Gemeinde Mundelsheim
74395 Mundelsheim
Gemeinderat

Sitzungsbericht aus der Sitzung des Gemeinderats am Donnerstag, den 14.03.2024

TOP 1 - Einleitungsbeschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen im Ortskern III Die Abgrenzung für die Vorbereitenden Untersuchungen...

TOP 1 - Einleitungsbeschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen im Ortskern III

Die Abgrenzung für die Vorbereitenden Untersuchungen im Bereich „Ortskern III“ wurde am Schnittpunkt der Linden- und Neuweilerstraße und an der Kappelstraße um mehrere Grundstücke reduziert sowie um die Gebäude Karl-Epple-Straße 13 (Käsberghalle) und Neuweilerstraße 16 (Feuerwehrgerätehaus) erweitert und umfasst circa 12,96 ha. Das Gebäude Karl-Epple-Straße 13 (Käsberghalle) darf als Gemeinbedarfsfläche auch als Exklave in die Abgrenzung für die Vorbereitenden Untersuchungen im Bereich „Ortskern III“ einbezogen werden. Mit dem Einleitungsbeschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen im Bereich „Ortskern III“ bekräftigen die Gemeindeverwaltung Mundelsheim und der Gemeinderat der Gemeinde Mundelsheim ihr Interesse an einer zügigen Aufnahme in ein Programm der Städtebauförderung für das Programmjahr 2024. In der Sitzung wurde die Abgrenzung des Gebietes im Bereich der Kappelstraße geändert und die Gebäude „CVJM-Haus“ und „Evang. Kinderhaus“ mit aufgenommen. Der Gemeinderat der Gemeinde Mundelsheim beschloss den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141Abs.3Satz1 des Baugesetzbuches (BauGB). Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ergibt sich aus dem neu geänderten Lageplan. Das Untersuchungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil des Einleitungsbeschlusses. Die Gemeindeverwaltung Mundelsheim wurde beauftragt und ermächtigt, zur Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen einen entsprechenden Vertrag mit einem Sanierungsbeauftragten oder Sanierungsträger im Sinne des §157BauGB abzuschließen. Der Beschluss wird gemäß §141Abs.3Satz2BauGB ortsüblich bekanntgemacht – auf die gesonderte Bekanntmachung in einer der nächsten Ausgaben des Amtsblattes wird verwiesen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach § 138BauGB hinzuweisen.

TOP 2 - Friedhof Mundelsheim
- weiteres Vorgehen Friedhofsgestaltung

Auf unserem Friedhof in der Gemeinde ist seit Jahren ein Trend erkennbar, welcher zum Baumurnengrab geht. Die Gemeinde muss daher ein neues Feld anlegen, neben den bestehenden Baumurnengräbern in der Mitte des Friedhofes.

Der Gemeinderat war Anfang des Jahres vor Ort und hat sich dafür ausgesprochen, ein weiteres Grabfeld mit zwei großen Bäumen anzulegen. Die Arbeiten würde nach Rücksprache der Bauhof in der Mitte des Jahres erledigen. Wir würden Kreisförmig anlegen, wie beim rechten bestehenden Feld, den Weg jedoch schmaler halten und mit einem Achter verbinden. Linker Hand würden wir wie vor Ort besprochen einen Streifen anlegen, in dem normale Erdbestattungen ohne Weg-Platten angelegt sind. Der Gemeinderat beschloss in der Sitzung die vorgeschlagene Vorgehensweise, jedoch soll der Weg ein befestigter werden.

TOP 3 - Bausachen
Umbau eines Wohnhauses und Einbau von zwei Gauben
Lindenstraße 31, Flst. 7152

Der Gemeinderat hat sein Einvernehmen inkl. zweier Befreiungen erteilt.

TOP 4 - Bausachen
Abbruch einer Scheune
Schreyerhof 3, Flst. 5796/2 und 5797/1

Der Gemeinderat hat zu diesem Bauvorhaben den Sachstand zur Kenntnis genommen. Eine Einvernehmenserteilung war hier nicht erforderlich.

TOP 5 - Bebauungsplanverfahren „Husarenhof“ der Stadt Besigheim
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Der Gemeinderat der Stadt Besigheim hat am 30.01.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes „Husarenhof“ und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften zu billigen und diese öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich des Entwurfes des Bebauungsplanes „Husarenhof“ und der dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften ist im Flächennutzungsplan 2020-2035 des Gemeindeverwaltungsverbandes Besigheim als Flächen für die Landwirtschaft und Sonderbauflächen ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan soll im Zuge einer Berichtigung geändert werden.

Als Behörde oder sonstige Trägerin öffentlicher Belange erhält die Gemeinde Mundelsheim die Gelegenheit, zu dem Entwurf des Bebauungsplanes „Husarenhof“ und den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften bis zum 15.03.2024 Stellung zu nehmen. Der Gemeinderat hat in der Sitzung die Gemeindeverwaltung beauftragt, der Stadt Besigheim folgende Stellungnahme zu erteilen: Die Gemeinde Mundelsheim hat hinsichtlich des Entwurfes des Bebauungsplanes „Husarenhof“ und der dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften keine Einwendungen.

TOP 6 - Beschaffung eines neuen Spielgerätes für den Schulhof an der Georg-Hager-Grundschule

Das Spielschiff an der Georg-Hager-Grundschule muss in nächster Zeit ausgetauscht werden. Mittlerweile mussten schon mehrfach Reparaturarbeiten durchgeführt werden, damit das Schiff noch genutzt werden kann. Die Verwaltung hat daraufhin in Zusammenarbeit mit der Schulleitung verschiedene Angebote bei zwei Spielgeräteherstellern eingeholt. Es waren jeweils von beiden Firmen Vertreter Vorort und haben sich die Gegebenheiten angeschaut. Zuerst war der Wunsch der Schule wieder nach einem Spielschiff. Aufgrund der Vorlage eines weiteren Gestaltungsentwurfs hat sich die Schulleitung für eine „Spielelandschaft/Kletterwürfel“ entschieden. Demnach hat die Verwaltung bei dem anderen Spielgerätehersteller versucht, ein Vergleichsangebot einzuholen. Der Förderverein der Georg-Hager-Schule hat sich dafür ausgesprochen, 50 % der Investitionskosten zu übernehmen.

Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag an die Schreinerei Starkholz aus Eberdingen für den Bau eines Kletterwürfels in Höhe von 27.767,70 € zu vergeben.

TOP 7 - PV-Anlage für das Rathaus
-Auftragsvergabe

Die Gemeinde Mundelsheim hat im Jahr 2023 die ersten drei kommunalen PV-Anlagen im Ort installiert. Bei den Haushaltsberatungen war klar, dass man an diesem Weg festhalten will und hat für das Jahr 2024 insgesamt rund 100.000,- Euro für Projekte solcher Art eingestellt. Man war sich einig, dass man Gebäude mit tagesbetrieb ins Visier nehmen will, also die Kindergärten, die Georg-Hager-Schule sowie das Rathaus. Die Gemeinde Mundelsheim vergab an die Firma Elektro Hesser aus Hessigheim, den Auftrag für die Errichtung einer PV Anlage mit 11,18 kw Leistung und einem Batteriespeicher mit 13,5 kw in Höhe von 33.520,- Euro.

Erscheinung
Mundelsheim ... eine Perle im Neckartal – Amtsblatt der Gemeinde Mundelsheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 14/2024

Orte

Mundelsheim

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
von Gemeinde Mundelsheim
05.04.2024
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