Gemeinderat

Solarpark „Reißhalde“

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 09.04.2025 hat der Gemeinderat erneut über eine mögliche Beteiligung am geplanten Solarpark „Reißhalde“ beraten....
Vollbelegung,Beteiligung Dettenhausen 12 ha
Vollbelegung,Beteiligung Dettenhausen 12 ha

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 09.04.2025 hat der Gemeinderat erneut über eine mögliche Beteiligung am geplanten Solarpark „Reißhalde“ beraten.

In seiner Sitzung vom 20.02.2024 hatte der Gemeinderat beschlossen, dass sich die Gemeinde mit dem im Eigentum befindlichen Grundstück, Flst. Nr. 6426 und damit einer Fläche von ca. 12 ha im Gewann „Horn“ an dem von der Stadt Waldenbuch geplanten „Solarpark Reißhalde“ beteiligen soll.

Im Nachgang zu diesem Beschluss hatte sich die Bürgerinitiative „Pro-Naturpark-Schönbuch“ gegründet und Unterschriften gesammelt, um über diese Beteiligung einen Bürgerentscheid zu erreichen. Aufgrund der gesammelten Unterschriften hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 24.09.2024 beschlossen, dass ein Bürgerentscheid über eine Beteiligung der Gemeinde am o.g. Projekt durchgeführt werden soll. Zuvor sollte aber noch geklärt werden, ob die Fläche nicht ggf. auch als Ausgleichsfläche für ein angestrebtes Neubaugebiet „Westerwiesen“ benötigt wird.

Nachdem zwischenzeitlich die Planungen der Stadt Waldenbuch mit einer Projektträgergesellschaft vorangeschritten sind, wurde zunächst am 20.03.2025 der Gemeinderat und am 26.03.2025 die Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung über den aktuellen Planungsstand informiert.

Aufgrund der noch unklaren Bedarfsfläche und des angedachten Bürgerentscheides wurde neben der großflächigen Planvariante auch eine „Optimierte Variante“ mit einer großen wirtschaftlichen Rentabilität ausgearbeitet. So könnte sich die Gemeinde Dettenhausen auch mit einer kleineren Fläche (ca. 2,1 ha) beteiligen. Der erzeugte Strom aus dem dann rund 6 ha großen Solarpark mit einem kalkulierten jährlichen Ertrag von 6.300 Megawatt würde direkt von der Firma Ritter Regenerativ GmbH abgenommen. Durch die Direktabnahme entfielen die sonst üblichen Netzentgelte, so dass der wirtschaftliche Nutzen für alle Beteiligten am höchsten wäre (höherer Verkaufspreis als bei einer reinen Einspeisung ins Netz und geringerer Bezugspreis des Abnehmers). Ausdrücklich und mehrfach wurde durch die Projektentwickler festgestellt, dass im Fall der Realisierung der „optimierten Variante“ ein 2. Bauabschnitt nicht angestrebt wird und auch aufgrund des sehr hohen bürokratischen Aufwandes wirtschaftlich nicht sinnvoll wäre.

Nachdem diese Variante auch mit den Vertrauensleuten der Bürgerinitiative besprochen wurde, erklärten diese, dass sie die Anlage im Grundsatz zwar weiterhin ablehnen, aber mit der „Optimierten Variante“ leben könnten. Auf die Durchführung des zugesagten Bürgerentscheides würden sie verzichten, wenn die Gemeinde im Gegenzug versichert, dass die verbleibenden 10 ha des Grundstücks, Flst. Nr. 6426 auf Dauer von einer Überbauung freigehalten und weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden.

Im Rahmen der Beratung erfolgte ein intensiver Austausch. Mehrfach wurde dabei auch festgestellt, dass es wichtig ist, dass der Ort wegen dieses Projektes nicht gespalten werden soll. Vielfach wurde sich daher für eine Beteiligung der Gemeinde mit einem Flächenanteil von 2,1 ha ausgesprochen. Letztlich wurden bei einer Enthaltung folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der Gemeinderat hebt den Beschluss vom 20.02.2024, wonach sich die Gemeinde mit dem gemeindeeigenen Grundstück Flst. Nr. 6426 mit einer Fläche von rund 12 ha am „Solarpark Reißhalde“ beteiligt, auf.
  2. Der Gemeinderat beschließt, dass sich die Gemeinde gemäß dem beiliegenden Übersichtsplan mit einer anteiligen Fläche des Grundstückes Flst. Nr. 6426 von 2,1 ha am „Solarpark Reißhalde“ beteiligt.
  3. Der Gemeinderat beschließt, dass die weiteren ca. 10 ha des gemeindeeigenen Grundstücks, Flst. Nr. 6426 auf unbestimmte Zeit einer landwirtschaftlichen Nutzung (z. B. Ackerland, Grünland) vorbehalten bleiben soll und nicht mit einer Freiflächensolaranlage überbaut wird.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Verhandlungen mit der Stadt Waldenbuch und der Projektträgergesellschaft „Solarpark Reißhalde“ zu führen.
  5. Über den abschließenden Beteiligungsvertrag und eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde soll dann entschieden werden, wenn die genauen Konditionen dazu vorliegen.

Übersichtspläne:

Mit diesen Beschlüssen ist immer noch nicht abschließend sicher, ob das Projekt tatsächlich zur Umsetzung kommt, da hierfür noch ein umfangreiches baurechtliches Verfahren erforderlich ist. Dieses obliegt aber allein der Stadt Waldenbuch.

Die Gemeindeverwaltung wird nun in die weiteren Verhandlungen eintreten, um die Rahmenbedingungen für eine mögliche Beteiligung an der Betreibergesellschaft auszuhandeln. Sobald diese dann vorliegen, wird der Gemeinderat entscheiden, ob die Gemeinde Dettenhausen lediglich als Verpächter fungiert, oder zusätzlich auch als Anteilseigner in die Betreibergesellschaft einsteigt.

Erscheinung
Amtsblatt Gemeinde Dettenhausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025
von Gemeinde Dettenhausen
24.04.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

Orte

Dettenhausen

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto