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Sondernutzung von öffentlichen Straßen innerhalb der Gemeinde – Erlaubnis beantragen

Was ist eine Sondernutzung? Jeder kann die öffentlichen Straßen im Rahmen ihrer Widmung und der verkehrsbehördlichen Vorschriften zum Verkehr benutzten....

Was ist eine Sondernutzung?

Jeder kann die öffentlichen Straßen im Rahmen ihrer Widmung und der verkehrsbehördlichen Vorschriften zum Verkehr benutzten. Dies wird als Gemeingebrauch bezeichnet.
Wenn öffentliche Straßen darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als den Verkehr benutzt werden sollen, so ist dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

Beispiele solcher Sondernutzung können sein:

  • das Aufstellen von Tischen und Stühlen für die Außengastronomie
  • der Verkauf von Waren aller Art (z. B. auf dem Weihnachtsbasar)
  • das Aufstellen von Infoständen
  • das Aufstellen eines Gerüstes
  • das Aufstellen von Werbebannern

Achtung: Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Sondernutzungsgenehmigung beantragen.

Verfahrensablauf

Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle (Ordnungsamt) beantragen. Nutzen Sie dafür das vorgesehene Antragsformular. Sie erhalten es bei der zuständigen Stelle und es steht auf der Homepage der Gemeinde Nufringen zum Download zur Verfügung. Eine rechtzeitige Antragstellung von mindestens zwei Wochen ist dabei zwingend notwendig.

Die zuständige Stelle prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

  • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
  • Fußgängerinnen und Fußgänger oder alle, die in dieser Straße wohnen (Anwohner), durch Lärm belästigen,
  • die Straße übermäßig verschmutzen oder
  • das Gemeindebild beeinträchtigen.

Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich.
Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

Erforderliche Unterlagen

Das Ordnungsamt kann weitere Unterlagen verlangen, beispielsweise:

  • Lageplan
  • Fotos
  • Skizzen

Was kostet eine Sondernutzung?

Die Gebühren werden nach dem Gebührenverzeichnis der Sondernutzungssatzung der Gemeinde Nufringen erhoben. Das Gebührenverzeichnis kann im Internet aufgerufen werden.

Sie haben Fragen?

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Nufringen, Sachgebiet Ordnung& Soziales, Frau Volk, Tel.: 07032/9680-24, ordnung@nufringen.de

Erscheinung
NuN! Nufringer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 15/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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