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Sozialverband VdK Baden-Württemberg e. V. fordert Pflegegehalt für die Pflege zuhause

Fünf von sechs Pflegebedürftigen werden zuhause von ihren Angehörigen gepflegt. Das sind über 80 Prozent. Die Angehörigen sind der größte Pflegedienstleister...

Fünf von sechs Pflegebedürftigen werden zuhause von ihren Angehörigen gepflegt. Das sind über 80 Prozent. Die Angehörigen sind der größte Pflegedienstleister Deutschlands. 72 Prozent der pflegenden Angehörigen sind Frauen. Und diese Nächstenpflege macht arm. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg fordert die Einführung eines Pflegegehalts für Pflegende nach dem Vorbild des österreichischen Burgenlands.

Dies sichert pflegenden Angehörigen ein reguläres Gehalt, volle Sozialversicherungsansprüche sowie Renten- und Urlaubsansprüche. Der

Sozialverband VdK Baden-Württemberg fordert außerdem die Verbesserung der rentenrechtlichen Anerkennung der Pflege und die Gleichstellung der Familienpflegezeiten mit den Kindererziehungszeiten.

Sozialverband VdK ist für Sie da!

Der Sozialverband VdK setzt sich mit über 2 Millionen Mitgliedern für soziale Gerechtigkeit ein. VdK-Mitglieder profitieren von der kompetenten Beratung im Sozialrecht. Als größter Sozialverband Deutschlands vertritt der VdK wirksam die sozialpolitischen Interessen aller Bürgerinnen und Bürger: unabhängig – solidarisch – stark. Mehr unter www.vdk.de.


Hier werden wir für Sie tätig:

  1. Deutsche Rentenversicherung
  2. Krankenkassen
  3. Pflegekassen
  4. Versorgungsverwaltung
  5. Integrationsämter
  6. Berufsgenossenschaften
  7. Sozialgerichte
  8. Sozialämter
  9. Agentur für Arbeit

Jedes Mitglied des Sozialverbands VdK hat Anspruch auf Schutz in sozialrechtlichen Angelegenheiten.

VdK Sozialrechtsschutz gGmbH Baden-Württemberg
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70176 Stuttgart

Telefon: 0711 619 56-0
Fax: 0711 619 56-99

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Sozialrechtliche Beratung nach Terminvereinbarung.

Mitgliedschaft: Für nur € 84,00 im Jahr kann jeder Mitglied im Sozialverband VdK werden. (Für Ehegatten, Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft, Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten und Jungmitglieder* die Hälfte.)* bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres.

Erscheinung
Gerlinger Anzeiger
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Ausgabe 05/2026
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