Der Sozialverband VdK berät in sozialrechtlichen Fragen und vertritt mit seinen Juristen die Rechte von Behinderten, Rentnern und Pflegebedürftigen bei Streitfällen mit dem Sozialamt und Behörden. Unterstützen Sie die Aufgaben und Ziele des VdK durch Ihre Mitgliedschaft. Informationen gibt es bei allen Vorstandsmitgliedern des Ortsverbandes und beim Kreisvorsitzenden:
bw.vdk.de/vor-ort/ov-moensheim-heimsheim/
Rückblick auf die letzten Ortsverbandstermine:
Alle 3 Veranstaltungen sind harmonisch abgelaufen. Die Vereinsleitung bedankt sich für eure Teilnahme – Danke auch an die Helfer zur Unterstützung bei der Durchführung der jeweiligen Punkte.
Seit Januar 2025: Gesetzliche Krankenkassen zahlen Herz-CT
Soll der Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit abgeklärt werden, kann seit Januar 2025 dafür auch bei gesetzlich Versicherten die Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA) eingesetzt werden.
Das Herz-CT ist ein nicht-invasives Verfahren. Die Untersuchung ist eine bildgebende Methode, um Verengungen oder Verschlüsse der Herzkranzarterien darzustellen. Solche Verengungen in den Herzkranzgefäßen entstehen durch Ablagerungen, die die Sauerstoffversorgung des Herzmuskels behindern. Die chronische koronare Herzkrankheit ist nach wie vor die häufigste Todesursache in Deutschland. Anders als bei der Herzkatheter-Untersuchung muss beim Herz-CT kein Kunststoffschlauch über ein Blutgefäß in der Leiste oder am Handgelenk eingeführt werden, um die Gefäße des Herzens sichtbar zu machen. Besprechen Sie bei Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit mit Ihrem Arzt, ob die Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse vorliegen.
Hans Kuhnle 1. Vorsitzender