TOP 1:
Bürgerfragestunde
Vorab zur Tagesordnung wird GR Taubmann als Gemeinderat vereidigt.
Der Vorsitzende stellt fest, dass kein Verhinderungsgrund zur Ausübung des Amtes als Gemeinderat bei GR Taubmann vorliegt. Der Vorsitzende trägt die Verpflichtungsformel für Gemeinderäte vor.
GR Taubmann spricht die Verpflichtungsformel nach.
Der Vorsitzende verteilt die Gemeindeordnung an GR Taubmann und nimmt diesem den Handschlag ab.
Der Vorsitzende leitet die Tagesordnung ein und verweist auf die Sitzungsvorlage - Anlage zum Protokoll.
Es liegen keine Fragen von Seiten der Bürgerschaft vor.
Beschluss:
Kenntnisnahme.
Abstimmung:
Dafür: Dagegen: Enthalten:
TOP 2:
LED-Beleuchtung Sportplatz/Sportgelände Jahnstraße
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage 2024-68 - Anlage zum Protokoll.
LED-Beleuchtung Sportplatz / Sportgelände Jahnstraße
OBM Göhner führt aus, dass die bestehende Flutlichtanlage auf dem Sportplatz im Jahr 1970 installiert worden sei und erhebliche Mängel aufweise. Ein Mast, welcher keine ausreichende Standsicherheit mehr aufgewiesen habe, sei im Jahr 2022 entfernt worden, für den Rückbau und dessen Entsorgung seien 4.000 Euro Kosten entstanden. Bei den 14 Meter hohen übrigen Masten sei zukünftig mit Ausfällen zu rechnen. Ein Ersatz des defekten Mastes wäre kostspielig und ineffizient. Die Kosten für einen neuen Mast belaufen sich auf brutto 5.000 bis 24.000 Euro, abhängig von der Anbieterwahl.
Die dem Stand der Technik entsprechenden Masthöhe liege bei 16,00 Meter, somit müsste dieser Mast nach der Installation gekürzt werden, um die bestehende Beleuchtungshöhe von 14 Meter entsprechend der bestehenden Masten zu erreichen. Diese Vorgehensweise wäre auch bei zukünftigen Mastausfällen erforderlich, was die Gesamtkosten weiter in die Höhe treiben würde. Bei einem Austausch aller Masten würden sich die Kosten auf rund 54.000 Euro summieren, ohne dabei die alten Erdkabel, den Sicherungskasten, die Erdung und die LED-Beleuchtung auf den neuesten Stand zu bringen.
Außerdem könne die bestehende Anlage nur auf einer Stufe betrieben werden, was einen dauerhaften Stromverbrauch von 13,50 kWh verursache. Allein die lange Vorlaufzeit bis die Leuchten ihre volle Lichtkraft entfalten, führe zu einem erheblichen Mehrverbrauch, was die Betriebskosten und den Energieverbrauch unzeitgemäß und wirtschaftlich ineffizient mache. Darüber hinaus belaste die veraltete Technik die Umwelt durch verbrauchsbedingt höhere CO₂-Emissionen und eine erhebliche Lichtverschmutzung, was sowohl die umliegenden Nachbarn als auch die Tierwelt, insbesondere Insekten, beeinträchtige.
Entsprechend biete die Umrüstung auf eine moderne LED-Technologie zahlreiche Vorteile. Eine moderne LED-Anlage verbrauche in der Trainingsstufe nur 6,02 kWh und im Wettkampfmodus 10,05 kWh. Im Vergleich zur alten Anlage ergebe sich eine erhebliche Energieeinsparung von mehr als 50 %. LED zeichnen sich durch eine kurze Vorlaufzeit aus und benötigen weniger Energie, was zu einer signifikanten Reduzierung des Stromverbrauchs führe. Dies trage nicht nur zum Umweltschutz bei, sondern senke auch die Betriebskosten nachhaltig. Ebenso sei bei einer LED-Beleuchtungsanlage die „Lebensdauer“ deutlich größer, alleine die 10-Jahresgarantie spreche für sich. Zudem bietet die LED-Technik eine bessere Ausrichtung der Beleuchtung, wodurch die Lichtverschmutzung minimiert werde. Dies entspreche den aktuellen Anforderungen an eine umweltfreundliche und nachhaltige Beleuchtung. Auch die Belästigung der Anwohnerinnen und Anwohner durch Streulicht werde dadurch deutlich reduziert.
Für die Umrüstung auf eine moderne LED-Flutlichtanlage lägen Angebote zwischen 28.000 und 31.000 Euro vor. Diese umfassen nur die LED-Leuchten selbst, und nicht die erforderliche Erneuerung der Versorgungsleitungen, der Erdleitungen, der Mastleitungen sowie die Modernisierung des Sicherungs- und Verteilerkastens.
Ein kompletter Neubau der Flutlichtanlage mit vier 16-Meter-Masten werde 64.514,66 Euro kosten. Im Falle eines positiven Beschlusses könne mit einer Förderung in Höhe von 35.000 Euro gerechnet werden, was die Gesamtkosten weiter reduziere. Bei einer Fördermittelbeantragung bei der ZUG (25 %) und über den WLSB (30 %) über den Sportverein bestünde die Möglichkeit, einen Zuschuss in Höhe von 35.000 Euro zu erhalten.
Die Erd- und Fundamentierungsarbeiten erfolgen bauseits durch den Bauhof oder ein geeignetes Bauunternehmen.
Im Haushalt 2024 sei für eine neue Flutlichtanlage bereits 82.000,00 Euro eingestellt worden.
GR Dr. Treutler möchte mehr darüber wissen, wie der Sportverein den Platz nutze, ob Flutlicht lediglich für Spiele oder Trainingszwecken notwendig sei. Und ob notwendig sei, auch den andern Platz mit einer Flutlichtanlage auszustatten.
Herr Binder (1. Vorsitzender des Sportvereins) führt aus, dass das letztjährige Pokalspiel auf dem unteren Platz stattgefunden habe, da es zum Elfmeterschießen gekommen sei, sei es schon dunkel geworden, daher werde man die Spiele nun früher starten lassen. Den unteren Platz neu auszustatten sei kein Thema, man wolle den oberen Platz zum Trainieren, da das Training in der Regel erst um 19 Uhr starte. Im Sommer könne sich der obere Platz dann erholen, da aufgrund des Tageslichts auf dem unteren Platz trainiert werden könne. Weiter danke er der Gemeinde für den Rasenmähroboter und die Beregnungsanlage und bitte im Namen des Sportvereins für eine neue Flutlichtanlage.
Der Vorsitzende merkt an, dass ein beleuchteter Platz ausreiche, sowohl für das Training als auch den Spielbetrieb. Die Gemeinde habe seit der Entfernung des Mastes eine Bringschuld. Außerdem gehe es auch um das nachhaltige Senken der hohen Stromkosten.
GR Dr. Treutler fragt, ob der obere Platz auch stärker durch die Schule und andere Gruppen genutzt werden könne.
Herr Binder erklärt, dass die Schule wegen der Bundesjugendspiele schon kommen würde, auch habe Ferienprogramm auf dem Sportplatz stattgefunden, wenn jemand auf den Sportverein zukommen würde, sei dies in der Regel kein Problem.
Der Vorsitzende merkt an, dass das Miteinander gut funktioniere, der obere Platz werde in Einzelfällen auch für Spiele genutzt.
GRin Franz-Nadelsumpf fragt, ob der Kindergarten in der Jahnstraße auch auf den Platz dürfe.
Der Vorsitzende erklärt, dass dieses Angebot im Raum gestanden sei, man sich allerdings aufgrund der Wege und Aufsichtspflicht der Mitarbeitenden dagegen entschieden habe.
GR Joos fragt nach den Masten im Zwischenbereich.
OBM Göhner erklärt, dass diese bleiben werden.
Weiter fragt GR Joos, ob die Leuchte auf dem Sportheim repariert werden müsse.
Dies verneint der Vorsitzende, diese würden nicht mehr genutzt.
GR Joos merkt an, ob man nicht die 16 Meter hohen Zwischenmasten verwenden könne.
OBM Göhner verneint dies, die neuen Masten würden nicht mehr am Rande stehen, sondern deutlich weiter in der Mitte.
GR Joos stellt fest, dass im Angebot 2022 einen Mast abbauen 4.000 Euro gekostet habe, heute sei es 4.750 Euro für alle Masten.
OBM Göhner bestätigt dies.
GR Joos findet, dass auch ein Verein die Masten abbauen könne.
Der Vorsitzende hält dies für zu gefährlich, dies müsse durch Fachleute erfolgen, alleine aus haftungsrechtlicher Sicht. Die Komplettlösung sei durch eine Fachfirma geprüft und deutlich günstiger.
GR Hespeler findet, dass das Thema immer breiter und komplexer werde und überlegt, ob ein Ortstermin sinnvoll wäre.
GR E. Herrmann findet nicht, dass das Thema weiter vertieft werden müsse, Herr Binder und OBM Göhner hätten das Thema ausführlich vorgestellt. Die Frage, die sich noch stelle, sei, wer die Fördermittel beantrage.
Der Vorsitzende erklärt, dass die Verwaltung die Förderanträge auf den Weg bringen werde.
GR Dr. Treutler fragt, ob erst gebaut werde, wenn die Förderzusage da sei.
Dies bestätigt der Vorsitzende, andernfalls könne es förderschädlich sein.
Beschluss:
Der Beauftragung einer Neuerrichtung einer LED-Flutlichtanlage auf dem Sportplatz wird zugestimmt.
Die Firma Mühlbauer Licht + Ton aus 61250 Usingen wird mit einem Angebotspreis von brutto 64.514,66 Euro beauftragt.
Abstimmung:
Dafür: 14 Dagegen: 0 Enthalten: 0
TOP 3:
Antrag der GAL zu Sachstand-Informationen
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage 2024-70 - Anlage zum Protokoll.
Antrag vom 02.09.2024
Vgl. Anlage
Beschluss:
Kenntnisnahme.
Abstimmung:
Dafür: Dagegen: Enthalten:
TOP 3.1:
Antrag der GAL zu Sachstand-Informationen - Stellungnahme der Gemeinde (als Tischvorlage zur Sitzung)
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage 2024-71 - Anlage zum Protokoll.
GR Dr. Treutler stellt den Antrag der GAL vor, die Motivation dahinter sei die lange Sommerpause gewesen und man müsse wissen, wie der Stand bei diesen Themen sei.
Der erste Punkt sei der Stand der Vorbereitungen für die Konzeptausschreibung für die gemeindeeigenen Grundstücke Im Hegis, die Frage sei, wann die Konzeptausschreibung erfolgen könne.
Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass die artenschutzrechtliche Untersuchung im Jahr 2023 erfolgt sei und der Ergebnisbericht vorliege. Der nächste Schritt werde die Ausschreibung des Konzepts sein. Die Ausschreibung werde jedoch erst erfolgen, wenn die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen sei, damit die eventuell daraus zu gewinnenden Erkenntnisse bestmöglich mit in die Entwicklung der Fläche im Hegis einbezogen werden können. Ein weiterer Aspekt sei die momentan für private Bauherren noch immer sehr angespannte Situation auf dem Kreditmarkt. Um möglichst viele private Bauherren ansprechen zu können, sollten die Rahmenbedingungen auf dem Kreditmarkt noch etwas attraktiver sein.
GR Dr. Treutler fragt nach den Kellern, außerdem ob die Grundstücke aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes verschmelzt werden.
Dies spiele bei der Vergabe eine Rolle, erklärt der Vorsitzende, die artenschutzrechtliche Untersuchung sei gelaufen.
Dies sei auch weitestgehend unproblematisch, ergänzt OBM Göhner, außerdem sei eine Empfehlung ausgesprochen worden, wann eine gute Zeit für einen Abbruch sei.
GR Dr. Treutler führt den zweiten Punkt des Antrags aus, es ging darum, wann die Wohnungen in der Schulstraße 2 bezogen werden können, der letzte Termin sei September 2023 gewesen.
Der Vorsitzende führt aus, dass in der Fertigstellungsprognose des bauleitenden Architekten als wesentliche Termine für die Bauabnahme der 25.09.2023 sowie für die Übergabe und den Einzug der 02.10.2023 genannt worden sei.
Bezüglich der Restarbeiten in den Gewerken Maler- und Schreinerarbeiten sei bis heute kein Fortschritt festzustellen.
Die vom Architekten zugesagte Ausschreibung für die Hauseingangstür stehe noch aus.
Auf die ausstehenden Arbeiten sei durch die Verwaltung regelmäßig hingewiesen worden. Eine Rückmeldung bezüglich der anstehenden Restarbeiten beziehungsweise der dringenden Bitte zu einem gemeinsamen Besprechungstermin sei bislang noch nicht erfolgt.
Nachdem zwischenzeitig die Unterfangung des Nachbargebäudes und die Fahrradeinhausung fertiggestellt worden sei, werde der Druck hochgehalten, damit die noch fehlenden Restarbeiten von den verantwortlichen Akteuren endlich erledigt werden.
GR Dr. Treutler findet, dass der härteste Punkt sei, dass die Wohnungen nicht mit einer provisorischen Haustüre bezogen werden können. Für das Wohl der Gemeinde sei wichtig, dass die Wohnungen schnellstmöglich beziehbar würden. Es sei die Frage, wenn der Architekt die Türe nicht ausschreibe, warum dies nicht durch das Ortsbauamt erfolge, dies sei sehr traurig.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass man sich in der öffentlichen Sitzung befinde. Man könne sicher sein, dass die Verwaltung im Blick habe, was zugesagt wurde und was eingehalten worden sei, man prüfe Haftungen und Schaden. Man werde eine Möglichkeit suchen und finden. Aufgrund haftungsrechtlicher Gründe kann die Verwaltung das Gebäude nicht ohne den verantwortlichen Architekten freigeben.
GR Dr. Treutler ist der Meinung, dass die Verwaltung mehr hätte tun können.
OBM Göhner erwidert, dass er nun 3 Jahre OBM sei, seither habe er viele Projekte gehabt, die Termintreue und Kosten haben immer gepasst, in der Schulstraße sei es jedoch sehr schwer einen Hebel anzusetzen, auch er hätte das Projekt lieber gestern als morgen abgearbeitet.
GR Dr. Treutler führt weiter aus, dass ein Vorlagedatum für den angekündigten Bericht des Ortsbauamtes über den Sanierungsbedarf der kommunalen Gebäude mit Prioritätenlisten ausstünde.
Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass aufgrund des seit über einem Jahr bestehenden Mitarbeiterengpasses und der hohen Arbeitsauslastung im Ortsbauamt, dieses Projekt bisher leider nicht in gewünschtem Maße vorangetrieben werden konnte. Derzeit liegt die Priorisierung der Arbeiten im Ortsbauamt in der Fertigstellung von Altprojekten und dem Abarbeiten von Sanierungsrückständen aus den Vorjahren.
Die vorbereitenden Arbeiten zur Erstellung des Sanierungsfahrplanes in Form von Gebäudebegehungen seien mittlerweile begonnen werden.
Nachdem von den einschlägig bekannten Büros und Dienstleistern keine auf den Bedarf der Gemeinde Wannweil zugeschnittenen Angebote gemacht werden konnten und die vorliegenden Angebote lediglich einen reinen Sanierungsfahrplan mit Standardtexten sowie Empfehlungen zur energetischen Sanierung beinhalten, sei vorgesehen, dass die Untersuchung des Gebäudebestandes über das Ortsbauamt erfolgen werde.
Die Begehung aller Gebäudeimmobilien werde im Winterhalbjahr von Herrn Thumm durchgeführt und die Gesamtsubstanz beurteilt und bewertet. Dies könne erst erfolgen, sobald der neue Mitarbeiter im Ortsbauamt seine Arbeit begonnen habe.
Es sei geplant, dass die Untersuchung bis März 2025 abgeschlossen werde und dann ein Sanierungsfahrplan vorgelegt werden könne.
GR Dr. Treutler versteht die hohe Last des Ortsbauamtes und führt den nächsten Punkt aus, wie der Stand in Bezug auf den Notfall und Katastrophenschutz sei und wann mit einem Bericht zu rechnen sei.
Der Vorsitzende erklärt, dass Themen wie das Starkregenrisikomanagement und die Notfall- und Katastrophenschutzplanung intensiv und kontinuierlich durch die Verwaltung und den Gemeinderat bearbeitet werden.
Die Gemeindeverwaltung habe dem Gemeinderat gemeinsam mit Feuerwehrkommandant Herrmann beim Gemeinderatsseminar Ende 2023 den aktuellen Stand der Notfall- und Katastrophenschutzplanung der Gemeinde vorgestellt. Dieses beinhalte neben dem Krisenstab auch das Notfallkonzept der Gemeinde, welches den Betrieb der Notfallmeldestelle und des Notfalltreffpunkts regele.
Nachdem das Gemeindehaus nun wieder nutzbar sei, werde als nächster Schritt eine verwaltungsinterne Übung unter Durchführung des Notfallkonzeptes erfolgen. Sobald diese erfolgt sei, werde der Gemeinderat über den Verlauf informiert und im Anschluss dann eine Informationsveranstaltung für die Bevölkerung angeboten.
Eine zentrale Komponente in der Notfall- und Katastrophenschutzplanung sei die Information und Warnung der Bevölkerung in Krisen- und Katastrophenlagen. Die Beschaffung von Notfallsirenen für die Gemeinde Wannweil soll in der GR-Sitzung am 19.09.2024 beschlossen werden.
GR Dr. Treutler erklärt, dass der 5. Teil seines Antrags aufgrund der GR-Tagesordnung hinfällig sei. Der nächste Punkt sei die Kommunale Wärmeplanung und wann mit einem Zwischenbericht zu rechnen sei.
Der Vorsitzende führt aus, dass nach der erfolgten Fördermittelzusage das Büro Drees & Sommer umgehend beauftragt wurde. Eine erste Besprechung mit den Projektbeteiligten habe am 14.08.2024 bereits stattgefunden. Die erforderlichen Daten würden derzeit durch die Verwaltung erhoben und regelmäßig an das Ingenieurbüro zur weiteren Verarbeitung übermittelt.
Eine erste Bürgerinformationsveranstaltung sei für November oder Dezember vorgesehen.
GR Dr. Treutler schlägt vor, ggf. auch schon vorab Informationen im Gemeindeboten bekannt zu geben. Der nächste Punkt im Antrag sei der Stand der weiteren Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten und Termine für die nächsten Maßnahmen.
Der Vorsitzende erklärt, dass die Fördermittel für die LED-Umstellung der Straßenbeleuchtung beantragt seien. Vom Fördermittelgeber sei ein Prüfungszeitraum von mindestens 6–8 Monaten benannt worden.
Nach der Erstellung der formellen und technischen Unterlagen für den Förderantrag sei dieser Anfang August 2024 gestellt worden.
GR Dr. Treutler fragt, wie das Ausfallmanagement, wenn Personal fehlt und die Eltern informiert werden müssen, der Kindergärten funktioniere und ob es einen vorbereiteten E-Mail-Verteiler gebe.
Der Vorsitzende erklärt, dass der Elternbeirat per Schreiben, welches per E-Mail versendet wird, von der Verwaltung informiert werde mit der Bitte, dies an die Eltern weiterzuleiten etwa über eine WhatsApp-Gruppe und Ähnliches. Die Kindergartenleitung bekomme ebenfalls das Schreiben an den Elternbeirat und geben dieses den abholenden Eltern direkt mit. Des Weiteren wende sich auch der Kindergarten je nach Dringlichkeit per E-Mail an die Eltern.
GR Dr. Treutler führt seinen Antrag weiter aus, der nächste Punkt sei die Situation der Flüchtlinge in Wannweil, es gibt um die derzeitige Unterbringung, die zu erwartenden Neuaufnahmen und den zusätzlichen Wohnbedarf für 2024.
Der Vorsitzende erklärt, dass sich aktuell etwa 145 geflüchtete Menschen in der Anschlussunterbringung in Wannweil befinden würden, hiervon seien 95 durch die Verwaltung durch Verwaltungsakt untergebracht. Aktuell seien noch weitere vier Personen durch die Verwaltung unterzubringen, allerdings sei noch nicht absehbar, inwieweit sich diese Zahlen weiterentwickeln. Die Gemeindeverwaltung sei deshalb kontinuierlich auf der Suche nach weiteren Unterbringungsmöglichkeiten.
GRin Franz-Nadelstumpf möchte wissen, ob die Spielgruppe im ev. Gemeindehaus nicht mehr benötigt werde.
Der Vorsitzende erklärt, dass diese aktuell nicht benötigt werde, man könne alle Kinder der Reihe nach in den Kindergarten aufnehmen.
GRin Franz-Nadelstumpf fragt weiter, ob das Café Vielfalt ggf. wieder ins Leben gerufen werden sollte.
Man habe nicht mehr ausreichend Freiwillige hierfür gefunden, erklärt der Vorsitzende. Sollte wieder gewünscht sein, das Café Vielfalt zu reaktivieren, dann werde man eine Möglichkeit hierfür suchen. Aktuell gelinge die Integration dennoch gut in Wannweil.
GR Dr. Treutler möchte einen Bericht über die Ergebnisse der Verkehrsschau oder zumindest einen Termin, wann diese vorgestellt werden.
Der Vorsitzende führt aus, dass das Protokoll der Verkehrsschau mittlerweile vorliege und den Gemeinderäten zum dienstlichen, nichtöffentlichen Gebrauch zugeschickt wurde.
Bezüglich des Zebrastreifens Kreuzung Grießstraße/Bahnhofstraße werde die Verwaltung nach Abstimmung mit dem Landratsamt demnächst mit einem Vorschlag auf den Gemeinderat zukommen.
Bezüglich des Radwegs an der L379 führt der Vorsitzende aus, dass über die vergangenen Jahre immer wieder von Seiten der Verwaltung und des Gemeinderats Überlegungen angestellt wurden, wie die Situation für alle Verkehrsteilnehmer und insbesondere für die Radfahrer an der besagten Stelle verbessert werden könnte.
Eine Verlegung des Radweges sei vor Ort zwischen Gemeindeverwaltung und Landratsamt schon vor vielen Monaten angesprochen worden, die Vielzahl an Eigentumsverhältnissen aber erschwert eine Umsetzung sehr.
Im Zuge der Verkehrsschau in diesem Jahr sei leider ebenfalls keine umsetzbare Lösung zur deutlichen Verbesserung der Situation gefunden worden.
Im Moment finden im Zuge der Umsetzung des Radnetzes BW, die Zuständigkeit liegt beim Land und der Fortschreibung des Radnetzkonzeptes durch den Landkreis im gesamten Landkreis eine Befahrung zur Katalogisierung der zugehörigen Radwege durch eine externe Firma statt. Mit den Ergebnissen sei Ende des Jahres zu rechnen. Diese gelte es in die laufenden Überlegungen miteinzubeziehen. Ebenfalls sei das Landratsamt auch im Austausch mit dem Regierungspräsidium, um Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation zu erörtern. Auch würden die Ergebnisse der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung, die die Gemeinde Wannweil im Oktober 2024 beginnen werde, mit in die Lösungsfindung einbezogen.
GR Dr. Treutler erklärt, dass ein weiterer Punkt des Antrags ein Termin für die Fertigstellung der Grünanlage in der Au sei.
Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass,wie dem Gemeinderat bereits bekannt sei, im Vorfeld der Baumaßnahmen mit der Deutschen Bahn eine Vorplanung für die Wiederherstellung der Grünanlage in Verbindung mit dem Gestattungsvertrag abgestimmt wurde. Während der Baumaßnahmen stand die Verwaltung kontinuierlich mit der DB, auch bezüglich der Grünanlage, in Kontakt. Seit Frühjahr dieses Jahres liege auch eine detaillierte Ausführungsplanung vor, welcher jedoch die DB noch nicht abschließend zugestimmt habe.
Die Deutsche Bahn habe versucht, mehrere Angebote von Landschaftsbaubetrieben einzuholen, bislang liege nach Kenntnisstand der Verwaltung jedoch nur eines vor. Trotz intensiver Nachfrage und E-Mail-Verkehr in den vergangenen Monaten liege der Verwaltung noch keine abschließende Terminplanung der DB für die Wiederherstellung der Grünanlage vor.
Sobald es Neuigkeiten in dem Prozess bezüglich Terminierung und Freigabe der Planung gebe, werde die Verwaltung das Gremium und die Öffentlichkeit entsprechend informieren.
GR Dr. Treutler findet die Ausführung nicht zufriedenstellend. Wenigstens eine Bestätigung, dass man sich über den Plan einig sei, sei nötig.
Der Vorsitzende verweist auf das kontinuierliche Nachfragen der Verwaltung bei der DB und hält eine zeitliche Prognose jedoch für unseriös, man habe denselben Druck.
GR Dr. Treutler weiß, dass es nicht an der Verwaltung läge.
GR E. Herrmann bezweifelt, dass aus dem an der Stelle vorhandenen Boden etwas wachsen kann.
OBM Göhner, hat dies bei der Besprechung mit der DB angesprochen. Es müsse zirka 20 cm Humus unter das Gras verteilt werden, damit etwas anwachsen kann, unter Bäumen entsprechend mehr. Der Druck auf die DB werde erhöht, er habe erneut um die Zusage der Freigabe für die geplante Ausführung gebeten.
Der letzte Punkt des Antrags von GR Dr. Treutler sei eine Information über den Stand des Baufortschritts in der Eisenbahnstraße Nord.
Der Vorsitzende erklärt, dass sich die Baumaßnahme und die bislang erfolgten Arbeiten im Zeitplan befinden. Bisher sei die alte Treppenanlage rückgebaut, der Kanalanschluss in der Kusterdinger Straße hergestellt und die Kanalauswechslung bis in die Einmündung der Bahnhofsstraße bis zu den Bauferien hergestellt worden. Zwischenzeitlich seien auch die weiteren Infrastrukturleitungen verlegt worden. Im Moment laufen die Aushubarbeiten für den Straßenunterbau und es werde das Schotterplanum hergestellt. Als nächster Schritt werden die weiteren Vermessungsarbeiten für die Fahrbahnränder erfolgen und die Randsteine und Einfassungen gesetzt werden.
Nach jetzigem Stand der Arbeiten sei davon auszugehen, dass in Abhängigkeit von den Witterungsverhältnissen die Arbeiten bis Dezember weitgehend abgeschlossen sein werden, geringfügige Landschaftsbauarbeiten im kommenden Frühjahr zur Ausführung kämen.
OBM Göhner fügt hinzu, dass die Kooperation zwischen Baufirma und Anwohnern sehr gut sei und alles gut funktioniere.
GRin Härtter dankt der GAL für den Antrag, um die neuen GR-Mitglieder auf den aktuellen Sachstand zu bringen.
Beschluss:
Kenntnisnahme
Abstimmung:
Dafür: Dagegen: Enthalten:
TOP 4:
Beschaffung Mannschaftstransportwagen für die freiwillige Feuerwehr Wannweil
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage 2024-65 - Anlage zum Protokoll.
Der Vorsitzende führt aus, dass im Feuerwehrbedarfsplan 2017–2022 die Fahrzeugausstattung der Freiwilligen Feuerwehr Wannweil definiert sei und durch den Gemeinderat beschlossen worden sei.
Hierzu zähle auch die Ersatzbeschaffung oder Neuanschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW). Der im Bestand befindliche Mannschaftstransportwagen sei bereits 25 Jahre alt und weise zwischenzeitlich einen erheblichen Reparaturbedarf auf.
Im Haushaltsplan 2024 sei eine Ersatzbeschaffung in Höhe von 75.000 Euro eingeplant.
Feuerwehrkommandant Herrmann führt weiter aus, dass Anfang des Jahres ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung des Feuerwehrwesens beim Landratsamt Reutlingen gestellt worden sei. Dieser sei mit Bescheid vom 08.07.2024 in Höhe von 13.000 Euro positiv beschieden worden. Daraufhin seien mehrere Angebote über einschlägige Onlinedienste für Feuerwehrfahrzeuge (feuerwehr.de &truckscout24) eingeholt und bewertet worden und es seien mehrere Gespräche mit Firmen geführt worden.
Nach Sichtung der Angebote läge lediglich das Angebot der Firma Gegner innerhalb des vorgesehenen Finanzierungsrahmens. Zudem erfülle es alle allgemeingültigen Anforderungen an einen Mannschaftstransportwagen.
Beim angebotenen Fahrzeug handelt es sich um einen Ford Transit, welcher zum MTW nach den allgemeingültigen Anforderungen ausgebaut wurde. Das Fahrzeug werde als Tageszulassung verkauft. Das Fahrzeug müsse jedoch noch nach der Baubeschreibung für Mannschaftstransportwagen des Landes Baden-Württemberg umgebaut werden.
Die Firma Gegner biete diese Umbauarbeiten nicht an. Die Firma Defkon, mit welcher man seit Jahren vertrauensvoll im Bereich Funk zusammenarbeite, biete diesen Umbau für 4.884,95 Euro an.
Weitere Angebote für die Umbauarbeiten haben man aufgrund der Auftragsgröße nicht erhalten.
Zudem müsse noch eine Beklebung des Fahrzeugs erfolgen. Dies würden man gerne wieder bei der Firma Cuttype, Wannweil durchführen lassen.
Alternativ angetriebene Fahrzeuge seien zum Zeitraum der Angebotssichtung keine angeboten worden. Der im Bestand befindliche Mannschaftstransportwagen werde gegen Höchstgebot veräußert.
GR Dr. Treutler hält die Lösung für vernünftig und auch, dass ein 25 Jahre altes Mannschaftstransportfahrzeug erneuert werden müsse.
Beschluss:
Abstimmung:
Dafür: 14 Dagegen: 0 Enthalten: 0
TOP 5:
Beschaffung digitaler Handsprechfunkgeräte
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage 2024-69 - Anlage zum Protokoll.
Feuerwehrkommandant Herrmann führt aus, dass das Land Baden-Württemberg, nachdem die Umrüstung des Funkverkehrs in den meisten Landkreisen abgeschlossen sei, die zweite Phase mit der Einführung des digitalen Einsatzstellenfunks zur Ablösung des bisherigen Betriebs im analogen 2-m-Band begonnen habe. Auf Anregung habe sich der Landkreis erneut dafür entschlossen, eine Rahmenvereinbarung abzuschließen.
Der Vorsitzende ergänzt, dass daher durch die Gemeindeverwaltung und den Gemeinderat im Haushalt 2024 entsprechende Mittel zur Ersatzbeschaffung vorgesehen seien.
Nachdem mit Datum 08.07.2024 der positive Förderbescheid zur Ersatzbeschaffung der Handsprechfunkgeräte im Rahmen der Einführung des Digitalfunks eingegangen sei, könne nun die Ersatzbeschaffung erfolgen. Das Ausstattungskonzept des Landes sehe für die Feuerwehr Wannweil 19 HRT-Handsprechfunkgeräte vor. Diese sollen mit dem vorliegenden Angebot, welches dem abgeschlossenen Rahmenvertrag zugrunde liegt, beschafft werden.
Feuerwehrkommandant Herrmann dankt den Anwesenden für deren Vertrauen in die Freiwillige Feuerwehr Wannweil.
Finanzierung:
Im Haushalt 2024 sind für die Ersatzbeschaffung Mittel in Höhe von 30.000 Euro eingeplant. Der Förderbetrag beläuft sich auf 4.750 Euro.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Beschaffung der digitalen Handsprechfunkgeräte (HRT) und beauftragt die Firma KFT Selectric GmBH, Ehningen zum Angebotspreis in Höhe von 24.880,85 Euro.
Abstimmung:
Dafür: 14 Dagegen: 0 Enthalten: 0
TOP 6:
Katastrophenschutz: Anschaffung von elektronischen Sirenen im Gemeindegebiet Wannweil
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage 2024-78 - Anlage zum Protokoll.
Der Vorsitzende führt aus, dass seit einigen Jahren die Anzahl an Krisen- und Katastrophenszenarien in den Städten und Gemeinden leider wieder zunehmen. Wannweil sei vor allem von Hochwasser-, Starkregen- und Hagelereignissen betroffen, welche nicht selten für außergewöhnliche Einsatzlagen gesorgt haben. Themen wie das Starkregenrisikomanagement und die Notfall- und Katastrophenschutzplanung werden deshalb intensiv durch die Verwaltung und den Gemeinderat bearbeitet.
Eine möglichst frühzeitige Warnung und Information der Bevölkerung im Ernstfall sei sehr wichtig.
Im Oktober 2021 habe das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen eine Richtlinie für ein Sonderförderprogramm Sirenen veröffentlicht. Die Gemeinde Wannweil habe für dieses Förderprogramm einen Förderantrag gestellt, welcher jedoch nicht berücksichtigt werden konnte, da die insgesamt beantragten Fördermittel die zur Verfügung gestellten Finanzmittel des Bundes weit überstiegen. Das Bundesministerium des Innern hatte vor, aufgrund der Forderung der Länder zur Verstetigung des Bundes-Förderprogramms auch über das geplante Förderende 2022 hinaus sich im Rahmen seiner Finanzierungskompetenzen bei den kommenden Haushaltsverhandlungen für weitere Mittel zum Ausbau von Sirenen einzusetzen.
Im Jahr 2023 habe sich die Gemeinde daher erneut mit dem Thema Sirenenanschaffung intensiv beschäftigt und Gespräche mit Fachfirmen über eine geeignete Standortwahl, Anzahl und notwendige Ausstattung der Sirenen im Gemeindegebiet geführt und beim Regierungspräsidium Tübingen angefragt, ob ein weiteres Förderprogramm aufgelegt werde. Leider sei bis heute nicht geklärt, wann ein neues Förderprogramm umgesetzt werde, daher habe sich die Gemeindeverwaltung entschieden, dass Thema der Sirenenbeschaffung unabhängig einer möglichen Förderung weiter voranzubringen, da selbst für den Fall, dass es irgendwann ein neues Förderprogramm geben sollte, nicht sicher wäre, ob die Gemeinde bei der Vergabe der Fördermittel zum Zuge käme.
Die Beratung und Vor-Ort-Analyse der Experten habe drei Standorte ergeben, um das Gemeindegebiet möglichst effizient abzudecken:
Je eine Sirene sollte auf der Uhlandschule, der Schulstr. 2 und der Gottlieb-Daimler-Str. 1 angebracht werden. Alle Gebäude befinden sich im Gemeindebesitz.
Da das Gemeindegebiet über unterschiedliche Höhenverhältnisse verfüge und teilweise eine Hanglage vorliege, seien die Standorte so gewählt worden, dass der einzelne Schall einer Sirene, die eine Lautstärke von etwa 115 Dezibel erzeuge, sich möglichst gut im Ort ausbreiten könne.
Es handle sich bei den angebotenen elektronischen Sirenen um Dachsirenen.
Die Sirenen werden über die zuständige Leitstelle ausgelöst und bieten auch die Möglichkeit, über das Mikrofon im Schaltschrank Sprachbotschaften zu übermitteln.
Die Verwaltung sehe die Beschaffung und Installation der Sirenen als wichtigen und notwendigen Schritt im Rahmen der Umsetzung des Notfall- und Katastrophenschutzkonzeptes der Gemeinde an. Die Möglichkeiten zur Warnung der Bevölkerung werden dadurch deutlich verbessert.
Es seien drei Fachfirmen angefragt worden.
Feuerwehrkommandant Herrmann unterstreicht die Wichtigkeit der Sirenen für den Katastrophenschutz, diese seien ein wichtiges Warnsystem. Allerdings seien diese kein Bürgerinformationssystem, auch wenn es eine Durchsageoption gäbe.
GR E. Herrmann sei grundsätzlich für alle Möglichkeiten im Katastrophenschutz, allerdings hinterfrage er persönlich, losgelöst von seiner Fraktion, den Nutzen von Sirenen. Heute gäbe es viele Möglichkeiten, um die Bevölkerung zu warnen, es sei die Frage, welchen praktischen Nutzen Sirenen hätten. Außerdem sei die Frage, wie sich andere Kommunen verhalten würden, die keine Förderung erhalten haben.
Der Vorsitzende erwidert, dass es darum ginge, im Vorfeld eine möglichst breite Aufmerksamkeit zu erzeugen, nicht zu informieren, was konkret los sei. Die Summe zur Anschaffung der Sirenen sei vertretbar, auch wenn man damit nicht die Welt rette, würden diese dennoch eine weitere Möglichkeit der Alarmierung der Bürgerschaft darstellen. Dieses Geld zu investieren, sollte es wert sein.
Feuerwehrkommandant Herrmann merkt an, dass Sirenen nur den Zweck hätten zu informieren, man müsse allerdings die Bevölkerung darüber informieren, was die Geräusche bedeuten. Außerdem basiere die Sirene nicht auf Mobilfunk und sei daher verhältnismäßig sicher.
GR Dr. Treutler findet, dass Sirenen sinnvoll seien, wer kein Smartphone habe, sei beim letzten Warntag nicht erreicht worden. Ohne Förderung das Ganze voranzutreiben begrüße er sehr. Weiter möchte er wissen, ob das Abspielen verschiedener Töne möglich sei und ob man durch die Mikrophone verständlich zu hören sei.
Feuerwehrkommandant Herrmann meint, dass man die Durchsagen hören könne, jedoch nicht flächendeckend in ganz Wannweil. Man könne Durchsagen allerdings nur direkt am Schaltkasten der Sirene machen.
GR Hespeler ist für die Sirenen.
GRin Franz-Nadelstumpf spricht sich ebenfalls für die Sirenen aus.
GR E. Herrmann fragt, ob die Sirenen elektrisch betrieben werden und was bei einem Stromausfall sei.
Feuerwehrkommandant Herrmann erklärt, dass diese vorübergehend dennoch funktionieren, da sie durch Akkus zusätzlich abgesichert seien.
Beschluss:
Der Vergabe der Sirenenbeschaffung an die günstigste Bieterin, die Firma Hörmann Warnsysteme aus Kirchseeon, zu einem Angebotspreis in Höhe von brutto
43.023,86 Euro, wird zugestimmt (Anlage 1).
Abstimmung:
Dafür: 14 Dagegen: 0 Enthalten: 0
TOP 7.1:
Spenden Förderverein (1)
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage 2024-75 - Anlage zum Protokoll.
Stellvertretender Hauptamtsleiter Steinmaier führt aus, dass die Ortsgruppe des Schwäbischen Albvereins Wannweil eine Spende in Höhe von 1000,00 Euro an den Förderverein der Uhlandschule Wannweil übergeben habe. Die Spendensumme sei aus Verkäufen der selbst erstellten Gegenständen der Lichtstube, Mitteln der Vereinskasse und einer Aufstockung auf einen geraden Betrag durch die Gemeinde Wannweil entstanden. Der Vorschlag der Verwaltung sei es, die Spenden zugunsten des Fördervereins der Uhlandschule anzunehmen.
Beschluss:
Die o.g. Spenden in Höhe von 1000,00 Euro zugunsten des Fördervereins der Uhlandschule Wannweil e. V. werden angenommen.
Abstimmung:
Dafür: 13 Dagegen: 0 Enthalten: 0
TOP 7.2:
Spenden Förderverein (2)
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage 2024-74 - Anlage zum Protokoll.
Stellvertretender Hauptamtsleiter Steinmaier führt aus, dass der Förderverein der Uhlandschule eine Spende in Höhe von 600,00 Euro durch den Drogeriemarkt erhalten habe. Die genannte Spende sei am 28.08.2024 auf das Konto des Fördervereins der Uhlandschule Wannweil überwiesen worden. Der Vorschlag der Verwaltung sei es, die Spende in Höhe von 600,00 Euro zugunsten des Fördervereins anzunehmen.
GRin Franz-Nadelstumpf dankt den Spendern.
Beschluss:
Die o.g. Spenden in Höhe von 600,00 Euro zugunsten des Fördervereins der Uhlandschule Wannweil e. V. werden angenommen.
Abstimmung:
Dafür: 13 Dagegen: 0 Enthalten: 0
TOP 8:
Bekanntgaben und Informationen
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage - Anlage zum Protokoll.
Der Vorsitzende führt aus, dass man weiter 32.000 Euro Fördermittel durch das SIQ-Programm erhalten habe. Außerdem werde am 22.09.2024 die Gewerbeschau, mit gut bestückter Tombola, stattfinden.
OBM Göhner gibt bekannt, dass ein Gespräch mit Naturschutz- und Wasserschutzbehörde am Firstbach stattgefunden habe. Für die Sanierungsmaßnahmen sei alles vorbereitet, der Bewuchs sei zurückgeschnitten und der Feldweg auf seine ursprüngliche Trasse zurückgeführt worden.
Außerdem seien neue Bänke in Wannweil angebracht und zwar im Seniorenpark im Ochsengässle und an der Echaz.
Beschluss:
Kenntnisnahme.
Abstimmung:
Dafür: Dagegen: Enthalten: