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SNW-Vortrag zu Patientenverfügung und Vollmacht

Viele Besucher fühlten sich von dem angekündigten Thema zur Patientenverfügung und zu der damit verbundenen Frage einer Vollmacht angesprochen, die...
Bild von links nach rechts: Dr. Ulrich Mayer, Renate Bernhardt, Dr. Andreas KapfhammerFoto: SNW

Viele Besucher fühlten sich von dem angekündigten Thema zur Patientenverfügung und zu der damit verbundenen Frage einer Vollmacht angesprochen, die sich im Waldbronner Saal am Rathausmarkt eingefunden hatten. Die SNW Vorsitzende Renate Bernhardt konnte dazu zwei ausgewiesene Experten begrüßen: den ehemaligen Ettlinger Notar und heutigen Rechtsanwalt Dr. Ulrich Mayer sowie den Anästhesisten und früheren Notarzt Dr. med. Andreas Kapfhammer. Sie gaben zu Beginn der Veranstaltung kurzgefasste Einblicke in ihre beruflichen Tätigkeitsschwerpunkte. Beide gaben zu erkennen, wie wichtig es für jeden ist, sich um eine Patientenverfügung zu kümmern. Die einleitende Frage nach einer schon vorhandenen Patientenverfügung zeigte, dass doch schon relativ viele Teilnehmer eine Patientenverfügung hatten. Ihnen galt der Rat, diese unbedingt zu überprüfen und eventuell eine Aktualisierung vorzunehmen.

Um sich der komplexen Materie zu nähern, hatte Renate Bernhardt eine Präsentation vorbereitet, die eine Musterpatientenverfügung zeigte. Dazu hatte sie Kopien vorbereitet und an die Teilnehmer verteilt. Zu den jeweiligen Passagen gaben die Experten dann aus ihrer jeweiligen Sicht Hinweise und Ratschläge. Eine wichtige Erkenntnis war, dass sich ein Arzt in einer Notfallsituation an der aus seiner Sicht bestmöglichen Behandlung orientiert. Er hält sich insbesondere bei lebensverlängernden Maßnahmen an eine vorhandene Patientenverfügung, wenn diese von einem bevollmächtigten Betreuer vorgelegt wird. Der dringende Rat der Experten lautete, dass man zusammen mit der Abfassung einer Patientenverfügung einen Betreuer aus dem familiären Umfeld oder aus dem Freundeskreis bevollmächtigt, der die Lebensumstände kennt und in der Notsituation sicher im Sinne des Vollmachtgebers handelt. Damit vermeidet man die Einsetzung eines externen Betreuers, der durch das Betreuungsgericht (Amtsgericht) bestimmt wird. Im Anschluss stellten sich die Experten einer ganzen Reihe von Fragen, die zu erkennen gaben, dass die Zuhörer einen hohen Informationsbedarf hatten. Auch zum Thema Bankvollmacht wurden Fragen gestellt. Im Anschluss an die juristischen und medizinischen Ausführungen gab Herr Ochs von der Leitstelle des Roten Kreuz und Notfallsanitäter aus Etzenrot eine Einführung in die Verhaltensmaßnahmen in Notfallsituationen. Sie waren sicher geeignet, um der in der Regel vorhandenen Hilflosigkeit zu begegnen. Anhand einer mitgebrachten Puppe führte er Wiederbelebungsmaßnahmen durch, die anschließend von den Anwesenden ausprobiert werden konnten. Zum Ende der Veranstaltung dankte Renate Bernhardt den drei Experten für ihre äußerst sachkundigen und präzisen Beiträge. Auch freute sie sich darüber, dass eine so hohe Besucherzahl zu verzeichnen war. Sie gab nochmals allen mit auf den Weg, sich mit den angesprochenen Fragen intensiver zu beschäftigen und juristischen Rat einzuholen.


Karlheinz Henge

Erscheinung
Amtsblatt Waldbronn
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Ausgabe 12/2026
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