Im Folgenden informieren wir Sie über die Beschlüsse sowie die Abstimmungsergebnisse der oben genannten Sitzung. Im Ratsinformationssystem unter www.dettenheim.de Rathaus&Service Gemeinderat Ratsinformationssystem bzw. unter dettenheim.ris-portal.de sind die Sitzungsunterlagen abrufbar.
Die Gemeinderatssitzung begann mit der Bürgerfragestunde (TOP 1).
TOP 2 | Vortrag der unteren Baurechtsbehörde zum gemeindlichen Einvernehmen |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.
TOP 3 | Jagdpacht 2025 Verpachtung der Jagdbögen I, II, IIa, III, IV, V und VI in Dettenheim |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt,
Jagdbogen I: Zuordnung an Jürgen Frey (Dettenheim) und Georg Garnatz (Dettenheim) gemeinschaftlich.
Jagdbogen II: Zuordnung an Walter Roller (Dettenheim) und Werner Knaus (Kronau) gemeinschaftlich.
Jagdbogen IIa: Zuordnung an Achim Oberacker (Dettenheim).
Jagdbogen III: Zuordnung an Michael Oesterle (Dettenheim), Friedbert Roth (Dettenheim), Gunther Seitz (Dettenheim) und Sebastian Hager (Dettenheim) gemeinschaftlich.
Jagdbogen IV: Zuordnung an Sven Schieler (Dettenheim) und Pascal Reinacher (Dettenheim) gemeinschaftlich.
Jagdbogen V: Zuordnung an Rudolf Wenz (Dettenheim) und Ante Zekan (Bruchsal) gemeinschaftlich.
Jagdbogen VI: Zuordnung an Martin Duran (Dettenheim).
Abstimmungsergebnis:
Zu Ziffer 1:
Dem Beschluss zu Jagdbogen I wurde einstimmig zugestimmt.
Dem Beschluss zu Jagdbogen II wurde einstimmig zugestimmt.
Dem Beschluss zu Jagdbogen IIa wurde einstimmig zugestimmt.
Dem Beschluss zu Jagdbogen III wurde einstimmig zugestimmt.
Dem Beschluss zu Jagdbogen IV wurde einstimmig zugestimmt.
Dem Beschluss zu Jagdbogen V wurde mehrheitlich zugestimmt.
Dem Beschluss zu Jagdbogen VI wurde einstimmig zugestimmt.
Zu Ziffer 2:
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
TOP 4 | Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Dettenheim für das Haushaltsjahr 2022 |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Jahresrechnung 2022 gemäß Feststellungsbeschluss und billigt das Rechnungsergebnis.
Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 18.02.2025 den Jahresabschluss für das Jahr 2022 mit folgenden Werten fest:
EUR | ||
1. | Ergebnisrechnung | |
1.1 | Summe der ordentlichen Erträge | 18.047.987,65 € |
1.2 | Summe der ordentlichen Aufwendungen | 16.168.065,00 € |
1.3 | Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) | 1.879.922,65 € |
1.4 | Außerordentliche Erträge | 310.673,47 € |
1.5 | Außerordentliche Aufwendungen | 14.517,50 |
1.6 | Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) | 296.155,97 € |
1.7 | Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) | 2.176.078,62 € |
2. | Finanzrechnung | |
2.1 | Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 17.670.225,51 € |
2.2 | Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 14.521.059,57 € |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 3.149.165,94 € |
2.4 | Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 285.243,63 € |
2.5 | Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.067.684,57 € |
2.6 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) | -1.782.440,94 € |
2.7 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) | 1.366.725,00 € |
2.8 | Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 942.746,35 € |
2.9 | Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 903.258,02 € |
2.10 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) | 39.488,33 € |
2.11 | Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) | 1.406.213,33 € |
2.12 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen | - 36.706,66 € |
2.13 | Anfangsbestand an Zahlungsmitteln | 4.204.967,61 € |
2.14 | Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) | 1.369.506,67 € |
2.15 | Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14) | 5.574.474,28 € |
3. | Bilanz | |
3.1 | Immaterielles Vermögen | 0,00 € |
3.2 | Sachvermögen | 78.716.151,37 € |
3.3 | Finanzvermögen | 10.150.444,40 € |
3.4 | Abgrenzungsposten | 26.871,79 € |
3.5 | Nettoposition | 0,00 € |
3.6 | Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) | 88.893.467,56 € |
3.7 | Basiskapital | 72.448.386,74 € |
3.8 | Rücklagen | 4.318.362,62 € |
3.9 | Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses | 0,00 € |
3.10 | Sonderposten | 8.915.444,76 € |
3.11 | Rückstellungen | 136.977,74 € |
3.12 | Verbindlichkeiten | 2.470.387,64 € |
3.13 | Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 603.908,06 € |
3.14 | Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) | 88.893.467,56 € |
(§ 49 Absatz 3 Satz 4 i.V.m. § 2 Absatz 1 Nr. 25 bis 35 GemHVO)
Detaillierte Darstellung der Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen2) | drittvorange-gangenes Jahr3) | zweitvorange- | Vorjahr | Haushaltsjahr | |
EUR | EUR | EUR | EUR | ||
1 | 2 | 3 | 4 | ||
1. | beim ordentlichen Ergebnis | ||||
1.1 | Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren aus dem ordentlichen Ergebnis | ||||
1.2 | Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses | 786.850,70 € | 255.335,46 € | 347.184,85 € | 1.879.922,65 € |
1.3 | Minderung des Basiskapitals nach Artikel 13 Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des Gemeinde-haushaltsrechts | ||||
1.4 | Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses | ||||
1.5 | Verwendung des Überschusses des Sonderergebnisses zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses | ||||
1.6 | Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses | ||||
1.7 | Fehlbetragsvortrag auf das ordentliche Ergebnis folgender Haushaltsjahre | ||||
1.8 | Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital | ||||
2. | beim Sonderergebnis | ||||
2.1 | Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses | 456.736,89 € | 285.442,98 € | 10.733,12 € | 296.155,97 € |
2.2 | Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonder-ergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses | ||||
2.3 | Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonder-ergebnis mit dem Basiskapital |
2 Es müssen nur die Zeilen abgedruckt werden, in denen ein Sachverhalt darzustellen ist.
3 optional
Soweit noch nicht geschehen werden entstandene über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen genehmigt. Gleichzeitig wird den nach § 84 Abs. 2 GemO zulässigen überplanmäßigen Investitionsauszahlungen zugestimmt.
Dettenheim, 18.02.2025
Frank Bolz Stefan Schwager
Bürgermeister Rechnungsamtsleiter
Abstimmungsergebnis:
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
TOP 5 | Feststellung des Jahresabschlusses des Wasserversorgungsbetriebes Dettenheim für das Wirtschaftsjahr 2022 |
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss gem. Feststellungbeschluss des Wasserversorgungsbetriebes Dettenheim für das Wirtschaftsjahr 2022 aufgrund § 16 des Eigenbetriebsgesetzes Baden-Württemberg i.V.m. § 12 der Eigenbetriebsverordnung fest. Der Jahresgewinn von 59.076,82 € wird mit dem bestehenden Verlustvortrag von 12.325,61 € verrechnet. Der Gewinn von 46.751,21 € wird auf die neue Rechnung vorgetragen.
Abstimmungsergebnis:
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
TOP 6 | Bauvoranfrage Aufstockung eines Wohngebäudes Weidenweg |
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu Frage 1.
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu Frage 2.
Abstimmungsergebnis:
Dem Beschluss zu Frage 1 wurde einstimmig zugestimmt.
Dem Beschluss zu Frage 2 wurde einstimmig zugestimmt.
Die Gemeinderatssitzung endete mit Bekanntgaben & Verschiedenes, sowie mit Fragen der Gemeinderäte.