Gemeinderat

Sitzungsbericht aus der Sitzung des Gemeinderatsam Donnerstag, den 15.05.2025

TOP 1 - 380-kV-Netzverstärkung Mittlerer Neckarraum - Vorstellung neuer Planungsstand Der Gemeinderat nahm die Vorstellung zur Kenntnis. TOP...

TOP 1 - 380-kV-Netzverstärkung Mittlerer Neckarraum
- Vorstellung neuer Planungsstand
Der Gemeinderat nahm die Vorstellung zur Kenntnis.

TOP 2 - Kinderbetreuungsanlegenheiten
Fortschreibung der Bedarfsplanung für das Kindertageseinrichtungsjahr 2025/2026
Die Gemeinden beteiligen gemäß § 3 Abs. 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes für Baden-Württemberg (KiTaG) die anerkannten freien Träger der Jugendhilfe frühzeitig an ihrer Bedarfsplanung. Die Kindergartenbedarfsplanung 2025/2026 wurde im Rahmen der Jahresbesprechung 2025 am 08.04.2025 mit der Evangelischen Kirchengemeinde Mundelsheim abgestimmt.

Für das Kindergartenjahr 2025/2026 sind insgesamt 48 Anmeldungen eingegangen.
Wie bereits im Vorjahr prognostiziert, können die bestehenden Rechtsansprüche für das Kindergartenjahr 2025/2026 vollständig eingelöst werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei insgesamt 48 Anmeldungen in
• 43 Fällen (89,58 %) den Wünschen der Sorgeberechtigten entsprochen werden konnte.
• 5 Fällen (10,42 %) den Wünschen der Sorgeberechtigten nicht entsprochen werden konnte.
Die Nachfrage nach Kleinkindplätzen in den Kindertageseinrichtungen ist weiterhin hoch. Insbesondere verstärkt sich der Trend für Anmeldungen bei Kindern im Alter von einem Jahr.
Über die Aufnahme der Kinder wurde gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Mundelsheim nach Sozialkriterien entschieden.
Der Gemeinderat fasste folgenden Beschluss:
1. Der Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2025/2026 wird zugestimmt.
2. Die Gruppen des sich in der Trägerschaft der Evangelischen Kirchengemeinde Mundelsheim befindlichen Evangelischen Kinderhauses Schnellerweg entsprechen der örtlichen Bedarfsplanung. Diese erhalten somit die finanzielle Förderung der bürgerlichen Gemeinde Mundelsheim gemäß dem zwischen der bürgerlichen Gemeinde Mundelsheim und der Evangelischen Kirchengemeinde Mundelsheim geschlossenen Kindergartenvertrag.


TOP 3 - Mittagsverpflegung an der Georg-Hager-Grundschule und im Kindergarten Dammweg
1. Neukalkulation des Verpflegungsentgelts
2. Änderung der Entgelt- und Benutzungsordnung
Der Gemeinderat erhöhte das Verpflegungsentgelt an der Georg-Hager-Schule von bisher 45 €/Monat auf 50 €/Monat. Der Gemeinderat erhöhte das Verpflegungsentgelt im Kindergarten Dammweg von bisher 86 €/Monat auf 96 €/Monat. Der Gemeinderat stimmte der 4. Änderung der Entgelt- und Benutzungsordnung für die Mittagsverpflegung im Rahmen des Ganztagesbetriebs an der Georg-Hager-Schule zu. Der Gemeinderat stimmte der 2. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Mittagesverpflegung im Rahmen der Ganztagesbetreuung im Kindergarten Dammweg zu.
Auf die gesonderte Bekanntmachung im Amtsblatt vom 23. Mai 2025 wird verwiesen.

TOP 4 - 9. Änderung der Wasserversorgungssatzung unter anderem aufgrund der Einführung von digitalen Wasserzählern im Gemeindegebiet
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2024 die Einführung von digitalen Wasserzählern durch die Firma Sensus GmbH beschlossen. Mit Schreiben vom 07. Oktober 2024 wurden alle Grundstückseigentümer im Gemeindegebiet Mundelsheim hierüber informiert und darauf aufmerksam gemacht zu prüfen, ob die technischen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Aktuell werden alle Grundstückseigentümer von der Firma Sensus GmbH angeschrieben und über den Termin zum Tausch des Wasserzählers informiert. Seit 12. Mai 2025 hat die Firma Sensus GmbH mit der Tauschaktion begonnen. Die Tauschaktion wird ca. 3 Monate dauern.
Der Gemeinderat stimmte der 9. Änderung der Wasserversorgungssatzung zu.

Auf die gesonderte Bekanntmachung im Amtsblatt vom 23. Mai 2025 wird verwiesen.

TOP 5 - 7. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
Im Rahmen der Änderung der Wasserversorgungssatzung ist der Verwaltung aufgefallen, dass der § 45 Abs. 1 in der Abwassersatzung geändert werden muss. Bislang ist hier geregelt, dass die Benutzungsgebühren innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zur Zahlung fällig sind. In der Praxis wird die Verbrauchsabrechnung (für Wasser, Abwasser und Niederschlagswasser) auf einem Gebührenbescheid dargestellt. Daher muss dies, wie in der Anlage dargestellt, geändert werden. Die Benutzungsgebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zur Zahlung fällig. Der Gemeinderat stimmte der 7. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung zu.

Auf die gesonderte Bekanntmachung im Amtsblatt vom 23. Mai 2025 wird verwiesen.


TOP 6 - „Innere Au - 2. Erweiterung“
- Vergabe der Baulandentwicklung
Die Grundstücke der Gewanne und Straße
„Auäcker“, Flst. 977/1, 978/1, 979/1, 980/1, 981/1, 982/1, 983/1, 984/1, 985/1, 986/1, 987, 987/1 und 1274/2
„Äußere Au“,Flst. 911, 911/1, 912, 913, 914, 915, 916, 917, 918, 919, 920, 921, 922, 923, 924, 925, 926, 927, 928, 929, 930, 930/1, 930/2, 931, 932, 968, 969, 975 und 977
„Pleidelsheimer Straße“, Flst. 1274

sind im Flächennutzungsplan 2020-2035 des Gemeindeverwaltungsverbandes Besigheim als Gewerbliche Bauflächen mit der Bezeichnung „Innere Au Erweiterung“ ausgewiesen und umfassen eine Grundfläche von circa 3,0 ha.
Die Gemeinde Mundelsheim benötigt Flächen für örtliche Gewerbetreibende, die bisher leerstehende landwirtschaftliche Scheunen nutzen. Letztere werden aber immer öfter zu Wohngebäuden umgebaut, was im Sinne der Innenentwicklung sinnvoll ist. Diese Flächen fehlen jedoch den ortsansässigen Gewerbetreibenden, die aufgrund der unzuverlässiger gewordenen internationalen Lieferketten wieder mehr Lagerkapazitäten benötigen. Daher ist es sinnvoll, im Bereich des Netto-Marktes am Ortsausgang Richtung Pleidelsheim beziehungsweise hinter dem Betonwerk der Karl Röser & Sohn GmbH Flächen zur Verfügung zu stellen, auf denen Lagerhallen zulässig sind.
Der Gemeinderat fasste folgenden Beschluss:
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Mundelsheim nimmt den Sachverhalt und die haushaltsrechtlichen Auswirkungen zur Kenntnis.
2. Das Unternehmen LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH, Heilbronner Straße 28, 70191 Stuttgart wird mit den Ziffern 1 „Strategische Beratung“ und 2 „Wirtschaftlichkeitsbetrachtung“ der Baulandentwicklung nach Zeitaufwand sowie nach Zeitaufwand und zum Angebotspreis von 18.921,00 Euro brutto beauftragt.

TOP 7 - Bebauungsplan „Innere Au - 2. Erweiterung“
- Vergabe der Planungsleistungen
Die Grundstücke der Gewanne und Straße
„Auäcker“, Flst. 977/1, 978/1, 979/1, 980/1, 981/1, 982/1, 983/1, 984/1, 985/1, 986/1, 987, 987/1 und 1274/2
„Äußere Au“, Flst. 911, 911/1, 912, 913, 914, 915, 916, 917, 918, 919, 920, 921, 922, 923, 924, 925, 926, 927, 928, 929, 930, 930/1, 930/2, 931, 932, 968, 969, 975 und 977
„Pleidelsheimer Straße“, Flst. 1274
sind im Flächennutzungsplan 2020-2035 des Gemeindeverwaltungsverbandes Besigheim als Gewerbliche Bauflächen mit der Bezeichnung „Innere Au Erweiterung“ ausgewiesen und umfassen eine Grundfläche von circa 3,0 ha. Die Gemeinde Mundelsheim benötigt Flächen für örtliche Gewerbetreibende, die bisher leerstehende landwirtschaftliche Scheunen nutzen. Letztere werden aber immer öfter zu Wohngebäuden umgebaut, was im Sinne der Innenentwicklung sinnvoll ist. Diese Flächen fehlen jedoch den ortsansässigen Gewerbetreibenden, die aufgrund der unzuverlässiger gewordenen internationalen Lieferketten wieder mehr Lagerkapazitäten benötigen. Daher ist es sinnvoll, im Bereich des Netto-Marktes am Ortsausgang Richtung Pleidelsheim beziehungsweise hinter dem Betonwerk der Karl Röser & Sohn GmbH Flächen zur Verfügung zu stellen, auf denen Lagerhallen zulässig sind.
Der Gemeinderat fasste folgenden Beschluss:
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Mundelsheim nimmt den Sachverhalt und die haushaltsrechtlichen Auswirkungen zur Kenntnis.
2. Das Unternehmen Roosplan, Adenauerplatz 4, 71522 Backnang wird mit den Planungsleistungen zum Angebotspreis von 45.981,60 Euro brutto beauftragt.

TOP 8 - Bebauungsplan - „Innere Au - 2. Erweiterung“
- Aufstellungsbeschluss
- Frühzeitige Beteiligung
Die Gemeinde Mundelsheim benötigt Flächen für örtliche Gewerbetreibende, die bisher leerstehende landwirtschaftliche Scheunen nutzen. Letztere werden aber immer öfter zu Wohngebäuden umgebaut, was im Sinne der Innenentwicklung sinnvoll ist. Diese Flächen fehlen jedoch den ortsansässigen Gewerbetreibenden, die aufgrund der unzuverlässiger gewordenen internationalen Lieferketten wieder mehr Lagerkapazitäten benötigen. Daher ist es sinnvoll, im Bereich des Netto-Marktes am Ortsausgang Richtung Pleidelsheim beziehungsweise hinter dem Betonwerk der Karl Röser & Sohn GmbH Flächen zur Verfügung zu stellen, auf denen Lagerhallen zulässig sind. Die Flächen sind im Flächennutzungsplan 2020-2035 des Gemeindeverwaltungsverbandes Besigheim als Gewerbliche Bauflächen mit der Bezeichnung „Innere Au Erweiterung“ ausgewiesen und umfassen eine Grundfläche von circa 3,0 ha.
Der Gemeinderat fasste folgenden Beschluss:
1. Der Bebauungsplan „Innere Au - 2. Erweiterung“ wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt und dies öffentlich bekannt gemacht.
2. Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Innere Au - 2. Erweiterung“ jeweils in der Fassung vom 15.05.2025 werden gebilligt.
3. Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des BauGB und die Beteiligung der der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 des BauGB werden durchgeführt. Die Gemeindeverwaltung Mundelsheim wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

TOP 9 - Zweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg
- Bau und Betrieb eines Gigabitnetzes in „Weißen Flecken“ in der Gemeinde Mundelsheim Ortsteil Schreyerhof (Glasfaserausbau)
Der Zweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg führt stellvertretend für die Kommunen im Landkreis Ludwigsburg eine Ausschreibung zur Beauftragung eines oder mehrerer Telekommunikationsunternehmen über den Bau und Betrieb eines Breitbandnetzes nach den genannten Förderrichtlinien durch. Die Ausschreibung erfolgte auf Grundlage der erlassenen vorläufigen Förderbescheide des Bundes- und des Landesfördermittelgebers. Das Verfahren wurde entsprechend der Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zweistufig durchgeführt. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs haben sich zwei Telekommunikationsunternehmen, darunter die Telekom Deutschland GmbH an dem Verfahren beteiligt, die auch zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Es wurde nur ein Angebot der Telekom Deutschland GmbH eingereicht. Nach Eingang des Erstangebots wurde dieses aufgeklärt und ein Bietergespräch mit dem beteiligten Unternehmen geführt. Der Bieter erhielt sodann nochmals Gelegenheit, ein überarbeitetes, verbindliches Angebot einzureichen. Insgesamt lag ein verbindliches Angebot vor. Eine Wertung des Angebots anhand der vor Einleitung des Verfahrens festgelegten Wertungsmatrix erübrigte sich, da nur ein Angebot eingereicht wurde. Eine rechtliche und technische Prüfung des Angebots samt einer Aufklärung wurde durchgeführt. Das Angebot der Telekom Deutschland GmbH wurde als formal ordnungsgemäßes und vollständiges sowie wirtschaftlichstes Angebot festgestellt. Mit der Telekom Deutschland GmbH werden daher derzeit die finalen Abstimmungen über den Zuwendungsvertrag durchgeführt.
Der Gemeinderat fasste folgenden Beschluss:
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Mundelsheim beschließt, den Zuschlag zum Bau und Betrieb eines Gigabitnetzes in „Weißen Flecken“ in der Gemeinde Mundelsheim im Rahmen der Förderprogramme „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“)“ an das Telekommunikationsunternehmen Telekom Deutschland GmbH zu erteilen.
2. Die Erteilung des Zuschlags bzw. der Abschluss des Zuwendungsvertrages mit Telekom Deutschland GmbH sollen unter den aufschiebenden Bedingungen erfolgen, dass die bei den Fördermittelgebern noch zu beantragenden endgültigen Fördermittelbescheide antragsgemäß erlassen und der jeweilige Zuwendungsvertrag mit dem Telekommunikationsunternehmen final abgestimmt werden.
3. Die Wirtschaftlichkeitslücke für den Breitbandausbau beträgt 65.000 €. Diese wird zu 50 % durch den Bund, zu 40 % durch das Land Baden-Württemberg und zu 10 % durch die Kommune getragen.
4. Der Gemeinderat der Gemeinde Mundelsheim ermächtigt die Kommune, den Zuwendungsvertrag sodann mit der Telekom Deutschland GmbH abzuschließen.

TOP 10 - Teilfortschreibung des Regionalplanes des Verbands Region Stuttgart im Funktionsbereich Freiflächen-Photovoltaik
Beteiligung der öffentlichen Stellen
Nach den Maßgaben des Klimaschutzgesetzes für Baden-Württemberg beziehungsweise des Gesetzes zum Ausbau erneuerbarer Energien sind Flächen für die Nutzung für Freiflächen-Photovoltaik bereitzustellen. Zur Umsetzung dieser Maßgaben strebt der Verband Region Stuttgart die Teilfortschreibung des Regionalplanes im Funktionsbereich Freiflächen-Photovoltaik zur Festlegung von Vorbehaltsgebieten und Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen an. Die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 05.06.2024 die 1. Offenlage des Entwurfes zur Teilfortschreibung des Regionalplanes im Funktionsbereich Freiflächen-Photovoltaik zur Festlegung von Vorbehaltsgebieten und Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen beschlossen. Die Beteiligung der öffentlichen Stellen fand im Zeitraum vom 01.07.2024 bis 31.10.2024 statt. Die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 02.04.2025 die 2. Offenlage des Entwurfes zur Teilfortschreibung des Regionalplanes im Funktionsbereich Freiflächen-Photovoltaik zur Festlegung von Vorbehaltsgebieten und Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen beschlossen. Als öffentliche Stelle erhält die Gemeinde Mundelsheim die Gelegenheit, zu dem Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes im Funktionsbereich Freiflächen-Photovoltaik zur Festlegung von Vorbehaltsgebieten und Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen bis zum 07.07.2025 Stellung zu nehmen.
Die Gemeindeverwaltung Mundelsheim wurde beauftragt, dem Verband Region Stuttgart eine Stellungnahme zu erteilen, in der er die geplante Nutzung von Ackerflächen als kritisch ansieht und geprüft werden soll, ob andere Flächen in Betracht kommen.

TOP 11 - Mandatierung der Vertreter der Gemeinde Mundelsheim zur Beschlussfassung in den Verbandsversammlungen des Zweckverbandes Gewerbe- und Innovationspark Mundelsheim
Der Gemeinderat der Gemeinde Mundelsheim mandatierte die Vertreter der Gemeinde Mundelsheim in der 8. und 9. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbe- und Innovationspark Mundelsheim entsprechend der angeschlossenen Sitzungsvorlagen zu beschließen.

TOP 12 - Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Der Gemeinderat hatte folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst:
20.02.2025 unter TOP 6, dass er der Höhergruppierung einer bei der Gemeinde Mundelsheim beschäftigten Person nicht zustimmt.
10.04.2025 unter TOP 4, dass er der Erhöhung des Beschäftigungsumfanges einer bei der Gemeinde Mundelsheim beschäftigten Person zustimmt.

Erscheinung
Mundelsheim ... eine Perle im Neckartal – Amtsblatt der Gemeinde Mundelsheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
von Gemeinde Mundelsheim
06.06.2025
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