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Gemeinderat

Sitzungsbericht vom 28.04.2026

TOP 1 – Einwohnerfrageviertelstunde Bürgermeister Erwin Heller begrüßte die zahlreiche Zuhörerschaft und eröffnete die Sitzung mit der Einwohnerfragestunde....

TOP 1 – Einwohnerfrageviertelstunde

Bürgermeister Erwin Heller begrüßte die zahlreiche Zuhörerschaft und eröffnete die Sitzung mit der Einwohnerfragestunde. Mehrere Zuhörer berichteten, dass der Telekom-Mobilfunk seit kurzem nicht mehr verfügbar bzw. sehr schlecht sei.

Bürgermeister Erwin Heller konnte den Sachverhalt aufklären und berichtete, der Mobilfunkmast der Telekom sei vor kurzem nach einer Betriebszeit von 20 Jahren mit Vertragsende ohne weitere Kommunikation mit der Gemeinde abgeschaltet worden. Die Telekom wisse seit 5 Jahren davon, dass der Standort wegfallen würde, vor etwa 3 Jahren habe mit der Gemeinde Kontakt zur Suche eines neuen Standorts bestanden. Die Gemeinde habe Vorschläge für neue Standorte auf gemeindeeigenen Grundstücken vorgelegt, aber leider keine Rückmeldung der Telekom hierzu erhalten.

Die Standortsuche sei jetzt Chefsache, betonte der Vorsitzende. Er habe heute mit einem kompetenten Mitarbeiter der Telekom gesprochen. Gespräche mit dem Eigentümer des alten Standorts liefen bereits, um eine Übergangslösung zur weiteren Schaltung des Funkmasts zu erreichen, bis ein neuer Standort gefunden sei. Fünf Vorschläge der Gemeinde für neue Standorte würden nun mit Hochdruck von der Telekom geprüft werden.

TOP 2 – Freiwillige kommunale Wärmeplanung im Konvoi gemeinsam mit der Stadt Holzgerlingen und der Gemeinde Hildrizhausen

Ergebnis der Wärmeplanung, Vorstellung des Fachgutachtens

Bürgermeister Erwin Heller führte kurz ins Thema ein und begrüßte Herrn Marc Krecher vom Büro Badenova NETZE. Die Gemeinde Altdorf hatte sich dazu entschlossen, die Wärmeplanung nach dem Klimagesetz 2023 freiwillig mit Fördermitteln des Landes im Konvoi mit Holzgerlingen und Hildrizhausen durchzuführen. Die Firma Badenova NETZE wurde mit der Datenerhebung und Auswertung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Marc Krecher von Badenova NETZE stellte nun die wichtigsten Eckdaten und Erkenntnisse vor.

Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist, dass die Kommunen eine Strategie für die Wärmeversorgung entwickeln, um einen klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2040 zu erreichen. Ein kommunaler Wärmeplan verknüpft die energetische Gebäudesanierung mit der Verwirklichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung und soll die Grundlage zur Umsetzung von lokalen Maßnahmen bilden.

Der kommunale Wärmeplan besteht aus den vier Arbeitspaketen Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario 2040 und einer Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog, die im Fachgutachten ausführlich dargestellt sind.

Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog

Die Wärmewendestrategie formuliert für die Kommune den Transformationspfad zum Zielbild des klimaneutralen Gebäudebestands oder mit anderen Worten: „Was kann die Gemeinde konkret in den kommenden Jahren umsetzen, um dem Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands näherzukommen?“

Folgende Maßnahmen nennt das Gutachten als „To-do-Liste“ für die künftigen Jahre:

Die Maßnahmen wurden mit der Gemeindeverwaltung am 10. Dezember 2026 erarbeitet und priorisiert. Bei der Bürgerveranstaltung am 5. März 2026 konnten die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung bereits öffentlich vorgestellt werden.

Nun liege es in der Hand der Kommune, die Maßnahmen strukturiert umzusetzen. Ein erster wichtiger Schritt sei, fachliche Informationen für die Bevölkerung zur Verfügung zu stellen, denn es sei am Ende wichtig, die privaten Haushalte zu einem Umstieg zu bewegen, schloss Marc Krecher seinen Fachvortrag.

Der Gemeinderat beschloss sodann einstimmig den kommunalen Wärmeplan laut Ausführung im Fachgutachten der Badenova NETZE vom April 2026, um diesen als Grundlage für die weiteren Bemühungen in Bezug auf das Erreichen der Klimaneutralität bis 2040 zu nutzen.

Das Fachgutachten kann unter www.altdorf-boeblingen.de/de/wirtschaft-bauen/kommunalen-waermeplanung/index.php eingesehen werden.

TOP 3 – Tiefbaumaßnahme Riedwiesenweg

Sanierung/Erneuerung von Abwasserkanal sowie Wasserleitung und Straßenbau

Vorstellung der Ausführungsplanung

Zur Vorstellung der Ausführungsplanung für die Tiefbaumaßnahme im Riedwiesenweg begrüßte Bürgermeister Erwin Heller Herrn Malwin Lutz vom Büro Mayer Ingenieure GmbH aus Böblingen.

Im Hinblick auf eine langfristige Gebührenstabilität hält die Gemeinde die Abwasser- und Wasserleitungen stets in einem guten Zustand. Dabei wird sowohl auf eine stetige Leitungssanierung als auch auf sinnvolle Gesamtsanierungsmaßnahmen in Kombination mit einer Straßensanierung geachtet. Bei Straßenzügen, die sowohl einen schlechten Straßenzustand als auch marode Leitungen und Kanäle aufweisen, ist eine Komplettsanierung langfristig die günstigste Lösung. Dies ist beim Riedwiesenweg der Fall. Abwasserkanal, Wasserleitung und Straßenbau sind aus dem Jahr 1954/1955 und entsprechend sanierungsbedürftig.

Deshalb sind nun folgende Maßnahmen geplant:

  • Vollausbau der Straßen- und Gehwegflächen unter Optimierung des Querschnitts (rund 1.600 m² Straßenfläche): u.a. Verbreiterung des nördlichen Fußwegs auf 1,5 m Mindestbreite (barrierefreie Querung auf gesamter Länge), Sanierung des angrenzenden Wirtschaftswegs (u.a. als Umleitung für Anlieger des südlichen Baufelds)
  • Erneuerung der Anschlussleitungen der Kanalisation und Wasserversorgung im öffentlichen Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze (je160 m Mischwasser-Kanalisation und Frischwasserleitung)
  • Umbau der Straßenbeleuchtung auf eine energiesparende LED-Beleuchtung

Die Tiefbaumaßnahme erfolgt in mehreren Bauphasen und soll im September 2026 begonnen werden. Die Bauzeit für die Gesamtmaßnahme beträgt ca. 10 bis 12 Monate. Die Eigentümer und Anlieger wurden bereits am 04.02.2026 umfangreich über die Baumaßnahme informiert.

Die Gesamtkosten für die Erneuerung Mischwasserkanalisation, Frischwasserleitung und Straßenbau belaufen sich auf rund 1.626.000 €. Da der Riedwiesenweg innerhalb des Sanierungsgebietes „Ortsmitte III“ liegt, sind die Straßenbaumaßnahmen bis zu einer Förderobergrenze von 250 €/m² förderfähig. Der Zuschuss beträgt rund 36 %.

Der Gemeinderat stimmte der Ausführungsplanung vom 10.03.2026 sowie der Ausschreibung dieser Tiefbaumaßnahme einstimmig zu.

TOP4 – Beschaffung Teleskopradlader für den Bauhof

Der Teleskopradlader des Bauhoffuhrparks, Baujahr 2012, ist trotz sorgsamer Pflege und ordnungsgemäßer sorgfältiger Nutzung nicht mehr einsatzfähig. Das Fahrzeug hat einen Schaden an der Hydraulik-Hauptpumpe. Dies hat zur Folge, dass der Teleskoparm ohne Bedienung unkontrolliert nach unten bzw. vor- und zurückfährt. Bedingt durch diesen Fehler ist die Fahrgeschwindigkeit auf 20 bis maximal 25 km/h reduziert. Das Fahrzeug wurde deshalb außer Betrieb genommen und eine gleichwertige Ersatzmaschine angemietet. Für eine Reparatur der Hydraulik-Hauptpumpe müssten mindestens 10.000 € investiert werden. Durch den Pumpenschaden ist von einer Verunreinigung des Gesamtsystems mit Spänen auszugehen, wodurch weitere Schäden nicht auszuschließen sind. Hierfür fallen möglicherweise weitere Kosten in Höhe von 15.000 € bis 25.000 € an.

Im Interesse einer betriebswirtschaftlich sinnvollen Lösung schlug die Verwaltung deshalb vor, einen neuen Radlader zu beschaffen. Dieser soll mit denselben Grundfunktionen ausgestattet werden wie das bisherige Fahrzeug. Zusätzlich sollen eine Stapeleinrichtung, eine Greiferschaufel und eine Arbeitsplattform zusammen mit dem Fahrzeug angeschafft werden. Damit ist, wie beim jetzigen Radlader, das Laden durch Schaufel oder Gabel möglich. Der Radlader mit Teleskoparm hat sich unter anderem bewährt, um höhere Reichweiten mit der Arbeitsplattform anfahren zu können. Der Bauhof tauscht auch regelmäßig an der Straßenbeleuchtung die Leuchtmittel bzw. stellt sukzessive die Straßenbeleuchtung auf LED-Technik um. Für den Rückschnitt an Bäumen ist der Teleskoparm ebenfalls von Vorteil. Zusätzlich könnte die neue Baumaschine bei Bedarf auch im Winterdienst eingesetzt werden.

Den Anforderungskatalog des Bauhofleiters Jörg Bürglin erfüllt der Teleskopradlader der Firma Kramer 8085T, für den drei Angebote von Fachhändlern eingeholt wurden. Dieses Fahrzeug verfügt über einen leistungsstarken Motor, der eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, wie der bisherige Radlader, ermöglicht. Der günstigste Anbieter, die Firma Eberle-Hald aus Metzingen, verkauft das Modell inkl. der Zubehörgeräte zum Gesamtpreis von 108.682,70 € brutto.

Bautechniker Marco Noller berichtete, die Verwaltung habe die Beschaffung nochmals überdacht und wolle nun nach einer nochmaligen Kontaktaufnahme mit der Firma Eberle-Hald eine um 5.000 € günstigere Baumaschine anschaffen, deren Höchstgeschwindigkeit 20 km/h beträgt, ansonsten aber identisch mit dem angefragten Modell ist. Für die innerörtliche Nutzung würde dies vollkommen ausreichen. Zudem könne dieses Fahrzeug von nahezu allen Mitarbeitenden mit dem Baumaschinenführerschein genutzt werden, ein Lkw-Führerschein sei nicht erforderlich. Dies fand die Zustimmung des Gremiums.

Der alte, reparaturbedürftige Radlader steht nicht fahrbereit in der Werkstatt der Firma Eberle-Hald. Ein Angebot für eine Inzahlungnahme des unreparierten Fahrzeugs in Höhe von 16.600 € brutto liegt bereits vor. Zwei weitere Kaufangebote waren bis zur Sitzung eingegangen.

Nach einem intensiven Meinungsaustausch beschloss der Gemeinderat einstimmig den Kauf eines neuen Teleskopradladers Kramer 8085T zum Bruttokaufpreis von 91.927,30 € (neu). Zusätzlich werden Anbauteile wie Stapeleinrichtung, Greiferschaufel und eine Arbeitsplattform für einen Bruttoangebotspreis von 11.697,70 € beschafft. Der Auftrag geht an den günstigsten Anbieter, die Firma Eberle-Hald, Handel und Dienstleistungen, aus 72555 Metzingen.

Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2026 mit 110.000 € eingeplant. Zur Finanzierung sind Mittel aus dem Sondervermögen „Bundes- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz“ (LuKIFG) in gleicher Höhe eingeplant.

TOP 5 – Bausachen

Anbau einer Wohnung und Umbau des bestehenden Wintergartens auf Flst. 3275, Laienstraße 12/1

Zustimmung nach § 36a i.V.m. § 31 Abs. 3 und § 34 Abs. 3b BauGB

Einstimmig erteilte der Gemeinderat die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a i.V.m. § 31 Abs. 3 und § 34 Abs. 3b BauGB (Bauturbo) für den Anbau einer Wohnung und Umbau des bestehenden Wintergartens auf Flst. 3275, Laienstraße 12/1, in der Bauverbotsfläche des Ortsbauplans.

TOP 6 – Sonstiges und Bekanntgaben

Bekanntgaben

Wahl eines stellvertretenden Leiters für das Haupt-, Bau- und Ordnungsamt

Bürgermeister Erwin Heller gab bekannt, dass der Gemeinderat in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung Herrn Philipp Zagar als neuen stellvertretenden Leiter des Haupt-, Bau- und Ordnungsamts gewählt habe. Der neue Kollege wird voraussichtlich im Juli oder August seinen Dienst bei der Gemeinde Altdorf antreten können.

Erscheinung
Altdorfer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2026
von Gemeinderat Altdorf
13.05.2026
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