TOP 1:
Bürgerfragestunde
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage.
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.
TOP 2:
Fußgängerüberweg Grießstraße/Beauftragung Honorarangebot
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage.
OBM Göhner führt aus, dass gemäß GR-Beschluss vom 25.01.2024 und den ausführlichen Informationen aus der GR-Klausurtagung vom 15.11.2024 von Seiten der Verwaltung bezüglich der Erneuerung der Fahrbahnmarkierung an dem vorhandenen Fußgängerüberweg in der Grießstraße mit der unteren Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Reutlingen Kontakt aufgenommen worden sei.
Nachdem für den FGÜ keine verkehrsrechtliche Anordnung vorliegt, sei ein einfaches Nachbeschichten der vorhandenen Markierung formal nicht möglich und nicht zulässig.
Auf Grund der Beschlusslage durch das Gremium sowie der Bedeutsamkeit des Überweges sei mit dem Behördenvertreter vereinbart worden, dass die Örtlichkeit fachtechnisch betrachtet und überplant werden soll, um hier einen ordnungsgemäßen und genehmigungsfähigen FGÜ umsetzen zu können.
Ein Honorarangebot für die vermessungstechnischen und planerischen Leistungen sei durch das Ingenieurbüro Herrmann und Mang unterbreitet worden.
Dieses Angebot beinhalte die topographische Bestandsaufnahme, die planerische Aufarbeitung von bis zu drei Ausführungsvarianten und die dazugehörige Kostenschätzung. Hierbei sollen die baulichen und markierungstechnischen Ausführungsmöglichkeiten dargestellt und mit der Verkehrsbehörde abgestimmt werden.
Ebenso sei die Umsetzung der Maßnahme mit den Leistungsbereichen Ausschreibung, Unterstützung bei der Vergabe, örtliche Oberbauleitung und Abrechnung ein weiterer Angebotsinhalt.
Das Honorarangebot entspreche den üblichen Honorarsätzen und ende mit einer Angebotssumme von brutto 7.063,84 €.
Die Kosten seien im Haushalt 2025 durch entsprechende Ansätze gedeckt.
Der Vorsitzende fügt hinzu, dass der FGÜ aufgrund seiner Lage sehr wichtig sei und deshalb gesetzeskonform in Abstimmung mit der Verkehrsbehörde hergestellt werden solle.
GR Dr. Treutler findet, dass man es machen müsse, das Geld sei gut angelegt. Es sei noch unklar, ob das LRA gesagt habe, was genau gemacht werden müsse.
Dies bestätigt der Vorsitzende.
GR E. Herrmann hakt weiter nach, ob die Maßnahme dann auch genehmigt werde.
Dies bestätigt der Vorsitzende.
GR. E. Herrmann möchte wissen, was die Maßnahme dann kosten werde.
Der Vorsitzende geht von 20.000 bis 30.000 Euro aus.
GR Hespeler fragt, warum die Planung vorgeschaltet werden müsse.
Der Vorsitzende erklärt, dass die Verkehrsbehörde sich mit dem Ing.-Büro abstimme, die Zusammenarbeit zwischen beiden Parteien würde sehr gut laufen.
GR Hespeler fragt weiter, was mit der Querung in der Bahnhofstraße sei
Der Vorsitzende erklärt, dass es momentan leider keine Möglichkeit gebe, dort einen FGÜ zu bekommen, die Stelle bleibe bei der Verwaltung aber bei den regelmäßigen Gesprächen mit der Genehmigungsbehörde im Fokus.
Beschluss:
Der Vergabe der Ingenieurleistungen für die planerischen, vergaberelevanten und baubegleitenden Leistungen zur ordnungsgemäßen Herstellung des Fußgängerüberweges in der Grießstraße an das Büro Herrmann und Mang Ingenieure GmbH & Co. KG aus Pfullingen, entsprechend dem vorliegenden Honorarangebot in Höhe von brutto 7.063,84 €, wird zugestimmt.
Abstimmung:
Dafür: 9 Dagegen: 0 Enthalten: 0
TOP 3:
Gustav-Werner-Straße/Sanierung Pflasterflächen/Beauftragung Honorarangebot
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage 2025-24.
OBM Göhner führt aus, dass der Zustand der Pflasterflächen in der Gustav-Werner-Straße von den Anliegern in regelmäßigen Abständen angesprochen werde und es sei auch im Gemeinderat bereits thematisiert. Hierbei seien die bautechnischen Parameter bezüglich der deutlich begrenzten Eigenschaften von Pflasterflächen, Horizontalkräfte aufnehmen zu können, die größere Neigung zur Glatteisbildung gegenüber Asphaltflächen und die größere Lärmentwicklung in Folge von Reifenabrollgeräuschen durch den Ortsbaumeister bereits erläutert worden.
Bei einer ersten oberflächlichen Ursachenuntersuchung sei festzustellen, dass sich die Pflastersteine in den Fahrspuren teilweise in Gänze auflösen, was auf ein Qualitätsproblem oder Frostschäden in Verbindung mit der Tausalzeinwirkung vermuten lasse.
Bei der Betrachtung der Splittbettung habe nicht einwandfrei Edelsplitt als Bettungsmaterial festgestellt werden können. Stattdessen habe sich Wasser direkt unter den Pflastersteinen befunden. Auch eine teilgebundene Bauweise, welche nach heutigen Standards nicht mehr angewendet werde, könne ebenfalls nicht ausgeschlossen werden.
Es läge die Vermutung nahe, dass sich über die Jahre das ungeeignete Pflasterbettungsmaterial auf Grund von mechanischen und Frosttauwechseleinflüssen aufgelöst habe. Das dadurch entstandene Mehlkorn bilde jetzt eine Abdichtung sowie eine Verfestigung unter den Pflastersteinen und bilde eine fast wasserundurchlässige, verhärtete Schicht, in welcher die Steine auch nicht mehr bedingt elastisch gebettet seien. Durch das anstehende Wasser sei die Frosteinwirkung auf die Steine erhöht, nachdem diese nicht mehr regelkonform auf einer durchlässigen Unterbauschicht aufliegen.
Um hier eine Sanierungslösung unter Berücksichtigung der aktuellen Regelwerke für die Herstellung des Unterbaus unter Pflasterflächen, einschließlich der Tragschicht, sowie des Kostenvergleichs zwischen der Wiederherstellung der Pflasterbeläge und alternativ dem Einbau von Asphalt-Trag- und Deckschichten zu erhalten, seien ein Honorarangebot für die vermessungstechnischen und planerischen Leistungen sowie die Erläuterung der Untersuchungsergebnisse durch das Ingenieurbüro Herrmann und Mang unterbreitet worden.
Dieses Angebot beinhalte die topographische Bestandsaufnahme, die planerische Aufarbeitung von bis zu drei Ausführungsvarianten und die dazugehörige Kostenschätzung. Hierbei sollen die baulichen Ausführungsmöglichkeiten dargestellt und mit der Verwaltung sowie dem Gemeinderat abgestimmt werden.
Ebenso sei die Umsetzung der Maßnahme mit den Leistungsbereichen Ausschreibung, Unterstützung bei der Vergabe, örtliche Oberbauleitung und Abrechnung ein weiterer Angebotsinhalt.
Das Honorarangebot entspreche den üblichen Honorarsätzen und ende mit einer Angebotssumme von brutto 14.001,54 €.
GR Dr. Treutler fragt, warum ein Ing.-Büro nötig sei und man nicht direkt eine Firma mit der Reparatur beauftragen könne.
OBM Göhner erklärt, dies liege daran, dass man ein Leistungsverzeichnis brauche, dieses werde in der Regel von einem Ing.-Büro angelegt, außerdem befände man sich im Bereich der beschränkten Vergabe, hierfür sei immer ein Ing.-Büro eingebunden gewesen.
GR Dr. Treutler ist der Meinung, dass Neumachen und Reparieren bei der Ausschreibung einen Unterschied mache.
OBM Göhner erklärt, dass es am Ende in der Vergabeordnung immer nur um die Summen ginge.
GR. E. Herrmann hat sich eine ähnliche Frage wie GR Dr. Treutler gestellt, es sei die Frage, ob es das Ziel der Verwaltung sei, die Belagsart zu Asphalt zu wechseln. Es sei auch die Frage, ob man im gesamten Ort dieselben Probleme mit dem Pflastersteinbelag habe. Vermutlich sei Asphalt günstiger, ein Ing.-Büro könne das genauer sagen und auch die Bauleitung bei der Sanierung machen.
OBM Göhner kann zum Pflasterstein keine pauschale Aussage zum ges. Gemeindegebiet machen, selbst in der Gustav-Werner-Straße sei dessen Zustand unterschiedlich. Asphalt sei günstiger, jedoch könne eine Alternative auch sein, lediglich den Pflaster-Anteil dort zu verringern, wo er nicht sinnvoll sei.
GR Hespeler kann auf Pflasterseiten in der Gustav-Werner-Straße verzichten, die großen Flächen seien nicht gelungen. Am Hang sei Pflasterstein nicht sinnvoll, auf der Ebene schon eher, er sehe jedoch keine Vorteile von Pflasterstein. Er stelle den Antrag im Namen der GAL-Fraktion, dass der Beschluss der Verwaltung dahingehen angepasst werden soll, dass das Ing.-Büro lediglich die Asphalt-Variante untersucht.
GRin Lietz ist der Meinung, dass man zunächst erfragen müsse, was tatsächlich sinnvoller und kostengünstiger sei.
GRin Franz-Nadelstumpf und GR E. Herrmann stimmen der Aussage von GRin Lietz zu.
Es steht der Antrag der GAL zur Abstimmung.
Antrag der GAL:
Es soll durch das Ingenieurbüro lediglich die Variante, dass die Pflastersteine komplett durch Asphalt ersetzt werden, untersucht werden.
Abstimmung:
Dafür: 2 Dagegen: 7 Enthalten: 1
Beschluss:
Der Vergabe der Ingenieurleistungen für die planerischen, vergaberelevanten und baubegleitenden Leistungen zur Sanierung der Pflasterflächen in der Gustav-Werner-Straße an das Büro Herrmann und Mang Ingenieure GmbH & Co. KG aus Pfullingen, entsprechend dem vorliegenden Honorarangebot in Höhe von brutto 14.001,54 €, wird zugestimmt.
Abstimmung:
Dafür: 8 Dagegen: 0 Enthalten: 2
TOP 4:
Friedrichstraße/Sanierung Straßenbelag und Entwässerung/Beauftragung Honorarangebot
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage 2025-25.
OBM Göhner führt aus, dass nach den vorliegenden Unterlagen die Friedrichstraße im südlichen Bereich in den 1960er-Jahren erschlossen, ausgebaut und die Erschließungsbeiträge abgerechnet worden seien.
Es sei festzustellen, dass in dem gesamten Straßenabschnitt kein Ortsentwässerungskanal verlegt ist und lediglich bergseitig ein Straßeneinlaufschacht an der südlichen Grundstücksgrenze vor dem Gebäude Nr. 4 vorhanden sei sowie eine Linienentwässerung in Form von einer Kastenrinne vor dem Gebäude Nr. 5. Die Entwässerung in diesem Straßenabschnitt entspreche nicht den technischen Regelwerken und funktioniere mit dem bergseitigen Straßeneinlauf auf Grund der Gefälleverhältnisse sowie mit der Kastenrinne durch die begrenzte Leistungsfähigkeit und den nicht ausreichenden Randsteinanschlag nicht ordnungsgemäß. Die Straßenoberfläche entwässere bei stärkeren Regenfällen in eine private Hofeinfahrt, was einen sehr unbefriedigenden und nicht tragbaren Zustand darstelle.
Um hier eine dauerhafte und regelkonforme Lösung zu erreichen, sei vorgesehen, dass in Verbindung mit Straßensanierungsarbeiten entlang des schadhaften talseitigen Straßenrands und den ebenfalls durch Setzungserscheinungen nicht mehr linear begrenzenden Randsteinen zunächst die Entwässerung ordnungsgemäß mit Einlaufschächten, voraussichtlich einer leistungsstarken Kastenrinne vor der Hofeinfahrt und durch eine geordnete Wasserführung durch fluchtrecht neu versetzte Randsteine, hergestellt wird.
In Verbindung mit den vorgenannten Entwässerungsarbeiten werde der schadhafte Straßenbelag in diesem Bereich ebenfalls saniert.
Ein Honorarangebot für die vermessungstechnischen und planerischen Leistungen sei durch das Ingenieurbüro Herrmann und Mang unter der Zugrundelegung von geschätzten Baukosten von ca. 65.000,00 € unterbreitet worden.
Dieses Angebot beinhalte die topographische Bestandsaufnahme, die planerische Aufarbeitung von bis zu drei Ausführungsvarianten und die dazugehörige Kostenschätzung. Hierbei sollen die baulichen Ausführungsmöglichkeiten dargestellt und mit der Verwaltung abgestimmt werden.
Ebenso sei die Umsetzung der Maßnahme mit den Leistungsbereichen Ausschreibung, Unterstützung bei der Vergabe, örtliche Oberbauleitung und Abrechnung ein weiterer Angebotsinhalt.
Das Honorarangebot entspreche den üblichen Honorarsätzen, unterschreitet die Vorgaben der HOAI für die Grundleistungen um 9 % und endet mit einer Angebotssumme von brutto 18.035,20 €.
GR Dr. Treutler fragt, ob die gesamte Straße saniert werde.
OBM Göhner erklärt, dass die Sanierung vom Schacht im Bereich der Kreuzung in Richtung Tal hoch erfolgen werde, es würden Schächte eingebaut, Bordsteine wiederhergestellt und begradigt, der talseitige Teil werde renoviert, die Seite in Richtung Berg werde gelassen. Wenn es der Wunsch des GR sei, dann könne man auch die gesamte Straße machen.
GR E. Herrmann gibt zu bedenken, dass die Straße eng sei, man solle bei einer Sanierung auch die Parksituation überdenken.
Der Vorsitzende erklärt, dass das Parken in der Straße über die StVO geregelt sei, eine Verbreiterung der Straße sei nicht möglich.
GR E. Herrmann fragt, was Abfräsen der Bergseite und das Aufbringen eines Feinbelags kosten würde. Es wird darum gebeten, dass der Vorschlag der Verwaltung angepasst wird, und zwar, dass der Straßenbelag auf der nicht renovierungsbedürftigen Seite abgefräst und ein neuer Feinbelag aufgetragen wird.
GR Hespeler unterstützt den Vorschlag von GR E. Herrmann, man habe schon genug geflickte Straßen.
GR Paal merkt an, dass man die Straße auch verkleinern könnte, dann wäre Parken nicht mehr möglich.
Beschluss:
Der Vergabe der Ingenieurleistungen für die planerischen, vergaberelevanten und baubegleitenden Leistungen zur Sanierung und ordnungsgemäßen Entwässerung der Friedrichstraße im südlichen Abschnitt an das Büro Herrmann und Mang Ingenieure GmbH & Co. KG aus Pfullingen, entsprechend dem vorliegenden Honorarangebot in Höhe von brutto 18.035,20 €, wird zugestimmt. Es soll außerdem der Bereich der Straße untersucht werden, welcher nicht für die Bauarbeiten geöffnet werden muss, und evaluiert werden, ob dieser abgefräst und ein neuer Feinbelag aufgetragen werden kann.
Abstimmung:
Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthalten: 0
TOP 5.1:
Spende Bürgerbus
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage 2025-26.
Stv. Hauptamtsleiter Steinmaier führt aus, dass im Zuge der „Schrott für Gott“-Aktion die Evangelische Kirche im vergangenen Jahr wieder einen Erlös von 1.212,12 Euro erwirtschaftet habe. Die Summe sei für den Bürgerbus der Gemeinde Wannweil gespendet worden.
GRin Franz-Nadelstumpf dankt den Spendern.
GR Hespeler erkundigt sich nach dem Zustand des Bürgerbusses.
Der Vorsitzende erklärt, dass dieser gewisse Gebrauchsspuren habe, jedoch weiterhin verkehrstüchtig sei und regelmäßig gewartet werde.
Beschluss:
Die entgegengenommene Spende wird angenommen und entsprechend vermittelt.
Abstimmung:
Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthalten: 0
TOP 6:
Bekanntgaben und Informationen
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage.
OBM Göhner gibt bekannt, dass die Wechselrichter der PV-Anlagen angebracht worden seien.
Außerdem sei er auf Baumfällarbeiten im Bereich des Kleintierzuchtvereins angesprochen worden, diese seien durch den Verein in Eigenarbeit durchgeführt worden.
GR. Dr. Treutler dankt im Namen der EMA hierfür.
Gemeindeoberamtsrat Betz erklärt, dass der HH 2025 vom LRA bestätigt worden sei, jedoch habe diese angemerkt, dass man 2027 keine Kredite genehmigt bekommen würde, da man diese nicht decken könne.
TOP 7:
Verschiedenes, Wünsche, Anfragen
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage.
Der Vorsitzende erklärt, dass die GAL im Vorfeld der Sitzung bereits einen Fragenkatalog an die Verwaltung geschickt habe und nun hierzu eine Ausführung folgen werde. Er werde hierzu jeweils kurz die Fragen vorlesen und anschließend werden die zuständigen Mitarbeiter hierzu ausführen.
Der Vorsitzende liest die erste Frage vor, es geht um die Frage, wann mit der Prioritätenliste zur Sanierung der gemeindeeigenen Gebäude zu rechnen sei.
Der Vorsitzende führt hierzu aus, dass die Untersuchungen Ende März fertig seien und spätestens in der Mai-Sitzung behandelt werden.
Der Vorsitzende liest die zweite Frage vor, es wird gefragt, wie weit die Fertigstellung der Sanierung des Gebäudes Schulstraße 2 sei und wann dieses bezogen werden könne.
OBM Göhner führt hierzu aus, dass die Malerarbeiten im Gange seien, auch die Arbeiten im Außenbereich laufen, zudem würden Mängel beseitigt, die Bauabnahme werde vorbereitet.
Der Vorsitzende liest die 3. Frage vor, es wird gefragt, wie der Sachstand bei der Straßenbeleuchtungsumstellung auf LEDs ist.
OBM Göhner erklärt, dass man am 08.08.2024 einen Antrag auf Fördermittel gestellt habe und beginnen werde, sobald die Fördermittel bewilligt seien.
Der Vorsitzende liest die 4. Frage vor, es wird der Sachstand beim Breitbandausbau in Wannweil erfragt.
Gemeindeoberamtsrat Baier führt aus, dass die weißen Flecken bereits saniert seien, der Kick-off-Termin für die hellgrauen Flecken sei bereits gewesen, die Arbeiten werden ca. im 3. oder 4. Quartal starten und etwa ein Jahr dauern. Ende 2026 habe man dann nur noch dunkelgraue und schwarze Flecken, hierfür gebe es aber bislang keine Förderung.
GR Hespeler erklärt, dass die OEW in Millionenhöhe Zuschüsse bekommen habe, jedoch Wannweil nicht dabei gewesen sei.
Gemeindeoberamtsrat Baier erklärt, dass man zu einer anderen Zeit bereits Fördermittel erhalten habe.
Der Vorsitzende liest die 5. Frage vor, es geht um die Frage, wie im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung die mögliche Nutzung der Abwärme der Kläranlage mit einbezogen werde.
OBM Göhner erklärt, dass die Entfernung zu groß sei, daher mache es keinen Sinn. Man werde aber den Verbandssammler mit einbeziehen.
Der Vorsitzende liest die 6. Frage vor, es wird gefragt, ob im Zuge der Notfall- und Katastrophenschutzplanung schon eine Notfallübung erfolgt sei und wie deren Ergebnisse seien. Außerdem, ob es ein funktionierendes Notstromaggregat gebe.
Der Vorsitzende führt aus, dass das Notstromaggregat voll funktionsfähig sei und regelmäßig kontrolliert werde. Die Übung sei noch nicht erfolgt, im April finde eine Abstimmung mit der Feuerwehr statt und danach die Übung zunächst mit der Verwaltung und anschließend mit dem GR, anschließend werde es eine Bürgerinformationsveranstaltung geben.
Der Vorsitzende liest die 7. Frage vor, es wird gefragt, ob es neue Entwicklungen zur Grünanlage in der Au, die von der DB wiederhergestellt werden sollte, gebe.
OBM Göhner erklärt, dass die Grobplanung dem GR bekannt sei, die Feinplanung werde nach Abstimmung mit der DB dem GR in der nächsten Sitzung vorgestellt.