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Solarpark Pfaffenklinge

Gemeinde Weissach im Tal Rems-Murr-Kreis Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Solarpark Pfaffenklinge“ in Weissach im Tal, Unterweissach...

Gemeinde Weissach im Tal

Rems-Murr-Kreis

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Solarpark Pfaffenklinge“ in Weissach im Tal, Unterweissach

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Weissach im Tal hat am 07.11.2024 in öffentlicher Sitzung die Abwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen und beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Pfaffenklinge“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Nach § 1 Abs. 5 Baugesetzbuch sollen die Bauleitpläne insbesondere dazu beitragen, den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu fördern. Die Gemeinde Weissach im Tal plant die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Pfaffenklinge“ um auf eigener Gemarkung die Möglichkeit zu schaffen, einen Beitrag zur klimaneutralen Energieerzeugung zu leisten. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um den Betrieb des Solarparks mit einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf einer Fläche von ca. 9 ha zu ermöglichen.

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke mit den Nummern 195, 197 und große Teile der Nummern 175 und 200 der Gemarkung Unterweissach. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist im Lageplan dargestellt. Dieser ist nachstehend abgedruckt:

- PLAN -

Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:

Eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, die die Habitateignung für Vögel, Fledermäuse, Reptilien und Schmetterlinge untersucht hat, ein Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, der Hinweise zu den Schutzgütern Boden, Pflanzen und Tiere, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild und Erholung und Fläche enthält, sowie ein Bericht zum Blendrisiko des Fraunhofer-Instituts einer geplanten PV-Anlage, der die Auswirkungen auf die umliegenden Nutzungen berücksichtigt. Ebenfalls liegt eine Stellungnahme vor zu etwaigen Auswirkungen des Solarparks auf zwei private Wasserentnahmestellen in der Brüdener Straße des Büros Geotechnik Stuttgart GmbH, ebenso liegt die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Rems-Murr-Kreis zu dem Thema Feldvögel und deren Berücksichtigung sowie die Berücksichtigung des bestehenden Biotops entlang der Kreisstraße den Bebauungsplanunterlagen bei.

Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung jeweils in der Fassung vom 05.10.2023/07.11.2024 sowie die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung vom 23.04.2024, der Umweltbericht vom 07.11.2024, alle erstellt vom Ingenieurbüro Roosplan, sowie der Bericht zum Blendrisiko des Fraunhofer-Instituts vom 07.10.2024, die Stellungnahme des Ing.-Büros Geotechnik Stuttgart GmbH vom 24.05.2024 und die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

22.11.2024 bis 10.01.2025, je einschließlich (Veröffentlichungsfrist)

im Internet unter www.weissach-im-tal.de/rathaus-service/oeffentliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

1. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bei der Gemeinde Weissach im Tal abgegeben werden können.

2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig, die Anschrift des Verfassers anzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

3. Die Unterlagen können zusätzlich beim Bürgermeisteramt Weissach im Tal, Rathaus, Kirchberg 2 + 4, 71554 Weissach im Tal, während der üblichen Dienststunden in Papierform eingesehen werden.

Weissach im Tal, 21.11.2024

gez. Daniel Bogner

Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Nachrichtenblatt Weissach im Tal
NUSSBAUM+
Ausgabe 47/2024
von Gemeinde Weissach im Tal
21.11.2024
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