Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. fordert zur Landtagswahl 2026 ein Förderprogramm des Landes für den barrierefreien Umbau von Arztpraxen. Fehlende Barrierefreiheit stellt für Menschen mit Behinderungen eine massive Einschränkung der freien Arztwahl dar. Bis alle Einrichtungen und Angebote der medizinischen Versorgung barrierefrei nutzbar sind, muss es ein verlässliches und detailliertes Auskunftssystem zur Barrierefreiheit aller Einrichtungen im Gesundheitswesen geben. Wir fordern außerdem, mehr Medizinische Zentren für erwachsene Menschen mit Behinderung (MZEBs) aus Steuergeldern zu fördern und die ausreichende flächendeckende Versorgung im ganzen Land sicherzustellen.
Sozialverband VdK ist für Sie da!
Der Sozialverband VdK setzt sich mit über 2 Millionen Mitgliedern für soziale Gerechtigkeit ein. VdK-Mitglieder profitieren von der kompetenten Beratung im Sozialrecht. Als größter Sozialverband Deutschlands vertritt der VdK wirksam die sozialpolitischen Interessen aller Bürgerinnen und Bürger: unabhängig – solidarisch – stark. Mehr unter www.vdk.de.
Hier werden wir für Sie tätig:
1. Deutsche Rentenversicherung
2. Krankenkassen
3. Pflegekassen
4. Versorgungsverwaltung
5. Integrationsämter
6. Berufsgenossenschaften
7. Sozialgerichte
8. Sozialämter
9. Agentur für Arbeit
Jedes Mitglied des Sozialverbands VdK hat Anspruch auf Schutz in sozialrechtlichen Angelegenheiten.
VdK Sozialrechtsschutz gGmbH Baden-Württemberg
Johannesstraße 22
70176 Stuttgart
Telefon: 0711 619 56-0
Fax: 0711 619 56-99
srg-stuttgart@vdk.de
Sozialrechtliche Beratung nach Terminvereinbarung.
Terminvereinbarung unter 0711/6195644 oder per E-Mail a.morina@vdk.de
Mitgliedschaft: Für nur € 84,00 im Jahr kann jedes Mitglied im Sozialverband VdK werden. (Für Ehegatten, Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft, Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten und Jungmitglieder* die Hälfte.)* bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres.