Der Landtag von BW hat sich in einer Sondersitzung mit den Rückforderungen der Corona-Soforthilfen befasst und eine gesetzliche Grundlage für den Ausgleich unrechtmäßig zurückgeforderter Hilfen geschaffen. Hintergrund sind Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, wonach bestimmte Rückforderungsbescheide rechtlich nicht haltbar waren.
Mit dem nun beschlossenen Gesetz reagiert das Land auf die Rechtsprechung und ermöglicht betroffenen Solo-Selbständigen, kleinen Unternehmen sowie Angehörigen der freien Berufe einen Ausgleich. Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen und für diejenigen eine Lösung zu finden, die in der Pandemie Hilfen erhalten haben und später mit Rückforderungen konfrontiert wurden.
Viele Betriebe befanden sich während der Corona-Pandemie in einer wirtschaftlich äußerst schwierigen Lage. Die Soforthilfen sollten damals schnell und unbürokratisch helfen, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. In den folgenden Jahren kam es jedoch zu rechtlichen Auseinandersetzungen über die Ausgestaltung und Rückforderung der Hilfen.
„Für viele Selbständige, Handwerksbetriebe und kleine Unternehmen war die Corona-Zeit eine enorme Belastung. Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt Rechtssicherheit schaffen. Wer in einer Ausnahmesituation auf staatliche Hilfen vertraut hat, darf am Ende nicht mit ungerechtfertigten Belastungen zurückbleiben. Mit der heutigen Entscheidung schaffen wir die Grundlage, um für Fairness zu sorgen und Vertrauen zurückzugewinnen,“ so Christine Neumann Martin (CDU)