Bürgermeisterin Wiedersatz gab bekannt, dass die Sanierung des Ev. Kindergartens Erbstetten sehr gute Fortschritte mache. Die Leitungsinstallationen seien fast fertiggestellt, die Fenster seien eingebaut und der Elektriker sei auch vor Ort.
Weiter berichtete sie, dass für den Druckunterbrecher in der oberen Rathausstraße in Burgstall derzeit das Fundament hergestellt und in ca. 2 bis 3 Wochen der Rohrleitungsbau begonnen werde. Außerdem sei mit dem Glasfaserausbau in der Rötesiedlung begonnen worden.
In den Wintermonaten kam es ein paar Mal zum Ausfall der Heizung in der Grundschule Erbstetten. Ursache war meist ein Defekt an dem in die Jahre gekommenen Ölniedertemperaturkessel, der nur mit Mühe vom Heizungsbauer repariert werden konnte, da die Ersatzteile nicht mehr oder nur schwer zu bekommen sind. Als Sachverständiger war Herr Müller vom Ingenieurbüro Ratioplan GmbH aus Weissach im Tal anwesend.
Er erläuterte, dass die Versorgungssicherheit dadurch gewährleistet werden kann, dass neben den künftig geplanten Wärmepumpen und den PV-Anlagen ein Ölbrennwertkessel mit 80 bis 100 kW zur Spitzenlastabdeckung installiert werden könnte.
Der Kauf eines neuen Ölbrennwertkessels stelle nur einen Baustein der künftigen Heizungsanlage dar, womit man die vom Gemeinderat angedachten Ideen trotzdem weiter verfolgen könne. Die Kostenschätzung für diesen Kessel inklusive Aus- und Einbau des Kessels samt Reinigung des Tanks werden auf ca. 55.000 bis 65.000 € brutto geschätzt.
Seitens eines Gemeinderats wurde der Antrag gestellt, diesen Tagesordnungspunkt zurückzustellen, um sich grundlegend Gedanken zu machen. Auch schlug er vor, vorübergehend einen externen mobilen Heizkessel aufzustellen. Allerdings müsse man hierbei mit ca. 20.000 € an Kosten rechnen, zuzüglich der notwendigen Anschlüsse. Herr Müller plädierte daher für die Anschaffung eines Ölbrennwertkessels.
Der Gemeinderat stimmte über den weitergehenden Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung ab, welchem mehrheitlich wie folgt zugestimmt wurde:
Mit der Planung, Ausschreibung und Bauleitung wird das Ingenieurbüro Ratioplan GmbH aus Weissach im Tal auf Stundenbasis beauftragt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die beschränkte Ausschreibung durchzuführen und den Auftrag an den günstigsten Bieter zu vergeben.
Der Bebauungsplan „Unterer Berg und Rüdernegert II“ in der Bergsiedlung in Burgstetten wurde im Jahr 1958 geändert und um den Bereich der Austraße erweitert.
Das Bauverbot auf der Südseite soll, entsprechend dem Grundstück Austr.1, bis zur Umfangsgrenze des Bebauungsplans aufgehoben werden. Anlass für die Bebauungsplanänderung ist die städtebaulich verträgliche Nachverdichtung der Bestandsbebauung an der südlichen Austraße. Damit verfolgt die Gemeinde insbesondere folgende Ziele:
Einstimmig stimmte der Gemeinderat folgenden Beschlussvorschlägen zu:
Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses mit Lageplan erfolgt an anderer Stelle in diesem Amtsblatt.
Nachdem die Erschließungsarbeiten im Neubaugebiet Brühl VI nun abgeschlossen sind, kann mit dem Vergabeverfahren für den Bauplatzverkauf begonnen werden.
Der Gemeinderat hat im Jahr 2022 die Richtlinie für die Vergabe der dortigen gemeindeeigenen Bauplätze beschlossen. Darin ist auch geregelt, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung die Eröffnung des Vergabeverfahrens, die Lage und Anzahl der zu vergebenden Baugrundstücke und die Bewerbungsfrist
beschließt.
Der Gemeinderat hatte weiter beschlossen, die Vergabe der Bauplätze auch mithilfe der Online-Plattform BAUPILOT durchzuführen. Über diese Plattform können sich Interessenten für die Bauplätze bewerben, die erforderlichen Unterlagen hochladen und dort wird dann nach Ende der Bewerbungsfrist eine Rangliste der Bewerber nach den festgelegten Kriterien erstellt. Außerdem wird zur Klarstellung bei der Durchführung des Vergabeverfahrens eine Ergänzung der Präambel vorgeschlagen.
Zur Durchführung des Vergabeverfahrens fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:
1. Das Vergabeverfahren wird am 15. Juni 2024 eröffnet. Ab diesem Zeitpunkt sind Bewerbungen möglich und die Plattform BAUPILOT steht für die Abgabe der Bewerbungen zur Verfügung. Dies wird im Amtsblatt und auf der Homepage der Gemeinde Burgstetten veröffentlicht. Auf der Homepage wird ein entsprechender Link eingerichtet.
2. Die im beigefügten Lageplan dargestellten Baugrundstücke Nr. 1 bis 26 werden in der ersten Vergaberunde zum Kauf angeboten.
3. Die Bewerbungsfrist für die erste Vergaberunde endet am 31. Juli 2024.
4. Die Präambel der Vergaberichtlinien wird folgendermaßen ergänzt: Die Punkteverteilung der Vergaberichtlinien bezieht sich auf den Bewerber. Mitbewerber werden nur in den genannten Fällen (z. B. Anrechnung ehrenamtlicher Tätigkeit) berücksichtigt.
Die Gemeinde Burgstetten hat in den letzten Jahren immer wieder in dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten bei der Aufnahme von Flüchtlingen investiert. Die Aufnahmeverpflichtung der Gemeinde ist aber inzwischen so weit angestiegen, dass für die Unterbringung von weiteren Flüchtlingen eine neue Unterkunft geschaffen werden muss.
Im Jahr 2016 wurde im Gewerbegebiet Erbstetten auf einem gemeindeeigenen Grundstück durch den Rems-Murr-Kreis eine Containeranlage für 20 Personen erstellt. Ursprünglich war dort die Unterbringung von insgesamt 30 Personen geplant.
Diesen Container konnte die Gemeinde 2019 erwerben und als sogenannte Anschlussunterbringung nutzen. Auf diesem Grundstück kann grundsätzlich eine weitere Anlage für ebenfalls 20 Personen errichtet werden. Hier sind die baurechtlichen Voraussetzungen bereits gegeben, es ist kein Grunderwerb erforderlich und die Erschließung ist vorhanden. Außerdem sind die Kosten im Verhältnis zur Anzahl der Personen, die untergebracht werden können, wesentlich niedriger als z. B. für einen Immobilienerwerb. Auch die Lage im Gewerbegebiet ist für den dort angedachten Personenkreis geeignet. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die dortige Unterbringung von Flüchtlingen insgesamt gut funktioniert hat.
Da die Gemeinde in diesem Jahr voraussichtlich noch 35 weitere Flüchtlinge aufnehmen muss, stimmte der Gemeinderat mehrheitlich folgenden Vorschlägen zu:
1. Der Erstellung einer Containeranlage im Gewerbegebiet Erbstetten, Leichtwiesen 6, für ca. 20 Personen wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, für die Erstellung des entsprechenden Baugesuchs und die Durchführung der öffentlichen Ausschreibung sowie die Bauleitung das Architekturbüro Beutelsbacher aus Marbach zu beauftragen.
3. Die Lieferung und Erstellung einer solchen Containeranlage wird öffentlich ausgeschrieben.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Erschließungsarbeiten (weiterer Hausanschluss) durchführen zu lassen.
5. Die Bauweise, ob herkömmliche Stahlcontainer oder in Holzbauweise, wird vor der öffentlichen Ausschreibung noch festgelegt.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22. Februar 2024 den Haushaltsplan für den Kernhaushalt der Gemeinde sowie den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Burgstetten für das Jahr 2024 einstimmig beschlossen. Die Kommunalaufsicht hat die Verwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass die seit 01.01.2023 gültigen Vordrucke der Eigenbetriebsverordnung-HGB (EigBVO-HGB) nur teilweise verwendet wurden. Da es für den Wirtschaftsplan nach EigBVO-HGB kein Muster gibt, soll analog das Muster für den Feststellungsbeschluss im Rahmen des Jahresabschlusses verwendet werden. Hier war im Finanzprogramm vom Finanzdienstleister das Muster der EigBVO-Doppik für den Wirtschaftsplan hinterlegt.
Zahlenmäßig ändert sich nichts, lediglich die Überschriften und das Layout wurden teilweise angepasst. Außerdem sind die Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und Investitionszuweisungen sowie die Zinsaufwendungen bei der EigBVO-HGB bei den Finanzierungstätigkeiten und nicht bei den Investitionstätigkeiten auszuweisen.
Auch wenn der Eigenbetrieb über keine eigenen liquiden Mittel verfügt, muss trotzdem das Muster „Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität“ aus Anlage 3 EigBVO-HGB dem Liquiditätsplan (ab Seite 211 Haushaltsplan) beigefügt werden. Folgende Beschlüsse wurden einstimmig gefasst:
1. Der Gemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Burgstetten wie in Anlage 1 aufgeführt zu.
2. Der Gemeinderat nimmt die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität zur Kenntnis.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig einem Gesellschafterdarlehen in Höhe von 200.000 Euro bei 3,95 % an die KAWAG-Netze mit einer Laufzeit vom 1.10.2024 bis zum 31.12.2025 zu.
Bürgermeisterin Wiedersatz gab bekannt, dass sie Herrn Architekt Orth vom Büro Beutelspacher um eine Kostenschätzung für einen neuen Fliesenboden im Florian-Haus (Saal, Foyer, Küche und Sanitäranlagen) gebeten habe. Sie informierte, dass man mit rund 60.000 Euro rechnen müsse und bat den Gemeinderat, sich darüber Gedanken zu machen.
Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat, warum die Straße nach Nellmersbach saniert werde, informierte Bürgermeisterin Wiedersatz, dass sie vom Landratsamt die Aussage erhalten habe, dass der Belag nicht mehr in Ordnung sei, weshalb die Sanierung erforderlich geworden wäre.
Ebenfalls aus dem Gemeinderat wurde der Glasfaserausbau im Kirschenhardthof angesprochen, der sehr schleppend und auch schlecht ausgeführt werde. Hierzu berichtete die Gemeindeverwaltung, dass inzwischen wöchentlich ein „Jour fixe“ stattfinde und Wisotel einen neuen Projektberater eingesetzt habe, mit dem die Absprachen bis jetzt besser funktionieren.