Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage – Anlage zum Protokoll.
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.
Beschluss:
Kenntnisnahme.
Abstimmung:
Dafür: __ Dagegen: __ Enthalten: __
TOP 2:
Kommunale Lärmaktionsplanung – Vorstellung und Auslegungsbeschluss des Entwurfs des Lärmaktionsplanes – ein Vertreter des Ingenieurbüros Heine + Jud wird zu Gast sein.
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage 2025-12 – Anlage zum Protokoll.
Der Vorsitzende führt aus, dass die Gemeinde Wannweil auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie den §§ 47a – 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) im Jahr 2019 einen Lärmaktionsplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Träger öffentlicher Belange erstellt habe.
Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes müssen die erstellten Lärmaktionspläne für Straßen mit mehr als 3.000.000 Fahrzeugen pro Jahr bzw. 8.200 Fahrzeugen pro Tag alle fünf Jahre überprüft und fortgeschrieben werden. Die Kartierung des Straßenverkehrslärms und die zugehörigen Verkehrszählungen werden in Baden-Württemberg gesamtheitlich durch die Landesanstalt für Umwelt (LUBW) durchgeführt.
Für Wannweil ergebe sich aus den Verkehrszahlen der LUBW verpflichtend, die Lärmaktionsplanung für die Kirchentellinsfurter Straße zu überprüfen.
Der Gemeinderat habe in der Sitzung vom 17.10.2024 den Beschluss gefasst, das Ingenieurbüro Heine + Jud aus Stuttgart mit der Überprüfung und Fortschreibung der Kommunalen Lärmaktionsplanung für die komplette Ortsdurchfahrt (L 379, Kirchentellinsfurter Str. + Hauptstraße) gemäß Angebotsvariante 1 zu beauftragen. Der Abschnitt „Hauptstraße“ der Ortsdurchfahrt, der wie oben erwähnt unter der verpflichtenden Kartierungsschwelle von 8.200 Fahrzeugen/Tag liegt, sei gemäß GR-Beschluss vom Ingenieurbüro nach den geltenden Rechenmethoden zusätzlich kartiert worden.
Der Vorsitzende führt weiter aus, dass die der Lärmkartierung zugrundeliegenden Verkehrsbelastungen der kartierten Hauptverkehrsstraßen seit der letzten Runde der Lärmaktionsplanung nur geringe Änderungen erfahren haben. Die Verkehrszahlen in der Kirchentellinsfurter Straße haben etwas zugenommen, die Verkehrszahlen in der Hauptstraße etwas abgenommen.
Wesentliche Siedlungsentwicklungen mit maßgebendem Einfluss auf die Anzahl der betroffenen Einwohner seien nicht vorhanden.
Daher lasse sich die Zunahme der von Verkehrslärm Betroffenen überwiegend auf den Wechsel der Ermittlungsmethodik zurückführen. Die mittlerweile anzuwendende Berechnungsmethode führe zu deutlich höheren Betroffenenzahlen als die Berechnungsmethode, die 2019 verwendet wurde.
Bei der Berechnung der Lärmwerte werde zudem grundsätzlich davon ausgegangen, dass alle Verkehrsteilnehmer ihr Fahrzeug auf der entsprechenden Strecke mit der höchstmöglichen, erlaubten Geschwindigkeit bewegen. In der Realität sehe das natürlich anders aus. Sicher gebe es vereinzelte Personen, die etwas schneller als erlaubt fahren. Ein deutlich größerer Teil der Autofahrerinnen und -fahrer unterschreitet jedoch die höchstmögliche erlaubte Geschwindigkeit auf der Wannweiler Ortsdurchfahrt.
Hierzu sei exemplarisch auf die Verkehrsmessung aus dem Jahr 2020 verwiesen, als das eingeschränkte Haltverbot bereits als Probebetrieb eingeführt worden sei.
Die Durchschnittsgeschwindigkeit lag an der Messstation „Hauptstraße 70“ in Richtung Betzingen bei 43 km/h, in Richtung Ortsmitte bei 41 km/h.
Die Durchschnittsgeschwindigkeit lag an der Messstation „Hauptstraße 104“ in Richtung Betzingen bei 46 km/h, in Richtung Ortsmitte bei 44 km/h.
Zudem fließe in die Berechnung nicht ein, dass mittlerweile auch zahlreiche deutlich leisere E-Autos unterwegs sind.
Die zuvor aufgeführten Faktoren verdeutlichten, dass die tatsächliche Lärmbelastung und die Zahl der von Lärm Betroffenen im Kontext der Wannweiler Lärmaktionsplanung in der Realität geringer seien und seit der letzten Lärmaktionsplanung 2018/2019 eher ab- als zugenommen hätten.
Dennoch sei der Straßenlärm durch die Ortsdurchfahrt ernst zu nehmen und gemeinsam wurden deshalb seit der vergangenen Lärmaktionsplanung wichtige Projekte zur Verringerung des Straßenlärms umgesetzt.
Um zu verhindern, dass Fahrzeuge von Betzingen aus kommend mit überhöhter Geschwindigkeit in den Ort hineinfahren, sei 2023 gemeinsam mit dem Landratsamt ein stationärer Blitzer am Ortseingang umgesetzt worden. Dies führe zu einer Reduzierung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten und damit auch zu einer erwartbaren Verringerung des straßenverkehrlich bedingten Lärmpegels im weiteren Verlauf der Ortsdurchfahrt.
Das im Jahr 2020 eingeführte eingeschränkte Haltverbot verhindere unkontrolliertes Parken und vermindere durch eine verbesserte Übersicht die Unfallgefahr, Abbrems- und Anfahrvorgänge würden reduziert, unnötiger Lärm werde ebenfalls reduziert und der Verkehrsfluss verbessert.
Durch den ebenfalls im Jahr 2020 auf der Hauptstraße eingerichteten Fußgängerüberweg in unmittelbarer Nähe zur Richard-Burkhardt-Straße und des Edeka-Marktes haben Fußgänger die Möglichkeit, die Ortsdurchfahrt noch besser queren zu können, gleichzeitig werde der Verkehr dadurch entzerrt.
Auch die Art und der Zustand des Fahrbahnbelags seien eine potentielle Lärmquelle. Durch die Verwendung eines Flüsterbelags könnte der entstehende Lärm zusätzlich verringert werden. Der Einsatz eines entsprechenden Fahrbahnbelags sei mit dem Straßenbaulastträger vor der nächsten notwendigen Straßensanierung deshalb zu prüfen.
Der Auslegungsbeschluss beinhalte die Beteiligung der relevanten Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie eine Öffentlichkeitsbeteiligung in schriftlicher Form.
Nach erfolgtem Auslegungsbeschluss werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung die zuständigen Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange angeschrieben und könnten eine schriftliche Stellungnahme abgeben.
Bei der nächsten Vollverteilung des Gemeindeboten an alle Haushalte am 30.1.2025 werde die öffentliche Auslegung vom 3.02.2025 bis 3.03.2025 bekannt gemacht. Der Entwurf des Lärmaktionsplans könne während dieser Zeit über die Homepage sowie im Foyer im 1. OG des Rathauses eingesehen werden. Während dieser vier Wochen können schriftliche Stellungnahmen eingereicht werden.
Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ausgewertet und der Gemeinderat befasst sich abschließend erneut mit dem Lärmaktionsplan und beschließt diesen.
Herr Gerner vom Ingenieurbüro Heine+ Jud ist anwesend.
Herr Gerner ergänzt und wiederholt, dass die Rechtsgrundlage 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sei. Daraus entstünde eine verbindliche Verpflichtung zur Lärmaktionsplanung an Straßen mit einer Verkehrsbelastung von 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag. Im Vergleich zu 2019 habe sich lediglich die Rechenmethode geändert, somit lägen bei identischen Situationen höhere Pegel und höhere Belastungszahlen vor. Die Menge an Kraftfahrzeugen sei vergleichbar zu 2019, wobei an der Hauptstraße eine leichte Verkehrsabnahme festzustellen sei und in der Kirchentellinsfurter Straße eine leichte Zunahme.
GR Paal fragt, ob durch die neue Formel doppelt so viele oder noch mehr Menschen vom Lärm betroffen seien.
Dies bestätigt Herr Gerner, es seien mehrere Verfahren geändert worden.
GR Paal fragt weiter, ob mit der alten Berechnungsformel dieselben Werte wie 2017 vorliegen würden.
Dies bestätigt Herr Gerner.
GR Hespeler stellt fest, dass die Verkehrszahlen von 2020 seien.
Dies bestätigt Herr Gerner, dies seien die aktuellsten Zahlen.
Der Vorsitzende ergänzt, dass diese von der LUBW stammen.
GR Hespeler fragt, ob die Fallenbachsiedlung berücksichtigt sei und ob die Verkehrsabnahme an der Hauptstraße im Vergleich zu den Zahlen von 2017 bestehe.
Beides bestätigt Herr Gerner.
GR Hespeler fragt, warum, obwohl die Zahl der Betroffenen gestiegen sei, keine Maßnahmen getroffen werden.
Der Vorsitzenden erklärt, dass seit 2019 viele Maßnahmen umgesetzt worden seien. Wenn Maßnahmen gewünscht seien, dann könne dies politisch entschieden werden.
GR Hespeler stellt den Antrag, dass Tempo 30 oder Tempo 40 in den Entwurf aufgenommen werden soll.
GR Paal merkt an, dass ab Tempo 30 egal sei, ob ein Auto elektrisch betrieben sei oder nicht, da die Rollgeräusche überwiegen.
GR E. Herrmann fragt, wo Tempo 30 oder Tempo 40 eingebaut werden soll.
Der Vorsitzenden erklärt, dass dies in den Entwurf, der anschließend zur Auslegung kommt, eingebaut werden könnte. Nach der Auslegung müsse der GR nach Abwägung entscheiden.
GR E. Herrmann stimmt Tempo 30 nicht zu, die gegenwärtige Situation sei hervorragend, in der Hauptstraße sei Tempo 30 nicht notwendig, außerdem sei man nicht einmal dazu verpflichtet gewesen, die Hauptstraße mitzuuntersuchen.
Es wird über den Antrag der GAL abgestimmt.
Antrag der GAL: Es soll eine Geschwindigkeitsänderung auf entweder 30 oder 40 km/h in den Entwurf des Lärmaktionsplans in der Fassung vom 13.01.2025 mitaufgenommen werden.
Abstimmung:
Dafür: 4 Dagegen: 10 Enthalten: 0
GR Paal stellt den weiteren Antrag, dass der Satz, dass E-Autos leiser sind, gestrichen werden soll.
Der Vorsitzende erklärt, dass dieser Satz nur in den Drucksachen zu lesen sei, aber nicht im Beschluss.
Es wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.
Beschluss:
1. Dem Entwurf des Lärmaktionsplans in der Fassung vom 13.01.2025 wird zugestimmt.
2. Auslegungsbeschluss: Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Entwurfsplanung wird eine schriftliche Bürgerbeteiligung mit Gelegenheit zur Stellungnahme vom 3.02.2025 – 3.03.2025 durchgeführt.
3. Auslegungsbeschluss: Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Entwurfsplanung wird eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Abstimmung:
Dafür: 12 Dagegen: 2 Enthalten: 0
TOP 3:
Verwaltungsgebühren: Kalkulation und Änderung der Satzung – ein Vertreter der Fa. Allevo wird zu Gast sein.
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage 2025-9 – Anlage zum Protokoll.
Gemeindeoberamtsrat Betz führt aus, dass die Verwaltungsgebührensatzung mit Gebührenverzeichnis der Gemeinde Wannweil zuletzt im Jahr 1977 angepasst worden sei.
Eine Überarbeitung der Gebühren sei geboten, da in diesem Zeitraum die der Kalkulation zugrundeliegenden Kostenbestandteile deutlich gestiegen seien.
Über die Höhe des Gebührensatzes habe der Gemeinderat als zuständiges Rechtsetzungsorgan innerhalb der gesetzlichen Schranken nach pflichtgemäßem Ermessen zu beschließen.
Voraussetzung für eine sachgerechte Ermessensausübung sei eine Gebührenkalkulation, aus der die kostendeckende Gebührensatzobergrenze hervorgeht.
Daher sei die Allevo Kommunalberatung im Juni 2024 beauftragt worden, eine Neukalkulation der Verwaltungsgebühren zu erstellen.
Die Ermittlung der Kalkulationsgrundlagen habe an einem Vor-Ort-Termin im Rathaus mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung und der Allevo Kommunalberatung stattgefunden.
Dabei seien die einzelnen Gebührentatbestände besprochen und die Bearbeitungsdauer sowie -häufigkeit ermittelt worden.
Herr Lanver von Allevo ist zu Gast und erläutert die Details der Verwaltungsgebührensatzung und deren Berechnungsgrundlagen.
GR Hespeler fragt, ob die neuen Abgaben mit den alten Abgaben pro Abteilung verglichen werden können.
Dies sei laut Gemeindeoberamtsrat Betz sehr aufwändig.
GR E. Herrmann fragt, mit welcher Kostenspanne bisher bei der Wahl der Höhe der Verwaltungsgebühren gerechnet worden sei und wie diese gewählt wurde.
Gemeindeoberamtsrat Baier erklärt, dies habe sich so eingespielt, die Mitarbeiter haben die Summen angesetzt, die von deren Vorgängern bereits in der Vergangenheit verwendet worden seien.
GR Paal fragt, ob die Gebühren mit denen der Nachbargemeinden vergleichbar seien.
Der Vorsitzende erklärt, dass diese mit denen annähernd vergleichbar seien, die eine aktuelle Satzung haben. Die Verwaltung bleibe auch weiterhin bürgerfreundlich.
Herr Lanver fügt hinzu, dass ein Vergleich schwer sei, die Gebühren seien jedoch völlig im Rahmen. Auf den ersten Blick sei klar, dass 5 Euro Gebühr für eine Kopie teuer wirken, jedoch ginge es hierbei primär darum, Kopien aus Akten zu erstellen und nicht ausschließlich darum, ein mitgebrachtes Dokument zu kopieren. Hier sei Fingerspitzengefühl der Mitarbeiter nötig.
Beschluss:
1. Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 8. Januar 2025 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen.
2. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 8) wird ausdrücklich zugestimmt.
3. Bei den ermittelten Gebührensätzen handelt es sich um Gebührenobergrenzen. Zugunsten der Verwaltungspraktikabilität sollen diese Sätze auf volle 50 Cent abgerundet werden.
4. Bei Fundsachen (Ziff. 7) sollen nicht kostendeckende Gebühren festgesetzt werden.
5. Beim Amts- bzw. fachbereichsinternen Anteil des Gemeinkostenzuschlags wird eine Spannweite von 10 bis 40% empfohlen. Das Gremium setzt diesen Anteil in Höhe von 20% fest.
6. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Verwaltungsgebühren wie in der Kalkulation vorgeschlagen festgesetzt und in die Verwaltungsgebührensatzung entsprechend aufgenommen.
7. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Gemeinde Wannweil vom 23. Januar 2025, einschließlich des Gebührenverzeichnisses.
Abstimmung:
Dafür: 12 Dagegen: 0 Enthalten: 2
TOP 4:
Sanierung Eisenbahnstraße Nord / Vergabe von Bauleistungen / Schlosser- und Metallbauarbeiten
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage 2025-4 – Anlage zum Protokoll.
OBM Göhner führt aus, dass die Tief- und Straßenbauarbeiten in der Eisenbahnstraße, im Bauabschnitt Nord, zwischenzeitig weit vorangeschritten seien. Noch vor Weihnachten konnten alle verkehrswichtigen Beläge eingebaut werden und die Zufahrt zu den Gebäuden entlang des gesamten Straßenzugs sei wieder möglich. Somit stünden derzeit noch witterungsabhängig die Bauleistungen im Zusammenhang mit der Fertigstellung der Pflasterbeläge vor dem Gebäude Nr. 5 in der „Brunnennische“, der Einbau des Feinbelages zwischen Gebäude Nr. 7 bis zur Bahnhofstraße, die Bepflanzungsarbeiten, sowie die Schlosser- und Metallbauarbeiten an.
Um möglichst wirtschaftlich und ohne einen Aufschlag von weiteren Geschäftskosten die Metallbauarbeiten vergeben zu können, wurden diese im Zuge der Hauptausschreibung der Tief- und Straßenbauarbeiten nicht in das Leistungsverzeichnis aufgenommen, sondern stünden noch zur Vergabe an.
Die Angebote für die Herstellung, Lieferung und Montage der Zaunanlage einschließlich einem zweiflügeligen Zugangstor und einer zweiflügeligen Tür vor dem historischen Haupteingang am Gebäude Nr.5, seien im Sinne einer beschränkten Angebotsanfrage bei zwei geeigneten Metallbaufirmen angefragt worden.
Bezüglich der gestalterischen Ausführung seien hierbei zwei Varianten berücksichtigt worden. Zum einen die Ausführung der Zaunelemente mit senkrechten Rechteckhohlprofilen aus Aluminium, welche die Optik von Zaunlatten widerspiegeln sollen, zum anderen eine deutlich transparentere Gestaltungsmöglichkeit mit Flachstahlrahmen. Alle Stahlteile werden bei beiden Varianten feuerverzinkt und sollen eine Lackierung im Farbton DB 703, anthrazit, mit Eisenglimmereffekt, erhalten.
Unter der Berücksichtigung der gestalterischen Belange, in Absprache mit den funktionalen Anforderungen, mit der Kindergartenleitung und unter der Berücksichtigung der Baukosten, werde die Ausführung mit Flachstahlrahmen und Füllungen präferiert.
Die Kostendifferenz zwischen Rechteckhohlprofilen und der Flachstahlausführung betrage netto 146,00 €/lfm, das bedeute bei einer Gesamtzaunlänge von 35 lfm, netto 5.110,00 €, was Gesamtbruttokosten von 6.080,90 € entspreche.
Die zu erwartenden Gesamtbaukosten der Maßnahme seien im Haushaltsentwurf für den Haushalt 2025 bereits berücksichtigt und eingestellt. Es sei davon auszugehen, dass auf Grund von Massenverschiebungen und Reduzierungen die Metallbauarbeiten innerhalb des Gesamtbudgets der Maßnahme, entsprechend der Kostenberechnung gedeckt seien.
GR C. Herrmann fragt, wie der Entscheidungsprozess gelaufen sei.
OBM Göhner erklärt, dass schön und unschön im Auge des Betrachters liegen würde, für ihn haben zum einen die Kosten eine Rolle gespielt und zum anderen, wie der Entwurf bei den Mitarbeitern des Kindergartens vor Ort angenommen wurde.
Beschluss:
1. Der Vergabe der Metallbauarbeiten an die günstigste Bieterin, die Firma Heinlin aus Pfullingen, zu einem Angebotspreis in Höhe von brutto 33.236,70 € für die Zaunanlage und 4.879,00 € für das Treppengeländer, wird zugestimmt.
Abstimmung:
Dafür: 14 Dagegen: 0 Enthalten: 0
TOP 5:
Vergabe Heizungssanierung – Blumenstraße 12
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage 2025-1 – Anlage zum Protokoll.
OBM Göhner führt die Heizungssituation in der Liegenschaft Blumenstraße 12 aus, im EG seien die Einzelöfen defekt, im OG sei die Etagenheizung defekt und im DG sei die Gasetagenheizung noch funktionstüchtig.
Die Heizungssanierung könne durch Installation einer herkömmlichen Gaszentralheizung oder durch Installation einer modernen Luft-Wasser-Wärmepumpe erfolgen. Bei beiden Heizsystemen sei die Anbindung der DG-Wohnung problemlos möglich.
Die Wärmepumpe sei so konzipiert und ausgelegt, dass zunächst die Wohnungen EG und OG angeschlossen würden und später noch das Dachgeschoss mitversorgt werden könne. Anstelle der vorhandenen alten Gaseinzelöfen im EG würden bei beiden Ausführungsvarianten neue Heizkörper zur Ausführung kommen. Im OG werde die defekte Gastherme demontiert und die Wohnung an die neue Heizungs- und Warmwasserversorgung angeschlossen. Die neuen Versorgungsleitungen zum OG würden so dimensioniert, dass später das DG mit angeschlossen werden könne und die Anschlussleitung bereits vorverlegt werde.
Die Warmwasserversorgung der Wohnungen erfolge über ein zentrales Frischwassersystem. Es werde kein Warmwasser mehr wie bisher üblich in einem Brauchwasserspeicher vorgehalten, sondern nur die für die Warmwasserbereitung notwendige Energie in dem Pufferspeicher für die Heizwärme mit bevorratet und bei Bedarf über einen Wärmetauscher direkt an das frische Brauchwasser abgegeben. Dadurch sei das System flexibel, was die Anzahl der Nutzerzapfstellen betreffe, und auch sehr an der Trinkwasserhygiene orientiert, da keine Gefahr bezüglich der Verunreinigung des Warmwasserspeichers durch Mikroorganismen bestünde.
Für den Kostenvergleich der beiden Heizungsarten seien zwei Berechnungen erstellt worden. Die Basis hierfür seien die derzeitigen Energiebezugspreise.
Die Preise für Energie seien für die Zukunft schwer vorherzusehen, ein Blick auf vergangene Entwicklungen und gesetzliche Rahmenbedingungen gebe aber Anhaltspunkte für die zukünftig zu erwartende Preisentwicklung.
Hinzu komme der Aufpreis für den Ausstoß von klimaschädlichem CO2.
Es sei absehbar, dass die CO2-Abgaben für Erdgas im Wärmesektor sukzessive ansteigen werden.
Auch der Strompreis könne Schwankungen unterliegen, allerdings steige der Anteil von Strom aus erneuerbaren Quellen stetig an. Er läge in Deutschland heute bereits bei rund 50 Prozent und solle sich bis 2030 auf 80 Prozent erhöhen. Damit nehme die Bedeutung der CO2-Bepreisung im Strombereich ab, während sie bei fossilem Gas steigt.
Heizsysteme, die ohne fossile Brennstoffe auskommen, müssen die Abgaben nicht entrichten und werden somit zunehmend rentabler.
Die jährlichen Wartungskosten bei Gas oder Wärmepumpe seien gleich.
Nach Angebotsanfragen bei drei ortsansässigen Heizungsbauern über beide Heizsysteme sei die Firma Ulmer Heizungsbau nach der Angebotsprüfung die günstigste Bieterin für das Heizsystem mit Wärmepumpe. Das Angebot der Firma Ulmer beläuft sich auf 57.070,66 €.
Die Firma Malthaner Heizungstechnik sei nach Angebotsprüfung die günstigste Bieterin für die Gas-Heizungsanlage. Das Angebot der Firma Malthaner Heizungstechnik beläuft sich auf 35.962,94 €.
Die durchschnittliche Lebenserwartung einer Gastherme oder Wärmepumpe liege bei ca. 15 bis 20 Jahren.
Die Wärmepumpenanlage sei über die KFW auch für kommunale Liegenschaften förderfähig. Bei der Liegenschaft Blumenstr.12 könne mit einem Zuschuss von ca. 18.000,00 € gerechnet werden. Somit sei die Anlage mit Wärmepumpe nur ca. 3.107,72 € teurer als die Gasanlage und es würden keine Zusatzkosten in den nächsten Jahren für Biobrennstoffe und CO2-Besteuerung entstehen.
Die Baukosten für die Heizungssanierung einschließlich der zu erwartenden Herstellungskosten für die Nebengewerke seien im Haushaltsentwurf für den Haushalt 2025 bereits berücksichtigt und eingestellt.
GR Joos fragt, ob 1000 Euro im Aktionspaket berücksichtigt seien und dass die Angebotsfrist des Angebots abgelaufen sei.
OBM Göhner erklärt, dass dies abgeklärt sei.
GR Rein fragt, ob eine Wärmepumpe in dem Gebäude überhaupt funktionieren könne.
OBM Göhner erklärt, dass dies geprüft worden sei und der Anbieter garantiere, dass diese laufen werde.
GR Hespeler dankt für die gute Aufbereitung des Themas und hält eine Wärmepumpe für die richtige Entscheidung.
GR Joos bezweifelt, dass der Anschluss an den Stromkasten klappen kann.
OBM Göhner geht jedoch davon aus, da es durch die Fachfirma geprüft worden sei.
GR E. Herrmann fragt, ob die Blumenstraße eine Rolle für die Nahwärmeplanung spielt.
Der Vorsitzende erklärt, dass hierzu in der Bürgerinformationsveranstaltung mehr Informationen kommen werden; aktuell sei hierzu noch keine Aussage möglich. Ein Nahwärmenetz in dem angesprochenen Gebiet sei jedoch nicht zu erwarten.
Beschluss:
Der Vergabe der Heizungsbauarbeiten zur Installation einer Wärmepumpenanlage durch die Firma Ulmer Heizungsbau aus Wannweil zu einem Angebotspreis in Höhe von brutto 57.070,66 € wird zugestimmt.
Abstimmung:
Dafür: 14 Dagegen: 0 Enthalten: 0
TOP 6.1:
Übersicht über die Änderungen des Haushaltsplans seit der Einbringung des Entwurfes
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage 2025-3 – Anlage zum Protokoll
Haushaltsanträge GAL
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage 2025-5 – Anlage zum Protokoll.
Der Vorsitzende führt aus, dass die Reihenfolge, wie über die Haushaltsanträge entschieden werde, anhand deren Eingang bei der Verwaltung erfolge. Entsprechend würden zunächst die Anträge der GAL, anschließend die gemeinsamen Anträge der GAL und SPD, dann die Anträge der SPD, anschließend die Anträge der FWV und zum Schluss die Anträge der CDU behandelt werden.
GR Hespeler führt aus, dass die Freiwillige Feuerwehr erst kürzlich den neuen Mannschafts-Transport-Wagen erhalten habe. Dieser könne, durch seine moderne Funkausrüstung, auch als Leitstand bei Einsätzen genutzt werden. Die Einsätze fänden in der Regel hier vor Ort statt und könnten auch direkt aus dem Löschfahrzeug heraus gesteuert werden.
1. Antrag: Verschiebung der Investition in einen Einsatz-Leit-Wagen ELW für die Freiwillige Feuerwehr Wannweil um 2 bis 3 Jahre, Kostenansatz 225.000 Euro.
Abstimmung:
Dafür: 1 Dagegen: 10 Enthalten: 3
GR Hespeler führt den zweiten Antrag der GAL aus.
2. Antrag: Anlage weiterer Mittel als Festgeld, um durch Zinserträge die Finanzen der Gemeinde zu stärken.
Der Vorsitzende führt hierzu aus, dass die Gemeinde Wannweil derzeit einen Teil ihrer liquiden Mittel angelegt habe.
Diese Anlagen werden im ersten Halbjahr 2025 fällig.
Die Verwaltung werde wie in den vergangenen Jahren auch wieder Angebote zur Geldanlage einholen und dem Gemeinderat vorlegen.
In diesem Zuge werde selbstverständlich auch über die Höhe der Anlagensumme entschieden.
Abstimmung:
Der Antrag wird zurückgenommen, da die Verwaltung während der kommenden Monate, nach Ablauf des aktuellen Anlagezeitraums, auf den GR zukommen wird, um über zukünftige Anlagemöglichkeiten abzustimmen.
GR Hespeler dankt für die von der Verwaltung gelieferten Kennzahlen und bittet um Vergleichszahlen anderer vergleichbarer Kommunen.
Gemeindeoberamtsrat Betz erklärt, dass die Haushalte der Kommunen öffentlich seien, diese könne jeder einsehen.
3. Antrag: Bitte um Erläuterung zum Haushaltsplan
Abstimmung:
Kenntnisnahme.
TOP 6.3:
Haushaltsanträge SPD (und GAL)
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage 2025-6 – Anlage zum Protokoll.
GRin Härtter stellt den gemeinsamen Antrag der SPD und GAL vor, es soll die
Übernahme von Beratungsleistungen durch die Gemeinde, die sich an ortsansässige Gewerbetreibende richten und die Themen Barrierefreiheit, Normen sowie Fördermöglichkeiten umfassen beantragt werden. Dadurch sollen diese motiviert und darin unterstützt werden, Maßnahmen zum Abbau von baulichen Barrieren umzusetzen und die Hürden, dies anzugehen, gesenkt werden.
Der Antrag begründe sich zum einen in der Förderung der Barrierefreiheit, man wolle, dass alle Wannweiler Bürgerinnen und Bürger die Infrastruktur vor Ort vollumfänglich und eigenständig nutzen können. Die Schaffung von barrierefreien Zugängen und Angeboten sei nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Schritt zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Eine umfassende Beratung könne den Gewerbetreibenden helfen, ihre Räumlichkeiten entsprechend anzupassen, dass alle Bürgerinnen und Bürger sie uneingeschränkt nutzen können. Zum anderen sollen Informationen über Normen verbreitet werden, viele Gewerbetreibende seien sich der spezifischen Normen und Vorschriften, die für die Barrierefreiheit gelten, nicht bewusst. Eine gezielte Beratung könne dazu beitragen, dass die Unternehmen die erforderlichen Standards einhalten und somit rechtliche Probleme vermeiden. Außerdem soll eine Beratung zu Fördermöglichkeiten angeboten werden, denn es gebe Förderprogramme, z.B. über die Aktion Mensch, welche Gewerbetreibenden finanzielle Unterstützung für die Umsetzung von Barrierefreiheitsmaßnahmen biete. Eine umfassende Beratung könne den Unternehmen helfen, diese Möglichkeiten zu erkennen und zu nutzen. Man schlage vor, dass die Gemeinde auf die ortsansässigen Gewerbetreibenden zugehen soll, z.B. in Form eines Anschreibens, und darin ein individuelles und kostenfreies Beratungsangebot durch das Bauamt unterbreitet. Es sei davon auszugehen, dass dies nur einige der Gewerbetreibenden betrifft, und damit der Mehraufwand durch die Mitarbeitenden des Bauamts überschaubar sei. Für Beratungstätigkeiten und ggf. notwendige Schulungsmaßnahmen der betreffenden Gemeindemitarbeitenden sollen im Haushalt 5000 € eingestellt werden.
Man sei überzeugt, dass dieser Antrag einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Barrierefreiheit in Wannweil leisten werde und man bitte den Gemeinderat um wohlwollende Prüfung und Unterstützung.
Antrag:
Hiermit beantragen die Fraktionen der GAL und der SPD die Übernahme von Beratungsleistungen durch die Gemeinde, die sich an ortsansässige Gewerbetreibende richten und die Themen Barrierefreiheit, Normen sowie Fördermöglichkeiten umfassen. Dadurch sollen diese motiviert und darin unterstützt werden, Maßnahmen zum Abbau von baulichen Barrieren umzusetzen und die Hürden, dies anzugehen, gesenkt werden.
Der Vorsitzende führt hierzu die Stellungnahme der Verwaltung aus, der Gemeindeverwaltung seien die ortsansässigen Gewerbetreibenden und auch das Thema Barrierefreiheit sehr wichtig.
Das gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass bei einer gezielten Nachfrage in allen Belangen der Bautechnik und des Baurechts durch die Ortsbauamtsmitarbeiter eine selbstverständliche und bestmögliche Unterstützung und Beratungsleistung angeboten werde.
Die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum sei über die vergangenen Wochen im Ortskern durch pragmatische Maßnahmen verbessert worden und soll in Zukunft auf weitere Stellen im Ort ausgeweitet werden.
Nachdem das Ortsbauamt derzeit auf Grund der vergangenen Personalengpässe, sowie dem Investitionsstau stark ausgelastet sei und die Pflichtaufgaben der Verwaltung zunehmend umfangreicher werden, sei aus Sicht der Verwaltung ein zusätzliches und spezialisiertes Beratungsangebot im Bereich „Barrierefreiheit“ für ortsansässige Gewerbetreibende nicht leistbar.
Der Aufwand für regelmäßige Schulungen und Erarbeitung/Aktualisierung der gesetzlichen Neuerungen stehen aus Sicht der Verwaltung in keinem Verhältnis zu dem konkreten Bedarf der Gewerbetreibenden in diesem Bereich, für den man die Zuständigkeit zudem auch bei den Gewerbetreibenden selbst sehe, ihre Tätigkeitsfelder eigenständig zu definieren und sich dann darüber Informationen einzuholen.
GR C. Herrmann fragt, ob die HWK oder IHK in diesem Bereich nichts anbiete, Gewerbetreibende könnten sich auch selbständig an die entsprechenden Stellen wenden.
GR Hespeler merkt an, dass der Anlass zum Antrag die Begehung der Örtlichkeiten mit einem gehbehinderten Menschen war.
GRin Franz-Nadelstumpf möchte den Fokus auf dieses Problem lenken.
GR E. Herrmann erklärt, dass die CDU der Ausführung der Verwaltung folge aber nicht gegen Barrierefreiheit an sich sei.
Abstimmung:
Dafür: 4 Dagegen: 9 Enthalten: 1
Haushaltsantrag der SPD
GRin Härtter führt aus, dass die Fraktion der SPD die Anschaffung einer Truhe mit Sandspielzeug für den Spielplatz an der Echaz beantragt. Die Begründung hierfür sei es, das Gemeinschaftsgefühl mit gemeinsamem Sandspielzeug und das Miteinander und die sozialen Fähigkeiten der Kinder zu fördern.
Außerdem die Attraktivität des Spielplatzes zu verbessern. Denn die Bereitstellung von Sandspielzeug würde den Spielplatz attraktiver für Familien machen und könne dazu beitragen, dass mehr Kinder und Eltern den Spielplatz besuchen. Der Spielplatz liegt an einem beliebten Spazierweg. Auch bei spontanen Besuchen des Spielplatzes könnten die Kinder gemeinschaftliches Spielzeug vorfinden und die Sandfläche zum Spielen nutzen.
Die Pflege und Wartung der Truhe könne so gestaltet werden, dass sie wetterfest sei und das Spielzeug vor Witterungseinflüssen schützt.
Frau Härtter von der SPD-Fraktion bietet an, die Kiste ehrenamtlich regelmäßig zu kontrollieren und sich um Spenden für eine weitere Ausrüstung der Spielzeugkiste zu kümmern.
Die Kosten für die Anschaffung der Truhe und einer Grundausstattung an Sandspielzeug würden auf ca. 300 € für einen Streugutbehälter mit 200l und 150€ für eine Grundausstattung an beschriftetem Sandspielzeug geschätzt.
Antrag:
Wir beantragen, die Kosten für die Anschaffung der Truhe und eine Grundausstattung an Sandspielzeug im nächsten Haushaltsplan einzuplanen. Eine grobe Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 300 € für einen Streugutbehälter mit 200l (evtl. ist noch eine beim Bauhof vorhanden) und 150€ für eine Grundausstattung an beschriftetem Sandspielzeug.
Der Vorsitzende führt hierzu aus, dass nachdem die Kosten für ein Versuchsprojekt mit einem zusätzlichen Spielzeugangebot in einem überschaubaren Rahmen liegen würden und der Spielplatz an der Echaz sehr intensiv genutzt werde, die Verwaltung sich einen Versuch mit dem einmaligen Befüllen einer „Spielzeugkiste“ vorstellen könnte. Es könnte durchaus passieren, dass der Kisteninhalt nach und nach schwindet, deshalb auch nur die einmalige Befüllung seitens der Gemeindeverwaltung. Eine regelmäßige Kontrolle und Betreuung der Spielzeugkiste müsste durch Privatpersonen erfolgen.
Der Vorsitzende fragt, ob die Bedingung so in den Antrag mitaufgenommen werden dürfen.
Dies bestätigt GRin Härtter.
Der modifizierte Antrag lautet entsprechend:
Wir beantragen, die Kosten für die Anschaffung der Truhe und eine Grundausstattung an Sandspielzeug im nächsten Haushaltsplan einzuplanen. Eine grobe Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 300 € für einen Streugutbehälter mit 200l (evtl. ist noch eine beim Bauhof vorhanden) und 150€ für eine Grundausstattung an beschriftetem Sandspielzeug. Die Kiste wird einmalig durch die Verwaltung beschafft und mit Spielsachen befüllt; eine regelmäßige Kontrolle und Betreuung der Spielzeugkiste muss durch Privatpersonen erfolgen.
Abstimmung:
Dafür: 12 Dagegen: 0 Enthalten: 2
TOP 6.4:
Haushaltsanträge FWV
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage 2025-7 – Anlage zum Protokoll.
GRin Lietz führt aus, dass wie allen Anwesenden hinlänglich bekannt sei, der Haushalt 2025 durch Maßnahmen und Zahlungen aus 2024 deutlich belastet sei. Die FWV stelle deshalb keine Anträge zum Haushalt 2025, sondern möchten feststellen, dass es erfreulich sei, dass die GAL auch auf den „fahrenden Zug der Inklusion setzt, der von der Gesunden Gemeinde bzw. der SPD und FWV bereits im Haushalt 2021 „auf die Schiene“ gebracht worden sei. Die schon damals gewünschten Bordsteinabsenkungen bzw. Begehungserleichterungen seien ja zwischenzeitlich größtenteils erfolgt und werden sicherlich sukzessive durch die Gemeinde weiter ausgeführt. Auch die damals angesprochene Verbesserung der Verkehrssituation in der Grießstraße/Bahnhofstraße sei bereits in Planung.
GRin Lietz dankt den dafür Beteiligten, man solle nicht anhalten, sondern hier weitermachen, das bedeute zum Beispiel, jeden, der bezüglich Inklusion und den damit verbundenen Umbaumaßnahmen Fragen habe, im Rahmen der Möglichkeiten seitens der Verwaltung zu unterstützen.
Weiter bittet GRin Lietz darum, dass der Umbau der Notausgangtür der Uhlandhalle von einflüglig zu zweiflüglig, falls noch nicht erfolgt, schnellstmöglich erfolgen soll.
Der Vorsitzende führt hierzu aus, dass derzeit die technische und brandschutzrechtliche Klärung mit den zuständigen Stellen erfolge. Es sei vorgesehen, dass die Fluchttürsituation bis zum Ende der Sommerferien verbessert werden könne.
Beschluss:
Kenntnisnahme.
Abstimmung:
Dafür: __ Dagegen: __ Enthalten: __
TOP 6.5:
Haushaltsanträge CDU
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage 2025-8 – Anlage zum Protokoll.
GR E. Herrmann führt aus, dass für alle Anträge der CDU-Fraktion gelte, dass man zukünftig weniger Einnahmen, etwa durch die Zensusanwendung, aber steigende Ausgaben – etwa durch Personalkosten, steigende Kosten für den Abwasserverband und die Kreisumlage habe, dieses Geld werde der Gemeinde fehlen. Es würde somit immer weniger Geld für Investitionen bleiben.
Auch wenn man derzeit noch keine Kredite aufnehmen müsste, die schwierigen Jahre würden sich 2025 bereits durch einen deutlich negativen Ergebnishaushalt abzeichnen. Man könne dies zwar durch positive Ergebnisse der Vorjahre ausgleichen. Fakt aber sei, die liquiden Mittel sinken voraussichtlich in den nächsten 2 Jahren auf ein Minimum.
Bei einer kaum zu beeinflussenden Einnahmesituation müsse in den nächsten Jahren die Ausgabenseite auf den Prüfstand, ob einem das gefalle oder nicht.
GR E. Herrmann führt weiter aus, dass die CDU-Fraktion die Feuerwehr seit jeher im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten unterstützt habe. Im vergangenen Jahr seien bereits große Investitionen gemacht worden, zudem würden sich die Budgetforderungen von Jahr zu Jahr erhöhen.
Zum ELW zunächst die Feststellung, dass innerhalb der CDU-Fraktion zum Teil unterschiedliche Auffassungen vorliegen würden. Die Frage sei grundsätzlich, ob es in Wannweil einen Bedarf für ein ELW gäbe. Auch sei unklar, was genau beschafft werden soll und ob es günstigere Möglichkeiten gebe. Daher seien ausführlichere Informationen und ergebnisoffene Beratungen nötig.
Antrag 1:
Sperrvermerk für den Einsatzleitwagen (ELW) 225.000,- €
Der Vorsitzende erklärt, dass man im Laufe des Jahres in Gesprächen klären werde, was noch unklar sei, die Feuerwehr habe bisher immer bewiesen, dass diese sparsam mit den zur Verfügung stehenden Geldmitteln umgehe.
Abstimmung:
Dafür: 12 Dagegen: 1 Enthalten: 1
GR E. Herrmann führt weiter aus, dass allgemein das Erforderliche von dem Wünschenswerten getrennt werden müsse.
Antrag 2:
Kürzen des Feuerwehr-Budgets auf 60.000 Euro.
Der Vorsitzende führt aus, dass das Feuerwehrbudget die laufenden Kosten, welche für den Betrieb der Feuerwehr anfallen, abbilde. Die Steigerung des Budgets von 2024 auf 2025 betrage 2,6 Prozent, zudem habe die Feuerwehr 12 neue Kameradinnen und Kameraden gewinnen können, für diese sei nun mal eine neue Ausrüstung zu beschaffen notwendig.
Abstimmung:
Dafür: 5 Dagegen: 6 Enthalten: 3
GR E. Herrmann führt aus, dass mit Blick auf die Finanzlage der Gemeinde Wannweil weder ein Carport für Schrottfahrzeuge noch die Beschaffung einer Anlage zur realistischen Übungsdarstellung zu realisieren sei.
Antrag 3:
Den Carport für Schrottfahrzeuge mit einer Höhe von 7.500 Euro streichen.
Der Vorsitzende führt aus, dass auf Grund von Platzmangel im Feuerwehrhaus der Anhänger der Feuerwehr nach draußen gestellt werden müsse, es solle verhindert werden, dass dieser durch Umwelteinflüsse oder Personen, die sich unrechtmäßig dort aufhalten, beschädigt werde. Zudem werde es von der Feuerwehr selbst gebaut.
GRin Franz-Nadelstumpf fragt, ob man den Ort dann nicht für diese Personen attraktiver mache.
GRin Lietz wirft ein, dass der Carport nicht offen sein müsse und ggf. mit Gittern abgesichert werden könne.
Abstimmung:
Dafür: 3 Dagegen: 7 Enthalten: 4
Antrag 4:
Streichung der 5.000 Euro zur Beschaffung einer Anlage zur realistischen Übungsdarstellung.
Der Vorsitzende führt aus, dass die Anlage ermöglichen würde, dass das Brandgeschehen realistisch zu Übungszwecken dargestellt werden könnten. Die Anlage könnte dazu beitragen, im Ernstfall vorbereitet, zu sein und die Gefahr für die Kameradinnen und Kameraden zu reduzieren.
GRin Franz-Nadelstumpf fragt, ob eine solche Anlage ausgeliehen werden könne.
Der Vorsitzende bestätigt, dass dies möglich sei.
Abstimmung:
Dafür: 3 Dagegen: 7 Enthalten: 4
GR Herrmann führt aus, dass die GR-Papierunterlagen derart überschaubar seien, dass es keine 20.000 Euro für die Beschaffung von Tabletts für GR und Verwaltung bedürfe. Die Verwendung privater Tablets sei ohnehin möglich. Beschränkt man den Umfang der „dienstlichen“ Tabletnutzung auf die GR-Arbeit, sei die Weiternutzung der Papierunterlagen sicher die ressourcenschonendere Variante.
Der Vorsitzende führt aus, dass es im Zuge der Digitalisierung vorgesehen sei, für den Gemeinderat Tablets anzuschaffen, um die Sitzungsunterlagen digital einsehen zu können. Schon in der vergangenen Amtsperiode des Gemeinderats sei geplant gewesen, die Tablets zu beschaffen. Dies sei jedoch zunächst verworfen worden, da der Gemeinderat sich nicht einig über die Nutzung gewesen sei und somit auch die Kosten hierfür eingespart werden sollten.
Die Verwaltung sehe bei der Beschaffung der Tablets jedoch mehrere Vorteile. Zunächst könnten durch die Nutzung der Tablets jährlich viele Tausend Seiten an Papier eingespart werden.
Gerade als „Gesunde Gemeinde“ und „European-Energy-Award-Gemeinde“ halte die Verwaltung es für sinnvoll, auf digitale Unterlagen umzustellen.
Ebenso würden sich auch Vereinfachungen in Bezug auf die Zustellung ergeben. Die Sitzungsunterlagen müssen immer eine Woche vor der Sitzung zugestellt werden. Im Moment würden die Sitzungsunterlagen gedruckt und müssen anschließend an die Gemeinderäte ausgefahren werden. Bei digitaler Nutzung müssten diese lediglich ins Ratsinformationssystem hochgeladen werden und würden somit als zugestellt gelten.
Des Weiteren könnten die Tablets für weitere Aufgaben im Zusammenhang mit dem Mandat als Gemeinderat genutzt werden. Diese wären über viele Jahre einsetzbar und könnten über mehrere Amtsperioden benutzt und somit auch an Nachfolgerinnen und Nachfolger weitergegeben werden.
GR Hespeler hält den Vorschlag der Verwaltung für einen großen Schritt, dieser sei jedoch ökologisch, da man Papier spare.
GR C. Herrmann erklärt, dass die Anträge zu stellen keinen Spaß gemacht habe, jedoch seien diese aufgrund der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben nötig gewesen. Die Beschaffung der Tabletts sei in Relation gesehen eine relativ geringe Summe, aber hätte allgemein einen geringen Nutzen. Unklar sei auch, ob die Rechnung aufgehen würde, dass hierdurch langfristig Gelder eingespart werden könnten.
Der Vorsitzende merkt an, dass die Beschaffung der Tabletts deutlich unter 20.000 Euro erfolgen könne, es solle bitte jeder nochmals nachdenken, ob tatsächlich notwendig sei, die Unterlagen in Papierform zu erhalten.
GR Paal benötigt kein Tablett, er freue sich aber darüber mehr digital zu arbeiten, ggf. sei eine Hochrechnung der Papierkosten im Vergleich zu den Anschaffungskosten der Tabletts sinnvoll.
GR E. Herrmann wirft ein, dass der GR dazu gehalten sei, im Sinne der Gemeinde zu handeln, jeder, der möchte, könne selbst seinen Laptop mitbringen. Wer ein Gerät rein für Dienstzwecke benötige könne ja eines bekommen.
GR Hespeler pflichtet dem zu, wer ein Gerät habe, brauche kein Neues. Dies sei ein Paradebeispiel für Digitalisierung in Deutschland.
GR Allgaier findet es schwer, die Unterlagen mit dem Tablett zu bearbeiten, man könne hierzu auch niemanden zwingen.
Wer ein Tablett braucht, solle sich an die Verwaltung wenden.
GR Joos findet auch, dass diejenigen, die sich kein Tablett leisten können, bei der Verwaltung anfragen sollen.
Der Vorsitzenden hält fest, dass es für den Vorschlag der Verwaltung im Haushaltsentwurf keine Mehrheit gibt, der Antrag der CDU auf komplette Streichung der 20.000 Euro auch keine Mehrheit findet und somit eine Kompromisslösung sein könnte, dass 15.000 Euro für die Beschaffung von Tabletts aus dem Haushalt gestrichen werden und somit 5.000 Euro für Tabletts im Haushalt bleiben.
Antrag 5:
Für die Beschaffung von Tabletts für GR und Verwaltung soll der von Verwaltung eingeplante Betrag von 20.000 Euro gestrichen werden.
Stattdessen soll ein Betrag von 5.000 Euro für die Beschaffung von Tabletts für GR und Verwaltung eingestellt werden.
Abstimmung:
Dafür: 13 Dagegen: 0 Enthalten: 1
GR E. Herrmann erklärt zur Machbarkeitsstudie zur kommunalen Wärmeplanung, dass vermutlich ein oder zwei Vorschläge des Ingenieursbüros weiterverfolgt werden sollten. Man sei der Auffassung, dass man in der Weiterführung der Untersuchung nicht um jeden Preis einsteigen müsse, sondern anhand der Vorschläge im Vorfeld abwiegen, ob beauftragt werden soll oder nicht. Es gäbe hinreichend negative Beispiele, bspw. in Reicheneck, wo die Betroffenen nicht bereit seien, am Projekt teilzunehmen. Man brauche hierzu ebenfalls ausführlichere Beratungen.
Antrag 6:
Sperrvermerk über 60.000 Euro für die Machbarkeitsstudie zur Kommunalen Wärmeplanung
Der Vorsitzende führt aus, die Einplanung von Finanzmitteln in Höhe von 60.000 Euro ermögliche die Handlungsfähigkeit im Anschluss an die kommunale Wärmeplanung in Bezug auf weiterführende und tiefergehende Untersuchungen. Solche sollen jedoch nur beauftragt werden, falls sich aus den Voruntersuchungen im Zuge der kommunalen Wärmeplanung deutliche Potentiale und Hinweise dafür ergeben. In jedem Fall werde dies ausführlich mit dem Gemeinderat beraten und abschließend gemeinsam entschieden.
GR Paal fragt, was der Unterschied dazu sei, was sonst passiert wäre.
Der Vorsitzende erklärt, dass der Sperrvermerk ein deutlicheres Zeichen sei, das vor einer möglichen Beauftragung der Gemeinderat ausführliche Informationen erhalte und darüber beraten werde.
GR E. Herrmann ergänzt, dass der Sperrvermerk ein Zeichen dafür sei, dass Reicheneck nicht passieren werde.
GRin Franz-Nadelstumpf ist das Projekt wichtig, es sei schade, wenn dabei nichts herauskäme.
Abstimmung:
Dafür: 9 Dagegen: 2 Enthalten: 3
GR Herrmann erklärt, in Bezug auf die 20.000 Euro die im Haushaltsentwurf für ein Mobilitätskonzept eingeplant sind, dass vermutlich der Radweg in der Au untersucht werden soll. Der Idee könne man durchaus folgen, jedoch sei dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend, solange nicht klar sei, wie weit die Planung des Radschnellweges durch das RP und die Radnetzerhebung durch das Landratsamt voranschreiten.
Etwaige weitere Ansatzpunkte in Sachen Mobilität könnten im Einzelnen jederzeit in den GR oder Arbeitskreis Gesundheit eingebracht werden. Weiter seien auch unter dem Bereich „Verbesserung Fußverkehr“ 60.000 € eingestellt, die ebenfalls verwendet werden könnten.
Antrag 7:
Streichen der 20.000 Euro für ein Mobilitätskonzept
Der Vorsitzende führt die Stellungnahme der Verwaltung aus, seit vielen Jahren werde immer wieder über die unbefriedigende Radwegsituation zwischen Wannweil und Kirchentellinsfurt diskutiert.
Die Verwaltung sei darin bestrebt, hier eine Verbesserung zu erwirken. Jedoch seien auch in Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrsbehörde und anderen übergeordneten Stellen bisher an den vorhandenen Strukturen keine Änderungen und Verbesserungen möglich gewesen. Vor allem aufgrund der vorhandenen Umgebung sei keine einfache Lösung zu erwarten.
Das Regierungspräsidium habe vor zwei Jahren den Beginn der Planungen eines möglichen Radschnellweges zwischen Reutlingen und Tübingen bekannt gegeben und diese werden sicher noch einige Zeit dauern, bis die Gemeinden in den Prozess aktiv mit einbezogen werden.
Einfach nur bis dahin abwarten möchte die Gemeindeverwaltung nicht, sondern eben auch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass, sofern nötig, tiefergehende Überlegungen angestoßen werden können. Dies würde sich gerade in Zusammenarbeit mit der Nachbargemeinde Kirchentellinsfurt anbieten, da bspw. eine Verbesserung des Radwegs parallel zur Bahnstrecke entlang der Au einen großen Mehrwert für alle Beteiligten schaffen würde. Auch für eine mögliche Bundesgartenschau der Echazgemeinden wäre dies eine große Bereicherung.
Die Verwaltung wolle die Situation für alle Verkehrsteilnehmer verbessern und sei daher ggf. auf eine tiefergehende Untersuchung durch ein Fachbüro angewiesen.
Um handlungsfähig zu sein und zu bleiben, halte man den Haushaltsansatz von 20.000 Euro für wichtig und vertretbar. Konkrete Schritte würden ausführlich mit dem Gemeinderat abgestimmt und letztlich gemeinsam entschieden, ob eine tiefergehende Untersuchung beauftragt werden soll. Zudem könnte ein Sperrvermerk festgelegt werden.
Abstimmung:
Dafür: 7 Dagegen: 7 Enthalten: 0
GR E. Herrmann führt weiter aus, dass sich an der Uhlandschule ein toller, vielgelobter Spielplatz befinde, der vom Förderverein, der Gemeinde und mit Hilfe der Eltern hergestellt worden sei. Auch im Pausenhof gebe es einige Spielgeräte. Der Spielplatz hinter dem Gummiplatz dürfte als Zielgruppe eher Kinder im Vorschulalter ansprechen und sollte deshalb eingeschränkt auch so ausgestattet werden. Deshalb sehe auch die CDU-Fraktion die generelle Notwendigkeit einer Spielplatzerneuerung an diesem Ort, allerdings eben zugeschnitten auf kleinere Kinder im Vorschulalter. Dies sei übrigens früher der einzige Spielplatz in diesem Bereich gewesen, nun haben man dann zwei auf engem Raum, wobei der Spielplatz des Fördervereins eben nicht für kleinere Kinder nutzbar sei. Beide Spielplätze liegen eng beieinander und könnten und sollten sich ergänzen.
Aufgrund der geographischen Lage dürfe die zu erwartende Nutzerzahl allerdings deutlich hinter den sich im Tal befindlichen Spielplätzen zurückbleiben. Sofern die Neugestaltung durch den Bauhof erfolgen könne, dürfte 35.000 € für die Realisierung eines ansprechenden, bedarfsgerechten und zeitgemäßen Spielplatzes ausreichend sein. Zudem seien an anderer Stelle ohnehin 16.000 Euro für Ersatzspielgeräte eingestellt.
Antrag 8:
Kosten für die Sanierung des Spielplatzes hinter dem Gummiplatz von 50.000 Euro auf 35.000 Euro reduzieren.
Der Vorsitzende kann mit dem Antrag mitgehen, jedoch sei dies abhängig von der Personalsituation des Bauhofs.
GRin Franz-Nadelstumpf will keine Reduktion der Kosten, die Planung des Projektes koste auch Geld. Der Spielplatz werde genutzt und soll auch in der Zukunft in einen vernünftigen Zustand kommen.
GRin Härtter schließt sich dem an, auch mit Blick auf die weitere Entwicklung der Uhlandschule.
GR Paal merkt an, dass Kinder die Zukunft seien, diese bräuchten schöne und sichere Orte.
Der Vorsitzende stellt klar, dass mit 35.000 Euro keine Qualität verloren ginge.
GR E. Herrmann merkt an, dass man innerhalb von 100 Metern zwei Spielplätze habe.
GRin Lietz findet das nicht schlimm und versteht die Streichung nicht.
GRin Franz-Nadelstumpf betont, dass die beiden Spielplätze ein unterschiedliches Konzept hätten.
OBM Göhner bestätigt die Aussage des Vorsitzenden, auch mit 35.000 Euro müsse mit keinem Qualitätsverlust gerechnet werden.
GR C. Herrmann stellt klar, dass die CDU nichts Anderes als die anderen wolle, es ginge nicht darum, dass man Kindern keine Bedeutung schenken wolle.
Abstimmung:
Dafür: 11 Dagegen: 2 Enthalten: 1
GR E. Herrmann führt aus, dass die Planungen der katholischen Kirche schon längere Zeit gingen und anfänglich von ca. 450.000 € die Rede gewesen sei. Auch in der Diskussion um einen Aufzug sei der GR der Auffassung gewesen, dass der Einbau eines solchen nicht notwendig sei. Nun sei man bei einer anzunehmenden Gesamtausgabe von 800.000 € angekommen. Der GR sei nicht annähernd im Bilde, was die kath. Kirche eigentlich plane und ob alle Kosten dem Kindergarten zurechenbar seien.
Die CDU-Fraktion möchte mit dem Sperrvermerk der Verwaltung für etwaige Verhandlungen den Rücken stärken und gleichzeitig signalisieren, dass man nunmehr eine zeitnahe Unterrichtung des GR durch die kath. Kirche einfordere.
Antrag 9:
Sperrvermerk für die Sanierungsausgaben des Katholischen Kindergarten in Höhe von 80.000 Euro im Jahr 2025 und 720.000 Euro im Jahr 2026.
Abstimmung:
Dafür: 14 Dagegen: 0 Enthalten: 0
GR E. Herrmann führt weiter aus, dass die Kindergärten in der Gesamtschau Mittel über ca. 160.000 € angemeldet hätten. Nicht immer würde sich aus dem Haushaltsentwurf dabei ergeben, wofür genau die Mittel eingesetzt werden sollen oder wie sich die Kosten zusammensetzen. Die Gemeinde habe unlängst knapp 2 Mio. für eine neue KiGa-Gruppe investiert. In den kommenden beiden Jahren stünden nach dem Haushaltsentwurf 800.000 € für die Erweiterung des katholischen Kindergartens an. Auch auf Seiten der Kindergärten sei daher eine Beteiligung an den angezeigten Sparbemühungen der Gemeinde unumgänglich. Nach Abzug von 25% stünden noch 120.000 € zur Verfügung, wobei die Verwaltung hier entsprechende Prioritäten setzen könne.
Antrag 10:
Reduzieren der allgemeinen Bedarfsmeldungen der Kindergärten um 25%, also um 40.000 Euro.
Der Vorsitzende führt aus, dass es der guten Ordnung halber anzumerken sei, dass die Investition von ca. 1.730.000 € für die Aufstockung des Kinderhauses in der Jahnstraße zur Schaffung von angemessenen Räumlichkeiten, entsprechend den Vorgaben des KVJS, für zwei vollwertige Gruppen aufgewendet wurden seien.
In den Kindertageseinrichtungen in der Eisenbahn- und Schulstraße sei festzustellen, dass hier die Ausstattung der Spielbereiche deutlich in die Jahre gekommen sei und die Sanierung sowie die Ergänzung der Geräte bereits seit Jahren geschoben werden. Grundsätzlich bestünde auch hier die Möglichkeit zur Kostenreduzierung durch die Ausführung der Montageleistungen durch die Bauhofmitarbeiter.
Derzeit lägen für die Spielgerätegestaltungen in den Kindergärten Pusteblume und Sonnenschein noch keine Angebote vor. Um hier flexibel und mit hohem Spielwert gestalten zu können, wäre es hilfreich, wenn die Budgets unverändert belassen würden. Selbstverständlich werde bei allen Investitionen darauf geachtet, dass das Verhältnis Kosten, Nutzen und Funktionalität mit Augenmaß und dem Gebot der Sparsamkeit stets Berücksichtigung findet.
Der Ansatz der Bedarfsposition für Ersatzspielgeräte in Kindergärten mit 8.000 € oder für Spielplätze mit 16.000 € sei als Position für das flexible und schnelle reagieren auf ein möglicherweise im Jahresverlauf auftretendes Schadensereignis oder den unvorhersehbaren Defekt eines Spielgerätes, zu verstehen.
Ebenso werde ein Großteil des Betrags für die Sanierung des Außenbereichs im Kindergarten Jona vorgesehen. Es sei bekannt, dass die Gemeinde 80% der Kosten von den Investitionen in den kirchlichen Einrichtungen tragen müsse. Hier sei nach erfolgter Prüfung eine Erneuerung der Spielgeräte unumgänglich.
Bei dem eingestellten Betrag handle es sich um größere Investitionen und nicht um die Mittel für den laufenden Kindergartenbetrieb.
Abstimmung:
Dafür: 7 Dagegen: 7 Enthalten: 0
GR E. Herrmann führt weiter aus, dass Hecken- und Felgwegpflegearbeiten zusammengefasst werden können, da vermutlich nicht mehr als 10.000 Euro hierfür ausgegeben werden können, somit könnten 10.000 Euro gestrichen werden.
Antrag 11:
Streichen von 10.000 Euro für die Heckenpflege und Feldwege freischneiden und zusammenfassen der beiden Maßnahmen.
Abstimmung:
Dafür: 14 Dagegen: 0 Enthalten: 0
GR. E. Herrmann führt aus, dass unter Kostenaspekten aktuell kein neuer Zaun für den Sportplatz realisierbar sei, der Zaun könne an schadhaften Stellen notfalls ausgebessert werden.
Antrag 12:
Sperrvermerk für den Sportplatzzaun.
Der Vorsitzende führt aus, dass die Vergabe der Leistungen durch die Ortsbauamtsmitarbeiter bereits vorbereitet worden sei, nachdem dieser Haushaltsansatz bereits im Haushalt 2024 enthalten war. Die aktuellen Angebote würden mit ca. 24.800 € enden.
Die Investition sei aus Sicht der Verwaltung notwendig, nachdem die Betonzaunpfosten entlang der Schillerstraße teilweise bereits umgestürzt seien oder nur noch durch das Zaungewebe gehalten würden, beziehungsweise absehbar auf Grund des allgemeinen Zustandes nicht mehr ausreichend standfest seien.
Der Rückbau des alten Zaunes würde von Seiten des Sportvereins ausgeführt werden. Der neue grün ummantelte Stabgitterzaun würde vom Zauntor am Echazufer in der Schillerstraße bis zum querenden Fußweg in der Jahnstraße geführt werden.
Auf Grund der vorgenannten Argumente sollte der HH – Ansatz von 25.000 € nicht gestrichen werden.
GR E. Herrmann ist der Meinung, dass die Posten entlang der Schillerstraße schadhaft seien, der Rest sei reine Optik. Für 25.000 Euro gäbe es andere Prioritäten.
Der Vorsitzende entgegnet, dass man vor allem auf die Sicherheitsaspekte schauen müsse.
GR Paal fragt, ob es reichen würde, nur die Schillerstraße zu machen.
OBM Göhner erklärt, dass man zumindest die Ecke zur Jahnstraße noch mitnehmen müsse.
Der Vorsitzende schlägt vor, den Sperrvermerk nur auf die Jahnstraße zu beziehen.
GR E. Herrmann ist damit einverstanden, der Zaun in der Schillerstraß