Bürgermeister Erwin Heller begrüßte die zahlreichen Zuhörerinnen und Zuhörer, die Vertreter der Presse sowie die Mitglieder des Gemeinderats.
Im Rahmen der Einwohnerfragestunde sprach ein Einwohner die Parksituation im Einmündungsbereich Holzgerlinger Straße/Tulpenstraße sowie in der Kreuzung zur Lilienstraße an. Da oft kein Durchkommen sei, bat er darum, diese beiden Örtlichkeiten im Rahmen einer Verkehrsschau im Hinblick auf anzuordnende Park- und Halteverbote zu überprüfen.
Eine weitere Anfrage bezog sich auf den Feldweg von der Schillerstraße in Richtung des Grillplatzes Holzgerlingen. Ein Einwohner wollte wissen, ob es erlaubt sei, mit dem Auto dorthin zu fahren. Bürgermeister Erwin Heller erläuterte, dass die Befahrung des Feldweges gemäß der vorhandenen Beschilderung nur für den landwirtschaftlichen Verkehr zugelassen sei.
Eine Einwohnerin stellte verschiedene Fragen zur geplanten Änderung der Kindergartengebührensatzung. Diese bezogen sich auf die Änderung der Betreuungszeiten im Kindergarten Schneckenburg, die nichtöffentliche Beratung dieser Thematik mit den Elternbeiratsvorsitzenden ohne Einbeziehung der anderen Eltern sowie auf die zu erwartenden Mehreinnahmen durch die geplante Erhöhung der Kindergartengebühren. Bürgermeister Heller verwies hierzu auf den Tagesordnungspunkt 3, bei dem diese Fragen beantwortet wurden.
Die aktuell geltende Kindergartensatzung wurde erstmals mit Wirkung zum 20.12.1976 erlassen. Seither hat sich die Kindergartenlandschaft stark verändert. Anstatt der damaligen Regelöffnungszeiten (Betreuungszeit durch eine Mittagspause zu Hause unterbrochen, mit anschließender Nachmittagsbetreuung) wurden verlängerte Öffnungszeiten (durchgehende Betreuung von 6 oder 7 Stunden), ein Mittagstischangebot sowie eine Ganztagesbetreuung eingeführt.
Für Kinder ab dem 3. Lebensjahr besteht seit 1996 ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Seit August 2013 besteht dieser Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung auch für Kinder ab dem 1. Lebensjahr bis zum 3. Geburtstag. Und mit dem Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in Baden-Württemberg (BW), der seit 2009/2010 in allen Einrichtungen vollständig implementiert ist, wurde eine Grundlage für die pädagogische Arbeit in Kindertageseinrichtungen eingeführt. Er dient als Richtlinie für Erzieherinnen und Erzieher, um die Bildung und Entwicklung von Kindern von der Geburt bis zum Schuleintritt zu begleiten.
Aufgrund der genannten Weiterentwicklungen der Kindergartenlandschaft und aufgrund der Tatsache, dass die viele Jahre alte Kindergartensatzung durch die zahlreichen Änderungen sehr unübersichtlich geworden war, soll diese durch zwei neue Satzungen ersetzt werden. Die Neufassung der „Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Altdorf (Kindergartennutzungssatzung)“ soll künftig ausschließlich das Benutzungsverhältnis regeln. Die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Einrichtungen soll durch eine neue „Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Altdorf (Kindergartengebührensatzung)“ geregelt werden. Der Satzungsentwurf wurde in der Sitzung des Kindergartenausschusses am 24.06.2025 nichtöffentlich vorberaten.
Nachdem Hauptamtsleiterin Karin Grund den Satzungsentwurf in Grundzügen vorgestellt hatte, beschloss der Gemeinderat einstimmig und ohne Aussprache, die Kindergartennutzungssatzung mit Wirkung zum 01.09.2025 zu erlassen. Die alte Satzung aus dem Jahr 1976 tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft.
Die neue Kindergartennutzungssatzung wird in dieser Ausgabe des Mitteilungsblatts öffentlich gekannt gemacht und ist in Kürze auch auf der Homepage der Gemeinde abrufbar.
Mit dem Erlass der Neufassung der Kindergartennutzungssatzung ist es notwendig, die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kindertageseinrichtungen in einer neuen Gebührensatzung zu regeln. Bisher war dies in §§ 11 ff. der alten Satzung festgesetzt.
Die Höhe der Elternbeiträge war viele Jahre lang an den „Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und Kommunalen Landesverbände“, die die Vertreter des Städtetags, des Gemeindetags und der Kirchenleitungen regelmäßig zur Fortschreibung der Gebühren kommunizierten, angelehnt. Die Empfehlungen enthielten Vorschläge zur Gebührenhöhe für die Regelbetreuung mit 30 Wochenstunden für den Kindergarten- und den Krippenbereich sowie für jede Altersgruppe eine Familienstaffel mit reduzierten Gebühren ab dem 2. Kind in der Familie. Auf den empfohlenen Zuschlag von bis zu 25 % bei einer verlängerten Öffnungszeit von mehr als 30 Wochenstunden wurde bisher zugunsten der Elternschaft verzichtet. Für die Ganztagesbetreuung wurde von den Trägervertretern keine Empfehlung ausgesprochen.
Angestrebtes Ziel der Empfehlungen war stets ein Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge in Höhe von 20 %. Die Elternbeiträge wurden zuletzt mit Wirkung zum 01.09.2024 nach diesen Empfehlungen um 7,5 % angehoben. Die Kostendeckung durch Elternbeiträge betrug zuletzt nur 10,87 %.
In der Sitzung des Gemeinderats am 04.06.2024 wurde die Verwaltung beauftragt, ein neues Gebührenmodell zu prüfen, das eine sozial gerechte Gebührenerhebung und zugleich eine Steigerung der Kostendeckung durch die Elternbeiträge ermöglicht.
Die Einführung des neuen Gebührenmodells ist Anlass, das Betreuungsangebot an die veränderten Randbedingungen bezüglich der Personalressourcen und der Betreuungswünsche der Eltern anzupassen. Für alle Kindertageseinrichtungen soll künftig ein einheitliches Betreuungszeitmodell mit einheitlichen Gebührensätzen gelten:
„Modell 30“ Verlängerte Öffnungszeit - VÖ 30h/Woche
„Modell 35“ Verlängerte Öffnungszeit+ - VÖ+ 35h/Woche
„Modell 39“ Ganztagesbetreuung GT2* 39h/Woche
„Modell 43“ Ganztagesbetreuung GT4** 42h/Woche
* Ganztagesbetreuung an 2 festgelegten Wochentagen Montag bis Donnerstag
** Ganztagesbetreuung an allen 4 Wochentagen Montag bis Donnerstag
Um dem Auftrag des Gemeinderats gerecht zu werden, die Kostendeckung deutlich zu erhöhen, wurden in der Hauptverwaltung auf Basis der Ergebniszahlen aus dem Jahr 2024 zunächst die Elternbeiträge errechnet, die notwendig wären, um voraussichtlich eine Kostendeckung von 15 % bzw. 20 % zu erzielen. Es wurde deutlich, dass eine Steigerung der Elternbeiträge, um rechnerisch eine Kostendeckung von 20 % zu erzielen, ein zu großer Schritt wäre. Es wurde daher ein Gebührenmodell entwickelt, das zunächst auf eine Kostendeckung von bis zu 15 % abzielt, ohne dabei den einen oder anderen Familienhaushalt zu überfordern.
Die aktuellen Gebühren für die Modelle 30, 39 und 43 sollen um 7,3 % (Empfehlung der Verbände für das Kindergartenjahr 2025/2026) angehoben werden. Das Modell 35 soll die gegenüber dem Modell 30 deutlich höheren Kosten abbilden. Die seit vielen Jahren ausgesprochene Empfehlung der Verbände, die Elternbeiträge für eine verlängerte Öffnungszeit um bis zu 25 % zu erhöhen, soll hier umgesetzt werden. Basis für den Zuschlag in Höhe von 25 % ist die bisherige Regelgebühr für ein Kind in der Familie in Höhe von 156 €/Monat. Eine nochmalige Erhöhung von 7,3 % soll nicht erfolgen.
Die von den Verbänden vorgeschlagene Familienstaffel belastet die Ein-Kind-Familie aktuell mit 100 % der Gebühr, die Zwei-Kind-Familie mit 76,9 %, während die Elterngebühren im Haushalt mit drei Kindern nur 51,9 %, im Haushalt mit vier und mehr Kindern nur 17,3 % betragen. Um das Ziel einer Steigerung der Kostendeckung zu erreichen, ist es notwendig, die Familienstaffelung auf den Prüfstand zu stellen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass die Kosten je Kindergartenplatz gleich hoch sind, unabhängig davon, wie viele Kinder dem Familienhaushalt des Kindes angehören. Zugleich soll jedoch weiterhin berücksichtigt werden, dass Familien mit mehreren Kindern höhere Lebenshaltungskosten finanzieren müssen.
Die Verwaltung hat daher folgende neue Familienstaffelung erarbeitet:
bisher | neu | |
1 Kind in der Familie | 100 % | 100 % |
2 Kinder in der Familie | 76,9 % | 80 % |
3 Kinder in der Familie | 51,9 % | 60 % |
4 und mehr Kinder in der Familie | 17,3 % | 40 % |
Die Ermäßigungstatbestände des § 13 Abs. 6, 7 und 10 der alten Satzung wurden nicht übernommen.
Im Gegensatz zur Betreuung im Kindergartenbereich (Ü3), der voll- bzw. überbelegt ist aufgrund der hohen Nachfrage, ging die Nachfrage nach Plätzen in der Krippenbetreuung (U3) stark zurück. Dies ist nicht zuletzt auf die aktuell hohen Gebühren für diese Betreuungsart zurückzuführen. Um dieser Tendenz Rechnung zu tragen, wurden die Krippenplätze im Kinderhaus Buchenweg von 20 Plätzen auf 15 Plätze und im Kinderhaus Erlachaue von 30 auf 20 Plätze zurückgeführt und die Betriebserlaubnisse für beide Häuser entsprechend angepasst.
Ziel der Verwaltung ist es, die vorhandenen Krippenplätze optimal auszulasten. Da die aktuellen Elternbeiträge, auch im Vergleich zu den Kommunen im Umkreis, sehr hoch sind, wird auf die Empfehlungen der Verbände zurückgegriffen. Für das Modell 30 werden die Vorschläge der Verbände inklusive der dort vorgeschlagenen Familienstaffelung übernommen.
Im Modell 35 wird ein „Frühbetreuungszuschlag“ in Höhe von 30 € hinzugerechnet. Für die Ganztagesbetreuung, die nur im Kinderhaus Erlachaue angeboten wird, kommen 120 € im Modell 39 und 210 € im Modell 43 hinzu.
Die Kindergartengebührensatzung regelt die neue Angebotsstruktur der Altdorfer Kindertageseinrichtungen einheitlich. Es werden die Betreuungsmodelle eingeführt und das Erhebungsverfahren für die öffentlich-rechtlichen Nutzungsgebühren transparent beschrieben. Die neue Gebührenstruktur wird in die neue Satzung übernommen. Die Inhalte der Satzung wurden in der nichtöffentlichen Sitzung des Kindergartenausschusses am Dienstag, 24.06.2025, vorberaten.
Nachdem Hauptamtsleiterin Karin Grund und die pädagogische Gesamtleitung Stefanie Vogl die neue Angebotsstruktur und das neue Gebührenmodell ausführlich vorgestellt hatten, waren sich die Mitglieder des Gemeinderats einig, dass einheitliche Betreuungs- und damit auch Gebührenmodelle aus Transparenz- und Gerechtigkeitsgründen für alle Einrichtungen eingeführt werden sollen. Auch die neue Familienstaffel fand schnell Zustimmung im Gremium.
Eine angeregte Diskussion entwickelte sich zur Anpassung der Betreuungszeiten in den Einrichtungen an die jeweiligen neuen Modelle. Insbesondere die Anpassung der Betreuungszeiten im Kindergarten Schneckenburg wurde kritisiert. Bürgermeister Erwin Heller stellte schließlich klar, dass durch die neue Angebotsstruktur und die Anpassung der Öffnungszeiten in den jeweiligen Einrichtungen keinem Elternteil Betreuungszeit „geraubt“ werde. Dem individuellen Bedarf könne nach wie vor durch die Auswahl des entsprechenden neuen Betreuungsmodells nachgekommen werden, auch wenn es mehr kosten werde als bisher.
Sodann beschloss der Gemeinderat bei einer Enthaltung, die „Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Altdorf (Kindergartengebührensatzung)“ mit Wirkung zum 01.09.2025 zu erlassen.
Die neue Kindergartengebührensatzung wird in dieser Ausgabe des Mitteilungsblatts öffentlich bekannt gemacht und ist in Kürze auch auf der Homepage der Gemeinde abrufbar.
Das Kernzeitangebot an der Adolf-Rehn-Schule ist seit vielen Jahren ein freiwilliges Angebot der Gemeinde Altdorf, welches aktuell von 57 Schülerinnen und Schülern regelmäßig besucht wird. Nach der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Betreuungsangebot Kernzeit werden hierfür Elternbeiträge erhoben. Die Verwaltung ist vom Gemeinderat beauftragt, die Elternbeiträge für alle Kindertageseinrichtungen, also auch für die Kernzeitbetreuung, regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen. Für die Kernzeitbetreuung sollen die Elternbeiträge möglichst kostendeckend sein. Zuletzt wurden diese mit Wirkung zum 01.09.2024 neu festgesetzt.
Bei der regelmäßigen Anpassung der Elternbeiträge an die steigenden Aufwendungen für die Betreuung orientierte sich die Verwaltung an den Empfehlungen der Vertreter des Städtetags, des Gemeindetags und der Kirchenleitungen für die Kindertagesbetreuung. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 empfehlen diese eine Erhöhung der Elternbeiträge um 7,3 %, um die allgemeinen und tariflichen Kostensteigerungen abzudecken.
Für das Haushaltsjahr 2024 ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 197.478,47 €. Diesen stehen Fördermittel des Landes Baden-Württemberg in Höhe von 53.106,00 € entgegen. Mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung an den Grundschulen für die ersten Klassen ab dem Schuljahr 2026/2027 wird diese Förderung jedoch eingestellt. Ob der Bund oder das Land weiterhin Zuschüsse für die laufenden Aufwendungen gewähren werden, ist gegenwärtig nicht bekannt. Die verbleibende Deckungslücke von 144.372,47 € soll nach der Vorgabe des Gemeinderats über die Elternbeiträge weitestgehend gedeckt werden. Die Kostendeckung durch Elternbeiträge betrug zuletzt nur 42,83 % (Vorjahr: 45,67 %).
Die Hauptverwaltung hat die Elternbeiträge unter diesen Gesichtspunkten neu kalkuliert und einen Entwurf erarbeitet, der für jede Betreuungsform eine Erhöhung der Elternbeiträge von rund 20 % vorsieht. Zugleich werden die Ermäßigungstatbestände des § 5 Abs. 2 und des § 5 Abs. 3 aufgehoben. Die Spätbetreuung wird an den aktuellen Bedarf angepasst und um eine Stunde auf 16.00 Uhr reduziert. Zuletzt wurde die Zeit bis 17.00 Uhr lediglich von einem Schüler in Anspruch genommen.
Der Sachverhalt wurde in der Sitzung des Kindergartenausschusses am 24.06.2025 nichtöffentlich vorberaten.
Ohne Aussprache beschloss der Gemeinderat sodann einstimmig, die Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeinde Altdorf (Kreis Böblingen) für das Betreuungsangebot „Kernzeit“ mit Wirkung zum 01.09.2025 entsprechend zu ändern.
Gebührenkalkulationen von Verwaltungsgebühren wurden lange Zeit als überflüssig angesehen, weil Verwaltungsgebühren in der Regel nicht kostendeckend festgesetzt wurden und weil sich fast alle Städte und Gemeinden im Interesse einer landeseinheitlichen Gebührensatzgestaltung unter Verzicht auf eine eigene Kalkulation an die vom Gemeindetag empfohlenen Gebührensätze angelehnt hatten.
Nachdem der Landtag im Dezember 2004 das Landesgebührengesetz (LGebG) und im März 2005 das Kommunalabgabengesetz (KAG) grundlegend geändert hat, findet seitdem eine gesetzliche Verpflichtung für die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften statt, die Verwaltungsgebühren auf Grundlage der konkreten örtlichen Verhältnisse zu kalkulieren und kostendeckend (Soll-Vorschrift) festzusetzen. Dies gilt nicht nur für die Selbstverwaltungsangelegenheiten, sondern auch für die übertragenen Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörden und der unteren Baurechtsbehörden (§ 1 Satz 3, § 4 Abs. 3 LGebG).
Die Gemeinde Altdorf hat das Kommunalberatungsunternehmen HEYDER & PARTNER, Gesellschaft für Kommunalberatung mbH, beauftragt, die Kalkulation der Gebührensätze für öffentliche Leistungen zu erstellen. Kämmerer Ingo Ruhmund erläuterte in der Sitzung das Verfahren zur Kalkulation der Verwaltungsgebühren und die hierfür zu berücksichtigenden Faktoren und stelle exemplarisch einzelne neu kalkulierte Gebührentatbestände vor.
Nach einer kurzen Aussprache und der Bitte aus dem Gremium, die Gebühren nunmehr regelmäßig fortzuschreiben, beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Verwaltungsgebühren gemäß dem vorliegenden Gebührenverzeichnis festzusetzen und die Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) mit Wirkung zum 07. Juli 2025 zu erlassen.
Der TV Altdorf plant die Errichtung eines Ballfangzauns auf dem Gelände des Jugendrasens, um den Ballflug zu begrenzen und die angrenzenden Flächen (Äcker, Gärten und Häckselplatz) zu schützen. Mit dieser Maßnahme soll die Sicherheit erhöht werden, ohne die Nutzung der Fläche zu verändern.
Nach einer kurzen Aussprache fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss, das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines Ballfangzauns auf dem Sportgelände, Flst. 475, zu erteilen.
Bürgermeister Erwin Heller gab bekannt, dass die bisherige Leiterin des Kinderhauses Buchenweg, Frau Astrid Wagner, zum Ende des Jahres in den Ruhestand geht. In der Gemeinderatssitzung vom 20.05.2025 wurde Frau Marina Quindt einstimmig als Nachfolgerin gewählt. Sie tritt ihre neue Stelle bei der Gemeinde zum 01.10.2025 an.
Ein Gemeinderat informierte, dass der Wegweiser für Radfahrer am Sportplatz Richtung Häckselplatz falsch beschriftet worden sei, und bat um Berichtigung. Bürgermeister Erwin Heller erläuterte, dass die Schilder durch das Landratsamt Böblingen angebracht worden seien und er die falsche Beschriftung an die zuständige Stelle weitermelden wird.
Dass die Mülleimer an den Bushaltestellen oft von Krähen durchwühlt werden, so dass der ganze Abfall auf dem Boden verstreut liegen würde, berichtete ein anderer Gemeinderat. Er bat darum, die Mülleimer vor einem Zugriff durch die Vögel zu schützen.
Ein Gemeinderat trug vor, dass es sehr schwierig sei, zum Gießen abends einen Parkplatz am Friedhof zu finden. Die Parkplätze in der Birkenstraße seien vermehrt durch Transporter und/oder Lieferwagen blockiert. Er bat darum, die Parkregelung zu überprüfen.