In der Gemeinderatssitzung am vergangenen Dienstag wurden folgende Punkte beraten und beschlossen.
Bürgermeister Hans Michael Burkhardt begrüßte zu dem Tagesordnungspunkt den Architekten Michael Schrottwieser.
Die Erweiterung der Gemeinschaftsschule ist erforderlich, da die Schule mittlerweile mit 420 Schülern dreizügig ist, aber nur zweizügig gebaut wurde und in den nächsten Jahren sind die Schülerzahlen weiterhin sehr hoch.
Gemeinderat Heinrich Niethammer erklärte sich bei der Beschlussfassung über die Vergabe der Flachdacharbeiten für befangen und rückte bei dem Tagesordnungspunkt vom Sitzungstisch ab.
Nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 08.10.2024 wurden die Gerüstbau-, Rohbau-, Zimmerer-, Flachdach- und Fensterbauarbeiten für die Aufstockung der Gemeinschaftsschule beschränkt ausgeschrieben.
Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich nach Kostenberechnung aus 10/2024 auf 2.500.000 Euro.
- Für die Gerüstbauarbeiten wurden 4 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Kostenschätzung lag bei 80.000 Euro. Die Ausführung ist im Zeitraum 07/2025-06/2026 vorgesehen.
Es wurde von 3 Firmen ein Angebot abgegeben, das Günstigste in Höhe von 36.180,88 Euro wurde von der Firma QuadreX aus Ammerbuch abgegeben.
Die Kosten liegen damit deutlich unter der Schätzung.
- Bei den Rohbauarbeiten wurden 9 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Kostenschätzung lag hier bei 150.000 Euro, Ausführung im Zeitraum 09/2025-10/2025.
Es gingen 3 Angebote ein, das günstigste Angebot von der Firma Bösl Bau aus Nagold mit 131.708,01 Euro.
- Für die Zimmerarbeiten haben 9 Firmen die Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten. Die Kostenschätzung lag bei 270.000 Euro. Die Ausführung ist für 10/2025-11/2025 vorgesehen.
Es wurden 3 Angebote abgegeben, das günstigste kommt von der Firma Holzbau Schaible GmbH aus Wildberg-Schönbronn mit einem geprüften Ergebnis von 240.515,78 Euro.
- Für die Flachdacharbeiten wurden 6 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Kostenschätzung lag bei 360.000 Euro. Die Ausführung ist für den Zeitraum 07/2025-03/2026 vorgesehen.
Es wurde von 3 Firmen ein Angebot abgegeben. Das günstigste Angebot wurde von der Firma Adolf Niethammer aus Jettingen mit 297.594,61 Euro abgegeben.
- Bei den Fensterbauarbeiten haben 11 Firmen die Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten, die Kostenschätzung lag bei 170.000 Euro. Die Ausführung ist für 01/2026 vorgesehen.
Es gingen 5 Angebote ein, das günstigste Angebot wurde von der Firma Glas Seele aus Neusäß in Höhe von 161.666,97 Euro eingereicht.
Bei allen Gewerken liegen die günstigsten Bieter unter der Kostenschätzung.
Für die Gewerke Gerüstbau, Rohbau, Zimmerer, Flachdach und Fensterbau lagen die geschätzten Kosten in Summe bei 1.030.000 Euro. Die Gesamtsumme der Vergabe dieser Gewerke liegt bei 867.666,25 Euro und somit 162.333,75 Euro bzw. 15,7 % unter der Schätzung, was eine gute Ausgangsbasis für den Start der Baumaßnahme ist.
Der Gemeinderat nahm die guten Ausschreibungsergebnisse erfreut zur Kenntnis und stimmte den Vergaben an die vorgeschlagenen günstigsten Bieter einstimmig zu.
Die Leiterin der Jettinger Volkshochschule, Sabine Protschka, berichtete dem Gemeinderat über das umfangreiche Arbeitsgebiet der Jettinger Volkshochschule.
Nach den Jahren mit Corona-Einschränkungen 2020 bis 2022 konnte in den letzten beiden Jahren wieder ohne Einschränkungen gearbeitet werden.
2023 wurden 210 und 2024 181 Kurse durchgeführt und damit nochmals 15-20 % mehr als vor Corona.
Das Angebot der Jettinger Volkshochschule ist sehr vielseitig und bietet tolle Angebote für Jung und Alt, v.a. im Bereich Sport und Bewegung, kreatives Arbeiten, Vorträge und kulturelle Angebote und Exkursionen.
Besonders zu erwähnen sind auch die vielfältigen Kooperationen innerhalb der Gemeinde z. B. mit den Kindergärten und Schulen oder dem VdK und BürgerImPuls sowie neuerdings auch mit dem Franziska-von-Hohenheim-Stift und dem neuen seniorengerechten Wohnen in Oberjettingen.
Mit jährlich ca. 2.300 Teilnehmern spricht die vhs einen großen Teil der Bevölkerung an.
Dass die Anzahl an Kursen in den letzten beiden Jahren nochmals gesteigert werden konnte, ist ein überaus schönes Ergebnis einer sowieso schon auf hohem Niveau arbeitenden Volkshochschule. Die vhs Jettingen bietet von der Anzahl der Kurse nach der Hauptstelle Herrenberg am meisten Kurse im Oberen Gäu an.
Insgesamt sind ca. 65 % der Teilnehmer Jettinger, die restlichen 35 % kommen aus den Nachbargemeinden bzw. -städten.
Bürgermeister Hans Michael Burkhardt und der Gemeinderat dankten Frau Protschka für ihren großen Einsatz.
Timo Walter berichtete dem Gemeinderat über die Entwicklung der Energiebedarfe der Gemeinde und die energetischen Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs.
Die Energieagentur des Landkreises Böblingen hat 2016 ein von EU, Land und Landkreis gefördertes Projekt ins Leben gerufen. Dieses Projekt wurde in der Zeit Februar 2016 bis Januar 2021 unter dem Namen „gebündeltes Energiemanagement“ geführt und hat in dieser Zeit 6 Landkreiskommunen betreut. Auch Jettingen war Teil des Projekts und konnte 9 Liegenschaften (Kindergärten, Hallen, Schulen, Rathaus) genauer betrachten. Ziel des Projekts war, kleinere Kommunen bei den Energiemanagement-Aufgaben zu unterstützen und die CO₂-Emissionen um 10 bis 15 % zu reduzieren. 2019 wurde in Jettingen dem Gemeinderat die Arbeit und das Ergebnis des Projekts vorgestellt.
Seit Mitte 2022 werden in sämtlichen Liegenschaften der Gemeinde Jettingen die Zählerstände monatlich erfasst. Aus diesen Daten konnte nun für 2023 und 2024 eine Übersicht des Energieverbrauchs generiert werden.
Die Kommunen in Baden-Württemberg sind verpflichtet, die Energieverbrauchsdaten in einem Online-Tool einzugeben. Die Daten werden von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA) verarbeitet. Im Nachgang bekommt jede Kommune einen Steckbrief. Der Steckbrief gibt Auskunft über den durchschnittlichen Energieverbrauch der Gemeindegebäude, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung.
Für jeden Bereich werden der Landesdurchschnitt sowie der Landkreisdurchschnitt aufgeführt. Für Jettingen sieht das Ergebnis sehr gut aus. Es zeigt, dass Jettingen in den letzten Jahrzehnten schon immer auf solide Bauweise und energetische Sanierungen Wert gelegt hat. Ebenso wurde die Straßenbeleuchtung fast vollständig auf gedimmte LED umgestellt und auch in der Willy-Dieterle-Halle und der Turnhalle Oberjettingen erfolgt die Beleuchtung mit LED.
In den letzten Jahren erfolgten energetische Sanierungen bei der Vereinskapelle, beim Rathaus, der Gemeinschaftsschule und der Turnhalle Oberjettingen. Die Obdachlosencontainer werden derzeit durch ein zeitgemäßes Massivhausgebäude mit deutlich geringerem Energieverbrauch ersetzt. Neben der Ausweitung des Nahwärmenetzes beim Gemeindezentrum mit Anschluss des Kindergartens Heubergring und dem Einbau von einem zweiten Blockheizkraftwerk erfolgte auch der Bau eines Hackschnitzel-Nahwärmenetzes für den Bauhof und die 32 gemeindeeignen Wohnungen beim Bauhof.
Auf dem Kindergarten Regenbogen und auf den Bauhofgebäuden und den beiden bezahlbaren Wohngebäuden Schulstr. 36 und Höflestr. 37 wurden in den letzten 2 Jahren neue PV-Anlagen mit 362 kWp installiert, sodass nun insgesamt auf Gemeindedächern PV-Anlagen mit 413 kWp installiert sind, die insgesamt rd. 450.000 kWh pro Jahr produzieren.
Von den beiden Blockheizkraftwerken im Keller der Gemeinschaftsschule werden 200.000 kWh hergestellter Strom pro Jahr ins Stromnetz eingespeist und 150.000 kWh selbst verbraucht.
Der Jahresstrombedarf in den öffentlich genutzten Gemeindegebäuden (ohne vermietete Gebäude) und der Straßenbeleuchtung liegt bei rd. 530.000 kWh. Durch PV-Strom und die beiden Blockheizkraftwerke werden ca. 800.000 kWh im Jahr produziert, was 50 % mehr ist als der Verbrauch in den öffentlich genutzten Gemeindegebäuden und der Straßenbeleuchtung.
Durch die neue Energiemanagerin des Gemeindeverwaltungsverbandes sollen die Energiedaten noch gebäudeschärfer erfasst und weitere energetische Verbesserungen durchgeführt werden.
Beim Wasserversorger Gäuwasserversorgung werden ebenfalls laufend energetische Verbesserungen geprüft und umgesetzt. Gleiches gilt für die Kläranlage in Gültstein, die allerdings heute schon energetisch sehr gut aufgestellt ist.
Auch wenn Jettingen aktuell, was den Energieverbrauch betrifft, im Vergleich zu den Kommunen in Baden-Württemberg sehr gut dasteht, werden stetig weitere Verbesserungen geprüft und umgesetzt.
Der Gemeinderat zeigte sich zufrieden über den guten Stand in Jettingen.
2019 und 2021 stellte Herr Walter dem Gemeinderat bereits einen Bauhofbericht vor. Da sich seit dieser Zeit einiges verändert hat, wird ein aktueller Bericht vorgestellt.
Bauhofleiter Harald Knoll und Bereichsleiter Timo Walter stellten anhand einer Präsentation, die im Ratsinfosystem auf der Homepage der Gemeinde zu finden ist, die hauptsächlichen Tätigkeiten mit der Stundenverteilung, die personelle Ausstattung, Digitalisierung sowie die technische Ausstattung vor.
Bürgermeister Hans Michael Burkhardt und der Gemeinderat dankten den Mitarbeitern im Bauhof für ihre engagierte Arbeit.
Im Rahmen der Arbeiten am Jahresabschluss 2024 der Gemeinde Jettingen ist über die Bildung von Ermächtigungsübertragungen zu entscheiden. Haushaltsmittel, die in einem Haushaltsjahr nicht verbraucht wurden, können nach § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) per Ermächtigungsübertragung (ETÜ) ins Folgejahr übertragen werden. Dies gilt grundsätzlich für Maßnahmen im investiven Finanzhaushalt.
Insgesamt werden im Haushaltsjahr 2024 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 3.524.009,77 Euro gebildet (Vorjahr: 4.771.222,71 Euro). Diese teilen sich v. a. auf die noch laufenden oder noch nicht vollständig abgerechneten größeren Baumaßnahmen wie Erneuerung Brunnenstraße mit Kanal und Wasserleitungen, Umbau barrierefreie Bushaltestellen, Neubau bezahlbares Wohngebäude beim Bauhof oder Feldwegsanierungen auf.
Der Gemeinderat stimmte den Mittelübertragungen einstimmig zu.
- Auftragsvergabe
- Aufstellungsbeschluss
Die Gemeinde ist vom Regierungspräsidium Stuttgart aufgefordert, den bestehenden Bebauungsplan aus dem Jahr 1973 „Gewerbegebiet West I mit Anschluss an die B 28“ auf Gemarkung Oberjettingen an die regionalplanerischen Ziele anzupassen.
Sollte die Gemeinde ihrer Anpassungspflicht nicht nachkommen, wird eine Ersatzvornahme über das Landratsamt Böblingen angedroht, d. h. das Landratsamt Böblingen als Rechtsaufsichtsbehörde würde dann den Bebauungsplan auf Kosten der Gemeinde ändern.
1. Ausgangssituation
Im Westen der Gemeinde befindet sich das ca. 8 ha große Gewerbegebiet West I. Auf Grundlage des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Gewerbegebiet West I mit Anschluss an die B 28“, genehmigt am 04.07.1973, sind seither verschiedene gewerbliche Nutzungen realisiert worden. Neben sonstigem Gewerbe ist insbesondere der Einzelhandel – darunter auch großflächiger Einzelhandel – entstanden. Mit ca. 6.900 m² verfügt das Kaufland über die größte Verkaufsfläche.
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan setzt südlich der Heilbergstraße ein Sondergebiet gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest. Auf Grundlage dessen sind bereits umfangreiche Einzelhandelsmärkte entstanden. Des Weiteren beruht der Bebauungsplan auf der Baunutzungsverordnung von 1968. In dieser sind unter anderem Gewerbebetriebe aller Art mit Ausnahme von Einkaufszentren und Verbrauchermärkten im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO, die vorwiegend der übergemeindlichen Versorgung dienen sollen, zulässig. Somit ergibt sich, dass im vorliegenden Bereich großflächige und sondergebietspflichtige Einzelhandelsbetriebe zulässig wären, soweit diese nicht überwiegend der übergemeindlichen Versorgung dienen.
Dieses Gebiet wurde damals ohne jegliche Zweckbestimmung als „Sondergebiet“ im Sinne des § 11 BauNVO festgesetzt. Nach der damals maßgeblichen Fassung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) aus dem Jahr 1968 ist für Sondergebiete die Art der Nutzung entsprechend ihrer Zweckbestimmung darzustellen und festzusetzen (§ 11 Abs. 2 BauNVO 1968). Demnach sind die Konsequenzen bei einer Ausweisung sonstiger Sondergebiete ohne Festsetzung einer Zweckbestimmung erheblich, da ein Bebauungsplan, der ein Sondergebiet ohne eindeutige Zweckbestimmung festsetzt, nicht die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet West I mit Anschluss an die B 28“ ist als Sondergebiet ohne eindeutige Festsetzung der Zweckbestimmung ausgewiesen worden und daher unwirksam.
2. Ziele und Zwecke der Planung
Die Gemeinde Jettingen muss nun ihrer Anpassungsverpflichtung nach § 1 Abs. 4 BauGB nachkommen und das Bauplanungsrecht für das restliche „Gewerbegebiet West I mit Anschluss an die B 28“ in Oberjettingen an die Ziele der Raumordnung anpassen, indem sie für das Gewerbegebiet Oberjettingen West mit Ausnahme der Kaufland-Fläche ein Gewerbegebiet mit Ausschluss von Einzelhandel festsetzt. Die Kaufland-Fläche wird vom Regierungspräsidium Stuttgart als Bestandsmarkt behandelt und ist von der Änderung nicht betroffen. Somit muss für die übrige Fläche von ca. 4,38 ha (siehe Abgrenzungsplan im Kosten- und Leistungsangebot vom Büro Baldauf Architekten und Stadtplaner) ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden.
Das Kosten- und Leistungsangebot vom Büro Baldauf Architekten und Stadtplaner aus Stuttgart für die städtebaulichen Leistungen zum Bebauungsplan „7. Änderung Gewerbegebiet West I“ in Oberjettingen ist als Anlage beigefügt.
3. Geplante Festsetzungen – Art der baulichen Nutzung
Um den Zielen der Raumordnung (Regionalplan) zu entsprechen, soll der Bebauungsplan für die Grundstücke ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festsetzen (auch für Flächen, auf denen Einzelhandel stattfindet). Diese Festsetzung soll unabhängig davon gelten, ob großflächiger oder nicht großflächiger Einzelhandel vorhanden ist.
Zur Absicherung des bestehenden Einzelhandels werden für die Grundstücke, auf denen Einzelhandel vorhanden ist, Festsetzungen nach § 1 Abs. 10 BauNVO vorgesehen. § 1 Abs. 10 BauNVO ermöglicht –im Sinne eines qualifizierten Bestandschutzes – Festsetzungen, die der Sicherung des vorhandenen Bestandes dienen. Vor diesem Hintergrund kann im Bebauungsplan geregelt werden, dass die Einzelhandelsbetriebe mit ihren vorhandenen Verkaufsflächen weiterhin zulässig sind und Erneuerungen, nicht jedoch Erweiterungen, Änderungen oder Nutzungsänderungen ermöglicht werden. Mit dieser Festsetzung ist sichergestellt, dass sich die Einzelhandelsflächen weder ändern noch erweitern. Werden Einzelhandelsflächen aufgegeben, können nur die nach § 8 BauNVO zulässigen Nutzungen verwirklicht werden.
4. Weitere Vorgehensweise
Nach Beschluss durch den Gemeinderat wird der Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt gemacht und ein Vorentwurf des Bebauungsplans erarbeitet. Dieser wird dem Gemeinderat wiederum zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Gemeinderat fasste folgende einstimmige Beschlüsse:
1. Das Büro Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH, Stuttgart wird entsprechend dem Kosten- und Leistungsangebot vom 07.04.2025 beauftragt, den Bebauungsplan „7. Änderung Gewerbegebiet West I“ in Oberjettingen zu planen.
2. Wie der im Kosten- und Leistungsangebot vom 07.04.2025 dargestellte Abgrenzungsplan des Büros Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH, Stuttgart wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie die Erstellung einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 LBO beschlossen.
3. Für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften wird die Bezeichnung „7. Änderung Gewerbegebiet West I“ verwendet.
4. Die Beschlüsse des Gemeinderates zur Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
5. Die betroffenen Grundstückseigentümer in dem Bebauungsplangebiet sind über die Bebauungsplanänderung zu informieren und zu beteiligen.
Errichtung eines Carports auf Grundstück Flst.Nr. 1404 an der Lilienstraße im Ortsteil Oberjettingen
Der Bauantragssteller beabsichtigt die Errichtung eines Carports auf Grundstück Flst.Nr. 1404 an der Lilienstraße im Ortsteil Oberjettingen.
Das Vorhaben befindet sich in einem Bereich des Ortsteiles von Oberjettingen ohne qualifizierte Planfestsetzungen und ist deshalb nach § 34 BauGB -Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile- zu beurteilen. Hiernach ist ein Vorhaben u. a. zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Gebiet kann als Allgemeines Wohngebiet beurteilt werden.
Der geplante Carport soll in den Ausmaßen von 4,50 m x 17,29 m x 7,00 m und mit einer Höhe von 3,00 m sowie einem Flachdach errichtet werden.
Nach der baurechtlichen Beurteilung vom Landratsamt Böblingen, Baurechtsamt, werden keine Bedenken geäußert.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig dem Bauantrag über die Errichtung eines Carports auf Grundstück Flst.Nr. 1404 an der Lilienstraße das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 i.V. mit § 34 BauGB zu erteilen.
Bürgermeister Hans Michael Burkhardt berichtet, dass Antje Tiedje, die bisherige Co-Rektorin der Decker-Hauff-Grundschule, die Leitung der Grundschule in Neuweiler übernommen hat. Zukünftig ist Sonja Grimm alleinige Rektorin der Decker-Hauff-Grundschule.
Die Kosten für die Einrichtung der neuen Volkshochschule in der Mauerwiesenstraße werden nicht über Sanierungsmittel gefördert, weshalb nun ein Antrag hierfür bei LEADER gestellt wurde. Der Zuschuss läge bei 60 % also rd. 63.000 € für Küche, Büromöbel und Bestuhlung mit Tischen sowie die Beschattung.
Der Schulförderverein möchte aus Mitteln des Spendenlaufs eine Calisthenics-Anlage (insbesondere bei Jugendlichen beliebte Sport- und Bewegungsanlage) bei der Gemeinschaftsschule errichten. Hierfür wurde auch ein LEADER-Antrag gestellt. LEADER würde rd. 25.500 € bezuschussen, der Schulförderverein 15.000 € und die Gemeinde müsste 10 % bzw. 4.500 € der 45.000 € schweren Investition tragen.