Sitzungsniederschrift 230724

Aus der Sitzung des Gemeinderates (Konstituierende Sitzung) am 23.07.2024 TOP 1 Kommunalwahl 2024 - Beschlussfassung über eventuelle Hinderungsgründe...
Links vorne: Horst Belz, Birgit Kodet, Rolf Weißer, hinten links: Sebastian Haas, Bürgermeister Andreas Braun, Bernhard Kuberczyk
Links vorne: Horst Belz, Birgit Kodet, Rolf Weißer, hinten links: Sebastian Haas, Bürgermeister Andreas Braun, Bernhard Kuberczyk

Aus der Sitzung des Gemeinderates (Konstituierende Sitzung) am 23.07.2024

TOP 1

Kommunalwahl 2024 - Beschlussfassung über eventuelle Hinderungsgründe für die Gemeinderäte

Begrüßung durch den Vorsitzenden zur konstituierenden Sitzung.

Prüfung der neu gewählten Gemeinderäte. Es wird festgestellt, dass bei keinem der neu gewählten Gemeinderäte Hinderungsgründe nach § 29 Abs. 1 GemO gegeben ist.

Beschluss:

einstimmig beschlossen

Es wird festgestellt, dass bei keinem der gewählten Gemeinderäte Hinderungsgründe nach § 29 Abs. 1 GemO gegeben ist.

TOP 2

Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderäte

Der Vorsitzende ergreift das Wort: Demokratie lebt nicht davon, dass man sich auf die Zuschauerbank setzt, sondern selbst das Spielfeld betritt.

Man muss bereit sein, Verantwortung zu übernehmen. In der politischen Ebene Verantwortung zu übernehmen, ist nicht einfach. Ich habe großen Respekt vor den Menschen, die bereit sind, diese Verantwortung zu übernehmen.

Es ist immer einfacher, den Schritt nach hinten zu gehen.

In Gremien gibt es immer schöne Entscheidungen und Anlässe, Vorkommnisse, aber auch andere Zeiten.

Der Rückblick über die letzten Jahre zeigt uns, dass es auch große Herausforderungen wie Pandemie und Krieg gab. Trotzdem sind wir froh und glücklich, dass wir hier in unserem Land leben. Immer wieder müssen wir uns vergegenwärtigen, dass es uns gut geht. Sicherlich müssen wir auch immer wieder Mut beweisen.

Sie werden sehen, dass wir heute Abend eine Menge an Jahren zu ehren haben.

Es ist äußerst respektabel, dass Sie alle mindestens 5 Jahre – oder auch viel länger, z. B. 35 Jahre – sich für die Gemeinde Unterkirnach eingesetzt haben. Für diese Arbeit gehört Ihnen Respekt und Dank, Wertschätzung und Anerkennung von uns als Gemeinde, von der Bürgerschaft und von mir persönlich.

Und genau das wünsche ich mir auch von den neuen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten.

Ich möchte Ihnen einen kurzen Rückblick über die letzten fünf Jahren geben.

Ich habe mit Kindern begonnen und möchte mit Kindern und Jugendlichen schließen. Das ist unsere Zukunft.

Noch vor nicht allzu langer Zeit mussten wir überlegen, ob wir die Schule überhaupt aufrechterhalten können und mittlerweile fahren wir fast durchgängig zweizügig.

An dieser Stelle möchte ich auch an die Presse ein ganz herzliches Dankeschön aussprechen.

Das ist nicht selbstverständlich und sehr wertvoll, dass Sie mit Ihrer Berichterstattung unsere kleine Gemeinde unterstützen, wir wissen das sehr zu schätzen.

Wir wünschen alles Gute für die ausscheidenden Gemeinderäte – bleiben Sie engagiert, es gibt viele Möglichkeiten für Ihr weiteres Wirken.

Folgende Gemeinderäte werden verabschiedet und geehrt:

Sebastian Haas – geehrt für 5 Jahre ehrenamtliche Gemeinderatstätigkeit.

Rolf Weißer – geehrt mit der Bürgermedaille für 15 Jahre ehrenamtliche Gemeinderatstätigkeit.

Birgit Kodet – geehrt mit der Bürgermedaille für 15 Jahre ehrenamtliche Gemeinderatstätigkeit.

Horst Belz – ausgezeichnet vom Gemeindetag Baden-Württemberg mit der Ehrennadel und einer Ehrenurkunde für 20 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit. Sowie geehrt von der Gemeinde Unterkirnach mit der Bürgermedaille für 20 Jahre ehrenamtliche Gemeinderatstätigkeit.

Bernhard Kuberczyk – geehrt für 35 Jahre ehrenamtliche Gemeinderatstätigkeit.

TOP 3

Verpflichtung der bei der Gemeinderatswahl am 09. Juni 2024 neu gewählten Mitglieder des Gemeinderates gemäß Gemeindeordnung

Sachvortrag:

Nach § 32 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) verpflichtet der Bürgermeister die Gemeinderäte in der ersten Sitzung öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung, mit folgender Verpflichtungsformel auf ihre Amtspflichten:

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und die gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

Es ist vorgesehen, dass ein Mitglied des Gemeinderates diese Verpflichtungsformel stellvertretend für alle Mitglieder des Gemeinderates vorliest und darauf die Verpflichtung durch den Bürgermeister erfolgt. Die Verwaltung schlägt vor, dass die jüngste Gemeinderätin, Frau Lena Mayer, diese Aufgabe übernimmt.

Danach wird Herr Bürgermeister Andreas Braun die Verpflichtung jedes Gemeinderates einzeln per Handschlag bekräftigen.

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Zukünftige Gemeinderätin Lena Mayer tritt vor das Gremium und spricht stellvertretend für alle Gemeinderäte die Verpflichtung laut nach.

Im direkten Anschluss gratuliert Bürgermeister Braun jedem einzelnen Gemeinderat per Handschlag und heißt ihn herzlich willkommen.

Somit werden die neuen Gemeinderäte verpflichtet.

TOP 4

Wahl der Bürgermeister-Stellvertreter

Sachvortrag:

Nach der Wahl des Gemeinderates müssen die Bürgermeister-Stellvertreter neu gewählt werden.

Nach § 48 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) bestellt der Gemeinderat aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter. In Unterkirnach gab es bisher 2 Bürgermeisterstellvertreter.

Die Verwaltung empfiehlt, dass wieder 2 Bürgermeister-Stellvertreter gewählt werden.

Die Bürgermeister-Stellvertreter werden jeweils in einem separaten Wahlgang gewählt.

Die beiden Fraktionen werden aufgerufen, sich über mögliche Kandidaten für die Wahl zum Bürgermeister-Stellvertreter Gedanken zu machen.

Die Bürgermeister-Stellvertreter werden nach § 37 Abs. 7 GemO gewählt. Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Der Bürgermeister hat Stimmrecht. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen Stichwahl statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zur Wahl und erreicht dieser nicht mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten, findet ein zweiter Wahlgang statt; auch im zweiten Wahlgang ist mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten

erforderlich. Der zweite Wahlgang soll frühestens eine Woche nach dem ersten Wahlgang durchgeführt werden.

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Beschluss:

einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat beschließt, dass weiterhin zwei Bürgermeister-Stellvertreter bestellt werden.

a.) Wahl des 1. Bürgermeister-Stellvertreters:

Gemeinderat Patrick Seng wird zum 1. Bürgermeister-Stellvertreter gewählt.

b.) Wahl des 2. Bürgermeister-Stellvertreters:

Gemeinderat Martin Kuberczyk wird zum 2. Bürgermeister-Stellvertreter gewählt.

TOP 5

Gründung von zwei Ausschüssen für den Gemeinderat

Sachvortrag:

In der Geschäftsordnung des Gemeinderates ist es möglich, ergänzend zum Gemeinderat jederzeit einen „beschließenden“ als auch einen „beratenden“ Ausschuss zu gründen. Hierbei findet die Geschäftsordnung des Gemeinderates mit folgender Maßgabe sinngemäß ihre Anwendung:

1. Den Vorsitz in den beratenden Ausschüssen führt der Bürgermeister. Er kann einen seiner Stellvertreter oder ein Mitglied des Ausschusses, das Gemeinderat ist, mit seiner Vertretung beauftragen.

2. Die an der Teilnahme einer Sitzung verhinderten Mitglieder von Ausschüssen haben ihre Stellvertreter rechtzeitig zu verständigen und ihnen Einladung und Tagesordnung zur Sitzung zu übergeben. Haben sich Mitglieder der Ausschüsse krank oder in Urlaub gemeldet, sorgt der Vorsitzende für die Einladung der Stellvertreter.

Aus der Mitte, der bisherigen sowie neue gewählten Mitglieder des Gemeinderates kam die Anregung, zwei weitere beratende Ausschüsse zu gründen. Die Bildung ist mit Blick auf die vor uns liegenden Herausforderungen in den jeweiligen Themenbereichen sinnvoll und notwendig. Durch die Bildung dieser Ausschüsse können einzelnen Mitglieder der jeweiligen Fraktion sich in umfangreiche und komplexe Fragestellungen zu Projekten einarbeiten und bereits Lösungsvorschläge in Zusammenarbeit mit der Verwaltung entwickelt werden. Geplant ist, dass beide Ausschüsse zunächst einmal pro Halbjahr zusammenfinden.

Bei Bedarf können sich die Ausschüsse auch häufiger zusammenfinden.

Die beiden Ausschüsse sollen so zur besseren Vorbereitung und zur größtmöglichen Transparenz komplexen Themen beitragen. Gerade mit Blick auf die bevorstehenden Herausforderungen wie beispielsweise der kommunalen Wärmeplanung, der Sanierung der Roggenbachschule, dem Bau eines Feuerwehrgerätehauses und vielem mehr, trägt diese Vorgehensweise sicherlich dazu bei, dass im Anschluss an die geleistete Vorarbeit im Ausschuss die Beratungen im gesamten Gremium effizienter und zügiger vorankommen.

1. Ausschuss für Zukunft und Energie

Mögliche Themenschwerpunkte sind u. a.

Kommunale Wärmeplanung, Windenergie, Agri-PV, Kommunales Energiemanagement, Energieeffiziente Wärmenetze, CO₂-Bilanzierung, Energieeffiziente Gebäude, etc.

2. Ausschuss für Bau und Infrastruktur

Mögliche Themenschwerpunkte sind u. a.:

Sanierung Roggenbachschule, Nachnutzung Hallenbad, Neubau Feuerwehrhaus, Sanierung von Straßen, Wege und Plätzen, Sicherstellung und Erhalt der Daseinsvorsorge, etc.

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Der Gemeinderat stimmt der Gründung der nachfolgend genannten beratenden Ausschüsse zu.

Beschluss:

einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat stimmt der Gründung der nachfolgend genannten beratenden Ausschüsse zu.

1. Ausschuss für Zukunft und Energie

2. Ausschuss für Bau und Infrastruktur

Anhang
Dokument
Erscheinung
Nachrichten Unterkirnach – Amtsblatt der Gemeinde Unterkirnach
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2024
von Gemeinde Unterkirnach
02.08.2024
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