In seiner Sitzung am 18. März 2025 um 19:00 Uhr befasste sich der Gemeinderat mit folgenden Tagesordnungspunkten:
TOP 1
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Bürgermeister Bordon gab bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 18.02.2025 Beschlüsse zu Grundstücksangelegenheiten gefasst hat, bei dem es einmal um den Verkauf einer Teilfläche in Helfenberg geht sowie der Minderung der Weinbergpacht auf 6 Euro/ar ab dem 11.11.2024 auf 5 Jahre befristet. Trotz der angespannten Finanzlage wolle man mit diesem Entgegenkommen an die Pächter die Rückgabe der Weinberge an die Gemeinde verhindern, um teure Folgekosten für die Pflege durch die Gemeinde zu vermeiden und das Kulturgut des Weinbaus zu bewahren.
Des Weiteren wurde ein Beschluss zu Personalangelegenheiten in Zusammenhang mit der beschlossenen 12-monatigen Wiederbesetzungssperre von freiwerdenden Stellen gefasst. Hierbei wird die mögliche Ausnahmeregelung angewendet, um eine neuralgische Stelle in der Kita-Verwaltung nicht für einen längeren Zeitraum unbesetzt lassen zu müssen.
TOP 2
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025
Hier: Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025
Gemäß § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung nach § 80 Abs. 1 GemO. Nach § 1 Abs.1 Gemeindehaushaltsverordnung für Baden-Württemberg (GemHVO) besteht dieser aus dem Gesamthaushalt, den Teilhaushalten und dem Stellenplan.
Der Haushaltsplan ist in einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt zu gliedern. Das Ergebnis aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) soll unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen werden nach § 80 Abs. 2 GemO i. V. m. § 24 Abs. 1 GemHVO.
Gemäß § 1 Abs. 3 GemHVO ist dem Haushaltsplan
- ein Vorbericht mit komprimiertem Überblick über die Haushaltswirtschaft,
- ein Finanzplan mit dem ihm zugrundeliegenden Investitionsprogramm,
- eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität,
- eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen,
- eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen, Rückstellungen und
Schulden zu Beginn des Haushaltsjahres,
- eine Übersicht über die Budgets beizufügen.
Der Haushaltsplan 2025 wurde am 21.01.2025 in öffentlicher Sitzung eingebracht und ausführlich durch den Fachbereichsleiter des Fachbereichs Wirtschaft und Finanzen vorge-
stellt. In der Sitzung des Gemeinderats am 18.02.2025 wurde der Haushaltsplanentwurf 2025 beraten. Einzelne Positionen wurden diskutiert und es wurden entsprechende Beschlüsse gefasst. Im nun vorliegenden Haushaltsplan 2025 wurden diese Beschlüsse mit eingearbeitet und auch noch Sachverhalte mit aufgenommen, welche erst nach der Sitzung bekannt wurden.
Begründung zum Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung ist nach § 81 der Gemeindeordnung vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Der Satzungsbeschluss enthält auch den Haushaltsplan als Teil der Haushaltssatzung mit seinen Pflichtbestandteilen nach § 1 Abs. 1 GemHVO (Gesamthaushalt, Teilhaushalt und Stellenplan).
Der Finanzplan mit Investitionsprogramm ist nach § 1 Abs. 3 GemHVO dem Haushaltsplan beizufügen. Der Finanzplan ist ein mittelfristiges Arbeitsprogramm für Gemeinderat und Verwaltung in Form eines mehrjährigen Rahmenprogramms für die künftige Haushaltsführung. Nach § 85 Gemeindeordnung ist der Finanzplan spätestens mit dem Entwurf der Haushaltssatzung dem Gemeinderat vorzulegen. Der Beschluss des Gemeinderats über Finanzplan und Investitionsprogramm ist spätestens mit dem Beschluss über die Haushaltssatzung zu fassen.
Herr Heber erläuterte den Sachverhalt im Detail.
Gemeinderat Vogel hielt für das Bürgerforum Ilsfeld nachfolgende Haushaltsrede:
Haushaltsrede des Bürgerforum Ilsfeld
zum (Kern-) Haushaltsplan 2025 der Gemeinde Ilsfeld
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bordon, liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, sehr geehrte Damen und Herren,
vorneweg geht von uns ein großes Dankeschön an Herrn Heber und seinem Team der Finanzverwaltung für die geleistete Arbeit und die Erstellung dieses Haushaltsplanes unter den bekannten und besonders herausfordernden Voraussetzungen.
Die inzwischen herrschende große Transparenz zwischen Verwaltung und Gemeinderat bereits im Entstehungsprozess des Entwurfes für den Haushaltsplan und dessen frühzeitige Einbringung ins Gremium begrüßen wir ausdrücklich und bitten so auch in den kommenden -nicht leichter werdenden- Jahren fortzufahren.
Nachdem heute in dieser Sitzung auch der Jahresabschluss für 2020 vorgelegt wurde und beschlossen werden kann, sehen wir mit Zuversicht auf die kommenden Monate und Jahre. Mit aktuelleren Jahresabschlüssen wird der Gemeinderat in die Lage versetzt werden eine Auswertung des tatsächlichen ISTs vorzunehmen und Veränderungen und Ableitungen für kommende Planansätze besser zu bewerten.
Der Finanzverwaltung können wir nur höchstes Lob zollen, da mit Hochdruck und eigenem Personal gearbeitet wird und keine kostenintensive externe Vergabe der Jahresabschlüsse erfolgt.
Viele schwerwiegende Entscheidungen für 2025 und auch für die Folgejahre mussten getroffen werden. Doch in der Situation, in der sich unsere Heimatgemeinde befindet, sind Beschlüsse zur Erhöhung der Grund- und auch der Gewerbesteuer leider unumgänglich und demzufolge auch absolut richtig!
Noch sind wir lange nicht an einem annehmbaren Ziel angekommen -das ordentliche Ergebnis des Haushaltsentwurfs 2025 weist ein großes Defizit aus. Laufende Ausgaben überschreiten laufende Einnahmen. Man muss kein Experte sein, um zu erkennen, dass dies zwar „mal geht“ – aber auf Dauer schädigend und strukturell gefährdend ist.
2025 wird finanziell ein besonders herausforderndes Jahr – nicht zuletzt aufgrund der Einmaleffekte der FAG, die sich nicht nur 2025 sondern auch noch 2026, negativ auswirken werden.
Viele Einsparungen im Bereich der Aufwendungen aber auch Erhöhungen der Einnahmenseite mussten schon vorgenommen werden. Weitere, ähnliche gelagerte Maßnahmen müssen folgen, um den laufenden Betrieb unterhalten zu können.
Dies muss, und das ist das ausdrückliche Ziel des Bürgerforums, so verträglich wie irgend möglich für unsere Bürger°innen erfolgen. Es darf unserer Ansicht nach nicht sein, dass sich Einsparungen nur auf einzelne Bereiche beziehen. Alle Teilhaushalte und alle Bereiche / Produkte sind zu betrachten, um das Vorgehen nachvollziehbar darstellen zu können.
Für die Erreichung der vorgenannten Ziele ist die Haushaltstrukturkommission grundsätzlich ein wichtiges Instrument. Das Bürgerforum hat von Anfang an deren konsequenteren Einsatz gefordert. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Verwaltung und der Gemeinderat die Arbeit in diesem Gremium weiter mit Vehemenz fortführen.
Zudem stellt sich für uns die Frage, wie die Bürgerschaft in diesen Prozess eingebunden werden könnte. Um Verständnis und Akzeptanz bei notwendigen Einschnitten zu erlangen, ist vor allem größtmögliche Transparenz und u.U. auch direkte Beteiligung der betroffenen Personenkreise zu erwägen. Die Notwendigkeit von Steuererhöhungen und Haushaltskürzungen müssen nachvollziehbar sein. Konstruktive Vorschläge und Ideen aus der Bevölkerung sollten regelmäßig in die Umsetzung der Maßnahmen einfließen können. Hier sind nicht zuletzt wir als Gemeinderäte aufgefordert, die Stimmen und Anregungen aus der Bürgerschaft in die Gremienarbeit weiter zu tragen.
Aus unserer Sicht sollte zudem dringend geprüft werden, ob die Einführung von Controllinginstrumenten nicht helfen würde, auf bestimmte Entwicklungen besser, schneller bzw. effizienter reagieren zu können.
Die Begrenzung der Budget-Freigaben und klare Bewirtschaftungsregelungen innerhalb der einzelnen Fachbereiche der Verwaltung sind ein erster und sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Die Erfüllung von Dienstleistungen am Bürger ist die Hauptaufgabe der Verwaltung und ist nur mit der Ressource Personal zu erbringen. In logischer Konsequenz ist sie eine der kostenintensivsten Aufwendungen im gesamten Haushalt.
Für 2025 sind über 13 Mill. Euro Personalkosten veranschlagt. Das sind rund 34% der ordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt, die es zu überprüfen und ggfls. den Personaleinsatz zu optimieren gilt. Zur Bewertung und richtigen Einschätzung der Ressource Personal benötigen wir Organigramme und Aufgabenbeschreibungen. Die wurden schon mehrmals erbeten, doch bisher haben wir diese nicht erhalten (Zusage erfolgte bereits am 15.10.2024). So ist es nicht möglich, den größten Kostenfaktor „Personalkosten“ auch kritisch zu hinterfragen. Insbesondere für die tiefergehende und letztendlich erfolgreiche Arbeit in der Haushaltsstrukturkommission sind diese Daten unbedingt erforderlich.
Ein kleiner Trost bei der Sicht auf unsere schlechte Finanzlage ist, dass es vielen anderen Städten und Gemeinden ähnlich geht. Steigende Personalkosten aufgrund von Tarifabschlüssen sowie ein Sanierungsstau in vielen Bereichen besteht landauf und landab. Aufgaben kommen hinzu, ohne dass dafür finanzielle Ausgleiche vom Bund oder Land erfolgen. Beim Schließen dieser Lücken werden die Kommunen allein gelassen.
Auch wir sehen – wie auch Herr Bürgermeister Bordon in seiner Haushaltsrede bei Einbringung des Haushalts ausgeführt hat – das Land und den Bund stärker in der Pflicht zur Unterstützung. Wir alle, die Räte und auch die Verwaltung, dürfen nicht nachlassen dies über verschiedenste Kanäle einzufordern.
Unter Berücksichtigung der verschiedenen Umstände, sind wir froh, nun einen genehmigungsfähigen Haushalt vorgelegt bekommen zu haben, der die Verwaltung zumindest handlungsfähig hält.
Grundsätzlich benötigen wir jedoch einen langfristigen Sanierungsplan – sowohl im Kernhaushalt als auch bei den Eigenbetrieben. Hier wird es gelten alle wichtigen Aspekte, wie die Durchführbarkeit, Finanzlage und die soziale Verpflichtung gleichermaßen zu betrachten, zu bewerten und dann in die Planung einfließen zu lassen.
Pflichtaufgaben müssen vollumfänglich im gesetzlichen Rahmen erfüllt werden. Freiwillige Aufgaben müssen auf den Prüfstand. Hier gilt es jedoch immer das Soziale im Blick zu haben und insbesondere in Bezug auf Langfristigkeit das „Große Ganze“ nicht zu vergessen. Ilsfeld, als attraktive und auch in schwierigen Zeiten lebens- und liebenswerte Gemeinde, muss immer unser Antrieb sein!
Das Bürgerforum Ilsfeld wird diesem Haushaltsplan zustimmen.
Für das Bürgerforum Ilsfeld
Reiner Vogel (Fraktionsvorsitzender)
Rebecca Lutz (stv. Fraktionsvorsitzende)
Ilsfeld, 18. März 2025
(es gilt das gesprochene Wort)
Gemeinderat Läpple hielt für die Bürgerliche Wählervereinigung (BWV) nachfolgende Haushaltsrede:
Haushaltsrede der Bürgerlichen Wählervereinigung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bordon,
sehr geehrter Herr Heber,
sehr geehrte Frau Weimar,
sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung,
sehr geehrte Gemeinderatskolleginnen und -Kollegen,
sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer,
Wir beschließen heute den Haushalt der Gemeinde Ilsfeld für das Jahr 2025.
Wir stehen vor schweren Zeiten, welche aber nicht nur in den letzten 5 Jahren verursacht wurden.
Durch viele Projekte und Maßnahmen, wie z.B. die Markthalle, der Kelterplatz, das Nahwärmenetz, die Entwicklung von Bau- und Gewerbeflächen, um nur ein paar Dinge zu nennen, welche die Gemeinde Ilsfeld in den letzten 20/25 Jahren entwickelt und umgesetzt hat, wurden andere Pflichtaufgaben, wie die Gebäudeerhaltung, Straßen- und Brückenunterhaltungen, Dachsanierungen, um auch hier ein paar Punkte zu nennen, aus den Augen verloren.
Aber auch wegen anderen Dingen, wie z.B. einer mit Abstand eine der besten Kinderbetreuungsangebote in der Region und einem hervorragenden Sportplatz oder Spielplatz Angebote usw. wurden wichtige Pflichtaufgaben vernachlässigt oder wie schon genannt, aus den Augen verloren.
Die Prioritäten lagen einfach woanders.
Kritische Fragen wurden in der Vergangenheit gar nicht, nur zum Teil beantwortet oder es bleiben bis heute Antworten offen. Im Nachhinein denkt man oft, wären wir nur hartnäckiger gewesen und hätten wir nur öfter hinterfragt.
Andere Kommunen haben auf die Gemeinde Ilsfeld geschaut und uns bewundert.
Auch heute wird noch auf uns geschaut, aber aus anderen Gründen.
Es sind aber nicht nur die eigenen Maßnahmen, welche uns in die aktuelle Lage geführt haben. Auch Tariflohnerhöhungen, Flüchtlingsunterbringung und weitere von Bund und Land diktierte Aufgaben und Maßnahmen gehören hier dazu, ohne dass von Bund und Land Lösungen aufgezeigt werden, wie dies alles finanziert werden soll, oder es gar Ausgleichszahlungen gibt.
Ganz nach dem Motto, macht Ihr mal, wir setzen dann noch eins drauf.
Ob mit einer neuen Bundesregierung hier Besserung eintritt, bleibt nur zu hoffen. Das heute neu beschlossene „Sondervermögen“ scheint wohl auch die Kommunen zu berücksichtigen, aber irgendjemand muss das auch zurückbezahlen….
Wir beschließen heute einen Haushalt, welchen sich vor 5 Jahren niemand in unserer Runde erträumen lassen hätte.
Eine Gesamtverschuldung von knapp 60 Millionen € zeigt, dass wir den Gürtel deutlich enger schnallen müssen.
Die Weichen hierfür wurden schon vor 2 Jahren mit dem Beschluss, eine Haushalts-Struktur- Kommission einzusetzen, gestellt.
Schon im Vorfeld wurden viele Kosten massiv eingespart und die Verwaltung hat mit eigenen Maßnahmen einiges umgesetzt.
Die Fachbereiche der Gemeinde Ilsfeld müssen Ihrer Ausgaben genauer planen und vor allem weiter einschränken. Vieles wird schon gemacht, aber es wird nicht reichen.
Im vergangenen Jahr wurden weitere Maßnahmen, wie eine Wiederbesetzungssperre von Personalstellen, halbierte Budgetfreigaben, Veränderung der Kinderbetreuungszeiten usw. beschlossen.
Maßnahmen welche weder der Verwaltung noch uns Gemeinderäten Spaß machen.
Der größte Kostenpunkt in unserem Haushalt sind die Personalkosten.
Allein hier steigen die Kosten von 2024 auf 2025 um 7,3%. Eine Tariferhöhung, die uns vom Bund auferlegt wurde, ohne Antworten dazu, wie wir diese decken sollen, spielt eine große Rolle!
Bei einer Diskussion um 15€ Mindestlohn, ist die nächste Tariferhöhung nicht weit und wir müssen mit weiteren Personalkostensteigerungen in den nächsten Jahren rechnen.
Deshalb heißt es hier ganz klar, Augen auf bei allem, was mit Personal zusammenhängt.
Dies ist der größte Kostenpunkt in unserem Haushalt.
Hier ganz vorne ist der Bereich Kinder/Jugend /Sport.
Auch hier wurden im letzten Jahr schon erste Veränderungen, wie z.B. Veränderungen der Betreuungszeiten oder Erhöhung der Gebühren, angegangen. Leider müssen wir zukünftig auch hier weitere Anpassungen angehen, natürlich immer mit dem Versuch und den Bemühungen den Wünschen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger entgegenzukommen.
Ein weiter so, lässt die Finanzlage der Gemeinde Ilsfeld nicht zu.
Die Wirtschaft schwächelt, das merkt nicht nur die Automobilindustrie, sondern auch wir in Ilsfeld. Es bleibt auch hier zu hoffen, dass die Maßnahmen einer neuen Bundesregierung hier schnell greifen und die Wirtschaft wieder wächst.
Trotz des guten Branchenmix in unserem Gewerbebereich müssen wir mit größter Vorsicht auf die Entwicklung der Gewerbesteuer achten.
Eine Erhöhung dieser war unumgänglich, mit der Hoffnung, dass dies in den nächsten Jahren nicht nochmals angegangen werden muss.
Eine Erweiterung des Gewerbegebiets, wie von der Verwaltung schon mehrfach angesprochen, muss genau geprüft werden. Einfach ein Gewerbegebiet ohne genaue realistische Vorstellung macht keinen Sinn! Und Verkehr haben wir ohnehin schon mehr als genug!
Die neue Grundsteuerreform hat uns zur Aufgabe gemacht, die Hebesätze anzupassen.
Im Gesamten ist die Erhöhung von Grundsteuer A und B im Vergleich zu anderen Kommunen moderat ausgefallen. Auch wenn diese einzelne Grundstückseigentümer stark trifft, liegt dies nicht an der Erhöhung der Gemeinde Ilsfeld, sondern viel mehr an der Bewertung der Grundstücke durch die Finanzämter. Der Sündenbock ist hier ausnahmsweise nicht bei uns!
Im Bereich der Grünpflege sind wir mehr als gut unterwegs, auch hier muss es zu Anpassungen kommen, um die Kosten zu senken. Wir, die Bürger und die Durchreisenden müssen sich daran gewöhnen, dass es ab in zu auch mal etwas wilder aussieht und ein englischer Rasen nicht überall möglich ist. Hier muss auch das Pflegekonzept der Sportanlagen, der Grün- und Gehölzflächen genauso überdacht werden, wie die vielen „Kleinigkeiten“ die immer selbstverständlich waren.
Ein wöchentliches Kehren der Straßen ist weder möglich noch notwendig!
Die Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen unserer Gebäude, Straßen und Brücken müssen weiter angegangen werden. Eine genaue Prüfung und Priorisierung der Maßnahmen ist hier oberste Priorität.
Die Planung und Überwachung der Maßnahmen ist mehr als wichtig und stellt uns vor große, aber unumgängliche Aufgaben!
Auch sollte genau geprüft werden, ob es bei vergangenen Maßnahmen, wie z.B. dem Dach der Gemeindehalle, keine versteckten Mängel gab und hier jemanden Schadensersatzpflichtig ist. Dies gilt nicht nur für diese eine Maßnahme!
Bei der Nahwärme sind wir auf einem guten Weg, was aber nicht heißt, dass wir uns zurücklehnen können. Stetige Kontrolle des laufenden Betriebs ist weiterhin notwendig, genauso wie die Beachtung der Kostenstruktur.
Gewinnabsichten hat die Gemeinde Ilsfeld nicht, aber die Kostendeckung aller laufenden Kosten sind unumgänglich! Dies ist im Sinne alles Bürgerinnen und Bürger. Wir können hier nicht nur auf die Nahwärmenutzer schauen.
Die Vereinsförderung wurde in der Haushalts-Struktur-Kommission schon besprochen und zum Teil beraten.
Vereine sind wichtig und gehören zum Dorfleben dazu. Aber Vereine sollten dem Dorfleben auch etwas zurückgeben und sich mit dem Dorf identifizieren. Sei es bei Veranstaltungen oder mit Festen, zu aktiven Vereinen gehören aktive Mitglieder. Dies ist leider nicht immer gegeben.
Leider muss es auch hier, wenn es auch weh tut, zu Veränderungen kommen, um die Kosten im Rahmen zu halten.
Ich bin mir sicher, dass die meisten der genannten Maßnahmen nicht nur in unserer Gemeinde greifen müssen, sondern auch andere Städte und Gemeinde mittelfristig zu solchen Maßnahmen greifen müssen, um Ihre Finanzlage und Ihren Haushalt in den Griff zu bekommen.
Im allgemein für die Gemeinde Ilsfeld festzuhalten, dass jede Ausgabe, sollten es auch nur “Kleinigkeiten“ sein, auf den Prüfstand muss. Hierzu gehört z.B. auch ein einzelnes Sonnensegel, so etwas könnte sich zu einem ungewollten Bumerang entwickeln.
Wir die BWV-Fraktion bedanken uns bei der Kämmerei für die Erstellung des sachlich und fachlich sauberen Haushaltes und die lückenlose Beantwortung offener Fragen.
Auch bedanken wir uns, für die frühe Beteiligung und dadurch entstandene Zeitspanne, um sich mit dem Haushalt zu befassen, so wie wir es uns in der Vergangenheit gewünscht haben.
Wir, die BWV-Fraktion, stimmen dem Haushalt zu.
Vielen Dank!
(es gilt das gesprochene Wort)
Gemeinderätin Eisenmann hielt für die CDU-Fraktion nachfolgende Haushaltsrede:
Rede der CDU-Fraktion zum Haushalt 2025
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bordon,
sehr geehrte Fachbereichsleiter und Mitarbeiter der Verwaltung,
liebe Kolleginnen und Kollegen Gemeinderäte,
liebe Bürgerinnen und Bürger,
der vorgelegte Haushalt 2025 ist erheblich durch die Folgewirkungen der Versäumnisse in der Vergangenheit aber auch der aktuellen weltwirtschaftlichen Krisen geprägt.
Über die vergangenen Jahre, auch verursacht durch die stetig wachsenden Pflichtaufgaben, die den Kommunen von Bund und Land auferlegt werden, hat sich in der schnell wachsenden Kommune Ilsfeld ein Kostenniveau etabliert, dass die Einnahmeseite strukturell abgehängt hat. Derzeit bleibt zu hoffen, dass die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst für uns tatsächlich finanzierbar bleiben und nicht einen Personalabbau erfordern.
Der kommunale Haushalt der Gemeinde Ilsfeld befindet sich nicht erst seit diesem Jahr in einer erheblichen Schieflage. In den Folgejahren ist noch keine deutliche Besserung zu erwarten. Für das Haushaltsjahr 2025 wird das ordentliche Ergebnis ca. -4,5 Millionen betragen, dass jedoch mit einer Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses abgedeckt werden kann. Ziel muss es in Zukunft sein, ein positives ordentliches Ergebnis zu erreichen. Hieraus entstehen für die Gemeinderäte die besondere finanzpolitische Verantwortung und Abwägung zwischen der notwendigen Konsolidierung und der Verantwortung für das Gemeinwohl der Einwohner, dieses auch langfristig zu gewährleisten. Angesichts der angespannten finanziellen Lage ist die Gemeindeverwaltung in der Verantwortung und damit gezwungen weiterhin, stringente Sparmaßnahmen zu ergreifen, um die Haushaltsstabilität, insbesondere auch die Genehmigung eines ausgeglichenen Haushalts zu bewahren und den zukünftigen Handlungsspielraum für die nachfolgenden Generationen nicht weiter zu gefährden. Dies zeigt sich insbesondere an etlichen Investitionsmaßnahmen, die im Laufe der Haushaltsberatungen gestrichen wurden. Sowie einem Überdenken der Kinderbetreuungszeiten. Dies hat zur Konsequenz, dass die bereits eingerichtete Haushaltsstrukturkommission weiter bestehen bleiben muss. Auch kleine Maßnahmen wie die Absage des Neujahrsempfangs sind Handlungen und Konsequenzen, um die bevorstehenden immensen finanziellen Herausforderungen meistern zu können. Es wird der Verwaltung und insbesondere aber auch den Bürgerinnen und Bürgern in Zukunft nicht erspart bleiben, sich weiter zu fokussieren und die entsprechenden Aufgaben der Gemeinde zu priorisieren sowie Einsparpotenziale zu identifizieren und auch stringent umzusetzen. Dies macht insbesondere im Bereich der Kinderbetreuung keinem der anwesenden Mandatsträger Freude. Allerdings sei auch klargestellt, dass sich unsere Fraktion sowie auch der Gemeinderat derzeit dazu aussprechen, freiwillige Aufgaben wie das Freibad und die Mediothek unangetastet zu lassen.
Gleichzeitig und da sind wir immer wieder in Diskussionen im Gemeinderat, zuletzt auch bei unserer Klausurtagung, darf das Ziel und die Aufgabe, dass Ilsfeld eine liebenswerte und lebenswerte Kommune ist und bleibt, in der sich Einwohner, Unternehmer, Landwirtschaft und Mitarbeiter, auch die der Gemeindeverwaltung, wohl fühlen, nicht aus den Augen verloren werden. Dieser Spagat erfordert eine kluge und vorausschauende Haushaltspolitik, die es vermag, trotz begrenzter Ressourcen gezielte Investitionen in essenzielle Bereiche wie Infrastruktur, Bildung, Soziales, Sicherheit und Kultur vorzunehmen.
Nur so kann gewährleistet werden, dass das gemeinsame Wohl der Bevölkerung erhalten bleibt, während die Gemeinde gleichzeitig ihre finanzielle Handlungsfähigkeit für zukünftige Generationen sichert.
Bürgermeister Bordon und seine Verwaltung haben in Abstimmung mit den Fraktionen für den Haushalt 2025 Einsparungen vorgenommen. Um es mit den Worten unseres wahrscheinlich zukünftigen Kanzlers zu sagen, und da sind wir hier an der Basis bereits einen Schritt weiter als im Bund. „Die Zeiten des Paradieses, in denen alle Wünsche erfüllt werden können, sind vorbei.“ Allerdings ist es gleichfalls in der Verantwortung des Bürgermeisters und der Verantwortung des Gemeinderats, die Gemeinde nicht „kaputt zu sparen“. Die Kommune ist verpflichtet, die Daseinsfürsorge für die Bürgerinnen und Bürger trotz aller Sparzwänge aufrechtzuerhalten. Trotz dieser komplexen Verflechtungen, die für die Bürgerinnen und Bürger sicherlich oftmals nur schwer nachvollziehbar sind, ist es unserem geschätzten Kämmerer, Herrn Steffen Heber mit Team, denen unser herzlicher Dank gilt, gelungen, einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen.
Hierzu war es insbesondere für unsere Fraktion schmerzlich, aber unerlässlich die Gewerbesteuer sowie auch die Grundsteuer in die Zukunft gerichtet entsprechend zu erhöhen. Wohl wissend, dass dies Unternehmen möglicherweise belastet, vor dem Hintergrund der Grundsteuerreform, die Unternehmen weitestgehend entgegenkommt, jedoch verschmerzbar sein sollte.
Besonders in Zeiten knapper Kassen ist es unsere gemeinsame Aufgabe, die des Bürgermeisters und des Gemeinderats, die Leistungsfähigkeit der Gemeinde aber auch den Anspruch, das gemeinsame Wohl der Einwohner zu fördern, im Blick zu haben. Und selbstverständlich müssen entsprechende Chancen durch attraktive Förderungen, um notwendige Finanzierungen für erforderliche Investitionen in der Gemeinde zu ermöglichen, genutzt werden.
Wir unterstützen vollumfänglich die Einrichtung der Grundschule Ilsfeld als Ganztagsschule. Dies insbesondere unter dem Gesichtspunkt der kommenden gesetzlichen Verpflichtung ab dem Jahr 2026 für die erste Klasse eine Ganztagsbetreuung anbieten zu müssen.
Eine wichtige Zukunftsaufgabe der Gemeinde ist die Stadtplanung, die unserer Auffassung nach in den letzten Jahrzehnten nicht immer mit Weitblick angegangen wurde. Die CDU-Fraktion legt u.a. großen Wert darauf, dass allgegenwärtige Themen wie Altern, Unterstützung im Altern und Pflege mit der Stadtplanung verbunden sind und weiter im Blick behalten werden. Dies stellt zwar keine Pflichtaufgabe dar, ist aber unsere Pflicht als gewählte Gemeinderäte, verantwortliche Kommunalpolitik zu machen und dafür zu sorgen, dass Ilsfeld eine lebenswerte Stadt in allen Lebensphasen ist, auch im Alter.
Zur Infrastruktur: Die kommunale Wärmeplanung wurde im Jahr 2024 abgeschlossen. Derzeit laufen noch Untersuchungen zur Transformation unseres Nahwärmenetzes.
Unser Ziel ist es und insoweit herrscht Übereinstimmung mit der Verwaltung, die bestehende Infrastruktur zu erhalten, den Status Quo zu bewahren. Das bedeutet aber auch in diesem Bereich, dass wenig Handlungsspielräume bestehen. Es gibt eine Reihe von Baumaßnahmen, die zwingend durchgeführt werden müssen, insbesondere im Bereich Brandschutz in den Schulen sowie die Erneuerung von Brückenbauwerken kleinerer und größerer Art. Auch hier muss nach unaufschiebbarer Dringlichkeit entschieden werden.
Wir begrüßen es, dass durch den überragenden Einsatz des Bauamtes die Sanierung der Schozachtalhalle in diesem Jahr endlich abgeschlossen werden kann und sich dies aller Voraussicht nach in dem angegebenen Kostenrahmen von anvisierten 8 Millionen Euro bewegen wird.
Weitere unaufschiebbare Sanierungsmaßnahmen im Hallenbereich stehen bereits auf der Agenda.
Wie Sie aus unseren Ausführungen erkennen können, sind die Aufgaben für die Verwaltung und auch den Gemeinderat äußerst vielfältig und stellen die Verwaltung sowie auch uns Gemeinderäte oftmals vor enorme Herausforderungen. Hierfür ist es notwendig, dass wir am Arbeitsmarkt gute Arbeitskräfte für die Verwaltung akquirieren. Für die CDU-Fraktion ist hier bereits eine Verbesserung durch die effektivere Ämterorganisation insbesondere im Fachbereich Kinder Jugend Bildung sowie im Bauamt erkennbar. Der Erhalt der gemeindeeigenen Infrastruktur, insbesondere der Verwaltungsgebäude sowie auch Kindergärten und Schulen ist unerlässlich, um Arbeitnehmer zu gewinnen, die sich am attraktiven Standort Ilsfeld ansiedeln wollen, um hier zu arbeiten und hier zu wohnen.
Wir möchten diesen Rahmen heute auch nutzen, um uns bei Vereinen und Kirchen und allen tätigen Ehrenamtlichen zu bedanken und wünschen uns, dass sich diese auch in diesem Jahr erneut engagieren und unsere Kommune in vielfältiger Weise unterstützen.
Unser Dank gilt sämtlichen Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung auch dem Bauhof, insbesondere aber der Kämmerei, dem Bauamt sowie dem Fachbereich Kinder Jungend Bildung, die die Arbeit zur Aufstellung des vorliegenden Haushaltsentwurfs sowie die Sanierung der gemeindlichen Infrastruktur bislang bestens gemeistert haben.
Auch im Jahr 2025 stehen wir als CDU-Fraktion für eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit der Verwaltung und unserem Gemeinderat.
Herzlichen Dank.
Birgit Eisenmann, Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion im Gemeinderat Ilsfeld
(es gilt das gesprochene Wort)
Gemeinderat Klecker hielt nachfolgende Haushaltsrede:
Rede Dennis Klecker (AfD) zum Haushalt 2025
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bordon,
sehr geehrter Damen und Herren,
Die Gemeinde Ilsfeld steht zukünftig vor großen finanziellen Herausforderungen.
Verursacht wurden diese zum Teil auch aufgrund eines Nahwärmenetz, dass in dieser Art wie es in Ilsfeld betrieben wird, ein Fass ohne Boden ist.
Aber auch durch einen großen Sanierungsstau in fast allen Bereichen, wie Brücken, Hallen, Kindergärten oder dem Rathaus selbst. Hier ist mehr oder weniger der Supergau eingetreten, dass jetzt fast Alles auf einmal kommt.
Auch dringend erforderlicher Brandschutzmaßnahem wie an den Schulen welche derzeit durchgeführt werden verursachen hohe Kosten.
Rückblickend kann man sagen, dass man vielleicht so Manches anders oder eben nicht gemacht hätte, wenn man mehr in die Zukunft geschaut hätte.
Genau in diese Richtung müssen wir jetzt aber schauen, und Maßnahmen einleiten, mit denen wir in unserer Gemeinde auf lange Sicht wieder von den Schulden runterkommen, um weiterhin genehmigungsfähige Haushalte zu bekommen.
Ohne den Rotstift anzusetzen geht dies nicht! Dies ist auch für jeden Gemeinderat keine schöne Aufgabe aber aufgrund der Haushaltslage unumgänglich.
Bei den Pflichtaufgaben gibt es da keine großen Spielräume. Aber gerade bei den Pflichtaufgaben sollte zukünftig auch mehr finanzielle Unterstützung von Bund und Land kommen, da diese immer mehr Vorgaben und Aufgaben an die Kommunen delegieren die es dann aber meist selbst finanzieren müssen. Ich erinnere hier an den Konnexitätsprinzip (wer bestellt bezahlt).
Bei den freiwilligen Aufgaben muss daher zukünftig zwingend stärker eingespart werden. Dass dies in der Bevölkerung nicht gerade auf Freude stößt ist völlig nachvollziehbar aber leider nötig.
Im Bereich der Kinderbetreuung hat Ilsfeld bisher einiges mehr angeboten, wie zur Pflichtaufgabe gehört. Dies war auch gut so.
Aber diese Fülle an freiwilligen Leistungen kann man sich auch nur leisten, wenn es einer Gemeinde gut geht und die Leistungen finanzierbar sind. Deshalb muss es leider auch in diesem Bereich zu Einsparungen kommen.
Fast allen Gemeinderäten und auch mir ist es wichtig, das Freibad (was auch eine freiwillige Aufgabe ist), zu erhalten. Das Freibad ist auch in Hinblick, der immer größer werdenden Zahl an Nichtschwimmern, eine wichtige Einrichtung um das Schwimmen zu erlernen.
Um langfristig von den Schulden herunterzukommen, muss nicht nur auf der Ausgabenseite gekürzt werden, sondern auch die Einnahmen erhöht werden. Eine starke Erhöhung sämtlicher Gebühren und Steuern kann und darf hier aber nicht der richtige Weg sein.
Deshalb sollten wir uns zukünftig im Gemeinderat auch Gedanken darüber machen ob eine Gewerbegebietserweiterung hier vielleicht nicht der bessere Weg ist. Natürlich aber ohne weitere Logistikunternehmen.
Abschließend möchte ich mich noch bei unserem Kämmerer Steffen Heber und seinem gesamten Team für den intensiven und transparenten Austausch in den letzten Monaten bedanken, dass trotz der finanziell sehr schwierigen Lage ein genehmigungsfähiger Haushalt erstellt werden konnte ist keine Selbstverständlichkeit.
Ich stimme der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan für 2025 zu.
(es gilt das gesprochene Wort)
Nach ausführlicher Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss, dass die folgende Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 in der beigefügten Fassung beschlossen wird.
siehe PDF
Des Weiteren wurde die Finanzplanung, Anlage 17 auf den Seiten 475 – 479, zusammen mit dem Investitionsprogramm (Seiten 280-449) einstimmig nach § 85 Abs. 4 GemO beschlossen.
TOP 3
Feststellung des Jahresabschluss 2020
Gemäß § 95 der Gemeindeordnung (GemO) hat die Gemeinde Ilsfeld zum Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss soll die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlagen der Gemeinde darstellen. Bestandteil des Jahresabschlusses sind die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung und die Bilanz. Der Jahresabschluss ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.
Gemäß § 95b GemO ist der Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres festzustellen. Die vorgegebene Frist konnte nicht eingehalten werden.
Dies ist zu einem dem Umstand geschuldet, dass durch die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR), welches zum 01.01.2020 eingeführt wurde, eine Eröffnungsbilanz erstellt werden musste. Die Erstellung der Eröffnungsbilanz hat einige Zeit in Anspruch genommen, da die Gemeinde Ilsfeld die Arbeiten der Vermögensermittlung und -bewertung ohne externen Berater vorgenommen hat. Die Eröffnungsbilanz wurde am 14.11.2023 vom Gemeinderat beschlossen. Nach Beschluss der Eröffnungsbilanz wurde mit den Jahresabschlussarbeiten für das Jahr 2020 begonnen. Da es sich um den ersten Jahresabschluss nach der Umstellung auf das doppische System handelt und im gleichen Zeitraum noch einen Finanzprüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt andauerte, hat sich die Abschlusserstellung zusätzlich verzögert.
Frau Weimar erläuterte den Sachverhalt im Detail.
Nach ausführlicher Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
siehe PDF
TOP 4
Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung, Nahwärmeversorgung und Ortsentwicklung 2020
Die verspätete Vorlage und Feststellung der Jahresabschlüsse 2020 der Eigenbetriebe der Gemeinde Ilsfeld ist dem Umstand geschuldet, dass die Eröffnungsbilanz entsprechend des neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens 2020 für den Kernhaushalt erst im November 2023 vom Gemeinderat festgestellt werden konnte. Aufgrund von Weiterberechnungen zwischen dem Kernhaushalt und den Eigenbetrieben können die Jahresabschlüsse nicht vorab erstellt werden. Nach der Feststellung der Eröffnungsbilanz wurde in Zusammenarbeit mit der Steuerberatungsgesellschaft Baker Tilly mbH & Co. KG mit den Jahresabschlussarbeiten 2020 begonnen. Da es sich um den ersten Jahresabschluss nach der Umstellung auf das doppische System handelt und im gleichen Zeitraum noch einen Finanzprüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt andauert, hat sich die Abschlusserstellung zusätzlich verzögert.
Die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Baden-Württemberg finden weiterhin Anwendung für die Erstellung des Jahresabschlusses. Demnach ist zum Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang bestehender Jahresabschluss sowie ein Lagebericht aufzustellen.
Dabei sind Jahresabschluss und Lagebericht in Bezug auf den Wirtschaftsplan eines Eigen-
betriebs inhaltlich vergleichbar mit der Jahresrechnung und dem Rechenschaftsbericht in Bezug auf den doppischen Haushaltsplan.
Die Gewinn- und Verlust-Rechnung (GuV) stellt dabei im weitesten Sinne die Ergebnisrechnung, also die laufende Geschäftstätigkeit und deren Ergebnis dar. In der Bilanz wird das Betriebsergebnis und die sich aus der Geschäfts- und Investitionstätigkeit ergebende Vermögenswerte zum Ende eines Wirtschaftsjahres zusammengefasst dargestellt.
Die Aufbereitung der Daten der Jahresabschlüsse für die vier Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung, Nahwärmeversorgung und Ortsentwicklung erfolgte dabei in enger Zusammenarbeit mit der Steuerberatungsgesellschaft Baker Tilly mbH & Co. KG aus Stuttgart.
Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) sowie des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) sind dem Gemeinderat folgende Unterlagen zur Feststellung eines Jahresabschlusses vorzulegen:
Jahresabschluss (Bilanz, GuV mit erläuterndem Anhang)
Lagebericht
Die Inhalte und die Strukturierung der Bilanz wie auch der GuV sind gesetzlich vorgegeben. Für den Anhang mit Erläuterungen zu Bilanz und GuV sowie für den Lagebericht sind Mindestinhalte vorgegeben.
Der Jahresabschluss ist für jeden Eigenbetrieb getrennt festzustellen.
Nach kurzer Erläuterung des Sachverhalts durch Frau Weimar stellte der Gemeinderat jeweils einstimmig die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung und Ortsentwicklung fest. Bei einer Enthaltung wurde der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Nahwärmeversorgung festgestellt.
TOP 5
Beteiligungsbericht 2020
Nach § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung müssen die Kommunen zur Information ihres Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt sind, erstellen.
Der Beteiligungsbericht wird zusammen mit dem Jahresabschluss der Gemeinde erstellt und dem Gemeinderat vorgelegt.
Nach kurzer Erläuterung des Sachverhalts durch Frau Weimar nahm der Gemeinderat einstimmig den Beteiligungsbericht zur Kenntnis.
TOP 6
Erneuerung der PC-Arbeitsplätze in der Gemeinde Ilsfeld
Nach mittlerweile fast 10 Jahren müssen die meisten Client-Arbeitsplätze sowie Netzwerkkomponenten erneuert werden. Zum einen deshalb, weil die enorm gestiegenen Sicherheitsanforderung dies notwendig machen, zum anderen, weil PCs und Notebooks aufgrund technischer Anforderungen nicht auf Microsoft Windows 11 umgestellt werden können. Dieser Umstieg wird zwingend notwendig, weil die Pflege und Unterstützung für das derzeit aktuell installierte Betriebssystem Windows 10 von Microsoft zum 14. Oktober 2025 eingestellt wird.
Bis heute hat die Gemeinde Ilsfeld die PC-Arbeitsplätze immer komplett beschafft und über den konsumtiven Ergebnishaushalt abgerechnet. Es wurde seither noch kein Leasing-Model angedacht. Aufgrund der schnelllebigen Zeit im EDV-Sektor sollen die
Geräte über einen Leasingvertrag mit einer Laufzeit von 48 Monaten (4 Jahren) geleast werden. Auch ist unser angedachtes Ziel alle Arbeitsplätze (fast) identisch auszustatten. Dies ermöglicht es in der Zukunft ein einfacheres Administrieren, Warten und Installieren von Softwarekomponenten. Der Wechsel von Desktop-Arbeitsplätzen auf Laptop-Arbeitsplätze führt zu Kosteneinsparungen in Höhe von ca. 100 Euro pro Arbeitsplatz. Dennoch müssen im Bereich der Bürgerbüros Mini-PCs angeschafft werden (4 Stück), da dies mit der Peripherie an diesen Arbeitsplätzen anders nicht möglich ist.
In Zusammenarbeit mit der Fa. Bechtle wurde eine komplette Analyse des IST-Zustandes durchgeführt. Es wurde im Anschluss der notwendige „Umbau“ analysiert und konzipiert. Als Ergebnis liegen der Gemeindeverwaltung fünf Angebote vor:
beinhaltet: DesktopPCs, Tastatur-Maus-Sets, Monitore, USB-Hubs
50.229,90 €
beinhaltet: Notebooks, Dockingstations
49.515,10 €
beinhaltet: Switches, Receiver, AccessPoints, Kabel
26.423,95 €
beinhaltet: 2 USV komplett
9.406,66 €
Der Gesamtbetrag aller Angebote beläuft sich auf brutto 135.575,61 Euro. In den jeweiligen Angeboten sind auch pauschalierte/geschätzte Dienstleistungen enthalten. Erfahrungsgemäß ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Abrechnung aller Dienstleistungen günstiger ausfallen wird.
Für den Leasingzeitraum von 48 Monaten sollen auch Garantieerweiterungen auf 48 Monate mit beauftragt werden. Diese sind bereits in den Angeboten enthalten und bezieht sich auf die Arbeitsplatz PCs (Laptops und Mini-PCs) sowie die Bildschirme. Mit diesen Garantieerweiterungen haben wir einen Bechtle „Vor-Ort-Reparatur- und Austauschservice“, spätestens am nächsten Arbeitstag.
Bezüglich der Vergabesumme orientieren wir uns an der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV Beschaffung). Außerdem muss die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) angewandt werden. Diese Verfahrensordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen und Rahmenvereinbarungen, die nicht dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegen, weil ihr geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer die Schwellenwerte gemäß § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterschreitet. Der aktuelle Schwellenwert liegt bei 221.000 Euro.
Für die Beschaffung der Laptops (Angebot Nr. 2) haben wir den ProVitako Rahmenvertrag der Komm.ONE in Anspruch genommen. Die ProVitako e.G. ist die Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der öffentlichen IT-Dienstleister in Deutschland. Die Mitglieder der Genossenschaft wollen durch gemeinsame Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen sowie Leistungsaustausch wirtschaftliche Vorteile erzielen und die Wettbewerbsfähigkeit von IT-Dienstleistungen ihrer Mitglieder verbessern. Über dort bestehende Rahmenverträge können wir ohne eine Ausschreibung EDV-Endgeräte beschaffen.
Die übrigen Angebote (Nr. 1, 3 und 4) können nicht über einen bestehenden Rahmenvertrag ausgeführt werden. Teilweise sind die von uns gewünschten Produkte nicht in den Rahmenverträgen enthalten, bzw. liegen die Preise im Rahmenvertrag (vgl. Angebot Nr. 3) deutlich über den oben dargestellten Angebotspreisen (wg. eines anderen Herstellers). Im Rahmen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit war es uns in der aktuellen Haushaltslage der Gemeinde Ilsfeld jedoch wichtig, auf vergleichbare günstigere Produkte zurückzugreifen, anstatt die Geräte aus dem Rahmenvertrag zu beschaffen.
In der VwV Beschaffung vom 23.07.2024 des Landes Baden-Württemberg wird für
Direktaufträge auf § 14 der UVgO verweisen. Diese findet mit der Maßgabe Anwendung, dass ein Direktauftrag bis zu einem Betrag von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer zulässig ist. Dieser Betrag gilt auch für die Kommunen in Baden-Württemberg. Direktaufträge sind nach der UVgO Leistungen, die unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden können. Der Auftraggeber soll zwischen den beauftragten Unternehmen wechseln.
Wir werden bei der Vergabe und Beauftragung des oben genannten Angebots alle Vergabekriterien einhalten. Eine beschränkte oder öffentliche Ausschreibung ist nicht notwendig.
Für das Leasingangebot liegt uns ein freibleibendes Angebot der CHG-MERIDIAN AG in Weingarten vor:
Projekt: IT-Infrastruktur 2025 der Gemeinde Ilsfeld
Investitionssumme: 113.929,08 € netto
135.575,61 € brutto
Mindestmietzeit: 48 Monate
Mietrate pro Monat: 2.392,40 € netto (bzw. 2,0999%)
2.846,96 € brutto
Herr Heber erläuterte den Sachverhalt im Detail.
Nach ausführlicher Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig zu, die Lieferung der Hardware und den damit verbundenen Dienstleistungen gemäß den Angeboten (Nr. 1-4) der Fa. Bechtle zu beauftragen und einen Leasingvertrag mit der CHG Meridian AG auf der Grundlage des vorliegenden Angebots vom 05.03.2025, Laufzeit 48 Monate mit einer monatlichen Mietrate (Leasingrate) i. H. v. brutto 2.846,96 € abzuschließen.
TOP 7
Gemeindehalle Ilsfeld, Brückenstraße – Dachsanierung
Hier: a) Vorstellung der Maßnahme und Baubeschluss
b) Beauftragung des Ingenieurbüros
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Bordon Herrn Köhler vom Büro K + K Ingenieurgesellschaft mbH aus Erlenbach.
Die Gemeindehalle wurde im Jahre 1959 errichtet. Es folgten verschiedene Um- und Anbauten. Im Jahre 2009 erfolgt die letzte Sanierung und Erweiterung der Gemeindehalle durch das Architekturbüro Kuon und Reinhardt.
Bereits im Jahr 2022 sind erste Wasserschäden im Inneren der Gemeindehalle aufgetreten. Die von H. Reinhardt (Architekt) damals hinzugezogene Dachabdichtungsfirma (Fritz Technologie) hat der Gemeinde den Einbau von Dachlüftern sowie den Austausch der Dachabdichtungsfolie vorgeschlagen. Weiterhin wurde ein Hagelschaden an den Oberlichtern und an der Dachabdichtungsfolie festgestellt.
Zur Beurteilung der Situation wurde in Absprache mit der Versicherung (WGV) ein Sachverständiger für Dachschäden hinzugezogen. Nach einer Probeöffnung der Dachkonstruktion am 20.07.2023 wurde von diesem festgestellt, dass das Dach so konstruiert ist, dass die von innen eindringende Feuchtigkeit nicht nach außen diffundieren kann. Aufgrund dieses Konstruktionsfehlers „vermodert“ das Dach von innen. Die Versicherung hat die Schadenregulierung daraufhin abgelehnt, da es sich um einen „Konstruktionsfehler“ handelt.
Da sich das Gutachten der WGV und die Beratung durch das Architekturbüro (Bauleiter und Dachdeckerfirma) widersprechen, wurde vom Fachbereich Planen und Bauen ein „externer“ Berater (H. Marco Beck, Bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Dachdeckerhandwerk aus Unterfranken) bei der Schadensanierung hinzugezogen und um Ermittlung des genauen Schadensumfangs sowie um Erstellung einer Handlungsanweisung für das weitere Vorgehen gebeten.
Dieser kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass nicht nur die Dachabdichtungsfolie getauscht, sondern auch die komplette Dachkonstruktion verändert und erneuert werden muss. Dringend notwendig erscheinen Sanierungsmaßnahmen an dem erst 2009 errichteten eingeschossigen Erweiterungsbau (Foyer, Vereinszimmer, Bar- und Thekenbereich etc.). Bauschäden sind ebenfalls im Bereich der Haupthalle zu erwarten, da auch hier eine fehlerhafte Konstruktion vorliegt. Im gesamten Hallenbereich hat die verwendete Dachabdichtungsfolie ihre maximale Lebenszeit erreicht.
Aufgrund Arbeitsauslastung und räumlicher Entfernung kam kein Beratungs- und Bauleitungsvertrag mit H. Marco Beck zustande.
Die Gemeinde Ilsfeld hat geprüft, welche Voruntersuchungen vor Beginn der Dachsanierung erforderlich sind, so z.B. eine statische Untersuchung für die Lastannahme, eine bauphysikalische Untersuchung (U-Wert und Taupunkt etc.) in Abhängigkeit vom gewählten Dachaufbau, eine fachliche/technische Beratung zur Wahl der geeigneten Dachkonstruktion. Es wurde untersucht, ob hier Einsparpotential vorhanden ist.
Neben der Erneuerung der Dachabdichtung mussten weitergehende Schäden am Bauwerk selbst ausgeschlossen werden. Dies betraf u.a. den aufgetretenen Schimmelbefall an der gesamten Sparrenkonstruktion. Hierzu wurden Pilzproben entnommen und analysiert. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden der Gemeindeverwaltung am 03.12.2024 vorgelegt. In den Proben kann kein „Echter Hausschwamm“ nachgewiesen werden. Die Tragkonstruktion könnte prinzipiell erhalten werden.
Von Seiten des Fachbereichs Planen und Bauen wurde Verbindung zu verschiedenen Fachingenieuren gesucht, wobei schließlich Kontakt mit H. Ingo Kern aus Heilbronn für die fachliche Beratung aufgenommen wurde (11.2024). H. Kern hätte auf Stundenbasis für mögliche Beratungsleistungen herangezogen werden können. Eine weitergehende Baubegleitung wird von H. Kern jedoch nicht angeboten. Er hat dem FB Planen und Bauen für das erstellte Anforderungsprofil (Werkplanung, Ausschreibung, Vergabe und Bauleitung) das Ingenieurbüro K+K Ingenieure aus Erlenbach empfohlen.
Der FB Planen und Bauen hat sich über die empfohlene Fachfirma erkundigt. Referenzen wurden überprüft. Es konnte festgestellt werden, dass die Fa. K+K Ingenieure dem Anforderungsprofil der Sanierungsmaßnahme Gemeindehalle entspricht. Beim Besprechungstermin im November 2024 erklärte sich das Ingenieurbüro K+K Ingenieure (H. Köhler) bereit, die Gemeinde bei der Sanierung der Gemeindehalle Ilsfeld fachtechnisch zu unterstützen.
Haushaltsmittel sind im Haushalt wie folgt eingestellt: Für das HH-Jahr 2025 535.000.- €, für das HH-Jahr 2026 500.000.- € und für das HH-Jahr 2027 500.000.- €.
Die Kostenschätzung wird bis zur Gemeinderatssitzung am 18.03.2025 nachgereicht.
Die Sanierung der Gemeindehalle wurde dem Gemeinderat im Rahmen der Klausurtagung am 09. und 10.11.2024 vorgestellt und soll schnellstmöglich umgesetzt werden.
Laut Sanierungsplan soll die Sanierung in zwei Bauabschnitten erfolgen. Es wird beabsichtigt während des Umbaus des Bauteils „Anbauten“, den Hallenbetrieb weiter fortzusetzen.
Der erste Bauabschnitt (Anbauten) sollte noch im Jahre 2025 durchgeführt werden. Der zweite Bauabschnitt (Hauptdach + PV-Anlage) zu einem späteren Termin in 2026.
H. Köhler als Vertreter des Ingenieurgesellschaft K+K Ingenieure wird in der Sitzung anwesend sein und das Sanierungskonzept vorstellen.
Herr Staab und Herr Köhler erläuterten den Sachverhalt im Detail.
Nach ausführlicher Beratung fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig den Baubeschluss für die Dachsanierung der Gemeindehalle. Die Verwaltung wurde beauftragt die erforderlichen Schritte vorzunehmen. Des Weiteren wurde die Ingenieursgesellschaft K+K aus Erlenbach mit der Planung der Sanierung der Gemeindehalle mit den Leistungsphasen 5 bis 8 beauftragt.
TOP 8
Umbau Knotenpunkt L 1100 / L 1102 sowie L 1102 / K 2086
Umgestaltung Knotenpunkt L 1100 / Porschestr. / Rampe AS Ilsfeld-West
Hier: Wasserversorgung, Zonenverbindungsleitung
Erwerb des Schachtbauwerks Nr. WSAHA017
Im Zuge der Gesamtmaßnahme zum Umbau Knotenpunkt L 1100 / L 1102 sowie L 1102 / K 2086 Umgestaltung Knotenpunkt L 1100 / Porschestr. / Rampe AS Ilsfeld-West soll eine Zonenverbindungsleitung von Ilsfeld nach Auenstein (Wasserversorgung) mit einer Gesamtlänge von 650 m verlegt werden.
In der Sitzung des Gemeinderates vom 23.01.2024 hat der Gemeinderat den entsprechenden Baubeschluss gefasst und das Büro I-Motion mit den Planungsleistungen beauftragt.
In der Sitzung des Gemeinderates vom 18.02.2025 wurde der Gemeinderat über die Kosteneinsparung informiert, die sich aufgrund der geänderten Bauausführung (Spülbohrung anstelle Offener Bauweise) ergibt. Außerdem hat der Gemeinderat das Büro I-Motion mit den weiteren Planungsleistungen zur Bauausführung beauftragt.
Die ursprüngliche Planung sieht die Ausführung des Schachtbauwerks Nr. WSAHA017 als Betonschacht vor.
Um den eng getakteten Zeitplan der Straßenbauverwaltung des RP einhalten zu können, wird entgegen der ursprünglichen Planung vorgeschlagen den Schacht als PE Fertigschacht auszuführen. Bei der Lieferung des Bauwerks auf die Baustelle sind alle Armaturen bereits fest verbaut. Dadurch entfällt die Montage vor Ort. (Montageaufwand ca. 1 Woche).
Aufgrund des geringeren Gewichts und der modularen Bauweise ist der Kunststoffschacht außerdem einfach zu transportieren und schnell zu installieren (kein schweres Hebe- und Transportgerät erforderlich) Dies führt zu einer weiteren Zeit- und Kostenersparnis.
Für das Schachtbauwerk liegt ein Angebot der Firma HAWLE vor. Demnach betragen die Kosten 51.600 €, netto. Die Armaturen dieser Firma werden üblicherweise im Wasserversorgungsnetz der Gemeinde Ilsfeld verbaut.
Bei der Lieferzeit für das Schachtbauwerk ist von 8-10 Wochen auszugehen. Die Anschaffung des Schachts einschließlich der Armaturen ist bauseits durch die Gemeinde Ilsfeld vorgesehen und nicht Teil der Ausschreibung der Straßenbauverwaltung.
Nach derzeitigem Stand ist die Vergabe der Bauleistungen für die Gesamtbaumaßnahme durch das Regierungspräsidium frühestens im April möglich. Der Baubeginn ist im Mai vorgesehen.
Um die Einhaltung des Bauzeitenplans der Gesamtbaumaßnahme bzw. die rechtzeitige Lieferung zu gewährleisten, sollte das Schachtbauwerk im Vorgriff auf die Vergabe der Bauleistungen für die Maßnahmen der Gemeinde im Rahmen des Gesamtprojekts, bereits im März bestellt werden.
Das Schachtbauwerk erfüllt die qualitativen Anforderungen der Wasserversorgung. Das vorliegende Angebot wurde vom beauftragten Ingenieurbüro fachtechnisch geprüft und zur Bestellung freigegeben.
Die Kosten für das Schachtbauwerk sind in der Projektsumme enthalten.
Herr Röhrich erläuterte den Sachverhalt im Detail.
Nach ausführlicher Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig der Ausführung des Schachtbauwerks Nr. WSAHA017 als PE Fertigschacht für den Bau der Zonenverbindungsleitung zu. Außerdem wurde die Verwaltung ermächtigt, den Kaufvertrag mit der Firma HAWLE zum Angebotspreis in Höhe von 51.600 €, netto abzuschließen.
TOP 9
Steinbeis Schulzentrum Ilsfeld, Bollwerkstraße 9 – Brandschutzsanierung
Hier:
a) Vorstellung der geplanten Maßnahmen
Das Steinbeis Schulzentrum geht auf eine Planung aus dem Jahre 1973 zurück. Zahlreiche Veränderungen und Erweiterungen haben u.a. in den Jahren 1979/1980 stattgefunden. Die letzten Umbauten stammen aus dem Jahr 2006 vom Architekturbüro Aldinger & Aldinger.
Im November 2023 wurden von dem Brandschutzbeauftragten H. Tretter erste Untersuchungen des Steinbeis Schulzentrum vorgenommen. Hierbei sollte überprüft werden, welche baulichen Veränderungen sich seit der letzten Baugenehmigung 1973 ergeben haben, bzw. welche der damals beabsichtigten Brandschutzmaßnahmen tatsächlich umgesetzt wurden. Hierzu wurde das Brandschutzgutachten von 2006 (Hans-Wilhelm Hansmann), sowie die Architektenplanung von 2006 (Umbaupläne des Büros Aldinger & Aldinger) herangezogen. Brandschutzgutachten und Architektenplanung stimmen offensichtlich nicht überein. Folgendes wurde im Rahmen der Brandschutzbegehung festgestellt:
Bei der Realschule Ilsfeld handelt es sich um eine Stahlbeton-Skelettkonstruktion, d.h. Stützen und Decken tragen die Gebäudelast. Innenwände sind prinzipiell nicht-tragend, die Fassadenelemente sind von der Decke abgehängt.
Um Brandabschnitte zu bilden und eine größere Rauchausbreitung zu vermeiden war in der Baugenehmigung von 1973 festgelegt, bestimmte Klassen-, sowie alle Flurwände bis zur Rohdecke zu führen (Notwendige Flure/Brandabschnitte etc.).
Es wurde im Rahmen der Begehung im November 2023 festgestellt, dass die Auflagen aus der Baugenehmigung von 1973 niemals umgesetzt wurden. Nahezu sämtliche Klassen- und Flurwände wurden lediglich bis zur abgehängten Decke geführt. Notwendige Flure oder Brandabschnitte existieren nicht.
Dies wurde bereits im Brandschutzgutachten von 2006 (Hans-Wilhelm Hansmann bemängelt. Da eine „Kernsanierung“ vom Betreiber wohl ausgeschlossen wurde, erging seitens des Gutachters die Empfehlung, wenigstens die bis dahin offen Treppenhäuser brandschutztechnisch abzutrennen. Damit wird die Realschule horizontal in Brandabschnitte unterteilt. Die einzelnen Brandabschnitte (die Geschosse 2. UG bis 2. OG) weisen eine Größe von ca. 750 m2 auf. Darüber hinaus sind von jeder Stelle der Realschule jeweils zwei notwendige Treppenräume in weniger als 35 Meter Entfernung erreichbar. Diese Treppenräume sind mit Brandschutzverglasung (F30), sowie Rauchschutztüren (RS) ausgestattet. Sie genießen Bestandsschutz.
Der Brandschutzsachverständige H. Tretter schließt sich dem Grundkonzept des Gutachtens von 2006 (Hans-Wilhelm Hansmann) an. Aus praktischen Überlegungen ist die hierin ebenfalls erörterte „Kernsanierung“ der Realschule während des Schulbetriebs ausgeschlossen. An die Stelle der Kernsanierung sind im vorläufigen Brandschutzkonzept von H. Tretter sog. „Kompensationsmaßnahmen“ getreten.
Diese sind wie folgt: Im Untergeschoss ist der Flur mit den drei Klassenzimmern (SBBZ) zum Lager hin brandschutztechnisch abzutrennen (F30). Fehlende Rauchwarnmelder sind zu ergänzen. Seitenwände und Sturz der Brandschutztüren auf der Nord- und Südseite sind zu überprüfen und ggf. zu ertüchtigen.
Im Erdgeschoss sind folgende Maßnahmen zu ergreifen: Im Medien-/Kartenraum wird das Brandschutzschott zum Westtrakt geschlossen, sowie die Glaswand zum Lager mittels einer neu zu errichtenden Wand aus Mauerwerk verschlossen. Die Abtrennung zum Nordtrakt ist z.Z. brandschutztechnisch nicht vorhanden und wird aus Kostengründen durch eine neu zu errichtende Brandschutztüre (F30) ersetzt.
Im 1. Obergeschoss sind folgende Maßnahmen zu ergreifen: Chemie und Physik (Räume mit erhöhter Brandgefahr) sind brandschutztechnisch nicht vom Flur abgetrennt. Im 2. OG sind keine weiteren Brandschutzmaßnahmen geplant.
Die o.g. Maßnahmen sind zusammen mit einer vollflächigen Überwachung und Alarmierung umgehend, d.h. spätestens bis Ende 2025 umzusetzen. Unter diesen Voraussetzungen erscheint es für H. Tretter vertretbar, den Schulbetrieb trotz der festgestellten brandschutztechnischen Mängel aufrechtzuerhalten.
Der Gemeinderat konnte sich bereits anlässlich der Klausurtagung am 09. und 10. November 2024 selbst ein Bild von der Lage in der Realschule und den bereits in Angriff genommenen Maßnahmen zur Brandschutzsanierung verschaffen. Die Brandschutzproblematik wurde hierbei erörtert und dem Gemeinderat (vor Ort) nähergebracht.
Vorstellung der Kostenschätzung nach DIN 276
Der Fachbereich Planen und Bauen hat eine Kostenschätzung der vorgesehenen Baumaßnahmen gem. DIN 276 erstellt. Die Kostenschätzung beinhaltet sowohl die geschätzten Umbau-, als auch die daraus resultierenden Baunebenkosten. Der Fachbereich geht hier von geschätzt ca. 730.000.- € (brutto) Gesamtumbaukosten für die Brandschutzsanierung in Realschule und SBBZ aus.
Antrag auf Förderung im Rahmen der VwV Schulbau
Für die Baumaßnahme Brandschutzsanierung an der Realschule Ilsfeld wurde beim Regierungspräsidium Stuttgart ein Antrag auf Förderung im Rahmen der VwV Schulbau beantragt. Für die förderfähigen Kosten von 713.154,56 € wurden Fördermittel in Höhe von 465.279,- € beantragt. Ob und wann eine Förderung gewährt wird, wird vom Regierungspräsidium voraussichtlich im 3. Quartal 2025 entschieden.
Die Verwaltung hat deshalb einen Antrag auf vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn gestellt. Diesem Antrag wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart stattgegeben.
b) Bevollmächtigung zur Ausschreibung von Handwerkerleistungen
Bei den vorigen Umbaumaßnahmen wurden die in der Baugenehmigung vorgeschrieben Brandschutzmaßnahmen nicht umgesetzt. Die Realschule hat faktisch keinen Brandschutz. Aus diesem Grund besteht dringender Handlungsbedarf. Das Brandschutzbüro Tretter hat der Gemeinde für die Umsetzung der wichtigsten Brandschutzmaßnahmen bis Ende des Jahres 2025 Zeit gegeben.
Der Fachbereich Planen und Bauen hat bereits Maßnahmen zur Erneuerung der Brandmeldeanlage, zur Abschottung bzw. Bildung von dringend erforderlichen Brandabschnitten, sowie der Erneuerung der Elektroinstallation für RWA und ELA ergriffen.
c) Bevollmächtigung zur Beauftragung von Fachingenieuren zur Brandschutzsanierung
Eine Beauftragung von Fachingenieuren ist bisher nicht erfolgt. Die bisherige Betreuung der umgesetzten Brandschutzmaßnahmen ist vom FB Planen und Bauen (H. Knödler, H. Staab) erfolgt. Es könnten jedoch Umstände auftreten, durch welche zusätzliche Kompetenz benötigt wird (z. B. Elektroplanung, Bauleitung etc.). Für die ggf. erforderliche Beauftragung von Fachingenieuren ist die Ermächtigung durch den Gemeinderat erforderlich. Die möglichen Kosten für fachplanerische Leistungen sind in der Kostenschätzung bereits enthalten und entsprechend förderfähig.
Nach ausführlicher Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig den Baubeschluss für die Brandschutzsanierung des Steinbeis Schulzentrums Ilsfeld gem. der vorgestellten Kostenschätzung. Des Weiteren wurde die Verwaltung ermächtigt die erforderlichen Schritte zur Ausschreibung von Handwerkerleistungen zu unternehmen sowie erforderlichenfalls Fachingenieure für die Leistungs