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Gemeinderat

Sitzungsbericht Gemeinderat 27.1.2026

In seiner Sitzung am 27. Januar 2026 um 19.00 Uhr befasste sich der Gemeinderat mit folgenden Tagesordnungspunkten: TOP 1 Bekanntgabe nicht...
Sitzungsbericht GR 27.01.2026
Foto: EG

In seiner Sitzung am 27. Januar 2026 um 19.00 Uhr befasste sich der Gemeinderat mit folgenden Tagesordnungspunkten:

TOP 1Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse

Bürgermeister Bordon gab bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 9.12.2025 einen Beschluss zu Personalangelegenheiten getroffen hat. Dabei ging es um eine Neuorganisation im Gebäudemanagement durch die Einrichtung einer neuen Stelle eines „Hausmeister-Vorarbeiters“. Des Weiteren wurde ein Beschluss zum Erlass von zwei Gewerbesteuerforderungen getroffen.

TOP 2Einwohnerfragestunde

Ein Einwohner aus Ilsfeld wollte wissen, was passieren müsse, damit nächstes Jahr wieder ein Neujahrsempfang stattfinde.

Bürgermeister Bordon verwies auf die schlechte finanzielle Lage der Gemeinde Ilsfeld. Im Gemeinderat würden selbst kleinste Ausgaben oder Investitionen ausführlich diskutiert und abgewägt, sodass sich die Ausrichtung eines Neujahrsempfangs mit Kosten von 10.000 bis 20.000 Euro nicht rechtfertigen lasse.

Der Bürger fragte nach, ob durch eine private Unterstützung des Neujahrsempfangs diese Veranstaltung stattfinden könne.

Bürgermeister Bordon erklärte, dass Engagement grundsätzlich willkommen sei, jedoch gezielt für Vorhaben eingesetzt werden sollte, die einen erkennbaren Mehrwert für die Gemeinde schaffen.

Ein Einwohner aus Schozach erkundigte sich, wie sich das Ergebnis der beschlossenen Einsparungen im Bereich der Kindertagesstätten darstelle, zumal es gleichzeitig auch Gebührenerhöhungen gegeben habe.

Bürgermeister Bordon erklärte, da noch kein Jahresabschluss vorliege, sei derzeit noch keine konkrete Bezifferung der Einsparungen möglich. Bis zum jetzigen Zeitpunkt konnten jedoch personelle Planstellen eingespart werden.

Weiter führte er aus, dass mit dem von den Eltern geleisteten Gebührenbeitrag der kleinste Teil der Kosten gedeckt werde. 80 bis 85 % der Kosten eines Kindergartenplatzes würden gesamtgesellschaftlich/haushalterisch getragen.

Frau Friedrich ergänzte in diesem Zusammenhang, dass ab September 2025 die Reduzierung der Öffnungszeiten mit geringerem Personaleinsatz im Zuge der geplanten Stellenreduzierungen umgesetzt werden konnte. Dies sei unter anderem durch Versetzungen einzelner Mitarbeiterinnen in andere Kindertageseinrichtungen mit Personalbedarf sowie durch aufgrund von Schwangerschaften frei werdende Stellen, die nicht nachbesetzt wurden, erfolgt.

Weiter betonte sie, dass die Gebühren nicht aus haushalterischen Beweggründen erhöht wurden, sondern im Rahmen der regulären jährlichen Gebührenanpassung und entsprechend der Empfehlung des Städte- und Gemeindetags.

Der Einwohner fragte nach, warum es dann immer noch Stellenausschreibungen für Erzieherinnen gebe.

Frau Friedrich führte aus, dass im pädagogischen Bereich der Gemeinde Ilsfeld rund 160 Mitarbeiter/innen beschäftigt seien. Da diese Stellen überwiegend mit Frauen besetzt seien, würden immer wieder durch Schwangerschaften, Wechsel in Teilzeit oder aber auch Renteneintritte Stellenanteile frei. Diese müssten aufgrund des derzeitigen Personalschlüssels bei frei werdenden Stellen nachbesetzt werden, um den Mindestpersonalschlüssel sowie die Öffnungszeiten im Ganztagsbereich und VÖ-Bereich sicherzustellen.

Zum Thema Öffnungszeiten bat der Bürger das Gremium, seine Entscheidung zur Abschaffung der Flexzeit (13.30 Uhr + 30 Minuten) ab September 2026 für die Kita Farbklecks in Schozach nochmals zu überdenken, da die Kinder sonst beim Abholen in der Kita um 13.30 Uhr aus dem Schlaf gerissen werden müssten.

Frau Friedrich erklärte, dass der Gemeinderat der Kita Farbklecks mit dem Beschluss zum Fortbestand der Flexzeit bis August 2026 bereits um ein Jahr entgegengekommen sei.

Sie berichtete weiter, dass zwischenzeitlich der Elternbeirat der Kita Farbklecks mit dem Anliegen zum Erhalt der Flexzeit an die Verwaltung herangetreten sei. Dem Elternbeirat wurde empfohlen, die aktuellen Bedarfe in der Elternschaft erneut abzufragen.

Aus Elternsicht sei nachvollziehbar, dass es als ungünstig empfunden werde, wenn Kinder aus dem Schlaf gerissen würden. Allerdings schließen alle VÖ-Gruppen der kommunalen Kindertageseinrichtungen um 13.30 Uhr. Die geänderte Öffnungszeit werde daher auch in Schozach – wie in den übrigen Einrichtungen bereits Standard – entsprechend in die Tagesstruktur integriert.

TOP 3

Stationäre Netzersatzanlage (Notstromversorgung) für das Feuerwehrhaus in Ilsfeld

Das Grundstück mit dem Gebäude in der Auensteiner Straße 22 in Ilsfeld wurde im Jahr 2000 von der KAWAG (heute Süwag) erworben und in ein Feuerwehrhaus umgebaut. Im Zuge dieses Umbaus wurde keine Netzersatzanlage (Notstromversorgung) installiert.

Derzeit verfügt das Feuerwehrhaus lediglich über eine Notbeleuchtung, die im Falle eines Stromausfalls für eine Dauer von maximal zwei Stunden funktionsfähig ist. Die Funk- und Datenverbindung zur Integrierten Leitstelle Heilbronn sowie zu den Einsatzfahrzeugen wird über eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) im Serverschrank für etwa ein bis zwei Stunden aufrechterhalten.

Alle weiteren stromabhängigen Einrichtungen des Feuerwehrhauses – insbesondere Fahrzeughallentore, technische Aggregate, Ladeerhaltung der Einsatzfahrzeuge, IT-Infrastruktur sowie sonstige elektrische Geräte – können bei einem Stromausfall nicht weiterbetrieben werden. Zwar verfügen die Hallentore über eine manuelle Notbedienung, ein regulärer und sicherer Einsatzbetrieb ist jedoch ohne Strom nicht möglich. Darüber hinaus ist im Feuerwehrhaus eine Abwasser-Hebeanlage installiert, die zwingend auf eine Stromversorgung angewiesen ist und bei einem Stromausfall nicht betrieben werden kann.

Die Feuerwehr ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge. Ihre Einsatz- und Funktionsfähigkeit muss auch in außergewöhnlichen Krisenlagen, insbesondere bei einem länger andauernden Stromausfall, sichergestellt sein.

Bereits im Jahr 2021 wurde vom Arbeitskreis „Netzersatzanlagen für Feuerwehrhäuser“ beim Regierungspräsidium Karlsruhe eine Empfehlung zur Ersatzstromversorgung von Feuerwehrhäusern veröffentlicht. Darin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Feuerwehrhäuser grundsätzlich so auszurüsten sind, dass sie auch bei einem längerfristigen Stromausfall voll funktionsfähig bleiben.

Auszug aus den Empfehlungen siehe PDF

Die Gemeindeverwaltung Ilsfeld hat sich im Jahr 2022 intensiv mit dem Szenario eines großflächigen Stromausfalls („Blackout“) befasst und hierzu eine Handlungsanweisung für den Ernstfall erarbeitet. Dieses Konzept wurde dem Gemeinderat im Rahmen der Klausurtagung im November 2022 vorgestellt. Darin ist das Feuerwehrhaus Ilsfeld als zentraler Notfalltreffpunkt und Notrufposten für die Bevölkerung vorgesehen. In einem Krisenfall soll das Feuerwehrhaus im Zeitraum von 18.00 bis 8.00 Uhr als Anlaufstelle für die Bevölkerung dienen und darüber hinaus rund um die Uhr besetzt sein, um im Notfall unverzüglich Hilfe leisten zu können.

In den ersten Januar-Tagen des Jahres 2026 ereignete sich in Berlin ein länger andauernder, großflächiger Stromausfall, der die Verwundbarkeit kritischer Infrastrukturen in Deutschland in drastischer Weise vor Augen geführt hat. Durch einen Brandanschlag auf zentrale Hochspannungskabel im südwestlichen Teil der Hauptstadt fielen am 3. Januar 2026 rund 45.000 Haushalte und mehr als 2.000 Gewerbebetriebe über mehrere Tage ohne Strom, Fernwärme, Heizung, Internet und Telefon aus; bei vielen betroffenen Menschen herrschten eisige Temperaturen und erhebliche Einschränkungen des Alltags. Die Beseitigung der Schäden und die vollständige Wiederherstellung der Versorgung dauerte insgesamt rund 4 Tage, was den längsten Stromausfall in der Berliner Nachkriegsgeschichte darstellte und zeigte, wie schnell und nachhaltig ein modernes Versorgungsnetz in der Winterzeit ausfallen kann.

Aufgrund der Lage rief der Berliner Senat eine Großschadenslage aus und bat um Unterstützung weiterer Kräfte. Hilfsorganisationen und Katastrophenschutzbehörden wurden eingesetzt und mit dem Technischen Hilfswerk (THW) sowie Einheiten der Bundeswehr zusammengearbeitet, um Notfall-Notstromaggregate, logistische Unterstützung und personelle Ressourcen bereitzustellen. Diese koordinierte Unterstützung der Bundeswehr und des THW machte deutlich, dass bei einem länger andauernden Stromausfall nicht nur lokale Kräfte, sondern auch überregionale und bundesweite Ressourcen gebunden werden müssen.

Dieser Vorfall hat gezeigt, dass auch in Deutschland ein länger andauernder Stromausfall kein rein theoretisches Risiko ist und unmittelbare, teils lebensbedrohliche Auswirkungen auf die Bevölkerung, kritische Einrichtungen und die öffentliche Sicherheit hat. Die funktionierende und dauerhafte Versorgung von Einsatzkräften, medizinischen Einrichtungen und kommunaler Infrastruktur ist daher essenziell, um die Gefahrenabwehr auch unter extremen Bedingungen aufrechterhalten zu können.

Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass ein länger andauernder Stromausfall auch die Gemeinde Ilsfeld treffen kann. Um die Handlungsfähigkeit der Feuerwehr als zentrale Säule der Gefahrenabwehr sicherzustellen, ist eine technische Aufrüstung zwingend erforderlich.

Im Feuerwehrhaus Ilsfeld ist zudem der DRK-Ortsverein Ilsfeld untergebracht. Im Falle eines Stromausfalls wäre auch das DRK ohne externe Stromversorgung nicht arbeitsfähig. Das dort stationierte Fahrzeug (B-KTW ZS) dient der medizinischen Erstversorgung und dem Patiententransport, ist jedoch auf eine dauerhafte Stromversorgung zur Ladeerhaltung angewiesen. Eine Netzersatzanlage im Feuerwehrhaus würde somit auch die medizinische Erstversorgung der Bevölkerung im Krisenfall sicherstellen.

Das Feuerwehrhaus Ilsfeld wird beim Landratsamt als sogenanntes Führungshaus geführt und dient im Einsatzfall als zentrale Kommunikations- und Koordinationsstelle. Eine Ersatzstromversorgung ist daher ausschließlich am Standort Ilsfeld erforderlich; die Standorte Helfenberg und Schozach benötigen keine eigene Netzersatzanlage.

Im Falle eines Blackouts werden sämtliche Einsatzfahrzeuge und Einsatzkräfte am Feuerwehrhaus Ilsfeld zusammengezogen und rücken von dort aus zu Einsätzen aus. Da eine solche Lage mehrere Stunden bis hin zu mehreren Tagen andauern kann, ist es zwingend erforderlich, das gesamte Gebäude dauerhaft mit Strom versorgen zu können.

Aus diesen Gründen ist die Errichtung einer Netzersatzanlage für das Feuerwehrhaus Ilsfeld unabdingbar. Ein zusätzlicher positiver Effekt ist, dass auch der im Gebäudekomplex untergebrachte DRK-Ortsverein von der Notstromversorgung profitiert.

Es wird die Errichtung einer stationären Netzersatzanlage empfohlen. Vergleichbare Anlagen wurden in den vergangenen Jahren bei Neubauten der Feuerwehrhäuser in Talheim, Beilstein, Abstatt und Untergruppenbach erfolgreich umgesetzt.

Für das Feuerwehrhaus wird lt. dem Büro NIP Planungsgesellschaft mbH, Heilbronn eine Netzersatzanlage (NEA) zur kompletten Versorgung des Gebäudes mit einer Leistung von 60 kVA vorgeschlagen. Aufgrund der hohen Leistung für die Warmwasserbereitung müssen im Falle des Netzersatzbetriebs zusätzlich organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, d. h. es stehen nicht alle Durchlauferhitzer für Warmwasser zur Verfügung. Mit der genannten NEA wären z. B. eine Duschstelle und ein Handwaschbecken gleichzeitig zum restlichen Betrieb des Gebäudes möglich.

Die Netzersatzanlage benötigt folgende technische Eigenschaften:

– automatische Umschaltung bei Stromausfall

– permanente Überwachung des vorgelagerten Netzes

– Notaus-Taste an der Schalldämmhaube

– Außenaufstellung im gekapselten Wetterschutzgehäuse

– eingebauter Hochleistungsschalldämpfer zur Reduzierung der Betriebslautstärke

– elastische Schwingungsdämpfer

– integrierter Kraftstofftank

– integrierte Ölabsaugpumpe für den Ölwechsel

Auszug aus den Empfehlungen siehe PDF

In Zusammenarbeit mit dem Büro NIP Planungsgesellschaft mbH, Heilbronn (Fachplanungsbüro für Elektrotechnik) wurde eine neue Planung durchgeführt. Die durchgeführten Messungen ergaben, dass die Installation einer Netzersatzanlage mit einer Leistung von 60 kVA in einem Außengehäuse erforderlich ist.

Die beiliegende Kostenaufstellung umfasst:

  • die Netzersatzanlage,
  • sämtliche Zuleitungen,
  • den automatischen Umschaltverteiler,
  • die Anpassung der bestehenden Zuleitung im Messschrank sowie
  • den erforderlichen Datenanschluss.

Nicht enthalten sind die vorbereitenden Arbeiten für die Aufstellfläche im Außenbereich (Fundamente und Grünarbeiten).

Die Kostenermittlung nach DIN 276 ergibt Gesamtkosten in Höhe von (brutto) 71.043,00 Euro. Hinzu kommen:

  • ca. 10.000 Euro für Fundament und Herstellung des Stellplatzes sowie
  • ca. 14.000 Euro für Unvorhergesehenes,
  • ca. 10.000 Euro für Planungsleistungen inkl. Bauüberwachung.

Das Büro NIP Planungsgesellschaft mbH aus Heilbronn rechnet mit ca. 1.000 bis 1.500 Euro Wartungskosten pro Jahr. Die Netzersatzanlage soll in einem Außengehäuse unmittelbar am Feuerwehrgebäude errichtet werden. Der vorgesehene Aufstellort befindet sich – wie in der beigefügten Skizze dargestellt – hinter der DRK-Garage zur Auensteiner Straße hin.

drei Fotos siehe PDF

Die Gesamtkosten bleiben unterhalb der Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) für einen Direktauftrag nach der geltenden VergabeVwV für Liefer- und Dienstleistungen. Gemäß der VergabeVwV ist daher eine Verhandlungsvergabe nach § 12 UVgO durchzuführen. Dabei sind mehrere, grundsätzlich mindestens drei geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Nach Angebotsprüfung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kann die Vergabe durch Beschluss des Gemeinderats erfolgen.

Für die Errichtung stationärer Netzersatzanlagen an Feuerwehrhäusern besteht in Baden-Württemberg eine Fördermöglichkeit nach der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen Feuerwehrwesen (ZFeu). Stationäre Netzersatzanlagen mit einer Leistung von 60 bis 119 kVA, die dauerhaft der Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr dienen und im Außenbereich installiert werden, sind grundsätzlich förderfähig.

Die Förderung erfolgt im Rahmen der ZFeu als Festbetragsförderung, die derzeit 30.000 Euro beträgt. Voraussetzung für eine Förderung ist die Antragstellung vor Beginn der Maßnahme über das Landratsamt Heilbronn beim Regierungspräsidium Stuttgart.

Der Förderantrag muss insbesondere eine Beschreibung der Maßnahme sowie eine fachliche Begründung, eine Kostenschätzung nach DIN 276 und einen Gemeinderatsbeschluss enthalten. Erst nach Vorliegen einer Förderzusage darf mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden, da andernfalls die Förderfähigkeit entfällt.

Herr Heber erläuterte den Sachverhalt im Detail.

Nach ausführlicher Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss, dass der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung zustimmt, am Feuerwehrhaus in Ilsfeld eine stationäre Netzersatzanlage (Notstromversorgung) zu errichten und stellt die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2026 bereit. Weiter ermächtigte der Gemeinderat die Verwaltung, einen Förderantrag gemäß der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen Feuerwehrwesen (ZFeu) beim Regierungspräsidium Stuttgart über das Landratsamt Heilbronn zu stellen sowie nach Vorliegen einer Förderzusage die Umsetzung der Maßnahme einschließlich der Vergabe der erforderlichen Leistungen gemäß den Bestimmungen der UVgO durchzuführen.

TOP 4

Glasfaserausbau – Sachstandsbericht durch die Deutsche GigaNetz GmbH

Bürgermeister Bordon begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Herkommer (Leiter der Strategischen Geschäftsentwicklung Region Süd) und Herrn Häußler (Projektleiter Bau) von der Deutschen Giganetz GmbH.

Herr Herkommer erklärte, dass er zu Beginn des Projekts nicht damit gerechnet habe, jetzt noch über den aktuellen Ausbaustand berichten zu müssen. Im Jahr 2022 seien die Planungen abgeschlossen gewesen und man habe ab Start des Ausbaus Anfang 2023 mit ca. 1,5 Jahren Ausbauzeit gerechnet. Auch wenn der Ausbau nun zeitnah fertiggestellt werden könne, wolle er sich doch für die sehr lange Bauzeit entschuldigen. Die DGN habe sich bei der Ausbaugeschwindigkeit überschätzt.

In Summe habe die DGN in der Region 50 Projekte begonnen oder umgesetzt. Er betont, dass die Region Heilbronn deshalb im Glasfaserausbau führend sei. In Baden-Württemberg gebe es keinen anderen Landkreis mit einer höheren Glasfaserdichte als den Landkreis Heilbronn.

Herr Herkommer und Herr Häußler berichteten dann anhand einer Präsentation über den aktuellen Stand des Glasfaserausbaus in Ilsfeld und den Teilorten.

Abschließend erklärte Herr Herkommer, dass für den Teilort Wüstenhausen sowie einige Außenbereiche noch eine Lösung gefunden werden müsse. Der Ausbau, insbesondere nach Wüstenhausen, sei aufgrund der (zu) großen Entfernung zum Hauptort bzw. den anderen Teilorten sowie einer deutlich geringeren Quote von unter 40 % derzeit nicht wirtschaftlich. In einer möglichen zweiten Ausbauphase könnten von der Gemeinde eventuell Fördermittel beantragt werden, um auch für Wüstenhausen oder die Außenbereiche entsprechende Lösungen zu realisieren.

TOP 5 Kindergartenangelegenheiten

Hier: Reduzierung der kommunalen Platzkapazitäten U3

Im Rahmen der Vorstellung der Bedarfsplanung im Gemeinderat am 18.11.2025 wurde auf die rückläufigen Zahlen im Bereich U3 verwiesen und beschlossen, dass überprüft wird, in welchen Einrichtungen welche Angebote nachgehalten werden.

Im Jahr 2025 standen in der Gemeinde Ilsfeld 100 Plätze für 1- bis 2-Jährige zur Verfügung. Damit war für 59 % der Kinder zwischen 1 und 2 Jahren (U3) ein Angebot in einer Tageseinrichtung vorhanden. Betrachtet man die Auslastung der Krippenplätze im Jahr 2025, stellt man fest, dass bis Ende des Krippenjahres (08/2026) nur knapp 75 % unserer Plätze ausgelastet sind. Bezogen auf die anspruchsberechtigten Kinder, wird in Bezug auf die vorhandenen Krippenplätze nur für 43 % der Kinder ein Anspruch geltend gemacht. Die anzustrebende Betreuungsquote in der Gemeinde Ilsfeld wurde auf 45 % reduziert. Dies entspricht ca. 90 Plätzen für unter 3-Jährige.

Einen Überblick über die Entwicklung der belegten Plätze ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle siehe PDF

Hinweise zur Auswertung der Tabelle:

  • Unsere geburtenstarken Monate sind in der Regel die Zeiten August – Oktober. Hier wechseln demnach viele Kinder aus der Krippe in die Kita. Die nachfolgenden Monate sind dann weniger stark belegt, da in der Regel pro Gruppe und Monat 1 Kind eingewöhnt wird. Die Anzahl der belegten Plätze steigt dann erst sukzessive wieder an.
  • In Gruppen, wo aktuell wenig Kinder betreut werden, wird im Vertretungsbedarf Personal in andere Gruppen oder in andere Einrichtungen abgezogen.
  • Die jeweils 5 Plätze für Kinder ab 2 Jahren im Dorastift und im Quaki werden nicht frei gehalten, sondern bei freien Kapazitäten als Plätze für 3-Jährige genutzt.
  • Aktuell ist die Platzvergabe bis Juli abgeschlossen. Bis August wurden die angemeldeten, aber noch nicht zugesagten Kinder berücksichtigt.
  • In der Tageseinrichtung Farbklecks werden bis August/September noch bis zu 3 Plätze frei, da hier 2026 jüngere Kitakinder aufgenommen werden, die in der Kitagruppe nicht aufgenommen werden können.

Aus der Tabelle ist zu entnehmen, dass Stand Januar bis zum Ende des Kita-Jahres noch 28 Plätze für unter 3-Jährige zur Verfügung stehen. Eltern haben ihren Platzbedarf bei der Kommune nach § 3 Abs. 2a KiTaG sechs Monate vor beabsichtigter Inanspruchnahme bekannt zu geben. Aktuell müssten also die Anmeldungen für Plätze bis Juli 2026 schon abgegeben sein. Dies findet in der Regel auch statt, sodass bis Juli nur mit unerwarteten Bedarfen wie Zuzügen, plötzlichen familiären Veränderungen und Kinderschutzfällen zu rechnen ist. Für diese Fälle sind noch Eingewöhnungsfenster (9) frei. Aus der Erfahrung der letzten Jahre handelt es sich dabei um ca. 5 Kinder.

Hinweise zu Eingewöhnungsfenstern:

Eingewöhnungsfenster sind Zeiten/Monate, wo noch ein Platz in der jeweiligen Gruppe für den aktuellen Vergabezeitraum von 6 Monaten zur Verfügung steht und kein anderes Kind in der Gruppe eingewöhnt wird. Beispiel Februar: So sind im Februar zwar noch 42 Plätze frei, aber nur 4 Eingewöhnungsfenster für eine Aufnahme offen.

Abzüglich der „unerwarteten Bedarfe“ stehen im August 2026 voraussichtlich noch 23 Plätze zur Verfügung. Einer Reduzierung der Platzkapazität um 10 Plätze (1 Krippengruppe) spricht daher nichts entgegen.

Bei der Prüfung, welche Gruppe hierfür infrage käme, wurden folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Auslastung der Gruppe
  • Anmeldezahlen für die Gruppe als Wunscheinrichtung (dies kann von Jahr zu Jahr stark variieren)
  • Verweildauer der noch betreuten Kinder in der Gruppe
  • Bei langer Verweildauer noch betreuter Kinder würde sich für diese bei Krippenschließung ein Wechselbedarf in andere Einrichtungen ergeben, dies ist für Kinder und Eltern schwierig (nochmalige Eingewöhnung, teilweise dann zu kurze Verweildauer in neuer Einrichtung bis zum Wechsel in Kita), weiterhin ist ein Wechsel an die noch freien Eingewöhnungsfenster gebunden, heißt, bei mehreren Kindern in einer Gruppe würde es zu Verzögerungen in der Abwicklung/Schließung der jeweiligen Krippengruppe kommen.
  • Rahmenbedingungen in der Einrichtung
  • Angemessenheit der Räume, Raumbedarf der Einrichtung, Sanierungsbedarf, …
  • wirtschaftliche Aspekte
  • Personal, Miete, …

Weiterhin wurde aufgrund des Baualters unserer Einrichtungen ein Fokus darauf gelegt, ob mit der Schließung der Gruppe notwendige Verbesserungen innerhalb der Einrichtung zu erwarten sind (Raumkapazitäten, Anpassung an aktuelle Standards wie Leitungsbüro, Pausenraum, Funktionsräume). Der Personalstand hatte keine Relevanz, da alle unsere Krippengruppen personell gut besetzt sind und die Bewerbungslage für Krippenstellen stabil ist.

Tabelle siehe PDF

Unter Abwägung aller genannten Aspekte schlägt die Verwaltung die Schließung der Krippengruppe Wunderland zum 28.2.2026 vor.

Im Vorfeld der Sitzung wurde das Personal der Einrichtung über diesen Vorschlag informiert. Mit den betroffenen Fachkräften wurden Gespräche geführt und Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten in der Einrichtung im Bereich 3 – 6 Jahre (aktuell 2x 50-%-Stellen offen) und in anderen kommunalen Einrichtungen angeboten. Weiterhin wurde der Personalrat über die Situation informiert. Auch der Elternbeirat ist in Kenntnis. Da es sich bei Sitzungsvorlagen um öffentliche Dokumente handelt, wurde auch die Elternschaft der Einrichtung mit Veröffentlichung der Sitzungsvorlage über die Situation informiert. Eine Familie ist von der Schließung direkt betroffen, hier wurde angeboten, das Kind früher in die aufnehmende Einrichtung wechseln zu lassen oder innerhalb der Einrichtung in eine Kita-Gruppe zu wechseln. Die Gespräche hierzu sind noch nicht abgeschlossen.

Frau Friedrich erläuterte den Sachverhalt im Detail.

Nach ausführlicher Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig die Schließung der Krippe Wunderland zum 28.2.2026 und beauftragte die Verwaltung mit der Anpassung der Betriebserlaubnis. Die Schließung erfolgt ohne Personalabbau. Den Mitarbeiterinnen sind aktuell offene Stellen innerhalb der kommunalen Einrichtungen zu offerieren.

TOP 6 Sanierung „Ortsmitte Auenstein“

Hier: Grundsatzbeschluss zum Verkauf des Grundstücks Hauptstraße 15, Auenstein (Altes Rathaus)

Dieser Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung von Bürgermeister Bordon aufgrund der Erkrankung des zu diesem Tagesordnungspunkt eingeladenen Gastes, Herrn Mielitz von der Landsiedlung, von der Tagesordnung genommen.

TOP 7

Wasserversorgung

Hier: Beschaffung von Wasserzählern für das Jahr 2026, Ermächtigung zur Freigabe

Der Gemeinderat wurde mit der E-Mail vom 5.10.2021 über den Wechsel der Wasserzählerart von den sogenannten Flügelradzählern auf elektronisch betriebene Ultraschallzähler informiert. Die Gemeinde Ilsfeld stellt beim turnusmäßigen Wasserzählerwechsel seit 2022 auf die elektronisch betriebenen Ultraschallzähler mit Funkmodul um.

Diese Umstellung wird seit 2022 in der Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren und der Zählergrundgebühren berücksichtigt. Auch in der Wasserversorgungssatzung ist die Umstellung der Wasserzähler entsprechend mit aufgenommen worden.

Der Einbau von (Kaltwasser-)Zählern unterliegt grundsätzlich den Vorgaben der Mess- und Eichverordnung. Die Eichfrist für Kaltwasserzähler beträgt nach diesen Vorschriften sechs Jahre. Jährlich sind ca. 500 Zähler von dem Wechsel betroffen. Im gesamten Gemeindegebiet sind insgesamt ca. 3.200 Wasserzähler vorhanden. Ende 2027 wäre somit das gesamte Gemeindegebiet mit den neuen Zählern ausgestattet.

Im Rahmen der Eichzeitverlängerung am Ende der Eichzeit kann dann ein sogenanntes Stichprobenverfahren durchgeführt werden, um die Eichzeit um maximal zweimal drei Jahre zu verlängern. Somit können diese Zähler bis zu 12 Jahre (doppelte Eichzeit) im Gebäude verbleiben.

Vor Einführung der elektronisch betriebenen Wasserzähler in 2022 wurden Angebote von unterschiedlichen Herstellern eingeholt. Nach Schätzung der Verwaltung wurde von Kosten für einen Standardwasserzähler von ca. 70 Euro netto ausgegangen. Die eingegangenen Angebote wurden fachtechnisch im Hinblick auf die angebotenen Zähler und Preise gegenübergestellt und verglichen. Den Zuschlag hat die Firma Sensus GmbH Ludwigshafen erhalten.

Der Anschaffungspreis von ca. 70 Euro netto für einen Standardwasserzähler konnte seit 2022 gehalten werden und wurde seither nicht überschritten.

Die Kosten für die in 2026 zu tauschenden Wasserzähler (insgesamt 550 Stück) belaufen sich auf insgesamt 44.746,09 Euro netto. Die Zuständigkeit zur Freigabe der Beschaffung liegt nach der Hauptsatzung beim Gemeinderat.

Frau Hupbauer erläuterte den Sachverhalt im Detail.

Nach ausführlicher Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss, dass die Verwaltung ermächtigt wird, die Beschaffung für die nach Mess- und Eichverordnung in 2026 auszutauschenden Wasserzähler auszulösen und die Rechnung freizugeben.

TOP 8

Annahme von Spenden

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme von drei Geldspenden.

TOP 9

Informationen und Bekanntgaben

Bürgermeister Bordon verwies auf die vorliegenden Sitzungsunterlagen zur Kenntnisnahme der Kostenfeststellungen nach DIN 276 für die Erneuerung des Treppengeländers in der Gemeinschaftsschule sowie den Umbau der ehemaligen Kunst- und Klassenräume der Realschule zu Räumen der Ganztagsgrundschule.

Es lagen keine weiteren Informationen und Bekanntgaben vor.

TOP 10

Anfragen

Es wurden keine Anfragen an die Verwaltung gestellt.

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Ilsfelder Nachrichten
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Ausgabe 06/2026
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