Soziales

Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. begrüßt das klare Bekenntnis des Sozialministeriums zu den Heimbeiräten

„Bürokratieabbau darf niemals dazu führen, dass die Rechte von Pflegebedürftigen geschwächt oder eingeschränkt werden!“, sagt Hans-Josef...
Foto: VdK

„Bürokratieabbau darf niemals dazu führen, dass die Rechte von Pflegebedürftigen geschwächt oder eingeschränkt werden!“, sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg e.V. „Wir begrüßen es deshalb ausdrücklich, dass die Heimbeiräte erhalten bleiben sollen.“ Zunächst sollten die Heimbeiräte im Zuge einer Reform zur Entbürokratisierung des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG) aus dem Gesetzestext gestrichen werden. Nun hat sich das Sozialministerium ausdrücklich zur Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen bekannt und klargestellt, dass die Einrichtungen die Mitgestaltung der Bewohnerinnen und Bewohner über Heimbeiräte weiter gewährleisten sollen. „Das ist zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung“, so Hotz. Jedoch bliebe die endgültige Regelung abzuwarten. „Die Heimbeiräte sind für den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen im Alltag von elementarer Bedeutung: Sie erkennen frühzeitig Missstände und sind direkte Anlaufstelle für teils schwerstpflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen“, erklärt Hotz weiter. „Diese Mitwirkungsrechte müssen fest in der Heimmitwirkungsverordnung verankert bleiben! Denn sie schützen die Pflegebedürftigen und garantieren Mitbestimmung im Pflegealltag.“
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Erscheinung
Neckarsulm Journal
Ausgabe 19/2025
von Sozialverband VdK
08.05.2025
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