
In seiner Sitzung am 17. März 2026 um 19:00 Uhr befasste sich der Gemeinderat mit folgenden Tagesordnungspunkten:
TOP 1
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Bürgermeister Bordon gab bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 24.02.2026 einen Beschluss im Zusammenhang mit dem Sanierungsgebiet "Ortsmitte Auenstein" zu einem Flächentausch im Rahmen der Abwicklung eines Städtebaulichen Vertrags gefasst hat. Des Weiteren wurde ein Antrag auf Vollstreckungsaufschub mit Ratenzahlung im Zusammenhang mit einem Gewerbesteuerfall genehmigt.
TOP 2
Freibad Ilsfeld
Hier: Saisonbericht 2025 und Ausblick 2026
Der Vorsitzende begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt den Bauhofleiter Herrn Izelaar, der anhand einer Präsentation durch den Sachvortrag führte und anschließend für Fragen aus dem Gremium zur Verfügung stand.
TOP 3
Festsetzung der Wirtschaftspläne 2026 der Eigenbetriebe
Der Vorsitzende begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt die Stellv. Fachbereichsleiterin FB Wirtschaft und Finanzen Frau Weimar, die anhand einer Präsentation durch den Sachvortrag führte.
Die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung werden nicht zusammen mit der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan des Kernhaushalts beschlossen. Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung können dem Gemeinderat bereits im März zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Nahwärmeversorgung und Ortsentwicklung werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht. In der Anlage finden Sie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung.
Der Gemeinderat hat nach § 14 Eigenbetriebsgesetz für Baden-Württemberg (EigBG) i.V.m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe der Gemeinde Ilsfeld jeweils einzeln zu beschließen. Außerdem ist nach §14 Abs. 4 EigBG der Finanzplan mit dem Investitionsprogramm dem Gemeinderat spätestens mit dem Entwurf des Wirtschaftsplanes vorzulegen und vom Gemeinderat spätestens mit dem Wirtschaftsplan zu beschließen.
Alle Eigenbetriebe werden nach dem neuen Eigenbetriebsrecht für Baden-Württemberg und der Eigenbetriebsverordnung-Doppik (EigBVO-Doppik) geführt.
Entsprechend § 2 Abs. 5 der EigBVO-Doppik ist die Liquidität unter Berücksichtigung des Liquiditätsbestands des Vorjahres so zu planen, dass der Liquiditätsbestand am Ende des Wirtschaftsjahres nicht negativ und die Zahlungsfähigkeit jederzeit gegeben ist.
1. Einbringung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Ilsfeld
Nach ausführlicher Beratung fasste der Gemeinderat mehrheitlich bei 15 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung folgende Beschlüsse:
1.1 Der Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung in der als Anlage beigefügten Fassung wird wie folgt beschlossen und festgesetzt.
Festsetzung des Wirtschaftsplanes 2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Ilsfeld hat in seiner Sitzung am 17.03.2026 aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit dem § 14 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Liquiditätsplan, dem Finanzplan und der Schuldenstandübersicht wie folgt festgesetzt:
§ 1 Erfolgsplan und Liquiditätsplan
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
| 1.1 | Gesamtbetrag der Erträge | 2.313.945 € |
| 1.2 | Gesamtbetrag der Aufwendungen | 2.377.400 € |
| 1.3 | Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) | -63.455 € |
| 1.4 | nachrichtlich: | |
| Vorauszahlung der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung | 0 € | |
| Vorauszahlung an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung | 0 € |
| 2.1 | Summe der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | 2.153.695 € |
| 2.2 | Summe der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | 1.862.400 € |
| 2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 291.295 € |
| 2.4 | Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0 € |
| 2.5 | Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.493.000 € |
| 2.6 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) | -2.493.000 € |
| 2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) | -2.201.705 € |
| 2.8 | Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 2.493.000 € |
| 2.9 | Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 602.000 € |
| 2.10 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) | 1.891.000 € |
| 2.11 | Geplante Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) | -310.705 € |
§ 2 Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
2.493.000 Euro
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Ver-
pflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
wird festgesetzt auf
0 Euro
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 475.000 Euro
Ilsfeld, den 17.03.2026
Bernd Bordon
Bürgermeister
1.2 Der Finanzplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Ilsfeld zusammen mit dem Investitionsprogramm wird beschlossen.
2. Einbringung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Ilsfeld
Nach weiterer ausführlicher Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgende Beschlüsse:
2.1 Der Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebs Wasserversorgung in der als Anlage beigefügten Fassung wird wie folgt beschlossen und festgesetzt.
Festsetzung des Wirtschaftsplanes 2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Ilsfeld hat in seiner Sitzung am 17.03.2026 aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit dem § 14 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Liquiditätsplan, dem Finanzplan und der Schuldenstandübersicht wie folgt festgesetzt:
§ 1 Erfolgsplan und Liquiditätsplan
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
| 1.1 | Gesamtbetrag der Erträge | 1.931.550 € |
| 1.2 | Gesamtbetrag der Aufwendungen | 1.919.580 € |
| 1.3 | Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) | 11.970 € |
| 1.4 | nachrichtlich: | |
| Vorauszahlung der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung | 0 € | |
| Vorauszahlung an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung | 0 € |
| 2.1 | Summe der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | 1.930.300 € |
| 2.2 | Summe der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | 1.619.580 € |
| 2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 310.720 € |
| 2.4 | Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 80.000 € |
| 2.5 | Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.226.000 € |
| 2.6 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) | -1.146.000 € |
| 2.7 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) | -835.280 € |
| 2.8 | Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 1.146.000 € |
| 2.9 | Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 350.000 € |
| 2.10 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) | 796.000 € |
| 2.11 | Geplante Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) | -39.280 € |
§ 2 Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
1.146.000 Euro
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Ver-
pflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
wird festgesetzt auf
0 Euro
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 380.000 Euro
Ilsfeld, den 17.03.2026
Bernd Bordon
Bürgermeister
2.2 Der Finanzplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung Ilsfeld zusammen mit dem Investitionsprogramm wird beschlossen.
TOP 4
Wasserversorgung Ilsfeld
Erneuerung Wasserleitung Rainackerweg Abstetterhof
Hier: Vergabe der Planungsleistungen, Baubeschluss, Ermächtigung zur Ausschreibung und Vergabe der Bauarbeiten
Aufgrund des Alters der Wasserleitung (vermutlich ca. 80 Jahre) sowie zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit wird seitens der Verwaltung eine Erneuerung einer Teilstrecke von ca. 125 m der Wasserleitung im Rainackerweg dringend empfohlen. Bei dem Leitungsabschnitt handelt es sich um die Hauptzuleitung für den gesamten Ortsteil.
Nach den Planungen der Verwaltung soll auch eine Aufdimensionierung des Leitungsabschnitts erfolgen.
Des Weiteren muss der Hydrantenschacht auf Höhe Wunnensteinstraße 44+46 dringend ertüchtigt werden. Im Bereich Rainackerweg auf Höhe des Gebäudes Wunnensteinstraße 36 sollte der Hydrantenschacht ebenfalls dringend ertüchtigt werden.
Die Gebäude Wunnensteinstraße 32 – 44 (außer Haus 42) werden aktuell über den Rainackerweg mit Wasser versorgt. Ferner sind die Gebäude Wunnensteinstraße 32+34+36 über eine gemeinsame Hauswasseranschlussleitung versorgt. Angedacht ist im Zuge der Erneuerung der Wasserleitung und der Hydrantenschächte zukünftig jedes Flurstück (ab Hydrantenschacht) über eine eigene Wasserleitung mit Frischwasser zu versorgen.
Die Arbeiten sollen in zwei Abschnitte aufgeteilt werden und abschnittsweise ausgeführt werden, um eine stetige Wasserversorgung des Ortsteils zu gewährleisten.
Auf die nachfolgende Zeichnung zur Darstellung der Baumaßnahmen wird verwiesen.
Lageplan
Die Grobkosten der Maßnahme - Wasserleitung inklusive Schächte und Hausanschlussleitungen – liegen bei ca. 165.000 Euro netto.
Die Planungsleistungen werden auf 30.000 € geschätzt.
Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung sind für diese Maßnahme in 2026 100.000 Euro angemeldet.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Rainackerweg einen geringen Unterbau (Straßenaufbau) aufweist. Daher soll die neue Wasserleitung neben dem bestehenden Mischwasserkanal verlegt werden und gleichzeitig weit genug entfernt von den privaten Grundstücken und Einfriedungen. Es muss aufgrund des vorgefundenen Straßenzustands davon ausgegangen werden, dass im Zuge der umfangreichen Tiefbauarbeiten in Teilbereichen der komplette Asphalt brechen kann bzw. herausfallen kann.
Da kein Budget aus dem Gemeindehaushalt zur Sanierung des Rainackerwegs (Komplettausbau) zur Verfügung steht, wird das bestehende „Flickwerk“ im Bereich der Straßenoberflächen fortgesetzt. Auf die nachfolgenden Bilder zum aktuell vorliegenden Straßenzustand wird verwiesen.
4 Fotos
Im Rahmen der Zustandserfassung nach der Eigenkontrollverordnung (Abwasserbeseitigung) wurden notwendige Ertüchtigungsmaßnahmen an den im Rainackerweg vorhandenen Einlaufschächten (4 Stück) und Abwasserschächten (3 Stück) festgestellt.
Die Schachtsanierungen (Schachtoberteile) sollen im Vorgriff auf die Maßnahmen im Rahmen der Eigenkontrollverordnung bei der nun angedachten Maßnahme zur Erneuerung der Wasserleitung inklusive Schächte und Hausanschlussleitungen mitumgesetzt werden. Die Kosten dieser Maßnahmen werden auf ca. 10.000 € geschätzt. Die Verbuchung erfolgt beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung.
Frau Hupbauer erläuterte dem Sachverhalt im Detail.
Nach ausführlicher Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss, das Büro I-Motion GmbH aus Ilsfeld mit den Planungsleistungen zur Erneuerung der Wasserleitung im Rainackerweg im Abstetterhof zu beauftragen. Die Verwaltung wurde ermächtigt den Ingenieurvertrag auszufertigen. Weiter beschloss der Gemeinderat die Erneuerung der Wasserleitung im Rainackerweg durchzuführen und die Verwaltung wurde ermächtigt die Bauarbeiten nach den vergaberechtlichen Vorschriften auszuschreiben und zu vergeben.
TOP 5
Wasserversorgung
Erneuerung Wasserleitung Weinbergstraße Auenstein
Hier: Baubeschluss, Ermächtigung zur Vergabe der Bauarbeiten
Am 05.12.2025 wurde ein Hauptleitungsrohrbruch in der Weinbergstraße - Ecke Silvanerweg festgestellt.
Bei der provisorischen Reparatur wurde festgestellt, dass der Wasserleitungsabschnitt so marode ist, dass an der Wasserleitung jederzeit ein weiterer Wasserrohrbruch entstehen kann.
Um weitere Gefahren abzuwehren, musste der Wasserleitungsabschnitt von Schacht WSAWB007 - WSAWB008 abgestellt werden (Stilllegung). Aufgrund fehlender Schieber zum Abstellen des Hauptleitungsabschnitts, musste weiterer Tiefbau durchgeführt werden.
Lageplan
Lageplan
5 Fotos
Die Kosten für die Ortung und Versorgung des Rohrbruchs, der provisorischen Reparatur sowie der Arbeiten im Zusammenhang mit den oben beschriebenen Schiebern belaufen sich auf insgesamt 8.939,65 € brutto.
Da der Wasserleitungsabschnitt Längsrisse aufweist und zahlreiche Schadstellen, die kurz vor dem Durchbruch stehen, wird seitens der Verwaltung dringend empfohlen die Leitung auf ca. 50 m zu erneuern. Die Schadstellen sind auf das Alter der Leitung zurückzuführen (Leitung aus den Siebzigerjahren).
Die Leitung kann nicht auf Dauer stillgelegt werden, da die Gefahr von Verkeimungen besteht und die Versorgungssicherheit nicht mehr gewährleistet wäre.
Die Kosten zur Erneuerung des Wasserleitungsabschnitts belaufen sich nach Kostenschätzung der Verwaltung auf insgesamt ca. 40.000 € brutto.
Von der Verwaltung wurden Angebote für die Erneuerung der Wasserleitung eingeholt, geprüft und gewertet.
Im Bereich der Tiefbauarbeiten hat die Firma Sascha Betz TS-Bautechnik GmbH aus Beilstein das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Dieses beläuft sich auf insgesamt 30.535,40 € brutto.
Im Bereich des Wasserleitungsbaus hat die Firma PH-Rohrnetztechnik aus Beilstein das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Dieses beläuft sich auf insgesamt 5.131,95 € brutto.
Frau Hupbauer erläuterte den Sachverhalt im Detail.
Nach ausführlicher Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig die Erneuerung der Wasserleitung in der Weinbergstraße Auenstein von Schacht WSAWB007 - WSAWB008 durchzuführen. Die Verwaltung wurde ermächtigt die Arbeiten im Bereich Tiefbauarbeiten an die Firma Sascha Betz TS-Bautechnik GmbH aus Beilstein zu vergeben und den Auftrag entsprechend auszufertigen. Außerdem wurde die Verwaltung ermächtigt die Arbeiten im Bereich Wasserleitungsbau an die Firma PH- Rohrnetztechnik aus Beilstein zu vergeben und den Auftrag entsprechend auszufertigen.
TOP 6
Wasserversorgung
Sanierung Wasserleitung Sturmfederstraße Schozach
Hier: Baubeschluss, Ermächtigung zur Vergabe der Bauarbeiten
Anfang Januar 2026 wurde ein Hauptleitungsrohrbruch in der Sturmfederstraße festgestellt.
Nach der Reparatur der provisorischen Leitung ist ein erneuter Rohrleitungsbruch beim Verfüllen und Verdichten entstanden. Der Bereich blieb nach der erneuten Reparatur abgesperrt. Von einer weiteren Verfüllung und Verdichtung wurde abgesehen.
Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass der Wasserleitungsabschnitt so marode ist, dass an der Wasserleitung jederzeit ein weiterer Wasserrohrbruch entstehen kann.
8 Fotos
Lageplan
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Die Kosten für die Ortung und Versorgung des Rohrbruchs und der provisorischen Reparatur belaufen sich auf insgesamt ca. 10.000 € brutto.
Da der Wasserleitungsabschnitt Längsrisse aufweist, wird seitens der Verwaltung dringend empfohlen die Leitung auf ca. 35 m zu sanieren. Die Schadstellen sind auf das Alter der Leitung zurückzuführen. Zusätzlich sind Schieber einzubauen bzw. auszutauschen.
Die Kosten zur Sanierung des Wasserleitungsabschnitts mittels Inliner und Schiebertausch belaufen sich nach Kostenschätzung der Verwaltung auf insgesamt ca. 30.000 € brutto.
Von der Verwaltung wurden Angebote für diese Arbeiten eingeholt, geprüft und gewertet.
Die Firma Heermann Wasser-& Rohrnetztechnik aus Affalterbach hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Dieses beläuft sich auf insgesamt 32.457,25 € brutto.
Frau Hupbauer erläuterte den Sachverhalt im Detail.
Nach ausführlicher Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig die Sanierung der Wasserleitung in der Sturmfederstraße Schozach auf Höhe Sturmfederstraße 26 durchzuführen. Die Verwaltung wurde ermächtigt die Arbeiten an die Firma Heermann Wasser-& Rohrnetztechnik aus Affalterbach zu vergeben und den Auftrag entsprechend auszufertigen.
TOP 7
Sanierung „Ortsmitte Auenstein“
Hier: Grundsatzbeschluss zum Verkauf des Grundstücks Hauptstraße 15, Auenstein (Altes Rathaus)
Das Grundstück Hauptstraße 15 in Auenstein, welches mit dem ehemaligen Rathaus bebaut ist, befindet sich im Sanierungsgebiet „Ortsmitte Auenstein“. Bei dem Rathaus handelt sich um ein ortsbildprägendes Gebäude (Baujahr 1766), das in der Liste der Kulturdenkmale geführt ist. Ursprünglich diente das Rathaus Auenstein als Wohnhaus.
Der Erhalt des Gebäudes steht bei den nachfolgenden Überlegungen einer Veräußerung daher im Vordergrund.
Seit der Aufnahme der Ortsmitte Auenstein ins Landessanierungsprogramm und dem Auszug der Verwaltungsstelle Auenstein im Januar 2019 waren bereits verschiedene Nutzungsoptionen für das Alte Rathaus Auenstein angedacht und im Gespräch. U.a. wurden mit der Diakonie Gespräche zur Nutzung des Alten Rathauses als Diakoniestation geführt und mit einem Unternehmen der Dienstleistungsbranche für eine gewerbliche Nutzung. Zuletzt war die Nutzung des Gebäudes als Geschäftsräume für den Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal angedacht. Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes des Gebäudes und des damit verbundenen hohen Aufwandes für Umbau und Modernisierung (rd. 1.000.000 €) wurde von diesen Überlegungen jedoch Abstand genommen.
Das Gebäude befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand, der sich ohne eine dringend erforderliche Generalsanierung weiter verschlechtert. Darüber hinaus sind keine konkreten Nutzungsmöglichkeiten und -bedarfe durch die Gemeinde vorhanden, die zu der bestehenden Gebäudestruktur passen. Des Weiteren bestehen Konflikte von möglichen Nutzungen u.a. mit den Vorgaben im Bereich der Barrierefreiheit, des Denkmalschutzes und des Brandschutzes.
Derzeit kann im Gebäude aufgrund der baulichen, brandschutztechnischen, elektrotechnischen und sanitären Gegebenheiten keine Nutzung durch die Gemeinde erfolgen. Das Gebäude ist auch nicht barrierefrei begehbar. Um eine Nutzung für die Gemeinde wieder zu ermöglichen ist mit Sanierungskosten im siebenstelligen Bereich zu rechnen. Aufgrund der finanziellen Lage der Gemeinde Ilsfeld wurden die derzeitigen Wartungs- und Instandhaltungskosten auf ein Minimum reduziert. Dennoch fallen jährlich Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwendungen in Höhe von 15.000-20.000 Euro an. Aufgrund des desolaten Zustands geht die Verwaltung davon aus, dass die Unterhaltungskosten künftig überproportional ansteigen werden um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Für jegliche Form der Nutzung ist eine vollumfängliche Sanierung erforderlich.
Die finanziellen Mittel stehen der Gemeinde derzeit und in der mittelfristigen Finanzplanung nicht zur Verfügung.
Zum Erhalt des Gebäudes ist daher die Veräußerung an einen Investor in Betracht zu ziehen.
Aufgrund der Bedeutung des Gebäudes für die Gemeinde, hat sich der Gemeinderat mit der Thematik mehrfach intensiv befasst.
In die Überlegungen einbezogen wurde, dass der Musikverein Auenstein und die Musikschule die Räumlichkeiten im EG derzeit zu Probezwecken nutzt. Diese Nutzungsmöglichkeit würde mit einer Veräußerung des Gebäudes entfallen.
Aufgrund der baulichen Mängel und den fehlenden finanziellen Mitteln der Gemeinde scheidet die Sanierung des Gebäudes wie bereits ausgeführt aus, so dass die Fortführung der Nutzung aus Verkehrssicherheitsgründen ohnehin kurz-bis mittelfristig aufgegeben werden muss. Von Seiten des Investors wurde der Nutzung im bisherigen Umfang bis zum Beginn der Umbaumaßnahmen zugestimmt.
Der Bewilligungszeitraum für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Auenstein“ endet am 30.04.2027. Eine Entscheidung über die Veräußerung sollte noch innerhalb dieses Zeitraumes gefasst werden, um die entsprechenden Fördermöglichkeiten nutzen zu können.
Herr Mielitz von der Landsiedlung wird in der Sitzung anwesend sein und für Fragen zur Verfügung stehen.
Frau Schweikle-Sernau erläuterte den Sachverhalt im Detail und Herr Knödler veranschaulichte anhand einer Präsentation, in welchem Zustand sich das Gebäude und die technische Ausstattung aktuell befindet.
Nach sehr ausführlicher Beratung beschloss der Gemeinderat mehrheitlich bei 11 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung die Veräußerung des gemeindeeigenen Grundstücks Hauptstraße 15 in Auenstein (Altes Rathaus).
TOP 8
Annahme von Spenden
Es lagen keine Spenden zur Beratung und Beschlussfassung vor.
TOP 9
Informationen und Bekanntgaben
Brandschutzmaßnahme Grundschule
Frau Schlosser informierte, dass bei der Gemeinde nun die Restzahlung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Förderung der Brandschutzmaßnahme an der Ilsfelder Grundschule in Höhe von 34.000 Euro eingegangen sei.
TOP 10
Anfragen
Es wurden keine Anfragen an die Verwaltung gestellt.