Ein Anwohner aus Burgstall fragte nach, ob es zwischen der „Syna“ und „wisotel“ in der Mühlstraße eine Einigung im Hinblick auf die Verlegung der Leitungen unter der Brücke gegeben habe. Hierzu erklärte ihm Bürgermeisterin Wiedersatz, dass sie dies selbst in Erfahrung bringen müsse und man ihm Bescheid gebe.
Bürgermeisterin Wiedersatz gab bekannt, dass beim Druckunterbrecher in Burgstall die entsprechende Fachfirma angefangen habe, den Wasserbehälter zu schweißen. Wenn einer dieser Behälter fertig sei, könne der Gemeinderat voraussichtlich Mitte Januar 2025 die angedachte Besichtigung vornehmen. Sie führte ferner aus, dass die Holzverkleidung an drei Seiten des Gebäudes angebracht werde. Ferner informierte Bürgermeisterin Wiedersatz, dass die Firma „wisotel“ nun auch in Erbstetten mit dem Glasfaserausbau begonnen habe. Sie wies ferner darauf hin, dass voraussichtlich am 23. Februar 2025 die Bundestagswahl stattfinden werde, weshalb man den Gemeinderat bittet zu prüfen, ob sie an diesem Tag als Wahlhelfer eingeteilt werden könnten.
Zu der in der letzten Sitzung vom Gemeinderat nachgefragten „Rechts- vor-links“- Situation in der Friedhofstraße/Zwingergasse gab Frau Wiedersatz bekannt, dass dort das „Rechts-vor-links“ gelte, denn es gebe keinen abgesenkten Randstein. Abschließend informierte sie, dass das Land zwischen Burgstall und Kirchberg an der Landesstraße L1114 Baugrunduntersuchungen durchführen lasse. Demnach bereite das Regierungspräsidium Stuttgart die Planungen für den Ausbau der Straße im Jahr 2025 vor.
Dem vorliegenden Baugesuch wurde einstimmig die notwendige Zustimmung der Gemeinde erteilt.
Als Sachverständige waren Herr Ulrich Häußermann und Herr Paul Bek vom Forstamt des Landratsamts Rems-Murr-Kreis anwesend.
Zunächst ging Herr Häußermann auf die allgemeinen Entwicklungen ein:
Der Klimawandel und seine Folgen haben im Juni zu Starkregen im Rems-Murr-Kreis geführt. Im Wald kam es zu starken Schäden an den Wegen und zu Hangrutschungen. Das Starkregenereignis im Wieslauftal hat als aktuellen Aspekt die Verlagerung von Totholz durch Hochwasser führende Bäche in die Diskussion gebracht. Hier hat sich der Landrat klar für den Schutz von Mensch und Eigentum ausgesprochen und das Thema in Richtung Forstminister Hauk kommuniziert. Das Forstamt möchte sich dafür einsetzen, den Wald zu stabilisieren und vielfältig zu pflegen, damit er seine Funktion als Klimaretter, Lebens- und Erholungsraum und Holzversorger erfüllen kann. Die regelmäßige Pflege von Dolen und Gräben sowie die Profilierung und der Unterhalt der Waldwege bleiben eine wichtige Aufgabe.
Im Rems-Murr-Kreis wird seit Jahrzehnten naturnahe Waldwirtschaft betrieben. Dabei wurden über Naturverjüngung im Halbschatten vor allem die Schattbaumarten Buche und Tanne gefördert. Das war unter den damaligen Rahmenbedingungen sinnvoll und klug. Durch den Klimawandel und die heißen Trockenjahre entstanden nun aber Schadflächen, auf denen nun lichtliebende Arten gepflanzt werden. Diese Baumarten, wie z. B. Eiche, Roteiche, Elsbeere, Speierling und Douglasie werden in Zukunft eine wichtige Rolle im Wald übernehmen, weil sie mit höheren Temperaturen und Wassermangel besser zurechtkommen als Fichte, Tanne und Buche. Lichte Wälder haben eine deutlich höhere Artendiversität bei Pflanzen und Tieren. Die Schadfläche wird außerdem genutzt, um Wald- und Wegränder zu gestalten und auch hier die Artenvielfalt zu erhöhen.
Im Frühjahr 2024 stand das alle drei Jahre zu erstellende forstliche Gutachten zum Rehwildverbiss an. Es wird durch den zuständigen Förster erstellt. Es bezieht sich jeweils auf ein Jagdrevier, gibt einen Überblick über die Waldverjüngung und das Erreichen der Verjüngungsziele. Gleichzeitig ist es die Grundlage für einen konstruktiven Austausch zwischen Forst, Jagd und Verpächter, um sowohl die waldbaulichen, als auch die jagdlichen Ziele zu erreichen. Im April wurden durch das Forstamt zahlreiche Waldbegänge durchgeführt, um den Zustand der Verjüngung in Augenschein zu nehmen und sinnvolle waldbauliche und jagdliche Maßnahmen abzustimmen.
Das Käferholzaufkommen an Fichte und Tanne ist aufgrund der niedrigen Temperaturen und ausreichenden Niederschläge im aktuellen Jahr deutlich geringer als in den Vorjahren. Auch aus Mitteldeutschland kommt weniger Schadholz als erwartet. Aktuell wird für den Herbst mit steigenden Holzpreisen gerechnet, weshalb derzeit mit dem Frischholzeinschlag im Nadelholz begonnen wurde. Die Preise bei Buche, Esche und Eiche erscheinen stabil, der Brennholzpreis bleibt auf gleichem Niveau.
Förster Paul Bek informierte anschließend noch zu den konkret geplanten Maßnahmen im Gemeindewald 2025. Vorgesehen sind größere Ausgabeposten für die Wegeunterhaltung und den Holzeinschlag sowie Holzrückearbeiten. Insgesamt wird mit einem negativen Haushaltsjahrergebnis i. H. v. 15.100,00 € für 2025 gerechnet. Nach kurzer, ausführlicher Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig dem vorgelegten Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2025 zu.
Aufgrund der Befangenheitsvorschriften der Gemeindeordnung wurde zunächst über die Befangenheit einzelner Mitglieder im Gremium beschlossen.
Anschließend stellten Frau Wenzel und Herr Jautz vom Ingenieurbüro Frank aus Backnang den geplanten Ausbau der Gartenstraße/Nelkenweg vor. Mit dem Ausbau soll die Wasserleitung in der Nellmersbacher Straße erneuert und ein Ringschluss zur Schulstraße hergestellt werden. Das vorhandene Wasserleitungsnetz und die Wasserleitungsschächte in der Gartenstraße, dem Nelkenweg und der Nellmersbacher Straße sind in einem schlechten Zustand und müssen erneuert werden. Auch die Kanalisation in der Gartenstraße und dem Nelkenweg ist, laut der 2015 durchgeführten Untersuchung, stark geschädigt. Des Weiteren sind alle an den Kanal angeschlossenen Anschlüsse unsachgemäß ausgeführt und somit undicht.
Es ist vorgesehen, die Wasserleitung und die Hausanschlüsse in der Gartenstraße und dem Nelkenweg zu erneuern. Die neue Wasserleitung ist mit duktilen Gussrohren (GGG) und einem Durchmesser von 100 mm geplant. Die Kanalisation soll erneuert und aufdimensioniert werden (DN300). Im öffentlichen Straßenraum werden sowohl die Abwasseranschlüsse als auch die Frischwasseranschlüsse mit erneuert. Alle Arbeiten im Bereich der Wasserleitung und der Kanalisation sind in offener Bauweise geplant.
Im Zuge der geplanten Ausbaumaßnahmen beabsichtigt auch die Syna GmbH die bestehende Stromversorgung zu erneuern. Die vorhandene Versorgung über Dachständer soll durch eine Erdverkabelung ersetzt werden.
Die Telekom AG wird im Zuge der weiteren Planung ebenfalls beteiligt und erhält die Möglichkeit, erforderliche Arbeiten an ihrem Leitungsnetz mit durchzuführen. Die Wisotel GmbH führt derzeit Leitungsverlegungen im Gemeindegebiet aus. Im Hinblick auf die anstehenden Arbeiten im Nelkenweg und der Gartenstraße wurde der Wisotel GmbH eine Leitungstrasse vorgegeben.
Nach Abschluss aller Leitungsarbeiten wird die Gartenstraße und der Nelkenweg ebenfalls komplett ausgebaut. Die vorhandene Straßenraumbreite beträgt dann 6 m.
Im Nelkenweg soll die bestehende Aufteilung von Gehweg und Fahrbahn beibehalten werden. Es ist vorgesehen, den lediglich 1 m breiten Gehweg auf 1,50 m zu verbreitern. Die Fahrbahnbreite beträgt zukünftig rd. 4,50 m.
In der Gartenstraße ist vorgesehen, den Straßenraum als gemeinsam genutzte Verkehrsfläche auszubauen. Hätte man einen Gehweg mit 1,5 m Breite angelegt, würde ein gesetzliches Parkverbot in der Gartenstraße gelten.
Entwässert wird die Straße durch eine außermittig geplante, 0,50 m breite, Entwässerungsrinne. Die Gesamtbreite der Fahrbahn beträgt zukünftig 5,40 m. Auf der nördlichen Seite entsteht ein 2,00 m breiter Asphaltstreifen und auf der Südseite ein 2,90 m breiter Asphaltstreifen.
Der Rems-Murr-Kreis hat dieses Jahr den Asphaltbelag der Nellmersbacher Straße (K1846) bis zur Einmündung Freibadweg erneuert. Aufgrund von anstehenden Erneuerungsarbeiten an der Wasserleitung wurde der Bereich bis zur Kreuzung Burgstaller Straße / Nellmersbacher Straße (K1906 / K1846) ausgespart. Diese Erneuerung der Wasserleitung soll nun von der Burgstaller Straße bis zur Kreuzung Freibadweg / Gartenstraße erfolgen. Vorgesehen ist, die vorhandenen Graugussleitungen DN100 durch Leitungen aus duktilem Guss (GGG) zu ersetzen. Da die Schächte eng und in einem schlechten Zustand sind, ist auch der Neubau der bestehenden Wasserleitungsschächte vorgesehen.
Zusätzlich zu diesen Arbeiten soll am Ende der Schulstraße ein weiterer Anschluss an die Hauptleitung (DN150 AZ) erfolgen. Dadurch wird die bisher in der Schulstraße vorhandene Stichleitung geschlossen und ein Ringschluss hergestellt. Durch diesen zusätzlichen Einspeisepunkt erhöht sich die Versorgungssicherheit.
Die Kosten für den Ausbau inkl. Kanalisation, Wasserleitungsausbau, Straßenbau und Beleuchtung betragen 1.108.000,00 €. Bewilligt wurden Ausgleichsstockmittel in Höhe von 104.000,00 €.
In der anschließenden Diskussion wurde seitens Gemeinderat darauf hingewiesen, dass man bei der ursprünglichen Beratung in der Januarsitzung das Ingenieurbüro beauftragt hatte, den Gehweg im Nelkenweg ein Stück weiter zu verlängern. Hierfür wäre ein Grunderwerb zu tätigen. Bürgermeisterin Wiedersatz sicherte zu, sich hierfür mit den Eigentümern in Verbindung zu setzen, eventuell wäre auch eine Grunddienstbarkeit möglich.
Der Gemeinderat stimmte nach ausführlicher Beratung einstimmig der Planung zu. Bürgermeisterin Wiedersatz wurde beauftragt, sich um einen Grunderwerb im Nelkenweg zur Verlängerung des Gehwegs zu bemühen bzw. die Zustimmung zu einer Dienstbarkeit zu erhalten.
Die Arbeiten werden dementsprechend öffentlich ausgeschrieben.
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 10.04.2018 die Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Seine Entscheidung hatte das BVerfG damit begründet, dass das Festhalten des Gesetzgebers zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen führt, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt. Mit dem Beschluss wurde gleichzeitig bestimmt, dass der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2019 eine gesetzliche Neuregelung zu treffen hat. Diese Verpflichtung wurde durch die Verkündung des Grundsteuerreformpakets des Bundes im November/Dezember 2019 erfüllt. Damit durften und dürfen die bisherigen Bewertungsregeln noch für eine Übergangszeit bis 31. Dezember 2024 angewandt werden.
Neben dem eigentlichen Grundsteuerreformgesetz war auch eine Grundgesetzänderung Teil des Reformpakets. Der geänderte Artikel 105 Abs. 2 des Grundgesetzes ermächtigt die Länder nun, vom Grundsteuerrecht des Bundes (Bundesmodell) abzuweichen. Von dieser Länderöffnungsklausel haben mehrere Bundesländer Gebrauch gemacht. Zu ihnen gehört das Land Baden-Württemberg, wo der Landtag am 4. November 2020 das Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) beschlossen hat.
Sowohl im Bundesrecht als auch im Landesgrundsteuergesetz wird die Grundsteuer wie im bisherigen Recht in einem dreistufigen Verfahren ermittelt:
- Im ersten Schritt, dem Bewertungsverfahren, stellen die Finanzämter den Grundsteuerwert fest. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Grundsteuerwertbescheids.
- Im zweiten Schritt wird von den Finanzämtern auf der Grundlage des Grundsteuerwerts der Messbetrag berechnet. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Messbescheids.
- Im dritten und letzten Schritt errechnet die Gemeinde die Grundsteuer, indem sie den Messbetrag mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz multipliziert. Durch den Grundsteuerbescheid wird die Grundsteuer dann gegenüber dem Steuerpflichtigen festgesetzt.
Für das Grundvermögen (Grundsteuer B) hat der Landesgesetzgeber in Baden-Württemberg mit dem modifizierten Bodenwertmodell einen eigenen Weg gewählt. Bei diesem Modell wird die Grundstücksfläche mit dem vom örtlichen Gutachterausschuss auf den 01.01.2022 festgestellten Bodenrichtwert multipliziert. Die Gebäudewerte auf den entsprechenden Grundstücken sind dagegen nicht relevant. In Baden-Württemberg bleibt die Bebauung eines Grundstücks und damit ein etwaiger Gebäudewert auf der Ebene der Bewertung damit unberücksichtigt. Der sich ergebende Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) wird mit der sogenannten Steuermesszahl, für die insbesondere für bebaute Wohngrundstücke ein Abschlag von 30 % vorgesehen ist, vervielfacht.
Bei der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) hat der Landesgesetzgeber das Bundesmodell übernommen. Die Bewertung erfolgt hier auf Basis eines typisierenden, durchschnittlichen Ertragswertverfahrens. Während im bisherigen Recht bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben die Wohngebäude der Betriebsinhaber, seiner Familienangehörigen und die Altenteiler bei der Grundsteuer A mitbewertet worden sind, werden diese zukünftig als eigenes Grundsteuerobjekt bei der Grundsteuer B bewertet.
Aufgrund der neuen, ab 2025 geltenden Bemessungsgrundlagen sind auch die Hebesätze 2025 neu zu beschließen.
Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, dass es durch die Grundsteuerreform nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens gegenüber dem Jahr 2024 kommt. Es ist somit vorgesehen, den Hebesatz und das zu erwartende Grundsteueraufkommen so zu kalkulieren, dass die sogenannte „Aufkommensneutralität“ gegeben ist.
Das Grundsteueraufkommen 2024 der Grundstücke in der Grundsteuer A, bei denen vom Finanzamt der neue Messbetrag bereits festgesetzt wurde, beträgt aktuell 13.800 EUR. Das entspricht rund 67 % aller Messbeträge.
Für das Jahr 2025 sind vom Finanzamt für diese Grundstücke bisher Messbeträge in Höhe von insgesamt 2.580 EUR festgesetzt worden. Für die restlichen Fälle wurde vom Finanzamt bisher noch kein Messbetrag mitgeteilt. Die endgültige Messbetragssumme kann sich in Abhängigkeit noch ausstehender Grundsteuermessbescheide und der Unwägbarkeiten durch eingegangene Einsprüche gegenüber dem aktuellen Stand noch verändern. Auf der aktuellen Grundlage würde das Grundsteueraufkommen 2024 bei der Grundsteuer A im Jahr 2025 erreicht werden mit einem Hebesatz von
13.783,23 EUR [Grundsteueraufkommen 2024]
x 100 = 534 v.H.
2.579,82 EUR [Summe der Messbeträge 2025]
Es wird vorgeschlagen, den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 530 v.H. festzusetzen.
Das Grundsteueraufkommen 2024 der Grundstücke in der Grundsteuer B, bei denen vom Finanzamt der neue Messbetrag bereits festgesetzt wurde, beträgt aktuell 435.000 EUR. Für das Jahr 2025 sind vom Finanzamt für diese Grundstücke bisher Messbeträge in Höhe von insgesamt 173.824 EUR festgesetzt worden. Das entspricht rund 96 % aller Messbeträge. Für die restlichen Fälle wurde vom Finanzamt bisher noch kein Messbetrag mitgeteilt. Die endgültige Messbetragssumme kann sich in Abhängigkeit noch ausstehender Grundsteuermessbescheide und der Unwägbarkeiten durch eingegangene Einsprüche gegenüber dem aktuellen Stand noch verändern. Auf der aktuellen Grundlage würde das Grundsteueraufkommen 2024 bei der Grundsteuer B im Jahr 2025 erreicht werden mit einem Hebesatz von
435.032,28 EUR [Grundsteueraufkommen 2024]
x 100 = 250 v.H. [Hebesatz 2025]
173.823,93 EUR [Summe der Messbeträge 2025]
Am 9. September 2024 hat das Finanzministerium für die Grundsteuer B das sogenannte Transparenzregister veröffentlicht:
fm.baden-wuerttemberg.de/de/steuern/grundsteuer-dossier/transparenzregister
Darüber können Steuerpflichtige für eine bestimmte Gemeinde eine Bandbreite an möglichen Hebesätzen abfragen, die aus Sicht des Finanzministeriums aufkommensneutral ist. Für die Gemeinde Burgstetten wird darin ein Hebesatzkorridor von 237 v.H. bis 261 v.H. ausgewiesen. Der von der Verwaltung errechnete Hebesatz befindet sich mit 250 v.H. also innerhalb des Hebesatzkorridors des Transparenzregisters.
Die bereits erwähnte Aufkommensneutralität bezieht sich ausschließlich auf das Grundsteueraufkommen in einer Gemeinde insgesamt,nicht jedoch auf die Höhe der Grundsteuer für den einzelnen Steuerpflichtigen.
Sinngemäß könnte man sagen, dass die Aufkommensneutralität lediglich eine Aussage darüber trifft, ob man als Gemeinde mit Inkrafttreten der Reform in etwa genauso viele Einnahmen aus der Grundsteuer anstrebt wie zuvor. Auch bei einer aufkommensneutralen Gestaltung, in Bezug auf die Grundsteuereinnahmen insgesamt, wird es jedoch trotzdem zwangsläufig Verschiebungen im Hinblick auf die zu zahlende Grundsteuer je Steuerpflichtigem geben. Demnach werden manche Steuerpflichtige, auch bei einer aufkommensneutralen Hebesatzgestaltung, mehr bezahlen müssen als bisher und andere wiederum weniger als bisher. Dieser Umstand wird häufig als sogenannte „Belastungsverschiebungen“ beschrieben. Die Belastungsverschiebungen ergeben sich insbesondere zwischen verschiedenen Grundstücksarten.
Darüber hinaus ist die Höhe der Belastungsverschiebungen im Bereich der Grundsteuer B auch Ausdruck des Bodenwertmodells des Landesgrundsteuergesetzes, bei dem die Gebäudewerte nicht berücksichtigt werden. Da ausschließlich die Bodenwerte maßgeblich sind, führt bspw. eine Bebauung mit einem hochwertigen Neubau zu keiner höheren Grundsteuerbelastung für den Steuerpflichtigen, andererseits führt jedoch auch ein eher einfaches und altes Gebäude für den entsprechenden Steuerpflichtigen auch nicht zu einer geringeren Grundsteuerbelastung.
Da eine Gemeinde nach dem LGrStG wie auch im Bundesmodell nur jeweils einen Hebesatz für die Grundsteuer A und B bestimmen kann, kann auf die Veränderungen der Messbeträge alt / neu für einzelne Steuerpflichtige, Grundstücke, Grundstücksarten, Gebiete oder Ortsteile und die sich daraus ergebenden Belastungsverschiebungen nicht mit einer näher zu konkretisierenden Hebesatzgestaltung eingegangen werden.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer soll im Jahr 2025 unverändert bei 360 v.H. bleiben.
Nach ausführlicher Beratung stimmte der Gemeinderat der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung), wie an anderer Stelle in diesem Amtsblatt abgedruckt, einstimmig zu. Seitens Gemeinderat wurde noch darauf hingewiesen, dass es noch die Möglichkeit gebe, eine weitere Grundsteuer C einzuführen, die für unbebaute Grundstücke gelte. Der Gemeinderat bat darum, dieses Thema im nächsten Jahr zu beraten, da man hier in Hinblick auf viele unbebaute Grundstücke auf der Markungsfläche eine Handhabe habe, um den Innenbereich besser nach zu verdichten.
- Beauftragung Befestigung des Geh- und Radweges im Brühl
Bürgermeisterin Wiedersatz berichtete, dass man die Ausschreibung für die Befestigung des Geh- und Radweges im Brühl in der Septembersitzung aufgehoben habe, da die Angebote deutlich über der Kostenschätzung gelegen hatten. Zwischenzeitlich habe man weitere Angebote bei anderen Firmen eingeholt und es liege ein günstiges Angebot vor. Einstimmig beschloss der Gemeinderat, die Befestigung des Geh- und Radweges im Brühl zu einem Angebotspreis von 22.948,70 € an die Firma Eisenbrecher zu vergeben.
Ein Gemeinderat fragte nach, warum der Radweg zwischen Burgstall und Erbstetten noch gesperrt sei. Hierzu wurde ihm erläutert, dass dort noch nachgebessert werden müsste, da kein Fugenband eingebaut worden sei.