Honorare der an der Erweiterungsplanung und der abschnittsweisen Durchführung der Baumaßnahme beteiligten Architekten und Ingenieure auf Basis der bestehenden Verträge und des entstehenden Mehraufwands anzupassen.


6. Anschaffung einer Mähraupe für den gemeindlichen Bauhof
Für die regelmäßig und umfangreich anfallenden Grasschnittarbeiten in den Hangbereichen der Grünanlagen, Spielplätze und an Böschungen wäre es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, für den ge-meindlichen Bauhof einen fernsteuerbaren Schlegelmäher mit Raupen-Antrieb zu beschaffen.
Diese Arbeiten mussten bislang häufig vergeben werden, da das Mähen am Hang mit einem norma-len Handrasenmäher nicht nur mühselig ist, sondern auch zu Gefährdungen für die Gesundheit der Mitarbeiter führen kann.
Mit dieser speziellen Mähraupe ist es möglich, Mäharbeiten in schwierigen Lagen zügig und effektiv durchzuführen. Das fernsteuerbare Gerät mit Fahrantrieb passt sich den Bodenunebenheiten an und gewährleistet eine gute Hangstabilität.
Mit einer solchen Anschaffung könnten Kosten der Fremdvergabe eingespart werden, zumal für den Bauhof seit 01.11.2025 ein zusätzlicher Mitarbeiter im Grünbereich eingestellt werden konnte.
Das zur Beschaffung favorisierte Gerät (Typ AS 1000 OVIS EVO RC) wurde von den Bauhofmitarbei-tern getestet und zur Anschaffung empfohlen. Es wurden bei insgesamt 3 Anbietern Angebote einge-holt. Die Verwaltung empfiehlt die Vergabe an die günstigste Bieterin.
Die Mittel für diese Anschaffung werden in den Haushalt 2026 eingestellt. Die Bestellung sollte bald-möglichst erfolgen, damit das Gerät bis zum Beginn der Vegetationsperiode im April 2026 zur Verfügung steht.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat bei 8 Ja-Stimmen (Gemeinderäte L. Auwärter, R. Au-wärter, Koske, Lachenmann, Lang, Repphun, Winkeler, Bürgermeister Feigl), 1 Nein-Stimme (Ge-meinderat Jourdan) und 1 Enthaltung (Gemeinderat Baral) folgenden Beschluss:
Der Auftrag zur Lieferung der angefragten Mähraupe wird baldmöglichst an die günstigste Bieterin, die Fa. Hölzle GmbH & Co. KG, Calwer Str. 75, 75394 Oberreichenbach zum Angebotspreis von 36.000 € (inkl. MwSt.) erteilt.


7. Vermarktung der kommunalen Bauplätze im Baugebiet „Mittelfeld III“
- Festlegung der Grundstücke und Bauplatzpreise für die 3. Ausschreibung
a) Verfahren
Die Gemeinde Simmozheim verfügt im Wohnbaugebiet „Mittelfeld III“ über 32 Bauplätze, davon 2 Bauplätze für Mehrfamilienhäuser.
Im Rahmen der ersten beiden Ausschreibungsrunden im Jahr 2025 wurden bereits 5 Plätze für Einfa-milienhäuser (EFH) und 2 Plätze für Doppelhaushälften (DHH) verkauft.
Die Vermarktung der Bauplätze erfolgt mit Hilfe der Software BAUPILOT.com im Rahmen der Vergaberichtlinien, die der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12.12.2024 festgelegt hat.
Die Bauplatzpreise für das Wohnbaugebiet „Mittelfeld III“ werden nach Lage und Ausnutzbarkeit des Grundstücks (Zahl der Vollgeschosse) festgelegt. Dabei wurde das Baugebiet bereits vor der 1. Aus-schreibungsrunde in verschiedene Preiszonen unterteilt. Der Gemeinderat kann die Preise aber vor jeder weiteren Ausschreibung anpassen.
Für jede Vermarktungsrunde legt der Gemeinderat fest:
- die Grundstücke, die ausgeschrieben werden
- die Bauplatzpreise für diese Grundstücke
- die Bewerbungsfrist
b) 3. Ausschreibungsrunde im Jahr 2025/2026
In der 3. Ausschreibungsrunde sollen folgende Grundstücke zum Verkauf angeboten werden:
Flst. 4477 Einfamilienhaus 349,00 m² 530,00 €/m²
Flst. 4502 Einfamilienhaus 382,00 m² 570,00 €/m²
Flst. 4505 Einfamilienhaus 552,00 m² 570,00 €/m²
Flst. 4513 Einfamilienhaus 388,00 m² 570,00 €/m²
Flst. 4507 Kettenhaus 279,00 m² 530,00 €/m²
Flst. 4508 Kettenhaus 225,00 m² 530,00 €/m²
Flst. 4509 Kettenhaus 236,00 m² 530,00 €/m²
Flst. 4529 Doppelhaushälfte 222,00 m² 580,00 €/m²
Die Bewerbungsfrist beträgt 7 Wochen und dauert ab Veröffentlichung der Ausschreibung.
Diese Bekanntmachung ist für den 19.12.2025 vorgesehen; die Bewerbungsfrist soll mit Ablauf des 08.02.2026 enden.
Gleichzeitig mit der Bekanntmachung der Ausschreibung werden alle in der Interessentenliste von BAUPILOT für das „Mittelfeld III“ eingetragenen Personen per E-Mail über den Start der 3. Vermarktungsrunde informiert.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat bei 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, für die 3. Vermarktungsrunde die in der Drucksache 55/2025 aufgeführten Grundstücke mit den angegebenen Bauplatzpreisen auszuschreiben. Die Bewerbungsfrist beginnt am 19.12.2025 und endet mit Ablauf des 08.02.2026.


8. Haushaltsrahmenplanung und Investitionsprogramm 2025-2029
I. Haushaltsvollzug 2025
Ergebnishaushalt
Das ordentliche Ergebnis verbessert sich voraussichtlich um insgesamt ca. 881.300 €, womit am Jahresende ein Überschuss in Höhe von 755.300 € vorhanden wäre (Plan: Fehlbetrag 126.000 €). Die Verbesserung resultiert sowohl aus höheren Erträgen (Steuern), aber auch aus geringeren Aufwendungen, insbesondere bei der Unterhaltung von Gebäuden und Infrastruktur sowie bei den Abschreibungen.
Sonderergebnis
Die ersten Bauplatzverkäufe im Gebiet Mittelfeld III führen zu außerordentlichen Erträgen und da-mit zu einem voraussichtlichen Sonderergebnis von 537.100 € (Plan: 569.800 €).
Gesamtergebnis
Beim Gesamtergebnis wird somit ein Überschuss von 1.292.400 € erwartet (Plan: 443.800 €).
Finanzhaushalt
Die insgesamt positiven Veränderungen im Ergebnishaushalt führen auch zu einem höheren Zah-lungsmittelüberschuss, der am Ende des Haushaltsjahres 2025 voraussichtlich 1.310.000 € beträgt (Plan: 573.300 €).
Der Mittelabfluss bei den veranschlagten Investitionen erfolgte nur zu etwa 45 %. Der Finanzie-rungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit beträgt im Haushaltsvollzug daher voraussichtlich 1.295.900 € (Plan: 4.274.200 €). Dadurch ergibt sich zum Ende des Haushaltsjahres 2025 ein Fi-nanzierungsmittelüberschuss von ca. 14.100 € (Plan: Finanzierungsmittelbedarf 3.700.900 €) und somit eine Verbesserung von 3.715.000 €.
Die liquiden Mittel betragen zum Jahresende 2025 voraussichtlich 725.800 €. Die geplante Kredit-aufnahme von 3,0 Mio. € wurde im laufenden Haushaltsjahr nicht benötigt.
II. Haushaltsplan 2026
Ergebnishaushalt
Bei den Erträgen ist im Haushaltsjahr 2026 insgesamt von einem Plus in Höhe von 313.000 € aus-zugehen (steigende Steuereinnahmen, aber geringere Zuweisungen und Benutzungsgebühren). Allerdings steigen in weitaus höherem Maße die Aufwendungen im Bereich Personal, Abschrei-bungen und Umlagen und zwar in Summe um 821.400 €.
Beim ordentlichen Ergebnis ist somit ein Fehlbetrag von 634.400 € geplant.
Aufgrund weitere Bauplatzverkäufe im Gebiet Mittelfeld III werden wieder entsprechende außeror-dentliche Erträge zu verbuchen sein, so dass die Planung ein Sonderergebnis mit einem Über-schuss von 883.300 € vorsieht.
Im Gesamtergebnis ergibt sich somit ebenfalls ein Überschuss von 248.900 €.
Finanzhaushalt
Der Zahlungsmittelüberschuss im Ergebnishaushalt wird mit 113.600 € (Plan 2025: 573.300 €, vorl. Ergebnis 2025: 1.310.000 €) veranschlagt.
Der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit gemäß dem Investitionsprogramm beträgt 3.497.800 € (Plan 2025: Finanzierungsmittelbedarf 4.274.200 €, vorl. Ergebnis 2025: 1.295.900 €).
Damit ergibt sich 2026 ein Finanzierungsmittelbedarf von 3.384.200 € (Plan 2025: Finanzierungs-mittelbedarf 3.700.900 €, vorl. Ergebnis 2025: Finanzierungsmittelüberschuss 14.100 €).
Sofern sich der Finanzhaushalt wie geplant entwickelt, wird im Haushaltsjahr 2026 eine Kreditauf-nahme von 3,0 Mio. € erforderlich.
Die liquiden Mittel werden dann zum Jahresende 2026 voraussichtlich noch 341.600 € betragen.
III. Investitionsprogramm 2025-2029
Schwerpunkte des Investitionsprogramms sind im Jahr 2026 die Fertigstellung der Gebäude im Schillerareal sowie die Gestaltung des Dorfplatzes mit Rathaus-Umfeld.
Außerdem sollen die bereits im Jahr 2025 begonnenen Maßnahmen zur strukturellen Verbesse-rung und Optimierung des Wasserversorgungsnetzes abgeschlossen werden.
2026 und 2027 stehen die beiden Feuerwehrfahrzeuge zur Finanzierung an, ebenso ein zusätzli-ches Fahrzeug für den Bauhof.
Des Weiteren werden im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung Kanalsanierungen durchzufüh-ren sein, die sich nach Auswertung der Kanalbefahrung aus den Jahren 2024 und 2025 ergeben werden.
Für die Projekte fallen folgende Kosten an:
Auszahlungen:
Neugestaltung Schillerareal (incl. Vermessung) 5.762.300 €
Maßnahmen Wasserversorgungsnetz 410.000 €
Breitbandinitiative 181.000 €
Photovoltaikanlage Bauhof 60.000 €
(Ersatz-)Beschaffung Feuerwehrfahrzeuge 818.500 €
(Ersatz-)Beschaffung Bauhoffahrzeuge 276.000 €
Kanalsanierungen 650.000 €
Die Finanzierung erfolgt zum ganz überwiegenden Teil aus Grundstückserlösen (6,1 Mio. €) und Zuschüssen in Höhe von knapp 2,0 Millionen €.


IV. Mittelfristige Finanzplanung 2027 – 2029
Die 3 Jahre des Finanzplanungszeitraums weisen im ordentlichen Ergebnis immer einen Fehlbetrag aus.
Die geplanten Grundstückserlöse aus dem Verkauf der Bauplätze Mittelfeld III und Grundstücke im Schillerareal werden trotz der erwarteten außerordentlichen Erträge nicht zu positiven Gesamtergebnissen führen.
Im Gesamtergebnis sind in den Jahren 2027 – 2029 Fehlbeträge zwischen 142.500 € und 176.500 € geplant.
Der Zahlungsmittelüberschuss im Ergebnishaushalt beträgt zwischen 51.700 € und 334.200 €.
Die zu erwartenden Grundstückserlöse (Bauplatzverkäufe) könnten dann in den Jahren 2027 bis 2029 zur Tilgung des im Jahr 2026 geplanten Kredits eingesetzt werden.
Die voraussichtlichen liquiden Mittel am Ende des Finanzplanungszeitraums (31.12.2029) betragen 564.300 €.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat bei 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltun-gen folgenden Beschluss:
1. Der Gemeinderat stimmt der Haushaltsrahmenplanung und dem Investitionsprogramm 2025 – 2029 zu. Die Verwaltung stellt auf dieser Basis den Haushaltsplan 2026 sowie die mittelfristige Finanz-planung auf.
2. Der kalkulatorische Zinssatz (Verzinsung des Anlagekapitals) wird im Haushaltsjahr 2026 mit 2,00 % festgesetzt.


9. Veränderungen im Gemeinderat

- Ausscheiden und Verabschiedung von Gemeinderat Jörg Uwe Koske

- Nachrücken von Herrn Tobias Mohr
Herr Gemeinderat Jörg Uwe Koske hat mit E-Mail vom 27.10.2025 sein Ausscheiden aus dem Ge-meinderat der Gemeinde Simmozheim zum 31.12.2025 verlangt.
Nach § 31 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) scheiden aus dem Gemeinderat u.a. Mitglieder aus, die ihr Ausscheiden aus wichtigen Grün-den verlangen, wenn der Gemeinderat entscheidet, dass ein solcher wichtiger Grund vorliegt.
Nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 GemO liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn ein Mitglied des Ge-meinderats zehn Jahre lang dem Gemeinderat angehört hat. Ein wichtiger Grund liegt nach § 16 Abs. 1 Nr. 6 GemO auch dann vor, wenn ein Mitglied des Gemeinderats das 67. Lebensjahr vollendet hat. Beide Bestimmungen sind hier einschlägig. Herr Koske ist bereits seit fast 15 Jahren im Gemeinderat Simmozheim tätig und älter als 67 Jahre.
Dem Gemeinderat obliegt die Feststellung gem. § 31 Abs. 1 Satz 4 GemO, dass die Voraussetzungen für das Ausscheiden vorliegen.
Nach § 31 Abs. 2 GemO rückt für ein im Laufe der Amtszeit ausscheidendes Mitglied des Gemeinderats die als nächste Ersatzperson für den gleichen Wahlvorschlag festgestellte Person für den Rest der Amtszeit nach.
Nach dem amtlichen Wahlergebnis der Gemeinderatswahl vom 09.06.2024 ist die nächste festge-stellte Ersatzperson des Wahlvorschlags „Unabhängige Wählerschaft Simmozheim“ Herr Tobias Mohr, wohnhaft in Simmozheim. Die Wählbarkeitsvoraussetzungen sind gegeben.
Vor dem Eintritt einer Ersatzperson ist festzustellen, ob Hinderungsgründe i.S. des § 29 GemO vorli-gen, die einem Eintritt in den Gemeinderat entgegenstehen.
Nach Kenntnis der Verwaltung liegen bei Herrn Tobias Mohr keine Hinderungsgründe vor. Von Herrn Mohr ist auch keine Mitteilung eingegangen, dass bezüglich seiner Person Hinderungsgründe nach § 29 GemO vorliegen. Auch eine Ablehnung des durch die Wahl und das Nachrücken erlangten Ehren-amtes aus wichtigem Grund nach § 16 Abs. 1 GemO wurde von Herrn Mohr nicht geltend gemacht.
Die Feststellung, ob Hinderungsgründe bestehen, trifft der Gemeinderat nach § 29 Abs. 5 GemO. Mit
der Feststellung, dass keine Hinderungsgründe bestehen, gehört Herr Mohr ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens von Herrn Koske dem Gemeinderat an. Die Verpflichtung von Herrn Mohr kann in sei-ner ersten Gemeinderatssitzung am 22.01.2026 erfolgen.
Herr Koske ist vom Gemeinderat als persönlicher Stellvertreter von Frau Lachenmann als Vertreterin der Gemeinde Simmozheim in die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsschulverbands Alt-hengstett gewählt.
Als Nachfolger in dieser Funktion wurde von der Unabhängigen Wählerschaft Simmozheim Herr Tobias Mohr benannt. Die Bestellung von Herrn Mohr könnte unter Verzicht einer förmlichen Wahl im Wege der Einigung durch einstimmigen Beschluss des Gemeinderats (ohne Enthaltung) erfolgen.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat bei 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltun-gen folgenden Beschluss:
1. Der Gemeinderat stellt fest, dass Gemeinderat Jörg Uwe Koske auf seinen Antrag vom 27.10.2025 gem. § 31 Abs. 1 i.V. mit § 16 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) aus wichtigem Grund zum 31.12.2025 aus dem Gemeinderat ausscheidet. Ein wichtiger Grund liegt gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 6 GemO vor, weil Herr Koske zehn Jahre lang dem Gemeinderat angehört bzw. das 67. Lebensjahr vollendet hat.
2. Dem Eintritt von Herrn Tobias Mohr, wohnhaft in Simmozheim, in den Gemeinderat als nächster Ersatzperson durch Nachrücken auf den dem Wahlvorschlag „Unabhängige Wählerschaft Sim-mozheim“ zustehenden Sitz stehen keine Hinderungsgründe i.S. § 29 GemO entgegen.
3. Als persönlicher Stellvertreter von Frau Lachenmann als Vertreterin der Gemeinde Simmozheim wird mit Wirkung ab 01.01.2026 aus der Mitte des Gemeinderats Herr Tobias Mohr in die Ver-bandsversammlung des Nachbarschaftsschulverbands Althengstett widerruflich gewählt.
Im Anschluss an die Beschlussfassung verabschiedete Bürgermeister Feigl Herrn Koske mit einer fei-erlichen Rede, in der er ihm für sein großes, vielfältiges Engagement für die örtliche Gemeinschaft den Dank der Gemeinde und seine höchste Anerkennung aussprach.


10. Bekanntgaben nichtöffentlicher Beschlüsse, Verschiedenes
a) Neubau eines Gesundheitszentrums mit Zahnarztpraxis in der Ortsmitte
Bürgermeister Feigl gab bekannt, der Gemeinderat habe in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 23.10.2025 einen Beschluss mit folgendem wesentlichen Inhalt gefasst:
• Der Bürgermeister wurde ermächtigt, das Flurstück 70/11 (274 m²) und eine Teilfläche des Flur-stücks 88/1 mit 85 m² in der Schillerstraße zur Bebauung mit einem Gesundheitszentrum mit Zahnarztpraxis und vier Wohneinheiten zu veräußern.
• Die Verwaltung wurde ermächtigt, die für das Bauvorhaben notwendig werdende Stellplatzablö-sung auf der Basis der geltenden Bestimmungen des Gemeinderats aus den Jahren 1991/2001 zu veranlassen.
• Das Gebäude und die baulichen Anlagen auf dem Flurstück 88/1, Schillerstr. 11 werden abgebro-chen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, das Ingenieurbüro Blumhardt, Lindenhof 35, 71263 Weil der Stadt mit der Erstellung des Leistungsverzeichnisses, Einholung von Angeboten und Betreu-ung der Abbruchmaßnahme zum Pauschalpreis von 8.767,00 € (inkl. MwSt.) zu beauftragen. Die Verwaltung wurde außerdem ermächtigt, nach Vorliegen und ggf. Verhandlung der Angebote den Auftrag an den günstigsten Bieter zu erteilen.
• Des Weiteren wurde die Verwaltung ermächtigt, das von den Eigentümern angebotene Flurstück 87/8 mit 273 m² zu erwerben und den Kaufvertrag abzuschließen. Der Abbruch der auf diesem Grundstück befindlichen Doppelgarage ist im Rahmen der obigen Maßnahme mit den entspre-chenden Zusatzkosten abzuwickeln.
b) Brandschaden Bürgerzentrum
Der Bürgermeister berichtete, zwischenzeitlich seien im Zuge der Behebung des am 05.04.2025 ein-getretenen Brandschadens im Neubau des Bürgerzentrums weitere Maßnahmen/Leistungserbringun-gen veranlasst worden:
• Ingenieurbüro Schwarz (Elektro) und Ingenieurbüro Weingärtner (Heizung, Lüftung, Sanitär): Ver-gütung der Leistungen nach Zeitaufwand zu den angebotenen Stundensätzen
• Fa. Kesic (Rückbau Brandschutzvorhang): 7.260 € netto
• Fa. Maurer GmbH (Betonwerksteinarbeiten): 9.281,50 € netto
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
c) Teilnahme am Projektaufruf zum Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“

- Umbau des Ricotensportplatzes im Sportpark in einen Kunstrasensportplatz
Der Bürgermeister teilte mit, die Verwaltung habe zu dem kurzfristig aufgelegten Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ eine Interessensbekundung abgegeben und das Projekt „Umbau des Ricotensportplatzes im Sportpark in einen Kunstrasenplatz“ zur Förderung angemeldet. Falls das Projekt aufgenommen werde, könnte eine Bezuschussung von bis zu 45 % der förder-fähigen Herstellungskosten erfolgen. Der vollkommen marode Ricotensportplatz könne derzeit nicht mehr genutzt werden. Ohne eine Förderung wäre eine Sanierung aber nicht finanzierbar. Voraussetzung für die Teilnahme am Projektaufruf zu diesem Förderprogramm sei, dass der Gemeinderat diese billige.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung bei 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen folgenden Beschluss:
Die Teilnahme der Gemeinde Simmozheim am Projektaufruf 2025/2026 zum Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ mit dem Projekt „Umbau des Ricotensportplatzes im Sportpark in einen Kunstrasensportplatz“ wird gebilligt.
11. Anfragen und Anregungen
-keine-
Die öffentliche Sitzung wurde um 22.25 Uhr geschlossen.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Simmozheim Aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2025
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