„Bürokratieabbau darf niemals dazu führen, dass die Rechte von Pflegebedürftigen geschwächt oder eingeschränkt werden!“, sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg e.V. „Wir begrüßen es deshalb ausdrücklich, dass die Heimbeiräte erhalten bleiben sollen.“ Zunächst sollten die Heimbeiräte im Zuge einer Reform zur Entbürokratisierung des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG) aus dem Gesetzestext gestrichen werden. Nun hat sich das Sozialministerium ausdrücklich zur Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen bekannt und klargestellt, dass die Einrichtungen die Mitgestaltung der Bewohnerinnen und Bewohner über Heimbeiräte weiter gewährleisten sollen. „Das ist zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung“, so Hotz. Jedoch bliebe die endgültige Regelung abzuwarten. „Die Heimbeiräte sind für den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen im Alltag von elementarer Bedeutung: Sie erkennen frühzeitig Missstände und sind direkte Anlaufstelle für teils schwerstpflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen“, erklärt Hotz weiter. „Diese Mitwirkungsrechte müssen fest in der Heimmitwirkungsverordnung verankert bleiben! Denn sie schützen die Pflegebedürftigen und garantieren Mitbestimmung im Pflegealltag.“
Beratungsstunden im Rathaus Neckarsulm
Diese finden im Mittelbau des Rathauses im Raum A2.2 statt. Dieser ist über den Eingang Marktplatz oder die Rathaustiefgarage barrierefrei zu erreichen.
Bis zum Jahresende stehen Ihnen folgende Termine zur Verfügung:
11. Juni 2025
9. Juli 2025
10. September 2025
8. Oktober 2025
12. November 2025
10. Dezember 2025
14.00 – 17.00 Uhr
Eine Anmeldung ist zwingend notwendig unter ov-neckarsulm@vdk.de oder Tel. 07262/912206.
Ohne Anmeldung ist keine Beratung möglich.