1. Bau einer Doppelgarage auf nicht überbaubarer Grundstücksfläche, Silcherstr. 29, Flst. 36, Auenwald-Unterbrüden
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Holzbachäcker I Änderung und Qualifizierung, rechtskräftig seit 07.09.1978.
Sachverhalt: Die Bauherrschaft plant die Errichtung einer Doppelgarage außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Hierfür wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans gemäß § 31 Abs. 2 BauGB beantragt.
Wesentliche Punkte:
Der Technische Ausschuss beschließt nach Vorstellung des Sachverhalts einstimmig:
Der Befreiung zum Bau der Doppelgarage auf nicht überbaubarer Grundstücksfläche, Silcherstr. 29, Flst. 36, in Auenwald-Unterbrüden wird das Einvernehmen der Gemeinde Auenwald erteilt.
2. Bau eines Grillunterstands / Outdoorküche zum Unterstellen von Grillgeräten, Hölderlinstr. 5, Flst. 1124/5, Auenwald-Unterbrüden
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Holzbachäcker V, rechtskräftig seit 22.12.1972.
Sachverhalt: Die Bauherrschaft plant die Errichtung eines Grillunterstands/Outdoorküche zur Unterbringung von Grillgeräten. Das Vorhaben ist baurechtlich als Gebäude einzustufen und funktional eine Nebenanlage im Sinne des § 14 BauNVO. Der Bebauungsplan lässt Nebenanlagen mit Gebäudequalität in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen explizit nicht zu.
Kritische Bewertung der Verwaltung:
Die Verwaltung empfahl, das Einvernehmen zu versagen.
Der Technische Ausschuss lehnte nach Vorstellung des Sachverhalts mit 9 Gegenstimmen ab:
Dem Antrag auf Befreiung zum Bau eines Grillunterstands / Outdoorküche zum Unterstellen von Grillgeräten, Hölderlinstr. 5, Flst. 1124/5 in Auenwald-Unterbrüden wird das Einvernehmen der Gemeinde versagt.
Abstimmungsergebnis: Der Beschluss wurde mit 9 Gegenstimmen abgelehnt. Das Einvernehmen gilt somit als erteilt.
3. Dachsanierung am Anbau des Kindergartens Oberbrüden – Vergabe der Bauleistungen
Ausgangslage: Am Anbau des Kindergartens im Ortsteil Oberbrüden wurden wiederholt Wassereintritte festgestellt, die langfristig die Bausubstanz beeinträchtigen und den Kindergartenbetrieb gefährden könnten.
Bisherige Maßnahmen: Mehrfache punktuelle Reparaturversuche brachten keinen dauerhaften Erfolg. Das Dach des Anbaus (Titanzink) ist insgesamt abgängig. Eine vollständige Erneuerung des Daches (Ausführung in Aluminium) ist notwendig.
Ausschreibung:
Angebotsergebnis:
Die Mittel sind im Haushaltsplan 2026 bereitgestellt (Kostenansatz: 60.000 €).
Der Technische Ausschuss beschließt nach Vorstellung des Sachverhalts einstimmig:
Der Gemeinderat beschließt, die Arbeiten zur vollständigen Dachsanierung am Anbau des Kindergartens Oberbrüden an die Firma Zerbe GmbH aus Auenwald zum Angebotspreis von 51.935,67 € (brutto) zu vergeben.
4. Erdauffüllung in Auenwald-Oberbrüden, Flur 1, Flst. 136
Sachverhalt: Die Antragsteller beabsichtigen, Bauaushub von Flurstück 23/1 in Auenwald-Heslachhof zu verwenden, um erosionsbedingte Setzungen auf der Ackerfläche des Flurstücks 136 in Auenwald-Oberbrüden auszugleichen.
Stellungnahme der Verwaltung: Seitens der Gemeindeverwaltung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Die Maßnahme dient der Wiederherstellung einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzbarkeit. Unter Vorbehalt der noch ausstehenden naturschutzrechtlichen Prüfung durch die Fachbehörde wird empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen.
Der Technische Ausschuss beschließt nach Vorstellung des Sachverhalts einstimmig:
Dem Antrag auf Erdauffüllung auf dem Flurstück 136 in Auenwald-Oberbrüden wird das Einvernehmen der Gemeinde Auenwald erteilt.
5. Erdauffüllung in Auenwald-Unterbrüden, Flur 0, Flst. 1206, 1208, 1202
Sachverhalt: Die Antragsteller beabsichtigen, Erdaushub der Flurstücke 431, 432, 433, 435 (Auenstraße 20, Kohlhau) auf die Flurstücke 1206, 1208 und 1202 zu verlagern.
Hintergrund:
Stellungnahme der Verwaltung: Die Maßnahmen dienen der Verbesserung der Arbeitssicherheit und der Optimierung betrieblicher Abläufe. Unter Vorbehalt der noch ausstehenden fachbehördlichen Prüfungen wird empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen.
Der Technische Ausschuss beschließt nach Vorstellung des Sachverhalts einstimmig:
Dem Antrag auf Erdauffüllung in Auenwald-Unterbrüden, Flst. 1206, 1208 und 1202 wird das Einvernehmen der Gemeinde Auenwald erteilt.
6. Verschiedenes
Keine Anmerkungen oder Rückfragen.
1. Bekanntgaben
Bürgermeister Ernst informierte über folgende Punkte:
2. Vorstellung Umleitungsplanung während der Bauphase der B14 durch die Stadt Backnang
Frau Schmied, Sachgebietsleiterin der Straßenverkehrsbehörde im Rechts- und Ordnungsamt Backnang, stellte die Umleitungskonzeption für die Vollsperrung der B14 vor.
Zeitplan der Sperrungen:
Positiv hervorzuheben ist, dass keine 3-monatige Vollsperrung, wie ursprünglich kommuniziert, notwendig ist. Frau Schmied beantwortete Rückfragen aus dem Gremium.
3. Neubau Bauhof-Warmhalle: Vergabe der Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß HOAI
In der Sitzung vom 23.03.2026 hatte der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, den Bauantrag einzureichen und ein Angebot für die weiteren Leistungsphasen beim Architekturbüro Waschitza einzuholen.
Honorarsumme für die Leistungsphasen 5 bis 9:
Gesamtbetrag: 169.573,22 € brutto (142.498,50 € netto)
Der Gemeinderat beschließt nach Vorstellung des Sachverhalts mehrheitlich:
4. Unterbringung von Flüchtlingen – Ergebnisse der naturschutzrechtlichen Standortprüfung für das Flurstück 502/2 in Mittelbrüden
Ausgangslage: Die Gemeinde Auenwald ist gesetzlich verpflichtet, Asylsuchende und Geflüchtete unterzubringen. Für das Flurstück 502/2 in Mittelbrüden war eine Containerunterkunft für zunächst 12 bis maximal 40 Personen geplant.
Ergebnisse der naturschutzrechtlichen Untersuchung: Die durch das Büro roosplan erstellte Stellungnahme kommt zu dem Ergebnis, dass eine Bebauung mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Hürden verbunden ist:
Weiteres Vorgehen: Aufgrund rückläufiger Asylzahlen (aktuell 136 Personen gegenüber 200 in 2024) wird das Hauptaugenmerk wieder verstärkt auf die dezentrale Unterbringung gelegt. Die ursprünglich für die Containerlösung eingeplanten Haushaltsmittel sollen für den Ausbau der dezentralen Unterbringung genutzt werden.
Der Gemeinderat beschließt nach Vorstellung des Sachverhalts einstimmig:
5. Vorberatung zur Satzung über die Benutzung der Gemeindegebäude der Gemeinde Auenwald
Die Satzung über die Benutzung der Gemeindegebäude aus dem Jahr 2018 wird überarbeitet. Neben den Gemeindegebäuden und den jeweiligen Ordnungsvorschriften sind insbesondere die Benutzungsgebühren neu festzulegen.
Die Vorberatung fand aufgrund eines Antrages aus der Mitte des Gemeinderates öffentlich statt.
Wesentliche Diskussionspunkte:
Vereine werden angehört und die Meinungen zusammengetragen. Die Beschlussfassung findet in einer der nächsten Sitzungen statt.
6. 66. Änderung des Flächennutzungsplans – Sonderbaufläche Kirche und Gemeindezentrum (Altes Schulhaus Maubach), Backnang
Hintergrund: Die Christliche Gemeinde Maubach e.V. (DCG) ist eine Kirchengemeinde mit rund 350 Mitgliedern. Das Bestandsgebäude entspricht baulich und funktional nicht mehr den Anforderungen einer modernen Kirchengemeinschaft.
Planung:
Das Änderungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,13 ha.
Der Gemeinderat beschließt nach Vorstellung des Sachverhalts einstimmig:
7. 67. Änderung des Flächennutzungsplans – Sonderbaufläche „Einzelhandel Sulzbacher Straße“, Backnang
Hintergrund: Die Sulzbacher Straße ist eine der Haupteinfallstraßen der Stadt Backnang und ein gewachsener Einzelhandelsstandort. Das Gebiet beherbergt neben Einzelhandel auch eine heterogene Gewerbestruktur.
Ziel der Planung:
Planung:
Der Gemeinderat beschließt nach Vorstellung des Sachverhalts einstimmig:
8. Verschiedenes
Die Verwaltung beantwortete allgemeine Fragen aus dem Gremium. Die Anregungen aus dem Gremium wurden von der Verwaltung aufgenommen.