TOP 1:
Bürgerfragestunde
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.
TOP 2:
Alte Spinnerei / Bebauungsplanänderung – Satzungsbeschluss
mit Gästen von citiplan GmbH Stadtplanung und Projektentwicklung
und FIEDLER Gewerbeimmobilien GmbH
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage 2025-15
Der Vorsitzende führt aus, dass mit dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans „Alte Spinnerei – Fallenbach, 2. Änderung“, Gemeinde Wannweil, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der Brachfläche der „Alten Spinnerei“ geschaffen werden sollen.
Die damalige Spinnerei habe die Geschichte der Gemeinde Wannweil stark geprägt, so waren die früheren Besitzer der Spinnerei der Hauptarbeitgeber im Ort. Heute sei die Fläche eine typische Gewerbebrache mit einem enormen Entwicklungspotenzial. Mit einer gezielten Innenentwicklung möchte die Gemeinde die erheblichen städtebaulichen Missstände beseitigen und die untergenutzte Brachfläche städtebaulich aufwerten und revitalisieren.
Es sei von den Eigentümern vorgesehen, das zentrale Bestandsgebäude umzustrukturieren, um es für zukünftige Gewerbenutzungen nutzbar zu machen und zu optimieren. Am östlichen Eingang des Areals soll zur Bündelung der Stellplätze ein Parkhaus entstehen.
Ziel sei es, Flächen und Ressourcen zu schonen und die Entwicklungspotenziale von bestehenden Strukturen zu erkennen. Durch die mit dieser Planung verfolgte Revitalisierung und Neuordnung werde dem Grundsatz der Innenentwicklung vor Außenentwicklung entsprochen.
Die Bebauungsplanänderung werde als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.
Die Bedingungen des „beschleunigten Verfahrens“ nach § 13a BauGB werden erfüllt, da mit dem Bebauungsplanverfahren die Voraussetzungen für die Wiedernutzbarmachung von Flächen geschaffen werden, die Umgebung des Plangebiets bereits heute eine bauliche Vorprägung aufweise und die zulässige Grundfläche kleiner als 70.000 Quadratmeter sei. Durch die bauliche Vorprägung würden keine erheblichen Umweltauswirkungen erwartet.
Die Planungsziele des Bebauungsplanes „Alte Spinnerei – Fallenbach“ in der Fassung vom 03.07.2014 werden nicht berührt.
Im Beteiligungsverfahren vom 16. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2025 seien keine planungsrechtlichen Bedenken vorgetragen worden. Es seien rein redaktionelle Änderungen vorgenommen. Es handelt sich um keine verfahrensrelevanten Änderungen, der Bebauungsplan mit Stand 07.02.2025 könne als Satzung beschlossen werden.
GR Dr. Treutler stimmt dem Entwurf zu, weist aber auf den Artenschutz hin und auf das vorhandene Gutachten, die enthaltenen Punkte sollen eingehalten werden. Der Wannweiler NABU werde sich gerne einbringen.
Hr. Rotar nimmt die Punkte ernst, HPC sei mit der Untersuchung schon beauftragt, auch werde HPC noch im Februar Brutkästen aufhängen.
GR E. Herrmann fragt, wie der Wasserablauf laufen werde und wie die Gemeinde beteiligt werde und was zum Hochwasserschutz unternommen werde.
Hr. Rotar erklärt, dass dies Teil des Bauantrags sei, zum Thema Hochwasserschutz sei der Vorgänger des Geländes bereits tätig gewesen, hier würden zunächst keine weiteren Maßnahmen getroffen.
GR Hespeler merkt an, dass im Zuge des Starkregenrisiko Managements auch das Ableiten des Wassers aus dem Fallenbach betrachtet werden müsse und ob die Verwaltung mit der Firma Fiedler hier im Austausch stünde.
Der Vorsitzende erklärt, dass man im Austausch sei und die vorhandenen Informationen mit Fiedler geteilt habe.
Hr. Rotar fügt hinzu, dass deren Türen für Gespräche offen stünden. Außerdem sei ganz allgemein anzufügen, dass für die Künstler ein neues Zuhause in Tübingen gefunden werden konnte, bereits 3 Gebäude vermietet seien und der Bauantrag im Frühjahr gestellt werde.
Beschluss:
Abstimmung:
Dafür: 14, Dagegen: 0, Enthalten: 0
TOP 3:
Verabschiedung Haushaltsplan 2025
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage 2025-16
Der Vorsitzende erklärt, man werde für die Haushaltsreden dieselbe Vorgehensweise wie die letzten Jahre anwenden, das bedeute es werde die Verwaltung anfangen und anschließend die Fraktionen anhand der GR-Wahl-Ergebnisse.
Der Vorsitzende führt aus (es gilt das gesprochene Wort)
„Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,
sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
sehr geehrte Vertreter der Presse,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
die Entwicklungen und Rahmenbedingungen machen es den Kommunen seit Jahren immer schwerer bis nahezu unmöglich, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen.
Neben einer zunehmenden Zahl an kommunalen Pflichtaufgaben, für die von Bund und Land eher selten die notwendigen Finanzmittel weitergeleitet werden, stellen die zu erwirtschaftenden Abschreibungen im Zuge der Doppik die Städte und Gemeinden vor große Herausforderungen.
Doch gemeinsam stellen wir uns der Situation, nehmen den vorgegebenen Rahmen an und machen für Wannweil das Bestmögliche daraus.
Wie so oft im Leben ist es ein Abwägungsprozess, bei dem es darum geht, Prioritäten zu setzen, mit dem Ziel, bei stetig steigenden Ausgaben und einer ungewissen Einnahmensituation möglichst handlungsfähig zu bleiben.
Steigende Ausgaben u. a. deshalb, weil allein durch die jährlichen Tarifsteigerungen die Personalkosten kontinuierlich zunehmen und die Kreisumlage weiter steigen wird.
Als Dienstleistungsbetrieb in Anlehnung an den TVÖD-Tarifvertrag ist die Zunahme der Personalkosten keine Überraschung, mit Blick auf die vielfältigen Zuständigkeiten allein im Betreuungsbereich wird zudem deutlich, dass die Verpflichtungen zukünftig eher größer als kleiner werden.
Die kommunale Realität zeigt uns jeden Tag aufs Neue, dass den steigenden Ausgaben eben nicht so einfach steigende Einnahmen entgegengesetzt werden können.
Durch den Zensus, der uns knapp 160 Einwohner streitig machen möchte, drohen zusätzliche Einnahmenrückgange im niedrigen sechsstelligen Bereich über die kommenden Jahre.
Diese ungewollten Auswirkungen gilt es bei den Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen.
Wir werden deshalb auch zukünftig alles daransetzen, so viele Fördertöpfe wie möglich anzuzapfen, denn Einnahmensteigerungen sind unter Berücksichtigung unserer geringen Gemeindefläche und der damit einhergehenden, nahezu nicht vorhandenen Gewerbeerweiterungsmöglichkeiten, nur schwer realisierbar.
Ein Paradebeispiel hierfür ist das Ortskernsanierungsprogramm. Durch die umfangreichen Fördermittel ist es uns möglich wichtige Infrastrukturmaßnahmen wie Straßen-, Kanal- und Gebäudesanierungen zu stemmen.
Einen großen Schritt nach vorn für die Gemeinde bedeutet die Entwicklung und Gestaltung des ehemaligen Spinnereiareals, die nach Jahren des Stillstands endlich Fahrt aufnimmt und hoffentlich zahlreichen Unternehmen und Gewerbetreibenden eine Ansiedlung in Wannweil ermöglichen wird.
Wir dürfen uns nichts vormachen, es wird in den kommenden Monaten und Jahren immer notwendiger werden, alle für Gewerbeansiedlungen nutzbare Flächen zu prüfen und möglichst zu aktivieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie groß unsere Abhängigkeit von der gesamtwirtschaftlichen Lage ist, zeigt sich dadurch, dass Zuweisungen, Umlagen und der Anteil der Einkommensteuer gut 2/3 unserer Einnahmen ausmachen.
Weltwirtschaftliche Turbulenzen, instabile globale Rahmenbedingungen und ein unter großem Druck stehender deutscher Wirtschaftsstandort wirken sich bis in die Kommunen hinein aus und erschweren eine solide Planung und ein nachhaltiges Wirtschaften.
Kurzum: Wir können und dürfen uns nicht darauf verlassen, dass die Zuweisungen und Steuereinnahmen auf dem Maße wie über die vergangenen Jahre hinweg verbleiben.
Besonders das über die letzten Jahre auf über 1,5 Mio. Euro angestiegene und im vergangenen Jahr wieder etwas auf 1,2 Mio. Euro zurückgegangene Gewerbesteueraufkommen in Wannweil, der Verdienst unserer fleißigen und kreativen Gewerbetreibenden im Ort, wird kein Selbstläufer sein.
Gerade deshalb ist es wichtig, nicht pauschal an der Steuerschraube zu drehen, sondern für möglichst stabile kommunale Rahmenbedingungen für unsere Bürger und Gewerbetreibende zu sorgen.
Wir tun gut daran, weiterhin auf Sicht zu fahren und maßvoll mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen umzugehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gemeinsam haben wir uns auch für das Haushaltsjahr 2025 wieder viel vorgenommen, um bestehende Strukturen zu sanieren und wo immer möglich auch zu verbessern und weiterzuentwickeln.
Im Ergebnishaushalt steht ein Minus von knapp 1,4 Millionen Euro. Würde alles für 2025 Geplante umgesetzt, müssten etwa 3,39 Millionen Euro aus den Rücklagen entnommen werden.
Unser Anspruch ist es, ausreichend Finanzmittel bereitzustellen, um den Unterhalt unserer kommunalen Infrastruktur sicherzustellen und gezielt notwendige Investitionen zur Verbesserung umsetzen zu können.
Vor allem für die Bereiche Straßen- und Gebäudesanierung, Kindergärten und Schule, Hochwasser- und Starkregenrisikomanagement, Katastrophenschutz und Ausstattung unseres Bauhofs sind notwendige Finanzmittel eingeplant.
Wir sorgen zudem für die notwendige Ausstattung unserer Feuerwehr und bedanken uns an dieser Stelle herzlich für den zuverlässigen Einsatz unserer Kameradinnen und Kameraden.
Auch sind Klimaschutz und Nachhaltigkeit fest in unserem Grundverständnis verankert. Wir treiben diese überall dort aktiv voran, wo es realistisch möglich, wirksam und auch finanziell darstellbar ist.
Die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung werden im Frühjahr vorliegen und wir haben mit einem Budget für tiefergehende Untersuchungen vorgesorgt, um ggf. vielversprechende Ansätze einer nachhaltigen Wärmeversorgung weiterverfolgen zu können.
Da unser Ortskernsanierungsprogramm 2 im Frühjahr 2026 ausläuft, wird ein zentrales Projekt in diesem Jahr die Fortschreibung des Gemeindeentwicklungskonzeptes sein. Dies stellt die Basis für ein angestrebtes Ortskernsanierungsprogramm 3 dar, für das wir uns bewerben möchten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
wir versuchen überall dort, wo es möglich ist, über die Pflichtaufgaben hinaus zu investieren und dadurch die Weichen für eine weiterhin erfolgreiche Gemeindeentwicklung zu stellen.
Wannweil ist nicht nur attraktiv, sondern, gerade weil hier über die vergangenen Jahre und Jahrzehnte eine vorausschauende und verantwortungsbewusste, sorgsame und sparsame Gemeindepolitik betrieben wurde, finanziell handlungsfähig.
Als eine von sehr wenigen Gemeinden in Baden-Württemberg sind wir noch immer schuldenfrei.
Nicht selten mussten und müssen Entscheidungen sehr sorgsam abgewogen werden, denn nicht immer ist das wünschenswerte eben auch machbar oder bezahlbar.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
es ist fester Bestandteil der Demokratie, unterschiedliche Auffassungen darüber haben zu können, was man als absolut notwendig oder wünschenswert ansieht.
Genau deshalb sprechen, diskutieren und manchmal auch ringen wir, Verwaltung und Gemeinderat, intensiv um gute Entscheidungen.
Zweifellos ist es notwendig, jetzt, also in den Zeiten, in denen wir finanziell noch handlungsfähig sind, maßvoll und vorausschauend zu wirtschaften, um nicht plötzlich von den seit Langem stetig steigenden Ausgaben überrollt zu werden.
Unsere Finanzplanung für die kommenden Jahre zeigt Ihnen auf, dass unsere Rücklagen nicht für die Ewigkeit gemacht sind, sondern bedarfsorientiert kontinuierlich und deutlich abschmelzen werden.
Das liegt schlicht und ergreifend daran, dass wir uns nicht auf unseren Rücklagen ausruhen, sondern wichtige Projekte aktiv angehen und weit über die Pflichtaufgaben hinaus agieren und investieren.
Die Fülle der notwendigen Investitionen über die kommenden Jahre hinweg werden die Gemeinde mehrere Millionen Euro kosten.
Wir werden uns gemeinsam dafür einsetzen, möglichst wenig davon über Schulden finanzieren zu müssen.
Lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, mit Ihnen, liebe Gemeinderäte, den Vereinen, Kirchen, Organisationen und allen aktiven Bürgerinnen und Bürgern, dass unser schönes Wannweil weiterhin gemeinsam weiterentwickelt und gestaltet wird, ohne über unsere Verhältnisse zu leben.
Vielen Dank allen Engagierten zum Wohle unserer Gemeinde.
Mein besonderer Dank gilt an dieser Stelle unserem Kämmerer Christian Betz und seinem Team für die Erstellung des Haushalts.
Ein großes Dankeschön ebenfalls allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde für ihren tollen Einsatz. Ich könnte mir kein besseres Team wünschen!
Herzlichen Dank.“
Für die CDU führt GR E. Herrmann aus (es gilt das gesprochene Wort):
„Herr Bürgermeister, Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, Vertreter der Presse, zahlreich erschienene Bürger,
eigentlich habe ich im Vorspann für unsere Haushaltsanträge einen wesentlichen Teil der Haushaltsrede schon vorweggenommen.
Kurz zusammengefasst – der Kämmerer prognostiziert – jetzt korrigiert für 2028 – schwierige Haushaltsjahre, gekennzeichnet durch erschöpfte liquide Mittel, notwendig werdende Kreditaufnahmen für etwaige Investitionen, hoffentlich nicht auch, um teilweise die laufenden Ausgaben der Gemeinde zu finanzieren. Das sind keine rosigen Aussichten.
Deutlich wird diese Entwicklung durch weiter steigende Personalausgaben auf nunmehr 5,3 Mio. Ich möchte da nicht wieder näher darauf eingehen, aber ich glaube, eine Steigerung von knapp 2 Mio. in den letzten 5 Jahren spricht für sich.
Heftig sind auch steigende Kreisumlagen in den nächsten zwei/drei Jahren um ca. 500.000,- € pro Jahr auf ca. 3,3 Mio. In zwei HH-Jahren fehlt uns da eine Million. Haben und Nichthaben, das Geld wird uns hinten und vorne fehlen.
Und wenn allein 3 Positionen, nämlich Personal, Kreisumlage und Abschreibungen, die zwar monetär nicht abfließen, sich auf 9 Millionen € summieren und rund 60 % des Haushaltsvolumens ausmachen, dann wird deutlich, der Handlungsspielraum der Gemeinde ist eng. Die laufenden Ausgaben bilden einen weiteren Schwerpunkt, sodass für Investitionen nicht mehr allzu viel übrigbleibt.
Auf der anderen Seite, weniger Einnahmen nach der neuen, "fehlerhaften" Zensusberechnung in Höhe von ca. 300.000,- € jährlich.
Das ist absolut ärgerlich, hinzu kommen steigende Umlagen/ Investitionen für den Abwasserverband, dringend notwendige, aber noch ausstehende Investitionen in Straßen, Kanäle und Liegenschaften. Man könnte hierzu eine ganze Reihe von Problemfeldern aufzählen.
Also, auch wenn wir derzeit noch keine Kredite aufnehmen müssen – die schwierigen Jahre zeichnen sich 2025 bereits durch einen deutlich negativen Ergebnishaushalt ab.
Er soll – und betone das Wort "Soll" – nach bisherigen Annahmen bei minus 1,4 Mio. liegen.
Wir können dies im Ergebnishaushalt zwar locker durch positive Ergebnisse der Vorjahre ausgleichen. Fakt aber ist, die liquiden Mittel sinken in den nächsten Jahren auf ein Minimum, ob das jetzt in zwei oder drei Jahren der Fall sein wird, spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle.
Ich möchte heute aber mal den vorliegenden HH 2025 in Zusammenhang bringen mit ein paar vergangenen Haushaltsjahren und sie unter einem etwas anderen Blickwinkel betrachten.
Ich beginne mit dem derzeit anzunehmenden negativen Ergebnis von 1,4 Mio. im Haushalt 2025. Ob im endgültigen Ergebnis tatsächlich ein negatives Ergebnis in der Höhe rauskommt, werden wir sehen. Vermutlich eher nicht, was ja durchaus erfreulich wäre.
Es hängt nämlich entscheidend davon ab, ob Gelder, die im Plan eingestellt sind, auch tatsächlich abfließen.
Ich möchte es an den vorläufigen Ergebnissen der Vorjahre in Erinnerung rufen.
Im HH 2021 wurde ein neg. Ergebnis von – 550.000,- angenommen, das vorläufige Ergebnis lag dann bei plus 1,25 Mio. Differenz zwischen Plan und Ergebnis: knapp 1,8 Mio. plus.
2022 wurde ein Ergebnis von plus 20.000,- angenommen, das vorläufige Ergebnis liegt bei 1,67 Mio. plus, also mehr als 1,5 Mio. Differenz zwischen Plan und Ergebnis.
2023 waren – 500.000,- veranschlagt. Das vorläufige Ergebnis liegt bei 950.000,- Euro plus, also eine Differenz von knapp 1,5 Mio.
Die Situation nach Abschluss 2024 wird das noch ausstehende vorläufige Ergebnis zeigen.
Aber auch hier – und man kann es im jetzigen HH 2025, Seite 42 nachlesen – von den 2024 eingestellten Investitionsmitteln in Höhe von rund 4 Mio. € sind knapp 1,9 Mio. nicht abgeflossen, weil Maßnahmen nicht umgesetzt oder nur teilweise verwirklicht worden sind.
Das heißt, das zunächst angenommene neg. Ergebnis von - 1,4 Mio. wird sich auch 2024 mit hoher Wahrscheinlichkeit in ein Plus verwandeln.
Eben auch mit Auswirkungen auf die Liquidität, wenn denn liquide Mittel nicht abfließen, die dann Ende 2024 noch bei 7,8 Mio. liegen wird. Und nachdem zunächst davon auszugehen war, dass Ende 25 nur noch 3,5 Mio. liquide Mittel vorhanden sind, ist nun aber erfreulicherweise mit knapp 5 Mio. zu rechnen, was voraussichtlich eine etwaige Kreditaufnahme um ein Jahr auf 2028 verschiebt.
Entwicklungen, die in dem Umfang offenkundig wurden, nachdem sich die Fraktionen mit etwaigen Haushaltsanträgen befasst hatten.
Nicht, dass ich solche positiven Entwicklungen beklagen wollte. Schließlich ist es besser so als andersherum.
Trotzdem unsere Bitte an die Verwaltung, die Haushaltsansätze künftig etwas enger zu fassen, mehr an die Wahrscheinlichkeit anzupassen, wie Gelder abfließen oder nicht.
Ein paar wenige Beispiele hierzu: Für die Sanierung Eisenbahnstraße Nord stellte man 2024 1,3 Mio., also fast den gesamten Betrag ein, es fließen aber nur 500.000,- ab, was abzusehen war.
Für Firstbach, Starkregenrisikomanagement und Sohlgleite wurden in 2024 rund 350.000,- eingestellt, abgeflossen ist nichts.
Für den katholischen Kindergarten wurden 625.000,- € eingestellt. Abgeflossen ist nichts.
Für die Feuerwehrfahrzeuge gilt das Gleiche. Auch jetzt stellen wir 250.000,- für ein ELW ein, wobei das Geld 2025 nicht abfließen wird, egal, ob wir uns für eine Beschaffung entscheiden oder nicht.
Also, klare, enger gefasste Haushaltspositionen erleichtern uns Gemeinderäten eine realistischere Einschätzung der Haushaltssituation und somit auch die Frage, ob und wo Anträge gestellt werden und wo nicht.
Anderes großes Thema: "Sparen". Gestatten Sie mir dazu ein paar Worte.
Natürlich kann man sagen, alles prima. Kreditaufnahme vermutlich erst 2028 erforderlich. Also es reicht in ein paar Jahren noch. Dann wird es Zeit, um zu sparen.
Wir sehen das in der CDU-Fraktion anders. Man kann eben nicht Knall auf Fall in einem Haushaltsjahr notwendige Sparleistungen bringen und versuchen, den Haushalt einigermaßen zu sanieren, so wie es die aktuellen Situationen in Reutlingen oder Tübingen zeigen. Das funktioniert nicht.
Deshalb kann man es drehen und wenden, wie man will.
Bei einer kaum zu beeinflussenden Einnahmesituation, ja bei wegbrechenden Einnahmepositionen und weiter steigenden erheblichen Ausgabepositionen muss in den nächsten Jahren die Ausgabenseite konsequent auf den Prüfstand, ob uns das gefällt oder nicht. Ohne das wird es nicht gehen.
Aber wo und wann fängt man mit dem Sparen an? Die Sparversuche der CDU-Fraktion in dieser HH-Beratung 2025 waren ja nicht besonders erfolgreich.
Nehmen wir mal das immer sensible Thema Feuerwehr. Und natürlich schicke ich voraus, dass wir alle froh sind, eine so aktive und engagierte Feuerwehr in unserer Gemeinde zu haben, und wir danken den Kameraden auch für ihren Dienst an unserer Gemeinschaft.
Alle Positionen, die von der Feuerwehr beantragt wurden, haben diesjährig auch eine Mehrheit gefunden. Budgetpositionen über 72.000,- €. Dazu ein "Sonderbudget" über 11.000,- €, hinzu kommen andere investive Positionen (Carport usw.), die Beschaffung eines GWT für 450.000,- ist am Laufen, einen MTW über 70.000,- haben wir 2024 ebenfalls beschafft. Und für einen etwaigen ELW mit 250.000,- hat es gerade noch zu einem Sperrvermerk gereicht.
Also, wir haben in der CDU-Fraktion schon Positionen gesehen, die Wünschenswert, aber nicht unbedingt erforderlich waren. Und darüber hat es auch Gespräche mit der Feuerwehr gegeben. Und die Feuerwehr hätte mit gewissen Kürzungen gut leben können. Aber sei's drum.
Also, wo fängt man mit dem Sparen an? Nicht bei der Feuerwehr. Und auch nicht bei den Kindergärten, die investive Wünsche über 160.000,- € angemeldet hatten. Auch hier haben wir erfolglos gewisse Sparmöglichkeiten gesehen. Bei Kindergärten kann man offensichtlich nicht sparen, obwohl wir in Wannweil im Grunde genommen optimale Voraussetzungen im Bereich der Kindergärten haben.
Und bei Spielplätzen sowieso nicht, auch wenn sie nur 100 Meter voneinander entfernt liegen.
Man hätte noch andere Positionen zum "Sparen" finden können, aber wir haben uns schon an den größeren Positionen orientiert.
Also mit Sparen wäre dieses Jahr nach unserer Auffassung noch Luft nach oben gewesen. Natürlich wird die Verwaltung sagen, ja, wir haben schon einen sparsamen Haushalt vorgelegt. Aber wie gesagt, man kann dazu unterschiedlicher Auffassung sein.
Keine Frage, auch die Mehrheit im Gremium hat das – wenn auch knapp – ja anders gesehen. Und die Mehrheit entscheidet.
Was also ist die diesjährige Botschaft der CDU-Fraktion?
Die Bitte an die Verwaltung, zukünftige Haushalte etwas enger zu stricken und Mittel in der Höhe einzustellen, die voraussichtlich auch abfließen werden.
Wie gesagt, klare Haushaltspositionen erleichtern uns Gemeinderäten eine realistischere Einschätzung der Haushaltssituation und somit auch die Frage, ob und wo Anträge gestellt werden und wo nicht.
Eine Bitte auch an die Kolleginnen und Kollegen hier in der Runde. Wir werden uns in den kommenden zwei/ drei Jahren vielleicht unter Umständen auch in sensiblen Bereichen auf Sparbemühungen einstellen müssen, auch wenn man es da oder dort nicht möchte.
Sparen bedeutet für die CDU-Fraktion aber nicht, notwendige Investitionen zurückzustellen oder zu streichen. Im Gegenteil, wir sollten sparsam wirtschaften, um notwendige Investitionen zu ermöglichen. Sie haben für uns hohe Priorität.
Und wenn wir tatsächlich 2028 wieder nach 15 Jahren Kredite aufnehmen müssen, geht die Welt auch nicht unter. Denn das könnte unter Umständen auch schon früher der Fall sein.
Sparleistungen sind nach unserer Auffassung bei den sog. "nice to have Positionen" möglich und angesagt. Für die CDU-Fraktion heißt es nach wie vor: Im Interesse einer sparsamen Haushaltsführung ist immer das Wünschenswerte vom Machbaren zu trennen.
In diesem Sinne stimmt die CDU-Fraktion dem Haushalt 2025 zu.“
Für die GAL führt GR Hespeler aus (es gilt das gesprochene Wort):
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Dr. Majer, Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung,
liebe Gemeinderatskolleginnen und -kollegen, sehr geehrte Vertreter der Presse,
meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir verabschieden heute den Haushaltsplan 2025. Unser Kämmerer, Herr Betz legt eine solide, konservativ gerechnete, gut ausgearbeitete Planung vor. Wenn auch immer noch die Eröffnungsbilanz von 2020 fehlt und der für die Erfolgsrechnung relevante, hohe Abschreibungsbetrag nur als eine Schätzung vorliegt. Vielen Dank für die Haushaltsplanung.
Vorab: Die Grün-Alternative-Liste wird diesem Haushaltsplan zustimmen.
Wannweil ist eine der wenigen schuldenfreien Gemeinden und wird auch im Jahr 2025 wieder nicht benötigte eigene Finanzmittel am Kapitalmarkt anlegen können.
In der Beratungsphase zu diesem Haushalt haben Verwaltung und ein Großteil unserer Gemeinderatskolleginnen und -kollegen eine restriktive Sparpolitik angemahnt. Es ist richtig, dass die laufenden Aufgaben der Gemeinde z. B. in den Bereichen Infrastruktur, Kinderbetreuung, Schulen etc. nicht weniger werden und neue Aufgaben hinzukommen, denken wir an Maßnahmen zur Klimaanpassung, der Schaffung von Wohnraum und
vieles mehr.
Deswegen allerdings das Schreckgespenst einer eventuellen Schuldenaufnahme zum Ende des Jahrzehnts an die Wand zu malen, halten wir für nicht angebracht. Zumal die Fortschreibung im Einnahmen- und im Ausgabenbereich auf Schätzungen mit unterschiedlichen hohen Wahrscheinlichkeiten beruht.
Ja, wir haben 30 % Personalausgaben (was für den Dienstleistungsbereich nicht zu hoch ist, und die Kommune ist Dienstleister!) und wir bezahlen weitere 30 % in die kommunalen Umlagen. Trotzdem sehen wir genügend Spielraum für notwendige Investitionen, z. B. in die Sanierung der kommunalen Gebäude oder die Ertüchtigung unserer Verkehrsinfrastruktur, um zwei Beispiele zu nennen.
Eines der Ziele, die mit Einführung der Doppik im Rahmen des NKHR verfolgt wurden, ist die „Anregung zum betriebswirtschaftlichen Denken.“ D. h. bei Investitionsentscheidungen Kosten und Nutzen abzuwägen.
Die Kosten sehen wir in der Regel sofort. Da Investitionen in die Zukunft gerichtet sind, müssen wir deren Nutzen auf einen längeren Zeitraum betrachten. Klassische Beispiele hierfür sind Investitionen in Bildungseinrichtungen, Maßnahmen zur Energieeinsparung und der Gewinnung alternativ erzeugter Energien oder auch die Digitalisierung unserer Verwaltung.
Für diese Maßnahmen braucht es Visionen und auch Mut. Auch den Mut zukünftig eventuell Investitionen fremd zu finanzieren. In der Wirtschaft ist dies Alltag.
Schulden haben mehrere Gesichter: zum einen erscheinen sie auf dem Konto auf der unangenehmen Seite. Zum anderen zeigen sie sich als marode Infrastruktur, unterlassene Modernisierung oder versäumtes und verspätetes Erkennen von Entwicklungen. Das unterlassen wir später teurer als rechtzeitig gestartete Verbesserung für die Zukunft.
In vielen Bereichen ist Wannweil auf einem guten Weg. Wir wollen diesen Weg weiter konstruktiv mitgestalten, mit Mut und Visionen.
Vielen Dank.“
Für die FL führt GR Bader aus (es gilt das gesprochene Wort):
„Die Freie Liste kann diesem Haushalts-Entwurf nur mit großem Ranzenweh zustimmen. Zum einen fehlt immer noch die Eröffnungsbilanz. Und zum anderen sind die in der Vorlage genannten Abschreibungen ziemlich ungenau. Wie sollen wir als ehrenamtlich tätige Gemeinderäte die Vermögens-Situation der Gemeinde beurteilen können, wenn uns die Verwaltung nicht vorlegt, wie groß oder klein das Vermögen von Wannweil überhaupt ist? Die Freie Liste weist darauf seit Jahren hin. Aber es tut sich einfach nichts.
Ähnliches gilt für die Abschreibungen. Bekanntlich entsteht durch die Abnutzung des Sachvermögens beziehungsweise die wirtschaftliche Wertminderung ein Vermögensverbrauch. Der wird über die Abschreibungen erfasst. Wenn die mit der Stange im Nebel ermittelt werden, hilft uns das überhaupt nicht weiter.
Ich will gerne positiv anmerken, dass der Etat-Entwurf keine Steuererhöhungen enthält. Es ist auch positiv, dass wir über 100.000 Euro an Zinsen und ähnlichen Erträgen einnehmen. Aber die Zins-Einnahmen sinken, wenn sich unsere liquiden Mittel um fast 3,4 Millionen Euro verringern. Wir haben die Ausgaben nicht im Griff!
Wer sich die Entwicklung der Personal-Kosten anschaut, muss Alarm-Glocken läuten hören. Wannweil hat vor zehn Jahren 371 Euro pro Einwohner an Personal-Ausgaben gehabt. Vor fünf Jahren, also 2020, waren es 615 Euro. Jetzt sollen es 1016 Euro werden. Die Personalkosten erhöhen sich also auf über fünf Millionen. Wir geben fast ein Drittel der ordentlichen Aufwendungen fürs Personal aus. Wenn wir diese Entwicklung nicht stoppen, ist die Pleite vorprogrammiert.
Wer jetzt hofft, dass sich die Kreisumlage bald wieder auf niedrigem Niveau einpendeln wird, liegt falsch. Der Neubau des Landratsamtes, die Planungen für die Regionalstadtbahn und die immer weiter steigenden Aufwendungen für die Kreiskliniken lassen eher einen weiteren Anstieg befürchten.
Auch beim Abwasser-Zweckverband kann Unvorhergesehenes passieren. Und auf die Finanz-Ausgleichs-Umlage haben wir überhaupt keinen Einfluss.
Man kann auch nicht auf steigende Steuer-Einnahmen hoffen. Tatsache ist, dass die Gewerbesteuer zurückgeht. Beim Gemeindeanteil an der Einkommen- und der Umsatzsteuer geht es ebenfalls rückwärts. Dasselbe gilt für die Schlüsselzuweisungen. Ein Blick nach Reutlingen oder Tübingen zeigt, wie schnell sich die Lage dramatisch verschlechtern kann. Solange die Wirtschaft nicht deutlich wächst und der Konjunktur-Motor weiter stottert, ist keine Besserung in Sicht.
Draußen in der Natur hört man noch äußerst selten den Ruf des Kuckucks. Aber in Stuttgart legen Grüne und CDU so manches Kuckucks-Ei ins kommunale Nest. Ich denke da nur an die Grundsteuer. Der Etat-Entwurf rechnet mit über zwei Millionen Euro Realsteuer. Aber sind die uns überhaupt sicher? Drohen da nicht zahlreiche Klagen? Weiß jemand, wie die Gerichte entscheiden?
Niemand weiß auch, was Grüne und CDU geritten hat, die Grundsteuer so merkwürdig zu reformieren. Jetzt zahlt man nur noch für die Grundstücksgröße, egal was draufsteht. Und wir haben ohne Not unseren Gutachter-Ausschuss an den Reutlinger angehängt, sodass wir Fehlentwicklungen bei den Grundstücks-Richtwerten nicht mal einfach selber korrigieren können.
Ein generelles Problem ist, dass die Aufgabenlast der Kommunen ständig erhöht wird, ohne dass ihnen die damit verbundenen Kosten auch nur annähernd erstattet werden. Wir wollen ein echtes Konnexitätsprinzip. Wenn Bund und Land neue Aufgaben schaffen, müssen sie diese auch bezahlen. Selbst wenn Mittel des Bundes für die Kommunen vorgesehen sind, verbleiben diese häufig auf Landes-Ebene und werden nicht weitergeleitet. Wichtig ist eine deutliche Erhöhung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer, damit die kommunale Aufgabenerfüllung endlich angemessen refinanziert wird.
Dass die Kommunen mehr als 25 Prozent des öffentlichen Gesamthaushalts tragen, aber nur 14 Prozent des Steueraufkommens erhalten, ist schlicht inakzeptabel. Eine neue Bundesregierung sollte eine Erhöhung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer möglichst schnell umsetzen.
Und zum Schluss noch einmal unser Appell an die Verwaltung: Wir brauchen die Eröffnungsbilanz! Sie ist eine der drei Säulen des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens neben der Ergebnis- und der Finanzrechnung. In dieser Bilanz muss Wannweil sein gesamtes Vermögen und seine Schulden darstellen. Wenn man es dauernd vor sich herschiebt, wird es auch nicht einfacher!“
Für die SPD führt GRin Franz-Nadelstumpf aus (es gilt das gesprochene Wort):
„Sehr geehrter Herr Dr. Majer,
sehr geehrte MitarbeiterInnen der Verwaltung,
sehr geehrte KollegInnen des Gemeinderates,
sehr geehrte Gäste und MitbürgerInnen,
sehr geehrte Vertreter der Presse,
wie immer zu Beginn eines neuen Haushaltsjahres sind unsere Haushaltsreden dran. Ein arbeitsreiches und ereignisreiches Jahr liegt hinter uns und wir schauen erwartungsvoll auf das neue Jahr.
Zunächst möchten wir uns bei unserem Kämmerer Herrn Betz und seinem Team bedanken.
Es wurde uns wieder ein ausgewogener, aber auch vorsichtiger Haushalt vorgelegt.
Wir stehen noch ganz gut da. Es ist sehr schön, dass wir uns noch Dinge leisten können, um unseren Ort noch besser, vorbildlicher und liebenswerter zu machen. Wir müssen nicht an die Stellschrauben der Daseinsfürsorge gehen.
Wir verschwenden kein Geld. Notwendige Ausgaben machen wir, um unsere Infrastruktur zu erhalten und zu verbessern, da wo es sinnvoll und nötig ist.
Zum Beispiel in unsere, jetzt schon sehr vorbildliche, Kinderbetreuung, auf die wir mit Recht stolz sind. Dabei dürfen auch unsere Spielplätze nicht zu kurz kommen.
Wir investieren mit unseren Projekten wie Wärmeplanung, Starkregenrisikomanagement und Wechsel zu LED-Lampen bei unserer Ortsbeleuchtung auch in die Anforderungen, vor die uns der Klimawandel stellt.
Der neue Lärmaktionsplan ist ebenfalls ein wichtiges Instrument der Anpassung an die Erfordernisse der Zukunft. (Übrigens: Die Bürgerbeteiligung dazu läuft noch, die Planung liegt im Rathaus aus).
Wir wollen versuchen, im Bereich Mobilität, z. B. bei Verbesserungen für den Fahrradverkehr und für die Fußgänger, sowie im Bereich Inklusion Dinge auf den Weg zu bringen.
In diesem Zusammenhang muss auch gesagt werden, dass wir stark hoffen, dass die Bahn bald den Bahnsteig optimiert, damit wirklich alle gefahrlos die Züge nützen können.
Wir wünschen uns auch dringend, dass die Bahn unsere kleine Grünanlage an der neuen Brücke zeitnah wiederherstellt. Wir brauchen solche kleinen Ruhepunkte im Ort.
Wie jedes Jahr sind auch wieder Investitionen bei Schule und Feuerwehr geplant.
Diese sind notwendig, um die Leistungsfähigkeit der Schule (Stichwort verlässliche Ganztagsschule) und der Feuerwehr zu erhalten und zu verbessern.
Wir hoffen, dass wir unsere Vereine weiterhin in gewohnter Form unterstützen können.
Wir danken allen Ehrenamtlichen für ihr Engagement.
Danke an die Verwaltung und alle KollegInnen für die konstruktive Zusammenarbeit, auf deren Fortsetzung wir uns freuen. Danke auch an die Vertreter der Presse für ihre Berichtserstattung.
Die SPD-Fraktion stimmt dem Haushalt zu.“
Für die FWV Wannweil führt GRin Lietz aus (es gilt das gesprochene Wort):“
„Sehr geehrte Anwesende,
einen schönen guten Abend an Sie alle,
eins, zwei, drei im Sauseschritt
es läuft die Zeit,
wir laufen mit ...
Und deshalb ist es jetzt schon wieder so weit – die Haushaltsanträge für 2025 wurden eingereicht, besprochen und diskutiert.
Und, ja – tatsächlich! die schon seit Jahren immer wieder geforderten und von der Verwaltung auch zugesagten Tablets werden jetzt wirklich und wahrhaftig zeitnah besorgt. Für diejenigen, die kein eigenes Tablet bzw. keinen „tragbaren PC“ sprich Laptop besitzen. Somit kann nun endlich für den gesamten Wannweiler Gemeinderat das digitale Zeitalter beginnen. Es müssen dann aber wohl angesichts der oft sehr langen Sitzungen noch genügend Mehrfachsteckdosen bereitgestellt werden, damit niemandem zwischendrin der Saft ausgeht.
Leider geht uns jedoch inzwischen wie vielen anderen Gemeinden auch ganz langsam aber sicher der „finanzielle Saft“ aus. Die liquiden Mittel im Finanzhaushalt waren Ende 2024 noch im positiven Bereich, werden aber bis in 3 Jahren voraussichtlich ins Minus rutschen. Und das trotz der um- und weitsichtigen wie auch sparsamen Handlungsweise unseres Kämmerers, Herrn Betz und der gesamten Verwaltung. Dafür unser herzliches Dankeschön an dieser Stelle.
Lobenswert ist das ständige Suchen und auch teilweise Erhalten von Fördermitteln sowie eigene Sparmaßnahmen, die unsere Gemeinde finanziell entlasten.
Ebenfalls lobenswert ist die nicht gerade billige Unterhaltung unserer Sportstätten, nämlich neben unserem Sportplatz auch die unseres Schwimmbades. In diesem hat nicht nur mancher Wannweiler das Schwimmen erlernt, denn es ist für alle offen und wird regelmäßig vielfältig und gut genutzt. Nicht jede Gemeinde ist so darauf bedacht, trotz der ständig steigenden Auflagen und Kosten weiterhin so etwas relativ Teures für die Gesundheit seiner Bürger zu erhalten und zu unterhalten.
Genauso lobenswert ist unsere Gemeindebücherei, die mit viel Herzblut sowie Sach- und Fachkenntnis geführt wird und ein echtes Highlight hier in Wannweil ist.
Auch hinsichtlich der Kinderbetreuung ist unsere Gemeinde sehr gut aufgestellt. Die Betreuungsgebühr erscheint hier zwar manchem zu hoch und die angebotenen Zeiten zu kurz. Aber Bund und Land erlegen den Gemeinden immer mehr auf, ohne Berücksichtigung auf die Machbarkeit. Es fehlen überall Gebäude und Räume. Doch viel schlimmer – es fehlen an allen Ecken und Enden Betreuer und natürlich auch die dafür erforderlichen finanziellen Mittel. Es wäre wünschenswert, wenn der eine oder andere Elternteil mal nach Reutlingen oder in anderen Gemeinden nach deren Kinderbetreuungslage schaut, bevor er hier an unserer Gemeinde rumnörgelt.
Weil genörgelt, das wird zurzeit sehr viel. Hier wird gemault und da wird gemeckert, aber sich selbst für etwas zu engagieren, um es besser zu machen; selbst etwas in die Hand zu nehmen, um eine Änderung herbeizuführen – dafür hat man dann keinen Mumm, oder, weitaus beliebter – „keine Zeit“.
In wenigen Tagen ist die Bundestagswahl. Wir hoffen, dass alle, die noch nicht briefgewählt haben, sich an diesem Sonntag die Zeit nehmen, um zur Wahl zu gehen und sich damit aktiv für die Demokratie einsetzen. Denn zum Glück haben wir diese Möglichkeit noch.
Ich persönlich denke, wir sollten, nein: wir müssen diese auch nutzen!
Um das, was unsere Eltern und Großeltern geschaffen haben und wir bisher unbeschwert erleben können – nämlich Demokratie, Freiheit und Frieden – uns und unseren künftigen Generationen zu erhalten. Und dabei einen respektvollen Umgang, Solidarität und Zusammenhalt nicht aus den Augen verlieren.
Ich nehme mir jetzt noch kurz die Zeit, mich bei allen in der Verwaltung, im Bauhof und im Gemeinderat für die gute Zusammenarbeit und das faire Miteinander zu bedanken und überlasse die restliche Zeit des heutigen Abends zur Bearbeitung der weiteren auf der Tagesordnung stehenden Punkte.
Die FWV stimmt dem Haushalt 2025 zu.“
Verabschiedung Haushaltsplan 2025
Beschluss:
1. Der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird zugestimmt.
2. Dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird zugestimmt
Abstimmung:
Dafür: 14, Dagegen: 0, Enthalten: 0
TOP 4:
Fortschreibung Gemeindeentwicklungskonzept (GEK)
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage 2025-18
Gemeindeoberamtsrat Betz führt aus, dass die Gemeinde Wannweil von der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) bereits bei der Durchführung der Maßnahme „Ortskern 1“ zwischen 1998 und 2010 unterstützt worden sei. Für die Durchführung der Maßnahmen im Sanierungsgebiet seien 2.854.202 € Finanzhilfe bewilligt worden.
Als wesentliche Maßnahme im Sanierungsgebiet sei der Umzug des Bauhofs aus dem Ortskern heraus und die anschließende Neubebauung des freigewordenen Grundstücks mit dem Seniorenzentrum sowie Wohnungen zu sehen. Parallel seien neue Fußwegebeziehungen im Ochsengässle entwickelt, ein zentraler Platz geschaffen und verschiedene historische Gebäude modernisiert und neuen Funktionen zugeführt worden.
Die Gemeinde Wannweil führt aktuell seit 2013 die Sanierungsmaßnahme „Ortskern 2“ durch und werde bei der Durchführung von der WHS unterstützt. Wesentliche kommunale Maßnahmen seien u. a. im Bereich des Echazufers durchgeführt und gefördert worden. Außerdem sei der Neubau des Kinderhauses Regenbogen und die Modernisierung des Kinderhauses Sonnenschein mithilfe der Städtebauförderung unterstützt worden.
Die dabei aufgetretenen Kostensteigerungen konnten mit Hilfe von Wüstenrot vollumfänglich durch beantragte und bewilligte Aufstockungen der Finanzhilfen aufgefangen werden. Für alle beabsichtigten Vorhaben der Gemeinde Wannweil wurden Finanzhilfen bewilligt, das Sanierungsgebiet sei damit aus förderrechtlicher Sicht „ausfinanziert“. Insgesamt seien für die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen im Gebiet „Ortskern 2“ 2.500.000 € Finanzhilfe aus der Städtebauförderung bewilligt worden.
Zur Umsetzung von weiteren Maßnahmen entsprechend den Sanierungszielen sei das Gebiet zweimal vom Gemeinderat erweitert worden. Für beide Erweiterungsbereiche konnte in Zusammenarbeit mit der WHS und in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Tübingen eine Förderung über die Städtebauförderung erreicht werden. Sowohl die Umgestaltung der Eisenbahnstraße als auch der Rathausplatz mit dem Gemeindehausparkplatz konnten somit mit Finanzhilfen unterstützt werden.
Auch die privaten Eigentümer führen laufend Modernisierungs- und Abbruchmaßnahmen durch. Insgesamt haben die privaten Eigentümer im Sanierungsgebiet 1.289.346,86 € in Ihre Modernisierungs- und Abbruchvorhaben investiert. Hierfür seien Zuschüsse in Höhe von 175.597 € an die Eigentümer ausbezahlt worden. Induziert durch die Sanierung „Ortskern 2“ konnten im Gebiet insgesamt 35 Wohneinheiten durch Neubau geschaffen und 18 Wohneinheiten modernisiert werden.
In der Regel seien die Programme der Städtebauförderung jedes Jahr mehrfach überzeichnet, zuletzt 2024 um das ca. 3,5-fache.
Der Investitionspakt Baden-Württemberg Soziale Integration im Quartier sei 2022 vom Land neu aufgelegt worden. Die notwendige Aufstockung des Kinderhauses Regenbogen in Wannweil sei hierüber nach Hinweis der Wüstenrot mit einer Aufnahme im Jahr 2022 mit zusätzlichen Finanzhilfen bezuschusst worden. Die Kostensteigerungen für das Projekt konnten auch hier über zwei weitere beantragte und bewilligte Aufstockungen der Finanzhilfen aufgefangen werden. Das Projekt sei damit aus förderrechtlicher Sicht mit einem bewilligten Förderrahmen von 313.667 € „ausfinanziert“.
Die Aufstockungen sei für die Gemeinde Wannweil trotz hoher Überzeichnung des Programms bewilligt worden.
Die Gemeinde arbeite derzeit daran, sich für eine neue Sanierungsmaßnahme nach der Städtebauförderung zu bewerben. Hierfür sei allerdings die Fortschreibung des durch die WHS erstellten Gemeindeentwicklungskonzepts vom Oktober 2015 notwendig.
Dieses dient vor allem als Handlungsleitfaden und ganzheitliche Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Gemeindeentwicklung. Es beinhaltet Zielvorstellungen, konkrete und umsetzbare Maßnahmen und deren Priorisierung und ist insofern ein informelles Planungsinstrument.
Im GEK werden auch Konzepte aus anderen Teilbereichen zusammengeführt. Zum GEK gibt es keine gesetzlichen Vorgaben und Fristen. Einzelne Pflichtaufgaben für das GEK lassen sich nur aus den Anforderungen für die Bewilligung von Fördermitteln aus der Städtebauförderung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen ableiten. Das GEK werde immer unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger, des Gemeinderats sowie der Verwaltung erstellt.
Ein aktuelles GEK sei darüber hinaus zwingende Grundlage zur Beantragung von Fördermitteln in der Städtebauförderung.
Nach der Umsetzung des GEK wäre der nächste Schritt dann, daraus ein gebietsbezogenes, integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept abzuleiten. Dieses sei die Grundlage für ein Sanierungsgebiet.
Die Aktualisierung des GEK könne mit der Aufnahme in das Programm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ mit 50 % der Kosten gefördert werden.
Am 20.11.2024 seien Fördermittel in Höhe von rd. 24.000 € für das bepreiste Basismodul und die bepreisten Zusatzmodule bewilligt worden.
Das Basismodul enthält neben dem Grundbaustein eine Gemeinderatsklausur und eine Bürgerinformationsveranstaltung. Damit seien drei wesentliche Termine verbunden, die sich mit dazwischenliegenden Arbeitsphasen abwechseln, welche Bestandsaufnahme im Rahmen des Grundbausteins, Bürgerinformationsveranstaltung und GR-Klausur enthalten.
Die Zusatzmodule würden eine eigene Homepage für die Online-Information, eine Online-Bürgerbeteiligung und eine einleitende Klausurtagung des Gemeinderats umfassen.
Die Verwaltung sei aufgrund der im Basismodul bereits beinhalteten ausführlichen Bürgerbeteiligung und einer Gemeinderatsklausur in Kombination mit der angespannten Haushaltslage der Ansicht, dass die Zusatzmodule nicht beauftragt werden müssen.
Informationen im Rahmen des GEK werden über den Gemeindeboten, die Gemeindehomepage und die weiteren Informationskanäle der Gemeinde Wannweil veröffentlicht.
Erfahrungen der WHS zeigen, dass eine ausschließliche Beauftragung des Basismoduls und 50-prozentige Förderung der Kosten des Basismoduls ausreichend für die Vorbereitungen des ISEK seien.
Der Fördersatz betrage 50 %. Für die Beauftragung des Basismoduls würde die Gemeinde Wannweil rd. 17.000 € Fördermittel erhalten.
GR Dr. Treutler begrüßt das, trotzdem hätte die GAL gerne eine einleitende GR-Tagung zu Beginn um festzulegen, wohin es gehen soll. Es wird der entsprechende Antrag gestellt.
GR. E. Herrmann erklärt, dass die CDU-Fraktion dafür sei, in Ortskern 3 einzusteigen. Man wüsste ja bereits, wo man einsteigen müsse. Dies sei eine wichtige Investition und auch wichtige Fördermittel, die man brauche. Er stimme der GAL nicht zu, dass eine Klausurtagung notwendig sei.
Der Vorsitzende ist auch der Ansicht, dass keine einleitende Klausurtagung nötig sei. Die GR-Mitglieder können sich zunächst in der Bürgerwerkstatt einbringen und abschließend findet eine GR-Klausur statt.
GR Hespeler ist der Meinung, dass man eine Tagung braucht, wenn Inhalt geliefert werde.
GRin Lietz meint, dass man über den Inhalt sprechen müsse.
GR Raiser fragt, ob ohne das Zusatzmodul auch eine Bürgerbeteiligung stattfinde.
Das bestätigt der Vorsitzende.
Es steht der Antrag der GAL zur Abstimmung:
Antrag der GAL
Es wird das Zusatzmodul für ein einleitendes Seminar, bzw. einer GR Tagung, zu einem Preis von rund 4.900 Euro, wobei ein Teil der Summe förderfähig ist, beantragt.
Abstimmung:
Dafür: 5, Dagegen: 9, Enthalten: 0
Es wird weiter über den Beschlussvorschlag der Verwaltung entschieden:
Beschluss:
Die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH wird beauftragt, das Gemeindeentwicklungskonzept der Gemeinde Wannweil zu einem Angebotspreis in Höhe von brutto 33.861,45 € fortzuschreiben.
Abstimmung:
Dafür: 14, Dagegen: 0, Enthalten: 0
TOP 5:
Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage 2025-14 -
Gemeindeamtfrau Pflumm führt aus, dass die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Wannweil aus dem Jahr 2000 stamme. Die letzte Anpassung bezüglich des Gebührenmaßstabes stamme aus dem Jahr 2006. Aufgrund rechtlicher Änderungen und der steigenden Ausgaben und Investitionen im Bereich der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterbringung sei die Satzung und die Gebührenkalkulation nun vollständig überarbeitet und neu kalkuliert worden. Man habe sich an der Mustersatzung des Gemeindetages Baden-Württemberg orientiert.
Ziel der Satzungsänderung sei die Anpassung der Regelungen über die Art und das Maß der Benutzung sowie die Rechte und Pflichten der Benutzerinnen und Benutzer an die tatsächlichen und rechtlichen Erfordernisse sowie die Neukalkulation und Festsetzung der Benutzungsgebühren inklusive der Betriebskosten.
Die Rechtsgrundlage sei im Schutz der Grundrechte des oder der Obdachlosen zu sehen und zur Abwendung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die Ortspolizei zu beseitigen.
Außerdem sei die Gemeinde Wannweil nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz und der Verordnung des Integrationsministeriums über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes für die Anschlussunterbringung von Geflüchteten, die vom Landratsamt Reutlingen per Verteilquote zugewiesen werden, zuständig.
Die Gemeinde Wannweil sei verpflichtet, die ihr zugeteilten Geflüchteten unterzubringen. Auch diese Unterbringung erfolge nach den Vorgaben der Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte.
Die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften regele die Rechte und Pflichten aller Bewohner, sodass eine möglichst störungsfreie und menschenwürdige Unterbringung möglich sei. Hierzu sei es notwendig, über klare Regelungen, Verbote und Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen zu verfügen. Entsprechend der Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe sei das langfristige Ziel jeder Wohnungslosenunterbringung die Integration in den normalen Wohnungsmarkt.
Für die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme einer Obdachlosenunterkunft sei eine satzungsrechtliche Grundlage Voraussetzung. Aus
§ 2 Absatz 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes ergebe sich, dass zum Mindestinhalt der Satzung der Kreis der Abgabenschuldner, Gegenstand, Maßstab und Satz der Abgabe sowie die Entstehung und die Fälligkeit der Abgabenschuld gehören.
Die neue Satzung orientiere sich an der Mustersatzung des Gemeindetages Baden-Württemberg. Bei der Kalkulation der Benutzungsgebühren, müssen die allgemeinen abgaberechtlichen Grundsätze, insbesondere der Kostendeckungsgrundsatz nach § 14 KAG beachtet werden. Dies bedeutet, dass die Gebühren nur insoweit bemessen werden dürfen, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden.
In der Kalkulation der Gebühren werde eine kostendeckende Gebührenobergrenze ermittelt, indem die gebührenfähigen Kosten der öffentlichen Einrichtung auf die potenziellen Benutzer nach Maßgabe des in der Satzung vorgesehenen Gebührenmaßstabs verteilt werden.
Gemäß § 10 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg werden Wohnungslosen- und Flüchtlingsunterkünfte als öffentliche Einrichtung betrieben. Aus diesem Grund würden sich die Benutzungsgebühren nach den Bestimmungen des KAGs bemessen. Der zugrundeliegende Gebührenmaßstab müsse die Grundsätze des Gebührenrechts, insbesondere das Äquivalenzprinzip und den Gleichheitsgrundsatz, berücksichtigen.
Das Äquivalenzprinzip besage, dass die Abgabe in ihrer Höhe im Verhältnis zur Leistung des Einrichtungsträgers stehen müssen.
Der Gemeinderat als zuständiges Rechtsetzungsorgan habe die Benutzungsgebühren nach pflichtgemäßem Ermessen festzulegen.
Grundlagen für die Gebührenkalkulation seien, die vereinbarten Mieten der angemieteten Objekte, Betriebskosten, unterkunftsbezogene Personalkosten und Sachkosten, Nebenkosten und sonstige Kosten, kalkulatorischer Zinssatz: 2,9 %, Verwaltungskosten, Vergleich der ortsüblichen Vergleichsmiete in Bezug auf den einfachen Mietspiegel Wannweil.
Auf dieser Grundlage sei eine kostendeckende Gebühr, je zur Verfügung gestelltem Quadratmeter Wohnfläche pro Person, welche die Grundsätze des Gebührenrechts berücksichtigt, ermittelt worden. Ausgehend von diesem Ergebnis seien Gebührenvorschläge unter Berücksichtigung des fiskalischen Ziels einer angemessenen Kostenerstattung, aber auch sozialpolitischer Ziele für wohnungslose Menschen und Geflüchtete erarbeitet worden.
Die Gebühren seien für die Unterkünfte der Wohnungslosen und der Geflüchteten gemeinsam kalkuliert worden.
Die Betriebskosten und die Nebenkosten wurden anhand der tatsächlichen Kosten und Verbräuche der letzten Jahre kalkuliert.
Bei der Festsetzung der Benutzungsgebühren in der Satzung müsse die Gemeinde die allgemeinen abgaberechtlichen Grundsätze, insbesondere den Kostendeckungsgrundsatz beachten. Gebühren dürfen höchstens so bemessen sein, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden. Über die Festsetzung der Gebühren hat der Gemeinderat als zuständiges Rechtsetzungsorgan innerhalb der gesetzlichen Schranken nach pflichtgemäßem Ermessen zu beschließen.
Voraussetzung für eine sachgerechte Ermessensausübung sei das Vorliegen einer Gebührenkalkulation. Nach dem VGH BW liege nur dann eine sachgerechte Ermessensentscheidung vor, wenn zunächst eine kostendeckende Gebührenober-Grenze ermittelt werde, indem die gebührenfähigen Kosten der öffentlichen Einrichtung auf die potenziellen Benutzer nach Maßgabe des in der Satzung vorgesehenen Gebührenmaßstabs verteilt werden. Mit der Struktur der Unterkunftsgebühren soll der Situation der Bewohnerinnen/Bewohner berücksichtigt, aber auch fiskalischen Interessen der Gemeinde Rechnung getragen werden.
Entsprechend ergebe sich folgende Benutzungsgebühr inkl. Betriebskosten 310 €/Monat/Person.
Für Personen unter 18 Jahren werde eine Benutzungsgebühr inkl. Betriebskosten in Höhe von 155 €/Monat/Person festgesetzt.
Eine Besserstellung für Familien mit Personen unter 18 Jahren lasse sich damit begründen, dass Personen über 18 Jahre einen Beitrag zum Einkommen leisten könnten. Zudem sei es für Familien schwierig geeigneten freien Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt zu finden. Daher sollen Familien mit Personen unter 18 Jahren in der Hinsicht unterstützt werden, dass die anfallende Gesamtgebühr für die Familie pro Monat nicht zu hoch ausfalle.
Das grundsätzliche Ziel der Unterbringung sei die Förderung der Integration in den normalen Wohnungsmarkt. Insoweit solle sich die Situation in öffentlichen Einrichtungen nicht verfestigen.
Durch die Höhe der Gebühr werde eine angemessene Kostendeckung durch Gebühreneinnahmen erreicht und gleichzeitig werden die sozialpolitischen Erfordernisse der Gemeinde erfüllt und dem Äquivalenzprinzip und Gleichheitsgrundsatz Rechnung getragen.
Der Vorsitzende betont, dass man sich an der Mustersatzung des GT orientiert habe und es die Kostenobergrenze gebe, um soziale Aspekte zu berücksichtigen, seien die reduzierten Kosten für unter 18-Jährige angesetzt worden.
GR Dr. Treutler, hat alles gelesen und zur Kenntnis genommen, er habe bereits vor der Sitzung einen Antrag gestellt, dieser sei in zwei Teile aufgebaut. Erstens in die Gebührenausgestaltung und zweitens seien Formulierungen der Satzung nicht passend gewesen, dies sei aber bereits angepasst worden.
GR Dr. Treutler möchte bei den Gebühren bleiben, er akzeptiere, dass diese angepasst werden müssen. Gebühren müssten angemessen sein, allerdings seien 17 €/qm ohne Nebenkosten viel zu hoch, realistisch sei eher 10 €/m², zumal die Unterkünfte vom Stand her eher schlecht seien. Mit Nebenkosten sei man laut neuer Satzung bei etwa 26 €/m², dies sei viel zu hoch. Die GAL halte personenbezogene Gebühren von 310 Euro pro Person für nicht möglich, zum Teil würden die Gebühren hierdurch um mehr als 47 Prozent steigen. Die Gebührenkalkulation von Allevo sei nicht nachvollziehbar. Das Modell der personenbezogenen Berechnung sei nicht sinnvoll, man berücksichtige dabei Faktoren, wie die Wohnungsgröße etc. nicht, bei Umsetzungen sei dies noch unfairer. Man solle den bisherigen Gebührenstandard beibehalten. Die neue Satzung würde Nebenkosten zu sparen für die Bewohner sinnlos machen. Wer keine staatlichen Leistungen erhalte, müsse die Kosten selber tragen, aufgrund des Wohnungsmarktes seien manche Bewohner länger als gewollte in der Unterbringung durch die Gemeinde, es müsse auch der Vergleich zu den Mietern der Gemeinde gemacht werden.
Der Vorsitzende zählt Kommunen auf, die auch personenbezogenen Gebühren erheben. Außerdem sei abgeklärt, dass das Jobcenter und LRA die Gebühren übernehmen, zudem fange das Wohngeld die Steigerungen teilweise auf.
GR Dr. Treutler merkt an, dass das Wohngeld nicht alles auffangen werde.
Der Vorsitzende bestätigt, dass es zu Mehrbelastungen für die Bewohner kommen kann. Es sei jedoch notwendig, die Gebühren an den tatsächlichen Aufwendungen der Gemeinde auszurichten.
GR E.Herrmann trägt den Vorschlag der Verwaltung mit, es sehe in einer Vertagung keinen Mehrwert. Man solle über den Vorschlag der Verwaltung Beschluss fassen.
GRin Härtter versteht die Herausforderung der Unterbringung, gerne soll weiterhin eine dezentrale Unterbringung gewährleistet werden. Anpassungen seien klar erforderlich, jedoch müsse das Maß passen, die Höhe der Preissteigerung sei eindeutig zu hoch und würde vor allem für arbeitende eingewiesene Personen die Lage noch prekärer machen. Außerdem würden nun Anreize zum Nebenkostensparen wegfallen.
Der Vorsitzende fügt hinzu, dass man sich in der Regel an 10 Quadratmeter pro untergebrachter Person orientiere, daher seien die Kosten in der Regel vergleichbar. Die Verwaltung halte den Beschluss für angemessen.
GR Hespeler führt aus, dass bitte jeder überlegen solle, wer wen wie stark belasten wolle.
GR Paal fügt hinzu, es ginge um die Integration in die Gesellschaft, man müsse Anreize bieten und diesen Prozess steuern, hierfür seien auch Härtefallregelungen nötig. Der Tagesordnungspunkt müsse vertagt werden.
Der Vorsitzende merkt an, dass um soziale Aspekte zu berücksichtigen, U18-Jährige nur den halben Betrag bezahlen müssten.
GR Dr. Treutler betont, eine Vertagung des Tagesordnungspunktes hätte den Vorteil, neue Höhe der Gebühren festzulegen und die Berechnungsmethode der Gebühren nochmals zu überdenken und allgemein eine bessere Vorlage für den