Gemeinderat

Sitzungsbericht aus der Sitzung des Gemeinderats am Donnerstag, den 19.09.2024

TOP 1 - Bebauungsplan "Solarpark Fuchsschwanz" auf Gemarkung Mundelsheim - Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Solarpark Fuchsschwanz" gemäß...

TOP 1 - Bebauungsplan "Solarpark Fuchsschwanz" auf Gemarkung Mundelsheim
- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Solarpark Fuchsschwanz" gemäß § 2 (1) BauGB
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Sondergebiet „Solarpark Fuchsschwanz“ ist das beabsichtigte Vorhaben der WEBW Neue Energien GmbH, Tochterunternehmen der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH und der KE Kies- u. Schotterwerk Mundelsheim GmbH & Co. KG, Tochter der bmk Steinbruchbetriebe GmbH & Co. KG, zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Größe von rund 4,0 ha. Von der Gesamtfläche befinden sich ca. 2,3 ha auf Mundelsheimer Gemarkung. Die restlichen 1,7 ha befinden sich auf der Markung Höpfigheim der Stadt Steinheim. Das Plangebiet befindet sich im nord-westlichen Abschnitt des Betriebsgeländes der KE Kies- u. Schotterwerk Mundelsheim GmbH & Co. KG. Auf diesen Bereichen des Betriebsgeländes hat der Abbau von Rohstoffen bereits stattgefunden, die Fläche wurde im Nachgang verfüllt. Die Gemeinde Mundelsheim unterstützt das Projekt und sieht es als wichtigen Beitrag zur Energiewende sowie zur Umsetzung der bundesweit angestrebten Klimaneutralität 2040. Zudem findet das Projekt maßgeblich Unterstützung, da ein lokal ansässiger Gewerbebetrieb, als Flächeneigentümer, direkt mit beteiligt ist und den erzeugten Strom vor Ort selbst verbraucht. Der Bebauungsplan soll die notwendige Rechtsgrundlage für das Vorhaben schaffen. Der Flächennutzungsplan ist hierfür im Parallelverfahren zu ändern. Die Planung trägt dazu bei, die durch Bundes- und Landesregierung vorgegebenen Ziele einer deutlichen Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien zu erreichen. Baden-Württemberg hat dabei die Energiewendeziele „50-80-90“ definiert: D. h. es ist vorgesehen, im Jahr 2050 80 % der Energie aus Erneuerbaren Energien zu gewinnen und 90 % weniger Treibhausgase zu emittieren. Die Hauptenergieträger sollen Wind und Sonne sein. Durch die Ausweisung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage („Solarpark“) soll das Ziel der Steigerung der Erneuerbaren Energien umgesetzt sowie auch Ziele hinsichtlich des Klimaschutzes verfolgt werden. Die Gemeinde Mundelsheim unterstützt das Vorhaben zur ökologischen Stromerzeugung im Sinne der Energiewende. Darüber hinaus werden von kommunaler Seite die Ziele verfolgt, durch die Einnahmen aus dem Solarpark (z. B. Gewerbesteuer) finanziell zu profitieren. Außerdem ist vorgesehen, dass Dienstleistungen an lokale Unternehmen während der Planung und des Baus vergeben werden. Nach § 1a Abs. 5 BauGB und durch das Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg ist der Klimaschutz bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg sieht u. a. Vorgaben für die Reduzierung von Treibhausgasen vor. Der vorliegende Bebauungsplan beinhaltet die Ausweisung eines Solarparks. Damit wird das Ziel der Steigerung der Erneuerbaren Energien als Erfordernis des Klimaschutzes direkt unterstützt. Die Planung als solche ist somit als eine Maßnahme zur Bekämpfung des Klimawandels einzustufen. Dies wird weitergehend damit begründet, dass der zu versorgende Steinbruch somit seinen Strom zu überwiegenden Anteilen aus dem geplanten Solarpark bezieht, was ebenfalls mit einer Absenkung der CO2-Emissionen einhergeht.
Der Gemeinderat der Gemeinde Mundelsheim hat die Vorstellung zur Kenntnis genommen und wird über das weitere Vorgehen entscheiden.


TOP 2 - Zukünftige Gesundheitsversorgung – Stipendium an örtl. Arztpraxis finanzielle – Förderung durch die Gemeinde
Bereits in der Sitzung vom 16. Mai 2024 wurde in nichtöffentlicher Sitzung das Thema angesprochen. Herr Dr. Delhey wird an der Sitzung anwesend sein, um das Vorhaben zu erläutern und für Fragen seitens des Gremiums zur Verfügung stehen. Herr Dr. Delhey ist mit dem Thema „Zukünftige Gesundheitsversorgung“ an Herrn Seitz herangetreten.
In dem Gespräch stellte er folgenden Plan vor:
- über das HÄPPI Konzept (https://www.haev.de/themen/haeppi) des Hausarztverbandes einen rechtlichen Rahmen für die Beschäftigung von Physician Assistents zu schaffen und eine Integration verschiedener Partner (wie z. B. Seniorenheim) in einem Ablauf (koordiniert) zu schaffen. Das HÄPPI Konzept heißt "Hausärztliches Primärversorgungszentrum – Patientenversorgung Interprofessionell" und ist ein berufsübergreifendes Versorgungsangebot, welches mit der Universität Heidelberg entwickelt wurde. Aktuell läuft ein Pilotprojekt mit 10 Arztpraxen, welches von der AOK gefördert wird.
- Konkret sollen Medizinische Fachangestellte (MFA) zur Physician Assistent (PA) (also Hausarztassistenten) mittels eines Studiums an einer Hochschule ausgebildet werden. Diese PA arbeiten dem Arzt zu und können / dürfen durch das Studium selbständig unter Aufsicht / Delegation des Arztes z. B. Ultraschalluntersuchungen, Rehaanträge, Wundversorgung aber auch Akutsprechstunden durchführen und so den Arzt wesentlich entlasten. In dieser Weise kann man den drohenden Arztmangel auffangen und mehr Bürger gesundheitlich pro Arzt betreuen. Zudem kann gutes Personal in Arztpraxen (Stichwort Fachkräftemangel) durch eine bessere Vergütung gehalten werden.
Im Zuge dessen ist Dr. Delhey mit der Bitte/Nachfrage an die Gemeinde herangetreten, ob diese bereit wäre, das Studium für 2 seiner Medizinische Fachangestellte (MFA) mit einem Stipendium finanziell zu unterstützen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 25.000 Euro pro Bachelorstudiengang.
Die Verwaltung hat die Angelegenheit mit der Kommunalaufsicht abgeklärt. Eine solche Förderung verstoße nach derzeitiger Rechtsauffassung nicht gegen geltendes Recht. Es würde sich aber klar um eine rein freiwillige Leistung der Gemeinde handeln und diese muss haushaltsrechtlich finanzierbar sein.
Herr Dr. Delhey war zur Sitzung anwesend und stand für Fragen aus der Mitte des Gremiums zur Verfügung. Einige Punkte sind von seitens des Gemeinderats und der Verwaltung noch gemeinsam mit Herrn Delhey zu klären. Der Gemeinderat fasste am Ende den Beschluss, dass ein Zuschuss in Höhe von 25.000 € in den Haushaltsplan 2025 mit aufgenommen werde und dass die Verwaltung nach Klärung der offenen Punkte erneut im Gemeinderat berichten wird.

TOP 3 - Kraichgau-Stromberg-Tourismus e. V.
- Erhöhung Mitgliedsbeitrag
Der Gemeinderat stimmte der Beitragserhöhung auf 1,00 € pro Einwohner sowie pro Gästebett auf 6,00 € gemäß dem Umlaufbeschluss zu. Die Erhöhung des Beitrags wird in den Haushaltsplan 2025 ff. mit aufgenommen.

TOP 4 - 2. Quartalsbericht 2024
Kämmerin Huttelmaier stellte in der Sitzung den 2. Quartalsbericht 2024 vor. Der Gemeinderat nahm diesen zur Kenntnis.

TOP 5 - Rückführung inneres Darlehen
Es wird auf die Gemeinderatssitzung vom 22. Juni 2022 verwiesen. Der Gemeinderat hat sich damals dafür ausgesprochen, dem Eigenbetrieb Wasserversorgung ein inneres Darlehen in Höhe von 444.000 € vom Kernhaushalt (Kämmereihaushalt) zur Verfügung zu stellen. Die Hintergründe waren damals, dass der Eigenbetrieb Wasserversorgung weitere finanzielle Mittel benötigte. Die Gemeinde Mundelsheim (Kämmereihaushalt) verfügte damals, unter anderem durch die Rückführung aus dem Baugebiet Seelhofen IV, über genügend finanzielle Mittel. Dadurch konnte sich eine weitere Kreditaufnahme beim Eigenbetrieb Wasserversorgung erspart werden. Der Gemeinderat hat damals entschieden einen inneren Kredit i. H. v. 444.000 € mit einer Laufzeit von 5 Jahren ab 01. Juli 2022 zu gewähren. Wie auch der bestehende Kassenkredit soll dieser mit 2 % p.a. verzinst werden. Des Weiteren wurde festgelegt, dass der Kreditvertrag zum 30. Juni 2027 endet, ohne dass ein besonderes Kündigungsschreiben vorgelegt werden muss. Außerdem wurde vereinbart, dass die Gemeinde (Kämmereihaushalt) jedoch während der Laufzeit des Kreditvertrages jederzeit und ohne Angabe von Gründen berechtigt ist, den Kreditvertrag zu kündigen. Der Kreditbetrag muss dann vom Eigenbetrieb Wasserversorgung Mundelsheim an die Gemeinde Mundelsheim zurückbezahlt werden. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung müsste dann umschulden und einen Kredit bei einem Kreditinstitut aufnehmen. Die Situation hat sich zwischenzeitlich geändert bzw. wird sich zukünftig ändern. Die Rückführung zum 01. Oktober 2024 wäre unter anderem auch aus dem Gesichtspunkt sinnvoll, da die Wassergebühren zum 01. Januar 2025 für die folgenden Jahre 2025 bis 2027 neu kalkuliert werden. Der Gemeinderat beschloss, das gewährte innere Darlehen in Höhe von 444.000 € vom Eigenbetrieb Wasserversorgung an den Kernhaushalt (Kämmereihaushalt) zum 01. Oktober 2024 zurückzuführen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, ein Darlehen in Höhe von 444.000 € beim Anbieter mit den günstigsten Konditionen aufzunehmen.

TOP 6 - Erhöhung der Hundesteuer zum 01. Januar 2025
Der Gemeinderat stimmte der Erhöhung der Hundesteuer zum 01. Januar 2025

Steuersatz

Bisheriger Steuersatz

Neuer Steuersatz

Erster Hund

110,00 €

120,00 €

Ersten Kampfhund

770,00 €

840,00 €

Zweiten und weiteren Hund

220,00 €

240,00 €

Zweiten und weiteren Kampfhund

1.540,00 €

1.680,00 €

Zwingersteuer (fünf Hunde)

330,00 €

360,00 €

Zwingersteuer (zehn Hunde)

660,00 €

720,00 €



wie dargestellt zu. Der Gemeinderat stimmte der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Fassung vom 24.10.2019 mit 1. Änderung der Satzung vom 19.12.2019 zu. Auf die gesonderte Bekanntmachung in einer der nächsten Ausgaben des Amtsblattes wird verwiesen.

TOP 7 - Stellungnahme zur überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018 durch das Landratsamt Ludwigsburg
Der Gemeinderat nahm vom Prüfbericht Kenntnis und stimmte der Stellungnahme zu. Diese werde dem Landratsamt Ludwigsburg vorgelegt.

TOP 8 - Strategischer Grundstückserwerb – Erwerb der Flst. 236/1 und 236/3 von der Ev. Kirchengemeinde
Dieser Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt in die Sitzung von der Tagesordnung genommen.

TOP 9 - Grundsatzangelegenheiten
Schaffung eines Gemeindevollzugsdienstes im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung
Die Gemeinde Mundelsheim bedient sich zur Bestreifung des ruhenden Straßenverkehrs bisher mehrerer Bediensteter mit anderen Kernaufgaben. Diese bestreifen den ruhenden Straßenverkehr im Rahmen ihrer durch ihre Kernaufgaben definierten Möglichkeiten. Im Ergebnis ist die Bestreifung des ruhenden Straßenverkehrs nur sehr eingeschränkt möglich, sodass die Gemeindeverwaltung Mundelsheim häufig berechtigter Unmut aus der Einwohnerschaft erreicht. Die Gemeindeverwaltung Mundelsheim stellt fest, dass sich die im Rahmen des ruhenden Straßenverkehrs ereignenden Ordnungswidrigkeiten seit einigen Jahren häufen. Die fortlaufende Bestreifung des ruhenden Straßenverkehrs könnte durch die Schaffung eines Gemeindevollzugsdienstes im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung sichergestellt werden. Die Gemeindeverwaltung Mundelsheim erhält aus der Einwohnerschaft immer wieder die berechtigte Aufforderung zur Schaffung eines Gemeindevollzugsdienstes im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung. Die Gemeindeverwaltung Mundelsheim hat daher beschlossen, die Schaffung eines Gemeindevollzugsdienstes im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Mundelsheim zu thematisieren.
Der Gemeinderat fasste den Beschluss, dass die Gemeinde in den Stellenplan 2025 die Schaffung eines Gemeindevollzugsbediensteten im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung aufnimmt.

TOP 10 - Schaffung eines e-Carsharing-Angebotes, Wertweg, Flst. 805/1
Durch eine Nachricht aus der Einwohnerschaft ist die Gemeindeverwaltung Mundelsheim auf das e-Carsharing-Angebot der deer GmbH aufmerksam geworden, hat dieses einer näheren Prüfung unterzogen und positiv bewertet. Das e-Carsharing-Angebot der deer GmbH wurde bereits in Besigheim, Erlighheim, Freudental, Höpfigheim, Kirchheim am Neckar, Kleinbottwar, Löchgau und Steinheim an der Murr geschaffen. Zur Schaffung eines noch flächendeckenderen e-Carsharing-Angebotes der deer GmbH und zum Erhalt günstigerer Konditionen im Rahmen des Netzwerkangebotes hat die Gemeindeverwaltung Mundelsheim fünf weitere Gemeinde- und Stadtverwaltungen (Kommunen) bezüglich einer Teilnahme im Rahmen des Netzwerkangebotes angefragt. Die Gemeindeverwaltung Mundelsheim würde das e-Carsharing-Angebot der deer GmbH auf dem Grundstück Wertweg, Flst. 805/1 schaffen. Durch die unmittelbare räumliche Nähe zur Käsberghalle und dem Spielplatz an der Käsberghalle wäre ein guter standortbezogener Kompromiss zwischen öffentlichem Interesse und Zentralität gegeben. Die Gemeinde Mundelsheim würde zwei öffentliche Stellplätze bereitstellen und Netzanschluss, Tiefbau sowie Beschilderung umsetzen. Der Gemeinderat der Gemeinde Mundelsheim nahm die Erläuterung des Sachverhaltes durch die Gemeindeverwaltung Mundelsheim. Die Schaffung eines e-Carsharing-Angebotes wurde mehrheitlich abgelehnt.

TOP 11 - Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Hauptamtsleiter Leonetti gab bekannt, dass der Gemeinderat der Gemeinde Mundelsheim in seinen nichtöffentlichen Sitzungen am
• 16.05.2024 beschlossen hat, dass er der Betriebskostenabrechnung der Evangelischen Kirchengemeinde für das Kindergartenjahr 2023 zustimmt und von der Einsparung Kenntnis nimmt. Sowie, dass er die Verwaltung ermächtigt, die notwendigen räumlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Umsetzung des Rechtsanspruches und die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen zu prüfen. Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat zur weiteren Entscheidung vorgelegt.
• 20.06.2024 beschlossen hat, dass die Verwaltung ermächtigt wird, eine Stelle in S 12 für einen Schulsozialarbeiter in 30,00 % für die Grundschule Mundelsheim auszuschreiben.
• 18.07.2024 beschlossen hat, dass er der zeitlichen Aufstockung des Beschäftigungsumfangs von Frau Angela Schaaf zum 01.08.2024 bis zum 31.12.2024 zustimmt. Danach wird der Beschäftigungsumfang wieder reduziert.
• 22.08.2024 beschlossen hat, dass er der unbefristeten Einstellung von Herrn Alexander Böhm zum 01.09.2024 zustimmt. Sowie, dass Frau Yvonne Beyer ab dem 01.10.2024 zur Gruppenleitung und ständigen Vertretung der Kindertageseinrichtungsleitung im Kindergarten Dammweg befördert wird.

TOP 12 - Information und Verschiedenes
Der Vorsitzende informierte das Gremium darüber, dass das Pachtverhältnis mit der derzeitigen Pächterin des Freibadkioskes im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst werde.

Erscheinung
Mundelsheim ... eine Perle im Neckartal – Amtsblatt der Gemeinde Mundelsheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 39/2024
von Gemeinde Mundelsheim
27.09.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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