1. Bürgerfragestunde
Eine Bürgerin aus Erbstetten hinterfragte die Haushaltssystematik der Gemeinde. Bürgermeisterin Wiedersatz bat aufgrund der komplexen Frage darum, einen Termin mit der Kämmerin zu vereinbaren.
2. Bekanntgaben
Bürgermeisterin Wiedersatz informierte zum künftigen Hochbehälter mit zwei Kammern (“Druckunterbrecher”) in Burgstall. Zwischenzeitlich sei gefliest worden und der Schlosser habe die Treppe und die Podeste hergestellt. Man werde jetzt mit den Außenanlagen beginnen. Ein Zaun müsse noch erstellt und die zweite PV-Anlage installiert werden.
Ferner berichtete sie, dass in der Gartenstraße in Erbstetten der Kanal fertig verlegt und auch demnächst die Hausanschlüsse der Wasserleitung verlegt seien. Für den Ringschluss wurde in der Schulstraße ein Wasserleitungsschacht gesetzt, eventuell könne dort bereits zum Ende der Woche der Endbelag wieder aufgebracht werden.
3. Sanierung der Außenfassade des Bahnhofgebäudes: Vergabe der Arbeiten (Maler, Gerüstbau- sowie Zimmererarbeiten)
Bürgermeisterin Wiedersatz informierte, dass das Bahnhofsgebäude unter Denkmalschutz stehe und die Schindeln dringend saniert werden müssten. Hierfür habe man die Arbeiten wie folgt beschränkt ausgeschrieben:
Einstimmig fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:
1. Der Auftrag für die Zimmerer- und Holzbauarbeiten wird an den günstigsten Bieter, die Zimmerei Markus Kälber aus 71546 Aspach, zum Preis von 16.783,64 € erteilt.
2. Der Auftrag für die Maler- und Lackiererarbeiten wird an den günstigsten Bieter, den Malermeisterbetrieb Wilfried Hönig aus 71576 Burgstetten, zum Preis von 44.636,31 € erteilt.
3. Der Auftrag für Gerüstbauarbeiten wird an den günstigsten Bieter, die Firma Schnabel GmbH & Co. KG aus 71636 Ludwigsburg, zum Preis von 7.943,25 € erteilt.
4. Darstellung der Kindergartenbedarfsplanung ab 2025
Jährlich werden dem Gemeinderat die Kindergartenbedarfsplanung sowie die aktuellen Belegungszahlen vorgestellt:
Planung Kindergartenjahr 2025/26 – Ortsteil Burgstall
Die derzeitigen Anmeldezahlen besagen, dass die Kindertagesstätte Burgstall im April 2025 voll belegt sein wird. Es liegen wieder so viele Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2025/2026 für die Kita vor, dass die Eltern vor kurzem seitens Verwaltung angeschrieben worden sind, mit der Bitte, ihren Betreuungsbedarf nachzuweisen. In der Kindertagesstätte werden daher künftig nur noch Kinder aufgenommen, die einen beruflich bedingten Bedarf nachweisen können (und Geschwisterkinder werden auch aufgenommen). Die Plätze für Kinder ab 3 Jahren sind bereits im Oktober 2025 belegt.
Die Gemeinde wird künftig (für alle Neuaufnahmen ab September 2025) einen Mindestbetreuungsumfang von 35 Wochenstunden (bisher 30 Stunden) für die Kindertagesstätte vorgeben. Damit soll erreicht werden, dass die Ganztagesplätze in der Kindertagesstätte vorrangig von Familien genutzt werden, die den Betreuungsbedarf wirklich benötigen.
Planung Folgejahr
Aufgrund der aktuellen Altersstruktur in der Kindertagesstätte wird es so sein, dass ab Januar 2027 die Betriebserlaubnis geändert werden muss, da zu viele drei- bis sechsjährige Kinder vor Ort sein werden. Die Krippengruppe müsste dann vorübergehend in eine Gruppe mit Altersmischung von 2 bis 6 Jahren geändert werden. Gegebenenfalls genügt es aber auch, die Krippe mit 12 Kindern im Alter von 2 bis 3 Jahren zu belegen. Dies wird derzeit noch mit dem KVJS geklärt und anschließend mit der Kindertagesstätte abgestimmt.
Konkret bedeutet dies, dass dann keine einjährigen Kinder in der Krippe in der Kindertagesstätte Burgstall aufgenommen werden können, bis sich die Situation wieder entspannt hat. Krippenplätze und Plätze für über dreijährige Kinder stehen dann ausreichend im Ev. Kindergarten zur Verfügung.
Planung Kindergartenjahr 2025/2026 – Ortsteil Erbstetten
Auch der Gemeindekindergarten in Erbstetten ist bis Ende Kindergartenjahr voll belegt. Mit der Fertigstellung des neu sanierten Evangelischen Kindergartens in Erbstetten konnten in Erbstetten weitere zusätzliche Krippenplätze geschaffen werden. Auch der Naturkindergarten ist gut ausgelastet.
Insgesamt wird derzeit mit 6 Kindern gerechnet, deren Familien im Kindergartenjahr 2025/2026 ins Baugebiet Brühl ziehen werden, weitere zwei Kinder wechseln aus Burgstall nach Erbstetten. Stand heute wird es für diese Kinder ausreichend Betreuungsplätze geben.
Planung Folgejahr
Es bleibt abzuwarten, wie viele weitere Familien mit Kindergartenkindern ins Neubaugebiet Brühl zuziehen werden. Je nach tatsächlichem Bedarf ist es im Ev. Kindergarten in Erbstetten möglich, die Krippengruppe in eine Gruppe mit 22 Kindern im Alter von 2 bis 6 Jahren einzurichten.
Ferner zeichnet sich bereits heute ab, dass im Kindergarten in Erbstetten ab Januar 2027 insgesamt 45 Kinder sein werden, die 3 Jahre oder älter sind, d.h. es wird auch dort sehr wenige Plätze für Kinder im Krippenalter geben (max. 7 für Kinder unter 3 Jahren).
Betreuung am Freitag ab 14.00 Uhr in Kindergarten und Grundschule
Aufgrund der derzeitigen Anmeldezahlen hat die Gemeinde den Betreuungsbedarf am Freitagnachmittag um 14.00 Uhr bei den Eltern hinterfragt.
In Erbstetten ist es jetzt bereits schon so, dass freitags weder in der Schule noch im Kindergarten eine Betreuung nach 14.00 Uhr benötigt wird, d.h. die Einrichtung kann bereits um 14.00 Uhr schließen. In Burgstall zeichnet sich in der Grundschule ab, dass weiter Bedarf besteht, in der Kindertagesstätte liegen noch nicht alle Nachweise ausreichend vor und es sind noch Gespräche zu führen. Generell wird deshalb vorgeschlagen, den Betreuungsbedarf freitags entsprechend dem tatsächlichen Bedarf anzupassen (Betreuung bis 14.00 Uhr oder bis 16.30 Uhr).
Ferner wurde noch darauf hingewiesen, dass derzeit immerhin 10 Kinder im Alter bis 3 Jahren von Tagesmüttern betreut werden. Der vorliegenden Kindergartenbedarfsplanung stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
5. Beginn eines neuen Vergabeverfahrens für das Baugebiet Brühl VI
Im Juli 2024 hatte die Gemeinde ein Vergabeverfahren für die Bauplätze im Neubaugebiet Brühl VI begonnen.
Zwischenzeitlich wurden dort 13 Bauplätze verkauft, zum Teil wurde bereits mit der Bebauung begonnen.
Die letzte Angebotsrunde hat gezeigt, dass sich bei sehr vielen Bewerbern sowohl in wirtschaftlicher als auch in privater Hinsicht Änderungen ergeben haben.
Die vom Gemeinderat beschlossene Richtlinie zur Vergabe der Wohnbaugrundstücke im Brühl VI und insbesondere die dort festgelegte Punktetabelle behalten unverändert ihre Gültigkeit. Das neue Vergabeverfahren wird ebenfalls über die Plattform Baupilot durchgeführt.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat folgendes: Das Verfahren zur Vergabe der Bauplätze im Neubaugebiet Brühl VI vom Juli 2024 wird aufgehoben.
Für die Bauplätze 2,8,9,10,16,17,19,20,21,22,23,24 und 25 wird ein neues Vergabeverfahren eröffnet.
Das Vergabeverfahren beginnt am 23. Juni 2025, die Bewerbungsfrist endet am 01. August 2025.
Bewerbungen sind über die Vergabeplattform BAUPILOT möglich.
6. Abrechnung der Maßnahme „Modernisierung der Mess- und Steuertechnik an den 6 Regenüberlaufbecken (RÜB`s) im Gemeindegebiet Burgstetten“
Die Arbeiten für die Modernisierung der Mess– und Steuertechnik an den 6 Regenüberlaufbecken im Gemeindegebiet sind mittlerweile abgeschlossen. Die Kostenschätzung lag bei 1,06 Mio. €. Die Gesamtkosten haben sich letztendlich auf insgesamt 880.333 € belaufen. Im Haushaltsplan waren in den Jahren 2022-2024 insgesamt 980.000 € an Haushaltsmitteln sowie 466.000 € an Fördermitteln eingestellt worden.
An zuwendungsfähigen Ausgaben wurden insgesamt lt. Festsetzungsbescheid 789.814,29 € anerkannt. Die Förderung nach der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft (FrWw) beläuft sich auf 415.400 €. Der Anteil der Förderung an den Gesamtkosten beträgt somit rd. 47,2 %. Der Eigenanteil der Gemeinde lag bei 464.933 €.
Der Gemeinderat nahm die Abrechnung zur Kenntnis.
7. Verschiedenes
Ein Gemeinderat wies darauf hin, dass man sich bezüglich der Trockenheit generell Gedanken zur Wasserversorgung machen sollte, da hier eine erhebliche Gefahr zu sehen sei. Bürgermeisterin Wiedersatz informierte hierzu, dass man das Thema „Versorgungssicherheit mit Wasser“ mit der NOW-Konzeption angegangen habe.
Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat zum Thema der Regenrückhaltebecken beim Gewerbegebiet Erbstetten berichtete Bürgermeisterin Wiedersatz, dass es tagesaktuell einen Termin gegeben habe. Die geforderten Gutachten liegen zwischenzeitlich vor. Da der Leichtwiesengraben als Gewässer zweiter Ordnung eingestuft worden sei, müsse die Gemeinde einen Gewässerrandstreifen mit 10 m anlegen, wofür nun Grunderwerb nötig werde.
Ferner wurde seitens eines Gemeinderats darum gebeten, die asphaltierte Bodenwelle beim Freibad besser sichtbar zu machen.