Kirche & Religion

Sonntag, 03.08. (7. So. n. Trinitatis)

10:00 Uhr Gottesdienst in der Kirche, M. Stippich Predigttext: Johannes 6,30-35 Thema: Brot des Lebens Kollekte: Ferienwaldheim Bernhäuser Forst ...

10:00 Uhr Gottesdienst in der Kirche, M. Stippich

Predigttext: Johannes 6,30-35

Thema: Brot des Lebens

Kollekte: Ferienwaldheim Bernhäuser Forst

Freitag, 08.08.

10:00 Uhr Ökum. Kurzgottesdienst im Altenheim Agape, H. Häußler

Open-Air Sommerkino in Stetten am 02.08.

Kommen Sie vorbei zu einem einzigartigen Sommerkinoauf der Stettener Festwiese. Vom Stadtmarketing werden Stühle auf der Wiese aufgestellt. Sie können aber auch eine Picknickdecke mitbringen. Sechs Stettener Vereine sorgen für die Bewirtung. Unsere Kirchengemeinde bietet Crepes an. Filmstart „Die fabelhafte Welt der Amélie“ ist um 22:00 Uhr.

Ferienwaldheim Bernhäuser Forst

Termine

Abschnitt I: 04. bis 16.08., ein Gottesdienst im Grünen zum Abschluss ist am 17.08. mit Benefizessen

Abschnitt II: 18. bis 30.08.2025, am 31.08. findet ein Gottesdienst im Grünen statt, zu dem unsere Gemeinde herzlich eingeladen ist.

Seniorengymnastik

Herzliche Einladung auf Dienstag, 05.08., um 14.30 Uhr ins Gemeindehaus. Unsere Gruppe ist derzeit voll, sodass sich neu Interessierte etwas gedulden müssen.

Der Haushaltsplan 2025

ist zur Einsichtnahme für die Gemeindeglieder bis einschl. 05.08. zu den Öffnungszeiten im Gemeindebüro aufgelegt.

Vorankündigungen

Gottesdienst beim Feuerwehrfest

Die Freiwillige Feuerwehr Stetten feiert am Sonntag, 17.08., ihr 100-jähriges Bestehen – ein Grund für uns zum Mitfeiern. Die Hocketse beginnt mit einem ökumenischen Gottesdienst um 10:00 Uhr im Feuerwehrhaus. Er wird gestaltet vom Spielmannszug der Feuerwehr und Pfr. Hans Veit mit Team. Im Anschluss laden wir herzlich zum Verweilen ein – es gibt das bewährte kulinarische Angebot und spannende Programmpunkte.

Pilgerangebot am 3. Oktober für Groß und Klein

In diesem Jahr sind wir auf dem Remstalpilgerweg zwischen Waldhausen und Urbach unterwegs. Die für Familie geeignete Wegstrecke ist ca. 11 km lang. Die reine Wanderzeit beträgt ca. 4 Stunden. Start ist um 08:30 Uhr an der Bushaltestelle Sielminger Straße. Anmeldung bis spätestens 30.09. unter pfarramt.stetten-fildern@elkw.de

Kirchenwahl am 30. November 2025

Am Sonntag, 30.11., finden die Wahlen zum Kirchengemeinderat und zur Landessynode statt. Wir rufen alle auf, an diesem Tag an der Wahl teilzunehmen. Am Wahltag ist um 10:00 Uhr Gottesdienst in der Evang. Kirche in Stetten. Im Anschluss an den Gottesdienst kann im Gemeindehaus in der Zeit zwischen 11:15 und 16:00 Uhr gewählt werden. Die ausgegebenen Wahlausweise müssen zur Abstimmung mitgebracht werden.

Es haben aber alle Wahlberechtigten die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen. Die ausgefüllten Wahlbriefe können bis 16:00 Uhr am Wahltag in die folgenden beiden Briefkästen eingeworfen werden: Gemeindebüro in der Weidacher Steige 15 und Briefkasten am unteren Eingang des Gemeindehauses (Greutweg).

Kandidatur zum Kirchengemeinderat

Die Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat können bis zum Freitag, 10. Oktober2025, bis 18 Uhr beim geschäftsführenden Pfarramt unserer Kirchengemeinde Stetten, Weidacher Steige 15, 70771 LE-Stetten, schriftlich eingereicht werden. Ein Vordruck ist beim Pfarramt erhältlich.

In unserer Gemeinde sind 9 Kirchengemeinderäte zu wählen. Die Wahlvorschläge dürfen höchstens 18 Bewerber unter Angabe von Name, (Haupt-)Beruf oder Dienstbezeichnung in nummerierter Reihenfolge aufführen. Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat sind von mindestens zehn zur Wahl berechtigten Gemeindegliedern unter Angabe des Namens und der Anschrift zu unterzeichnen.

Für ein Gelingen der Wahlen sind gute Wahlvorschläge entscheidend. Nur wer aus der Gemeinde jetzt zur Wahl vorgeschlagen wird, kann gewählt werden. Synodale und Kirchengemeinderäteübernehmen eine wichtige Verantwortung in der Gemeinde und in der Landeskirche. Sie müssen bereit sein, das für ihr Amt vorgeschriebene Gelübde abzulegen.

Die vorgeschlagenen Bewerber müssen am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag und ihre Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes erklärt haben. Diese Erklärung ist dem Wahlvorschlag anzuschließen. Kein*e Bewerber*in darf auf mehreren Wahlvorschlägen genannt sein.

Erscheinung
Amtsblatt – Große Kreisstadt Leinfelden-Echterdingen
Ausgabe 31/2025
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