Gemeinde Dettenheim
76706 Dettenheim
Gemeinderat

Sitzungsbericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 18.02.2025

Im Folgenden informieren wir Sie über die Beschlüsse sowie die Abstimmungsergebnisse der oben genannten Sitzung. Im Ratsinformationssystem unter www.dettenheim.de...

Im Folgenden informieren wir Sie über die Beschlüsse sowie die Abstimmungsergebnisse der oben genannten Sitzung. Im Ratsinformationssystem unter www.dettenheim.de Rathaus&Service Gemeinderat Ratsinformationssystem bzw. unter dettenheim.ris-portal.de sind die Sitzungsunterlagen abrufbar.

Die Gemeinderatssitzung begann mit der Bürgerfragestunde (TOP 1).

TOP 2Vortrag der unteren Baurechtsbehörde zum gemeindlichen Einvernehmen

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.

TOP 3

Jagdpacht 2025

Verpachtung der Jagdbögen I, II, IIa, III, IV, V und VI in Dettenheim

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt,

  1. die Verpachtung der Jagdbögen I, II, IIa, III, IV, V und VI an die interessierten Jäger - nach vorheriger Zuordnung der Jäger durch Sachantrag - zu den einzelnen Jagdbögen wie folgt:

Jagdbogen I: Zuordnung an Jürgen Frey (Dettenheim) und Georg Garnatz (Dettenheim) gemeinschaftlich.

Jagdbogen II: Zuordnung an Walter Roller (Dettenheim) und Werner Knaus (Kronau) gemeinschaftlich.

Jagdbogen IIa: Zuordnung an Achim Oberacker (Dettenheim).

Jagdbogen III: Zuordnung an Michael Oesterle (Dettenheim), Friedbert Roth (Dettenheim), Gunther Seitz (Dettenheim) und Sebastian Hager (Dettenheim) gemeinschaftlich.

Jagdbogen IV: Zuordnung an Sven Schieler (Dettenheim) und Pascal Reinacher (Dettenheim) gemeinschaftlich.

Jagdbogen V: Zuordnung an Rudolf Wenz (Dettenheim) und Ante Zekan (Bruchsal) gemeinschaftlich.

Jagdbogen VI: Zuordnung an Martin Duran (Dettenheim).

  1. die Verwaltung wird mit dem Vollzug der Jagdpachtverträge 2025 bis 2031 beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

Zu Ziffer 1:

Dem Beschluss zu Jagdbogen I wurde einstimmig zugestimmt.

Dem Beschluss zu Jagdbogen II wurde einstimmig zugestimmt.

Dem Beschluss zu Jagdbogen IIa wurde einstimmig zugestimmt.

Dem Beschluss zu Jagdbogen III wurde einstimmig zugestimmt.

Dem Beschluss zu Jagdbogen IV wurde einstimmig zugestimmt.

Dem Beschluss zu Jagdbogen V wurde mehrheitlich zugestimmt.

Dem Beschluss zu Jagdbogen VI wurde einstimmig zugestimmt.

Zu Ziffer 2:

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 4Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Dettenheim für das Haushaltsjahr 2022

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Jahresrechnung 2022 gemäß Feststellungsbeschluss und billigt das Rechnungsergebnis.


Feststellungsbeschluss

Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 18.02.2025 den Jahresabschluss für das Jahr 2022 mit folgenden Werten fest:

EUR

1.Ergebnisrechnung
1.1Summe der ordentlichen Erträge

18.047.987,65 €

1.2Summe der ordentlichen Aufwendungen

16.168.065,00 €

1.3Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

1.879.922,65 €

1.4Außerordentliche Erträge

310.673,47 €

1.5Außerordentliche Aufwendungen14.517,50
1.6Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)

296.155,97 €

1.7Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

2.176.078,62 €

2.Finanzrechnung

2.1Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

17.670.225,51 €

2.2Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

14.521.059,57 €

2.3Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung
(Saldo aus 2.1 und 2.2)

3.149.165,94 €

2.4Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

285.243,63 €

2.5Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

2.067.684,57 €

2.6Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5)

-1.782.440,94 €

2.7Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)

1.366.725,00 €

2.8Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

942.746,35 €

2.9Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

903.258,02 €

2.10Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

39.488,33 €

2.11Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)

1.406.213,33 €

2.12Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

- 36.706,66 €

2.13Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

4.204.967,61 €

2.14Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)

1.369.506,67 €

2.15Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres
(Saldo aus 2.13 und 2.14)

5.574.474,28 €

3.Bilanz

3.1Immaterielles Vermögen

0,00 €

3.2Sachvermögen

78.716.151,37 €

3.3Finanzvermögen

10.150.444,40 €

3.4Abgrenzungsposten

26.871,79 €

3.5Nettoposition

0,00 €

3.6Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)

88.893.467,56 €

3.7Basiskapital

72.448.386,74 €

3.8Rücklagen

4.318.362,62 €

3.9Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

0,00 €

3.10Sonderposten

8.915.444,76 €

3.11Rückstellungen

136.977,74 €

3.12Verbindlichkeiten

2.470.387,64 €

3.13Passive Rechnungsabgrenzungsposten

603.908,06 €

3.14Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)

88.893.467,56 €

  1. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen

(§ 49 Absatz 3 Satz 4 i.V.m. § 2 Absatz 1 Nr. 25 bis 35 GemHVO)

Detaillierte Darstellung der Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen2)

drittvorange-gangenes Jahr3)

zweitvorange-
gangenes Jahr3)

Vorjahr

Haushaltsjahr

EUR

EUR

EUR

EUR

1

2

3

4

1.

beim ordentlichen Ergebnis

1.1

Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren aus dem ordentlichen Ergebnis

1.2

Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

786.850,70 €

255.335,46 €

347.184,85 €

1.879.922,65 €

1.3

Minderung des Basiskapitals nach Artikel 13

Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des Gemeinde-haushaltsrechts

1.4

Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

1.5

Verwendung des Überschusses des Sonderergebnisses zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses

1.6

Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses

1.7

Fehlbetragsvortrag auf das ordentliche Ergebnis folgender Haushaltsjahre

1.8

Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital

2.

beim Sonderergebnis

2.1

Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses

456.736,89 €

285.442,98 €

10.733,12 €

296.155,97 €

2.2

Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonder-ergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen

des Sonderergebnisses

2.3

Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonder-ergebnis mit dem Basiskapital

2 Es müssen nur die Zeilen abgedruckt werden, in denen ein Sachverhalt darzustellen ist.

3 optional

Soweit noch nicht geschehen werden entstandene über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen genehmigt. Gleichzeitig wird den nach § 84 Abs. 2 GemO zulässigen überplanmäßigen Investitionsauszahlungen zugestimmt.

Dettenheim, 18.02.2025

Frank Bolz Stefan Schwager

Bürgermeister Rechnungsamtsleiter

Abstimmungsergebnis:

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 5Feststellung des Jahresabschlusses des Wasserversorgungsbetriebes Dettenheim für das Wirtschaftsjahr 2022

Beschluss:

Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss gem. Feststellungbeschluss des Wasserversorgungsbetriebes Dettenheim für das Wirtschaftsjahr 2022 aufgrund § 16 des Eigenbetriebsgesetzes Baden-Württemberg i.V.m. § 12 der Eigenbetriebsverordnung fest. Der Jahresgewinn von 59.076,82 € wird mit dem bestehenden Verlustvortrag von 12.325,61 € verrechnet. Der Gewinn von 46.751,21 € wird auf die neue Rechnung vorgetragen.

Abstimmungsergebnis:

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 6

Bauvoranfrage

Aufstockung eines Wohngebäudes

Weidenweg

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu Frage 1.

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu Frage 2.

Abstimmungsergebnis:

Dem Beschluss zu Frage 1 wurde einstimmig zugestimmt.

Dem Beschluss zu Frage 2 wurde einstimmig zugestimmt.

Die Gemeinderatssitzung endete mit Bekanntgaben & Verschiedenes, sowie mit Fragen der Gemeinderäte.

Erscheinung
Dettenheimer Anzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 08/2025

Orte

Dettenheim

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
von Gemeinde Dettenheim
21.02.2025
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