Gemeinderat

Sitzungsbericht Gemeinderat vom 18.2.2025

In seiner Sitzung am 18. Februar 2025 um 19.00 Uhr befasste sich der Gemeinderat mit folgenden Tagesordnungspunkten. TOP 1 Bekanntgabe nicht öffentlicher...
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In seiner Sitzung am 18. Februar 2025 um 19.00 Uhr befasste sich der Gemeinderat mit folgenden Tagesordnungspunkten.

TOP 1

Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse

Bürgermeister Bordon gab bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 21.1.2025 zwei Beschlüsse zu Grundstücksangelegenheiten sowie ein Beschluss zu einer unbefristeten Niederschlagung von offenen Forderungen gefasst hat.

TOP 2

Nachrücken von Frau Nicole Schmidt in den Gemeinderat

a) Feststellung von Hinderungsgründen nach § 29 GemO

b) Verpflichtung von Frau Nicole Schmidt

Leider ist Gemeinderat Rüdiger Stengel am 21. Januar 2025 verstorben und somit aus dem Gemeinderat ausgeschieden.

Gemäß § 31 Abs. 2 GemO rückt die als nächste Ersatzperson festgestellte Person nach. Es rückt demnach die Person nach, welche bei der Feststellung des Wahlergebnisses als nächste/r Ersatzbewerber/in festgestellt worden ist. Dies ist Frau Nicole Schmidt.

a) Feststellen von Hinderungsgründen nach § 29 GemO

Gemäß § 29 Abs. 5 GemO muss der Gemeinderat feststellen, ob ein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 GemO vorliegt.

§ 29 Hinderungsgründe

(1) Gemeinderäte können nicht sein

1.

a) Beamte und Arbeitnehmer der Gemeinde

b) Beamte und Arbeitnehmer eines Gemeindeverwaltungsverbands, eines Nachbarschaftsverbands und eines Zweckverbands, dessen Mitglied die Gemeinde ist, sowie der erfüllenden Gemeinde einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft, der die Gemeinde angehört,

c) leitende Beamte und leitende Arbeitnehmer einer sonstigen Körperschaft des öffentlichen Rechts, wenn die Gemeinde in einem beschließenden Kollegialorgan der Körperschaft mehr als die Hälfte der Stimmen hat, oder eines Unternehmens in der Rechtsform des privaten Rechts, wenn die Gemeinde mit mehr als 50 vom Hundert an dem Unternehmen beteiligt ist, oder einer selbstständigen Kommunalanstalt der Gemeinde oder einer gemeinsamen selbstständigen Kommunalanstalt, an der die Gemeinde mit mehr als 50 vom Hundert beteiligt ist,

d) Beamte und Arbeitnehmer einer Stiftung des öffentlichen Rechts, die von der Gemeinde verwaltet wird,

Beamte und Arbeitnehmer der Rechtsaufsichtsbehörde, der oberen und der obersten Rechtsaufsichtsbehörde, die unmittelbar mit der Ausübung der Rechtsaufsicht befasst sind, sowie leitende Beamte und leitende Angestellte der Gemeindeprüfungsanstalt.

Satz 1 findet keine Anwendung auf Arbeitnehmer, die überwiegend körperliche Arbeit verrichten.

(2) bis (4) (aufgehoben)

(5) Der Gemeinderat stellt fest, ob ein Hinderungsgrund nach Absatz 1 gegeben ist; nach regelmäßigen Wahlen erfolgt die Feststellung vor der Einberufung der ersten Sitzung des neuen Gemeinderats.

Bei Frau Nicole Schmidt sind der Verwaltung keine Hinderungsgründe bekannt.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss, dass gemäß § 29 Abs. 5 GemO keine Hinderungsgründe nach § 29 Abs. 1 GemO gegeben sind.

b) Verpflichtung von Frau Nicole Schmidt

Des Weiteren muss die Verpflichtung von Frau Nicole Schmidt erfolgen. Nach § 32 GemO ist Frau Nicole Schmidt auf die gewissenhafte Ausführung ihrer Amtspflichten durch den Bürgermeister zu verpflichten. Die Verpflichtungsformel hat folgenden Wortlaut:

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

Frau Nicole Schmidt wurde durch den Vorsitzenden mit der Verpflichtungsformel als Gemeinderätin verpflichtet.

Anschließend begrüßte er Frau Schmidt herzlich im Kreise des Gemeinderats.

TOP 3

Neubesetzung der beschließenden Ausschüsse und weiterer Gremien nach dem Ausscheiden von Gemeinderat Rüdiger Stengel

Leider ist Gemeinderat Rüdiger Stengel am 21. Januar 2025 verstorben und somit aus dem Gemeinderat ausgeschieden.

Herr Stengel war als Mitglied oder Stellvertreter der Fraktion Bürgerforum Ilsfeld in folgenden Ausschüssen und Gremien gewählt:

  • 3. Stellvertreter im Verwaltungsausschuss
  • Mitglied im Technischen Ausschuss
  • Stellvertreter in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Schozach-Bottwartal
  • Mitglied in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Gruppenkläranlage Schozachtal
  • Mitglied in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Hochwasserschutz Schozachtal
  • Mitglied in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Schozachwasser-Versorgungsgruppe

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich von der Fraktion Bürgerforum Ilsfeld einen Vorschlag erhalten, wer die bisher von Herrn Stengel ausgeübten Funktionsämter übernimmt.

Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung werden Wahlen geheim, mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann jedoch offen gewählt werden, wenn kein Gemeinderatsmitglied widerspricht.

Herr Frank erläuterte den Sachverhalt im Detail.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat beschließt, eine offene Wahl durchzuführen.

  1. Gemeinderätin Nicole Schmidt wird als 3. Stellvertreter in den Verwaltungsausschuss für den ausgeschiedenen Rüdiger Stengel gewählt.

  1. Gemeinderat Reiner Vogel wird als Mitglied in den Technischen Ausschuss für den ausgeschiedenen Rüdiger Stengel gewählt.

  1. Gemeinderätin Nicole Schmidt wird als 3. Stellvertreter in den Technischen Ausschuss gewählt.

  1. Gemeinderätin Nicole Schmidt wird als Stellvertreter von Gemeinderat Reiner Vogel in die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Schozach-Bottwartal für den ausgeschiedenen Rüdiger Stengel gewählt.

  1. Gemeinderat Markus Blind wird als Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbands Gruppenkläranlage Schozachtal für den ausgeschiedenen Rüdiger Stengel gewählt.

  1. Gemeinderätin Nicole Schmidt wird als Stellvertreter von Gemeinderat Kilian Graf von Bentzel-Sturmfeder-Horneck in die Verbandsversammlung des Zweckverbands Gruppenkläranlage Schozachtal gewählt.

  1. Gemeinderat Marcus Föll wird als Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbands Hochwasserschutz Schozachtal für den ausgeschiedenen Rüdiger Stengel gewählt.

  1. Gemeinderat Kilian Graf von Bentzel-Sturmfeder-Horneck wird als Stellvertreter von Gemeinderat Marcus Föll in die Verbandsversammlung des Zweckverbands Hochwasserschutz Schozachtal gewählt.

  1. Gemeinderat Kilian Graf von Bentzel-Sturmfeder-Horneck wird als Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbands Schozachwasserversorgungsgruppe für den ausgeschiedenen Rüdiger Stengel gewählt.

  1. Gemeinderat Reiner Vogel wird als Stellvertreter von Gemeinderat Kilian Graf von Bentzel-Sturmfeder-Horneck in die Verbandsversammlung des Zweckverbands Schozachwasserversorgungsgruppe gewählt.

TOP 4

Beratung über Haushaltsplan

Herr Heber gab anhand einer Präsentation einen Überblick über den aktuellen Stand der Haushaltsplanungen sowie einzelne nachjustierte Positionen.

Des Weiteren berichtete er, dass bereits eine Vorbesprechung mit dem Landratsamt stattgefunden habe. Dieses bestätigt die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltsplanentwurfs 2025.

Anschließend gingen Bürgermeister Bordon sowie die entsprechenden Mitarbeiter der verschiedenen Fachbereiche auf die im Vorfeld eingereichten Fragen und Anträge zum Haushaltsplanentwurf der einzelnen Fraktionen ein.

Dabei wurde der Antrag des Bürgerforums, die geplante Investitionsmaßnahme „Bauhof – Bollwerkstraße 7 – Abriss Scheune und Neubau Lager- und Fahrzeughalle“ nicht in den Haushalt 2025 aufzunehmen, angesprochen.

Bürgermeister Bordon erklärte, dass es sich bei dem angesetzten Betrag um die Planungskosten handle und nicht um Kosten für den Abriss/Neubau.

Nach ausführlicher Beratung fasste der Gemeinderat mehrheitlich bei 16 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen den Beschluss, die geplante Investitionsmaßnahme „Bauhof – Bollwerkstraße 7 – Abriss Scheune und Neubau Lager- und Fahrzeughalle“ nicht in die Haushaltsplanung 2025 aufzunehmen.

TOP 5

Freibad Ilsfeld

hier:

a) Freibadbericht

b) Antrag der Fraktion Bürgerforum Ilsfeld auf zeitlich flexiblere Gestaltung der

Freibadsaison

Zu a) Freibadbericht

Herr Izelaar erläuterte den Freibadbericht anhand einer Präsentation im Detail.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss, dass der Gemeinderat den Freibadbericht zur Kenntnis nimmt.

Zu b) Antrag der Fraktion Bürgerforum Ilsfeld auf zeitlich flexiblere Gestaltung der Freibadsaison

Antrag des Bürgerforums vom 16.2.2024:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bordon,

im Namen des Bürgerforums bitten wir, unseren Antrag vom 16.2.2024, der nun in der Sitzung des Gemeinderats am 18.2.2025 zur Beschlussfassung kommt, zu erweitern.

Aufgrund der prekären Haushaltslage erscheint es uns notwendig, auch den Bereich des Freibads als gemeindliche Freiwilligkeitsaufgabe hinsichtlich Ausgaben/Einnahmen kritisch zu hinterfragen und nachzujustieren. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung zur Sicherstellung einer dauerhaften Leistungsfähigkeit unserer Gemeinde müssen alle Bereiche überprüft werden.

Nach unserer Ansicht sollte:

a) der Saisonbeginn nicht nur um zwei, sondern mindestens um drei, besser vier Wochen nach hinten gelegt werden.

Begründung: Erfahrungsgemäß wird das Bad in den ersten Wochen im Mai hauptsächlich von den wenigen Frühschwimmern genutzt. Das Bereitstellen des gesamten „Freibadapparats“, wie Bademeister, Kasse, Wasser, Heizung, Chemikalien usw. nur für die händisch abzählbaren Freibadbesucher in dieser Zeit steht in keinem Verhältnis zu den Einnahmen, die in diesem Zeitraum erzielt werden können.

b) eine moderate Erhöhung der Eintrittspreise vorgenommen werden. Entsprechende Vorschläge sind in der Anlage beigefügt – und dienen gerne als Diskussionsgrundlage.

Begründung: Allein durch verringerte Öffnungszeiten kann den gestiegenen Personal-, Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungskosten nicht entgegengehalten werden. Der Haushaltsentwurf 2025 sieht bereits einen Nettoressourcenbedarf in Höhe von rund 469.000 Euro vor. Im Vorjahr waren es noch rund 398.000 Euro.

Eine aktuelle Recherche im Internet zu den Preisen der umliegenden Freibäder ergab, dass auch in den anderen Gemeinden die Preise angepasst worden sind. Unser Vorschlag für eine Preisanpassung als auch die nach unserer Recherche aktuellen Preise der Nachbarbäder sind in der beigefügten Tabelle dargestellt. Es ist zu erkennen, dass wir auch mit einer moderaten Erhöhung preislich immer noch im Mittelfeld liegen – obwohl die Preise für Kinder von der Anpassung ausgenommen wurden.

Das Bürgerforum Ilsfeld beantragt daher, die Eintrittspreise entsprechend der beiliegenden Tabelle ab der Badesaison 2025 anzupassen. Weitere Optimierungsansätze im Ausgabenbereich sowie unter anderem auch die bereits in vergangenen Sitzungen angesprochenen Option der Einrichtung eines Fördervereins sollen weiterhin im Blick behalten werden und in den kommenden Sitzungen der Haushaltsstrukturkommission geprüft und diskutiert werden.

Reiner Vogel, Rebecca Lutz

fürs Bürgerforum Ilsfeld“

In seiner Sitzung am 26.3.2024 hatte der Gemeinderat den Antrag der Fraktion Bürgerforum auf zeitlich flexiblere Gestaltung der Freibadsaison vertagt. Im Hinblick auf die damals bereits in vollem Gange befindlichen Vorbereitungen auf die Saisoneröffnung am 1. Mai war eine Anpassung der Öffnungszeiten faktisch nicht mehr möglich.

Die Verwaltung schlägt nun vor, dem Antrag der Fraktion Bürgerforum in Bezug auf flexiblere Öffnungszeiten für die Freibadsaison 2025 gem. dem Beschlussvorschlag b) stattzugeben.

Das Thema Preiserhöhungen wurde bereits in der Sitzung am 26.3.2024 erörtert; die Eintrittspreise für die Freibadsaison 2024 wurden entsprechend angepasst. Weitere Preiserhöhungen sind derzeit trotz der angespannten Haushaltslage nicht geplant. Möglicherweise gestiegene Betrieb-, Personal-, Wartungs- und Instandhaltungskosten in der Saison 2025 könnten Einsparungen durch die verringerten Öffnungszeiten entgegengehalten werden.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat mehrheitlich bei 16 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen den Beschluss, dass dem Antrag der Fraktion Bürgerforum insoweit stattgegeben wird, als der Beginn der Freibadsaison auf den 19.5.2025 verschoben wird. Die Freibadkasse ist von 8.00 bis 10.00 Uhr nicht besetzt. Besucher erhalten Zutritt über das Drehkreuz mit ihrer Saisonkarte oder einer online gekauften Tageskarte. (In den Ferien und an Wochenenden wird die Kasse ganztägig besetzt.) Die Freibadsaison endet mit den Sommerferien, wobei abhängig vom Wetter auch eine verlängerte Öffnung über die Sommerferien hinaus möglich ist.

Bürgermeister Bordon wies darauf hin, dass falls der Antrag des Bürgerforums bezüglich einer Eintrittspreisanpassung weiterverfolgt werde, bestehe noch die Möglichkeit für eine Beschlussfassung in der Sitzung im März oder April.

Anschließend dankte Bürgermeister Bordon dem Freibadteam für die gute Arbeit, die nach seiner Ansicht dazu beiträgt, dass die Bevölkerung das Ilsfelder Freibad gerne besuche und die familiäre Atmosphäre dort schätze.

TOP 6

Umbau Knotenpunkt L 1100/L 1102 sowie L 1102/K 2086

Umgestaltung Knotenpunkt L 1100/Porschestr./Rampe AS Ilsfeld-West

hier: Sachstand und Baubeschluss zur Fahrbahnsanierung der Porschestraße

Die Baumaßnahmen zum Umbau der Knotenpunkte L 1100/L 1102 sowie L 1102/K 2086 und zur Umgestaltung der Knotenpunkte L 1100/Porschestr./Rampe AS Ilsfeld-West waren bereits mehrfach Gegenstand der Beratungen des Gemeinderats und die Gemeinderäte in das Verfahren stets eng eingebunden. Auf die Niederschriften der Sitzungen vom 14.2.2023, 12.12.2023 und 23.1.2024 wird verwiesen.

In der Sitzung am 23.1.2024 stimmte der Gemeinderat der Gesamtbaumaßnahme zu.

Der formale Baubeschluss für die Fahrbahnsanierung der Porschestraße, deren Umsetzung im Zuge der Gesamtbaumaßnahme geplant ist, wurde jedoch nicht gefasst.

Zur Konkretisierung soll dieser durch die erneute Beschlussfassung nachgeholt werden. Kostenträger dieser Maßnahme ist die Gemeinde Ilsfeld. Die Baukosten betragen ca. 145.000,00 € brutto.

Außerdem stimmte der Gemeinderat den Vereinbarungsentwürfen mit dem Bund und dem Land Baden-Württemberg zu und ermächtigte die Verwaltung, die Vereinbarungen auszufertigen.

Entsprechend diesem Beschluss wurden die Vereinbarungen zwischenzeitlich geschlossen.

Die vom Maßnahmenträger zuletzt genannte Zeitschiene stellt sich wie folgt dar:

März: Ausschreibung der Bauleistungen

April: Informationsveranstaltung

Mai: voraussichtlich Baubeginn

Frau Schweikle-Sernau erläuterte den Sachverhalt im Detail.

Nach ausführlicher Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss, dass der Gemeinderat der Fahrbahnsanierung der Porschestraße im Zuge der Gesamtbaumaßnahme zum Umbau der Knotenpunkte L 1100/L 1102 und L 1102/K 2086, Ausbau Radweg entlang L 1102 und L 1100 und Umbau Knotenpunkt L 1100/Porschestr./BAB 81 Rampe West zustimmt (Baubeschluss).

TOP 7

Umbau Knotenpunkt L 1100/L 1102 sowie L 1102/K 2086

hier:

- Erneuerung der Wasserleitung in der Hauptstraße in Auenstein (WSAHA 017 bis WASHA 010, Beauftragung der Planungsleistungen

- Beauftragung der weiteren Planungsleistungen für den Neubau der Zonenverbindungsleitung von Ilsfeld nach Auenstein

In der Sitzung des Gemeinderates vom 14.2.2023 wurden die einzelnen Maßnahmen für den Umbau der Knotenpunkte L 1100/L 1102 sowie L 1102/K 2086 und Umgestaltung Knotenpunkt L 1100/Porschestr./Rampe AS Ilsfeld-West vorgestellt.

In der Sitzung des Gemeinderats vom 12.12.2023 wurde der Sachstand anhand einer ausführlichen Präsentation durch Herrn Jung vom Büro I-motion sowie anhand von Lageplänen und Entwurfsplanungen dargestellt. Außerdem wurde die zeitliche Planung skizziert. Die Planung, Ausschreibung und Vergabe soll voraussichtlich bis Ende 2024 abgeschlossen werden, sodass mit der eigentlichen Bauausführung voraussichtlich ab Februar 2025 begonnen werden kann.

In der Sitzung des Gemeinderats vom 23.1.2024 beschloss der Gemeinderat im Zuge der Gesamtmaßnahme eine Zonenverbindungsleitung von Ilsfeld nach Auenstein (Wasserversorgung) mit einer Gesamtlänge von 650 m zu verlegen. Diese Verbindungsleitung dient der Notfallvorsorge und Gewährleistung der Versorgungssicherheit.

In diesem Planungsstadium wurden nach der ersten Grobkostenschätzung Kosten in Höhe von ca. 750.000,00 € netto angenommen. Diese sind im Wirtschaftsplan der Wasserversorgung im Haushaltsjahr 2025 eingeplant.

Das Büro I-Motion wurde mit den Planungsleistungen (Lph 1-4 HOAI) beauftragt.

Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderats hat das beauftragte Büro I-Motion die Entwurfsplanung erstellt.

Nach Vorliegen des Baugrundgutachtens konnte festgestellt werden, dass der Bau der Leitung in geschlossener Bauweise möglich ist. Das bedeutet, die Leitungen werden nicht in einem offenen Graben verlegt. Gegraben werden lediglich die Schächte. Die Wasserleitung wird mittels Spülbohrung hergestellt. Dies führt zu einer erheblichen Kosteneinsparung.

Anstelle der zunächst angenommenen Kosten in Höhe von 750.000 € netto betragen die Kosten gemäß der Kostenberechnung 225.096,44 € netto (267.900,00 € brutto).

Vor dem Hintergrund der deutlich geringeren Kosten wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die Wasserleitung im weiteren Verlauf der L 1102, von der Aral Tankstelle bis zum Kreuzungsbereich Hauptstraße/Abstatter Straße auf die gesamte Länge (400 m) zu erneuern. Die Wasserleitung ist in diesem Bereich dringend sanierungsbedürftig und anfällig für Rohrbrüche.

Im Zuge des Austauschs ist die Erneuerung der Hausanschlüsse und die Aufdimensionierung der Leitung auf DN 150 vorgesehen. Dies dient u.a. der Erhöhung der Versorgungs- und Löschwassersicherheit.

Bei einer Erneuerung der Leitung im Zuge der Baumaßnahme des Landes sind bezüglich der gemeinsamen Ausschreibung und Bauausführung hohe Synergieeffekte hinsichtlich der Kosten zu erwarten.

Die Gemeinde trägt lediglich die Kosten für die Wasserleitung und die Kosten für die zusätzlich erforderlichen Tiefbauarbeiten.

Die Baukosten, die von der Gemeinde Ilsfeld zu tragen sind, betragen gemäß der Kostenberechnung des Büros I-Motion vom 13.1.2025, 259.264,14 € netto (308.524,34 € brutto).

Die Nebenkosten für die Zonenverbindungsleitung und die Erneuerung der Wasserleitung belaufen sich auf ca. 105.000 € brutto.

Für die Planung der Wasserleitung sind die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 8 gemäß HOAI zu beauftragen.

Für die Zonenverbindungsleitung wurden in der Sitzung des Gemeinderats vom 23.1.2024 die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 4 HOAI beauftragt. Für die nun anstehende Ausschreibung und die Bauausführung sind die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen 5 – 8 HOAI zu ergänzen.

Die Vergabe der Bauleistungen erfolgt nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses durch den Gemeinderat.

Frau Schweikle-Sernau erläuterte den Sachverhalt im Detail.

Nach ausführlicher Beratung fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig den Beschluss, dass der Gemeinderat der Erneuerung der Wasserleitung in der Hauptstraße in Auenstein (WSAHA 017 bis WASHA 010) im Zuge der Gesamtbaumaßnahme zum Umbau der Knotenpunkte L 1100/L 1102 und L 1102/K 2086, dem Ausbau Radweg entlang L 1102 und L 1100, dem Umbau Knotenpunkt L 1100/Porschestr./BAB 81 Rampe West zustimmt (Baubeschluss).

Des Weiteren wurde das Büro I-Motion GmbH aus Ilsfeld mit den Planungsleistungen zur Erneuerung der Wasserleitung in der Hauptstraße in Auenstein (WSAHA 017 bis WASHA 010) beauftragt (Leistungsphasen 1 – 8 gemäß HOAI) sowie mit den weiteren Planungsleistungen zum Neubau einer Zonenverbindungsleitung von Ilsfeld nach Auenstein beauftragt (Leistungsphasen 5 – 8 gemäß HOAI).

TOP 8

Erlass einer Allgemeinverfügung zur Festsetzung von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen im Jahr 2025

Der Bund der Selbstständigen Schozachtal veranstaltet am Sonntag, 6. April 2025 ein Frühlingsfest und am Sonntag, 19. Oktober 2025 ein Herbstfest im gesamten Gemeindegebiet Ilsfeld. Im Rahmen dieser Veranstaltungen wird die Öffnung der Verkaufsstellen im gesamten Gemeindegebiet von 12.00 bis 17.00 Uhr beantragt (siehe beiliegendes Schreiben vom 5.2.2025).

Die Festlegung von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen richtet sich nach § 8 Absatz 1 des Gesetzes über Ladenöffnung in Baden-Württemberg vom 14.2.2007 (LadÖG) i.d.F. vom 28.11.2017.

Demnach dürfen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen die Verkaufsstellen jährlich an höchstens drei Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Die Öffnungszeit darf dabei fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss um 18.00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeiten des Hauptgottesdiensts liegen. Bei den vom BDS geplanten Veranstaltungen handelt es sich jeweils um ein örtliches Fest im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes. Die vorgesehenen Zeiten für die Verkaufsöffnungen entsprechen ebenfalls den gesetzlichen Vorgaben. Die Voraussetzungen sind also nach Ansicht der Verwaltung erfüllt.

Zuständig für die Festlegung von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen ist nach § 14 Absatz 1 LadÖG die Gemeinde.

Herr Frank erläuterte den Sachverhalt im Detail.

Nach ausführlicher Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss nachstehende Allgemeinverfügung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen im Jahr 2025 zu erlassen.

Allgemeinverfügung

zur Festsetzung von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen im Jahr 2025

Die Gemeinde Ilsfeld erlässt aufgrund § 8 Absatz 1 und § 14 Absatz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) vom 14.2.2007 (Gbl. 2007, S. 135) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.11.2017 (GBl. S. 631) m.W.v. 8.12.2017 folgende

Allgemeinverfügung

§ 1

Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage

(1) In der Gemeinde Ilsfeld dürfen Verkaufsstellen am Sonntag, 6. April 2025 anlässlich des verkaufsoffenen Sonntags des BdS Schozachtal in der Zeit von 12.00 bis 17.00 Uhr geöffnet sein.

(2) In der Gemeinde Ilsfeld dürfen Verkaufsstellen am Sonntag, 19. Oktober 2025 anlässlich des verkaufsoffenen Sonntages des BdS Schozachtal in der Zeit von 12.00 bis 17.00 Uhr geöffnet sein.

(3) Voraussetzung für die Freigabe des jeweiligen verkaufsoffenen Sonntags nach den Absätzen 1 und 2 ist, dass die Veranstaltungen „Frühlingsfest des BdS Schozachtal“ bzw. „Herbstfest des BdS Schozachtal“ am jeweiligen Termin als Veranstaltung im Sinne des § 8 LadÖG durchgeführt wird.

§ 2

Schutz der Arbeitnehmer

Die Vorschriften des § 12 LadÖG über den besonderen Schutz der Arbeitnehmer sind zu beachten, insbesondere sind dies:

1. Die Beschäftigungsverbote nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz und dem Mutterschutzgesetz sind einzuhalten.

2. Den Arbeitnehmern ist der nach § 12 Absatz 3 vorgeschriebene Ausgleich zu gewähren.

3. Auf die Verpflichtung zur Zahlung der gesetzlichen und tariflichen Sonntagszuschläge sowie die Führung des Verzeichnisses über Beschäftigungs- und Freistellungszeiten nach § 12 Absatz 7 wird hingewiesen.

§ 3

Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 15 Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a des LadÖG handelt, wer den Vorschriften dieser Allgemeinverfügung zuwiderhandelt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden.

§ 4

Sofortige Vollziehbarkeit

Aufgrund § 80 Absatz 2 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird hinsichtlich der festgesetzten Öffnung der Verkaufsstellen am 26. März 2023 die sofortige Vollziehung angeordnet.

§ 5

Bekanntgabe

Diese Allgemeinverfügung gilt am folgenden Tag der ortsüblichen Bekanntmachung gemäß § 41 Landesverwaltungsverfahrensgesetz als bekannt gegeben.

Ilsfeld, 18.2.2025

Bernd Bordon, Bürgermeister

Begründung

Zu § 1, § 2 und § 3

Die Festlegung von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen richtet sich nach § 8 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über Ladenöffnung in Baden-Württemberg vom 14.2.2007 (LadÖG) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.11.2017 (GBl. S. 631) m.W.v. 8.12.2017.

Demnach dürfen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen die Verkaufsstellen jährlich an höchstens drei Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Die Öffnungszeit darf dabei fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss um 18.00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeiten des Hauptgottesdiensts liegen. Bei der Veranstaltung handelt es sich um örtliche Feste, die bereits in den vergangenen Jahren in gleicher Form stattgefunden haben.

Zuständig für die Festlegung von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen ist nach § 14 Absatz 1 LadÖG die Gemeinde Ilsfeld.

Zu § 4

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist im öffentlichen und privaten Interesse dringend geboten. Die Allgemeinverfügung setzt lediglich den Beschluss des Gemeinderats vom 20. Februar 2024, in dem der unter § 1 Absatz 1 genannte Tag als verkaufsoffener Sonntag festgelegt wurde, um. Sowohl die Geschäftsleute als auch die Kunden vertrauen auf die Durchführung des verkaufsoffenen Sonntags am 14. April 2024. Die Geschäftsleute haben bereits Vorkehrungen für den verkaufsoffenen Sonntag getroffen. Es wäre undenkbar, wenn ein eventueller Widerspruch sämtliche Vorkehrungen der Geschäftsleute zunichtemachen würde. Insofern kann gesagt werden, dass für die Allgemeinheit ein besonderes Interesse an der sofortigen Wirksamkeit dieser Allgemeinverfügung besteht.

Zu § 5

Gemäß § 41 Absatz 4 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes kann bestimmt werden, dass die Allgemeinverfügung an dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben gilt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Gemeinde Ilsfeld, Rathausstraße 8, 74360 Ilsfeld Widerspruch eingelegt werden. Die Frist wird auch gewahrt durch Einlegen des Widerspruchs beim Landratsamt Heilbronn, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn.

Gegen die Anordnung des sofortigen Vollzugs kann beim Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart, ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden.

TOP 9

Annahme von Spenden

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme einer Sachspende.

TOP 10

Informationen und Bekanntgaben

Es lagen keine Informationen und Bekanntgaben vor.

TOP 11

Anfragen

Es wurden keine Anfragen an die Verwaltung gestellt.

Erscheinung
Ilsfelder Nachrichten
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Ausgabe 11/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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