Gemeindeverwaltung Ilsfeld
74360 Ilsfeld
Gemeinderat

Sitzungsbericht Gemeinderat 24.9.2024

In seiner Sitzung am 24. September 2024 um 19.00 Uhr befasste sich der Gemeinderat mit folgenden Tagesordnungspunkten: TOP 1 Einsetzung und Verpflichtung...
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In seiner Sitzung am 24. September 2024 um 19.00 Uhr befasste sich der Gemeinderat mit folgenden Tagesordnungspunkten:

TOP 1

Einsetzung und Verpflichtung der gewählten Gemeinderäte – Nachtrag

In der Sitzung am 23. Juli 2024 wurden die neu gewählten Gemeinderäte eingesetzt und verpflichtet. Frau Patricia Peter und Herrn Reiner Vogel war eine Teilnahme an dieser Sitzung nicht möglich, sodass die Einsetzung und Verpflichtung in der heutigen Sitzung vorgenommen wurde.

Nach § 32 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) verpflichtete der Bürgermeister die gewählten Gemeinderäte öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten.

Die Verpflichtung wurde entsprechend dem Wortlaut des Runderlasses zu § 32 Gemeindeordnung mit folgendem Wortlaut durchgeführt:

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

Nachdem die Verpflichtung der Gemeinderäte durch den Bürgermeister nur für die Dauer der Amtszeit gilt, genügt bei wieder gewählten Gemeinderäten ein Hinweis auf die frühere Verpflichtung nicht.

Der Bürgermeister nahm diese Verpflichtung durch Handschlag ab. Mit ihrer Unterschrift bestätigten Frau Peter und Herr Vogel zusätzlich die Verpflichtung.

TOP 2

Finanzzwischenbericht

Der Fachbereichsleiter Wirtschaft und Finanzen Herr Heber gab den Mitgliedern des Gemeinderats einen aktuellen Überblick über die Finanzlage der Gemeinde Ilsfeld und erläuterte den Sachverhalt im Detail.

TOP 3

Wirtschaftspläne Festsetzung der Wirtschaftspläne 2024 der Eigenbetriebe

  • Wasserversorgung Ilsfeld
  • Nahwärmeversorgung Ilsfeld
  • Ortsentwicklung Ilsfeld

Wie bereits im Vorjahr auch werden auch in diesem Jahr die Wirtschaftspläne nicht zusammen mit der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan des Kernhaushalts beschlossen. Der Kernhaushalt wurde bereits in der Sitzung vom 23.4.2024 vom Gemeinderat beschlossen. Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe werden nun im September dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Hierzu gab es noch bei dem ein oder anderen Eigenbetrieb Klärungsbedarf mit der Rechtsaufsichtsbehörde.

Der Wirtschaftsplan 2024 für die Abwasserbeseitigung kann noch nicht vorgelegt werden. Hier befindet sich die Verwaltung aktuell noch immer im regen Austausch mit der Rechtsaufsichtsbehörde bezüglich der Genehmigungsfähigkeit nach der neuen Eigenbetriebsverordnung-Doppik. Anfragen hierzu wurden auch schon ans Innenministerium und die GPA gestellt. Erst wenn die entsprechenden Punkte geklärt werden konnten, kann der Wirtschaftsplan zur Beschlussfassung vorlegt werden.

Der Gemeinderat hat nach § 14 Eigenbetriebsgesetz für Baden-Württemberg (EigBG) i.V.m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe der Gemeinde Ilsfeld jeweils einzeln zu beschließen. Außerdem ist nach § 14 Abs. 4 EigBG der Finanzplan mit dem Investitionsprogramm dem Gemeinderat spätestens mit dem Entwurf des Wirtschaftsplanes vorzulegen und vom Gemeinderat spätestens mit dem Wirtschaftsplan zu beschließen.

Alle Eigenbetriebe werden nach dem neuen Eigenbetriebsrecht für Baden-Württemberg und der Eigenbetriebsverordnung-Doppik (EigBVO-Doppik) geführt.

Entsprechend § 2 Abs. 5 der EigBVO-Doppik ist die Liquidität unter Berücksichtigung des Liquiditätsbestands des Vorjahres so zu planen, dass der Liquiditätsbestand am Ende des Wirtschaftsjahres nicht negativ und die Zahlungsfähigkeit jederzeit gegeben ist.

1. Einbringung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Ilsfeld

Herr Heber und Frau Weimar erläuterten den Sachverhalt im Detail.

Nach ausführlicher Beratung fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:

1.1 Der Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Wasserversorgung wird wie folgt beschlossen und festgesetzt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Ilsfeld hat in seiner Sitzung am 24.9.2024 aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit dem § 14 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Liquiditätsplan, dem Finanzplan und der Schuldenstandübersicht wie folgt festgesetzt:

§ 1
Erfolgsplan und Liquiditätsplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt

1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen

1.1Gesamtbetrag der Erträge

1.578.050 €

1.2Gesamtbetrag der Aufwendungen

1.668.715 €

1.3Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)

-90.665 €

1.4nachrichtlich:

Vorauszahlung der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung

0 €

Vorauszahlung an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung

0 €

2. im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen

2.1Summe der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

1.573.050 €

2.2Summe der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

1.373.715 €

2.3

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit

(Saldo aus 2.1 und 2.2)

199.335 €

2.4Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0 €

2.5Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

470.000 €

2.6Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5)

-470.000 €

2.7

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6)

-270.665 €

2.8Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

470.000 €

2.9Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

340.000 €

2.10Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

130.000 €

2.11Geplante Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)

-140.665 €

§ 2 Kreditermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 470.000 Euro

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 Euro

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 330.000 Euro

Ilsfeld, 24.9.2024

Bernd Bordon, Bürgermeister

1.2 Der Finanzplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung Ilsfeld zusammen mit dem Investitionsprogramm wird beschlossen.

2. Einbringung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Nahwärmeversorgung Ilsfeld

Herr Heber und Frau Weimar erläuterten den Sachverhalt im Detail.

Nach ausführlicher Beratung fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:

2.1 Der Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Nahwärmeversorgung wird wie folgt beschlossen und festgesetzt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Ilsfeld hat in seiner Sitzung am 24.9.2024 aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit dem § 14 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Liquiditätsplan, dem Finanzplan und der Schuldenstandübersicht wie folgt festgesetzt:

§ 1
Erfolgsplan und Liquiditätsplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt

1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen

1.1Gesamtbetrag der Erträge

2.595.000 €

1.2Gesamtbetrag der Aufwendungen

2.865.500 €

1.3Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)

-270.500 €

1.4nachrichtlich:

Vorauszahlung der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung

0 €

Vorauszahlung an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung

0 €

2. im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen

2.1Summe der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

2.595.000 €

2.2Summe der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

2.375.500 €

2.3Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Erfolgsplans
(Saldo aus 2.1 und 2.2)

219.500 €

2.4Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

420.000 €

2.5Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

555.000 €

2.6Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5)

-135.000 €

2.7Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6)

84.500 €

2.8Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten

448.500 €

2.9Auszahlungen für die Tilgung von Krediten

533.000 €

2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

-84.500 €

2.11Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum
Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)

0 €

§ 2
Kreditermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 448.500 Euro

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 Euro

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 570.000 Euro

Ilsfeld, 24.9.2024

Bernd Bordon, Bürgermeister

2.2 Der Finanzplan des Eigenbetriebs Nahwärmeversorgung Ilsfeld zusammen mit dem Investitionsprogramm wird beschlossen.

3. Einbringung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Ortsentwicklung Ilsfeld

Herr Heber und Frau Weimar erläuterten den Sachverhalt im Detail.

Nach ausführlicher Beratung fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:

3.1 Der Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Ortsentwicklung wird wie folgt beschlossen und festgesetzt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Ilsfeld hat in seiner Sitzung am 24.9.2024 aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit dem § 14 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Liquiditätsplan, dem Finanzplan und der Schuldenstandübersicht wie folgt festgesetzt:

§ 1
Erfolgsplan und Liquiditätsplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt

1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen

1.1Gesamtbetrag der Erträge

549.700 €

1.2Gesamtbetrag der Aufwendungen

562.400 €

1.3Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)

-12.700 €

1.4nachrichtlich:

Vorauszahlung der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung

0 €

Vorauszahlung an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung

0 €

2. im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen

2.1Summe der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

512.100 €

2.2Summe der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

288.450 €

2.3Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Erfolgsplans
(Saldo aus 2.1 und 2.2)

223.650 €

2.4Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0 €

2.5Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

0 €

2.6Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5)

0 €

2.7Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6)

223.650 €

2.8Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten

0 €

2.9Auszahlungen für die Tilgung von Krediten

204.000 €

2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

-204.000 €

2.11Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands
zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)

19.650 €

§ 2
Kreditermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 Euro

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 Euro

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 100.000 Euro

Ilsfeld, 24.9.2024

Bernd Bordon, Bürgermeister

3.2 Der Finanzplan des Eigenbetriebs Ortsentwicklung Ilsfeld zusammen mit dem Investitionsprogramm wird beschlossen.

TOP 4

Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Ortsentwicklung Ilsfeld

Im Jahr 2015 wurde der neue Eigenbetrieb „Ortsentwicklung Ilsfeld“ gegründet. Damals hat der Gemeinderat der Gemeinde Ilsfeld am 21.7.2015 die Satzung für den Eigenbetrieb rückwirkend zum 1.1.2015 beschlossen. In § 1 Abs. 2 der Satzung hieß es:

(2) Zweck des Eigenbetriebs ist u.a.:

a) die Errichtung und der Betrieb eines Ärztehauses für die medizinische Grundversorgung (sowie für die Unterbringung einer Apotheke) und anderer zentrumstypischer Dienstleistungseinrichtungen;

b) die Umgestaltung der historischen Kelter in eine Markthalle und Betrieb derselben;

c) die Errichtung und der Betrieb (entgeltlich nutzbarer) ober- und unterirdischer Parkierungsanlagen;

d) die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum für Senioren und Menschen mit Behinderung;

e) die Errichtung neuer Immobilien bzw. der Erwerb und die Umgestaltung, Sanierung und Modernisierung von Bestandsimmobilien zu Wohn- und Geschäftszwecken sowie zur Unterbringung öffentlicher Einrichtungen.

Bei den Überarbeitungen der Satzung in den Jahren 2017 und 2022 wurde fälschlicherweise in §1 Abs. 2 der Unterpunkt für die „Errichtung und den Betrieb von Parkierungsanlagen“ vergessen. Dieser Satzungstext lautete:

(2) Zweck des Eigenbetriebs ist u.a.:

a) die Errichtung und der Betrieb eines Ärztehauses für die medizinische Grundversorgung (sowie für die Unterbringung einer Apotheke)
und anderer zentrumstypischer Dienstleistungseinrichtungen;

b) die Umgestaltung der historischen Kelter in eine Markthalle und Betrieb derselben;

c) die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum für Senioren und Menschen mit Behinderung;

e) die Errichtung neuer Immobilien bzw. der Erwerb und die Umgestaltung, Sanierung und Modernisierung von Bestandsimmobilien zu
Wohn- und Geschäftszwecken sowie zur Unterbringung öffentlicher Einrichtungen.

Im Rahmen der diesjährigen GPA-Prüfung ist dieser Punkt aufgefallen. Mit der neuen Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Ortsentwicklung Ilsfeld soll dies wieder geheilt werden. Weitere Änderungen/Ergänzungen wurden in die Betriebssatzung nicht mit aufgenommen.

Herr Heber erläuterte den Sachverhalt im Detail.

Nach ausführlicher Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss, der neuen Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Ortsentwicklung Ilsfeld zuzustimmen.

TOP 5

Bebauungsplan „Solarpark Steinbruch“ in Ilsfeld

Hier: Vergabe der Planungsleistungen (Bauleitplanung), Freiflächenphotovoltaikanlage bmk Steinbruchbetriebe GmbH & Co. KG

Die Firma bmk Steinbruchbetriebe GmbH & Co. KG plant eine Freiflächenphotovoltaikanlage im Umfeld des bestehenden Steinbruchbetriebs in Ilsfeld. Von der Planung betroffen sind Flächen nördlich des Steinbruchbetriebs, die derzeit als Weinbauflächen genutzt werden, sowie Betriebsflächen auf der Westseite des Steinbruchbetriebs. Je nach Zuschnitt der überplanten Fläche sind 3,4 ha bis ca. 5,0 ha Fläche betroffen.

Die geplante Photovoltaikanlage soll die Stromversorgung des Steinbruchbetriebs Ilsfeld abdecken. Der überschüssig produzierte Strom soll per Direktvermarktung vermarktet werden.

Die Flächen liegen im Außenbereich von Ilsfeld. Für das Projekt ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Im Zuge der Planaufstellung des erforderlichen Bebauungsplans ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Vorhabensträger zu schließen, in welchem u.a. die Kostenübernahme der Verfahrenskosten (Bauleitplanung, erforderliche Gutachten im Rahmen der Planaufstellung) zu regeln sind.

Außerdem ist eine entsprechende Anpassung des geltenden Flächennutzungsplans erforderlich.

In einem ersten Schritt wurde vom Vorhabensträger und der Gemeinde ein Planungsbüro hinzugezogen, welches ein Angebot für die bauleitplanerischen Leistungen abgegeben hat. Dieses wäre nun zu beauftragen, damit das Projekt angestoßen werden kann und die notwendigen Planungen gestartet werden können.

In einer der nächsten Sitzungen wäre dann über die Aufstellung des Bebauungsplans sowie über den städtebaulichen Vertrag zu beschließen.

Frau Hupbauer erläuterte den Sachverhalt im Detail.

Nach ausführlicher Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss, die Vergabe der Planungsleistungen für die bauleitplanerischen Leistungen an das Büro IFK Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbB aus Mosbach zu vergeben. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Verträge auszufertigen und zu unterschreiben.

TOP 6

Wasserversorgung Ilsfeld

Hier: Stärkung der Eigenwasserversorgung, Neubau eines Trinkwasserbrunnens und Ertüchtigung des bestehenden Tiefbrunnens einschließlich der Beantragung von wasserrechtlichen Genehmigungen

Die Gemeindeverwaltung plant die Erweiterung ihrer Eigenwasserversorgung für die Teilgemeinden Ilsfeld und Schozach.

Aus dem in 2023 aufgestellten Masterplan Wasserversorgung Baden-Württemberg wird als Handlungsempfehlung mit hoher Priorität aufgeführt, die Eigenwasservorsorge zu stärken, um bei einem Ausfall der Bodensee-Wasserversorgung die örtliche Trinkwasserversorgung aufrechterhalten zu können.

Es ist ein Trinkwasserbrunnen beim Gelände des Ilsfelder Freibads angedacht, da hier vorhandene Infrastruktur genutzt werden kann. Das geologische Gutachten zur Machbarkeit liegt vor. Die Wasserentnahme soll in einer Tiefe von ca. 20 m erfolgen. Die spätere Entnahmemenge soll 5 l/s betragen.

Der Standort beim Freibadgelände ist angedacht, da aufgrund der bestehenden Einzäunung des Areals bereits ein gewisser Objektschutz besteht. Um die notwendigen Tiefbauarbeiten so gering wie möglich zu gestalten, wird auf die bestehende, noch vorhandene, Quellleitung im Bereich des Freibades zugegriffen. Die notwendigen Versorgungsleitungen sind südlich der Schozach im Feldweg verlegt.

Um eine bedarfsgerechte Steuerung der Pumpe zu ermöglichen, muss noch auf das vorhandene Steuerkabel zugegriffen werden, das ebenfalls im Feldweg südlich der Schozach verlegt ist.

Dazu sind Tiefbauarbeiten („Kopfloch“ im Feldweg) notwendig. Mit einer Spülbohrung unter der Schozach soll dann eine Kabelverbindung zu der angedachten Brunnenpumpe hergestellt werden. Dies wird mit dem Energieversorger abgestimmt.

Die Kosten für den Neubau des Trinkwasserbrunnens einschließlich der dazu notwendigen Tiefbauarbeiten betragen nach einer ersten Schätzung ca. 80.000 € netto. Die Arbeiten zur Verlegung der Wasserleitung sollen vom Team der Wasserversorgung Ilsfeld in Eigenleistung durchgeführt werden.

Die Kosten für die Maßnahme sind im Wirtschaftsplan der Wasserversorgung 2025 eingeplant.

Vorhaben zur Stärkung der örtlichen Trinkwasserversorgung sind als strukturverbessernde Maßnahme nach der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft förderfähig. Der Fördersatz liegt bei 20 %. Der Förderantrag ist dem Landratsamt Heilbronn bis 30.9.2024 vorzulegen.

Die Umsetzung der Maßnahme ist außerhalb der Freibadsaison 2025 vorgesehen.

Die erforderlichen Antragsunterlagen für die wasserrechtliche Erlaubnis sind bereits vorbereitet und mit dem Geologen abgestimmt.

Frau Hupbauer erläuterte den Sachverhalt im Detail.

Nach ausführlicher Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgende Beschlüsse:

1. Der Gemeinderat beschließt die Herstellung eines neuen, zusätzlichen Trinkwassertiefbrunnens im Bereich des Ilsfelder Freibads zur Stärkung der Eigenwasserversorgung.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die wasserrechtliche Erlaubnis für den neuen Tiefbrunnen beim Landratsamt Heilbronn (Wasserbehörde) zu beantragen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderfähigkeit für die Herstellung eines neuen Tiefbrunnens nach der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft überprüfen zu lassen und ggf. einen Förderantrag zu stellen.

4. Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Genehmigung des Wirtschaftsplans 2025 des Eigenbetriebs Wasserversorgung ermächtigt, die Ausschreibung und Vergabe der Arbeiten nach den vergaberechtlichen Vorschriften vorzunehmen.

Im Zuge der Planungen für die Errichtung eines neuen Tiefbrunnens zur Stärkung der Eigenwasserversorgung ist der Verwaltung aufgefallen, dass für den bestehenden Tiefbrunnen keine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Der bestehende Tiefbrunnen wird seit jeher für die Versorgung des Ilsfelder Freibads mit Wasser für die Freibadbecken verwendet. Im Zuge der Freibadsanierung wurde eine Versorgungsleitung zur Zisterne des TCI verlegt, die der Beregnung der Tennisplätze dient. Der Tiefbrunnen soll auch weiterhin genutzt werden. Aus diesem Grund soll die Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zügig nachgeholt werden.

Die erforderlichen Antragsunterlagen sind bereits vorbereitet und mit dem Geologen abgestimmt.

Darüber hinaus ist die bestehende Verrohrung sowie die elektrotechnische Ausstattung des bestehenden Tiefbrunnens in die Jahre gekommen und sollte dringend ertüchtigt werden. Ein Angebot zur Sanierung des bestehenden Brunnens liegt vor. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich voraussichtlich auf insgesamt 20.000 Euro netto. Die Kosten für die Sanierung werden im Haushalt 2025 eingeplant.

Die Sanierung des bestehenden Tiefbrunnens ist im Zuge der Neuerrichtung des Brunnens für die Trinkwasserversorgung in 2025 vorgesehen.

Frau Hupbauer erläuterte den Sachverhalt im Detail.

Nach weiterer ausführlicher Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss, die Verwaltung zu beauftragen, die wasserrechtliche Erlaubnis für den bestehenden Tiefbrunnen auf dem Gelände des Ilsfelder Freibads nachträglich beim Landratsamt Heilbronn zu beantragen.

TOP 7

Steinbeishalle Ilsfeld, Vorstadtstraße – Fassadensanierung

Hier: Vorstellung der Maßnahme, Ermächtigung zur Ausschreibung und Vergabe der Arbeiten

Die Steinbeishalle in Ilsfeld wurde Anfang der 2000er-Jahre errichtet.

Die Fassadenfarben sind stark verblichen. Die Fassade weist im Bereich des Putzes diverse Schäden auf, die u.a. durch Steinschlag, Vandalismus und aufziehende Nässe zurückzuführen sind. Die Holzbalkenkonstruktion an der Außenfassade ist intakt, muss aber dringend gereinigt, geschliffen und gestrichen werden.

Haushaltsmittel i.H.v. 70.000 € sind im Haushalt 2024 für die Fassadensanierung eingestellt.

Neben der eigentlichen Fassadensanierung soll die Entwässerung des Hauptdaches (Halle ohne Flachdachanbauten auf der Nord- und Südseite) umgebaut werden. Dies soll in Eigenleistung des Teams Gebäudemanagement erfolgen.

Derzeit entwässert das Hauptdach durch die Steinbeishalle. Die Entwässerungsgrundleitungen sind im Mischsystem auf dem Grundstück verlegt. Es besteht die Gefahr einer Überflutung des Gebäudes bei Starkregen. Die Regenfallrohre sollen deshalb künftig entlang der Fassade (Süd) geführt und an der Südostecke des Gebäudes (im Bereich des eingeschossigen Flachdachanbaus Süd) heruntergeführt werden. Die Grundleitung wird neu angeschlossen.

Die Materialkosten für den Umbau der Regenfallrohre liegen bei ca. 1.200 €.

Die Maßnahme umfasst zusammenfassend folgende Arbeiten, die Gerüststellung (Arbeits- und Schutzgerüst), Maler- und Stuckateurarbeiten sowie Flaschnerarbeiten. Des Weiteren wird eine Baustellentoilette benötigt.

Der Fachbereich Planen und Bauen geht von Kosten i.H.v. ca. 70.000 € brutto für die gesamte Maßnahme aus.

Nachdem das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen im Mai 2024 die Erhöhung der Wertgrenzen für die Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte im kommunalen Bereich vorgenommen hat, können die Arbeiten nach der VOB/A i.V.m. der Vergabe VwV freihändig vergeben werden. Freihändige Vergaben sind befristet bis Ende 2026 bis zu einem Auftragswert von maximal 100.000 € (netto) zulässig.

Mit den Baumaßnahmen soll schnellstmöglich begonnen werden. Derzeit werden Angebote für die Maßnahme eingeholt.

Frau Hupbauer erläuterte den Sachverhalt im Detail.

Nach ausführlicher Beratung fasste der Gemeinderat bei einer Enthaltung den Beschluss,

die Fassadensanierung der Steinbeishalle Ilsfeld in 2024 durchzuführen (Baubeschluss).

Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Arbeiten gemäß den vergaberechtlichen Vorschriften auszuschreiben und zu vergeben.

TOP 8

Annahme von Spenden

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme von acht Geldspenden.

TOP 9

Informationen und Bekanntgaben

Es lagen keine Informationen und Bekanntgaben vor.

TOP 10

Anfragen

Es wurden keine Anfragen an die Verwaltung gestellt.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Ilsfelder Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 41/2024

Orte

Ilsfeld

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
von Gemeindeverwaltung Ilsfeld
10.10.2024
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