Bürgermeisteramt Altdorf
71155 Altdorf
Gemeinderat

Sitzungsbericht vom 20.05.2025

Aus dem Gemeinderat Sitzungsbericht vom 20.05.2025 TOP 1 - Kindergartenangelegenheiten Örtliche Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr...

Aus dem Gemeinderat

Sitzungsbericht vom 20.05.2025

TOP 1 - Kindergartenangelegenheiten

Örtliche Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2025/2026 gem. § 3 KiTaG

Bürgermeister Erwin Heller begrüßte die Mitglieder des Gemeinderats und die interessierten Einwohnerinnen und Einwohner, die zur Sitzung gekommen waren.

Stefanie Vogl, die als pädagogische Gesamtleitung seit Januar 2025 bei der Gemeinde tätig ist, stellte die örtliche Kindergartenbedarfsplanung ausführlich vor. Für im laufenden Kindergartenjahr 2024/2025 stehen für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt 195 Betreuungsplätze zur Verfügung, die sich wie folgt verteilen:

Tabelle 1 aus PDF einfügen

Entsprechend der Bedarfsplanung des Vorjahres für das laufende Kindergartenjahr 2024/2025 sind ausreichend viele Betreuungsplätze vorhanden. Dies konnte durch die Erhöhung der Platzkapazitäten im Kinderhaus Buchenweg gewährleistet werden. Durch die Änderung der Betriebserlaubnis auf drei Kindergartengruppen mit einer Betreuungszeit in der verlängerten Öffnungszeit konnte die Kapazität um 5 Plätze erhöht werden. Diese Erhöhung war notwendig, um allen Kindern mit einem Rechtsanspruch einen Kindergartenplatz zur Verfügung zu stellen.

Zur Planung des Platzbedarfs für das kommende Kindergartenjahr 2025/2026 wurde, wie auch in den vergangenen acht Jahren, im Februar und März eine Bedarfserhebung (sog. Vormerkverfahren) durchgeführt. Diese gibt eine zusätzliche Datenbasis, die neben der Auswertung des Melderegisters einen Einblick in die konkreten Betreuungswünsche der Eltern liefert. Dabei wurden die Betreuungswünsche für diejenigen Kinder abgefragt, die im Laufe des neuen Kindergartenjahres ab September 2025 drei Jahre alt werden und damit einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz geltend machen können. Die Eltern konnten der Verwaltung dabei ihre Wünsche bezüglich des Betreuungsmodells und der bevorzugten Kindertageseinrichtung mitteilen.

Die eingegangenen Vormerkungen wurden bereits vollständig im Kindergartenverwaltungsprogramm NH-Kita durch die Verwaltung erfasst. In einem nächsten Schritt wurden diese mit den Einrichtungsleitungen am 29.04.2025 durchgesehen. Nach derzeitigem Stand der Vormerkungen ist bereits jetzt die Situation gegeben, dass wir für 195 Kindergartenplätze aktuell 196 Vormerkungen vorliegen haben. Dabei sind bereits drei angekündigte Wegzüge von Kindergartenkindern berücksichtigt.

Aktuell stehen somit keine freien Plätze im Kindergartenbereich für das Jahr 2025/2026 zur Verfügung. Kinder, die im Juli und August „kindergartenreif“ werden, rücken mit der Eingewöhnung bereits jetzt meist, mit der Aufnahme in den September, um eine längere Schließpause nach der Eingewöhnungszeit zu vermeiden.

Mit Blick auf das kommende Kindergartenjahr 2025/2026 kann festgestellt werden, dass aufgrund der Vormerkungen des kommenden Kindergartenjahres ein Defizit von einem Kindergartenplatz feststeht und keine weiteren freien Betreuungsplätze für ggf. weitere Zuzüge zur Verfügung stehen.

Sollte der Bedarf durch Zuzüge von Kindergartenkindern weiter ansteigen, besteht die Möglichkeit, gegen Ende des Kindergartenjahres durch eine Beantragung einer Überbelegung den kurzzeitig befristet erhöhten Bedarf an Ü3-Betreuungsplätzen mit 2 - 3 weiteren Betreuungsplätzen Rechnung zu tragen.

Im laufenden Kindergartenjahr 2024/2025 werden 1- bis 3-Jährige in 3,5 Krippengruppen betreut. Zum Stichtag 01.04.2025 waren die Gruppen wie folgt belegt:

Tabelle 2 aus PDF einfügen

Aufgrund der stark zurückgegangenen Nachfrage, erfolgte im laufenden Kita-Jahr 2024/2025 eine Anpassung der Krippengruppen an den tatsächlichen Bedarf. Aktuell stehen daher im Kinderhaus Erlachaue 2 Krippengruppen mit je 10 Betreuungsplätzen und im Kinderhaus Buchenweg 1,5 Krippengruppen für 15 Krippenkinder zur Verfügung.

Im Rahmen der Bedarfserhebung im Februar/März gingen 18 Vormerkungen für die Krippenbetreuung von Eltern ein, die bereits wissen, dass sie eine Krippenbetreuung in Anspruch nehmen wollen. Wie viele Eltern tatsächlich einen Krippenplatz in Anspruch nehmen wollen, ergibt sich eher kurzfristig. Viele Eltern melden ihren Bedarf für einen Krippenplatz mit der Geburt ihres Kindes an und entscheiden sich im Verlauf des ersten Lebensjahres, ob sie diesen tatsächlich in Anspruch nehmen oder den Aufnahmezeitpunkt verschieben. Ergänzend zum Angebot der Gemeinde für 1- bis 3-jährige Kinder, ist auch die Betreuung der Krippenkinder durch Tagespflegepersonen nach dem TAKKI-Modell des Landkreises Böblingen möglich.

Entsprechend den derzeit vorliegenden Vormerkungen für das nächste Kita-Jahr 2025/2026 werden die Krippenplätze im Kindergartenjahr 2025/2026 für den bestehenden Bedarf ausreichen. Das Kinderhaus Erlachaue wird nahezu voll besetzt sein.

Einstimmig stimmte der Gemeinderat der vorgestellten Bedarfsplanung zu.

TOP 2 - Umsetzung des kreisweiten Sirenenkonzepts zum Bevölkerungsschutz in Altdorf

Bürgermeister Erwin Heller erinnerte zunächst daran, dass sich der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 04.06.2024 mit der Umsetzung des kreisweiten Sirenenkonzepts zum Schutz der Altdorfer Bevölkerung beschäftigt hatte. Damals hatte sich das Gremium mehrheitlich dafür ausgesprochen, sich mit drei Sirenen ohne Sprachdurchsage an der kreisweiten Aktion zu beteiligen.

Im Nachgang zur Sitzung äußerte sowohl die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Altdorf wie auch der DRK-Ortsverein Holzgerlingen/Altdorf bei der Verwaltung ihre Bedenken gegen die Beschaffung eines Sirenennetzes ohne Sprachdurchsage.

Aus Sicht der Feuerwehr und des DRK mache eine Anschaffung von Sirenen nur dann Sinn, wenn diese auch eine Sprachdurchsage ermöglichen. Nur mit einer Sprachdurchsage sei eine zukunftsfähige Ausrichtung einer Sicherheitseinrichtung für die Warnung der Bevölkerung sinnvoll. Mit einer solchen Anlage könnten alle Einwohnerinnen und Einwohner schnell und direkt und mit einer Methode erreicht werden, die ernst genommen und verstanden werden würde. Auf diesem Wege könnten deutlich mehr und detailliertere Warnungen oder auch Informationen an die Bevölkerung abgegeben werden.

Wasserverunreinigungen, Informationen bei einem Blackout, Schadstoffe in der Luft, Amok, Terror – alle diese Gefahren würden in der aktuellen Weltlage immer wahrscheinlicher werden. In solchen Gefährdungssituationen sei es undenkbar, die Warnungen über Durchsagen der Feuerwehr im ganzen Ort zu streuen. Die Feuerwehr sei bei der Bewältigung dieser Gefahrenlagen mit anderen Aufgaben gefordert.

Zudem sei die Gemeinde Altdorf die einzige Kommune auf der Schönbuchlichtung im Führungsbezirk Böblingen, die auf die Sprachdurchsage verzichten würde. Es wäre aus Sicht der Feuerwehr dringend wünschenswert, mit einem einheitlichen Sirenenkonzept auf der Schönbuchlichtung zu agieren.

Sowohl der Feuerwehrkommandant Christian Goy als auch der Vorsitzende des DRK-Ortsvereins Michael Heim bekräftigten diesen Standpunkt der „Blaulichtfraktion“ in der Sitzung nochmals eindringlich.

Im Bewusstsein dessen, dass die Anschaffung von Sirenen mit Sprachdurchsage deutlich kostenintensiver wird als die Anschaffung eines Warnsystems ohne Sprachdurchsage, sprach sich Bürgermeister Erwin Heller dafür aus, die gewichtigen Argumente der Blaulichtfraktion nochmals zu bedenken und über den Sachverhalt erneut zu entscheiden. Fiskalische Gesichtspunkte sollten kein Ausschlussgrund sein, wenn es um die Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung in Altdorf geht.

Nach einem intensiven Austausch der Argumente für und gegen Sirenen mit Sprachdurchsage fasste der Gemeinderat bei 12 Jastimmen und einer Enthaltung folgenden Beschluss:

1. Die Gemeinde Altdorf beschließt den Aufbau eines gemeindeweiten Sirenennetzes mit Sprachdurchsage, mit sechs Sirenen.

2. Die Gemeinde beauftragt das Landratsamt Böblingen, Kauf, Installation und Anschluss der für die Gemeinde Altdorf erforderlichen Sirenen mit Sprachdurchsage auszuschreiben und zu vergeben. Die Basis bildet die beigefügte Kostenschätzung vom 14.05.2025.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Beschaffung und den Aufbau der Sirenen erforderlichen Finanzmittel in die künftigen Haushaltspläne einzustellen.

4. Sollten Bund oder Land kurzfristig Förderprogramme zur Einrichtung kommunaler Sirenennetze auflegen, wird die Verwaltung beauftragt, einen Förderantrag zu stellen.

TOP 3 - Darlehensaufnahme in Höhe von 2,35 Mio. € zur Zwischenfinanzierung des Baugebiets Nördlich der Erlachaue

Bürgermeister Erwin Heller führte in den Sachverhalt ein. Zur Finanzierung des Baugebiets Nördlich der Erlachaue muss die Gemeinde für den Erwerb der im Baugebiet liegenden Grundstücke und zur Finanzierung der Erschließungskosten in Vorleistung gehen. Die Kosten in Höhe von insgesamt 2,35 Mio. € werden im Zeitraum zwischen Juni 2025 und September 2026 fällig und müssen über Darlehensaufnahmen finanziert werden. Der Gesamtbetrag soll zwischen Juni 2025 und September 2026 in Teilbeträgen aufgenommen werden. Mit Erlösen aus Grundstücksverkäufen wird ab Januar 2027 gerechnet.

Kämmerer Ingo Ruhmund stellte die in Frage kommenden Kreditangebote ausführlich vor. Zwei Möglichkeiten zur Finanzierung bieten sich an: die Finanzierung über einen Kassenkredit zu einem angebotenen Zinssatz von 2,98 % bei einer Laufzeit von einem Jahr, mit der Möglichkeit, jederzeit Tilgungen in beliebiger Höhe zu tätigen oder eine Sonderfinanzierung über eine festgelegte Laufzeit.

Der benötigte Betrag wird in Form einer Sonderfinanzierung mit festgelegter Laufzeit und festen Tilgungsterminen vereinbart. Der angebotene Zinssatz beträgt 2,49%. Die Gemeinde muss bei dieser Form der Finanzierung die Tilgungen in festgelegter Höhe zu festgelegten Terminen (1,5 Mio. € zum 30.12.2026 und die Restschuld in Höhe von 850.000 € zum 30.03.2027) unabhängig von etwaigen Zahlungseingängen aus Grundstücksverkäufen leisten.

Der Aufnahme eines Darlehens in Höhe von insgesamt 2,35 Mio. € zur Finanzierung des Baugebiets Nördlich der Erlachaue wurde einstimmig zugestimmt. Die Verwaltung wurde ermächtigt, den Kredit zu den tagesaktuellen Konditionen aufzunehmen.

TOP 4 - Antrag des Altdorfer Forums zur Änderung des Bebauungsplans „Rappenäcker-Ost“

Gemeinderat Thomas Berner erhielt die Gelegenheit, den Antrag des Altdorfer Forums zur Änderung des erst im Dezember 2024 in Kraft getretenen Bebauungsplan „Rappenäcker-Ost“ zu erläutern. Anhand von Skizzen und detaillierten Rechentermen erläuterte er, dass die vorgeschlagenen Änderungen (Festsetzung der maximalen Einleitmengen in den Regenwasserkanal) sowie die Anpassung der Dachneigungen (für Teilgebiet 1. Satteldach mit einer Dachneigung von 30 bis 35 Grad, für Teilgebiet 2 freie Dachform bis 35 Grad) für die Grundstückseigentümer von Vorteil wären. Dies würde die Möglichkeit bieten, anstatt begrünter Dächer, auch Satteldächer mit Harteindeckung zu planen und zur Entwässerung des Grundstücks dafür geeignete Technologien (z.B. Rigolen, Schluckbrunnen, Zisternen) frei wählen zu können, die ebenso wie begrünte Dachflächen geeignet wären, die Einleitungsmenge in die Kanäle zu steuern.

Nicht nur die Verwaltung sprach sich gegen die Änderung des noch brandneuen Bebauungsplans aus. Auch Bürgermeister Erwin Heller betonte, er sehe keine Notwendigkeit, das Bebauungsplanverfahren erneut aufzugreifen. Nicht zuletzt sei die freiwillige Umlegung auf Basis des beschlossenen Bebauungsplans abgewickelt wurden, sodass sich die künftigen Grundstückseigentümer wie auch die von der Gebietsaufsiedlung betroffenen Anwohner auf eine verlässliche Städteplanung verlassen können müssten.

Die Mehrheit des Gremiums sah jedoch in der möglichen Technologiefreiheit der Art der Regenrückhaltung und der Freiheit, auch Satteldächer zu planen, einen großen Vorteil. Bei 12 Ja-, 2 Neinstimmen und einer Enthaltung beschloss der Gemeinderat deshalb, die Planung für eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans „Rappenäcker-Ost“ in die Wege zu leiten und beauftragte die Verwaltung hiermit.

Plandarstellung aus PDF einfügen

TOP 5 - Sonstiges und Bekanntgaben

Neue Leitung des Kinderhauses Erlachaue

Bürgermeister Erwin Heller gab bekannt, dass der Gemeinderat in seiner heutigen vor terminierten nichtöffentlichen Sitzung Herrn Benjamin Held als neuen Leiter des Kinderhauses Erlachaue gewählt habe.

Herr Held hatte seit Sommer 2024 die kommissarische Leitung inne. Nach dem Ausscheiden der ehemaligen Leiterin Susanne Kittler war die Leitungsstelle nun dauerhaft neu zu besetzen.

Anmerkung der Verwaltung: Herrn Held gratulieren wir ganz herzlich und freuen uns auf die weitere künftige sehr gute Zusammenarbeit!

Aufstockung der Sanierungsmittel für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte III“

Bürgermeister Erwin Heller gab bekannt, dass der Aufstockungsantrag der Verwaltung erfolgreich war, sodass die Sanierungsmittel für das Gebiet „Ortsmitte III“ um 700.000 € aufgestockt wurden.

Vorbildliche Sanierung des Altdorfer Rathauses

Eine bronzene Plakette ist eine Auszeichnung, die für herausragende Sanierungsmaßnahmen in Stadterneuerungsgebieten vergeben wird. Bürgermeister Erwin Heller freute sich, dass die Gemeinde Altdorf mit einer solchen bronzenen Plakette für die Sanierung des Rathauses ausgezeichnet wurde. Die Plakette wird Anfang August persönlich durch die Ministerin für Landesentwicklung und Bauen, Frau Nicole Razavi, überreicht werden.

Positive Rückmeldung des Ortsbauernverbandes

Bürgermeister Erwin Heller übermittelte dem Gremium den Dank des Vorsitzenden des Ortsbauernverbands, der sich für den Vereinsförderungsbeitrag, den Ausbau des Rollerwegs im Rahmen der Flurbereinigung und für die Arbeiten des Bauhofteams zur Entwässerung der nördlichen Ackerflächen bei der Verwaltung und beim Gemeinderat bedankt hat.

Anfragen

Straßenzustand und Zustand des Sportplatz-Parkplatzes

Es wurde berichtet, dass der Zustand einiger Ortsstraßen, z.B. im Lindenweg und im Kreuzungsbereich Würmstraße/Birkenstraße, sehr schlecht sei.

Bürgermeister Erwin Heller erläuterte, dass die Haushaltsmittel für die Sanierung von Straßen, Wegen und Plätzen äußerst knapp seien, sodass jedes Jahr nur einige Verbesserungen möglich seien.

Der Parkplatz am Sportgelände sei jedoch am Vortag vollständig wiederhergestellt worden. Aufgrund der Baustelleneinrichtung für die Wasserleitung der ASG nach Hildrizhausen ist der Belag sehr mitgenommen gewesen. Man habe einen neuen Dünnschichtbelag aufbringen lassen und die Markierungen für den Radfahrunterricht der Adolf Rehn-Schule neu aufbringen lassen, unter einer Kostenbeteiligung der ASG.

Erscheinung
Altdorfer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2025

Orte

Altdorf

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto