TOP 1 – Einwohnerfragestunde
Es wurden Fragen aus der Mitte der Bürgerschaft zu den Themen „Aktionen für einen saubereren Ort – Markungsputzete“, „Neuer Camping-Park bzgl. der Näher zur Kläranlage“, „Beleuchtung WC-Container am Spielplatz an der Käsberghalle“ und „Parkende Lkws im Wertweg“ gestellt.
TOP 2 – 1. Quartalsbericht 2025
Der Gemeinderat nahm vom 1. Quartalsbericht 2025 Kenntnis.
TOP 3 – Zuschuss an die Sportfreunde Mundelsheim 06 e.V.
Die Verwaltung und der Gemeinderat waren in letzter Zeit mehrfach im Gespräch mit den Sportfreunden Mundelsheim bezüglich der Toiletten- und Umkleidesituation auf dem Sportgelände in Mundelsheim. Hierzu wurde der Sachverhalt dem Gemeinderat am 23. Januar 2025 sowie am 24. März 2025 nichtöffentlich vorgestellt. Im Haushaltsplan 2025 ist hierfür ein Zuschuss in Höhe von 25.000 € eingeplant. Damit der Verein die weiteren Schritte einleiten und die Fördermittel beim WLSB beantragen kann, muss der Beteiligungsbetrag der Gemeinde Mundelsheim feststehen. Zusätzlich muss noch ein Pachtvertrag über die gepachtete Fläche mit den Sportfreunden Mundelsheim 06 e.V. abgeschlossen werden. Der Verwaltung und dem Gemeinderat ist die aktuelle Situation auf dem Sportplatzgelände bewusst. Daher schlägt die Verwaltung vor, einen Zuschuss von maximal 30.000 € an die Sportfreunde Mundelsheim 06 e.V. zu gewähren. Hierüber wäre die Beschaffung eines Toilettencontainers in Höhe von 25.426 € zzgl. anfallender Erd- und Kanalarbeiten abgedeckt. Die Toiletten können dann auch von anderen Nutzern des Sportgeländes, zum Beispiel der Schule oder den Vereinen, genutzt werden. Eine weitere Kostenbeteiligung der Gemeinde an weiteren zusätzlichen Räumen bzw. Containern, z.B. für den Verkauf von Getränken und Essen, zum Duschen bzw. Umziehen etc., kommt aus Gleichbehandlungsgrundsätzen gegenüber den anderen Mundelsheimer Vereinen und aus finanziellen Gesichtspunkten (Freiwilligkeitsleistung) für die Verwaltung nicht in Frage. Der Gemeinderat stimmte dem Zuschuss an die Sportfreunde Mundelsheim 06 e.V. von max. 30.000 € für die Beschaffung eines Toilettencontainers zzgl. Erd- und Kanalarbeiten zu. Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung einen Pachtvertrag mit den Sportfreunden Mundelsheim 06 e.V. über die gepachtete Fläche abzuschließen.
TOP 4 – Beteiligung der Gemeinde Mundelsheim am Modell „EnBW vernetzt“
Der Gemeinderat beschloss, sich mit 200.000 € an der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG und damit mittelbar an der Netzte BW GmbH zu beteiligen. Der Gemeinderat ermächtigte Herrn Bürgermeister Seitz, die zugehörigen Verträge im Namen der Gemeinde Mundelsheim zu unterzeichnen.
Der Gemeinderat stimmte der außerplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2025 sowie dem Deckungsvorschlag zu.
TOP 5 – Kindergarten Wirbelwind
Vergabe der Erdgeschosszugangstüre
Die Verwaltung wurde gebeten, einen niedrigeren Preis zu erzielen. Auf Antrag aus der Mitte des Gemeinderats wurde der Tagesordnungspunkt vertagt.
TOP 6 – Bausachen
Errichtung einer Terrasse als Nebenanlage außerhalb des Baufensters und Rückbau der bisherigen Terrassenflächen
Seelhofenstraße 26, Flst. 1250/8, 1318/2 und 7457
Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen gemäß §§ 30 Abs. 1 und 36 des Baugesetzbuches (BauGB) erteilt. Ferner werden folgende Befreiungen erteilt:
• Die Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der festgesetzten Baugrenze des Bebauungsplanes „Seelhofen II 1. Änderung“ durch die Terrasse in einem Umfang von circa 19,40 qm wird erteilt.
• Die Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen des Bebauungsplanes „Seelhofen IIIB“ durch die Terrasse in einem Umfang von circa 9,27 qm wird erteilt.
Und folgende Befreiungen werden nicht erteilt:
• Die Befreiung hinsichtlich der scheinbaren Überschreitung der festgesetzten Maßgaben gemäß Ziffer 2.3.3 Buchstabe a) des Bebauungsplanes „Seelhofen IIIB“ durch den Sichtschutz wird nicht erteilt.
• Die Befreiung hinsichtlich der scheinbaren Überschreitung der festgesetzten Maßgaben gemäß Ziffer 2.3.3 Buchstabe b) des Bebauungsplanes „Seelhofen IIIB“ durch den Sichtschutz wird nicht erteilt.
TOP 7 – Bausachen
Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten und eines Einfamilienhauses in zweiter Reihe sowie sechs Stellplätzen
Hindenburgstraße 35/1 und 39, Flst. 182/2 und 179
Der Bauherr stellte eine Bauvoranfrage hinsichtlich des Neubaus eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten und eines Einfamilienhauses in zweiter Reihe sowie sechs Stellplätzen. Gemäß § 57 Abs. 1 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) kann vor Einreichen des Bauantrags auf Antrag des Bauherrn in Textform ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Vorhabens erteilt werden.
Auf die gestellten Fragen wurden nachfolgende Antworten erteilt:
1. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß §§ 34 und 36 des BauGB wird erteilt.
2. Das Vorhaben dürfte sich hinsichtlich seiner Traufhöhe von 206,40 m und seiner Firsthöhe von 211,20 m über Normalnull in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Eine abschließende Beurteilung ist ausschließlich im Rahmen eines Antrages auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren möglich.
3. Bei der Zahl der Wohneinheiten handelt es sich um kein Kriterium des Einfügens. Das Vorhaben muss den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Die Zulässigkeit des Vorhabens lässt sich ausschließlich im Rahmen eines Antrages auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren prüfen.
4. Bei der Zahl der Wohneinheiten handelt es sich um kein Kriterium des Einfügens. Das Vorhaben muss den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Die Zulässigkeit des Vorhabens lässt sich ausschließlich im Rahmen eines Antrages auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren prüfen.
5. Gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 der LBO ist bei der Errichtung von Gebäuden mit Wohnungen für jede Wohnung ein geeigneter Stellplatz für Kraftfahrzeuge herzustellen. Hier wünscht das Gremium allerdings 2 Stellplätze pro Wohneinheit.
TOP 8 – Bausachen
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
Im Schönblick 26, Flst. 7495
Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen gemäß §§ 30 Abs. 1 und 36 des Baugesetzbuches. Des Weiteren wurden folgende Befreiungen erteilt bzw. nicht erteilt:
• Die Befreiungen hinsichtlich der im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes „Seelhofen IV“ wegfallenden Befreiungstatbestände im Zusammenhang mit Aufschüttungen und Abgrabungen werden im Vorgriff befreit.
• Die Befreiungen hinsichtlich der im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes „Seelhofen IV“ wegfallenden Befreiungstatbestände im Zusammenhang mit Terrassen werden im Vorgriff befreit.
• Mögliche Befreiungen hinsichtlich geplanten Stützmauern werden nicht erteilt.
• Die Befreiung hinsichtlich der Positionierung der Luft-Wasser-Wärmepumpe außerhalb des Bau-fensters wird nicht erteilt.
• Die Ausnahme hinsichtlich der Überschreitung des Baufensters mit dem Dachvorsprung in nördlicher, südlicher und westlicher Richtung in einem Umfang von 0,42 m wird erteilt.
TOP 9 – Spendenannahme für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.03.2025
Die Genehmigung des Gemeinderates zur Annahme der Spenden wurde erteilt. Das Gremium bedankte sich herzlich bei allen Spendern.